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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 26.09.1899
- Erscheinungsdatum
- 1899-09-26
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-189909262
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-18990926
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-18990926
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1899
- Monat1899-09
- Tag1899-09-26
- Monat1899-09
- Jahr1899
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 26.09.1899
- Autor
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Riesaer G Tageblatt Dienstag. ZS. September 1888, Abends SM« Da« Riesa« Tageblatt «scheint j^e» Tag Abends mit Ausnahme der Sonn» und Festtage. Vierteljährlicher AejUßspreis bet Abholung in de» Expedition« in Riesa und Strehla ob« durch «nsmn Trüg« hüt in» Hanl 1 Mart V0 Pfg-, bet Abholung «n Schalt« d« katserl. Postanstalten 1 Mark SS Psg-, durch dm Briefträger frei ins Hau» 1 Mark SS W. Anzeigm-Nnnahme sitr di« Rnnnn« dM Ausgabetage» bi» vormittag V Uhr »hur Gewähr. »nick und IMAM »« La«,» » »Inteelich in Ries«. — »chchäftsstril«: »aftantenstraßr VS. — F«r d«, RAaeti« veamtnmrtNch: Her«. Sch«i»t in Ries«. fiir das »Rief«« Tageblatt" erbitten un» bi» spitteß»»* ^9 AA H k ß ff k A» «vormittag» v Uhr de» jeweiligen Ausgabetage». Die »<IchLst«fte»>. Konkursverfahren. Da» Konkursverfahren über da» Vermögen de» Bäcker» Carl Heinrich Proschmann in Riesa wird nach erfolgter Abhaltung de» Schlußtermin» hierdurch aufgehoben. Riesa, den 25. September 1899. Königliches Amtsgericht. Bekannt gewacht durch den GerichtSschreiber: Aktuar Sänger. rrrrd A«r»ig-r Mrtle» ni> Auschtt). .0.7^7^,. Amtsölatt drr König!. Amtshauptmannschast Großenhain, des König!. Amtsgerichts und des Stadtraths zu Riesa. SSL. Dienstag. SS September 1899, Abends. SS. Jahr» Oertliches und Sächsisches. Riesa, 26. September 1899. — Auf zur Wahl! Morgen, Mittwoch, ist der Wahltag der dritten Abteilung. Jedem Wähler ist eine schriftliche Benachrichtigung darüber zugegangen, welchem Wahl bezirke und welcher Abtheilung er zugehört, sowie welche An zahl Wahlmänner in der betr. Abtheilung zu wählen ist. Diese Benachrichtigung ist im eigenen Interesse des Urwählers zur Wahlhandlung niitzubringen, da sie einerseits als Legiti mation des Urwählers dient, andererseits das zeitraubende Aufsuchen seines Namens in der Bezirksliste wesentlich erleichtert. Wir gestatten uns nun für morgen zur Wahl dringend zu empfehlen für den 1. Wahlbezirk (umfassend: das Rittergut Göhlis, Ziegelei, Wasserwerk, die Feldstraße, Poppitzer Straße, Meißner Straße, Großenhainer Straße, Altmarkt, Quergasse, Marktgasse, Bruchgasse, das Rettungshaus, Albertplatz, Albert- straße und Schützenstraße), Wahllokal: „Rathskeler": Herrn Zimmerer Johann Friedrich Wilhelm Hammitzsch Herrn Privatus Friedrich Wilhelm Ernst Müller. Für den 2. Wahlbezirk: (Hauptstraße, Kastanienstraße, Parkstraße, Käserberg und Niederlagstraße), Wahllokal: „Wettiner Hof" seien empfohlen: Herr Postschaffner Heinrich Franz Berger. Herr Seilermeister Max Emil Bergmann. Für den 3. Wahlbezirk (Schloßstraße, Schulstraße, Berg straße, Bismarckstraße, Pausitzer Straße, Friedrich August- Straße, Carolastraße, An der Gasanstalt, Elbberg und Elb