Suche löschen...
Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 29.05.1900
- Erscheinungsdatum
- 1900-05-29
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-190005294
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19000529
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19000529
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1900
- Monat1900-05
- Tag1900-05-29
- Monat1900-05
- Jahr1900
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 29.05.1900
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
IIW^^WNWWDWWWWWMWWWWDHWWMMMM ' «nd Anzeiger WtbliM M Aischtt). keleglamm-Adreffc: »Tageblatt", Riesa. Arntsöürtt Nr. L0. derKöMlAmtshmwtmannschaft Großenhain, des Könial. Amtsgerichts und des Stadtraths zu Riesa. 122 Dienstag, 29. Mat 1900, Abenes. SS. Jahr,. Da» Riesaer Tageblatt erscheint jede» Tag Abends mit Ausnahme der Sonn, und Festtage. Vierteljährlicher Bezugspreis bei Abholung in den Expeditionen in Riesa und Strehta oder durch unser« Triga frei ins Haus 1 Marl SO Psg-, bei Abholung am Schalter der Kaiser!. Postanstalten 1 Mark 2S Psg., durch den Briefträger frei in» Hau» 1 Mark VS Psg. Anzeigen-Annahmr sür dir Nummer de» Ausgabetage! bi» Vormittag S Uhr ohne Gewähr. Druck «nd Verlag von Langer L Winterlib in Riesa. — Geschäftsstelle: Kastanirnstraßr SS. — Für die Redaktion verantwortlich: Hermann Schmidt in Riesa. Bekanntmachung. Eingegangen sind folgende Gesetze, Beiordnung«» und Bekanntmachungen, die in ter RathS- exordition eiugesehen werden können: Bekanntmachung, betreffend den Rücktritt deS FürstenthumS Montenegro von der Berner internationalen UrheberrechtSübereinkunst vom S. September 1886 sowie von den am 4. Mai 1896 dazu getroffenen Zusotzübereinkommen. Vom 2. April 1960. Gesetz über die KonsulargerichtS- barkeit. Vom 7. April 1900. Grsrtz, betreffend die Bestrafung der Entziehung elektrischer Arbeit. Bom 9. April 1900. Bekanntmachung, betreffend die Einfuhr von Pflanzen und sonstigen Gegenständen deS Gartenbaues. Vom 12. April 1900. Verordnung, betreffend Er mächtigung des Gouverneurs von Kamerun zum Erlasse von Anordnungen zum Schutze deS Waldbestandrs. Vom 4. April 1900. Verordnung zur Ausführung deS PatentgrsetzeS vom 7. April 1891. Bom 2. Mai 1900. Gesetz, betreffend die Patentanwälte. Vom 21. Mai 1900. Verordnung über die Beobachtung der geschloffenen Zeilen in polizeilicher Hinsicht; vom 22. Januar 1900. Bekanntmachung, die Konzessiontrung der Badischen FeuerversicherungSbank in Karlsruhe betreffend; vom 7. Februar 1900. Verordnung, betreffend die Abänderung der Verordnung vom 21. September 1874, die Aufhebung von Todten und Scheintodten, ingleichen die Anzeigen über außerordentliche Vorsälle und die LebenSrettungSprämien betreffend; vom 8. Februar 1900. Verordnung, Enteignung zur Beseitigung deS Bahnüberganges auf der Haltestelle Grvßzschocher betreffend; vom 18. Februar 1900. Verordnung zur Ausführung deS H 13 Aöp tz 2 und deS § 14 deS Telrgraphenwegc-Gesctz^S ovm 18. Dezember 1899; vom 15. Februar 1900. Verordnung, eine Abänderung des Formulars zu den HeimatdsHeincn für das Aukland betreffend; vom 16. Februar 1900 Bekanntmachung, die Verleihung des Hof ranges an die Gartenbaudirectmcn betreffend; vom 21. Februar 1900. Bekanntmachung, die Genehmigung der neuen Satzungen deS Eibtändischen ritterschastlichen KicditverrlnS im König reiche Sachsen betreffend; vom 26. Februar 1900. Gesetz, zur Abänderung des Gcs-.tzcs, die I GehaltSvrrhältniffe