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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 06.03.1900
- Erscheinungsdatum
- 1900-03-06
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-190003069
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19000306
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19000306
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1900
- Monat1900-03
- Tag1900-03-06
- Monat1900-03
- Jahr1900
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 06.03.1900
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Riesaer K Tageblatt ««st A«r»r-rr (Mtwv «ß Lqchch. ...7^.'^.. Awtsötatt -rr^ der Köni-l. AMShauptmmmschast Großenhain, des KSnigl. Amtsgericht« md der Stadtratz» M Mesa. »4. Dienstag, «. März IW», Abends 58 Jahr,. »A «ich» LagrdUM ascheiM ßch« Da, «bmd» «tt «nSmchme d« von» «ch fiestt«^. W«teMrttch« det «Hai», in dm »Ackittmm W »ch» Lck «WH« ad« d«ch nnst» «tz» W VO Hm» 1 Am« S» Wg., »tt «helnn, «n Schalt« d« «atstrl. P.ftanPM« 1 «mk SS Pfg„ durch dm Arksträg« fat w« Hm» 1 «ml « «. übWAmGmwßwd We »- «nnm» de» AAMW» SG »mmtttag » Uhr ch» Gaoichr. »«« «d »«la, da, »ang.r ck »„»er«» W Ma,« - «chchäMa.: »afian.nstr.ße I» - W, bw «MMm dmmMmMH: Hm»—» DOM», » »S^a. Die Musterung der im Aushebungsbezirke Großenhain im laufenden Jahre angemeldeten und aufhältlichen Militärpstichtigen findet wie folgt statt: Tag: MusterungSort: Beginn: Bezeichnung der gestellungspflichtigen Mannschaften: Montag, den 12. März IWO. Radeburg, Rathskeller. Bonn. r/,10 Uhr. Die Mannschaften aus Bärnsdorf, Bärwalde, Beiersdorf, Berbisdorf, Boden, Cunnersdorf, Cunnertswalde, Dobra-Zschorna, Ermendorf, Frei- telSdorf, Großdittmannsdorf, Kleinnaundorf, Lauter bach, Lötzschen, Marschau, MarSdorf, Medingen, Naunhof, Neuer Anbau, Nieder-EberSbach und NiederrSdern; Dienstag, dm 13. März. t- w die Mannschaften auS der Stadt Radeburg, sowie aus Ober- und Mittelebersbach, Oberrödern, Sacka, Steinbach, Stölpchen, Tauscha, BolkerSdorf, Welxande und Würschnitz; Donnerstag, den 15. März. Riesa, Gasthof „zum Wettiner Hof". ee die Mannschaften auS Bobersen, Böhlen- JahntShausen, Forberge, Glaubitz-Sageritz, Langen berg, Gostewitz, Gröba, Grödel, Gröditz, Heyda, Kleintrebnitz, Kobeln, Lessa, Leutewitz, Lichtensee- Haidehäuser, Marksiedlitz, Mehltheuer, Mergendorf, Merzdorf, Moritz, Nauwalde und Nickritz; Freitag, dm 16. März. die Mannschaften auS NieSka, Nünchritz, Ober reußen, Oelsitz, Pahrmz, Pausitz, Pochra, Poppitz, Prausitz, Promnitz, Radewitz, Reppis, Röderau, Spansberg, Schweinfurth, Streumen, Tiefenau, Weida, Wülknitz, Zeithain und Zschaiten, sowie die Mannschaft« deS Jahrganges 1878 und etwaige ältere Mannschaften aus der Stadt Riesa; Sonnabend, dm 17. März. -- die Mannschaften der Jahrgänge 1879 und 1880 auS der Stadt Riesa; Montag, dm 19. März. Großenhain, GesellschaftShauS Bonn. 8 Uhr. die Mannschaften auS Adelsdorf, Altleis, Base litz, Baßlitz, Bauda, Bieberach, Blattersleben, Blochwitz, Böhla b. G., Böhla b. O., Brockwitz, Brößnitz, Colmnitz, Dallwitz, DieSbar, Döschütz, Folbern - Paulsmühle, Frauenhain - Lautendorf, Gävernitz, Geißlitz, Göhra, Görzig, Göltzscha, Groß raschütz, Hohndorf, Kalkreuth, Kleinraschütz und Kleinthiemig; Dienstag, dm 20. März. die Mannschaft« auS Kmehlen, Koselitz, Kotte witz, Krauschütz, Kraußnitz, Lampertswalde, Lau bach, Leckwitz, Lenz-Döbritzchen, Liega, Linz, Me dessen, Merschwitz, Mühlbach, Mülbitz, Nafse- böhla, Nauleis, Naundörfchen, Naundorf b. G., Naundorf b. O-, Neuseußlitz, Niegerode, OelSnitz, Pentz, Ponickau, Porschütz, Priestewitz, Puls«, Quersa, Raden, Reinersdorf, Roda und Rostig; Mittwoch, den 21. März. F- die Mannschaften auS Schönborn, Schönfeld, Seußlitz, Skäßchen, Skassa, Skaup, Stauda, Strauch, Strießen-Kolkwitz, Thimdorf-Dammhain, Treuge- böhla, Uebigau, Walda, Wantewitz - Piskowitz- Wüstauda, Beißig a. R , Welßig b. Sk., Weßnitz, Wildenhain, Zabeltttz-Stroga, Zottewitz, Zschauitz, und Zschteschen, sowie die Mannschaften deS Jahr ganges 1878 und etwaige ältere Mannschaften auS der Stadt Großenhain; Donnerstag, -en 22. März. die Mannschaften der Jahrgänge 1879 und 1880 aus der Stadt Großenhain; Freitag, den 23. März. w w LoosungStermür. 1. Die sämmtlichen, hiernach zur Gestellung verbundenen Militärpflichtigen, welche sich im Au-hebong-bezirke Großenhain aufhalten, werden zum persönlichen und pünktlichen Erscheinen in dem für sie bestimmten Musterungstermine — in nüchternem und reinem Zustande — unter Hinweis auf die bei etwaiger Nichtbefolgung nach 8 26,7 der Wehr-Ordnung zu erwartenden Strafen und Nachtheile hierdurch aufgefordert, während da» persönliche Erscheinen im LoosungS- trrmine Jedem überlassen ist. ; 2. Militärpflichttge, welche durch Krankheit am Erscheinen im Musterungstermine verhiudert sind, haben rechtzeitig ein durch die zuständige Polizeibehörde beglaubigte» ärztliche» Attest sicher einzoreichen. sh, 62,4 Wehr-Ordnung.) GemüthSkranke, Blödsinnige, Krüppel u. s. w. Verden nach vorheriger Vorlegung von de derselben Weise ausgestellten Attesten von der unterzeichneten Stelle von der Gestellung ent bunden werden. 3. Wer an Epilepsie zu leiden behauptet, hat auf eigene Kosten drei glaubhafte Zeugen hierfür zu stellen oder ein Zeugniß eine» beamteten Arztes (Bezirttarzt, GerichtSarzt rc.) betzu bringen. Die Mhörung der Zeugen ist thunlichst einige Zeit vor der Musterung hier zu be antragen. 4. Jeder Militärpflichttge kann sich im Musterungstermine freiwillig zum Dienstelutritte melden, ohne daß ihm jedoch hieraus ein besondere» Recht auf die Auswahl der Waffengattung oder deS TruppentheilS erwächst. (8 63,8 Wehr-Ordnung.) Die zu einer vierjährigen aktiven Dienstzeit bei der Kavallerie sich verpflichtenden Mannschaften genießen, sofern sie dieser Verpflichtung nachgekommen sind, außer der Vergünstigung einer nur drei- anstatt fünfjährigen Dienstzeit in der Landwehr exsten Aufgebot» in der Regel auch Be freiung von den jährlichen Hebungen. Diejenigen Militärpflichttge«, welche sich z« einer vierjährigen aktiven Dienstzeit bei der Kavallerie verpflichten wollen, haben hierüber eine Einwilligungserklärung deS BaterS bezw. der Mutter oder deS Vormunde», womöglich schon im Musterungstermine, betzubringen. 5. In Bezug auf die nach der Wehr-Ordnung zulässigen Anträge auf Zurückstellung oder Befreiung von der Aushebung wird auf nachstehende Bestimmungen ausdrücklich aufmerksam gemacht: Nach § 63,7 der Wehr-Ordnung sind Militärpflichtige, sowie deren Angehörige berechtigt, spätestens im Musterungstermine Anträge auf Zurückstellung oder Befreiung von der Aushebung in Berücksichtigung häuslicher hez. gewerblicher Verhältnisse zu stellen und dieselben durch Vor legung von Urkunden, welche nach 8 65,5 der Wehr-Ordnung obrigkeitlich beglaubigt sein müssen, sowie durch Stellung von Zeugen und Sachverständigen zu unterstützen. Diejenige« Personen, deren Erwerbs- bezw. Auffichtsunfähigkeit zur Begrün dung der Reklamation behauptet wird, habe« im Mnsterungstermine mit zu erscheine». Ist dies «nthnnlich, so ist et« von einem beamtete« Arzte ausgestelltes Zeugnist rechtzeitig und spätestens bis zum Musterungstermine eiuzureichen. (8 33,5 Absatz 2, Wehr-Ordnung.) Nur für den Fall, daß die Veranlassung zur Reklamation erst nach beendigtem Musterungs geschäfte entsteht, kann der Antrag noch im Aushebungstermine angebracht werden. Die Entscheidungen der Ersatz-Kommission auf derartige Anträge werden am 3. Tage nach dem Musterungstermine, Mittag» 12 Uhr, als bekannt gemacht angesehen, auch wenn der Reklamant bis dahin zur Anhörung derselben sich nicht eingefunden haben sollte. Rekurse gegen die im vorstehenden Absätze gedachten Entscheidungen müssen bei Verlust der Beachtlichkeit binnen 10 Tagen, von dem Tage an gerechnet, an welchem die Entscheidung der Ersatz-Kommission für bekannt gemacht anzusehen bez. bekannt gemacht worden ist, und zwar bis Nachmittags 5 Uhr bei der Ersatz-Kommission unter gehöriger Begründung angebracht werden. 6. Die Herren Bürgermäster und Gemeindevorstände werden hiermit veranlaßt, die in ihren Orten aufhältlichen gestellpfltchtigen Mannschaften durch Anfertigung besonderer OrdreS zum pünktlichen Erscheinen im Musterungslokale einzeln vorzuladen, sowie der Musterung bez. was die Städte anbelangt, durch Beauftragte, beizuwohnen und die Stammrollen mit zur Stelle zu bringen. Ueber Zugang und Abgang Gestellpflichttger ist sofort Anzeige anher zu erstatten. Die Mannschaften der Reserve, Marinereserve, Laichwehr, Seewehr, Ersatz reserve und Marine-Ersatzreserve, sowie ausgebildete Landstutmpfiichtige des ll. Aufge bots, welche gemäß 8 123,1 der Wehr-Ordnung auf Zurückstellung für den Fall einer etwaigen Mobilmachung auS Anlaß häuslicher oder gewerblicher Verhältnisse Anspruch machen, haben hier auf gerichtete Gesuche bei dem Ortsvorstande ihres Wohnortes und zwar noch vor Beginn der Musterung anzubringen. Der Ortsvorstand hat diese Gesuche zu prüfen, und darüber eine alS- bald anher einzureichende Nachweisung aufzustellen. Aus dieser Nachweisung muffen nicht nur die militärischen, bürgerlichen und Bermögensverhältniffe der Bittsteller, sondern auch die obwal tenden besonderen Umstände, durch welche eine zeitweise Zurückstellung bedingt werden kann, er sichtlich sein. Ueber diese Gesuche wird die Königliche verstärkte Ersatz-Kommission Freitag, den 23. März dieses Jahres, Bormittags v Uhr Entscheidung treffen. Zur Entgegennahme der letzteren bezw. zu etwaiger AuskunstSertheilung haben sich die betreffenden Antragsteller in Person zur gedachten Zeit im „Gesellschaftshanfe" in Großenhain einzufinden. Großenhain, am 28. Februar 1900. Der Eivil-Borfitzende der Königlichen Ersatz-Kommission des Au-hebunftSbezirkS Großenhain. v. 303. As. Uhlemam«, AmtShauptmann. Barth. Di« Königliche AmtShauptmannschaft findet sich im Hinblick aus die in letzter Zelt häufig ausgetretenen Wahrnehmungen, daß Dienstboten, um sich den vertragsmäßig übeinommtnm Verpflichtungen zu entziehen, entweder dm Gesiadedimst nicht zur veretnbarten Zelt antret« oder «ach erfolgtem Antritte ohne gesetzmäßige Ursache eigenmächtig wieder verlassen, veranlaßt, einerseits im Interesse de» EirrverrrHmens zwischen Dienstherrschaften und Gestade nammtlich aber auch weg« der durch di« zwangsweise Znrücksührnng, Rückerstattung der hierfür auflaufmden Kost«, etwa zu zahlende Entschädigung und Bestrafung eintretendm «MH. thellige« Folgen für daS Gesinde (zu vergleichen 8 20, 22 und 8 95 der Gesiadeordnung in der Fassung vom 31. Mai 1898), auf da» Bedenkliche de» rigenmächtigeu Zurücktrelms ohne gesetzmäßige Ursache vom Gesinde-Verträge hiermit ausdrücklich hinznwrisrn, «le auch anderer- seit» darauf aufmerksam zu machen, wie es «uznlSssig ist, wenn Dienstherrschaften Dlmst- boteu, welche schon anderweit sich vermiethet hab«, zum Verbleiben in dem früher« Dienst verhältnisse oder zma Zurücktehr« dahin nach Antritt de» neu« Dlmste» zu beweg« such« und weiter Dienstboten, von den« sie wissen, oder bezüglich der« .sie den Umständen nach an- nehm« müssen, daß sie dm Dienst ohne gesetzmäßige Ursache eigenmächtig vnlassm hab«, bevor
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