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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 12.08.1899
- Erscheinungsdatum
- 1899-08-12
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-189908125
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-18990812
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-18990812
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1899
- Monat1899-08
- Tag1899-08-12
- Monat1899-08
- Jahr1899
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 12.08.1899
- Autor
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«nd Anzeiger (Wrtlstt M Aytizer). Telegramm-Adresse: ^Tageblatt", Riesa. Amtsöürtt Fernsprechstelle Nr. 20. der König!. Amtshauptmannschast Großenhain, des Königs. Amtsgerichts und des Stadtraths zu Riesa. 18« Sonnabend, 12 August 1899 Abend». SS Aahrg Da» Riesaer Tageblatt erscheint jede» Tag Abend» mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Vierteljährlicher Bezugspreis bei Abholung in den Expeditionen in Riesa und Strehla oder durch unsere Träger frei in» Hau» 1 Mark 50 Pfg., bei Abholung am Schalter der kaiserl. Postanstalten 1 Mark 2S Pfg., durch den Briefträger frei in» Hau» 1 Mark 65 Pf. Auzeigen-Anuahme für die Nummer de» Ausgabetage» bi» Vormittag 9 Uhr ohne Gewähr. Druck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: Kastanirnstraße SS. — Für die Redaktion verantwortlich: Herm. Schmidt in Riesa. Hinsichtlich der im Gelände zwischen Glaubltz—Radewitz—Colmnitz—Wlldenhain— Skassa—Weißig und Zschaiten vom 14. bl» 25. August statlfindenden Urbungrn der zusam mengesetzten Kavallerie-Division wird unter Hinweis auf die amtshauptmannschaftliche Be kanntmachung vom 3. diese» Monat» den betroffenen Grundstücksbesitzern rtngeschärst, die Aberntung der innerhalb de» UebungSgelände» gelegenen Feldstücke thunlichst zu beschleunigen, ingleichen den wegen Kenntlichmachung werthvoller Feldsrüchte sowie Marktrung gefährlicher Stellen bei der Vorbcsichtigung gegebenen Anordnungen allenthalben nachzukommen, inSbe- sondere — wa» «v. Sache der OrtSpolizelbehärde sein wird — zwischen den Fluren bez. an den Wegen allein stehende au» dem Boden beträchtlich hervorragende Grenzsteine durch an hohen Pfählen befestigte Strohseil« zu verwahren, weiter etwa im Gelände befindliche Drahtvermachungen zu beseitigen. j Sollte gemäthes Haidekorn bi» zum 14. laufenden Monat» noch nicht abgeerntet sein, so wird sich empfehlen, dasselbe nicht auf dem Felde vereinzelt stehen zu lasten, sondern die Haufen möglichst auf eine Stelle unter Kenntlichmachung derselben zusammenzustellen. > In Bezug auf die Anmeldung und Abschätzung der bei dieser Uebung entstehenden ; Flurschäden wird unter Hinweis auf die Bestimmungen im Besitz vom 13. Februar 1875 sowie auf die durch da» Gesetz vom 24. Mai 1898 erfolgten Abänderungen (s. ReichSgesetz- Blatt 1898 S. 361 und 921) zur Nachachtung hierdurch weiter Folgende» bekannt gegeben: Der Gemeindevorstand hat die Beschädigten gegen Ende der Uebung aufzusordrrn, die Flurschäden und die EntschädigungSsorderungen anzumelden, und diese Anmeldungen behuf» j Vorbereitung der Feststellungen der Vergütungen in einer Nachweisung nach Anlage L zu sammenzustellen. t Derselbe hat die Spalte 1 bis 7 genau auSzusüllen und die beschädigten Grundstück« jedes einzelnen Besitzers hinter einander