Suche löschen...
Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 18.11.1899
- Erscheinungsdatum
- 1899-11-18
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-189911189
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-18991118
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-18991118
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1899
- Monat1899-11
- Tag1899-11-18
- Monat1899-11
- Jahr1899
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 18.11.1899
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Sonnabend, 18 November 18SS AbeudS SS. Jahr» zur Einfriedigung m bis Illi U. zur Ausfüllung und Befestigung e Nr. 1349 emvsoblen. »nßsvl, reizende Reu< chtSbaum. 3 M. Nach- sandt Hau« i Tonnabenl OL_LÜW » in A«s- Mg. eines Stadtverordneten u. s. w. eintritt," Nach Begrün dung der Interpellation durch den Hrn. Interpellanten antwortete vom Regierungstische Se. Excellenz der Hr. Staatsminister v. Metzsch Derselbe konstatirte, daß über die Auslegung der fraglichen Bestimmung der Revidirten Städteordnung rc. an sich vollständig Uebereinstimmung in den Anschauungen zwischen dem Herrn Interpellanten und der Staatsregierung vorliege; weiter daß es richtig sei, daß in früherer Zeit seitens des Ministeriums des Innern eine Anschauung zum Ausdruck gebracht worden sei, die nicht vollständig harmonire mit der jetzt beliebten Handhabung. Es stehe unzweifelhaft fest, daß ein Mitglied auszu scheiden hat, wenn Umstände eintreten, welche dessen Wahl berechtigung und Wählbarkeit ausschließen. Ebenso stehe fest, daß, wenn der Umstand, durch den das betreffende Mit glied der Gemeindevertretung seiner Bestimmung verlustig gehe, es nicht auch ohne weiteres, wenn dieser Umstand sich erledige, zwar seine Stimmberechtigung wiedererhält, seine Wählbarkeit in die betreffende Körperschaft erlangt. Es könne vielmehr nur auf dem Wege einer Neuwahl wieder in diese Körperschaft eingeführt werden. Zur Rechtferti gung des Standpunktes der Regierung weist er darauf hin, daß die Bestimmungen ihre innere Berechtigung haben und daß die strenge, präcise Anwendung derselben nicht ohne weiteres als ungerechtfertigt zu bezeichnen sei, wenn man die einzelnen Erwägungen in Betracht zieht. Die Regie rung verkenne nicht, daß Umstände eintreten können, wo die Verlustigerklärung des Sitzes in der Gemeindevertretung ihre Härten mit sich bringt. Es könne Vorkommen, daß ein Mitglied der Gemeindevertretung im Mangel eines Beweises freigesprochen wird, daß es im Laufe einer Unter suchung bestraft wird, ohne daß es schuldig ist, daß es eine Strafe unschuldig verbüße, daß es wegen eines minimalen Vergehens mit einer minimalen Haftstrafe belegt werde. Aus Allem sei die Summa zu ziehen, daß Umstände ein treten könnten, wo der ganze Vorgang wirklich derartigen ehrverletzenden Charakter nicht in sich trage, daß darauf hin die Anwendung dieser Maßregel ihre innere Berech tigung trüge. Es sei gern bereit, die Zusicherung zu geben unter Umständen in eine Modifikation der in Frage stehen den gesetzlichen Bestimmungen auf dem allein gebotenen legislatorischen Wege eintreten zu wollen, ja sogar noch einen Schritt weiter zu gehen. Er möchte Vorschlägen, es vielleicht im allgemeinen in die Hände der betreffenden Vertretungskörper zu legen, damit diese je nach Lage des Falles Entschließung faßten. Ob der suspendirte Beamte nach Erledigung des Grundes, der zu seiner Suspension geführt hat einfach wieder in seine frühere Stellung einzu berufen sei. Es würden damit auch gewisse Cautelen ge schaffen, daß von der Befugniß der Wiedereinberufung des Betreffenden zu seinem früher inne gehabten Amte ein dis kreter .Gebrauch gemacht. Abg. Hofmann stellte den Antrag, eine Besprechung der Interpellation vorzunehmen welcher ausreichende Unterstützung fand und einstimmig angenommen wurde. Abg. Fräßdorf erklärt, daß auch seine Partei mit den Bestimmungen der Rev. Städteord nung w. nicht einverstanden sei und schließt sich den Aus führungen des Abg. Dr Schill an. Abg. Dr. Schill dank dem Herrn Minister für die wohlwollende Beantwortung seiner Interpellation. Wenn man einmal an eine Aen- derung herantrete, so sei es eine einfache Konsequenz, baß man auch einige analoge Fälle mit einbeziehe. Er behalta Die zum Detailübungsplatz für 2 Kompagnien 11. Fus.-RegtmentS Nr. 139 zu Döbeln erforderlichen Herstellungen und zwar: LooS I Erdarbeiten Maurerarbeiten Schmiede- und Eisenarbeiten Steinsetzerarbeiten Riesa das Concursverfahren zu ihrem Vermögen eröffnet, wobei sich 34 ll Mk. Aktiva (bestehend aus Maaren und Außenständen) und 4868 Mk. Passiva herausstellten. Etwa eine Woche vor Eröffnung des Concurses schaffte die Dietz in Gemeinschaft mit ihrem Mann eine Kiste im Wsrthe von 165 Mk., deren Inhalt zumeist aus Straußenfedern, Spitzen Sammet und Bändern bestand, auf die <Äite, resp. brachte Dietz die Sachen in die Wohnung des Mitangeklagten Eulitz, der von dem bevorstehenden Concurs Kenntniß erlangt hatte. Die Kiste ist später der Concursmasse wieder zugeführt worden. Etwa vier Tage vor dem Concurs packte die verehel. Dietz einen zweiten Posten Maaren, bestehend aus diversen Stoffen, Atlas, Satin und seidenen Bändern rc. im Werthe von 230 Mk. in einen Kasten und beförderte denselben, unter Wäsche versteckt, in das Quartier ihrer früheren Waschfrau, der Mitangeklagten Rögner, welche ihr beim Transport half und auch den Sachverhalt genü gend kannte. Auf Veranlassung des Mannes der Rögner, der über die Aufbewahrung des Kastens in seiner Wohnung ungehalten war, holte Frau Dietz die Maaren bald wieder ab und brachte einen Theil davon bei ihrer Schwester, Frau Dietzmann unter. Auf diese Vorgänge stützte sich die An- Anklage und da die Beschuldigten insgesammt geständig waren, machte sich eine längere Beweisaufnahme über flüssig. Tie Geschworenen bejahten nur betreffs des Ehe paares Tietz die Schuldfrage, unter Zubilligung mildernder Umstände, während das Verdikt gegen Eulitz und die verehcl. Rögner auf Nichtschuldig—Freisprechung- lau tete. Ter Gerichtshof erkannte hiernach gegen die verehel. Dietz auf 5 Monate, gegen Dietz auf 3 Monate Gefängniß, und erachtete hiervon je drei Monate durch die von Beiden erlittene Untersuchungshaft verbüßt. Beide wurden unter Aufhebung des Haftbefehls auf freien Fuß gesetzt. — Zur Landgcrichtsfrage schreiben jetzt die „Dresdner Nachrichten": Der Landtag wird sich im Laufe dieser Session auch mit einer Petition um Errichtung eines Landgerichts in Döbeln zu beschäftigen haben. Um die dringend nöthige Entlastung des bestehenden Landgerichts Dresden zu bewirken, welche die Regierung veranlaßte, auf die Errichtung weiterer Landgerichte zuzukommen, sind in den Staatshaushalt-Etat für die Finanzperiode 1900—1901 schon Postulate für in Dresden und Riesa neu zu erbauender Landgerichte in Höhe von 1500000 Mark beziehungsweise 800000 Mark als erste Raten eingestellt worden. Wenn nun auch anzunehmen ist, daß die Kammern diese Forderungen erst bewilligen werden, wenn nachgewiesen ist, wie hoch sich der Gesammtaufwand stellen wird, so darf H-och als sicher angesehen werden, daß der Landtag im Princip mit der Errichtung der neuen Landgerichte in Dresden und Riesa einverstanden, die Ortsfrage also entschieden ist. )-( Vom Landtag. In der gestrigen 4. öffentlichen Sitzung der Zweiten Kammer gelangte die Interpellation des Abg. Dr. Schill—Leipzig, zur Berathung: „Ist die Königliche Staatsrcgierung bereit, in eine Erwägung da rüber cinzutreten, ob es sich empfiehlt, die Bestimmungen in § 44 lit. e., 8 65 der Revidirten Städteordnung und die entsprechenden Bestimmungen der Städteordnungen für mittlere und kleine Städte und der Landgemeindeordnung in der Weise abzuändern, daß während des Schwebens einer Untersuchung lediglich die Suspension des Amtes Da» Riesaer Tageblatt «scheint jede» Tag Abend« mit Ausnahme der Sonn- und Festtage, vierteljährlicher BezugSprei» bet Abholung in de« Expeditionen in Riesa ''^0 Strehla oder durch unsere LchM stet tu« Hau« 1 Mark 50 Pfg-, bet Abholung am Schalter der Kaiser!. Postanstalten 1 Mark 25 Pfg., durch den BriestrSger frei tu« Hau« 1 Mark 65 Ps. Lazrigea-kluuah« für di« Nummer de« Au«g»b«ta>^S bi« vormittag S Uhr ohne Gewähr. Druck und Verlag von L»«ß«r S «iuterlkch in Riesa. — Geschästrstell«: »astauieustraß« SS. — Für die Rrdactiox vramtwartüch: Hermau« Schmidt tu Ries«. Illgtll ettinerstr. 9. He, chbare Bein- Baumwolle, Stößen stets tadel alle» aaren. «8 c Käss, fg. LooS II Erdarbelten Maurerarbeiten Etrinmetzarbeiten Zimmerarbeiten sollen in öffentlicher Verdingung vergeben werden. Die Verdingungsunterlagen liegen im Geschäftszimmer der unterzeichneten GatNison-Bau- beamten zu Riesa, Weststraß« Kaserne IV zur Einsichtnahme aus und können daselbst AngSbvS- formulare gegen Erstattung der Selbstkosten entnommen werden. Angebote find postmäßig verschlossen und mit der Aufschrift »Auffüllung und Befestigung' bezw. »Einfriedigung DetailübungSvlatz Döbeln" bis Donnerstag, den SO. November d. I. Vormittag zu LooS I 11 Uhr, zu Loo» II 11^ Uhr portofrei an vorbezeichnete Stelle «in- zureichen, woselbst die Eröffnung der Angebote in Gegenwart der etwa erschienenen Bewerber erfolgen wird. Zuschlagsfrist 4 Wochen. Auswahl unter den Bewerbern bleibt Vorbehalten. * Königs. Garnison-Baubeamter Riesa. rnhandlung. Die Lieferung des Bedarf» an Fleisch- und Wurfttvaaren für die Truppenküchen und -aS Lazareth der Garnison Riesa und Truppenübungsplatz Zeithain auf die Zeit vom 1. Januar bi» mit 30. Juni 1900 soll Sonnabend, den 2. Dezember 1899, Vormittags 10 Uhr in dem Geschäftszimmer der Proviantamts Riesa, woselbst auch die Bedingungen zur Einsicht ausliegen, öffentlich verdungen werden. Angebote, für Riesa und Zeithain besondere, sind bis zum Beginn de» Termins ver- > siegelt und mit der Aufschrift: „Angebot ans Fleischlieferuug für die Garnison Mesa und ' Truppenübungsplatz Zeithain" versehen, an das Proviantamt Mesa portofrei einzusenden. Intendantur XIX (2. K. S.) Armee-Kor-s. prottvn 15 u.20Pf, gst. tück 12 Pfg. erGnrken ueauu's ftr.»4. Oertllches und Sächsisches. Riesa, 18. November 1899. — Für die Ausrüstung einer Sanitätstolonne nach den: südafrikanischen Kriegsschauplätze seitens der Deutschen Vereine vom Rothen Kreuz gingen der Expedition d. Bl. bis jetzt zu: 50 Pfg. Ed. Richter, hier. 4 Mk. —dt. 1 Mk. Fr. E. Moritz. 50 Pfg. Fräulein K. 10 Mk. Ungenannt: Summa 16 Mk. Weitere Gaben werden noch gern entgegengenommen. — Man schreibt uns: Die Ziehung der Wohltüätigkeits- lotteric des hies. Stammtisch zum Kreuz findet Sonntag, den 10. Dezember statt. Es wurden gewählt als 1. Gewinn ein vollständiges Bett (150 Mk.), als 2. eine Nähmaschine (80 Mk.), als 3. eine Wanduhr mit Schlagwerk s45 Mk.), als 4. ein Kleiderschrank (28 Mk.) Weiter folgen Gewinne zu 20, 15, 12, 10, 8, 6, 5, 4, 3, 2 und 1 Mk. Wie schon die Haupt gewinne bezeugen, läßt sich die Lvtteriedcputation angelegen sein, praktische und solide Gegenstände, die für jeden Gewinner von Werth sind, zu Gewinnen auszuwähleu. Seitens der Bürger schaft werden dem Unternehmen werthvolle und angenehme Ge schenke überwiesen, die den Werth der Gewinne beträchtlich er höhen. Die Nachfrage nach Loosen wird eine immer regere. 4- An allen durch Plakate gekennzeichneten Verkaufsstellen sind Loose, das Stück zu 50 Pfg. zu haben. »WA — In der vorgestern stattgefundenen Versammlung des IM e >verbevereins, die von Herrn Stadtrath Barth eröffnet und geleitet wurde, und in der zunächst verschiedene Eingänge, hauptsächlich Vortragsangebote betr., ihre Erledigung sanden, wurde beschlossen, den nächsten Familienabend, bestehend in Theater und Ball, bereits Donnerstag, den 23. d. Mts. im „Wettiner Hos" abzuhalten. Herr Mechaniker Nathan konnte den in Aussicht gestellten Vortrag über Automobil-Fahrzeuge nicht halten, da das bestellte nnd zu den Erklärungen benöthigte Motordreirad nicht angekommen war. Der Vortrag soll deshalb später stattfinden. Dagegen producirte Herr Nathan eine Schreib maschine (Preis 300 Mk) aus der Fabrik der Adler-Werke in Frankfurt a. M. Herr Klempnermeifter Weber zeigte sodann als gewerbliche Neuheiten vor: ein praktisches Futterhäuschen für Vögel, ferner ein Laubfroschhaus mit selbstthätigem Fliegenfänger und ein Badehaus aus Celluloid sür Stubenvögel. In den Verein neu ausgenommen wurden 2 Herren. Lebhaft bedauert wurde der leider meist nur schwache Besuch der Vereinsver- sammlungen sowohl wie der Vorträge. Man wünschte sehr, daß auch diese, nicht nur die Familienabende, zahlreich besucht würden. — )R( Vor dem Kgl. Schwurgericht hatten sich heute wegen betrügerischen Bankerotts bez. Beihilfe dazu, die 25jährige Putzmacherin Anna Martha verehel. Tietz geb. Vogel in Riesa, deren Ehemann Contorist Hermann Fried rich Tietz aus Elsterberg, der Arbeiter uud gelernte Schlos ser Carl Otto Eulitz aus Riesa und die Hilfsweichenstellers- ehefrau Amalie Sidonie Rögner geb. Zieger aus Klcin- rügeln bei Strehla zu verantworten. Als Vertreter der Anklage wirkte Herr Staatsanwalt Tr. Gerhard: während die Vertheidigung von den Herren Rechtsanwälten Justiz rath Dr. Mittasch, Dr. Thieme, Dr. Langheinccken und Müller v. Berneck geführt wurde. Sämmtlicbe Beschuldigte sind noch unbestraft. Frau Tietz betrieb seit l89l in einem N dazu gcmictheten Laden ein Putzwaarengeschäft, uud hatte or schon 1896 Grund über schlechten Geschäftsgang zu klagen, namentlich deshalb, weil die Außenstände schlecht eingiu- gen. Nach wiederholter Auspfändung wuroe am 17. April d^^auf Antrag der verehcl. Dich vom Kgl. Amtsgericht Innen. !« sind i biS »«ff- Rite» « bi» lang- nrtner h mit en Riesaer H Tageblatt und Anzeiger (WrtlÄ Aykizer). Telegramm-Adreffe: 6Sernfprechstckle »Lag.blatt", «i.,^ «r » der König!. Amtshauptmannschaft Großenhain, des Königl. Amtsgerichts nnd des Stadtraths zn Mesa.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite