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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 07.12.1899
- Erscheinungsdatum
- 1899-12-07
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-189912074
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-18991207
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-18991207
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1899
- Monat1899-12
- Tag1899-12-07
- Monat1899-12
- Jahr1899
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 07.12.1899
- Autor
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Riesaer G Tageblatt Tttkgrmmn-Adrrffe: SS Jahr» DonuerStag, 7. December 1898 MeodS 28-1 /s Jahres (Nr. 97 des Riesaer Amtsblattes) w! daß Uebertretungrn der erlassenen Verbote, so Brehm. v 942. Tu. au-geschieden ist. Riesa, am 5. Dezember 1899. jkönigliches Amtsgericht. Heldner. für h<» »Rief»« r»D«bl«tt- erbitten uns bis spätestens " « - ? » R * A «otteitt«,» » Uhr d«S jeweilige» Ausgabetage,. DreMMsft-l^. OertlicheS «ad Lächstsches. Riesa, 7. December 1899. — Alle Fortbildungsschüler möchten sich eS zur Warnung dienen lassen, daß das Schöffengericht zu Meißen dieser Tage einen solchen in dem benachbarten Dorfe Bahra wegen un gebührlichen und widersetzlichen Betragens gegen Lehrer und Schulvorstand zu acht Tagen Gefängniß und zur Tragung sämmtlicher Kosten verurthcilt hat. — An die Stände gelangte nun auch das König!. Decret betreffs des Neubaues des Ständehauses einschließlich der Nebenanlagen auf dem Schloßplatz zu Dresden. Das Decret berichtet zunächst über die Beschlüsse der vorigen Ständeversammlung sowie über die Schritte, die seitdem in dieser Angelegenheit ge schehen sind, besonders über die drei Entwürfe 8, 6, die Geh. Baurath Wallot seitdem angefertigt hat. Das letzte Modell 6 — nut unverändert erhaltener Terrasse — ist im Canaletto-Saal des Brühl'schen Palais zu Dresden zur Be sichtigung seitens der Herren Kammer-Mitglieder aufgestellt. Zur Erläuterung der Pläne dieses Entwurfes, welche der Stände versammlung gleichzeitig zugehen, wird unter Hinweis auf die unter 6 angesügte vergleichende Uebersicht über die Haupt- Unterscheidungsmerkmale der Entwürfe 8 und 6, sowie der dem vorigen Landtage vorgelrgten Entwürfe I, II und III noch » Folgendes bemerkt: Am Schloßplatz ist der Neubau gegen die Entwürfe und 8 um 7 bis 8 m zurückgerückt. Die Front länge des Gebäudes an diesem Platze ist auf 45 m reducirt. Die AugustuSstraße ist in ihrer zettherigen Breite von 14 m im regulären Trakte beibehalten. Die Brühl'sche Gasse ist an ihrer engsten Stelle auf 10 w Breite gebracht. Mit seiner Nord front erreicht das Gebäude — abgesehen von einem es mit der Brühl'schen Terrasse organisch verbindenden Anbaue — noch nicht ganz die jetzige Terraffengaffe; diese selbst ist in ihrem Theile zwischen Schloßplatz und Brühl'scher Gasse, soweit nicht jener Anbau auf sie zu stehen kommt, unter Hinzunahme eines kleinen Abschnittes von der Terrasse und ei"es schmalen Streifens von dem Areale des Brühl'schen Palais und von den Häusern Brühl'sche Gasse Nr. 2 und 4 zu einem 11 m breiten Licht schachte für den Neubau umgestaltet, dessen Trockenheit und Be lichtung in Ansehung der nach der Terasse zu gelegenen unteren Räume dadurch sicher gestellt erscheint. — Die Berliner Correspondenz schreibt: „Jüngst erschien in Dresdener Blättern die Nachricht, die Rente der Sächsischen Staatsbahnen sei zurückgegangen, well die preußische Eisenbahn verwaltung in rücksichtsloser Weise den Güterverkehr, um Sachsen herumleite; der sächsische Finanzminister v. Watzdorf habe dies selbst in der Kammer erklärt. (rS handelt sich vielmehr nur um «ine Correspondenz des konservativen „Vaterland." N. T.). Die Absicht Preußens solle hierbei sein, Sachsen zu vergewaltigen und zum Anschluß an die preußisch-hessische Eisenbahngemeinschaft zu zwingen. Sofort benutzt ein Theil der preußischen Presse die günstige Gelegenheit dazu, um ohne Rücksicht aus irgend welche tatsächliche Richtigkeit die heftigsten Angriffe gegen die preußische Eisenbahnpolitik zu richten, der eS durch ihr Vorgehen gelungen sei, überall in den deutschen Staaten begründete Unzufriedenheit und Mißtrauen zu erwecken. Jetzt muß die Dresdener Presse ihre Nachrichten widerrufen; der Minister v. Watzdorf habe in i der sächsischen Kammer eine derartige Erklärung nicht abgegeben. Und in der Thati Nicht ein Wort oder eine Andeutung ist von dem Minister v. Watzdorf gegen die preußische Eisenbahnpolitik gefallen. DaS ist auch ganz natürlich, da die zwischen Preußen und Sachsen seit Jahren bestehenden Vereinbarungen über die Auf dem Jnfanterie-Tchießplotze bet Haidehäuser werden im Monat Dezember dieses Jahres am 14., 18., 16., 19., 20. und 21. Vormittag» von 8 bi» Nachmittag» 3»» Gcherrffchietze« abgeholten und wird der Truppenübungsplatz nördlich der Mühlberger-Straß« an jedem dlls.-r Schießtage etwa 2 Stunden vor Beginn de» Schießen» gesperrt. Der Wülknitzer Weg und die Mühlberger-Straßr bleiben für den Verkehr frei. Unter Hinweis auf die amtShauptmannschaftliche Bekanntmachung vom 26. April diese» >ird Solche» mit dem Hinzufügen bekannt gegeben, 'owrit nach dem Strafgesetzbuch« nicht härtere Strafen «iuzutretrn haben, mit Geldstrafe bi» zu 60 M. bez. mit entsprechender Hast belegt werden. Die Herren Gemeindevorstände bez. Gutsvorsteher der umliegenden Orte werden veranlaßt, "den OrtSrinwohnern bez. Bewohnern der GutSbezirke von gegenwärtiger Bekanntmachung Kenntniß zu gebe«. Großenhain, am 1. Dezember 1899. Königliche Amtshauptmannschaft. 8k. Uhlemann. Da» Riesaer Tageblatt «schellet jeden Ta, Abend» nett Ausnahme der Sonn- und Festtage, »terteljährltcher vrzie^PrrU bei Abholung t» den «rpedtttoneu in «test» Strehla ob« durch uns» «M stet w» Hau» I Mark SO Pf-., btt Abholung am Schalter der Kaiser!. Postanstalten 1 Mark 25 Pfg., durch de» vriesträger frei llw Han» 1 «ar» « Pf. AWttMa AmiihMk für die Nnmmer de» AewgMMg» bi» vormittag 9 Uhr ohne «emähr. Dm« «d «etta, «»»,» » «Interttch w Rief«. - «eschäftrstüle: »astanlenftraße »». - Mir di» MdaeM« »««Wwttach: Her«.«» Schm»»» w Mek«. und Anzeiger Mktlitt «id Ait-kizer) Aintsötatt der König!. AmtShauptmannschaft Großenhain, des König!. Amtsgerichts und des StadtrathS zu Riesa. Da» unterzeichnete Amtsgericht hat heute auf Fol. 325 de» Handelsregister, für seine" Bezirk, die Firma Oberlaufitzer Kleiderhalle, Reinhold Walther L Co. i» Riesa betreffend, verlautbart, daß Herr Ernst -ermann Matches ta SeifhermerSdorf Jahren, sowie von ältere« weiblichen Mündeln zu unterstützeu- Das Vormundschaftsgericht führt über die Thättgkeit der Ge- meindewaisenräthe die Aufsicht; es kann die Gemeindewaisenräthe zur Befolgung seiner Anordnungen durch Ordnungsstrafen anhal ten. Es? ist zu hoffen, daß sich die für Sachsen neue Einrich tung von Gemeindewaisenräthe« auch bald eialeben und segens reich bewährcn möge. * Gröba, 6. Dec. Ein herrliches Weihnachtsgeschenk ist der hiesigen Kirche zu theil geworden; dieselben gütigen Hände, welche unserer Gemeinde seit fünf Jahrzehnte« in barmherziger Liebe sich jederzeit aufgethan haben, sind wsederum Vermittter eines edlen Herzens gewesen und haben dex Kirchgemeinde daS bescheert, waS als stille Sehnsucht und heißer Wunsch seit Jahrm in den Herzen gelegen hat, eine Kirchenheizung. Ein be deutendes Capital, welches die hochherzige Frau Kirchenpatronin, Frau Agnes Caroline von Kommerstädt geb. Rüsiing auf Gröba in die Hände de» Kirchenvorstandes gelegt hat, setzt diesen in den Stand, nicht nur die Heizungsanlage selbst auszuführen, sondern auch die jährlichen laufenden Ausgaben für Feuerung usw. zu bestreiten. Möge der edlen Wohlthäterin und der ganzen Gemeinde auS dieser Gabe der reichste Segen erwachsen. Großenhain, 6- Dezember. Dem Hauptkirchner an der hiesigen Stadtkirche, Rautenstrauch, der mit Schluß dieses Jahres in den wohlverdienten Ruhestand treten wird, hat Se. Majestät der König das Albrechtskreuz verliehen, das ihm gestern durch die Spitzen der Königlichen Kirchen inspektion, den Superintendenten Dr- Harig und Bürger meister Herrmann, ausgehändigt wurde- Döbeln, 6. Dezember. DaS AlterthumSmuseum ist hier nunmehr eröffnet worden. Das Museum, das in drei Zimmern untergebracht ist, umfaßt kirchliche, städtische, bürgerliche und KriegS- alterthümer, JnnungSgegenstäüde, Urkunden, Bücher, Münzen rc. Roßwein, 5. Dezember. Erfroren aufgefunden wurde heute früh im Graben der von Neuseifersdorf nach Roßwein führenden Landstraße der 58 jährige Handar beiter Julius Preiß von hier. Der Verunglückte war den» Trünke ergeben. Nossen, 4. Dezember. Bei der Rückkehr von der Tanzmusik in Saultitz waren in der vergangenen Nacht vier beim Gutsbesitzer Däweritz in Radewitz in Diensten stehende schlesische bez. polnische Arbeiter im Gehöfte ihres Dienstherrn in Streit gerathen, wobei der Arbeiter Waltzak dem Arbeiter Trabka eine tiefe Schnittwunde, welche vor: Genick bis zur Wange reichte, sowie Verletzungen an der Stirn beibrachte. Trabka brach infolgedessen ohnmächtig zusammen. Der demselben zu Hilfe eilende Arbeiter Kettel mann erhielt dabei von W einen Stich durch die Hand. Ter herbeigerufene Rüsseinaer Arzt legte den Verletzten Verbände an und ordnete die Ueberführung des schwer ver wundeten Trabka in das Nossener Stadtkrankenhaus ar- Trabka hatte den im Gehöfte laut skandalirenden Waltzac zur Ruhe verwiesen, worüber derselbe in Zorn gerathen war. Waltzak wurde an das Amtgericht Nossen abgeliesert. Pirna, 4. Dezember. Mit den in unserer Elbstadt auf Reichskosten herzustellenden neuen Kasernenanlage, deren Bau insgefammt auf 1500000 M- veranschlagt is, verbindet sich laut den Etataufstellungen auch die Errich tung einer Regiments-Offizier-Speiseanstalt, für welche ein größerer Saal mit Nebenzimmern, sowie den erforder lichen Wirthschaftsräumen rc. vorgesehen ist. Als Bauplatz ist eine etwa 4 Hektar große Fläche zu erwerben, so daß dann nach Fertigstellung der neuen Militärbauten, welche sich Berkehrsleitung in nichts geändert sind, sondern zu beiderseitiger Zufriedenheit funktioniren. Auch sonst liegen auf dem Gebiete des Eisenbahnwesens iraend welche andere Differenzen Mischen den beiden Staaten nicht vor; es ist vielmehr daS beiderseitige Verhältniß der Staatsbahnen ein vorzügliches und in keiner Beziehung getrübt. Namentlich hat Preußen nie daran gedacht oder denk jetzt daran, Maßregeln zu ergreifen — weder Sachsen noch Boyern, Württemberg, Baden, Mecklenburg oder Oldenburg gegenüber —, um einen von diesen Staaten zu zwingen oder zu veranlassen, sich der preußisch-hessischen Eisenbahngemeinschaft anzuschließen. Das Verhältniß mit allen diesen Staaten ist Viel mehr ein völlig klares und befriedigendes. Sogar die Folgen, welche der Erwerb der hessischen Privatbahnen naturgemäß durch bessere Ausnutzung des Eisenbahnbesitzes mit sich bringen mußte und die nicht ohne Finanznachthelle für süddeutsche (namentlich badische) Bahnen durchgeführt werden konnten, sind auf durchaus loyale Weise und in gegenseitigem Einverständniß geordnetjworden." — Es kann nur erfreulich sein, wenn daS Einvernehmen ein so vorzügliches ist, im Publikum war man aber jedenfalls bislang nicht davon überzeugt. — Die Pflichten und Aufgaben der Gemeindewaisen- räthc, die demnächst auch in Sachsen in Thättgkeit treten, sind in der Hauptsache folgende: Die Gemeindewaisenräthe haben dem Bormundschaftsgerichte die Personen vorzuschlagen, die sich im einzelnen Falle zum Vormunde, Gegenvormunde, Mitgliede eines Familienrathes oder zum Pfieger (bisher Sondervormund) eignen. Sie haben ferner in Unterstützung drS Vormundschafts gerichtes darüber zu wachen, daß die Vormünder der sich in ihrem Bezirke aufhaltenden Mündel für die Person der Mündel, insbesondere für ihre Erziehung und ihre körperliche Pflege, pflichtmäßig Sorge tragen. Sie haben weiter dem Vormund schaftsgerichte Mängel und Pflichtwidrigkeiten, die sie in dieser Hinsicht wahrnehmen, anzuzeigen und auf Erfordern über daS persönliche Ergehen und das Verhalten eine- Mündels Auskunft zu ertheilen. Erlangen die Gemeindewaisenräthe Kenntniß von einer Gefährdung des Vermögen- eines Mündels, so haben sie dem Vormundschaftsgerichte Anzeige zu machen. Soweit ei«e Berufung als Mitglied deS Familienrathes nicht votliegt oder die Berufenen die Üebernahme deS Amte» ablehnen, hat da» Vormundschaftsgericht die zur Beschlußfähigkeit deS Familienrathes erforderlichen Mitglieder auszuwählen. Die Gemeindewaisenräthe haben dem VormundschaftSgertchte Anzeige zu mache«, wenn ein Fall zu ihrer Kenntniß gela«gt, in welchem daS Vormundschafts gericht zum Einschreiten berufen (ein Vormund, ein Gegenvor mund , ein Faniilienrathsmitglied oder ein Pfleger zu bestellen) ist. Für Dresden sind 78 Gemeindewaisenräthe und ebensoviel Ersatzmänner zn bestellen, deren "Wahl auf Vorschlag des Stadt- rathes durch die Stadtverordneten erfolgt. In Bezug auf die Wählbarkeit, die Annahme und die Ablehnung, die Entziehung und die Niederlegung des Amtes gilt daS Gleiche, wie für daS Amt eines Stadtverordneten. Die Amtszeit der Gemeindewaisen- räthe beträgt drei Jahre. DaS Amt der Gemeindewaisenräthe ist ein nnentgeltlich zu verwaltendes Gemeindeamt; dieselben können aber Vergütung der nothwendigen baaren Auslagen auS der Gemeindekasse beanspruchen. DaS BormundSschaftSgericht bestellt die Gemeindewaisenräthe und die Ersatzmänner durch Verpflichtung zu treuer und gewissenhafter Führung deS Amtes. Die Verpflichtung soll mittels Handschlages an Eides Statt er folgen. Den Gemcindewaiscnrüthen können ehrbare Frauen als Waisenpflegerinnen in widerruflicher Weise beigegeben werden. Diese haben die Gemeindewaisenräthe in der Ueberwachung der Erziehung und körperlicher Pflege von Mündeln unter sechs
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