einzutrazen, mögen sie zusammen oder auseinander liegen. Jede Fruchtart hat eine Querfpalte zu erhalten, Spalte 6 und 7 sind mit Blei auSzusüllen. Wollen die Bethelligten keine bestimmte Forderung stellen, so ist Spalte 6» . unauSgefüllt zu lasten. ES empfiehlt sich auch, zwischen den einzelnen Beschädigten einen ! entsprechenden leeren Raum zu lasten, jedenfalls sind aber die Eintragungen alle deutlich zu schreiben. Die Gutsvorsteher haben ebenmäßig zu Verfahren. i Die Beschädigten haben unmittelbar nach eingetretener Beschädigung die Entscheidung deS Ortsvorstandes darüber anzurufrn, ob und inwieweit die Aberntung der beschädigten Felder ' einzutreten hat. Der OrtSvorstand hat die Aberntung anzuordnen, insoweit beim Verbleiben der Früchte auf dem Felde ein höherer, al» der durch die Truppen verursachte Schaden ent stehen würde, namentlich also bei Früchten, welche dem Verderben ausgesetzt sind. Ordnet der OrtSvorstand die Aberntung vor dem Eintreffen der Abschätzungskommission an, so hat er sofort in Gemeinschaft mit zwei unparteiischen Ortseingesessenen den Stand der beschädigten und abzuerntenden Felder, die Menge (Fuder u. s. w.) und die Beschaffenheit der übrig gebliebenen Früchte und deren etwaige weitere Verwendbarkeit (z. B. als Viehfutter) und den sich hiernach ergebenden Umfang des Schaden-, unter Entgegennahme der Forderung deS Beschädigten, nicht aber die Höhe der Entschädigungssumme festzustellen. lieber den Be fund ist der AbschätzungSkommijsion Mittheilung zu machen. Full» die Wlederbeackerung von Feldern, die zur BrstellungSzeit saatfertig hergestellt wurden, zur Vermeidung erhöhter Entschädigungsansprüche vor dem Eintreffen der Abschätzung»- Commission erfolgen muß, hat der OrtSvorstand mit zwei unparteiischen Ortseingesessener» die Gröhe und Beschaffenheit der Ackerfläche unmittelbar vor und nach der Uebung fest zustellen. Die» gilt auch v:n allen anderen Zustandsveränderungen, deren beschleunigte Vor nahme erforderlich ist, um eine Vergrößerung deS Schadens zu verhüten. Die Festsetzung der Entschädigung selbst bleibt der Abschätzungskommission Vorbehalten. Ist der OrtSvorstand selbst der Beschädigte, so muß er die Nothwendigkeit der Aberntung vor dem Eintreffen der AbschätzungSkommission sowie den Umfang deS Schadens durch zwei unparteiische Zeugen feststellen lasten. Ebenso hat der selbstständige GutSvorsteher zu verfahren. Beschädigungen, welche nicht durch die Truppenübungen selbst, sondern auf andere Weise, im Besonderen dadurch entstanden sind, daß die Betheiligten das rechtzeitige Abernten unterlasten haben, begründen keinen An spruch auf Vergütung. Arbeiten und Aufwendungen, von welchen die Betheiligte» gewußt haben, daß sie durch die Truppenübungen der nächsten Tage zerstört werden mußten, begründen einen Anspruch auf Schadloshaltung gleichfalls nicht. Formulare zu den Nachweisungen (Beilage L) und zu den Niederschriften über Vor abschätzungen werden den Herren Gemeindevorständen und Gut-Vorstehern von hier zugestellt. Die Entschädigungs-Nachweisungen sowohl wie die VorabschätzungS. Niederschriften find von dem betreffenden Gemeindevorstande bez. GutSvorsteher der Abschätzung^Commission beim Eintreffen vorzulegen. Zu dem Abschätzungstermine, zu dem die Herren Gemeindevorstände und Gutsvorsteher_sich einzufinden haben, haben sämmtliche