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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 04.09.1899
- Erscheinungsdatum
- 1899-09-04
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-189909042
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-18990904
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-18990904
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1899
- Monat1899-09
- Tag1899-09-04
- Monat1899-09
- Jahr1899
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 04.09.1899
- Autor
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' 7^—'^ ".> j. Riesaer H Tageblatt und Anzeiger Mktlatt M AHki-tt). Lelegramm-Adrrsie: »Lageblatt", Riesa. Amtsökatt tzrrnsprechstelle Rr. W. der König!. Amtshauptmannschast Großenhain, des König!. Amtsgerichts und des Stadtraths zu Riesa. 205 Montag, 4. September 1899, Abends. SS Jahrg. La» Mesa« Tagebtatt «scheint jeden Lag Abend» mit Ausnahme d« Sonn- und Festtage. Vierteljährlicher Bezugspreis bei Abholung in den Expeditionen in Mesa und Strehla oder durch uns« Lrilg« joet in» Hau» 1 Mart SO Psg., bet Abholung am Schalt« d« kaiserl. Postanstalten 1 Mark 25 Psg., durch den Briesträg« frei tn» Hau» 1 Mart SS Pf. Auzeigeu-Aimahute sür die Nummer da» Ausgabetage» bi» vormittag 9 Uhr ohne Gewähr. Dank und Verlag von Langer t Winterlich <n Riesa. — Geschäftsstelle: Kaftantenstraße SS. — Für die Redaktion verantwortlich: Her«. Schmidt in Riesa. In einzelnen Gegenden des hiesigen Bezirks macht sich wiederum ein vermehrte- Auftreten der Feldmäuse bemerkbar. Unter Hinweis ans die Bekanntmachung der unterzeichneten Amtshauptmannschaft vom 5. October vorigen Jahres werden deshalb die Gemeindebehörden der tn Frage kommenden Ortschaften hierdurch angewiesen, dafür Sorge zu tragen, daß die betheiligten Grundbesitzer so zeitig wie möglich zu gleichzeitigem und einheitlichem Borgehen gegen die Feld mäuse (in der Gemeinde selbst und auch in den Nachbargemelnden) nach einem bestimmten Plane sich vereinigen, damit eine etwaige Mäusrplage schon in ihren Anfängen wirksam unter drückt wird. Insoweit Gräben und Böschungen fiskalischer Straßen und bez. Bahnareal in Frage kommen, ist mit der Königl. Stroßenbauverwaltung bez. Königl. Eisenbahnverwaltung inS Vernehmen zu treten. Wie bereits srüher, so wird auch sitzt den Betheiligten das Weitere wegen der Auswahl unter den anzuwendenden Vertilgungsmitteln überlassen. Königliche Amtshauptmannschast Großenhain, den 30. August 1899. 2314 L. vr. Uhlemanu. Mke. Auf Fol. 2 des HandelregtfterS des Vormallgen GertchtSamlS Strehla, Sie Firma Max Kühnel in Strehla betreffend, ist heute eingetragen worden, daß s. Herr Max Kühnel in Dresden, b. Fräulein Anna Franziska Kühnel in Strehla, o. Fräulein Bertha Lonise Kühnel in Leipzig, ä. Herr Paul Kühnel in Leipzig-Lindenau, s. Fräulein Bertha Helene Kühnel in Zscheila, k. Fräulein Ida Franziska Kühnel in Zscheila, x. Fräulein Marie Antonie Kühnel in Strehla, infolge Erbgangs Inhaber der Firma geworden sind, sowie daß nur die unter b. genannte Fräulein Anna Franziska Kühnel zur Vertretung der Firma berechtigt ist. Riesa, am 1. September 1899. Königliches Amtsgericht. Heldner. Brehm. Bekanntmachung, Anlieferung von Steinbruchschutt. Die Anlieferung und Einebnung von etwa inSgesammt SSVV« odm Tteinbruchschutt zur Ausfüllung unverlandeter Stromabschnitte am rechten Elbufer unterhalb der Karpfen schänke und zwar von Grenzstein Nr. 4 bis zur Mitte zwischen Grenzstein Nr. 12 und 13 soll, in drei Abteilungen getrennt, mit Vorbehalt der Auswahl unter de» Bewerbern und nach Befinden der Ablehnung einzelner oder sämmtlicher Angebote vergeben werden. Die Bedingungen und die Lage der Abteilungen sind in den Geschäftsräumen der unterzeichneten Dienststellen einzusehen, etwaige Preisangebote aber an die mitunterzeichnete Bauverwalterei tn einem verschlossenen und mit der Aufschrift Steiubruchschutt« Anlieferung versehenen Briefumschläge bis spätestens den V. September dfS. IS. mittags LL Uhr kostenfrei einzusenden. Die