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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 26.10.1900
- Erscheinungsdatum
- 1900-10-26
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-190010260
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19001026
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19001026
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1900
- Monat1900-10
- Tag1900-10-26
- Monat1900-10
- Jahr1900
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 26.10.1900
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Amtsblatt Tckegrmnm-Adreffei der KSnigl. AmtShauptmannschast Großenhain, des König!. Amtsgerichts und de» StadtrathS zu Riesa. SS» Freitag, 28 Ocloder ISO», AvenvS. s». Sich»,. Baä Riesaer LageRM «scheint Lag Abend» mit AnSmchme der Sy«» rmd Festtage. Vierteljährlicher PegnMeck» bei «bhslung st, dm »rpebttionm st, Niest, «ad Stechla ad« durch «nsrm DBgM sock st» Han» I Mui SS PK, bet «hystwg am Schalt« der Katsal. Postanfialtr» 1 Mart 2V Pfg-, durch dm Briefträger frei st» Hu» 1 «art « Pf. »Nhchg« »aalst«, M. dst R«m«r de» «i»,,»istG» " V bi» vormittag v Uhr ohne Gewahr. Druck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Geschilftrftelle: Kaftanlenstraße SV. — Für die Redaktion «nmstvortltch: Hermann Schmidt st, Riesa. vertliches und Siichsisches Riesa 26. October 1900. — Dir Elbe»Schifffahrt» - Gesellschaften haben vereinbart, daß vom 1. November 1900 ab bei der Berechnung der Schlepplöhne die bisher giltigen Vergünstigungen bei der Klaflen- Einthrilung für Schiffe von 601 bi» 6000 Zoll Ceutner Trag« 'fähigkeit aus den Strecken Niegripp Magdeburg und Magdeburg« ^Schandau in Wegfall kommen. Von oben genanntem Termin ^ab sind nur die in dem Schlepploho-Tarif der .Kette-, Deutsche ElbschiffsahrtS-Geftllschast, angegebenen Klaffen-EIntheilungen bei der Schlepplohn-Berechnung anzuwenden. — Ferner stillt vom 1. Januar 1901 ab die Klaffen-Ermäßigung weg, welche Schiffen mit königlich sächsischer Vermessung und solchen mit nicht sächsischer Vermessung, welche nach früherem sächsischen Ver fahren nichtamtlich nachvermeffen wurden, gewährt worden ist. Es wird daher von diesem Zeitpunkt ab für Schiff« jeder Staats angehörigkeit nur noch die Tragfähigkeit, welche die amtlichen Meßbriefe oder Aichscheine ausweisen, zur Berechnung gelangen, wobei für die neu gesichten Schiffe die bereit- früher bekannt gegebenen Rabatte in Abzug gebracht werden. — Do» „Dr. Journ.- schreibt: Seit einigen Wochen be handelt ein großer Theil der sächsischen TageSpreffe immer von Neuem in ganz erusthast gehaltenen Erörterungen die Frage, ob die sächsischen Stäatsrisenbahnen an da» Reich oder an Preußen, sei «» auf dem Wege de» Verkaufs oder der Verpachtung oder in irgend einer anderen Form, überlassen werden sollen Ver anlaßt find diese Erörterungen offenbar durch ei«, unbekannt von welcher Seite, in Umlauf gesetzte» und anscheinend ohne Weitere» al» begründet angesehene» Gerücht, nach dem die königlich preu ßische Regierung an die königlich sächsische ein sehr hohe» und sogar ziffernmäßig angegebene» Angebot für Ueberlaffung der dteSseitigen Staatsbahnen gemacht hätte, da» zur Zeit den Gegen stand von Verhandlungen zwischen beiden Regierungen bilde. ES hätte sich wohl mit einigem Rechte erwarten kaffen, daß diese» für jeden Einsichtigen den Stempel de» Unwahrscheinlichen an der Stirn tragend« Gerücht bald von selbst wieder verstummen würde. Da dir» aber nicht der Fall zu sein scheint, sind wir ermächtigt, ausdrücklich zu erklären, daß da» fragliche Gerücht aller und jeder Grundlage entbehre, daß die königlich preußische Regierung weder da» behauptete, noch irgend ein anderes ähn liche» Angebot der diesseitigen Regierung gemacht hat und folg lich auch zwischen beiden Regierungen keine Verhandlungen über - ein solche» stattfinden können. Wir können dem noch hinzufügen, daß ebenso auch di« weitere Behauptung, die StaatSregierung nehme der Frage der Abtretung der Staatsbahnen gegenüber jetzt nicht mehr die frühere ablehnende Stellung ein, vollkommen au» der Luft gegriffen ist. » — Das kgl. Ministerium des Innern erläßt folgende Verordnung, die Bekämpfung der Tuberculose der Menschen betreffend, vom 29. September 1900. Um dem' Ueberhandnehmen der Tuberkulose in der Bevöl kerung thunlichst zu steuern, wird Folgendes verordnet: 1. Die Leichenfrauen haben über jeden in Folge von Lungen- oder Kehlkvpfschwindsucht eingetretenen Todes fall der Ortspolizeibehörde schriftlich Meldung zu machen. Ist der Verstorbene unmittelbar vor dem Tode von einem Arzte behandelt worden, so hat der letztere auf Ersuchen der Leichenfrau die Todesursache zu bescheinigen. Die Mel dung hat vor der Beerdigung der Leiche zu erfolgen. 2. Die Aerzte haben in jedem Falle, in welchem ein von ihnen behandelter, an vorgeschrittener Lungen- oder Kehl kopfschwindsucht Erkrankter, aus seiner Wohnung verzieht oder in Rücksicht auf seine Wohnungsverhältnisse seine Umgebung hochgradig gefährdet, der Ortspolizeibehörde schriftlich. Anzeige zu erstatten. 3. Jeder in Privatkrankenanstalten, in Waisen-, Armen-, und Siechen häusern, sowie in Gast- und Logirhäusern, Her bergen, Schlafstellen, Internaten und Pensionaten vor kommende Erkrankungsfall an Lungen- oder Kehlkopf schwindsucht ist von dem behandelnden Arzte, wenn aber ein Arzt nicht zugezogen ist, von dem Haushaltungs- bez. Anstaltsvorstand binnen drei Tagen nach erlangter Kennt- niß schriftlich der Ortspoltzeibehörde anzuzeigen. 4. Dje > Ortspolizeibehörden haben auf die an sie gelangten An zeigen bez. Meldungen oder sobald sie sollst von einem Todes- oder Erkrankungsfalle in Folge vonLungen- oder Kehlkopfschwindfucht Kenntnist erhalten, die DeSinfection -er Wohnung des betreffenden Kranken und ihres Inhaltes zu veranlassen. Bei Todesfällen ist diese DeSinfection alsbald nach der Beerdigung, bez. Ueberführung der Leiche in die Leichenhalle, bei Erkrankungsfällen alsbald, nachdem der Kranke seine bisherige Wohnung oder Aufenthalts stelle verlassen hat, vorzunehmen. Etwaige Auslassungen der Aerzte auf den Meldungen oder Anzeigen bezüglich der DeSinfection sind bet Anordnung und Ausführung der letzteren thunlichst zu berücksichtigen; auch wird den Ortspolizeibehörden empfohlen, bei der DeSinfection nach Anleitung der Bezirksärzte zu verfahren. Die Kosten der DeSinfection sind bei mittellosen Kranken oder Verstor benen aus der Gemcindekasse, in selbstständigen Gutsbe zirken von der Gutsherrschaft zu tragen. Die Anzeigen und Meldungen selbst oder Abschriften derselben sind von den Ortspolizeibehörden thunlichst bald an den Bezirks arzt weiter zu geben; dabei haben die Ortspolizeibehör den zu bemerken, was bisher von ihnen verfügt worden ist. 5. Ortspolizeibehörden im Sinne dieser Verordnung sind in Städten mit Rev. Stüdteordnung die Stadträthe, in Mittleren und kleinen Städten die Bürgermeister, in Landgemeinden die Gemcindevorstände, in selbständigen Gutsbezirken die Gutsvorstehcr. Handelt es sich um eine Erkrankung oder einen Todesfall in der Familie des Gutsvorstehers selbst so hat all des letzteren Stelle-die Amtshauptmannschaft als Polizeibehörde einzutreten. 6. Formulare zu den Anzeigen und Meldungen werden auf Verlangen von den Bezirksärzten unentgeltlich verab folgt. 7. Nichtbeachtung der oben in Punkt 1, 2 und 3 ertheilten Vorschriften hat Geldstrafe bis zu 150 Mark oder Haft bis zu sechs Wochen -ur Folge. Die Leichen frauen, gegen welche im Unterlassungsfälle disciplinell einzuschreiten ist, sind feiten der Ortspolizeibehörde auf die Vorschriften dieser Verordnung aufmerksam zu machen. — Ueber Unfallversicherung in der sächsischen Heeresver waltung berichtet da» ,CH. T.": Die durch die Bekannt machung vom 25. Oktober 1899 veröffentlichte Zusammenstellung der Namen und Wohnorte der Vorsitzenden und der Mitglieder der für die Unfallversicherung im Bereiche der sächsischen Heeres verwaltung errichteten Schiedsgerichte und ihrer Stellvertreter hat folgende Veränderungen erfahren : l. Im Beziike de» XII. (I. K. S.) Armeekorps. 1 Vom Kriegsministerium sind ernannt worden: als Schiedsgerichtsvorsitzender: OberkriegSge- richtSrath, Justizrath vr. Bucker, als Stellvertreter: Kriegsge- richtSrath, Justizrath Reiche - Eisenstnck, beide in Dresden, 2. Die Jutendantur hat als Stellvertreter ernannt: An Stelle de» Proviantamts Rendant Battmer den Pcov'antamtS-Kontrolleur Hauschild in Dresden; an Stelle des Rechnungsrath Wittig dl» Provlantmeistrr Battmer in Dresden. II. Im Bezirke de» XIX. (2. K. S) Armeekorps. 1. Vom Krieg-Ministerium sind ernannt worden: al» SchiedSgerichtsvorsitzender: Oberkrirgsge- richtSrath, Justizrath vr. Schumann, als Stellvertreter: Kriegs- gerichtSrath Franz, beide in Leipzig. 2. Proviantamts-Kon trolleur Butzmaun in Leipzig ist zum Proviantamts Rendant er nannt worden. — Im „Dresdner Journal- befindet sich folgende Be kanntmachung der Kreishauptmannschaft: DaS Ministerium de» Innern hat beschlossen, 1. im Trirbischthal bei Meißen, 2. in Dresden, s. in der Vorstadt Strießen, d. in der Südvorstadt, sogen. Schweizerviertel, ö. in der Leipziger Vorstadt mit Püschen neue Apotheken errichten zu lassen. Di« Apotheke im Triebisch- thale ist, wenn der Besitzer der Apotheke zu Meißen auf Grund seine» Exclusivprivileg» der Errichtung der neuen Apotheke in einem zur Flur Meißcn gehörigen Grundstücke widersprechen sollte, in eine» der zur Flur Questenberg gehörigen Häuser de» TriebischthaleS, andernfalls in eine» der Häuser am Bismarck» platz, Nähe der Thalstraße zu legen. Bewerbungen um dies« Eoncesfionen sind spätesten» am 20. Novcmber diese» Jahre» bet der Kreishauptmannschaft schriftlich einzureichen, und haben hier« bet die Bewerber außer ihrem Approbationsscheine und den sonstigen Zeugnissen über ihre Beschäftigung al» Gehilfen auch noch einen L'benSlauf beizufügrn. Hierbei wird darauf hinge« wirsen: l. daß Bewerber welche ein« Apotheke bereit» besessen und dieselbe freiwillig wieder veräußert habe», in der Regel keine und nur ausnahmsweise beim Vorhandensein ganz besonderer Umstände Berücksichtigung finden können; 2. daß Gesuche von Apothekern, welche sich vom Apothekergewerbe abgewendet und durch Urbernahme andrrweiter Geschäfte und Stellungen sich ihrem Berufe entfremdet haben, nicht berücksichtigt werden können; 3. daß Gesuche von Apothekern, die erst seit kürzerer Zeit al» 12 Jahre zurückgerechnet appröblrt sind, keine Aussicht auf Er folg haben, und 4. daß die Genehmigung zu einem Weiterver käufe der Apotheken in de» Regel nicht und nur beim Vor handensein ganz besonderer, einen solchen Berkaus rechtfertigender Umstände ertheilt werden wird, sowie daß auch bei der Erthei- lung dieser Genehmigung der Werth der persönlichen Concesfion bei der Feststellung de», zu vereinbarenden Kaufpreise» nicht mit in Rechnung gestellt werden darf. — In den letzten Tagen sind in Hamburg so viel Kohlen dampfer eingetroffen, daß die Löschplätze überfüllt find. Wie man in oberschlesischen Grubenkreisen erfährt, handelt e» sich in der Hauptsache um englische Kohle, die infolge der abflauenden Tendenz in diesem Herbste lebhafter eingesührt werden wird. Man glaube in Obrrschlrsien jedoch, daß ein Einfluß aus den Absatz oberschlefischer Kohle in die Seehafengrbiete nicht daraus erwachsen werde; denn wenn nun auch Diejenigen, welche in letzter Zeit wegen der theuren Preise für englische Kohle ober schlesische consumirten, zu ersterer zurückkehren, wa» bestimmt zu erwarten ist, so wird die» für Oberschlesien als ein Verlust nicht bezeichnet werden können. —* Die am 20. und 21. Oktober a. o. in Chemnitz vom Sächsischen Fischereiverein veranstaltete Flschausstellung lebender Fische ersreute sich, wiederum de» Interesse» weiterer Kreise. Sowohl die königlichen und städtischen Behörden, an ihrer Spitze die Herren Kreishauptmann Freiherr v. Welck und Ober bürgermeister Dr. Beck, wie auch über 1800 Personen au» Chemnitz und dessen weiterer Umgebung beehrten die Ausstellung mit ihrem Besuche. Die Fische waren in 39 dem Vereine ge hörigen Aquarien untergebracht. ES waren verschiedene Collek« tionen Bachforellen, Regenbogenforellen, Bachsaiblinge, Galizier und Lausitz r Karpfen, Schleien und Krebse in meist hervor ragend schönen Exemplaren ausgestellt. Sowohl die Stadt Chemnitz als auch 3 Gönner de» Verein» hatten in danken»« wcrtber Weise Ehrenpreise gestiftet, welche in nachstehender Weise zur Vertheilung gelangten: 1. Für Forellen: Ehrenpreis der Stadt Chemnitz (silberner Pokal) Herrn Reichelt, Dorf chemnitz; Ehrenpreis des Herrn Jrmscher, Chemnitz (Angei ruthe) Herrn Lehmann, Zadel. 2. Für Karpfen: Ehren preis deS Herrn Commerzienrath Hermsdorf (silberner Pokal) Herrn Kammerherr von Boxberg; Ehrenpreis deS Herrn Fab rikbesitzer Tusche, Chemnitz (Fischbesteck) Herrn v. Lippe, Cunners dorf. Außerdem wurden noch 4 Ausstellern Ehrenurkunden für besonder» gute Leistungen zugesprochen. — In der am 20. Oktober von 12 Uhr Mittag» ab abgehaltenen Versammlung der Fischinterrffenten unter dem Vorsitz de» Herrn Major Aster« Dresden sprach Herr FtschzuchtanstaHShefitzer Linke über da» Thema: „Fütterung der Salmoniden in Teichen" und erörterte hierbei viel interessante und für den Fischzüchter wichtige Fragen an der Hand seiner reichen praktischen Erfahrungen. — Ein gemeinsame» Essen im Saale de» Gasthauses „zur Linde" schloß sich unmittelbar an diese Versammlung an. — Eine gleiche Ausstellung wird der Verein am 10. und 11. November e. in Bautzen (BrauhauSgarten) veranstalten, und steht zu erwarten, daß auch dies« Ausstellung sich reger Theilnahme erfreuen wird, da auch dort lebende Fische verschiedener Raffen in gleich großer Reichhaltigkeit wie in Chemnitz, zur Ausstellung kommen werden. Der Herr Gülerdirektor Blume, Generaidirektor der Gras Roth- kirchschen Güter zu BärSdorf-Trach in Schlesien, wird die Güte hab.n, in der dortigen Versammlung, gestützt aus seine eigenen werthvollen Erfahrungen, über da» Thema: „Einige» über Teichwirthschast" zu sprechen. WermSdors. Das Erscheinen Sr. Maj. de» König» zu den jetzt stattfindcnden Hosjagden ist abgesagt worden. Zittau. Ta» unglückselige Spielen mit einer Schuß waffe hat in OberullerSdorf wieder ein junge» Menschenleben al» Opfer gefordert. Der 14 Jahre alte Sohn Emil dr» Fabrik arbeiter» und Hausbesitzer» Wollmann hat den gleichalterigen Schulkameraden Karl May, Sohn de» Hausbesitzer» und Maurer» May, mit einem alten Gewehr durch den Kopf geschoffen, so daß der Getroffene sofort todt war. Der jugendliche Thäter ist geflohen, und man befürchtet, daß er Selbstmord verübt hat. — Ein natlonalltbrraler Parteitag für die Lausitz wird am 3. D«zem- ber hier abgrhalten werden. Auf demselben wird der ReichS- tagSabgrordnete Dr. Baffermann über „Die politisch« Lage und die nationalliberale Partei- sprechen. Oybin, 25. Oktober. Erstickt ist hier in der Nacht vom Dienstag zum Mittwoch der im Hotel Engelmann be dienstete Hausknecht Richter. Al» derselbe früh zu üblicher Zeit seine Stube nicht verließ, auf wiederholte» Klopsen auch nicht öffnete, wurde die Thür aufgesvrengt und der junge Marm ent seelt vorgefundrn. Der erst 25 Jahre alte Richter stammt an»
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