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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 05.03.1900
- Erscheinungsdatum
- 1900-03-05
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-190003050
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19000305
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19000305
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1900
- Monat1900-03
- Tag1900-03-05
- Monat1900-03
- Jahr1900
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 05.03.1900
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H »s A «irr 1»«», m«v». 58 Achr, l Barth. Mke. 894 L. Die Musterung der im Aushebungsbezirke Großenhain im laufenden Jahre angemeldeten und aufhältlichen Militärpflichtigen findet wie folgt statt: - «vrmttMO- 1« Uhr auberanmtra MrhrbtettwgStenmue abzugeb». « 1. Die fämmtlichen, hiernach zur Gestellung verbundenen Mllitärpflichtigen, welche sich im AuShebungSbezirke Großenhain aushalten, werden zum persönlichen und pünktlichen Erscheinen in dem.für sie bestimmten MusterungStermine — in nüchternem und reinem Zustande — unter Hinweis auf die bei etwaiger Richtbefolgung nach 8 26,7 der Wehr-Ordnung zu erwartenden Strafen und Rachtheile hierdurch aufgefordert, während das persönliche Erscheinen im LoosungS- trrmtne Jedem überlaste» ist. 2. Militärpflichtige, welche durch Krankheit am Erscheinen io, MusterungStermine verhindert find, hgben rechtzeitig et» durch die zuständige Polizeibehörde beglaubigte» ärztliche» Attest anher einzureichen. l§ 62,4 Wehr-Ordnung.) GemüthSkranke, Blödsinnige, Krüppel u. s. w. werden nach vorheriger Vorlegung von « derselben Weis« ausgestellten Attesten von der unterzeichneten Stelle von der Gestellung «b- bunden werden. 3. Wer an Epilepsie zu leiden behauptet, hat auf eigene Kosten drei glaubhafte Zeuge« hierfür zu stellen oder ein Zeugniß eines beamteten Arzte» (BezirkSarzt, GertchtSarzt rc.) bei bringen. Die Abhörung der Zeugen ist thunlichst einige Zeit vor der Musterung hier zu b» antragen 4. Jeder Militärpflichtige kann sich im MusterungStermine freiwillig zum Dtensteintrltte melden, ohne daß ihm jedoch hieraus ein besonderes Recht auf die Auswahl der Waffengattung oder deS TruppenthetlS erwächst. (8 63,8 Wehr-Ordnung.) Die zu einer vierjährigen aktiven Dienstzeit bei der Kavallerie sich verpflichtenden Mannschaft» genießen, sofern sie dieser Verpflichtung nachgekommen sind, außer der Vergünstigung einer nur drei« anstatt fünfjährigen Dienstzeit in der Landwehr ersten Aufgebots in der Regel auch Be freiung von den jährlichen Hebungen. Diejenigen Militärpflichtigen, welche sich zu einer vierjährigen aktiven Dienstzeit bei der Kavallerie verpflichten wollen, haben hierüber eine EinwilligurigSerklärung deS VaterS bezw. der Mutter oder deS Vormundes, womöglich schon im MusterungStermine, beizubringen. 5. In Bezug auf die nach der Wehr-Ordnung zulässigen Anträge auf Zurückstellung oder Befreiung von der Aushebung wird auf nachstehende Bestimmungen ausdrücklich aufmerksam gemacht: Nach 8 63,7 der Wehr-Ordnung sind Militärpflichtige, sowie deren Angehörige berechtigt, spätestens im MusterungStermine Anträge auf Zurückstellung oder Befreiung von der Aushebung in Berücksichtigung häuslicher bez. gewerblicher Verhältnisse zu stellen und dieselben durch Vor legung von Urkunden, welche nckch 8 65,5 der Wehr-Ordnung obrigkeitlich beglaubigt sein müssen, sowie durch Stellung von Zeugen und Sachverständigen zu unterstützen. Diejenigen Person», deren Erwerbs« bezw. AuffichtSunfShigkeit zur Begrün dung der Reklamation behauptet wird, habe« im MusterungStermine mit zu erscheine». Ist dies unthunkich, so ist ein von einem beamteten Arzte ausgestelltes Zengniss rechtzeitig und spätestens bis zum MusterungStermine einzureichen. <8 33,5 Absatz 2, Wehr-Ordnung.) Nur für den Fall, daß die Veranlassung zur Reklamation erst nach beendigtem Musterungs geschäfte entsteht, kann der Antrag noch im AushebungStermlne angebracht werden. Die Entscheidungen der Ersatz-Kommission auf derartige Anträge werden am 3. Tage nach dem MusterungStermine, Mittags 12 Uhr, als bekannt gemacht angesehen, auch wenn der Re klamant bis dahin zur Anhörung derselben sich nicht eingefunden haben sollte. Rekurse gegen die im vorstehenden Absätze gedachten Entscheidungen müssen bei Verlust der Beachtlichkeit binnen 10 Tagen, von dem Tage an gerechnet, an welchem die Entscheidung der Ersatz-Kommission für bekannt gemacht anzusehen bez. bekannt gemacht worden ist, und zwar bis Nachmittags 5 Uhr bei der Ersatz-Kommission unter gehöriger Begründung angebracht werden. 6. Die Herren Bürgermeister nnd Gemeiadevorstände werden hiermit veranlaßt, die in ihren Orten aufhältlichen gestellpflichtigen Mannschaften durch Zufertigung besonderer Ordre» zum pünktlichen Erscheinen im MusteruugSlokale einzeln vorzuladen, sowie der Musterung b«^ was die Städte anbelangt, durch Beauftragte, beizuwohnen und die Stammrollen mit zur Stelle zu bringen. Ueber Zugang und Abgang Gestellpflichtiger ist sofort Anzeige anher zu erstatten. Die Mannschaften der Reserve, Marinereserve, Landwehr, Seewehr, Ersatz reserve und Marine-Ersatzreserve, sowie ausgebildete Landstnrmpflichtige deS ll Ange bots, welche gemäß 8 123,1 der Wehr-Ordnung auf Zurückstellung für den Fall einer etwaigen Mobilmachung aus Anlaß häuslicher oder gewerblicher Verhältnisse Anspruch machen, haben hier auf gerichtete Gesuche bei dem OrtSvorstande ihres Wohnorte» und zwar noch vor Beginn der Musterung anzubringen. Der Ortsvorstand hat diese Gesuche zu prüfen, und darüber eine als bald anher einzureichende Nachweisung aufzustellen. AuS dieser Nachweisung müssen nicht nur die militärischen, bürgerlichen und VermögenSverhäliniffe der Bittsteller, sondern auch die obwal tenden besonderen Umstände, durch welche eine zeitweise Zurückstellung bedingt werden kann, er sichtlich sein.. Ueber diese Gesuche wird die Königliche verstärkte Ersatz-Kommission Freitag, den 2». Mürz diese- JahreS, Vormittags » Uhr Entscheidung treffen. Zur Entgegennahme der letzteren bezw. zu etwaiger AuskunstSertheilmy haben sich die betreffenden Antragsteller in Person zur gedachten Zeit im „Gesellschaft-Hanfe" in Grossenhain einzufinden. Großenhain, am 28. Februar 1900. Der Kivil-Vorfitzende der Königliche« Ersatz-Kommission de- Aushehrmgtbezirks Großenhain. vr. Uhlenran«, Amtshauptmann. MehrbietunMermin. Da» zum Nachlass« de» WirthschastSbesitzerS Ernst Wilhelm Horn tu Jacobbthal ge hörige, auf Blatt 19 im Grundbuche für JacobSthal eingetragene, au» dem Flurstücke Rr. S de» Flurbuch» bestehende Grundstück — Nr. 11 de» vraudkataster» — soll verkauft »erde». Hierfür ist bereit» e'u Kaufpreis von 2300 M. gebot» worden. Zur Erlangung eine» höher» Gebot» werd» Diejenigen, die g^ouueu sind, da» Grundstück zu kauf», ausgesordert, ihre Gebote in de» auf Riesaer K Tageblatt «nd A»r»rgrr Wkstttü «K Lstchch. 7^. Amtsölatt der llönigl. Großenhain, de» König!. Amtsgericht« und de» Stadtnah» zu Riest. v. 303. ? , Dl« in Prausitz au-grdrochene Raul- «wo Klauenseuche tp erloschen und wird devtzew die über dies» Ort verfügte Sperre hiermit wieder aufgehoben. Großenhain, am 5. März 1900. Königliche Amtshauptmannschaft. Tag: MusterungSort: Beginn: Bezeichnung der gestellungspflichtigen Mannschaften: Montag, dm 12. März 1900. Radeburg, Rathskeller. Norm. »/,10 Uhr. Die Mannschaften auS BärnSdorf, Bärwalde, Beiersdorf, Berbisdorf, Bodm, Cunnersdorf, EunnertSwalde, Dobra-Zschorna, Ermendorf, Frei- telSdors, Großdittmannsdorf, Kleinnaundorf, Lauter bach, Lötzschen, Marschau, MarSdorf, Medingen, Naunhof, Neuer Anbau, Nieder-EberSbach und Niederrödern; Dienstag, den 13. März. die Mannschaften auS der Stadt Radeburg, sowie auS Ober- und MitteleberSbach, Oberrödern, Sacka, Steinbach, Stölpchen, Tauscha, BolkerSdorf, Welxande und Würschnitz; Donnerstag, den 15. März. Riesa, Gasthof «zum Wettiner Hof". die Mannschaften auS Bobersen, Böhlen- Jahnishausen, Fmberge, Glaubitz-Sageritz, Langen- cherg, Gostewitz, Äröba, Grödel, Gröditz, Heyda, Kleintrebnitz, Kobeln, Lessa, Leutewitz, Lichtensee- Haidehäuser, Marksiedlitz, Mehltheuer, Mergendorf, Merzdorf, Moritz, Nauwalde und Nickritz; Freitag, den 16. März. die Mannschaften aus Nieska, Nünchritz, Ober reußen, Oelsitz, Pahrenz, Pausitz, Pochra, Poppitz, Prausitz, Promnitz, Radewitz, Reppis, Röderau, SpanSberg, Schweinfurth, Stimmen, Tiefenau, Weida, Wülknitz, Zeithain und Zschaiten, sowie die Mannschaften des Jahrganges 1878 und etwaige ältere Mannschaften aus der Stadt Riesa; Sonnabend, dm 17. März. die Mannschaften der Jahrgänge 1879 und 1880 aus der Stadt Riesa; Montag, Len 19. März. Großenhain, GesellschaftShauS Bonn. 8 Uhr. die Mannschaften aus Adelsdorf, Altleis, Base litz, Baßlitz, Banda, Bieberach, Blattersleben, Blochwitz, Böhla b. G., Böhla b. O., Brockwitz, Brößnitz, Colmnitz, Dallwitz, Diesbar, Döschütz, Folbern - Paulsmühle, Frauenhain - Lautendorf, Gävernitz, Geißlitz, Göhra, Görzig, Göltzscha, Groß raschütz, Hohndorf, Kalkreuth, Kleinraschütz und Kleinthiemig; Dimstag, -m 20. März. die Mannschaften auS Kmehlen, Koselitz, Kotte witz, Krauschütz, Kraußnitz, Lampertswalde, Lau bach, Leckwitz, Lenz-Döbritzchen, Liega, Linz, Me dessen, Merschwitz, Mühlbach, Mülbitz, Nasseböhla, Nauleis, Naundörfchen, Naundorf b. G., Naun dorf b. O., Nauwalde, Neuseußlitz, Niegerode, Or'Lmtz, Peritz, Ponickau, Porschütz, Priestewitz, Pulsen, Quersa, Raden, Reinersdorf, Roda und Rostig; Mittwoch, Len 21. März. die Mannschaften aus Schönborn, Schönfeld, Seußlitz, Skäßchen, Skassa, Skaup, Stauda, Strauch, Strießen-Kolkwitz, Thiendorf-Dammhain, Treuge- böhla, Uebigau, Walda, Wantewitz - Piskowitz- Wüstauda, Weißig a. R , Beißig b. Sk., Weßnitz, Wildenhain, Zabeltitz-Stroga, Zottewitz, Zschauitz, und Zschteschen, sowie die Mannschaften deS Jahr ganges 1878 und etwaige ältere Mannschaft» aus der Stadt Großmhain; Donnerstag, den 22. März. die Mannschaft» der Jahrgänge 1879 und 1880 auS der Stadt Großenhain; Freitag, den 23. März. LoosungStermin.
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