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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 27.04.1900
- Erscheinungsdatum
- 1900-04-27
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-190004278
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19000427
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19000427
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1900
- Monat1900-04
- Tag1900-04-27
- Monat1900-04
- Jahr1900
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 27.04.1900
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rrud Anzeiger Medlütt und AWger). Freitag. 27. April IWO, Avems. -S Aadr^ «tLranun-Mnchr: ßF tzH» ßHFmffprtchstklk .Tag.blatt', Rief». Rr. 20. der König!. Amtshanptmannschaft Grokenhain, des Könistl. Amtsgericht? und des Stadtratbs vi Riesa. S«. Da« Riesaer Tageblatt ^erscheint irden Tag «bend» mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. «ierteljährNcher «ezugSpnt» de» «bho'ung in den Sxved'ttonrn in Riesa und Strehla oder '.durch unser« Tröger frei in« Hau« 1 Marl SO Pfg., bei Abholung am Schalter der Kaiser!. Postau,»alten I Mack 25 PIg , durch den Eriestrtiger siet in« Hau« 1 Mack 65 P,g. «nzetgen-Annahmr für die Nummer de« Au«gabetage« bit> Bonnttrag V Nhr ohne »ewöbr. Druck und «erlag von Langer L Winterlich in Riesa. — GeschäMtell«: «ßstanienstrasse 59. — Fü, die Redaktion verantwocktich: Hermann Schm'dt in Riesa. Donnerstag, den 3. Mai 1900, Borm 11 Uhr, kommen km BeltteiaerungSlokal hier 1 Kleider schrank, 1 Vertiko und 1 Sopha gegen sofortige Bezahlung zur Versteigerung. Riesa, 26. April 1900. Der Ser.-Vollz. beim Kgl. Amt-ger. Sekr. Eidam. Freibank Riesa. Morgen Sonnabend, den 88. April d. I , von Vormittag 8 Uhr ab ackanat aus der Freibank im städtischen Schlachthof do« Fleisch zweier Rinder zum Preise von 40 Psz und da« eines Schafes wm Preise von 45 Pfg. pro >/, kg zum Verkauf. Riesa, den 27. April 1900. . Die Direktion de- ftädt. Schlachthofes. Meißner, Sanitätsthierarzt. Die Entnahme der in den Küchen der II. Abthellung 6. Feldarttllerli-R g mert» N . 68 — Kaserne an der Povpitzer Straß? — verbleibtn »en Abfälle und Knochen soll vom I Mat ab anderweit vrrge^n werden. Bedinpunqki, sind in genannter ffffern?, — StabSgebäu'>e Zimmer Nr. 21, — einzu sehen. und vcrsieqette Anqebote bis 29 d. M'S. ebendaselbst obtUg'ben. Die Heranziehung der Feftbebesoldeten zu den Kirchen* und Schulanlagen mit ihrem vollen H'nkammen betr. Die Notiz, die wir in vorstehender Sache in unserer gestrigen Str. brachten, wird uns zuständigerseits als nicht ganz zutreffend bezeichnet u-k dies durch Vorlegung der Verordnung des Evang.-luther. Landeskonsistoriums vom 13. Mörz 1900, auf die sich die Notiz bezieht, bestätigt. Wir bringen diese Ver ordnung, da die Angelegenheit auch hier in Riesa von be sonderem Interesse ist, nachstehend im Wortlaut zum Abdruck: „Nach Eingang des Berichts der Anurhauptmannschaft C-, sowie der Kircheninspektion für H. und der Bezirksschulinspeklion C. II vom hat auf den Relurs, welchen im Anschluß an denjenigen des Gemeinderaths zu H. der Kirchen- und Schul vorstand daselbst nach Bl. — gegen die von der Kirchen ¬ inspektion für H. und der zirksschultnspekiion C. II in der Angelegenheit, betreffend die v n den Rekurrenten beabsichtigte Heranziehung der Festbesoldeten in H. zu den Kirchen- und Schulanlogen gefaßten ablehnende Entschließung erhoben haben, zunächst das coangelisch-luthensche Laiweslvnsistorium, soweit die Kirchcnanlagen in Fruge kommen, Entsculießung gefaßt und dabei das gedachte Rechtsmittel aus folgenden Gründen zu verwerfen beschlossen. Den Rekurrenten ist darin beizutreten, daß die Bestimmungen in § 23 Abs. 2 der Revidirten Landgemeinde-Ordnung und 8 30 der Revidirten Slädtc-Ordnung an sich nur auf die An lagen der politischen Gemeinden sich beziehen und daß eine aus drückliche Vorschrift, wonach die Heranziehung der Festbesoldeten zu den Kirchenanlogen noch ihrem vollen Einkommen verboten sei, nicht besteht, insbesondere auch in der Gesetzgebung über die Parochialanlagen sich nicht findet. Aber auf der andern Seite besteht auch keine gesetzliche Vorschrift, welche den Gemeinden diese Heranziehung ausdrücklich gestattete. Bei dem Mangel ein schlagender gesetzlicher Bestimmungen unterliegt es daher lediglich dem pflichtmäßigen Ermessen der ,ur Genehmigung derartiger Beschlüsse zuständigen Behörden, ov ein auf Heranziehung der Festbesoldcten mit dem vollen Einkommen gerichteter Beschluß einer Gemeinde zu genehmigen sei oder nicht. Die Genehmigung kann daher recht wohl auch gegen den übereinstimmenden Willen der Vertreter der volitischen Gemeinde und des Kirchcnvorstandcs versagt werden. Wenn daher die Kircheninspektion in ihrer Entscheidung Bl. zu einer solchen Versagung gelangt ist, so lassen sich vom rechtlichen Standpunkte auS gegen diese Entschließung be- , gründete Einwendungen ruckst erheben. Diese Entschließung entspricht aber auch sachlich durchaus dem zu dieser Frage von den, evangelisch-lutherischen LandeS- konsistorium in Uebereinstimmung niit dem K. Ministerium deS Kultus und öffentlichen Unterrichts eingenommenen Standpunkt, nach welchem eS nicht erwünscht ist und deshalb nicht gutgeheißen werden kann, wenn bei Aufbringung der Kirchenanlagen nach dem Einkommen die Festbesoldetcn noch ihrem vollen Einkommen heran gezogen werden, während und so lange die Billigkeit eines Ab zugs in solchen Fällen bei Aufbringung der Gemeindeanlagen gesetzliche Anerkennung gesunden hat. ES konnte sich daher nur fragen, ob die Entscheidung der Kircheninspektion etwa auS sonstigen allgemeinen Gesichtspunkten oder in Berücksichtigung besonderer örtlicher Verhältnisse Aufsichts wegen zu beanstanden und deshalb auszuheben sei. I« -er letztgedachten Beziehung erscheint aber gerade der Umstand, daß in H. die Zahl der Festbesoldeten «ine besonder« große und ein Zuwach« an Beamten noch zu erwarten ist, am wenigsten geeignet, eine Ausnahme von dem als richtig erkannte» Grundsatz zu rechtfertigen. Ebenso»» ig aber kann der Unistand, daß bisher in anderen Gemeinden die letzt in H beanstandete Bestimmung behördliche Genehmigung gefunden hat und die hi naus sich ergebende un erwünschte Ungleichheit als ein gemsi uder Grund angesehen werden, im gegenwärtigen Fall der sü richtig erkannten Ent scheidung der Kircheninspektion entgegen .: cretcn. Nachdem nun auch das K. Minist-riuin deS .Kultus und öffentlichen Unterrichts 'den eingangsgedeZtcn Relais, >oweit die Schulanlagcn in Frage kommen, ebenfalls und unter Beitritt zu den diesseitigen Darlegungen zu verwerfen beschlossen hat, ergeht hiermit zugleich im Namen und Auftrage deS genannten K.. Ministeriums an die Kircheninspektion für H. und die Bezirks- schulinspektiou C. II bei Rückgabe der anverzcichnelen Berichts beilagen Verordnung, demgemäß wegen Bescheidung der Rekur renten und sonst das allenthalben weiter Erforderliche zu besorgen." Soweit die Beiordnung. In Riesa ist s. Z. die Be stimmung des Gcmeindeanlagen-Regulativ?, nach der die Fest besoldeten zu den Anlagen der politischen Gemeinde zu ihres Einkommens, zu den Kirchen, Schul- und Armen-Anlagen aber mit ihrem vollen Einkommen herangezngcn werden sollen, von allen zuständigen oberen Behörden genehmigt worden und daher z. Zt. völlig rechtsgiltig, so daß etwaige Reklamationen wenig Aussicht auf Erfolg haben. Oertliches nrrs GLWscheH Rieia 27. April 1900. — Ter am 1. Mai in Kraft tretende Sommerfahrplan der K. S. Staatseijenbahnen bringt auch für hiesige Station eii >, wesentliche Aenderungen: Der bisher 9?^ Borm. ab hier vertei .ende Schnellzug nach Dresden geht erst 10? st Neu eingelegt sino zwei Züge: 10?" Nachm. nach und II."« Nach . von Röderau. Weiter erhalten die Züge 11?" von und I?« nach Este, a rda vierte Wagcnklasse. Von Röderau nach Berlin fällt der brso-rige Zug 7? N. wrg bez. geht erst II,'" Von Rä deren .m H Dresden kommt in Wegfall Zng Nachm. 7? bez. fährt erst IIab. — Ten schönen, herrlichen, sonnig warmen Frühlings- tcrncn zu Anfang der Woche ist wüster eine empsindlicbe Kuhle gefolgt lind in vielen Orten gab es sogar neuen Schnee. Leider sind die Wetteranssichten zunächst auch keine erfreulichen. Es wird wieder regnerisch - meint Falb in seiner Wettervorhersage für die nächsten Tage. Der kriti sche Termin, der 29. April, obwohl er als erster Ordnung bezeichnet wird, dürfte sich jedoch der voransgegangcncn Trockenheit wegen nur vereinzelt durch stärkere Nieder schlage fühlbar machen. In der Zeit vom I.—0. Mai wird es nur stellenweise regnen, dagegen geht die Luftwärme in den Morgenstunden zurück. In der Zeit vom 7.—13. Mai dürfte uns echtes Wonnemonatswetter beschiedcn sein, denn die Niederschläge verschwinden gänzlich — so behauptet wenigstens Falb — und es wird sehr trocken. — Allen, die Spalrerv.cin,röcre hoben, empfehlen wir nachstehenden Aufruf zur Bekämpfung des echten Mehl- thaues der Reben (Oidium Tuckert) zur besonderen Beach tung : Der echte Mehlthau der Reben hat im abgelaufenen Jahre in ganz Sachsen schweren Schaden angerichtet, das heißt vielfach die ganze Traubenlese zerstört oder entwer tet. Das verstärkte Auftreten des echten Mchlthaueö im heurigen Jahre ist sicher zu erwarten, und deshalb seine energische und rechtzeitige Bekämpfung unbedingt not wendig. Die Krankheit ist leicht zu erkennen. In der Regel zeigt sie sich zuerst an den Blättern, die wie mit Staub be deckt erscheinen. Dieser staubartige lleberzug ist das Geäste des Pilzes, der sich mit unglaublicher Rasckcheit ausbreitet, alle grünep Theile des WeinstvckeS überzieht, seine Saug fäden in die Gewebe einbohrt und durch Zerstörung dersel ben graue bis schwärzlick)e Flecken erzeugt. Die von dem Pilze ergriffenen Traubenbeeren platzen auf, die Beeren kerne treten deutlich hervor, um hierauf zu vertrocknen oder zu verfaulen. Glücklicherweise haben wir in dem Bestäu ben des Weinstockes mit Schwcfelpulver ein einfaches und sicheres Mittel zur Bekämpfung des Pilzes. Vorbedingung seiner Wirksamkeit ist aber die rechtzeitige Anwendung. Ver spätete Anwendung ist meist vergebene Mühe. In jenen Ge genden, wo tue Krankheit sck>ou im vorigen Jahre ausge treten ist, muß die erste Bestäubung, gleichgiltig ob der Pilz ^zu sehen ist oder nicht, schon vor der Blüthe vorgenommen werden. Wo dies nicht der Fall Ivar, muß die Bestäubung sofort erfolgen, wenn die ersten Spuren des Pilzes sich zeigen. Die Bestäubung soll womöglich bei ruhigem, son nigem Wetter in den wärmsten Stunden des Tages vorge- nommcn werden, nie auf regen- oder thauseuchte Blätter. (Herr Director Endler schreibt uns auf Befragen, daß auch neueren Erfahrungen die Wirkung eine bessere ist, wenn man den Schwefel auf die trockenen, also nicht auf die thau- feurhten Blätter aufbringt. R. T-> Wird der Schwefel durch nachfolgenden Regen abgewaschen, so ist die Bestäubung zu wiederholen. Zur Bestäubung eignet sich nur sehr fein ver- mahlener Schwefel. Die gewöhnlich käufliche Schwefel- blüthe ist nicht sein genug. Als Bestäubungsapparat ist die Schwefetguaste zu empfehlen. Auf meine Anregung hin hat solche Schwefclquasten der Klcmpnermeister Schmidt in Cölln-Meißen angefertigt und verkauft das Stück zum Preise von 2 Mark .50 Pfennigen. M eißen, Landwirthschaftliche Schule. Tirector A. Endler. Auch in diesem Jahre wieder sollen Sonderzüge zu ermäßigten Fahrpreisen nach den Alpen in Verkehr gebracht werden. Sicherem Vernehmen nach sind als BerkehrStage hierfür Sonnabend der 14. Juli, Sonnabend der 21. Juli und Dienstag der 14. August in Aussicht genommen. Von Leipzig aus werden gleiche Sonderzüge nicht nur an den vorerwähnten Tagen, sondern ein weiterer Sonderzug auch am 30. Juni in Verkehr kommen. Ter Ausschuß zur Untersuchung der Wasserverhält nisse in den der Ueberschwemmnngsgefahr besonders aus gesetzten Flußgebieten hat für das Elvstromgebiet die im Erlasse Sr. Majestät des Kaisers vom 28. Februar 1892 ge stellte Frage: „Welche Maßregeln können angewendet wer den, um für die Zukunft der Hochwassergefahr und den Ueberschwemmungsschäden so weit wie möglich vorzuben- gen?" in einer vor Kurzem erschienenen Druckschrift (Truck von I. Kerskcs in Berlin C, Niedcrwallstraße 22) beantwor tet. Tic vorgeschlagencn Maßregeln zerfallen in 1) Tech nische Maßregeln an den Nebenflüssen der Esbe: Anlage: ' von Thalsperren, Flußregclungen, Erweiterung von Wehr anlagen, Ersatz fester Wehre durch bewegliche Beseitigung von Abflußhindernissen; 2) Technische Maßregeln an dep Elbe: Regelung des Hochwasserbettes, Beseitigung der Ab4 flußhindernisse, Umwandlung von Weidenbeständen in Wie sen, Beseitigung von Seitenströmungen, Verminderung der Geschiebeführung, künstliche Aufcisung, Vervollkommnung des Hochwasscrdienstcs; 3) Maßnahmen der Gesetzgebung und Verwaltung: Förderung der technischen Maßregeln, Feststellung der Grundsätze für die Regelung und Unterhal tung der Flüsse, Aufstellung von Gesetzen über die Auf bringung der Geldmittel, die Betheiligung an den Kosten nach Maßgabe geförderter Einzelinteressen re., Neuorga nisation der wasserwirthschaftlichen Behörden, Einrichtung einer hydrographischen Centratstelle, Erlaß einer Polizei ordnung für die Ucbcrwachung des Hochwasserbettes ,c. AIS Voraussetzung für das Gelingen der vorgeschlagenen Maßnahmen wird bezeichnet die Uebertragung der ganzen
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