beteiligte Grundstücksbesitzer, mit BesitzstandSverzeichniß versehen, zu erscheinen, im BehinderungSfalle aber Bevollmächttgte mit schriftlicher vom Gemeindevorstande beglaubigter Vollmacht zu schicken. Großenhain, am 11. August 1899. Königliche Amtshauptmannschast. v 682. vr Uhlemann. Auf Grund von 8 105 d Absatz 2 der RerchS-Gewerbe-Ordnung werden für Sonntag, den 13. August diese» JahceS die Stunden, während welcher in dem Sewerbe der Hucke?» tvaarem, Mschwaaren» und GtgarreuhSudler in Berkaufsständen am Vt«tpark hierstlbft »eben der Freitreppe Behülfen, Lehrlinge und Arbeiter beschäftigt werden dürfen, von 5 auf 10 Stunden und zwar von 11 Uhr Bormittag« bis 9 Uhr Nachmittags vermehrt. Für die Gewerbe der Roheis- und Bierhändler werden für denselben Tag folgende Stunden festgesetzt: 6 bi« 9 Uhr Vormittags und 1 bis 8 Uhr Nachmittags. Riesa, den 11. August 1899. Der Rath der Stadt. vr. Wegeli«. Sch verMche» «nd Sächsische». Riesa, 12. August 1899. — Ein interessante« Scharfschießen unser S Atilleri- Regiment« fand heureSonnabrud Vormittag aus dem Gelän e -wischen Lrutewitz und H ydr start. Zahlreiche Zuschauer au« Madt und Land hrtten sich dazu zu Wagen, zu Rad und zu Fuße eingefun.en unv thetl« unmittelbar am Dorfe L mewitz, theil« schon am Gehölz Au stilluug genommen. Nachdem sich eine stattliche Suite hoher Offiziere eingefunden, er tönte da« Signal „Aoarciren". Vorerst rückten nur die Batterien der 1. und 2 Abtheilung von der Straße her in die Fkurrlinte, und gar bald entwickelten unsere Kanoniere «rne lebhafte Thätigketk. Dröhnend entluden sich die Geschütze und sandten ihr« surrenden Geschosse nach den Artilleriezielcn, die zwischen den Bäumen der H'yda-Bahraer Straße in einer Entfernung von ca. 3000 oa aufgestellt waren. Etwa« näher, unterhalb der Kobelner Windmühle, waren auch Kolonnen- ziele zu sehen. Verfolgt« da» schaulustig« Publikum fron die Staubwolken, die die rtnschlagendeu Geschosse aufwirbrltcn, mit Spannung, so wurden erst recht die Lichrblitzr der in der Last explodtrendln Schrapnell» mit Intern ssr bemerk-, die ihren Bl ihagel auf die abziehenden Truppen schütten sollten. Rach einer längeren Paus«, währ-nd welcher Kritik stattsaod, nah uv die 3. und 4. Abtheilung dir Feurrltntr »in und er öffnete»« ein heftige« Schnellfeuer auf ziemlich nahe entw'ckelte Schützenlinien. Um 10 Uhr wurde „dal Gänze halt" ge- blasen und do« militärisch« Schauspiel war beendet. — An der großen Fähre in Strehla und auch bei Gohli» fanden gestern und heute Kavallerie-Schwimm» Uebungen statt. Zu denselben war auch ein Detachement Pioniere kommandirt. — Unser« Bericht in Nr. 181 d M. üS-r da« 50jähr. Fabnenjubiläum der hiesigen Stütz n-Gesellschaft haben wir, «ach uns erst j tzt gewordruik Mittheilung, zu ergänzen, in dem Herr Stadtrath Di» Wcgelin außer dem von Sr. Maj dem König gewidmeten Fahnenband auch einen von Aller» höchstdemselben gewidmeten Fahnennagel überreicht hat, — Die hiefige Schmiede. Innung gitbl bekannt, daß sie in Folg« ter erhöhten E.srnpreise, Bedarfsartikel und Uw ! kosten sich zu einer entsprechenden Pretrstctzerung für Schmiede arbeiten veranlaßt steht. — Gestern Abend wurde von dem Fisch r Gottfried Naumann beim Fischen der L-ichna« eine« 11 jährigen Mäd- chene au Gröbaer Rittergut« fl ir au« der Elbe gezogen. Allem Anschein nach ist da« «md in« Wifser