Eröffnung der eingegangenrn Angebote erfolgt zur festgesetzten Zeit in Gegenwart etwa erschienener Bewerber, der Zuschlag dagegen spätestens am 25. September ds». I». Bis dahin unbeantwortet gebliebene Angebote sind als abgelehnt zu betrachten. Meißen, am 31. August 1899. Königliche Straßen- «nd Wasser- Königliche Bauinspektion I. Bauverwalterei. Ringel. Friedrich. Mn. sür daS ^Riesaer Tageblatt" erbitten uns bi» spätrßvU vormittags U Uhr de» jeweiligen Ausgabetage». Die GeschästssteLe. vertliches und Sächsisches. Riesa, 4. September 1899. — Oeffentliche Stadtverordnetensitzung Dienstag, den 5. September 1899, Nachm. 6 Uhr. 1. Vorschläge für die Wahl eines Bezirksvorstehers im V. Stadtbez. an Stelle des ausscheidenden, jedoch wieder wählbaren Herrn Rentier Hick- mann. 2. Rathsbeschluß über unentgeldliche Ueberlassung der Parzelle Nr. 247 des Flurbuchs für Riesa seitens der Stadt gemeinde an die Schulgemeinde Riesa. 3. Rathsbeschluß über theilweisen Erlaß von Besitzveränderungsabgaben für das Hausgrundstück Carolastraße 5. 4. Bekanntgabe einer Ver ordnung des Königlichen Ministeriums des Innern, das ab geänderte Besitzveränderungsregulativ für Riesa betreffend, so wie Rathsbeschluß hierzu. 5. Berathung- des abgeänderten Anlagenregulativs für Riesa. 6. Ncstantenregulativ. Raths- deputirte: Herr Bürgermeister Boeters, Herr Stadtrath Dr. Wegelin. — Die Landtagswahl steht vor der Thür. In mehreren Wahlkreisen unseres Vaterlandes ist schon im vorigen Jahre nach dem vom neuen Wahlgesetze vorgeschriebenen Modus ge wählt worden. In unserm 8. städtischen Landtags-Wahlkreise, der aus den Städten Wurzen, Riesa, Oschatz, Dahlen, Strehla und Mügeln zusammengesetzt ist, ist die bevorstehende Wahl die erste nach dem neuen Modus. Die Wähler in jeder ein zelnen der erwähnten Städte wählen noch in diesem Monate aus ihrer Mitte Wahlmänner, die dann im October insge- sammt zusammenzutreten und den Vertreter des Wahlkreises zu ernennen haben. Es entfallen auf Wurzen 30, auf Riesa 20, auf Oschatz 18, auf Dahlen und Strehla je 6 und auf Mügeln 3 Wahlmänner. Von den 20 von den Riesaer Wählern zu ernennenden Wahlmännern gehören je 7 zur ersten und zur dritten und 6 zur zweiten Wählerklasse. Man hört vielfach im Publikum die Aeußerung, man könne sich mit dem neuen Wahlmodus nicht befreunden, und man kann ihm tatsächlich eine gewisse Schwerfälligkeit nicht absprechen; aber es muß zur Zeit darnach verfahren werden; denn er ist durch ein Gesetz geschaffen, das doch von der zuständigen Volksver tretung, dem Landtage, genehmigt worden ist. Was aber die Einteilung der Wähler nach ihrem Einkommen in 3 Klassen betrifft, so fasse man diese Forderung des Gesetzes nicht zu schroff auf. Sie ist eine für die Wahl festgesetzte Form, die auf alle übrigen Verhältnisse des Lebens keinen Einfluß hat, und daß durch diese» Wahlmodus jeder sich auf ganze Kreise erstrecken könnenden wüsten Agitation vorgcbengt ist, daS dürfte wohl ein Vortheil des Gesetzes sein, den jeder Ein sichtige mit Freuden begrüßen wird. Haben auch bei der Urwahl die Stimmen der Wähler mit größerem Einkommen ein größeres Gewicht, so wird doch der Abgeordnete des Wahlkreises als Vertreter aller Volks- und Berufsklassen ge wählt, und unserer Meinung nach müssen sich die bei dem jetzt gebräuchlichen Wahlmodus gewählten Abgeordneten um so mehr verpflichtet fühlen, nicht einseitige Interessen zu ver treten, sondern mit größter Gewissenhaftigkeit das Wohl des gesummten sächsischen Vaterlandes und seiner Gesammtbevöl- kerung im Auge zu haben und nach Kräften fördern zu helfen. Mögen also auch bei den veränderten Wahlverhältnissen die Wähler ihre Pflicht ausüben und der Wahlurne nicht fern bleiben. Es gilt nach wie vor, unsere sächsische Regierung, deren Gerechtigkeitssinn auch außerhalb Sachsens von jedem Einsichtigen anerkannt wird, in ihren Bestrebungen, die auf die Förderung des Wohl's aller Berufskreise gerichtet sind, zu unterstützen. — In festlicher Weise hielt gestern der Königl. Sächs. Militär-Verein Jäger