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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 09.04.1900
- Erscheinungsdatum
- 1900-04-09
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-190004093
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19000409
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19000409
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1900
- Monat1900-04
- Tag1900-04-09
- Monat1900-04
- Jahr1900
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 09.04.1900
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ergab«, daß die beunruhigenden Berichte übertrieben sei« und daß die Gefährdung einzelner Plantagen auf lokale Ursachen zurückzuführen sei, sowie daß die Furcht eine» allgemeinen Aus stande» unbegründet sei. Dagegen wurde festgeftellt, daß der Arbeitermangel den Fortschritt der Kolonie ernstlich gefährde. Die Hauptursache de» Arbeitermangel» sei« Maßregeln de» Gouverneur» von Togo, welcher der Arbeiterauswanderung bureaukratische Hindernisse bereite, v. Buchka sagte eine Abhilfe zu und sicherte eine planmäßige Fortsetzung der Bemühungen, vom Hinterlande Kamerun Arbeiter heranzuziehen, zu. Gegenüber den neulich ausgetauchten Phantasien von einem Umschwünge nach srethändlrrischer Richtung versichern die „Bert. Palit. Nachr.", man wisse an maßgebenden Stellen zu gut, welche Erfolge die Schutzzollpolitik gehabt hat und werde auch nicht von ihr abgehen. Dazu wird weiter auSgesührt: „Im Ucbrigen irrt der Freihandel sehr, wenn er e» als völlig ausgemacht an sieht, daß die nächsten HandelSvertragSverhandlnngen sich in ähnlicher Weise, wie die früheren abwickeln werden, d. h. daß mit Zollnachlässen seitens Deutschlands gegenüber anderen Staaten operirt werden muß; so ausgemacht ist daS doch nicht. Im Gegentheil, man erwägt gegenwärtig an den maßgebenden Stellen recht sehr, ob eS nicht angezeigt ist, das System deS bisherigen Zolltarifs, welches auf der Grundlage einheitlicher Zollsätze auf gebaut ist, zu verlassen und das de» Minimal« und Maximal tarifs zu wählen. Es lasten sich viele Gründe für eine solche Aenderung anführen. Hauptsächlich spricht dafür aber der Um stand, daß, wenn ein Minimal- und Maximaltarif festgesetzt sind, alle Erwerbszweige sich auch bei Handelsvertrag-Verhandlungen dem sicheren Gsühle hingeben können, daß ein gewisser Schutz ihnen auf alle Fülle gewahrt bleiben muß und daß unter dieser Grenze ihre Interessen nicht zur Erreichung von Konzessionen auf anderen Gebieten geopfert werden können. Die Zeit, in welcher auch über diese Frage die endgiltige Entscheidung gefällt werden muß, ist nicht mehr sehr fern . . . Erfahrungen, die andere Länder gemacht haben, weisen darauf hin, daß das System des Minimal- und MaximatarifeS gewählt werden möchte," Auch in Bremen hat eine Versammlung liberaler Reichs tagswähler gegen die lex Heinze Einspruch erhoben. Sie be kennt in ihrer Resolution sich zu der Ansicht, daß, falls der Entwurf der sogenannten „l«x Hekvze", wie er dem deutschen Volke durch die Reichstagsverhandlungen bekannt geworden ist, zum Gesetz erhoben werden sollte, dasselbe zu einer Knebelung der Geistesfreiheit der Wissenschaft und der Kunst führen muß. Oesterreich-Ungarn. Die von der Regierung einberusene Enquete betreffend die Kohlentheuerung ist ohne jedes Resultat geschloffen worden. Die Kohlengrubenbesitzer und Händler beharren aus ihrem Stand punkt, da sie glauben, berechtigt und sogar verpflichtet zu sein, die gute Zeit auszunutzen. Frankreich. In welchem Geiste die französische Jugend erzogen wird, daS zeigt folgende Notiz der „Kreuz-Zeitung": Von befreundeter Hand erhalten wir Einblick in eine Anzahl französischer über all verbrelteter Jugendschrtstm, die eb« so billig, wie künst lerisch vollendet auSgestattet sind. Sie geh« unter dem Titel ,.oontv8 patriotiquoa- (vaterländische Erzählungen», herauSge- geben von Thomas fröre» in Pontarlier. DaS Charakteristische an diesen Büche« ist der fanatische Deutschenhaß, der in dm Erzählungen der fürchterlichen Roheiten, die von Leuten und Offizier« begangen sein sollen, sich Luft macht. Nimmt man dazu noch die Bilder, die, vorzüglich gezeichnet, nur auf die Ab sicht loSgehen, di« Deutschen als ein grausames Barbarenvolk hin zustellen, so kann man sich auSmalen, welche Wirkung solche Bilder und Lügengewebe auf kindliche Gemüther ausüben wüsten. Diese Schriften bilden einen neuen Beweis dafür, daß man Frank reich nicht über den Weg trauen darf, dort, wo eS sich um Sympathie-Bewegungen handelt! Asien. Neue Alarmgerüchte über einen russisch-japanischen Conflict werden von zwei verschiedenen Telegraphenagenturen gleichzeitig verbreitet. DaS Bureau Dalzirl meldet aus Shanghai: „Die russische und japanische Militärverwaltung treffen ominöse Vor bereitungen. Die Russen machen die größte Anstrengung, Port Arthur mit Getreide zu füllen. Sie kaufen eS sogar zu KriegS- preisen und tmporttren Weizen aus Nord-China. Japan ruft seine Marine-Reserven für die kommenden Manöver ein, an denen die ganze Flotte theil nehmen soll. DaS entschiedene Auftreten Japans hat Rußlands Forderungen in Korea vorläufig Einhalt gethan." Ferner wird dem Bureau Lasfan auS Victoria (Britisch Columbia) gemeldet: „Die Oriental Steamshtp Company hat die Mittheilung erhalten, daß man in Japan einen Krieg für unvermeidlich halte. Die Ausländer verließen zu Dutzenden die Bertragshäfen. Japan mobtlisire eine Torpedoflotte und beschleunige die Heranschaffung von Vorräthen für die Armee und Marine. Inzwischen beeile sich Rußland „fieberhaft" r it dem Bau der sibirischen Eisenbahn, an der Tag und Nacht ge arbeitet werde. Rußland unterhandele auch in Peking wegen Ankaufes der inneren chinesischen Eisenbahn." Bericht über die öffeutl. Sitzung deS K. Schöffen gericht- zu Rtesa am 4. April 1900. 1. Das Schulmädchen M. M. K. zu R. war beschuldigt, eines TageS Ende Januar mit der zur Erkenntniß der Straf barkeit ihrer Handlungsweise erforderlichen Einsicht aus dem Bodenräume eines Hausgenossen, deS Hammerarbeiters T., eine demselben gehörige blaue Jacke, 1 blauen Nock, 1 grünen und 1 rothen Rock rechtswidrig weggenommen zu haben. Die jugend liche Angeklagte hatte diese Strasthat in Gemeinschaft mit ihrem noch strafunmündigen Bruder begangen und den Erlös, den sie aus dem Verkauf als Lumpen erzielte, im Betrage von 48 Pfg. zum Kaufe von Brod und Fett zur Stillung des Hungers Beider verwandt. DaS Schöffengericht erkannte wegen Diebstahls nach §8 242, 57 des R St.G.Bs. auf einen Verweis. 2. Von der Anklage der gefährlichen Körperverletzung, die er beschuldigt war, dadurch begangen zu haben, daß er am 19. Januar seine Ehe ¬ frau mit de« Absätze eine» Stiefel» zu wtederholtenMala» au' den Rück« schlug, wurde der Handarbeiter M. G. O. mangel» Beweise» dafür, daß die Schläge gefährliche Verletzung« heäei- geführt hab«, freigesproch«; dagegen erfolgte seine Berurtheiluug weg« der ihm zur Last gelegten Bedrohung seiner Ehefrau mit dem Verbrechen deS Todtschlag», deren er sich am 31. Januar schuldig gemacht hatte, nach 8 241 deS R.St.G.B». zu 3 Tag« Gefängniß. S. Weg« Verübung ruhestörenden Lärme» und thätlicher Beleidigung eines PoltzeiorganeS, begangen am 28. Januar zu G., sowie wegen verbotswidriger Rückkehr in da» deutsche Bundesgebiet, wurde der in Oesterr-Schlesien geborene verheirathrte Pferdeknecht I. P. nach den 88 360», 113, 361» i. V. m. 88 74, 77 des R.St.G.BS. zu 1 Monat Ge« fängniß und 2 Wochen Haft verurtheilt. — Ein in dieser Straf sache trotz sormrichtig und rechtzeitig erfolgter Ladung zur Haupt verhandlung nicht erschienener Zeuge, Fahrradhändler L. zu G., wurde wegen seine- Nichterscheinens zu einer Geldstrafe von 10 Mark, an deren Stelle im UnetnbringlichkeitSfalle 2 Tage Haft zu treten haben, genommen. 4. Der auf einem Gute in L. bedienstete, noch nicht 16 Jahre alte, bisher unbestrafte Knecht E. G. S. machte sich deS EigmthumSvergehens gegen seine Mit bediensteten desselben Gutes dadurch schuldig, daß er a) in der Zeit vom Jnni bis Dezember 1899 zu drei verschiedenen Malen dem Schweizer W. aus dessen in der Kammer hängenden Bein kleidern Geldbeträge von zusammen 6 Mark 60 Pfg., b) in der Nacht vom 8. zum 9. October dem Tagelöhner L. aus dessen in der Kammer befindlichen Portemonnaie einen Geldbetrag von 3 Mark 50 Pfg., o) am 16. Dezember dem Dienstknecht V. aus dessen Lade, die er mit dem ihm zugänglichen Schlüssel der selben öffnete, einen Geldbetrag von 1 Mark und <l) der Dienst magd L. aus deren offener Lade einen Geldbetrag von 2 Mark entwendete, um diese Beträge in eigenem Nutzen zu verwend«. Der geständige Angeklagte, der bei Begehung seiner strafbaren Handlungen die zur Erkenntniß der Strafbarkeit derselben er forderliche Einsicht besessen, wurde wegen Diebstahls in 4 Fällen nach 8 242 i. V. m. 8 57 des R.St.G.BS. zu 2 Wochen Ge fängniß verurtheilt. 8. Gegen eine stadträthliche Strafverfügung, die ihm wegen Verübung ruhestörenden LärmS zugefertigt worden war, hatte der bisher unbestrafte P. A. O. Einspruch erhob« und gerichtliche Entscheidung beantragt. Mangels genügenden Beweises erkannte das Schöffeugericht auf kostenlose Freisprechung. «. Von der Anklage des Diebstahls einer Weckeruhr i. W. v. 5 Mark, die er der Arbeiterin verehel. E. zu R., mit der er srüher eine Zeit lang im Konkubinat gelebt, entwendet zu haben beschuldigt war, wurde der noch nicht vorbestrafte Handarbeiter I. M. K. zu G. mangels Beweises kostenlos freigesprochen. V. Der vielfach vorbestrafte, aus der Untersuchungshaft in Lom matzsch vorgesührte Handarbeiter H. C. P. I. aus T. wurde wegen Zechbetrugs im Betrage von 5 Mark 45 Pfg., dessen er sich am 20. Dezember zum Nachtheile des GasthossbesitzerS K. zu R. schuldig gemacht, nach 8 263 des R.St.G.BS. zu 10 Tagen Gefängniß verurtheilt. R. Em very. Schirrmeister oder Voigt sucht Stelle für sofort oder 15. April durch Frau Seelig, Röderau. Anständiger Herr z. Mtlbew. eines eins. möbl. ZimmerS gesucht. Schloststr. 18. 1 Tr. rechis, T. 2 üüvküigv Mounvi- unet t Kndoißon werden sofort gesucht. 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