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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 17.11.1899
- Erscheinungsdatum
- 1899-11-17
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-189911175
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-18991117
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-18991117
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1899
- Monat1899-11
- Tag1899-11-17
- Monat1899-11
- Jahr1899
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 17.11.1899
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Riesaer K Tageblatt urrd Anzeiger Welilitt M Aychn). .7^^. Kwtsbtatt Fernfpnchftrll« «r. 90. der Köntgl. AmtShairptmannschaft Großenhain, des Königl. Amtsgerichts «nd des Stadtraths zn Riesa. 2S8. Freitag, 17. November 18SS AvendS. SS. Fahr-. Da» Riesaer Tageblatt erscheint jede» Ta» Abend» mit Au»nahme der Sonn- und Festtage, vierteljährlicher vezngSprei» bei Abholung in de» Expeditionen in Riesa '^0 Strehla oder durch unsere Trlig« sret in» Hau» 1 Mark 80 Psg., bei Abholung am Schalter der Kaiser!. Postanstaltrn 1 Marl 28 Pfg., durch dm vrlestrilger frei in» Hau» 1 Mar» «8 Pf. A»»«igi»A>«ah»» Pir die Nummer de« «u»gabck»R» bi» vormittag v Uhr ohne Gewähr. Dau» und veUag von Langer t Winterlich in Riesa. — GeschLft»st«llr: ikastanienstraß« 5S. — Für di« Redaktion verantwmtlich: Herman« Schmidt in Riesa. Orte nur mit Erlaubnis der unterzeichneten Polizeibehörde erfolgen darf. Königliche Amtshavptmannschaft lgrohenhain, am 16. November 1899. k. 3040. I. A. Schmidt. Mke. Unter dem Viehbestand, de» Gehöfte» Nr. 28 zu Oelsitz ist die Maul- und Klauen- «^gesperrt und^b-stlmmt,. daß die «usführutig von^Thierm dieser^ Arten auS^dem gespevcten feuche ansgebrocheu. " ' ' Mit Rücksicht auf die vorliegende größere Seuchengrfahr wird deshalb hiermit der Ort Oelsitz, einschließlich dessen Feldmark, gegen da» Durchtreiben von Wiederkäuern und Schweinen Es kam deshalb nicht selten vor, daß Rente auf mehrere Jahre nachträglich zu zahlen war. Nach § 41 des JnvalidenversicherungSgesetzes kann hin gegen vom 1. Januar 1900 ab bei Bewilligung einer Rente diese für Zeiten, die beim Eingang deS Antrags länger als ein Jahr zurückliegen, nicht gewährt werden. Da jedoch auf Rentenansprüche über die am 1. Januar 1900 das Feststellungsverfahren noch schwebt, die Bestimmungen des JnvalidenversicherungSgesetzes nnr Anwendung finden, soweit sie günstiger sind, als das bisher geltende Recht (§ 193 des JnvalidenversicherungSgesetzes), so kann der Anspruch auf Nach zahlung von Rente für eine länger als ein Jahr zurückliegende Zeit, wenn die Voraussetzungen zur Gewährung von Rente be reits vorliegen, gegebenenfalls dadurch gesichert werden, daß der Antrag auf Rentenbewilligung bis zum 30. Dezember ds. Js. bei der zuständigen Verwaltungsbehörde gestellt wird. III. Bisher erlosch die Anwartschaft aus einem Per- sicherungsverhältniß, wenn während vier aufeinanderfolgender Kalenderjahre für weniger als 47 Beitragswochen Beiträge auf Grund des Versicherungsverhältnisses oder freiwillig entrichtet worden oder weniger als 47 sonst anrechnungsfähige Wochen (Krankheit, Militärdienst) vorhanden waren. Der 8 46 des JnvalidenversicherungSgesetzes giebt für den Auwartschaftsverlust neue Bestimmungen, setzt insbesondere die bezeichnete Frist auf zwei Jahre, laufend von dem Ausstellungs tage der Quittungskarte, herab und fordert, daß innerhalb dieser Frist zur Vermeidung des Verlustes der Anwartschaft aus Grund eines die Versicherungspflicht begründenden Arbeit?- oder Dienst verhältnisses oder infolge Weiterversicherung nach Ausscheiden aus der Vcrsicherungspslicht Beiträge für 20 Wochen entrichtet werden oder eine entsprechende Zahl von Wochen wegen Krank heit, Militärdienstleistungen, Bezugs höherer Unfallrente ange rechnet werden kann. Bei der Selbstversicherung und ihrer Fortsetzung müssen zur Aufrechterhaltung der Anwartschaft während der Zweijahres frist mindestens 40 Beiträge entrichtet werden. Auch aus diese Bestimmungen werden die Versicherten haupt sächlich zu achten haben, um sich vor Nachtheilen zu bewahren. Oertliches uns Sächsisches. Riesa, 17. November 1899. — Für die Buren! An erster Stelle der heutigen Beilage bringen wir nochmals den Aufruf zum Besten der Buren zum Abdruck und empfehlen denselben allseitiger Beachtung. Das bisherige Resultat der Sammlung steht in keinem Verhältniß zu den Sympathien, welche man allerwärts mündlich dem stammverwandten tapfern Burenvolke widmet. So gut und schön diese Sympathiebezeugungen nun auch sein mögen, werthvoller ist und bleibt doch eine werkthätige Beihilfe und schöner kann diese doch nicht dargebracht werden als durch eine Beisteuer zur Ausrüstung einer Sanitätskolonne, die den in ihrem Freiheitskampfe Verwundeten Hilfe und Rettung bringen soll. Die Expedition d. Bl. ist zur Annahme und Weiterbeförderung von Gaben — auch der kleinsten — be kanntlich gern bereit und wird darüber quittiren. Doppelt giebt, wer schnell giebt! — Entgegen einer früheren abweichenden Entscheidung hat das Kgl. Sächs. Oberlandesgcricht zu Dresden neuerdings ent schieden, daß das Tippen als Glücksspiel zu betrachten ist. — Von dem erwarteten Sternschnuppenfall, der seinen Höhepunkt gestern Donnerstag am frühen Morgen finden sollte, ist wenig gesehen worden. Die Nacht war sternklar, der Mond leuchtete rein und hell. Stach dem „Journal" wurden in Dres den von einer Seite neunzehn Wahrnehmungen gemacht. Um 3 Uhr 11 Minnten wurde, vom Regulus ausgehend, ein sehr hell leuchtende- Meteor, von West nach Ost sich bewegend, be obachtet, dann im Laufe der folgende» Stunden siebzehn minder leuchtende kurze Erscheinungen, zuletzt eine Helle Sternschnuppe am bereits erhellten Südosthimmel um 6 Uhr 4 Minuten. —)-( Vom Landtag. Erste Kammer. In der gestrigen zweiten öffentlichen Sitzung der 1. Kammer erfolgte nach umfänglichem Registrandenvortrag die Wahl von drei Mit gliedern und drei Stellvertretern in den Landtagsausschuß zur ichtige Neuerung im Jnvaliden- versicherungsgefetz. * Es wird noch in vielen Kreisen unbekannt sein, daß das am 1. Januar 1900 in Kraft tretende Invalid en- veVficherungsgesetz vom 13. Juli 1899 betreffs der nach- «Wglichen Verwendung von Beitragsmarken zur Invalidenver ¬ sicherung, der Zahlung von Invaliden- und Altersrenten auf zurückliegende Zeiten sowie betreffs des Verlustes der Anwart- chaft aus der Versicherung Bestimmungen enthält, die eine ganz erhebliche Abänderung des nach dem Jnvaliditäts- und Altersversicherungsgesetz vom 22. Juni 1889 geltenden Rechts bedeuten. Zur Vermeidung von Nachtheilen für die der Invalidenver sicherung unterliegenden Personen wird auf diese Bestimmungen im Folgenden hingewiesen: I. Nach dem bisherigen Rechte war es nachgelassen, für zurückliegende Zeiten, in denen Versicherungspflichtige Beschäftigung stattgefunden hatte, ohne jede Beschränkung Beitragsmarken nach träglich zu verwenden, sodaß es auch bei Säumigkeit in der Beitragsabführung öfter noch möglich war, die gesetzliche Wartezeit durch Nachzahlung von Beiträgen zu erfüllen und in den Genuß einer Alters- oder Invalidenrente zu gelangen. Nach 8 146 des neuen JnvalidenversicherungSgesetzes hin gegen ist vom 1. Januar 1900 ab die Nachverwendung von Marke» in der Regel nur auf die Zeit von zwei Jahren, rückwärts gerechnet, zulässig und wirksam. Alle Diejenigen, für welche trotz des Vorliegens Versicherungs pflichtiger Beschäftigung bisher Beiträge überhaupt nicht oder in unzureichender Weise entrichtet sind, werden daher vor großem Nachtheil geschützt, wenn die unterbliebene Zahlung der bisher fällig gewordenen Beiträge späte st ensbiszum 31. Dezem ber 1899 nachgeholt wird. Und zwar ist nur die that- sächlich erfolgte Zahlung bei der zuständigen Hebcstclle wirksam. ES genügt nicht die irgendwie bekundete Absicht, die Zahlung zu wollen, ebensowenig das Anbicten derselben oder die UVjknahme der Verpflichtung zu ratenweise» Zahlungen. Daß die Zahlung der fällig gewordenen Beiträge von dem zunächst dazu verpflichteten Arbeitgeber unterlassen worden ist, ist jedenfalls kein Grund, um die Ausschlußfrist gegenüber dem Versicherten unwirksam werden zu lassen; es ist die Pflicht jedes der Invalidenversicherung Unterliegenden, sich davon zu überzeugen, daß die Leistung der erforderlichen Beiträge vor schriftsmäßig für ihn erfolgt ist. Nach den hier gemachten Erfahrungen ist die bcz. recht zeitige Leistung von Beiträgen öfter unterblieben, namentlich für die der Versicherungspflicht unterliegenden Hausgewerb- treibendcn derTextilindustrie und für Versicherungs pflichtige, die nicht in einem regelmäßigen Arbeitsverhältniß zu einem bestimmten Arbeitgeber stehen, sondern die Beschäftigung in dem Betriebe oder der Behausung einer größeren Anzahl von Arbeitgebern unter öfterem Wechsel derselben, meist nur tageweise an einer Stelle, verrichten, wie Tagelöhner, Wäscher innen, Näherinnen, Plätcrinnc», Schneider innen und dergleichen. Die letztgenannten Berufszweige werden ganz besonders auf die Nachtheilc hingewiesen, die ihnen bei unterbleibender Nachzahlung bis zum 31. Dezember ds. IS. für die Zukunft erwachsen. Insbesondere verjährt auch der Anspruch an die Arbeit geber auf Zahlung antheiliger Beiträge vom 1. Januar 1900 ab binnen zwei Jahren nach Fälligkeit. Freiwillige Beiträge (bei Selbstversichcrung oder Weiterversicherung) und Beiträge einer höheren als der maßgeben- >cn Lohnklasse dürfen nach dem 1. Januar 1900 nur aus ein Zahr, rückwärts gerechnet, entrichtet werden (§ 146 des Jnvaliden- »ersicherungsgesetzes.) II. Bisher war bei Bewilligung einer Alters- oder Lstn valid en rente diese von der Versicherungsanstalt rück- Wprts auf diejenige Zeit nachzuzahlen, welche seit Eintritt des UersicherungSfallS (dauernde Erwerbsunfähigkeit, Ablauf eines »o''en Krankheitsjahres, Vollendung des 70. Lebensjahres) ver- Ilrlchen war. Verwaltung der Staatsschulden. Gewählt wurden: Ritterguts* besitzer von Trütschler, Rittmeister a. D. von Bodenhausew Wirkl. Geh. Rath Meusel, Excellenz, Oberbürgermeister Geh. Finanzrath Beutler, Landesältester von Zezschwitz und Ritter gutsbesitzer Dr. von Wächter. Nächste Sitzung Donnerstag, den 23. November. Mittags 12 Uhr. Großenhain, 15. November. Die Vorbereitungen zur nächstjährigen 25jährigen Jubiläumsfeier der hiesigen Realschule haben insofern festere Gestaltung angenommen, als nunmehr fest gestellt ist, daß die Feier iy der zweiten Woche nach den Oster ferien vom Donnerstag, 3., bis Sonnabend, 5. Mai, statt finden soll. Radeberg, 16. November. Der hier gegen */^4 Uhr passirende Schnellzug konnte leicht einen großen Unfall herbei- führrn oder selbst in Gefahr kommen. Trotz des Zurufens des Stationsbeamten fuhr ein Postbriefträger mit dem Gepäckwagen über das Geleis in demselben Augenblicke, als besagter Schnell zug durchfuhr. In Folge dessen wurde der Gepäckkarren voll ständig zertrümmert und der Postbeamte zur Seite geschleudert, ohne indessen erheblichen Schaden zu nehmen. Meißen, 16. November. Ein Zehntel des großen Looses von der sächsischen Laudeslotterie ist nach Meißen gekommen, wo das Loos von einem Markthelfer der Firma E. M. Schmidt gespielt wurde. Der plötzlich wohlhabend gewordene Mann hat seine Arbeit ruhig fortgesetzt. (Bravo!) Auch in Coschütz-Gitter see hat das große Loos mehrere kleinere Leute beglückt. So erhielten vier frühere Goldschläger, welche zusammen ein Zehntel jener Glücksnummer spielten, je 10 500 Mark ausgezahlt. Ein anderes Zehntel soll in die Hände eines kleinen Geschäftsmannes in Coschütz gefallen sein. )( Dresden, 17. November. Der König trifft mit dem Prinzen von Orleans heute Abend wieder in Billa Strehlen ein. )( Dresden, 16. Nov. Mit der Führung der Geschäfte eines Königlichen Oberstallmeisters an Stelle des verstorbenen Oberstallmeisters v. Ehrenstein ist der Kommandeur der 2. Kavallerie-Brigade Generalmajor v. Haugk vom König beauf tragt worden. Dresden, 15. November. Eine Abänderung des jetzt bestehenden Stadtverordneten-Wahlrechts soll innerhalb der hiesigen leitenden Kreise geplant sein, indem man das jetzige Listenwahl system durch Klassenwahlen ersetzen will, ähnlich wie dies bei den Landtagswahlen jetzt der Fall ist. Dresden, 16. November. Als der Abends 6 Uhr 12 Min. von Leipzig-Riesa hier eintreffende Personenzug gestern in den hiesigen Leipziger Bahnhof einfuhr, hatte der in Leipzig stationirte Schaffner Grummt das Unglück, bei dem Verlassen der Dicnstabtheilung vom Trittbrette auszugleiten und herabzu fallen, Der Bedauernswcrthe hat anscheinend schwere Verletz ungen davongetragen. Pirna, 16. November. Das Stadtverordneten-Kolle gium hat in seiner letzten Sitzung zu dem Arealankaufe von Herrn Rittergutsbesitzer Degenkolb in Rottwerndorf zu Kasernen zwecken Genehmigung ertheilt. Wie man weiß, sprach das Königliche Kriegsministerium betreffs der Herstellung und Ein richtung des neuen städtischen Kasernements für die siebente Bat terie seine besondere Befriedigung aus. Mit dieser Anerkennung verband sich gleichzeitig aber auch der Wunsch nach einer bal digen Aenderung der als ungenügend zu erachtenden Verquar- tierungsverhältnisse der ersten Batterie, so daß also dem Rathe nichts übrig blieb, als sich neues Terrain für anderweite Kaser nenneubauten zu sichern. DaS nunmehr in Frage kommende Areal umfaßt ungefähr 28000 gm. Es ist dafür eine Kosten summe von ungefähr 86000 Mk. cinzustellen. Bautzen, 15. November. Die seinerzeit viel Aussehen erregende Vergiftungsaffaire in Plötzen bei Löbau fand heute vor den Schranken des Königlichen Schwurgerichts Hierselbst ihren Abschluß, indem die wegen versuchten Mordes angeklagte GutS- auszüglerin Magdalene Martschink geborene Rabowsky in Plötzen zu 4 Jahren 6 Monaten Zuchthaus verurtheilt wurde. Die Trübünen waren den ganzen Tag überfüllt. Freiberg. In der Umgebung von Weißenborn treibt gegenwärtig ein Einbrecher sein Wesen. Der etwa 24 Jahre alte Mann von mittlerer Statur camplrt TagS über in einer Höhle, die er sich im dichten Gehölz errichtet hat. Bon diesem Schlupf-
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