gefallen und ertrunken. Die Person de« Kinde« hat bi« jetzt noch nicht sestzestellt werbrn können. Der Leichnam kann nur erst wenige Tage im Wasser gelegen haben. — Zur Geschäftslage auf der Elbe schreibt da» „Schiff" au» Amsiz, den 8 August. Dir Brauukohlmverladuagen am hiesigen Platze waren in der vergangenen Bertcht«woche sehr schwach, denn es kamen im Durchschnitte täglich nur etwa 300 Waggon« zur Entladung an der Elbe. Die Zuckeroer- Irrungen waren «wa« lebhafter geblieben, wodurch Verschluß rau« schnell vergriffen wurde. Dir Fracht wurde zuletzt mit 45 P'. für 100 lrg nach Hamburg vereinbart. Leerer Raum ist nicht zuviel am Platz-, doch vollkommen genügend, um den Bedarf zu decken. Die kohlenfrachtea waren folgende r Nach Dreüdro 20 Mk., Meißen 22 Mk., Riesa 25 Mk. pro 80 Doppelhekroltter. Magdeburg gefordert 84 Pf. mit Staffeln, Burg 39—43, Potsdam 42—48 Pf. Per Doppelhekroltter' Unterelbe 12—14 Pf. pro 50 kg bei sehr wenig Ab- «achungru. — Zu Ende -khen die schönen Ferien, und die Rückkehr zur gewohnten Thältgkett steht bevor. I« Eisenbahnverkehr macht« sich die« schon recht bemerkbar, d»e Züge find dicht ge füllt von heimkehrevden Frrienrrisevden, von Sommerfrischlern usw., welche vor einigen Wochen hiaaurgezogen find. Die Jugend hat die herrltchrn Tag, der goldene« Freiheit gewiß nicht am Wenigsten genossen. Der einzige Kummer, der jetzt vulleicht die jugendlichen Herzen beschleicht, ist, daß nun da« Ende der schönen, köstlichen Zeit da ist. Doch einmal muß ja auch die Ferienzeit eia Ende haben, und so geht «« den« mit frohem Muih und frischen Kräften wieder an die Arbeit, an die Pflichte«, die die Schule, die da« Leben stellen, md mit verstärktem Eifer wird da« nachgrholt, wa» etwa während der Ferien versäumt sein sollte! — Laut amtlicher Nachweisung find iw Monat Juli auf den deutschen Münzstätten für 2159460 Mk. Doppitkroaen, und zwar sämmtlich auf Privatrechaung. für 3097 880 Mk. silberne Kün-markftücke, für 1083407 Mk. Einmarkstück«, für 270314 60 Mk. Fü-ttpsenntgsttcke «ad für 26594,70 Mk. Einpfennigstücke geprägt worden. — Da« „DrrSoner Journal" schreibt: „Nach Mitthei- luag verschiedener deutscher Zittungen wird in der ungarische« Prrffe ein angeblicher Erlaß de« sächsischen Minister« de« Innern b-sprocheu, durch den di« sächsisch«« Behörden ange wiesen sein sollen, in» Verkehr mit de« ungarischen Behörde» deutsche Orte in Siebenbürgen ausschließlich mit deut sch«« Namen zu bezeichnen. Wir find zu der Erklärung er mächtigt, daß ein derartiger Erlaß de« sächsischen Minister« de« Innern überhaupt nicht ergangen ist"« «n — Die"«« 1. Januar 19OoHkrast tretend« NovM zur Civilprozrß- und zur Konkursordrnag bringt, wie noch mal« in Erinnerung gebracht sei, eine Neuerung, nach der die Amtsgerichte künftig eine Art schwarze Liste, deren Einsicht nahme Jedermann gestattet ist, über gewisse kredUnuwürdige Element« zu führrn haben. Eiuzutragea in diese List« find einerseit« alle diejenigen Personen, w.lche infolge vergeblicher Pfändung den Off-nbarnngSetd entweder geleistet oder dessen Leistung gruudlo« verweigert haben, «ad andererseit« all« die, bezüglich deren fetten« dc« Amtsgerichte« eia Antrag auf Eröffnung de» Konkursverfahren« «angel» rtner de« kosten de» Verfahren» entsprechenden konkur»»affr ab-
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