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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 13.02.1900
- Erscheinungsdatum
- 1900-02-13
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-190002133
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19000213
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19000213
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1900
- Monat1900-02
- Tag1900-02-13
- Monat1900-02
- Jahr1900
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 13.02.1900
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—- - l . 1. !-^.—- WDWM^M MUE MM .ielaerD Tageblatt ««d K«rrr-»r t«t>MÜ «d öchkilch. ,7^^. Awtsöürtt der SSnigl. «mtrhauptmmmschaft Großenhain, de» König!. «mUgntch« und de» Stadtrath» r» Mesa. O SS. Dienstag, IS. Februar 1900, Abeuv». SS Fahr,. M» Rtchm Lageblatt «chtzrtM jad« La« »md» «v «uMmhmr d« «m» und Festtag«. MrtckMrNch« »ignMaSI bN «btzaim, M d« d« Rtch, Mehla ad« dmch »fm «a»M »nt W» Ha» I Mat VV Pfg., dei «hol», am «halt« d« MMl. PastanstM« » M«t » Ps^. d«ch d« «SchSlg« s«t IM Ho» 1 Ma, « W. MzNMMichmi W dt» Mumm de« Au-hMMy- HW vmmittag S llhr ahM «>Ehs Dm« «ad MPP »m »«»gar * »InterNch W Mal«. — Mch-st-stM: »astanimstraß« M — Fitt M MdeM» vmmtmmach: Ham,««» «chmGtz W Mail». «M» Bekanntmachmz. Die lu Gemäßheit von Arttkel II 8 6 der Allerhöchste« Verordnung vom 21. Juni 1887 — Reichr-Gesctzblatt Seit« 245 fla. — nach dem Durchschnitte der höchst« Tagespreise de» Hauptmarktorte» Großenhain im Monat Januar diese- Jahres festgesetzte und um 5 vom Hundert erhöhte Vergütung für die von den Gemeinden resp. Ouartierwtrthen innerhalb der AmtShauptmannschast Großenhain im Monate Februar dieses Jahres an Militär-Pferde zur Verabreichung gelangende Marschsourage betrögt 7 M. 61„ Pfg. für 50 Silo Hafer. 3 - 46» - - 50 - Heu, ' 1-89 - « 50 - Stroh. Königliche AmtShauptmannschast törohenhain, am 12. Februar isoo. v. 237. - I)?. Uhleman«. Zr. Auf vlati 57 de» Handelsregisters für den Bezirk des vormaligen Amtsgerichts Strehla, dir Firma Friedrich Kirsten in Strehla betreffend, ist heute eingetragen worden, daß die Firma künftig Friedrich Kirsten Nachf. lautet und die Aausmannsehefrau Marie Louise Aierman« gebr. Hagitte in Strehla Inhaberin derselben ist. Riesa, den 10. Februar 1900. Königliches Amtsgericht. Heldner. Brehm. OertlicheS und Sächsische». , Riesa, 13. Februar 1900. — Die „Freie Vereinigung Kampfgenossen von 1870/71 , Riesa und Umgegend" hatte in ihrer am 28. v. M. stattgefnn- denen Generalversammlung beschlossen, ihrem bisherigen mehr- j jährigen P>n sitzenden und Mitbegründer der hiesigen Bereinigung, Herrn Krack an, in Folge seiner Verdienste um dieselbe, zum Ehrenmitglied«! zu ernennen. Heute Vormittag überbrachte nun eine Deputation Herrn Krackau daS kunstvoll ausgeführte Ehrendiplom, mit welchem dem Genannten die Ehrenmitgliedschaft in der Vereinigung verliehen ward. Hocherfreut und unter herzlichem Dante nahm Herr Krackau die Auszeichnung entgegen. — Zu dem in unserem gestrigen Blatte abgedruckten Be richt über die Landgerichts-Verhandlung, in welcher, gewiß zur großen Verwunderung Vieler, der vom K. Schöffengericht in Meißen wegen Beleidigung des Schulvorstandes in Bahra zu 8 Tagen Gefängniß verurtheilte FortbildungLschüler R. in Riesa < » gänzlich freigesorochen wurde, weil sich nicht beweisen lasse, daß er sich einer Beleidigung des Schulvorstandes bewußt gewesen wäre, wird uns mitgetheilt, daß R. eben so wohl wie sein Ge nosse L. ihre Frechheit dennoch werden büßen müssen, da die K. Bezirksschulinspektion Meißen jedenfalls dafür sorgen wird, daß Beide in ihren jetzigen, in der AmtShauptmannschast Gro ßenhain gelegenen Wohnorten jeder noch 12 Stunden Karzer absitzen müßen, wenn nicht gar noch auf Ausstoßung auS der Fortbildungsschule erkannt werden sollte. — Die Königs. Kreishauptmannschaft giebt bekannt, dqß die diesjährigen Schifferprüfungen vor den Prüfungs commissionen zu Dresden, Meißen und Pirna in den Mo naten Februar und März nach dem Schlüsse der Schiffer schulen stattfinden sollen. Die Anmeldung zur Prüfung als Führer eines Segelschiffes oder Flosses hat bei der jenigen Elb-, Straßen- und Wasserbauinspektion zu er folgen, in deren Bezirk der wesentliche Wohnort des Be werbers gelegen ist, und sofern der Bewerber in keinem dies er Bezirke wohnhaft ist, bei der Straßen- und Wasserbau- Inspektion I zu Dressen, die Anmeldung zur Prüfung als Führer eines Dampf- oder anderen Maschinenschiffes aber in jedem Falle bei der letztgenannten Straßen- und Wasser bau-Inspektion, und zwar schriftlich oder mündlich, wobei der Bewerber durch geeignete glaubwürdige Zeugnisse über seinen moralischen Lebenswandel, seine Nüchternheit, so wie über die erhaltene Vorbildung und die erlangte Fer tigkeit im Schwimmen sich auszuweisen und darzuthun hat, daß er mindestens 3 Jahre bereits Schiffsdienste auf der H Elbe verrichtet hat. — Die im Boritzer Kirchspiele bestehenden beiden Männer- . gesangvereine, nämlich der Verein „Liederkranz" in Boritz, wel cher gegenwärtig Herrn Schiffseigner Paul Gelbhaar in Hirsch stein zum Vorsteher und Herrn Kirchschullehrer Kaden zum Dirigenten hat, und der Verein „Immergrün" in Niederlom matzsch, dessen Vorsteher Herr Fleischer Krause in Hebelei, und dessen Dirigent Herr Lehrer Behnisch ist, feierten ersterer vorige Mittwoch im Weber'schen Gasthof in Boritz, letzterer vorigen Sonntag im Arnold'schen Gasthof in Niederlommatzsch, ihr in wohlgelungenen ernsten und heiteren Gesangaufführungen, Tafel und Ball bestehende» Stiftung-fest. Gewiß haben solche Vereine, welche nicht lediglich materiellen Genüssen huldigen, und welche einen brüderlichen Verkehr verschiedener Kreise vermitteln, in unserer Zett einen besonderen Werth. Mögen daher beide Berekne auch ferner wachsen, blühen und gedeihen. — DaS königliche Kriegsministerium veröffentlicht im „Misitär-Wochenblatt" folgenden königlichen Erlaß über ' -le Einführung des Helmes für die Landwehr-Infanterie: „Ich bestimme, daß die Landwehr-Jnfanterie-Regimenter mit Helmen ausgerüstet werden, soweit solche von den Grenadier- und Jnfanterie-Regiinentern aus Ueberschüssen hergegeben werden können. Die übrige Landwehr-Infan terie behält die Wachstuchmütze bei. Als Abzeichen ist am Helmzierat das Landweyrkreuz anzubringen." — Den freiwilligen Krankenpflegern und Krankenträ gern soll fortan gestattet werden, die für den Kriegsfall vorgcschriebene Bekleidung und Ausrüstung auch bei Frie densübungen und im Kriegsfälle auch bei einer etwaigen Verwendung im Bereiche des Besatzungsheeres anzulegen. Als besondere Rangabzeichen zu der vorgeschriebenen Tienstbekleidung bei Friedensübungen und beim Kriegs dienste im Jnlande wurde den