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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 16.02.1900
- Erscheinungsdatum
- 1900-02-16
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-190002160
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19000216
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19000216
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1900
- Monat1900-02
- Tag1900-02-16
- Monat1900-02
- Jahr1900
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 16.02.1900
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«Amtsblatt "rr* der Köntgl. «mtthauptmmmschaft Großenhain, der König!. Amtsgericht» mld deö Stadtrajh« zn Riesa. i SS. Freitag, IS. Februar 1SSS, AimvS. SS Jahrg. »M «Ksaer ragatiatt «scheid std« La, »«d, Mt An»«h»« da «mo- «» FesiMgL «iitchtkhrttch« «WiMeckl « «Hal», !« d« chpeSitt«« i» Rias« «rrchl, »da »«ch «ft» d^H» DI»» »«» 1 »«t i» »fg., SS Abholung « «DM, D, «ntserl. PoDusiutt« I Rock LV Pfg., burch d« «aDDa DI «M Haa, 1 ««I « W. A^ugii Umich», Di dl, «»«« »e» «MMMV t«g G üh, D« «Mcha. D»< «d »«lag v« >«»,„ » «!»t„«ch » - «iDIftgß,»,: »«»«„,5« - DU d« »d>M» »»«twiNAch: Ha»«,» «chmSt » MeD Li« Benutzung der öffentlichen Straßen, insbesondere der verkehrsreichen, zur Belustigung der Kinder mit Ruschelschlitte« kann in deren eigenen und im Jnteresi« der Sicherheit des Verkehrs als angängig nicht erachtet werden. Erhöhte Gefahr liegt vor, wenn auf andere Straßen einmündende Wegestrröm hierbei benutzt werden. . Die OriSpolizeibehörden wollen in dieser Richtung das Röthlge Vorkehren und wird sich am Leichtesten Abhilfe schaffen lasten, wenn sie sür diese Belustigungen geeignete Oertlichkeiten, die mit dem öffentlichen Verkehr« nicht kn Berührung stehen — wo- nicht schwer fallen dürste — ausfindig machen und das Nuscheln dorthin verweisen. Dort, wo Wegeeinmündungen zum Nuscheln benutzt werden, empfiehlt «S sich, diese durch Bestreuen mit Sand oder Schlacken in einen derartigen Zustand zu setzen, daß die ffdeschel- schlittev fitzen bleiben nnd nicht gefahrbringend auf die andern Wege austreffen können. Königliche Amtshauptmannschaft Großenhain, am 31. Januar 1900. O 374. ID. Uhlemam». Br. Konkursverfahren. In dem Konkursverfahren über das Vermögen deS Kaufmanns Hermann Ratz in Riesa, Inhaber; der Firma R. Luchtenstein daselbst, ist zur Prüsung der nachträglich angemeldeten Forderungen Termin ans )en 1. März 190V, Vormittags 11 Uhr vir de- Königlichen Amtsgerichte bierselbst anbcraumt. Riesa, den 16. Februar 1900. Aktuar Sänger, Grrichtsschreiber drS Königlichen Amtsgerichts. Verbote« wird da» Ablagern von Schnee auf den städtischen Nieder logSplvtzen an der Elbstraße. Zuwider» handelnde werden mit Geldstrafe bi» zu SO M., an deren Stelle im Falle der Uneinbringlichkeit Hast bi» zu 7 Tagen tritt, bestraft. Für die Ablagerung von Schnee ist nur der Zehnigtplatz an der Elbstraße freigegeben. Riesa, den 16. Februar 1900. Der Rath der Stadt. VoeterS. Aus Vorschlag des Schlachlvofausschusses und nach Gehör de» Obermeisters der hiesigen Fleischer-Innung haben wir mit Rücksicht auf die allgemein zu erwartenden Schwierigkeiten bet den Kohlenbrschaffungen für de« Betrieb deS städtische« Schlachthofes Folgende» bestimmt: 1. Vom 19. Februar 1900 ab wird bi» auf Wettere» Dampf erst von nachmittag» 2 Uhr an abgegeben. 2. An den Sonnabenden findet eine Abgabe von Dampf nicht statt. Hinsichtlich der Schlachtungen finden keine Einschränkungen statt; sie können zu den jetzt üblichen gelten vorgenommen werden; nur da» Abbrühen erleidet Beschränkungen. Riesa, den 16. Februar 1900. Der Rath der Stadt. Boeters. für da» „Stiefaer Sairblatr- erbitten uns bi» spürest«» Vormittaßs 0 Uhr de« irweiUgen Ausgabetage». - Die «eI<dL!t«fte»e. »ertliches und Sächsisches. Riesa, 16. Februar 1900. — Wenn auch kaum zu b.fürchten ist, daß in unserer städt. Gasanstalt anläßlich des gegenwärtigen Kohlenbergarbeiter- Streiks Kohlenmangel eintritt, so hat man sich doch, wie dies in vielen anderen Städten auch geschehen ist, veranlaßt gesehen, die Straßen beleuchtung nach Möglichkeit zu beschränken, eine Maßnahme, die sehr gerechtfertigt ist und der wir nur zustimmen können. Es ist zur Zeit noch nicht abzusehen, wie lange der Streik an halten wird und auch nach Beendigung desselben werden die Kohlen vorerst voraussichtlich noch einen sehr hohen Preis behalten. — Wenn auch bei den sächsischen Staatseisenbahnen noch große Mengen Kohlen verfügbar sind, so erscheint doch angesichts der Streiklagc und der Unberechenbarkeit in der Dauer dieser Bewegung die von der sächsischen Staatsbahn verwaltung ins Auge gefaßte Maßnahme, den Personen zugsverkehr schon jetzt nach Thunlichkeit einzuschränken, gewiß geboten. Tie Einschränkung des Verkehrs durch Ein ziehung einzelner Personenzüge wird den allgemeinen Ver kehr denn doch nicht so fühlbar beeinträchtigen, daß be sondere Schwierigkeiten oder größere Nachtheile für das reisende Publikum daraus erwachsen können. Jedenfalls ist eine vorübergehende theilweise Beschränkung weniger störend, als wie später eine gänzliche Betriebseinstellung sür den an sich möglichen Fall, daß die Streiks allgemeine werden würden und von langer Dauer sein sollten. Es sollen auf allen Linien Züge weg, zumeist werden die Pro vinzorte jedoch betroffen. Auf einzelnen Nebenstrecken ist fast aller Zugsverkehr--eingestellt worden. Auf der Linie Leipzig—R i e s «—Dresden fallen nach dem Dr. Anz. von Montag an weg die Züge Borin; 9 Uhr 32 Min. von Riesa nach Dresden (Ankunft Hauptbahnhof norm. 10 Uhr 56 Min.), vorm. 10 Uhr 14 Min. von Leipzig (Dresdner Bahn hof) nach Dresden (Ankunft Hauptbahnhof nachm. 12 Uhr 35 Min.) und aberchs 6 Uhr 13. Min. von Riesa nach Dres den (Ankunft Hauptbahnhof aberchs, 7 Uhr 44 Min.); vorm. 3 Uhr 10 Min. von Dresden (Hauptbahnhof) nach Riesa (Ankunft vorm. 9 Uhr 36 Min.), nachm. 5 Uhr 46 Min. von Dresden (Hauptbahnhof) nach Riesa (Ankunft abends 7 Uhr 15 Min.) und abends. 10 Uhr 12 Min. von Dresden (Hauptbahnhof) nach Leipzig (Ankunft Dresdner Bahnhof nachts 12 Uhr 33 Min.) — Weitere die hiesige Station be treffende Zugseinziehungen sind uns noch nicht bekanttt, hoffentlich aber iverdcn dieselben noch mitgctheilt. — In der gestrigen Quittung über die Sammlungen zur Bickmarckfäule muß es heißen: „ Ortsgruppe Riesa deS Deutsch- nationalen Handlungsgehilfen - Verbandes, Hamburg." (In der Zeichnungsliste war die Eintragung erfolgt wie gestern an gegeben.) — Au» Anlaß «ine» besonderen Falle» macht da» Kriegs» Ministerium darauf aufmerksam, daß die endgültige Entschließung über die Ausschließung vom