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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 07.03.1900
- Erscheinungsdatum
- 1900-03-07
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-190003074
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19000307
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19000307
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1900
- Monat1900-03
- Tag1900-03-07
- Monat1900-03
- Jahr1900
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 07.03.1900
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Riesaer G Tageblatt SS. J«hr, Mittwoch, 7. «Sri IS»», «ve»VS 215 L. Schm. fiir d»r »Sttrfwer La<eLlertt" erbitte« UN» bi» spätesten» Vormittag» » Uhr de» jeweiliger, Ausgabetage«. Die «eschäst-steüe. als vom Reichsrcchl die Zuständigkeit der Landesgesetz gebung besonders ausrecht erhalten ist. Tie Vorbehalte sür und zu Gunsten der Landesgesetzgebung seien nicht un erheblich und deshalb habe die Königl. Staatsregieruttg davon Gebrauch gemacht und den Gesetzentwurf eingebracht. Tie Deputation einigte sich dahin, die Vorlage der Kam mer mit einigen kleinen Aenderungen zur Annahme zu empfehlen. Tas Haus nahm den Antrag seiner Deputa tion einstimmig an. — Tie Zweite Kammer beschäf tigte sich gemäß Punkt 1 der Tagesordnung zunächst mit dem Bericht der Gcsetzgebungsdeputation über A den Ent wurf eines Gesetzes behufs Abänderung von § 4 des Ge setzes vom 30. April 1890B die Petition des Direktoriums des Vereins sächsischer Gemein de beamten und die Anschluß-Petition des Vorstandes der Vereinigung der Bürgermeister in Städten mit der Städteordnung für mittlere und kleine Städte und berufsmäßigen Gemeinde vorstände. Bezüglich des Gesetzentwurfes führte Abg. Dr. Schönc-Oederan als TeputationiS'teferent aus, daß die vorgesehene Aeuderung von § 4 des Gesetzes vom 30. April 1890 eine günstigere Gestaltung der Anstellungs- bezw. der Pensionsverhältnisse der bezeichneten Beamten insofern herbeiführen soll, als künftighin, insoweit nicht ortsgesetzlich günstigere Bestimmungen getroffen worden sind, den berufsmäßigen Bürgermeistern der mittleren und kleinen Städte, sowie den berufsmäßigen Gemeinde-Vor ständen, wenn sie nach Ablauf ihrer Wahlperiode nicht wieder gewählt werden, die Hälfte ihres seitherigen Dienst einkommens nach mindestens 12jähriger Dienstzeit als jährliche Pension, nach nur lijähriger Dienstzeit aber auf vier Jahre als Unterstützung zu gewähren ist. Tie erwähnte Petition nebst der Anschlußpetition geht dahin: Die Stän deversammlung möge beschließen, die Königl. Staatsre- gicrnng zu ersuchen, den Hinterlassenen der berufsmäßigen Gemeindebeamten in den sächsischen Gemeinden, in denen sie noch keine Pensionsberechtigung genießen, die Pen sionsberechtigung zu verleihen und hierzu, wenn irgend thunlich, noch in der diesjährigen Sitzungsperiode eine entsprechende Vorlage an die Ständeversammlung zu bringen. — Tie Deputation beantragte die Annahme des Gesetzentwurfes und empfahl die Ucberweisung der Petition zur Kenntnißnahme der Königl. Staatsregierung. Nach dem verschiedene Redner zur Sache gesprochen hatten, ent schied sich die Kammer dann aucb in diesem Sinne. — Dar nach verschritt das Haus zur Berathung