Führern einer Sanitäts kolonne verliehen: eine gedrehte silberne, mit schwarz- rothen Faden durchsetzte Tvppelschnur, welche den inneren, oberen und äußeren Rand der Schulterklappe einfaßt und am Schvlterende der letzteren durch eine 3 Centimeter breite silberne, mit schwarzrothen Faden durchwirkte Tresse verbunden ist, während der stellvertretende Kvlonnenführer das gleiche Abzeichen trägt, nur daß bei diesem die Per- bindungstresse wegfällt. Tas letztere Abzeichen wird auch vom Arzte einer Sanitätskolonne geführt, doch ist bei diesem auf den freibleibenden Theilen der Schulterklappe ein silberner Aeskulapstab anzubringen. Diese für die Sauitätskollonnen-Aerzte vorgcschriebeneu Abzeichen kom men auch den Aerzten zu, welche für die Begleit- und Trausportdetachements erforderlich und für den Kriegs schauplatz bestimmt sind. Als Ausrüstungsstücke sind von den Kolonnenführern und Aerzten der vorgeschriebene Leib riemen und die Kartentasche mitzusühren. — Tas Ministerium erläßt folgende Bekanntmachung, das Aichen der zum Binnenverkehr auf der Ilbe bestimmten Fahrzeuge betr. Nach 8 18 der mit dem 1. October 1899 in Kraft getretenen Aichordnung für die Binnenschifffahrt auf der Elbe verlieren die bis herigen Aichscheine, Meßbriefe der Binnenfahrzeuge usw. ihre Gültigkeit nach Ablauf von zu>ei Jahren nach dem Inkrafttreten der Aichordnung, sofern nicht früher gemäß 8 11 der letzteren eine Aichprüfung erforderlich wird. Bei der großen Zahl der zu aichenden Fahrzeuge empfiehlt es sich nicht, die Neuaichung bis gegen das Ende jener Frist hinauszuschieben, da hiermit eine Anhäufung der Aich- ungen und empfindliche Zeitverluste für die Schifffahrt treibenden verbunden sein würden. Zur Vermeidung die ser Unzuträglichkeiten und da überdies nach 8 17 Ziffer 6 der Aichordnung die Gebühren für die auf Grund der Be stimmung in 8 18 während der ersten zwei Jahre nach dem Inkrafttreten der Aichordnung behufs Ersetzung der bisherigen Aichscheine und Meßbriefe vorgenommenen Aichungen niedriger sind, werden die Schiffsahrttreiben- den ausgefordert, dtze Aichung ihrer Fahrzeuge bei den Schiffsaichbehörden, als welche für das Gebiet des König reichs Sachsen die Straßen- und Wasserbauinspection I zu Pirna, Dresden und Meißen bestimmt sind (Ges. u. Vdgs.- Bl. 1899 S. 384), thunlichst bald zu beantragen. — Tic Ausführung dejr neuen Postwerthzeichen hat vom Standpunkte des guten und gebildeten Geschmacks aus viel Anfechtung erfahren. Diese abfälligen Urtheile sind an leitender Stelle nicht ohne Eindruck geblieben. Nach dem „Verl. Tagebl." besteht die Absicht, den neuen Stempel durch einen anderen zu ersetzen, der höheren künstlerischen Anforderungen entspricht. — vom Landtage. Di« Zweite Kammer beschäftigte sich gestern in Gegenwart Ihrer Excellenzen der Herrn Staats minister Dr. Schurig und v. Metzsch mit der allgemeinen Bora berathung über das Königl. Dekret Nr. 32, den Entwurf eine» Gesetzes über die Gerichtskosten betreffend, sowie über da-Königl. Drekret Nr. 34, den Entwurf einer Kostenordnung für Rechts anwälte und Notare betreffend. Das Wort ergriff zunächst Se. Excellenz Herr StciatSminister Dr. Schurig, um den Standpunkt der Regierung beiden Gesetzentwürfen gegenüber zu tenuzeicknen.. Nachdem zum Gegenstände die Herrn Abgg. MattheS und Dr. Lühlmorgen gesprochen hatten, beschloß die Kammer auf Antrag des