straße, Am Rundtheil, Zeidlerstraße), Wahllokal: Restaurant „Elbterrasse", sind die Wahlmänner der Ordnungsparteien: Herr Werkführer Friedrich Emil Günther, Herr Schneidermeister Theodor Gustav Otto und endlich für den 4. Wahlbezirk (Colonie, Bahnhof, Strehlaer Straße, Bahnhofstraße, Am Holzhof, Weststraße, Kaiser Wilhelm-Platz, Wilhelmstraße, Maxstraße, Wettiner straße, Feldschlößchen), Wahllokal: „Hotel Kaiserhos": Herr Bodenmeister Christian Otto Baum. Seitens der Socialdemokratie steht eine rege Betheiligung an der Wahl sicher zu erwarten und es ist daher auch eine Ehrenpflicht derjenigen Wähler unserer Stadt, die es sich zur Ehre anrechnen, die Sache der Ordnung zu vertreten, von dem Wahlrechte Gebrauch zu machen. Darum also, ihr Wähler, thut eure Pflicht! Wählt als treue Bürger unseres Staates, wählt als treue Bürger unserer Stadt! — Von unserm 32. Feldartillerie-Regiment wird am 3. October eine Batterie nach Wurzen marschiren, um dort bauernd in Garnison zu verbleiben. Die beiden anderen Batterien der neuzuformirenden Abtheilung treffen am 2. Oc tober mit der Eisenbahn, von Pirna kommend, in Wurzen ein. — Was wird der im November zusammentretende Land tag bringen? Nach Andeutungen, die das Vaterland giebt, sind von Seiten der konservativen Partei zunächst Anträge wegen der Großbazare und Consumvereine zu erwarten. Die Frage der Alterszulage der Lehrer wird gleichfalls im nächsten Landtage die konservative Partei erneut zu einer befriedigen den Lösung zu bringen versuchen. Dem gegenwärtigen Zu stande, daß öfters ältere, verdiente Lehrer lediglich ihres Alters wegen bei Besetzung von Lehrerstellen jüngeren College» nach stehen müssen, muß ein Ende gemacht werden. Eine mehr und mehr Verbreitung gewinnende Anschauung ist auch die, daß man mit dem Ban von Localbahnen ein schnelleres Tempo, wie das bisher üblich gewesene, cinschlagen sollte. Es giebt noch viele Wünsche zu berücksichtigen, deren Erledigung bei dem bisherigem Tempo auf Jahrzehnte hinausgeschoben wird. Auch aus einem besonderen Grunde erscheint gerade jetzt die Förderung des Baues von Localbahnen ganz besonders ange bracht. Die Aeußerung süddeutscher Minister über eine an zustrebende Eisenbahngemeinschast mit Preußen sind noch in frischer Erinnerung. Hessen hat den Betrieb seiner wichtig sten Bahnlinie dem preußischen Staate bereits übertragen. In den Nachbarstaaten bestehen zweifellos Bestrebungen, die auf Aehnliches abzielen. Nun läßt sich jetzt schon ziffern mäßig nachweisen, daß das Haupterträgniß unserer sächsischen Bahnen nicht auf den Durchgangsverkehr sondern auf den localen Verkehr entfällt. Wir festigen also nur unsere Position, je mehr wir den Ausbau des localen Verkehrs fördern und diesem auch in Zukunft eine besondere Sorgfalt widmen. Sollte sich nach dem den Kammern vorzulegenden Staatshaushalte eine Erhöhung der direkten Steuern erforderlich machen, so wird die konservative Partei den Standpunkt vertreten, daß nur die kräftigeren Schultern, die vermögenderen Bürger unseres Staates, zum Tragen der neuen Lasten vorwiegend heranzu ziehen sind. Der von der Regierung im letzten Landtage vor geschlagene Weg hat sich aus verschiedenen Gründen nicht gang bar erwiesen. Man hofft aber, daß das anzustrebende, eben gekennzeichnete