der maßgebenden Gründe für seine Ent scheidung. Die Auszählung besorgt der Sonderausschuß für das „Hamburg“-Heft. Alle mit einem Preis bedachten Ent würfe werden Eigentum der Veranstalterin, die aus eigenem Ermessen ihre Wahl für die zur schließlichen Ausführung gelan genden Entwürfe trifft. Die betr. Künstler haben hierbei etwa notwendig werdende kleine Änderungen ohne weitere Ent schädigung auszuführen. Alle anderen Entwürfe bleiben Eigen tum der Hersteller und . werden ihnen kostenfrei zurückgesandt. Sie können aber von der Veran stalterin zu Ausstellungs- und Propagandazwecken gewisse Zeit zurückbehalten werden. Einsendung erfolgt an die Werbeabteilung der Har burger Gummiwaren-Fabrik Phoenix A.-G., Harburg a. E. unter Kennwort in bekannter Weise, die Veröffentlichung der acht besten Arbeiten in der „Reklame“ unter Namensnennung der Hersteller. — Annahmeschluß für Entwürfe, die alle druckfertig sein müssen, ist der 1. September 1925. Das Preisrichteramt haben übernommen: Herr Direktor Carl Maret, Vorstandsmitglied der Harburger Gummiwaren- Fabrik Phoenix A.-G., Herr Professor C. O. Czeschka, Herr Th. Paul Etbauer, Herr F. Godbarsen, Herr Fred Hen- driok, Herr John Schlepkow. 10 Richtlinien für die Darstellung des Prospektes über Harburger Schneestiefel. Größe: DinformatA4 210x297mm.— Hausfarben: Weiß und Blau (letzteres ca. 54pc n. Ostwald). — Bezeichnung d e r Wa r e : Harburger Schneestiefel. Zu bringende Warenzeichen: