Suche löschen...
Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 07.05.1900
- Erscheinungsdatum
- 1900-05-07
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-190005070
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19000507
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19000507
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1900
- Monat1900-05
- Tag1900-05-07
- Monat1900-05
- Jahr1900
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 07.05.1900
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
und Anzeiger Mkhlitt M Altztizch. Te!.1pmnm-«d^r »Tageblatt", Nies«. Amtsötatt «r S0. der Könifll. AmtShauptmanMatt Gwkcnbain, des KSnial. AmtSqerichtS und des Stadtraths m Riesa. 104 «outa». 7. «ni Ittttt», Aben»S. SL Jahr, Da« Riesaer Tageblatt erscheint jede» Lag «back« mit «uSmchme der Eon», und Festtage, vierteljährlicher Bezugtprel« Le« Abholung in den «xpeditionrn in Riesa und Strehla oder sdurchtz unsere LBM srei in« Haug 1 Mart SO Psg., Lei Abholung am Schalter der Kaiser!. Postanstaltrn 1 Mark 25 Psg-, durch den Briefträger frei in« Hau« 1 Mart 85 Psg. Anzeigrn-Annahmr für die Nummer de« AuSgaLeragt- bi« vormittag S vhr ohne »emähr. Druck «nd Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: Aaftanienfttaß« 5S. — Für die Redaktion verantwortlich: Herman« Schmidt in Riesa. Die diesjährige Aushebung der Militärpflichtigen deS Aushebungsbezirks Großenhain findet wie folgt statt: am 14. und 16. Mai Vormittags 7'/, Uhr für die Mannschaften aus der Stadt Großenhain und auS den Landorten deS Amtsgerichts Großenhain im Gesellschaft-Hanse zu Großenhain, am 16. und 17. Mai Vormittags 8'/, Uhr für die Mannschaften auS der Stadt Riesa und au» den zum Verwaltungsbezirk Großenhain ge hörigen Landortschaste« de» AmtSgerichtSbeztrks Mesa, sowie auS Gröditz, Nauwalde, ReppiS, SpanSberg, Schweinfurth, Tiefenau und Wülknitz im Hotel za« Wettiner Hose in Riesa, am 18. Mai Vormittags 9'/, Uhr für die Mannschaften au» der Stadt Radeburg und auS den Landortschasten de» Amtsgericht» Radeburg, im Rathskeller zu Radeburg. ES wird die- mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß die sämmtlichen gestellungspflichtigen Mannschaften zu Vermeidung der in §§ 26?, 62° und 72« verbunden mit § 66» der Wehr ordnung angedrohten Strafen und Nachtheile in den vorbezeichneten AuShebungSlokalen gemäß der Gestellungsbefehle vor der Königlichen Ober-Ersah-Commission pünktlich, nüchtern und in rein lichem Zustande sich einzufinden haben. Die beglichen Mannschaften haben zu Vermeidung einer Ordnungsstrafe bis zn 10 M. gemäß 8 67» der Wehrorvnung behufs Legitimation ihre Ordre», sowie die LoosungSscheine bez. Berechtigungsscheine mitzubringen und vorzulegen. Hierbei wird noch darauf aufmerksam gemacht, daß nach §63? der Wehrordnung nur solche ZurückstellungSanträge noch zulässig sind, deren Veranlassung erst nach Beendigung deS diesjährigen MusterungSgeschiistS entstanden ist, und welche spätestens im AuShebungStermine ange bracht und bescheinigt werden. Diejenigen Personen, wegen deren Erwerbs- bez. ArbeitS- und Aufsichtsunfähigkeit nach 8 32 »ab der Wehrordnung die Reklamation erfolgt, haben gemäß 88 63?, 33° der Wehrordnung im AuSHÄuugstermine persönlich mit zu erscheinen, während etwa vorzulegende Urkunden obrigkeitlich beglaubigt sein müssen. Stach Beendigung deS Aushebungsgeschästs sind Reklamationen nur dann noch zulässig, wenn deren Veranlassung erst nachher entstanden ist. Die Herren Stadträthe and bez. Gemeindevorstände derjenigen Orte, auS welchen Militär pflichtige zum Aushebungstermine sich stellen, haben in Grotzenhain am 18. Mai, in Riesa an« 17. Mai, in Radeburg am 18. Mai d. IS., dann aber sämmtlich zu erscheinen. Die Herren Stammrollenjührer haben gemäß 8 46'» der Wehrordnung über das Ver ziehen und Zuziehen Gestellungspflichtiger unverweilt Anzeige anher zu erstatten. Die Aushändigung der Ausmusterung«-, Landsturm- und LoosungSscheine rc. hat seiner Zeit nur gegen Quittung zu erfolgen. Großenhain, am 4. Mai 1900. Königliche Amttharrplmarmschaft. v. 493. vr. Uhlemaun. Barth. Freitag, den 11. Mai 1900, Bonn. Itt Uhr, kommen im Gehöfte d?S Gutsbesitzers H rrn Hermann Möblu» in Kobeln — als Vrrsteigerungk- ort — 2 Pferde, sowie 1 Stamm Hühner, jedoch ohne Hahn, gegen sofortige Bezahlung zur Versteigerung. » Riesa, am 7. Mai 1900. Der Gerichtsvollzieher beim Kgl. Amtsgerichte. . Sekr. Eidam. Dl« Loofnng-scheine der in diesem Jahr« in Rtrsa — Stadt — zur Musterung go- langten Militärpflichtigen find bis spätesten» de« 12. dss. Monat- im städtischen <kiuw«ch«r- meldeamte tn Empfang zu nehmen. Riesa, am 8. Ma« 1900. Der «ath der Stadt Riesa. BoeterS. L». Gemäß der Bestimmung tn § 9 Ävfatz 2 de« Gesetze» vom 10. September 1870, die Sonn-, Fest- und Bußtagifeier betreffend, wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht daß wie bisher bis auf Wettere» die Zeiten, in denen an de« Sonn-, Fest- und Bußtag« vr Mesa Gottesdienst abgrhalten wird, für den BormittagSgotteSdienst auf 9—10'/, Uhr «ick für den Nachmittag»gotte»d!enst auf 5 — 6 Uhr festgesetzt worden sind. Riesa, am 7. Mai 1900. Der Rath der Stadt Riesa. BoeterS. Sn. Bekanntmachung. Der Plan über di« Errichtung oberirdischer Telegrapheulinien zwischen den Häuser» Bahnhofstraße 2 und Bahnhofstraße 1, Pausitzerstraße 16 und BiSmarckstraßr 38, Haupt straße 44 und RathhauS, Großenhainerstraße 18 und Altmarkt 3, Altmarkt 3 und Großenhainer straße 30, Hauptstraße 10 und Schütze astraße 1, Schützrnstraß« 1 und Poppitzerstraß« 4 i» Riesa, liegt bei dem Po^omte in Mesa au». Dresden, 4 Mal-1900. Kaiserliche Ober-Poftdirection. Halte. ... ' ' Die zum Neubau eine» Famtlien-Wohngebäude« für da» Pionierbataillon Nr. 22 zn Riesa erforderlichen LooS II Steinmrtzarbeitrn, . - III Zimmerarbeiten sollen öffentlich verdungen werden. Die VerdtngungSuntei lagen liegen im Geschäftszimmer de» unterzeichneten Baubeaurtt» — Mesa, Kaserne I V Wrststraße — zur Einsicht auS und könne« daselbst BerdingungSanschläge gegen Erstattung der Selbstkosten entnommen werden. Angebote sind versiegelt und mit der Aufschrift .Fomilienwobngebäude Pionierkalernement Loo» II" brzw. .Loo» III' versehen bis zum IS. Mai ISS« Bonn. 11'/» Uhr bepo. 11'/, Uhr postfrei an den Unterzeichneten rinzusenden, woselbst die Eröffnung der Angebote br Gegenwart der erschienenen Bewerber erfolgen wird. ZuschlagSsrtst 4 Wochen. 8u»wahl unter den Bewerbern bleibt Vorbehalten. König!. Garnison-Baubeamter Riesa. Bei der unterzetämrtrn Verwaltung soll die Lieferung von ungefähr 2100 di Mittel braunkohlen I und 2400 kl Nußbraunkohlen I vergeben werden. Die Bedingungen find stn Geschäftszimmer der unterzeichneten Verwaltung einzusehrn, wohin auch Angebot« b!S 15. Mat d. I. Vormittag» 10 Uhr poftmäß'g verjchloffen und gebührenfrei einzusenden sind. Garnisonverwaltung Truppenübungsplatz Zeithain. ' Verdingung von Wegebau-Fuhren und -Arbeiten. Die Ansuhre von circa 300 obm Klarschlag, sowie andere Fuhren und Arbeiten solle« Mittwoch, den 9. Mai d. I., Nachmittags 2 Uhr im Gasthof zum Stern in Zeithain öffentlich an den Mindestforderndrn vergeben werden. Bedingungen werden vorher bekannt gegeben und können auch schon jetzt bei Unterzeichnetem ekngesehen werden. Zeithain, den 5. Mai 1900. Der Gemeindevorstand daselbst. für, dck- »Riesaer Tageblatt- erbitten uns bi» spütefto» Bormittag- S Uhr de» jeweiligen Ausgabetage«. Die «estdätt-V-lle. verMch«S und Sächsisches. Riesa. 7. Mai 1900. — Se. Maj. König Albert ließ sich gestern Vormittag um 10 Uhr im Königlichen Schloß zu Berlin durch den ersten Vice präsidenten des Reichstages Dr. von Frege die dort anwesenden sächsischen Reichstags-Abgeordneten vorstellen, Se. Majestät sprach sich erfreut über die Festtage au» und über die große Bedeutung dieser Festtage für die friedliche Entwickelung und beglückwünschte am Schluffe der Audienz insbesondere diejenigen Herren, die zugleich Mitglieder des sächsischen Landtage? sind, dessen Schluß in den nächsten Tagen bevor stehe. — Das „Dresdner Journal" schreibt: In Nr. 213 des „Leipz. Tageblattes und Anzeigers" vom 28. April befin- kwt sich ein Leitartikel: „Kniebeugung in Bayern und in Sachsen", der sich mit der Kommandirung von Truppen zu den in der katholischen Hofkirche in Dresden stattfinden den Feierlichkeiten befaßt und zum Theil auch in andere Zeitungen übergegangen ist. Diese Nummer des „Leip ziger Tageblattes" war an die Abgeordneten der Zweiten Kammer gesendet worden, und es stand zu erwarten, daß eine Interpellation in dieser Angelegenheit erfolgen würde. Wir haben deshalb bis jetzt geschwiegen, müssen aber nun mehr, da diese Interpellation nicht stattzufinden scheint, auf den erwähnten Artikel zurückkommen. Seitdem die katholische Hofkirche in Dresden steht, nicht erst seit Jahr zehnten, werden zu denjenigen katholischen Kirchenfestcu, an denen die allerhöchsten und höchsten Herrschaften per sönlich theilnehmen, Truppen in diese Kirche kommandirt. Unrichtig ist aber die Behauptung des Artikels, daß die Truppen „zu den Prozessionen" kommandirt werden. Sie dienen vielmehr 1) als Wachen für die allerhöchste Person Sr. Majestät des Königs und 2) zur Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung in den zur Absperrung zugewiesenen Räumen und zur Verhinderung des Zutrittes Unbefugter". So der Wortlaut der Instruktion. Als Nachtdienst und als nichts anderes wird dieses Kommando von den Truppen aufgefaßt und behandelt, und zwar betrachtet es glückli cherweise noch jeder sächsische Soldat „als eine besondere Ehre", vor seinem Könige Posten stehen zu dürfen. Un richtig ist die Behauptung, daß am Frohnleichnamstage Ab- theilungen von Infanterie unter je einem Offizier „bei irgend einer Reliquie u. a." Aufstellung zu nehmen haben. Tie Posten dienen auch bei diesem Feste nur dem oben angegebenen Zwecke. Unrichtig ist ferner die Behauptung, daß die Mannschaft vor der Prozession und dem katholi schen Sanktissimum zu präsentiren habe. Der bezügliche Passus des Kommandanturbefehls lautet: „Bei Annäher ung ist in Höhe des Baldachins vor den Allerhöchsten und höchsten Herrschaften das Gewehr zu strecken bez. zu prä sentiren." Dieser Wortlaut läßt keinen Zweifel, wem die Ehrenerweisung gilt. Unrichtig ist sodann die Behauptung: „Evangelische Offiziere betheiligen sich an der Kniebeu gung." Von -en zum Kirchendienste kommandirten Trup pen kniet »nährend der kirchlichen Feier kein Mann nieder, also auch kein Offizier. Daß dem so ist, davon kann sich jeder Besucher der katholischen Kirche selbst überzeugen. Unrichtig endlich ist die Behauptung: „Hier nöthigt man Kadetten, vor der Hostie auf die Kniee niederzufallen." Kadetten, als solche, werden überhaupt nicht zu den in Frage kommenden Feierlichkeiten kommandirt, wohl aber Pagen, und zwar müssen die allerhöchsten und höchsten Tarnen, die an der Prozession theilnehmen, weil für diese Feier durch das Hofceremoniell „Manteau" vorgeschrieben ist, einen Pagen haben, während die allerhöchsten und höchsten Herren in der Kirche Nicht von Pagen begleitet sind. Diese Pagen thnn ihren Dienst in der Kirche wie im Schlosse, bei der Prozession wie beim Hofkonzert. Der Page muß ganz selbstverständlicherweise den Bewegungen»
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite