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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 30.11.1899
- Erscheinungsdatum
- 1899-11-30
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-189911308
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-18991130
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-18991130
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1899
- Monat1899-11
- Tag1899-11-30
- Monat1899-11
- Jahr1899
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 30.11.1899
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agma «e er» «nd Anzrtgrr Wkblrtt M Amtsökatt der König!. AMShanptmmmschaft Großenhain, des König!. Amtsgerichts und des Stadtrath? zn Mesa. V. SS Jahrs Donnerstag, SV. Ronember 18SS, A-endS S78. den einzelnen Orten genannten Gegen» irstadt in Gottesdienstzeit. < 3105 L. Mcke. «that!" »der Gegen» Taxator. id Speise» r Auswahl Zorkomm- i und nie. befragt, »er «ein probirte; jeirathet, irfen die chür ge- !iegt der noch im trsorschen e kommt, va bleibt leise an ich diese- cksam, ob m „Ja" ») bei dem Verkaufe von Brod und Weitzer Bäckerwaare (ausschließlich der Konditorei« waaren): ohne Zeitbeschränkung; d) bei dem Handel mit Milch mit Ansschlatz der Zeit deS Bormittagsgottes» dtenstes ohne Zeitbeschränkmrg; «) bei dem Handel mit Butter, Sahne, Käse, Eiern, Grünwaaren, Konditorei» waaren, sonstigen Etz» und Materialwaaren, Tabak, Cigarren, Roheis, ieHand lndreaS, gen den teoS, ich «en den und wie Da» Ntrsa« Tageblatt «scheint jede» Lag Abend» «ttt Ausnahme der Smm» und Festtag«, vierteljährlich« vr»n«»i>rri» bet Abholung in de» Lxpedlttonm in Mesa Sttehla od« durch unser» TrSM PA in» Hau» 1 «art 50 Pf^, bet Abholung «n «halt« der Latses. Postanstaltm 1 «art 25 Pfg-, durch da, Briefträg« frei «n» Hau« 1 «art SS Pf. An^Ige»Aun«h« fitr di» «umma de« «»«gabebve» » bi» vormittag S Uhr ohu» Gewähr. »mck nnb vertag wn Lange« 4 »tnterltch «n «tesa. — «schüstbstüle: »astantenpraß« SV. — Für dN Nedectto» verauttoortlich: H«««n« Schmidt in Mes«. von Vormittags 11 bis Abends 9 Uhr, jedoch ebenfalls mit Ausschluß der in diesen Zeitraum fallenden Großenhain, den 25. November 1899. Königliche Amtshauptmannschaft. vr. Uhlemauu. Heizung-» und Beleuchtungsmaterialien, Fleisch, Fleifchwaar« und Fisch waaren, lebenden Blume«, Blumengewinden und Pflanz«: von Vormittags 7 bis 9 Uhr und von Vormittags 11 bis Abends 7 Uhr, jedoch mit Ausschluß der Stunden, während welcher etwa in innerhalb dieser Zeiträume Gottesdienst gehalten wird; ck) bei dem Handel mit ander« als den vorstehend- bereits ständen: 4. Nicht genehmigt wird gegen 1 Stimme der nach dem Vorschläge des Bauausschusses gefaßte Beschluß -es Rathes, die Veräußerung der Parzelle Nr. 415 des Flurbuchs für Riesa an den Kaufmann Herrn Moritz gegen Anrechnung von 3009 Mark aus den mit demselben anderweit abgeschlossenen Kaufverträge betreffend, da von Seiten eines Mitgliedes mit Bestimmtheit die eventuelle Erzielung, eines höheren Kaufpreises in Aussicht ge stellt wird. 5. Dem Rathsbeschluß, daS Gehalt des Bauamts-Assistenten Herrn Zopf vom 1. Januar 1900 ab um 300 Mark jährlich zu erhöhen, stimmt Kollegium einstimmig bei. 6. Ebenso genehmigt Kollegium einstimmig den Rathsbe schluß, betreffend Streichung des Steinmetz Thomas Hanke, der seine Abgabenreste bezahlt hat, aus dem Restantenregulativ. 7. Von einem Dankschreiben deS Rathskopisten Hofmann für die ihm gewährte Einkommcnserhöhung nimmt Kollegium Kenntniß. Hierauf geheime Sitzung. — Die gestrige erste Aufführung des wiederholt« «gekündigten National-Festspieles „Deutschland 19tes Jahrhundert" hatte sich einer recht beifälligen Aufnahme seitens der anwesenden Besucher zu erfreuen. Es sind schöne, patriotische, begeisternde Bilder aus Deutschlands Geschichte im ablaufenden Jahrhundert, dargestellt von über 100 Personen, die in dem Festspiel geboten werden. Der erste Theil bringt Scenen aus Deutschlands Drangsal und Erhebung, zuerst ein schönes symbolisches Bild: „Wach auf Germania", dann u. A.: Scenen aus der Völkerschlacht bei Leipzig, Theodor Körners Tod rc. Der zweite Theil behandelt den Zeitabschnitt: Düppel—Königgrätz und bringt dabei u. A. ein allerliebstes Bild: Papa Wrangel. Der dritte Theil: „All Deutschland in Waffen" bietet in 11 Bildern Scenen aus den Kriegsjahren 1870/71 und endlich der 4. Theil: „Das neue deutsche Reich", Bilder aus der letzten Zeit, u. A.: „Hurrah, 4 Kaistr", „Bismarck aus dem Reichstage kommend nach seiner Rede vom 6. Februar 1888", „Eine Huldigung für den König", „Bismarck todt". — Durch entsprechenden Text, der gestern von Herrn Prokurist Seidel vorgetragen wurde, werden Ne Bilder erklärt und letztere durch stimmungsvolle Musik, die von der Kapelle deS Herrn Stadtmusikdirektor Hofmann gespielt wird, begleitet. Die Ausstattung und das Arrangement ist recht gut; einige kleine Ausstellungen, welche gestern vielleicht noch zu machen gewesen wären, werden inzwischen jedenfalls behoben sein. Die gestrige erste Aufführung fand, wie schon erwähnt, vielen Beifall und wir wollen hiermit einen Besuch der Darstellungen wiederholt bestens empfehlen. — Nach dem kürzlich erschienenen Stattstischen Jahrbuche für daS Königreich Sachsen auf daS Jahr 1900 hatte unser engeres Vaterland eine mittlere Jahresbevölkerung von 3,833,600 im Jahre 1897, 3,944,200 im Jahre 1898 und 4,004,700 in dem laufenden Jahre. DaS Jahr 1898 hatte bisher die höchste erreichte absolute Geburtsziffer, dagegen aber die noch nie beobachtete geringste relative Sterbeziffer. DaS Einkommen der Bevölkerung aus den Haupteinkommensquellen (Grundbesitz, Renten, Gehalt und Löhnen, Handel und Gewerbe) ist von 1894 bis 1898 nach den Ergebnissen der Einkommens- Einschätzungen von 1,806475,341 Mk. auf 2,167,527,493 Mk. gestiegen. DaS Einkommen auS der Landwirthschaft wird als befriedigend bezeichnet, da das Ernteergebniß deS JahreS 1898 zu den außergewöhnlichen zu rechnen ist. An Winter» und Sommerweizen sind zusammen im letztverflossenen Erntejahre 28,077 Tonnen oder 27 Proc. mehr erbaut NMden als im Durchschnitt der 7 Jahre 1891 bi« 1897. — Kaum sind die neuen ReichSkassenschetne über 50 Mk. in den Verkehr gegeben worden, so haben auch schon die Fälscher Nachbildungen geschaffen. Die falschen Scheine präsentiren sich als durch sorgfältige Federzeichnung mit im Wasser löslicher Farbe täuschend nachgemachte Geldwerth«, die nur dur^ Die unterzeichnete Königliche Amtshauptmannschaft ertheilt auf Grund der Vorschrift in 8 105 d der Gewerbeordnung nach der Fassung vom 1. Juni 1891 Genehmigung, daß im hiesigen Verwaltungsbezirke während der letzt« drei Sonntage vor Weihnacht«, am 10^ IV, «nd 24. Dezember dieses Jahres die Beschäftigung von Gehilfen, Lehrlingen und Arbeitern im Handelsgewerbe, sowie der Gewerbebetrieb in offenen Verkaufsstellen, zu folgenden Tageszeiten stattfinde: b«nsprahsttll» Ar. 90- vertliches «nd Sächsisches. Riesa, 30. November 1899. — In der am Dienstag Abend abgehaltenen öffent lichen Stadtverordnetensitzung waren 15 Mitglieder des Kollegiums anwesend und zwar die Herren Berg, Donath, Hammitzsch, Heldner, Koschel, Müller, Oehningen, Pietschmann, Richter, Schneider, Schönherr, Starke, Thalheim, Thost und Träger; als Rathsdeputirter wohnte derselben Herr Stadtrath Dr. Wegelin bei. Unter Leitung des Vorsitzenden des Kollegiums, Herrn Rendant Thost, gelangten nachfolgende Gegenstände zur Berathong und resp. Beschlußfassung: 1. Vom Rathe ist dem Kollegium die Liste über die Namensaufstellung der zur bevorstehenden Stadtverordneten- Eegänzungswahl wählbaren und stimmberechtigten Bürger zu gestellt worden. Der Herr Vorsitzende legt dieselbe zur Einsicht nahme auf den Tisch des HauseS nieder. 2. Bezüglich einer zwischen dem Besitzer der Karpfenschänke, Herrn Hentschel und dem Mühlenbesitzer Herrn Röhrborn wegen Zurückhaltung des Durchflusses eines Theiles des Jahnawassers durch den Graben am Poetenwege entstandenen Differenz hat der Rath auf eine von Herrn Hentschel an ihn gerichtete Be schwerde folgenden Beschluß gefaßt: „Nach den Bestimmungen deS Vertrags vom 10. September 1840 steht Folgendes fest: Herr Röhrborn ist verpflichtet, aus. dem Mühlgraben so viel Wasser in den sogenannten Kpnstgraben einlaufen und der Wasser kunst zulaufen zu lasten, als zmn Gebrauche und Betriebe UdF r Wasserkunst erforderlich ist, er hat auch geschehen zu 'lasst», tmß von Zett zu Zeit dasjenige Wasser, das der Wasserkunst zufließt, wenn dieWasserkun st gerade nicht im Gange ist, zur Bewässerung der hinter der Wasserkunst gelegene» Wiesen benutzt wird. Sollte die Gutsherrschaft die Wasterkunst ganz eingehen lasten und dafür eine Mühle bauen, so ist Herr Röhrborn, und zwar allein für diesen Fall, gehalten, in den Graben so viel Wasser zur freien Disposition der Gutsherrschaft einlaufen zu lassen, als er zeither zum Betriebe der Wasterkunst herzugeben verbunden war. Liese Vertragsbestimmungen haben auch heute noch Gültigkeit. So lange die Wasserkunst nicht betrieben wird, kann die Stadt von Herrn Röhrborn kein Wasser beanspruchen. Andrerseits kann ein Recht Hentschels gegen die Stadt auf Mitbenutzung deS WafferS nicht anerkannt werden. Selbst wenn Herr Hentschel «nd dessen Vorbesitzer ein solches Recht ersessen haben sollten — waS aber bestritten wird — so ist daS Recht in dem Augen blick« erloschen, in dem die Stadt kein Recht auf Master mehr hat. Denn das Recht der Stadt ist nur ein befristetes und da« angeblich« Recht Hentschel« ebenfalls ein befristetes. ES ist deshalb 1. von weiteren Maßnahmen der Stadt gegen Röhrborn «bzusehen; 2. Hentschel, fall« er auf seinem Rechte auf Wasser bestehen sollte, zu veranlassen, sein Recht gegen Röhrborn geltend zu machen; 3. die Sache zur Beschlußfassung darüber, waS mit dem Kuustgraben geschehe» soll und welche Verfügungen an die Anlieger deS Grabens wegen Einlaufens von Abfallwästern zu erlast« sind, an dm BauauSschuß abzugeben." Stadtrath Dr. Wegelin erläutert in längerer Ausführung noch näher die Gründe, die dm Rach zu diesem Beschlüsse geführt haben. Nach nur kurzer Debatte, an der sich die Stadtverordneten Hammitzsch, Pietschmann, Heldner, Berg und Schneider betheiligen, gmehmigt Kollegium dm Rathsbeschluß einstimmig. 3. Zur Vornahme verschiedener Reparaturarbeitm im Rath- ^hmlse bat der Rath beschlossen, in dem nächstjährig« Haushalt splan 1000 Mark zu diesem Zwecke einzustellen, dm hiervon ' etwa verbleibenden Üeberschuß aber zur Unterhaltung bezw. Er- Minzung der Inventar!« zu verwenden. Kollegium stimmt diesem RathSbeschlusse »ach kurzer Debatte einstimmig zu. übtes Auge von den echten Scheinen zu unterscheiden sind. Die bis jetzt angehaltenen Scheine dieser Art sind durchweg ohne Druck hergestellt, einzig und allein mit der Feder gezeichnet, stammen also wahrscheinlich auS ein und derselben „Fabrik". — Eine für neu gehaltene Rübenkrankheit tritt, wie daS Kaiserliche Gesundheitsamt mittheilt, besonders häufig in der Gegend zwischen Oschersleben, Braunschweig, Hildesheim auf, also in eigentlichen Zuckerrüben-Gegenden, so daß, namentlich in Anbetracht des Schadens, den die Krankheit in diesem Jahre dort gemacht hat, eine gewisse Beunruhigung begreiflich erscheint. In der biologischen Abtheilung deS Kaiserlichen Gesundheitsamt- wird die Erforschung dieser Krankheit, über deren Ursache augen blicklich noch fast völliges Dunkel herrscht, fortgesetzt, doch wird naturgemäß erst bei der neuen Entwicklung der Rüben im näch sten Jahre Gelegenheit geboten werden, die erste Entstehung der Krankheit zu verfolgen und die Umstände, unter denen sie auf tritt, näher zu ermitteln. In geringen Anfängen ist die Krank heit schon seit einigen Jahren an einzelnen Orten bemerkt und als Gürtelschorf bezeichnet worden, weil sie in einer schorfartigen Zerstörung des Hautgewebes besteht, womit das Dickenwachsthum des Rübenkörpers an der dicksten Stelle desselben gehemmt ist, so daß solche Rüben in ihrer Ausbildung verkümmern und etwa so aussehen, als wären sie an dem Theile, der am dickstbk hätte werden wüsten, durch ein äußeres Hinderniß mehr oder weniger ringsum gürtelförmig an ihrem Wachsthume behindert worden. — In der Begründung des dem Landtag zugegangenen Entwurfs eines allgemeinen Baugesetzes heißt es im Hin blick auf die übermäßige Ausnutzung des Baugrundes und das Ueberhandnehmen vielstöckiger Miethkasernen in den Städten, namentlich in solchen mit Fabrikbevölkerung: Cs muß zweifelhaft erscheinen, ob eine voraussichtige und zweckmäßige Wohnungspolitik in den Städten auf Schaf fung billiger Wohnungen selbst unter Preisgabe wichtiger gesundheitlicher und sozialpolitischer Anforderungen ge richtet sein darf. Es wird heute allgemein über daS unab lässige Zusammenströmen unbemittelter Volksmassen nach den großen Städten geklagt, welches für diese eine wach sende Quelle von! Mißständen und Verlegenheiten wird, dem ' Platten Lande und den kleinen Städten aber die nothwendi- gen Arbeitskräfte entzieht. Wenn nun infolge der noth- wendigen Anfdrderungen an der Herstellung gesunder, freundlicher und ein behagliches Familienleben sichernder Wohnungen (wie sie der Gesetzentwurf Vorsicht) der Mieth- preis in den Großstädten höher ist und vielleicht auch ein gewisser Wohnungsmangel eintritt, so liegt darin nur der natürliche Ausgleich gegen jene Uebelstände. Vom Stand punkte der Landesverwpltung kann es jedenfalls nur be grüßt werden, wenn ein Theil der industriellen Unter nehmungen sich sei es auch nur wegen der günstiger« Wohnung-Verhältnisse, in die Mittelstädte und Arbeiter dörfer hinauszieht und hier diesen finanziell meist noch bedrängten Gemeinwesen mit seiner Steuerkraft zu Hilfe kommt. Bauernregeln für den Monat Deeember: Donner im Winterquartal bringt uns Kälte ohne Zahl. — Frost im Deeember, der bald wieder aufbricht, deutet auf einen mL- ßigen Winter; hält der Frost an, so ist ein kalter Winter zu erwarten. — Die zwölf Nächte von Christnacht bis heilige drei Könige sollen die Witterung der kommenden zwölf Monate andeuten. — Ist eS um Weihnachten feuchL und naß, giebt's leere Speicher und leeres Faß. - Wenn in der erst« «dventwoche strenges kaltes Wetter herrscht so soll eS volle 18 Wochen anhalten. — Auf Barbara (4. Deeember) die Sonne weicht auf, auf Luzia sie wiederum herschleicht. — St. Luzen (13. Deeember) macht den Tag lmaer
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