letzteren Herrn Abgeordneten, bäde Dekrete der Gesetzgebungs deputatton zur Berichterstattung im Einvernehmen mit der Finanz deputation zu überweisen. )-( Heute hielten beide Kammern je eine kurze Sitzung ab. In der Ersten Kammer fand die Schlußberathung über die Petition des Verbandes der sächsischen Hausbesitzervereine zu Chemnitz um Revision der Gesetze über die LandeS-Jmmobiliar« Brandversicherungsanstalt statt. Die Petitionen kamen nach dem von Herrn Rlttergutspächter Dr. von Wächter erstatteten Bericht be reits an den 96er Landtag und wurden bei der Tagung des selben auch in der Zweiten Kammer verhandelt. Bet der Kürze der Zeit konnten dieselben aber nicht mehr in der Ersten Kammer berathen werden. Die von den Petenten erbetene Revision des betreffenden Gesetzes würde aber eine so totale Umänderung der Prämienveranlagung verursachen und für daS ganze Land eine so ungeheure Aufgabe sejn, daß die Deputation zweifelhaft war, ob diese Arbeit mit dem zu erwartenden Erfolg auch nur einiger maßen ausgewogen würde. Die Deputatton verkannte die Wichtig keit der Angelegenheit dnrchauS nicht und hielt es für wünschens- werth, daß eine thunlichste Revision der Prämiensätze im Auge behalten werde. Dieselbe beantragte deshalb, um so mehr als die Regierung selbst eine derartige Revision selbst in Aussicht gestellt hat, die Kammer wolle die Petition des Verbandes der Sächsischen Hausbesitzervereine in Chemnitz der Königl. StaatS- regierung zur Kenntnißnahme überweisen, welchem Antrag die Kammer beizutreten beschloß. — Zwei Petttionen 1. des Friedrich Günther in Kirchberg Brandentschädigung betreffend, und dann die Petitton ZachariaS-DreSden, ließ die Kammer auf sich be ruhen, die letztere auf Grund von 8 23c der Landtagsordnung wegen Unklarheit. — Die Zweite Kammer beschäftigte sich heute vorwiegend mit BahnhosSerweiterungen. Zunächst stand die BahnhofSerweiterung deS Bahnhofes Tharandt auf der Tages ordnung. JnSgesammt werden 1620000 Mk. gebraucht. Al- erste Rate verlangte die Regierung einstweilen 500000 Mk., welche die Kammer zu bewilligen beschloß. Am Bahnhof Bischofswerda machen sich Erweiterungen von Gleisanlagen unbedingt nothwendig. ES müßen u. A. die GüterzugSankunftS« gleise nach beiden Richtungen hin al- dritte Gleise vor di« Station gelegt werden. Als Gesammtkosten wurden 1376000 Mk. an gesetzt, von denen jetzt für Grunderwerb, Unterbau und theil- weisen Oberbau 400000 M. gefordert werden. Die Kammer bewilligte die letztgenannte Summe. Für den Umbau der Strecke Chemnitz-Kappel und theilwrisen Umbau de» Bahnhofe» Chemnitz (zweite Rate) bewilligte die Kammer u«ter Abstrich von 1 Million Mark eine Ausgabe von 3 Millionen Mark. Ferner bewilligte die Kammer noch folgende Posten nach der Vorlage: 134000 Mk. für die Erweiterung d«S Bahnhof- Brambach und 95000 Mk. für die Erweiterung de» Bahn hof» Boi ter-reuth. Die für die Erbauung eine» Dienst gebäude» für die Betriebsdirektton Leipzig I geforderten 150000 Mk. lehnte die Kammer ab. — Die Krankenpflege wird immer mehr zu einem festge ordneten und geachteten Beruft. Da- Königreich Sachsen hat dm Vorzug, für feine staatlichen Heil-, Pflege- und Erziehung»« anstalten eine Einrichtung zu besitzen, welche dm festen Hott einer christlichen Gemeinschaft mit der Sicherheit einer staatlichen
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