des Berichtes der Finanzdeputation A über eine Reihe von Kapiteln des Tepeartements des Innern, umschließend u. A. die für die Akademie der bildenden Künste sowie für die Kunstzwecke im Allgemeinen eingestellten Postulate, welche in der vorgeschlagenen Weise Genehmigung fanden. )-(In der heutige»! (Mittwoch-) Sitzuüg beschäftigte sich die Zweite Kammer mit der 8. P e t iti on konditionirendcr approbirter Apotheker sächsischer Staatsangehörigkeit um Regelung des Apothekenkonzessionswe- scns. Tie Petition will, wie der Abg. Liebaw-Rochlitz in seinem Bericht ausführte, eine systematische Regelung des Apotheken-Konzessionswesens und stellt bestimmte Grundzügc auf, nach denen sie die Regelung bewirkt zu se hen wünscht. Auch weist dieselbe darauf hin, daß eS bei den hohen Apothekenpreisen dem minder bemittelten Apo theker fast unmöglich sei, durch Ankauf einer der bestehen den Apotheken zur selbständigen Ausübung seines Be- lichen mußten alljährlich über die Ausführung der Vorschrift an die Klrchenbehörde berichten. Auf Grund der Berichte ist fest gestellt worden, daß z. B. in den Jahren 1771 bis 1787 nicht weniger als 591784 Hochzeitsbäume gepflanzt worden sink- Das ist für diesen Zeitraum gewiß eine respektable Zahl. — Durch eine im Jahre 1878 ausgeführte Zählung ist festgestellt worden, daß in diesem Jahr der g»sammte Bestand an Obst bäumen in Sachsen 4 832 495 Stuck betrug. — Abg. Dr. Lehr, der Vertreter Döbelns im Reichstage, besprach am vorigen Sonntag Abend in Plauen i. V. in einer vom Nationalliberalen Verein einberufenen Versammlung die all gemeine politische Lage. Bei Besprechung der Flottenverstärkungs frage und der Stellung der Parteien zu derselben sagte er u. A, er könne auf Grund genauester Information versichern, daß der Reichstag unter allen Umständen aufgelöst werde, wenn die Vorlage der Regierung nicht voll be willigt wird. — Die staatlichen Lehrerseminare im Königreich Sachsen hatten am 31. Oktober 1899 insgesammt 3669 Schüler aufzu weisen. Auf die einzelnen Seminare vertheilte sich die Zahl der Schüler wie folgt: Annaberg 230, Auerbach 180, Bautzen (evang.) 184, Bautzen (kathol.) 97, Borna 177, Dresden-Fried richstadt 227, Dresden-Plauen 185, Dresden (o. Fletcher'sches) 175, Grimma 215, Löbau 200, Nossen 184, Oschatz 158, Pirna 189, Plauen i. V. 187, Rochlitz 226, Schneeberg 190, Waldenburg 179, Zschopau 195, Frankenberg (neu gegründet) 57, Dresden (Lehrerinnenseminar) 154, Callnberg (Lehrerinnen- scminar) 80. An sämmtlichen Seminaren waren einschließlich der Direktoren 331 Lehrkräfte thätig (314 ständig, 17 nicht ständig). Außer den staatlichen Seminaren besteht noch in Leip zig ein städtisches Lehrerinnenseminar, das Ostern 1899 eröffnet wurde und 45 Schülerinnen zählt. Die Verpackung der Postpackete nach den Verinigten Staaten muß so beschaffen sein, daß der Inhalt von den Zoll beamten und den dazu berechtigte« Postbeamten leicht zu erkennen ist. Die Oesfnung muß durch Herausnehmen der Nägel oder Schrauben oder durch Lösung des Bindfadens der Umhüllung leicht vorgenommen werde» können, ohne Zerbrechen der Um hüllung. Verlöthete Zinnkisten, mit einem Schloß versehene Kisten, denen der Schlüssel nicht beigefügt ist, mit eisernen Bändern versehene Kisten oder ähnliche Behältnisse sind zur Be förderung nicht zulässig. Ebenso dürfen die Packele auch nicht gesiegelt sein. Siegel bilden nach dieser Richtung ein Hinderniß, weil nach den Vorschriften in den Vereinigten Staaten die Siegel der Postpackete nur vom Adressaten oder von seinem Bevollmächtigten gelöst werden dürfen. Da in letzter Zeit durch di« Außeracht lassung vorstehender Bestimmungen wiederholt Weiterungen ein getreten sind, wird darauf ausmerisam gemacht, bei der Verpackung von Postpackete» nach den Vereinigten Staaten mit der ent sprechenden Vorsicht zu Werke zu gehen. VomLandtag. Tie Erste Kammer trat gestern Mittag im Beisein des Staatsministers Dr. Schnrig und einiger Regierungscommissare zur Schlußberathung über das Kgl. Tekret Nr. 36, enthaltend den Entwurf eines Gesetzes über die Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen, ein. Oberbürgermeister Dr. Schröder-Plauen erstattete den Teputationsbericht, dem n. A. zu entneh men war, daß das mit Beginn dieses Jahres in Kraft ge tretene Reichsgesetz, über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung die betreffende Landesgesetzgebung außer Kraft gesetzt habe. Nur insoweit verbleibe es auf dem vorbezeichneten Rechtsgebiete' bei dem Landesrecht, Da, wie in Erfahrung gebracht, die Hebamme« für ihre Bemühungen bei Ent- bindmrge« nicht allenthalben eine der der Hebammenorduung von, 16. November 1897 an gefügten Hebammentaxe entsprechende Bezahlung erhalten haben, wird u-ttc: dem Bemerk«», daß di« Hebammrntoxe bei den Hebammen selbst oder aus den Gemeindcämccrr. i'Ses.- u. BcrordgS.-Bl. vom Jahre 1892 Seite 299) elug,sehen werde« kann, lediglich darauf hingrwiesen, daß drn Hebamme« «ach Punkt 1 der Hebammenorduung sür die Hülfe bei einer natürlichen Geburt ein Anspruch auf 8 bi- 10 M, sowie nach Punkt 7 für im Lehrbuch« vorgeschrirbene und für jedrn außerdem verlangten Besuch bei einer Wöchnerin und für das Wickel«, Baden oder Waschen des KtndeS während der Tagesstunde« ein Anspruch von 60 Pfennigen bis 1,50 M, während der Nacht (zwischen 10 Uhr abeadS bis 6 Uhr früh) «in Anspruch von 1 M. 20 Pf. bis 2 M. 50 Pf. zusteht. Die Höhe der Entschädigung innerhalb der nach der Taxe nachgelassenen Sätze wird sich im Wesentlichen nach den Vermögen-Verhältnissen derjenigen Personen, welchen dir Dienste geleistet worden sind, richten. Großenhain, den 27. Februar 1900. Königliche Amtshauptmannschaft. Px, tthlemann. «ab Mtßlsv «ß Zstljchttj. Amtsblatt -rr* der «nigl. klmtshanptmamlschast Großenhain, de» König!. Amtsgericht» «ud de» Stadtrath» zu Riesa. vertliche» und Sächsische». Riesa, 7. März 1900. — Innerhalb der konservativen Landtagsfraktion fand am Montag eine streng vertrauliche Sitzung statt, in welcher berathen wurde über Einbringung von Anträgen auf Einführung einer staatlichen Besteuerung der Waarenhäuser und großen Konsum vereine und auf Erhöhung der Dispositionsfonds für Land- wirthschast und Gewerbe, die im vorliegenden Staatshaushaltsetat mit zusammen 400000 Mk. (300000 Mk. für die Landwirth- jchaft und 100000 Mk. sür das Gewerbe) eingestellt sind. Auch der Gesetzentwurf über die Handels- und Gewerbekammern kam zur Sprache. — Obwohl in Sachsen allgemein bekannt sein mag, daß Kursürst August (1553 bis 1586) ein eifriger Förderer des Obstbaues in seinem Lande gewesen ist, so dürfte es doch nicht ohne Nutzen sein, auf einige einzelne Maßnahmen „Vater Au- gust's", dieses großen VolkSwirthschaftlers auS dem Hause Wettin hinzuweisen, auf besten Anregung die ersten Anfänge des heute so blühenden Obstbaues im Elbthale zurückzuführen sind. Möge sich dadurch insbesondere die jüngere Generation unseres Vater landes anregcn lassen, dem Obstbau Beachtung zu schenken! Der Kurfürst hat selbst eine Anleitung zur Ausübung des Obstbaues geschrieben. Das Buch ist betitelt: ,,^.ugu8ti Llaotorig künst liches Obst- und Gartenbüchlein" und hat in der damaligen Zeit großes Aufsehen erregt, auch eine 2. Auflage erlebt, was bei Büchern jener Zeit höchst selten war. Der Briefwechsel des Kurfünsten und seiner erlauchten Gemahlin, der „Mutter Anna", mit den Großen des Landes zeigt deutlich, wie er ihnen durch das erwähnte Buch Anregung zur Betreibung des Obstbaues gegeben hat. Aber der Kurfürst suchte alle Schichten der Be völkerung für den Obstbau zu gewinnen. Seine Beamten ließ er Obstkerne in der Weise sammeln, daß sie für jedes ihnen überreichte Quantuni davon rin gleiches Maaß von Getreide verabfolgen mußten. Für die so zusammengebrachten Samen hatte er eine dreifache Verwendung: den größten Theil ver wandte er zur Anzucht in seinen eigenen Baumschulen, deren er je eine in Dresden (auf dem jetzigen Ostragehege), in Stol pen und in Annaburg (Regierungsbezirk Merseburg) hatte an legen lasten. Einen andern Theil der Obstsamen verschenkte er an Obstzüchtcr, die er kannte, und den Nest steckte er gelegent lich seiner vielen BesichtigungSreisen im Lande an geeigneten Stellen selbst in den Boden. Dazu bediente er sich eines Stockes, der so eingerichtet war, daß sich, sobald man aus den Knopf drückte, ein Schieber an der Zwinge öffnete und durch die Oeffnung ein Korn in den Boden siel. Der Stock wird jetzt in den Königlichen Sammlungen aufbewahrt. In den erwähnten Briesen ist vielfach die Rede vom Bezüge von Edelreisern neuer Obstsotten und vom Austausche von Reisern älterer Sorten. In den 3 Baumschulen wurde auf Vermehrung der Reiser Be dacht genommen. Schon 1556 wurden aus der Dresdner Baumschule 60 000 Stämme zum Preise von 2 Groschen für das Stück abgegeben. Zur Bepflanzung der Baumschule in Stolpen bezog der Kurfürst 4000 bereits veredelte Bäumchen auS dem AuSlande und 5500 inländische Stämme. Zur Aus saat in Annaburg im Jahre 1560 wurden 26 Scheffel Hasel nüsse, 15 Scheffel Kirschkerne und 14 Scheffel Aepfelkerne ver wandt, Am meisten nützte aber der Kurfürst dem heimischen Obstbaue durch da» sogenannte „Ehestandsbaumgesetz". Jede» Brautpaar mit Landbesitz mußte vor der Hochzeit 2 Bäume pflanzen und sie später pflegen. Roch im 18. Jahrhundert Latte da» Gesetz in Sachsrn>Geltung, und die Herren Geist- Dienstag, den 13. März 1900, Vor». N Uhr, kommen im Versteigcrungslokal hier 1 Harmonium, 1 Nußbaum-Buffrt, 1 phot. Apparat, 1 An zahl Winterüberzieher, Havelocks, Herrenjoppen und KnabenpaletotS gegen sofortige Bezahlung zur Versteigerung. * Riesa, 7. März 1900. Der Ser-Bollz. beim U-l. Amt-ger Sekr. Eidam.
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