der Lrhrer an den Volksschulen und die Gewährung von EtaatSbrihülsm z» den AlterSzulagen derselben betreffend, vom 17. Juni 1898, sowie zur Abänderung einer Be stimmung de« Gesetzes, daS VolkSfchulwesen betreffend, vom 26. April 1873; vom 26. Februar ISSN Gesetz, die Pensionsberechtigung der NadelarbeitSlrhrerinnen betreffend; vom 28. Februar ISSN Verordnung, die Fletschtrankportkontrole betreffend; vom 28. Februar 1900. Bekanntmachung, die Prüfungsordnung für Lehrer und Lehrerinnen an den Volksschulen betreffend; vom 8. März 1900. Verordnung, betreffend die Anlegung von Mündelgeldern bei Banken; Venn 13. März 1900. Riesa, den 29. Mai 1900. Der Nath der Stadt, vr Wegelin. Sch. Bekanntmachung. Der Plan über die Errichtung einer oberirdischen Trlegraphenlinie an der Straße von Wildenhain, nach Langenberg (S) ist bei den Postämtern in Großenhain und Riesa, bek je rem für seinen Bezirk, auSgelegt. Dresden, 26. Mai 1900. Kaiserliche Ober-Postdirection. Hatte. B. Bekanntmachung. Die Dorsstraße zu Langenberg ist, indem der Bau derselben beendigt, von heute ab für den Verkehr wieder frei. Glaubttz, am 29. Mat 1900. Bennewitz, Gem.-Vorst. Oerrliches und Sächsisches. Riesa, 29. Mai 1900. — DaS Oschatzer Ulmicnregimcnt trifft Mittwoch, den 6. Juni zu einer 14 tägigen Uebung und zwar zu den Regiments- exercitien auf dem Trupvenübnngsplatz Zeithain ein. — Man berichtet uns: Tas am Sonntag im Hotel „Kaiscrhof" stattgefundcne Concert der Capelle des 32. Artillerie- Regiments war sehr zahlreich besucht. Das Programm war vorzüglich zusammengestellt uud bot Darbietungen ersten Ranges. Eingeleitet wurde das Concert mit dem schneidigen Marsch „Durch Nacht zum Licht" von Laukten, worauf dann die Ouver türe „Fra Diavolo" von Auber, die große herrliche Fantasie a. d. Op. „Die Bauernehre" von Leoncavallo, sowie als letzte Nummer des 1. Thciles der neueste Walzer „lieber den Wellen" folgten. Die Stücke kamen vorzüglich zu Gehör und speciell die letzte Piece wurde so stürmisch applaudirt, daß Herr Günther sich genöthigt sah, als Einlage noch einen strammen Militärmarsch folgen zu lassen. Im 2. Theile hörten wir die Ouvertüre „Leichte Cavallerie" von Suppü, sowie die liebliche Mazurka „Blau Veilchen" von Eilenberg. Mit dem klassischen Satz: Czardas a. d. Op. „Der Geist deS Wojewoden" von Großmann zeigte sich die Capelle ganz auf der Höhe der vielgerühmten Präcision und Exaktheit. An Herrn Böttcher besitzt das Corps einen vorzüglichen Trompeter, der das Lied „Du hörst wie durch die Tannen" von Löwe mit sicherer Technik und äußerst ge schmackvollem Vortrag blieS. Eine weitere bemerkenswerthe Novität bot Herr Günther mit einem Walzer „Frau Luna" von Linke und mit den beiden strammen Märschen „Unter der Friedensflagge" von Nowitzski und dem Parademarsch der 13er Jäger. Damit fand das Concert unter regstem Beifall seinen würdigen Abschluß. Ist dem Trompetercorps für alle diese künstlerisch fein modulirten Darbietungen daS wärmste Lob nicht vorzuenthalten, so verdient der wackere Leiter, Herr Stabs trompeter Günther, gewiß nicht weniger Anerkennung und sie sei ihm hiermit in vollem Maße ausgesprochen. — --- Die gestrige Sonnrnfinsterniß wurde viel beobachtet, da die Witterung dazu sehr günstig war. Wissenschaftliche Erfolge von hoher Bedeutung werden die Beobachtungen in Deutschland, wo die Verfinsterung überall bekanntlich nur eine theilweise war, schwerlich ergeben haben, dagegen hofft man, daß da, wo sie Vollständig sein mußte, der Gewinn für die Himmelskunde recht erfreulich sich gestaltet hat, vorausgesetzt, daß dort die geeigneten Bedingungen sür daS Beobachten und Photographiren gegeben waren. Damit würden dann die bedeutenden Vorbereitungen, die gerade diesmal getroffen worden sind, reichlich belohnt werden. Insbesondere sind in Amerika wissenschaftliche Expeditionen in hervorragender Weise ausgerüstet worden, während die englischen Astronomen vorzugsweise sich nach dem südlichen Portugal und Spanien, sowie nach Algier begeben hatten. Man darf nun erwarten, daß in einiger Zeit eingehende Berichte über die Er folge auch hierher gelangen werden. — Die am 9. Januar d. I. von der III. Strafkammer des Dresdner Königl. Landgerichts wegen Vergehens gegen 8 9 des Reichsgesetzes vom 9. Juni 1884, den verbrecherischen und gemeingefährlichen Gebrauch von Sprengstoffen betreffend, je zu der zulässig niedrigsten Strafe von 3 Monaten Gefängniß ver- urtheilten Vorarbeiter Friedrich Hermann Hempel aus Questen berg, Steinarbeiter und Hausbesitzer Ernst Traugott Großmann aus Klosterhäuser, Steinbruchspächter und Fuhrwerksbesitzer Heinrich Otto Schubert in Meißen, Tiefbauunternehmer und Hausbesitzer Johann Karl Gottlieb Quaas aus Gröbern, Stein bruchbesitzer und Schiffseigner Otto Franz Leuschner aus Nieder lommatzsch, Bruchmeister Johann Friedrich August Schneider aus Diera, Steinbruchspächter Johann Heinrich Gottfried Funke aus Zadel, Steinbruchsbesitzer Ernst Moritz Mehlig aus Rottewitz, Steinbruchsbesitzer Johann August Fichtner aus Cölln, Gastwirth und Steinbruchsbesitzer Friedrich Robert Arnold aus Nieder lommatzsch, Bruchmeister Karl Hermann Thomas aus Zadel, Steinbruchsbesitzer Otto Ernst Schulze aus Merschwitz, Schiffs eigner und Steinbruchsbesitzer Karl Hermann Wachs aus Merschwitz, Bruchmeister Friedrich August Ockert aus Diera und Geschirr führer Johann Friedrich Hohmuth aus Ebersbrunn sind von Sr. Majestät d'rn König je nach Vermögensverhältniß zu 30 bis 100 Mk. Geldstrafe begnadigt worden. Es war, wie s. Z. gemeldet, festgestellt worden, daß die Genannten während der Jahre 1897, 1898 und 1899 ohne polizeiliche Erlaubniß aus Sprengöl und Sprengsalz Sprengstoff hergestellt haben. — DaS demnächst ins Leben tretende Ober-Verwaltungs gericht zur Entscheidung von Streitigkeiten des öffentlichen Rechts wird, mit Einschluß des Präsidenten, auS 10 Mitgliedern in zwei Senaten bestehen, von denen sich der eine vorwiegend mit der Erledigung von Reklamationen gegen die Einschätzung zur Einkommensteuer zu befassen haben wird. Wie verlautet, werden in daS neue Gericht auS den Ministerien deS Innern, der Justiz uud der Finanzen je drei höhere Beamte und auS dem KultuS- Ministerium ein Rath berufen werden. Präsident wird der Ministerialdirektor Geh. Rath Freiherr v. Bernewitz im Ministerium des Innern. — Aus Anlaß eines besonderen Falles sek erneut darauf hingewiesen, daß seitens der Staatsbahn eine Rückerstattung von Fahrgeld auf eine nicht benutzte Fahrkarte nur dann gewährt wird, wenn die Nichtbenutzung der Fahrkarte innerhalb deren GiltigkeitSdauer beschönigt worden ist. — Um dem Feuerlöschwesen und der polizeilichen Ueber- wachung bei Brandsällen namentlich in kleinen Gemeinden und auf dem platten Lande die gegenüber den zu schützenden wich tigen Interessen erforderliche Zuverlässigkeit zu verleihen, hat daS Königliche Ministerium des Innern vor Kurzem im Ver- ordnungSwege u. A. folgende Vorschriften erlassen: In erster