Dienste im Heere bei Militärpflichtigen, die weg« eine» zeitig« Au»schließung»grunde» zurückgestellt worden sind, nicht vor Ablauf de» fünften Militärpflichtjahres zu erfolgen habe. In der hierzu erlaßenen Verordnung wird bemerkt, daß Militärpflichtige, auf welche die Bestimmungen de» betreffenden Paragraphen Anwendung finden (d. h. die wegen einer strafbaren Handlung, welche mit Zuchthaus oder mit Ver lust der bürgerlichen Ehrenrechte bestraft werden kann, oder wegen welcher die Berurtheilung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechswöchiger Dauer oder zu einer entsprechenden Geld strafe zu erwarten ist, sich In Untersuchung befinden), gemäß der Wehrordnung bis zu ihrem fünften Militärpflichtjahre zurück zustellen seien und daß in diesem Militärpflichtjahre über solche Personen endgültig entschieden werden müsse. Erst dann, wenn solche Personen zu diesem Zeitpunkte noch unter der Wirkung des Ehrenrechtsverlustes ständen, sei auf deren Ausschließung vom Dienste im Heere zu erkennen. —* Die zweite und dritte diesjährige Bezirksversammlung der in Dresden zusammengeschlossenen Landw.-Vereine fand am 11. Februar im Kaiserhof in Radeberg unter Leitung des Herrn Günther-Heinrichsthal bez. am 14. Februar in Neustadt unter dem Vorsitz des Herrn Ewald Schuster-Polenz im Gesellschafts hause statt. In der ersteren hielt Herr Direktor Lehmann-Frei berg den Hauptvortrag über die neuen Gesetze im Viehhandels verkehr an welchen sich eine lebhafte Debatte anschloß. Die Tagesordnung konnte wegen Vorgerücktheit der Zeit nicht einge halten werden, sodaß der geplante Vortrag des Kreisvereinsvor sitzenden Herrn Oekonomierath Andrä in Wegfall kommen mußte und nur Kreissekrekär Dr. v. Ltttrow kurz über die Landw. Haushaltschule zu Freiberg berichten konnte. Das KrciSordnungS- direktorium hatte die Gelegenheit benutzt, außer der Tagesord nung Herrn Architekt Kühn, den neuen Bausachverständigen des Kreisvereins, vorzustellen und demselben Gelegenheit zu geben zu einer knappen Aussprache über Zweck und Einrichtung der landw. Baustelle. Nach der Beantwortung der im Fragekasten ent haltenen Fragen wurde die sehr angeregte Versammlung in vor gerückter Stunde geschloffen. — Tie Versammlung in Neustadt wurde in hergebrachter Weise vom Verband Neustadt-Lohmcn- Stolpen veranstaltet. Den Hauptvortrag hielt Herr Dr. Schellen berger-Meißen über Fütterung des Milchviehs nachdem Kreis sekretär v. Littrow zwei landw. Dienstboten die ihnen vom KreiS- verein bewilligten Auszeichnungen überreicht hatte. Der Kreis- vereinSvorsitzende, Herr Oeknnomierath Andrä-BraunSdorf, hielt sodann einen Vortrag über VersuchSwirthschasten und die Er gebnisse der Versuche in Lauchstädt, welcher nebst den Debatten, welche sich entspannen, die Zeit dermaßen in Anspruch nahm, daß für den Bericht über die Freiberger Haushaltschule nur sehr wenig Zeit übrig blieb und der Fragekasten nicht berück sichtigt werden konnte. Beide Versammlungen nahmen einen sehr lebhaften Verlauf und ließen «in große» Interesse der Be sucher an den Darbietungen erkennen, welche schließlich dem Wunsche nach Wiederholung solcher Veranstaltungen in kommen den Jahr« Ausdruck gaben. Erwähnt sei, daß die beiden näch sten Versammlung« in Lommatzsch und Schandau wahrscheinlich verlegt werd« müssen und erstere vorauSfichtlich Freitag, dm 2., letztere Freitag, dm 9. Mär- stattfind« wird. — Fünfhundert Mark Belohnung hat das Königliche Justiz ministerium für die Ermittelung des Urhebers deS in der Nacht zum 15. Januar d. I. in Westewitz bei Döbeln verübten Doppel mordes mit der Maßgabe ausgesetzt, daß es sich, falls der An spruch auf die Belohnung von mehreren Personen erhoben werd« könnte, die Bemessung der einzelnen Antheile Vorbehalt« hat. Darnach hat eS den Anschein, als ob daS Beweismaterial gegm den in Haft befindlichen Sohn der Beyer'schen Ehrleute, welcher im Verdacht steht, den Mord verübt zu haben, doch nicht hin reicht, denselben wegen des schrecklichen Verbrechens unter An klage zu stellen. Neuerdings wird ein unbekannter Landstreicher — ungefähr 35 Jahre alt, etwa 1,60 - 1,65 w groß, hagere Gestalt, eingefallenes Gesicht von fahler Farbe, Falt« an den Backen herunter, brauner, etwas langer Schnurrbart, bekleidet mit braun-grünem, schon mehr gelbl., verschossenem zerlumpten Zacket, zerlumpter grauer Hose und altem weich« Hut, wohl von grauer Farbe, verdächtigt. Möge es den Polizeiorganen recht bald gelingen, den wirklichen Thäter des grauenhaften Ver brechens zu ermitteln. — Der „Reichsanzeiger" veröffentlicht, wie schon telegraphisch gemeldet, die Bestimmungen über die militärische Dienstzeit der Bolksschullehrer. Die wichtigsten lauten: 1. Auf Volksschullehrer und Candidaten des Volksschulamts, welche ihrer activen Dienst pflicht als Einjährig-Freiwillige genüg« wollen oder genügen, finden die in der Wehr- und Heerordnung enthaltenen Be stimmungen über „Einjährig-Freiwillige" Anwendung. 2. Alle übrig« Volksschullehrer usw., welche ihre Befähigung für das Schulamt in vorschriftsmäßiger Prüfling nachgewiesen hob«, sind vom Jahre 1900 ab nach einjähriger activer Dienstzeit bei einem Infanterie-Regiment zur Reserve zu beurlauben. 3. Ein Recht auf die Wahl des Truppentheils haben die etnzustellenden Lehrer re. nicht, vielmehr werden sie durch die Generalkommandos bezw. die großherzoglich hessische (25.) Division auf die Jnfanterie- truppentheile ihres Bezirks vertheilt. Dabei ist dm Wünschen der Lehrer möglichst Rechnung zu tragen. Diejenigen Volks schullehrer rc., welche sich gut geführt und ausreichende Dienst kenntnisse erworben haben, dürfen nach mindestens sechsmonatiger Dienstzeit zu überzähligen Gefreiten ernannt, diejenigen, welch« bei musterhafter Führung und Haltung Hervorragendes geleistet hab«, bei der Entlassung auS dem activen Dienste ausnahms weise zu überzähligen Unterofficieren befördert, diejenigen, welche sich nach dem Nrtheile der Vorgesetzten zu Unterofficieren deS Beurlaubtenstandes eignen, als Unterofficier-Aspirantm entlassen werden. —)r( Tie 5. Strafkammer des Kgl. Landgerichts veri handelte gestern gegen den 22 Jahre alten, aus Böhme« gebürtigen Commis Roland Erwin Friedrich Vogl wegen Unterschlagung. Ter Angeklagte war bei einer hiesigen Firma beschäftigt und unterschlug am 11. Januar d. I. einen Geldbrief mit 480 Mark Inhalt, den er bei der Post aufgeben sollte. Vogl flüchtete über Berlin »ach Frankfurt a. M. und stellte sich dort, nachdem die Reise kasse geleert war, freiwillig der StrafDH-rde. Er wurde zu 5 Monaten Sefängniß verurtheM.
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