Ziel bei gegenseitigem Entgegenkommen auch er reicht wird. Eine alte konservative Forderung, die von jeher mit besonderer Lebhaftigkeit von den konservativen Landtags abgeordneten vertreten wurde, ist die Erhöhung der staat lichen Unterstützung für die Wegebaulasten der Gemeinden. Es giebt eine beträchtliche Anzahl von Gemeinden, die durch die Wegebaulast in schlimme Verhältnisse und arge Verlegen heiten gerathen sind. Die Partei hat daher im letzten Land tage eine wesentliche Erhöhung der für Wegebauten angewiesenen Summen beantragt. Es ist gelungen, wenigstens zu einem Theile dieser Erhöhung die Zustimmung der Staatsregierung zu erlangen. Hoffen wir, daß der kommende Landtag auch auf diesem Gebiete eine weitere Erhöhung der Straßenbaubei hilfen unseren heimathlichen Gemeinden als besonders ersehnte Gabe bringt. Doch dies ist nur eine Anzahl einzelner Gegen stände, die den nächst«» Landtag beschäftigen werden. Nimmt man dazu die ganze Reihe derjenigen Gesetzentwürfe, welche mit der Einführung des neuen Bürgerlichen Gesetzbuches zu- sammerhängen, nimmt man weiter dazu die Gesetzentwürfe, die im Ministerium des Innern über das Bauwesen, über den Verwaltungsgerichtshof usw. ausgearbeitet worden sind, ebenso die Durchberathung unseres vielgestaltigen und mannig faltigen Haushaltplanes, so wird man ermessen können, daß die Thätigkeit des nächsten Landtages eine reiche und viel seitige sein wird, und datz die Stellung der einzelnen Abge ordneten zu den verschiedenen Fragen von großer Wichtig keit ist. — Nachdem durch die Verordnung vom 5. laufenden Monats die Vornahme von Ergänzungswahlen für die Zweite Kammer der Ständeversammlung angeordnet worden ist, hat das Ministerium des Innern für unfern 8. städt. Wahlkreis Herrn Amtshauptmann von Carlowitz in Oschatz zum Wahlcommissar ernannt. — Der „Blitz"-Fahrplan für das Königreich Sachsen, die Winterausgabe 1899/1900, gelangt schon jetzt durch die Firma M. L R. Zocher zur Ausgabe und ist für den billigen Preis von 15 Pfennigen in den meisten Buch-, Papier- und Bähnhofsbuchhandlungen, Billetschaltern, bei Kolporteuren rc. zu haben. Ein Vorzug des „Blitzes" ist seine wenig volu minöse Beschaffenheit, welche es ermöglicht, ihn immer bei sich zu führen. Der „Blitz" ist durch neue Bahnanschlüsse wiederum bereichert worden. — Um den vielfachen, fast täglich wiederkehrenden Jrr- thümern bei der Adressirnng von Briefen oder Packet-Sen- dungen vorzubeugen, hat die Verlagsbuchhandlung von Bruno Troitzsch in Chemnitz ein Verzeichniß sämmtlicher Ortschaften im Königreich Sachsen und Herzogthum Sachsen-Altenburg in ihrem Verlage erscheinen kaffen. Daffelbe enthält streng alphabetisch geordnet die Namen sämmtlicher Ortschaften, so wie einzeln stehender Wohnplätze, Ortstheile, Häusergruppen, Schlösser, Rittergüter, Güter, Villen, Fabriken, Brauereien, Mühlen, Gasthöfe usw. mit Angabe des betreffenden Amts gerichtsbezirkes und, was namentlich für die genane Adresirung der Postsendung von Werth ist, mit Angabe der Postanstalt von welcher auS die Bestellung der Sendungen erfolgt. Es giebt in Sachsen bekanntlich eine große Anzahl Orte, deren Namen in gleicher Schreibweise 3 bis 10 und noch mehrfach Vorkommen, — der Ort Naundorf ist z. B. 17 fach vertreten — und es ist dann zur Vermeidung der Verzögerung in der Zustellung von Sendungen unbedingt nöthig, daß aus der Adresse die genaue Lage des Bestimmungsortes ersichtlich ist. Mit Hilfe des genannten Ortsverzeichnisses wird dies in allen Fällen ermöglicht und machen wir deshalb Behörden sowie Geschäftsleute ganz besonders auf dasselbe aufmerksam. Das Buch ist in allen Buchhandlungen zum Preise von 1 Mk. käuflich. — Man begegnet vielfach der Ansicht, daß eingetragene Firmen, deren Bezeichnung mit am Orte vorkommenden Namen von Privatleuten gleichlautend ist, ein Vorrecht auf den Em pfang von Postsendungen besäßen, wenn die Sendungen in der Aufschrift keine nähere Angabe tragen und nicht ersehen lassen, für tuen unter den Gleichnamigen sie bestimmt sein sollen. Eine solche Anschauung ist unzutreffend. Zur Bevor zugung der Firmen hat die Post kein Recht; für sie sind nur die Vorschriften in 88 6 und 45 der Postordnung vom 11. Juni 1892 maßgebend, wonach der Empfänger in der Auf schrift so genau, daß jeder Ungewißheit vorgebeugt wird, be zeichnet sein und im Falle der Nichtermittelung des Adressaten die Sendung zurückgesandt, bez. bei Packeten usw. erst beim Absender Anfrage gehalten werden muß. Die Vorschriften über Wahrung des Briefgeheimnisses verbieten, eine nicht ge nügend adressirte Postsendung etwa bei jedem der Gleich namigen nach der Reihe zur Erklärung darüber vorzeigen zu lassen, ob der Brief usw. für ihn bestiinmt sei. Es emvfiehlt sich daher für alle Diejenigen, die von der Existenz Gleich namiger am Orte Kenntniß haben, auf die genügende Adressirung ihrer Sendungen hinzuwirken, damit Verspätungen, Weiterungen, Rücksendungen ferngehalteo werden. Bei Handelsfirmen ist cs zweckmäßig, in der Aufschrift der Sendungen vor dem Firmennamen das Wort: „Firma" — nicht wie vielfach üblich: „Herrn" oder „Herren" — anzubringen. — Bei Telegrammen muß nach 8 3, V der Telegraphenordnung vom 9. Juni 1897 die Aufschrift alle Angaben enthalten, welche nöthig sind, um die Uebermittelung des Telegramms an dessen Bestimmung zu sichern, daher so beschaffen sein, daß die Bestellung an den Empfänger ohne Nachforschungen und Rückfragen erfolgen kann. Sie muß für die großen Städte die Straße und die Hausnummer nachweisen oder in Er mangelung dieser Angaben Näheres über die Berufsart des Empfängers oder andere zweckentsprechende Mittheilungen enthalten. — Wem gehören die Marken zur Rückantwort? Die Frage, ob sich der Empfänger eines Briefes, welchem eine Retourmarke beigelegt war, einer Unterschlagung schuldig macht, wenn er diese behält, und nicht zu einer Antwort verwendet, ist schon öfter erörtert worden. Wie streitig diese Frage ist, mag der Umstand beweisen, daß in einem vor Kurzem zur Austragung gelangten Falle in zwei Instanzen die Verurtheilung eines Offertenempfängers zu 3 Tagen Ge- fängniß ausgesprochen wurde, weil dieser die erhaltenen Marken zu seinem Nutzen verwendet hat, während ein Ober landesgericht diese Urtheile aufgehoben und den Beklagten kostenlos freigesprochen hat, indem es den Grundsatz aufstellte, daß der Absender von Offerten auf beigelegte Briefmarken für Frankirung der Antwort kein Anrecht mehr habe, weil er durch die Bemerkung: „Rückporto anbei" oder ähnlich
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