und Schützen zu Riesa in Er innerung an den Tag von Sedan ein Kinderfest im Gast hofe zu Pausitz ab. Nachmittags 1 Uhr stellte der Verein mit 120 Kindern und fast sämmtlichen Kameraden nebst An gehörigen am Kaiserhof Hierselbst und marschirte mit Musik nach Pausitz. Daselbst fanden für die Kinder verschiedene Belustigungen, bestehend in Vogel- und Sternabschießen, Topf schlagen, Carousselfahren rc. statt. Nach einer Ansprache seitens des verdienstvollen Vorstehers des Vereins, Herrn Hugo Hoff mann, in welcher derselbe auf die Bedeutung von Sedan hin wies und den Kindern besonders an's Herz legte, allezeit patriotische Gesinnung zu hegen und zu wahren, erfolgte nach dem begeisterungsvollen Ausklange eines dreimaligen Hurrah's auf Ihre Majestäten König Albert und Kaiser Wilhelm II., sowie Absingung des Liedes: „Deutschland, Deutschland über Alles", eine recht sinnreich zusammengestellte Prämien-Ver- theilung. Abends 8 Uhr wurde der Rückmarsch mit Lam pions und Musikbegleitung angetreten und der imposante Zug verschiedenen Ortes durch Buntfeuer beleuchtet, bis derselbe am Kaiserhof angekommen, sich auflöste. Das in allen Theilen als recht wohlgelungen zu bezeichnende Fest dürste in den Kinderherzen einen tiefen, nachhaltigen Eindruck hinterlassen haben und den Kameraden auch ein erneuter Ansporn sein, festzuhalten in der Liebe und Treue zu König und Vater land, zu Kaiser und Reich, sowie in der Pflege guter Kamerad schaft. 8. — Der hiesige Hausbesitzerverein hat bekanntlich vor einiger Zeit an die städtischen Kollegien eine Petition gerichtet, daß die Reinigung der Straßen in städtische Regie übernom men werden möchte. Wie verlautet, sind daraufhin auch Er örterungen in der Sache angestellt worden und man darf erwarten, daß unsere städtischen Kollegien die Angelegenheit in wohlmeinende Berathung ziehen werden. Auch in andern Städten ist man in gleicher Weise vorstellig geworden. So liegt uns z. B. eine Petition des Hausbesitzervereins zu Bautzen an den dortigen Rath vor, welche lautet: Durch Bestimmung des Stadtrathes sind in Bautzen die Hausbesitzer verpflichtet, die Straßenreinigung Mittwoch und Sonnabend Nachmittag auszuführen, sowie auch an den anderen Tagen der Woche für die Reinlichkeit der Straße vor ihren Häusern zu haften. Die Erfahrung lehrt jedoch, daß diese Art der Straßenreinigung wesent liche Nachtheile mit sich bringt. Bei der großen Zahl der Hausbesitzer ist eine einheitliche Weise des Straßenkehrens, bei der jeder Schmutz beseitigt wird, nicht durchführbar. Dies hat seinen Grund theils in den, den Hausbesitzern zu Gebote stehenden primitiven Kehrmitteln — Besen — und ungenügenden Hilfskräften — Kinder und Dienstmäd chen. Dazu kommt die von Jahr zu Jahr wachsende Un lust der Hausmädchen, die Straße zu kehren, die nicht selten in offene Weigerung ausartet. Die Folge davon ist, daß das Kehren so schnell als möglich, dabei aber nicht immer gründlich ausgeführt wird. Ein Gang durch die Straßen zur Zeit des Kehrens lehrt ferner, daß dasselbe in seiner jetzigen Art in gesundheitlicher Beziehung schwer wiegende Nachtheile hat, indem dabei eine Unmenge StaubeS, Bazillen und anderer der Gesundheit schädlichen Stoffe aufgewühlt, von den Bewohnern eingeathmet und dadurch Ansteckungskrankheiten Vorschub geleistet wird. Soll eine Reinigung der Straßen ausgeführt werden, die den Schmutz gründlich beseitigt und dabei wenig Staub aufwirbelt, so kann dies nur geschehen, wenn dieselbe von der Stadt mit Hilfe von Kehrmaschinen, wie dies bereits in verschiedenen Städten geschieht, übernommen wird. Dies haben auch die Herren Stadtverordneten in ihrer Sitzung am 6. Ok tober v. I. erkannt und einen dem entsprechenden Antrag an den Stadtrath gerichtet. Woher stammt aber der Straßen schmutz? Im Wesentlichen sind hieran drei Faktoren be- theiligt: Menschen, Thiere und die Luft. Durch daS Be gehen und Befahren der Straßen, durch das Wegwerfen und Herabfalle» von Papier, Stroh und anderen Materia-
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