Linie ist für Errichtung einer geordneten, gehörig organisirten und geübten Feuerwehr Gorge zu tragen, wobei für kleinere benachbarte Gemeinden der Zusammenschluß zu Verbänden be hufs ausreichender »nd zweckmäßiger Einrichtung deS Feuer löschwesens in Erwägung zu ziehen ist. Vor Allem müsse» sich die Feuerspritzen nebst Zubehör stets in gutem und brauch barem Stand befinden und es müssen überall die zur Hand habung und Bedienung der Feuerlösch-Geräthschaften erforder lichen und geeigneten Personen sür den Bedarfsfall zur Ver fügung gehalten werden. Besonders aber ist dafür zu sorgen^ daß thnnlichst überall das für Löschzwecke nöthige Wasser vor handen oder doch leicht zu beschaffen ist. Es müssen zu diesem Zwecke namentlich vorhandene Teiche oder sonstige zweckdienliche Anlagen in brauchbarem und geordnetem Zustande gehalten, beini Mangel natürlicher Wasserabgabestellen aber Vorkehrungen getroffen sverden, daß an geeigneten Stellen Wasserbehälter auf gestellt und stets gefüllt erhalten werden. Zur Errichtung und vollständigen Ausrüstung von Feuerwehren können an bedürftige Gemeinden Beihilfen aus dem Feuerwehrfonds gewährt werden, dessen Erhöhung bereits in Aussicht genommen ist. Auch ist die Bewilligung unverzinslicher Darlehne zur Anschaffung vou Fahrfeuerspritzen aus Staatsmitteln nachgelassen. — In verschiedenen Gegenden kann man beobachten, wie die Brombeergestrüppe und ähnliche rankende Gewächse nieder gebrannt werden. Obwohl hierzu oftmals kaum ein wirklich triftiger Grund vorliegt, sollte man sich doch hüten, dies jetzt; im späteren Frühjahre vorzunehmen, da derartige Dorngebüfche^ zahlreichen nützlichen Bogelarten zum Nisten dienen. Besonders die Grasmücken, die ja nicht nur durch Wegfangen schädlicher Insekten nützlich werden, sondern auch durch ihren angenehmen Gesang uns erfreuen, werden dadurch arg geschädigt. Aber auch andere Vögel vertreibt man durch dieses Niederbrennen auS der Gegend. Gerade heutzutage, wo der Vogelwelt immer mehr natürliche Nistgelegenheit genommm wird, wo man aber auch von Bogelfreunden und Bogelschützern energisch für die Anlage von künstlichen Vogelschutzgehölzen und Hecken eintritt, sollte jeder Feldbesitzer derartige von selbst entstandene und ihm selbst kaum Schaden bringende Gebüsche stehen kaffen, auf keinen Fall aber sie jetzt, zur Brutzeit der Vögel, vernichten. —* Neber Kleinteich- und Fischzuchtwirthschaften, sowie über Bewirtschaftung fließender Gewässer in Sachsen, hat der Sächsische Fischereiverein zu Dresden, Wienerstraße 13, soeben ein mit Zeichnungen und SituattonSplänen auSgeflatteteS Schrist- chen unter dem Titel: „Belehrende Mittheilungen über den Be trieb und die Rentabilität von Fischwirtschaften in geschloffenen und offenen Gewässern deS Königreichs Sachsen" erscheinen kaffen, welches allen Fischwasserbesitzern und Fischzüchtern um so willkommener sein dürste, als «S in gemeinverständlicher Weis« nicht nur den gegenwärtigen Stand und rationellen Betrieb der Fischzucht und Fischwirtschaft behandelt, sondern namentlich auch an der Hand von Beispielen auS der Praxi» zifftrnmäßtz dke hohe Rente nachweist, welche durch sachgemäß betriebene Fisch wirtschaft in grschloffenen, oder offenen Gewässern erzielt wer den kann. — Die große Zahl der in Sachsen vorhandenen viel fach völlig unwirtschaftlich behandelten Teiche und Flußläuse, sowie die Erkenntnis daß in ihnen ein nennenswerter Bruch-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite