Suche löschen...
Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 21.09.1899
- Erscheinungsdatum
- 1899-09-21
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-189909212
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-18990921
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-18990921
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1899
- Monat1899-09
- Tag1899-09-21
- Monat1899-09
- Jahr1899
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 21.09.1899
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Riesaer Uttd A«;elgrr sWMtt md Arzeiztt). Trlegramm-Ldrefle: »Lagrblatt", Ntesa. Amtsblatt Fernsprechstelle Nr. SV. der König!. Amtshauptmannschaft Großenhain, des König!. Amtsgerichts und des Stadtraths zu Riesa. 220. Donnerstag. 21 September 189S, Abends. 52. Jahrg. La« Riesaer Tageblatt erscheint jede» Tag Abends mtt Ausnahme der Sonn- und Festtage. Vierteljährlicher Bezugspreis bet Abholung in den Expeditionen in Mesa und Strehla oder durch uns« Lrilgor siet tnS Hau» L Mart 80 Psg., bei Abholung am Schalter der laiserl. Postanstalten 1 Mark 28 Psg-, durch den Briestriiger frei tu» Haus 1 Mark öö Ps. An-rigrn.Unnahmr für die Nummer dB Ausgabetages big Vormittag S Uhr ohne Gewähr. Druck und Verlag von Sauger L Winterlich in Riesa. — SeschtlftSstelle: Kastanienstraße 59. — Uk die Redactbm verantwortlich: Her«. Schmidt tu Riesa. i» I «OASISSSIWSWWWWW DaS unterzeichnete Königlich« Amtsgericht bedarf für daS Jahr vom 1. Oktober l. I. bis 30. September 1900 ungefähr OQ« Centner Koks, OVO „ Mittelbraunkohleu H, »SO „ Steinkohlen. Die Lieferungsbedingungen sind an Kass,„stelle der unterzeichneten Behörde — Zimmer Nr. 10 — einzusehen, woselbst bis 1. Ociobcr l. I. versiegelte, aus dem Briesumschlage mit »Lieferung von HrizungSmaterial- bezeichnete PerlSofs.-rten entgegen genommen werden. Die Auswahl unter den Geboten bleibt Vorbehalten. Königliches Amtsgericht Riesa, am 20. September 1899. Heldner. Th. DaS Königliche Ministerium bis Innern hat unterm 13. September 1899 Folgendes verordnet. »Da die Pst im Lause dieses Jahres nicht nur bis in die Nähe von Europa vor gedrungen, sondern auch bereits in Eaiopa silbst ausgetreten ist, somit aber die Gefahr der Einschleppung dicstr Krankheit nach Deutschland näher gerückt erscheint, so wird hierdurch Folgendes verordnet: 1. Sobald ein Mensch an Pest oder unter pchverdächtigen Erscheinungen erkrankt oder stirbt, ist hierüber sofort der Ortspolizeibehörde (Itadtrath, Bürgermeister, Gemeinde vorstand, Gutsvorsteher) schriftlich oder mündlich Anzeige zu machen. 2. Verpflichtet zur Erstattung dieser Anzeige sind «) der behandelnde Arzt, b) jede sonst mit der Behandlung oder Pflege des Erkrankten beschäftigte Person, o) der Haushnltungsvorstand, ck) derjenige, in dessen Wohnung oder Behausung der Erkrankungs- oder Todesfall sich ereignet. Die Verpflichtung der unter b —ä genannten Personen tritt nur dann rin, wenn ein früher genannter Verpflichteter nicht vorhanden ist. Für KrankhcitS- und Todesfälle, welche sich in öffentlichen Kranken-, Entbindung--, Pflege-, Gefangenen- und ähnlichen Anstalten ereignen, ist der Vorsteher, bez. Verwalter der Anstalt, für KrankheitS- und Todesfälle, welche auf Schiffen und Flössen Vorkommen, der Schiffer oder Floßführer ausschließlich zur Erstattung der Anzeige verpflichtet. 3. Nichtbeachtung dieser Vorschriften wird, soweit nicht durch allgemeine Strafbestimmungen eine härtere Strafe festgesetzt ist, mit Geldstrafe bis zu ISO Mark oder mit Haft bis zu 0 Woche« bestraft." Riesa, den 21. September 1899. Der Rath der Stadt. «oeters. S. Auf Grund von § 105 b Absatz 2 der Reichs-Gewerbe-Ordnung werden des Quartal« Wechsels und der damit verbundenen Umzüge wegen für Sonntag, den 1. Oktober 1899,. die Stunden, während welcher in dem Gewerbe der hiesigen Spediteure, Packer, Träger und Markthelfer Gchülfen, Lehrlinge und Arbeiter beschäftigt werden dürfen, von 5 auf 10 und zwar von 5 bis 9 Uhr Vormittags und von 11 Uhr Vormittags bis Nachmittags H Uhr vermehrt. Riesa, den 21. September 1899. Der Rath der Stadt. Boeters. S. Freibank Riesa. Nächsten Sonnabend, den SS. September d. I., von Vormittag 8 Uhr ab, gelangt auf der Freibank im städtischen Schlachthof das Fleisch eiueS Rindes zum Preise von 35 Psg. pro kg zum Verkauf. Riesa, den 21. September 1899. Die Direktion des städt. Schlachthofes. Meißner, Sanitätsthierarzt. Oertliches und Sächsisches. Riesa, 21. September 1899. — In der am Dienstag Abend abgehaltenen öffent lichen Stadtverordnetensitzung waren anwesend 14 Mitglieder des Collegiums und zwar die Herren Berg, Donath, Heldner, Koschel, Müller, Oehmigen, Pietschmann, Richter, Schneider, Schönherr, Schütze, Thalheim, Thost und Träger, entschuldigt waren ausgeblieben die Herren Braune, Hammitzsch und Starke. Als Rathsdeputirter wohnte Herr Bürgermeister Boeters der Sitzung bei. Unter Leitung des Vorsitzenden des Collegiums, Herrn Rendant Thost, gelangten nachfolgende Gegenstände zur Berathung und resp. Beschluß fassung: 1. Von einer Mittheilung des Rathes, den mit Ende dieses Jahres eintretenden Ablauf der Wahlperiode der Herren Stadträthe Hynek und Heinrich betreffend, nimmt Collegium Kenntniß. Der Herr Vorsitzende wird in einer der nächsten Sitzungen des Collegiums den Tag der Neuwahlen be kannt geben. 2. In Bezug auf die Führung des Wappens und der Farben der Stadt Riesa hat das Kgl. Ministerium des In nern eine Verordnung erlassen, nach welcher dasselbe der Führung des durch das Hauptstaatsarchiv vorgelegten Wappens und der drei Farben blau, weiß und roth nicht eutgegentritt, obwohl seit Alters nur die Stadt Meißen als einzige des Landes drei Farben geführt, Riesa aber erst in neuester Zeit drei Farben angenommen habe. Der Rath hat hierzu be schlossen, a) das vorgelegte Wappen zu führen, d) sich mit der Führung der bisherigen drei Fahnenstreifen einverstanden zu erklären. Collegium erklärt sich mit diesen Rathsbeschlüssen einstimmig einverstanden. 3. Auf einen Beschluß des Bauausschusscs hat der Rath beschlossen, drei neue Standarten-Fahnenstangen für das Rath- hauS noch in diesem Jahre zu beschaffen, die veranschlagten Kosten aber nicht, wie der Beschluß des Bauausschusses be sagt, dem diesjährigen Haushaltplane zu entnehmen, sondern in den nächstjährigen Haushaltplan einzustellen. Collegium genehmigt diesen Rathsbeschluß einstimmig. 4. Collegium genehmigt weiter einstimmig nach den Rathsbeschlüssen die Verwilligung bezw. Hinzuverwilligung von u) 2000 Mark zur Ausführung von Dachdeckerarbeiten auf verschiedenen Schloßbrauereidächern aus den Nebcrschüssen Conto 20b, b) 400 Mark zur Ausführung von Dachdecker arbeiten der Hinterseite des Daches des Rathhausflügels, c) 206 Mk. 96 Pfg. nöthig gewordene Mehrausgabe bei der Schulkasse im Jahre 1898, letztere aus den Ueberschüssen des Jahres 1898. 5. Stadtv. Müller bringt, nachdem er die Vorzüge der Stadt Riesa in anerkennender Weise beleuchtet, die Auf schließung von schattigen Spaziergängen, an denen es hier sehr mangele, in Anregung. Der Stadtpark sei zwar sehr hübsch, aber es sei auch das einzige; der Spaziergang in den Straßen sei nicht immer angenehm und oftmals mit Un zuträglichkeiten und theilweis mit Gefahren durch Kollision mit den Radfahrern verknüpft. Redner schlägt z. B. einen früher recht beliebt gewesenen, jetzt aber verbotenen Weg längs der Jahna nach Poppitz, Mergendorf, Pausitz vor; es müßten sich doch Mittel und Wege finden lassen, hier einen Fußpfad zu errichten. Bei dem Wunsche, recht viele Rentiers nach Riesa zu ziehen, der in Aussicht stehenden Errichtung des Landge richts und höherer Lehranstalten müsse man es sich angelegen sein lassen, es den Herrschaften angenehm zu machen. Bürger meister Boeters dankt für diese Anregung und bemerkt darauf, daß andere Herren bereits darüber verhandelt hätten, der Park- und Gartenanlagen-Ausschuß werde sich mit der Frage zu schaffen machen. Stadtv. Koschel bringt eine bessere Be leuchtung der Bahnhofsstraße in Erinnerung. Bürgermeister Boeters erwidert darauf, cs scheitere die Ausführung am diesjäh rigen Haushaltplane, doch solle im nächsten Jahre eine Summe in denselben eingestellt werden. Stadtv. Heldner bittet den Rath, die Beseitigung der Wüste an der rechten Seite des neuen Amtsgerichts in wohlwollende Erwägung zu ziehen und den Kindertrubel vor dem letzteren nach Möglichkeit einzudämmeu. Hieraus nach Vorlesung und Vollziehung des Protokolls Schluß der Sitzung. — Der Handels- und Gewerbe-Kammer Dresden ist eine Mittheilung zugegangen, welche die Nachrichten deutscher Zeitungen über eine Handelskrisis in Odessa als übertrieben bezeichnet. Allerdings haben in den letzten zwei Monaten eine Anzahl Firmen ihre Zahlungen eingestellt, aber bei den meisten derselben haben ohnehin ungesunde Verhältnisse vor gelegen, sodaß der Zusammenbruch durch den allgemeinen Geldmangel nur beschleunigt worden sei. Bei einem Theile der betroffenen Firmen seien bereits Maßregeln zur Regelung der Schulden getroffen; bei der hauptsächlich in Betracht kommenden Firma habe sich herausgestellt, daß die Aktiva die Passiva übersteigen. — Man theilt uns mit, daß in einigen Tagen Prof. Antonios „acht allerkleinste und schönste Zwerge der Welt" mit ihrer Special-Truppe, bestehend aus 15 Personen, hier cintreffen und am 2., 3. und 4. Oktober im Hotel Höpsner Vorstellungen veranstalten werden. Die Zwerge treten seit 6 Wochen im Victoria-Salon zu Dresden aufH — In feucht - fröhlicher Tafelrunde in Heinrichs Restaurant „Zum Bürgergarten" versammelt, stiftete am Sonntag das Unteroffizierkorps des 2. Kgl. Sächs. Pionier- battaillons No. 22 dem Fahnenfond des Mil.-Ver. zu Weida u. Umg. einen Beitrag, der von dem hocherfreuten Vereine dein Fond mit größtem Danke einverleibt wurde. — Der Bezirk Riesa des Vereins sächsischer Gemeinde beamten, hält am 8. October dieses Jahres in Oschatz eine Bezirksversammlung ab. — Dein Vernehmen nach wird seitens der Reichspost- vcrwaltung die Einführung einer ermäßigten Portotaxe für sogenannte Geschäftspapiere, das sind Prozeßakten, Rechnungen, Ladescheine und dergleichen im Jnlandsverkehre geplant. — Zur Bekämpfung der Lungenschwindsucht unter den Eisenbahnbediensteten, insbesondere zur Verminderung der Ansteckungsgefahr hat die Staatsbahn-Generaldirektion ange ordnet, daß in allen Räumen, die von mehreren Angestellten benutzt werden, stets auf thunlichste Sauberkeit gehalten wird, und daß namentlich nur mit Wasser gefüllte Gefäße als Spuck näpfe verwendet werden. — Ansteckende Thierkrankheiten im August 1899: 228 Neuausbrüche der Maul- und Klauenseuche in einem halben Monat — wie soll das enden! Der amtliche Bericht der Kommission für das Veterinärwesen verzeichnet wiederum fast alle sächsischen amtshauptmanuschaftlichen Bezirke als von dieser lästigen Seuche betroffen, den einen mehr, den anderen weniger. Daneben kamen in der zweiten Hälfte des August noch 10 Milzbrandkälle, sowie 7 Tollwuthfälle zur Anzeige. Wermsdorf. Auf Wermsdorfer Revier wurde ein vollständig weißes Rehkalb (Bock) aufgefunden, jedoch todt, jedenfalls ist es von einem Hunde gebissen worden. Ostrau. Der hiesige Gemeindevorstand erhielt folgen des behördliche Schreiben: Die in: Bezirk der Königlichen Amtshanptmannschaft Oschatz in den an der Jahna gelegenen Gemeinden festgcstellten Typhuserkrankungen, welche darauf Hinweisen, daß der Bach der Träger des Krankheits stoffes ist, die in Ostrau in letzterer Zeit festgestellten Typhus erkrankungen, sowie die daran geknüpften Beobachtungen, mahnen zur größten Vorsicht. Die Königliche Amtshaupt- mannschast Döbeln nimmt deshalb Veranlassung, auS gesund heitspolizeilichen Gründen das Publikum vor dem Baden im Jahnawasser, vor dem Waschen mit demselben, vor dem Ge brauch desselben zu Wirthschaftszwccken in ungekochtem Zu stande eindringlichst zu warnen.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite