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01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 23.11.1901
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1901-11-23
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-19011123012
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-1901112301
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-1901112301
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1901
- Monat1901-11
- Tag1901-11-23
- Monat1901-11
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Amtsblatt des H'öttrgliche« Land- und Amtsgerichtes Leipzig, des Rathes und Nolizei-Ämtes der Stadt Leipzigs Sonnabend den 23. November 1901. Anzeigen'Preis die 6gespaltene Petitzrile 25 H. Reklamen unter dem RedactionSstrich (4 gespalten) 75 H, vor den Familiennach richten (6 gespalten) 50 H. Tabellarischer und Ziffernsatz entsprechend höher. — Gebühren fiir Nachweisungen und Offertcnannahme 25 H (excl. Porto). Ertra-Beilagen (gefalzt), nur mit der Morgen-Ausgabe, ohne Postbesördernng KO.—, mit Postbeförderung 70.—. Ännahmeschluß für Anzeigen: Abend-AuSgabe: vormittags 10 Uhr. Morgen-Au-gabe: Nachmittag» 4 Uhr. Bei de» Filialen und Annahmestellen je eine halb, Stunde früher. Anzeige« sind stets an di« Expedition zu richten. Die Expedition ist Wochentag» ununterbrochen geöffnet von früh S bi» Abends 7 Uhr. Druck und Verlag von E. Polz in Leipzig. 95. Jahrgang. Prof. Meili und die Sicherung der Gauforderungen. k. Die deutsche ReichSgesetzgebung hat in dem Züricher Recht-gelehrten Prof. vr. Meili einen getreuen Alliirten. Gesetzentwürfe, welche in Deutschland auf der Bildfläche er scheinen, prü t er mit wahrem Feuereifer, übt schonungslose, aber immer loyale Kritik an ihnen und sucht dann alsbald daS Gute auch auf das schweizerische Gebiet zu übertragen, lieber seine Ausführungen betreffs deS Entwurfes eines bürgerlichen Gesetzbuches für das deutsche Reich haben wir seiner Zeit au dieser Stelle ausführlich gesprochen. Meili hat seitdem unablässig auch für die Schweiz in Wort und Schrift ein einheitliches Eivilrecht herbeizuführen gesucht, aber der schweizerische Cantönli-Geilt steht seinen EinheitSbestrebuozen vielfach feindlich gegenüber. Als im December 1897 m Deutschland der Entwurf eines Reichs gesetze», betreffend die Sicherung der Baufordnungen, ver öffentlicht wurde, da nahm sich auch Meili sofort wieder der Sache an und suchte seitdem ein gleiches Gesetz für die Schweiz durchzubrinzen. Im Hinblick auf die jetzt vorliegenden neuen Entwürfe eines solchen deutschen Reicksgesetzes ist es nicht un interessant, kennen zu lernen, waS Meili in seiner neuesten Schrift „Der gesetzgeberische Kampf gegen Schädigungen im Bau handwerk u. s. w." über die wichtige Frage der Sicherung der Bauhandwerker ausführt. DaS Kleingewerbe und das Hand werk, sagt er in seinen einleitenden Worten zu obiger Schrift, befinden sich in der modernen Welt zweifellos in einer schlimmen Lage. Die heutigen Großbetriebe scheinen das Kleinhandwerk förmlich zermalmen zu wollen. Gleichwohl glaube ich nicht daran, daß daS Kleingewerbe und daS Hand werk verloren sei, wenn eS seine Aufgabe richtig zu lösen versteht. Nun leidet das Kleingewerbe und der Kleinhand werker daran, daß sie Credit gewähren müssen und daß die Zahlungen der Abnehmer unpünctlich und unsicker sind, weil sich heute der Schwindel in der Welt so breit macht. Dagegen muß Schutz gewährt werden. Meili kommt nun auf den grassirenden Bauschwiudel zu sprechen. In den Zeiten rapider Ausdehnung der Städte, sagt er dabei, kommt eS leider so vielfach vor, daß durck eigenthümliche Manipulationen die Bauhandwerker schwere Verluste erleiden oder ganz geprellt werden. Man kann hier von einem Bauschwiadel insofern sprechen, als durch eine unreelle und überaus listige Handlungsweise die Eigen- thümer von Bauplätzen, die Bauunternehmer und die Dar- lehuSgläubiger auf da» Bauterrain eS so einzurichten ver stehen, daß sie auf Kosten der Bauhandwerker und Lieferanten bereichert werden. Besonders eigenthümlich ist eS dabei, daß die betreffenden Personen in dieser Weise vor gehen können unter völliger Wahrung der bestehenden Civil- und StrafrecktSnormen. Scheinbar geht Alles durchaus mit rechten Dingen zu und doch handelt eS sich wirklich um einen Schwindel! ES fällt einem dabei eine Rechtsnorm, die in daS Gesetzbuch de« Fürsten- thumS Montenegro ausgenommen wurde, in den Sinn: WaS nicht verboten ist, kann dennoch unehrenhaft sein! Die Sache pflegt ganz verschiedene Formen und Gestalten anzunehmen. Ein Hauptsall besteht aber darin, daß ein ökonomisch zweifel hafter Unternehmer ein Bauterrain um einen hohen Preis erwirbt. Nun läßt sich zunächst der Verkäufer sicherstellen, ohne eine erhebliche Anzahlung zu verlangen. Durch die in Folge der Bebauung eintretende Wertherhöhung ist er voll ständig gesichert. Es werden für Baugelder weitere Hypotheken bestellt. Die Bauhandwerker, Steinmetzen, Zimmerleute, Maler, Schlosser, Tapezierer rc., müssen dagegen auf Credit und argen unzulängliche Abzahlungen ihre Arbeiten liefern. Der Unternehmer kann sie nach Fertigstellung der Arbeit nicht zahlen und anläßlich des ConcurseS kommen die Hypo- thrkengläubiger und nehmen Alle« weg, kraft ihres Hypotheken rechts. Neben diesem Falle giebt eS noch andere, in denen , von Anfang an der Spekulant und der Eigenthümer zusammen ihre Berechnung auf den Verlust der Bauhandwerker und Lieferanten aufbauen. WaS hier Meili als «inen Hauptfall de» schweizerischen Bauschwindels bezeichnet, da» ist auch der typische Fall ia Deutschland, der zu den verschiedenen Gesetzentwürfen bei un» geführt hat. Auck in Oesterreich griff man im Jahre 1899 in einem Gesetzentwurf gerade auf diese Fälle deS BausckwindelS zur Begründung der gesetzlichen Vorschriften zurück. Aber in Oesterreich wie in der Schweiz, und nicht zuletzt in Deutschland, brachte man auck schwere Bedenken gegen die geplante Einführung eines Schutzes der Bauforderungen vor. Jede Bevorzugung deS einen Gläu biger», sagte mau, enthalte «ine Recht»kränkung de« anderen. Ein solche« Gesetz beschränke die Bewegungsfreiheit der Grund besitzer und der Baugeldgeber in unzulässiger Weise. Es werde eine Einschränkung der Bauthätigkeit herbeigeführt werden und das werde wieder eine Steigerung der Mietpreise im Gefolge babeu. Es werde ferner, und diese« Bedenken erscheint auch Meili stichhaltig, ein rechtswidriger Eingriff in die Grund sätze de« Grundbuchrechtes insofern bewirkt, al« der Bau- bypothek der Handwerker in gewissem Umsange ein Vorrang vor eingetragenen Rechten eingeräumt werde. Die neuen Entwürfe haben denn auch einen anderen Standpunkt ein genommen. Nach ihnen steht die Bauhypothek zwar im Range allen früher eingetragenen Hypotheken nach, aber die Bau- crlaubniß darf nur erteilt werden, wenn die vorringetragenen Hypotheken den Baustellenwerth nicht übersteigen, oder wenn in Höhe deS Mehrbetrag« den Baugläubigern Sicherheit durch Hinterlegung von Geld oder Wertpapieren ertheilt wird. Diese Art der Sicherung hat Meili für die Schweiz schon empfohlen, ehe die jetzigen deutschen Entwürfe publicirt wurden. Er zerstreut die schwerwiegenden juristischen Be- denken dadurch, daß er einen Mittelweg eröffnet. „Dieser Mittelweg besteht, in giosso mockv au-gedrückt, darin, daß einerseits die hi« zur Inangriffnahme de« Baue« bestandenen Hypotheken geschützt werden, wenigsten« soweit bei einem unüberbauten Terrain der Werth de« Grund und Bodens reicht, daß dagegen andererseits die Bauhandwerker «in Grundpfandrecht erlangen sollen, soweit sie al« Urheber einer Wertherhöhung infolge ihrer Leistungen und Lieferungen erscheinen." So scheint das große Problem in Deutschland und der Sckweiz auf gleicher Grundlage gelöst werden zu sollen. Daß Etwas geschehen muß, um die Bauhandwerker gegen eine gewissenlose Ausbeutung von Seiten der Bauunternehmer zu schützen, dafür bringen erst wieder einige Fallissements in Leipzig aus letzter Zeit einen schlagenden Beweis, bei denen Bauhandwerker Tausende verlieren werden. Man bat schon jetzt, hier wie in der Schweiz, namentlick dagegen protestirt, daß durch daS beabsichtigte Gesetz dem Baustellenbesitzer zu- gemutbet werde, seine Lieferanten und Handwerker namhaft zu machen, die künftigen Forderungen derselben und die Art der vereinbarten Zahlungsweise zu offenbaren und auf diese Weise einen Einblick in den ganzen Baubetrieb zu geben. Wir tbeilen diese Bedenken nicht. Bei der Wichtigkeit eines Schutzes der Bauforderungen müssen solche Beschwerlichkeiten mit in Kauf genommen werden, und ein solider Bauunternehmer braucht die Preisgabe seiner Abschlüsse mit den Handwerkern der Gerichtsbehörde gegenüber nicht zu scheuen. Geradezu unmöglich aber soll die Durchführung der gesetzlichen Vor- sckriften deshalb sein, weil durch die zuständige Behörde eine Werthbestimmung der Baustelle erfolgen müsse. Wie will inan, so wurde eingewandt, den Werth einer Baustelle fest stellen und welche Personen sollen dies so tbnn, daß thatsäcklick jeder Spatenstich auf dem Baugründe, jeder Stein, der darin verwendet wird, in geeignete Be rechnung gekrackt wird? Soll der Erwerbspreis durch den Bauunternehmer den Werth bestimmen? Taxen seien immer trügerisch. Aber auch diese Einwendungen können nicht als stickbaltig angesehen werden. Bestimmt doch 5 des Ent wurfes, daß die Grundsätze für die Bemessung deS Baustellen- werthes und das Feststellungsverfahren nock landesgesetzlich oder landesherrlich geordnet werden sollen. Dabei wird man selbstverständlich die geeigneten Sachverständigen zu Rathe ziehen, so daß eine gerechte Normirung der WerthbemessungS- grnndsätze zu erwarten ist. Der Einwand aber, daß nicht mehr so viel gebaut werden würde als jetzt, daß die Baulust in Deutschland beeinträchtigt werden dürfte, kann keine Beachtung verdienen. WaS nützt es, wenn die Zahl der Neubauten wäckst und dabei dir Existenzen von so und so viel Baubandwerkern gefährdet werden? Es werden nur die Bauunternehmer die Hand vom Bauen lassen, die dem Baubandwerker keine Garantie geben können, daß er auck für seine Leistungen und Lieferungen bezahlt wird. Dieser Meinung ist auch Prof. Meili. Und in der Begründung zu deu neuen Entwürfen heißt es sehr charakteristisch: „Die Mißstände im Baugewerbe beruhen gerade darauf, daß zahlungsunfähige Unternehmer in der Lage sind, Bauten zu beginnen, zum Tbeil sogar als Käufer bevorzugt werden, weil sie immer geneigt sind, den wahren Wertl» weit übersteigende Preise zu bewilligen." Allen diesen Mißständen aber soll und muß im Interesse der socialen Lage unserer Bauhandwerker durch gesetzliche Maßregeln abgebolfen werden. ver Krieg in Südafrika. „Fliegende Kolonnen" in Südafrika. „Daily Mail", eins der wüthendsten Jingo-Organe, das bis vor Kurzem nur englische Siege zu melden wußte und an den Boeren kein gutes Haar ließ, scheint wie Tommy in Südafrika, kriegsüberdrllssig zu sein und die Absicht zu haben, eine Schwenkung vorzunehmcn. Anders kann man sich die Veröffentlichung eines Artikels unter der Ueberschrift „Sonderbare Enthüllungen" nicht erklären. Das Blatt weist darauf hin, daß aus den letzten Depeschen Lord Kitchener's hervorgehe, daß die englischen „fliegenden Colonnen" dem Feinde an Beweglichkeit noch immer nicht gewachsen seien. Folgender Brief eines englischen Privatmannes bezieht sich hierauf. Derselbe kommt aus dem östlichen Theile der Cap- colonie, wo der Schreiber bereits seit 20 Jahren lebt. Bevor „Daily Mail" den Brief wiedergiebt, bringt sie sogar noch ihr Bedauern darüber zum Ausdruck, daß ein Brief ihres eigenen Korrespondenten aus Capstadt vom Censor beschlagnahmt worden sei. Darnach scheint nunmehr auch dies bisher so optimistische Blatt nicht mehr wie früher fest davon überzeugt zu sein, daß die britische Armee in Südafrika eine Helvenschaar ohne Gleichen sei. „Wir sind in großer Aufregung wegen der Boeren, die etwa 1000 Mann zählen. Auf unserer Seite ist jeder verfügbare Mann unter Waffen und besteht unser Brrtheidigungscorps aus Farmern der Umgegend, welche wohl bewaffnet sind und reiten und schießen können. Sie kennen das Land und die Boeren, und ich bin davon überzeugt, daß sie sich gut halten werden, wenn es darauf ankommt. Biele von ihnen haben Erfahrungen im Nalak-Feldzuge ge macht und sind nur hrimgekehrt aus Mißmuth über die Un fähigkeit und Verrücktheit vieler britischer Commandeure. Ich kann Ihnen über eine Angelegenheit berichten, welche zeigt, wie schwierig eS ist, die Boeren zu bekämpfen — d. h. für die britischen Truppen. Wir hatten vor einigen Wochen ein Gefecht im ... . Distrikt (der Name ist vom Censor aus- gestrichen), und einige unsererLeute wurden gefangen genommen. Einer, der zurückkam, erzählte mir, was er mit eigenen Augen gesehen habe. Bier Boeren in einer günstigen Stellung hielten zwei Tage hindurch fast hundert Mann in Schach, während das Commando, zu welchem sie gehörten, sich mit seinen Wagen davonmachte. Alle Colonial-CorpS scheinen einen britischen Officier an ihrer Spitze zu haben, und in zehn Fällen ist er neun Mal furchtsam und wagt eS nicht, sich ohne seinen Transport zu bewegen. ES scheint indessen, daß die britischen Behörden nunmehr erkannt haben, daß sie die Boeren nur in deren eigener Kampfes, weise werden meistern können. Kleine Abtheilungen berittener Leute mit keinem weiteren Gepäck al» den für einige Tage noth- wendigen Lebensmitteln sind das Richtig«, welche, wie die Australier, hinter wilden Hunden herreiten, bis dieselben er schöpft sind (der Vergleich ist äußerst bezeichnend). Lord Kitchener'« Proklamation ist gänzlich verfehlt; nur sehr wenig» haben sich ergeben. Ein Freund von einem bertttrnrn Capschiiben sagte mir, daß es sehr unklug sei, Holländer dazu zu zwingen, der Hinrichtung von Rebellen beizuwohnen. Ihm waren mehrere Fälle bekannt, wo nach einer Execution mehrere Holländer sich aufmachten und zum Feinde übergingen." Wenn ein Blatt, wie die „Daily Mail", einen derartigen Brief veröffentlicht, so fragt man sich erstaunt, wer denn nun die für die Politik der Herren Chamberlain und Broderick nöthige Propaganda insceniren und durch Lügenberichte von britischen Siegen und Erfolgen das englische Publicum nas führen wird. * Eapstadt, 22. November. („Neuter's Bureau") Capitän Elliot, der eine Abtheilnng im Mc Clear-Territorium (in Griqua- land East) befehligte, hatte vorgestern ein Gefecht mit einem Boerencommando. Die Boeren wurden zurückgetrieben; sie mußten ihre Pferde im Stiche lassen. Sechs Boeren fielen, einer wurde verwundet. Auf Seite der Engländer fiel Elliot, drei Osficiere wurden verwundet. * London, 22. November. (Telegramm.) Neuter's Bureau berichtet aus Pretoria unter dem 21. November über verschiedene Gefechte, in denen inSgeiammt 32 Boeren gefangen und drei getödtet worden sind. Diese Gefechte wurden bei Bastardsdrift am Caledon-Flusse am 19. November, am Ngidehill im lüdöst- lichen Transvaal am 19. November, im Pongola-Busch am 18. November, bei Villiersdorp am 20. November, und endlich bei Piet re tief geliefert. Deutsches Reich. li.Il. Berlin, 2l. November. (Versöhnung.) In den Kreisen liberaler Stadtverordneter bricht sich immer mehr die Ucberzcugung Bahn, daß man nicht klng gebandelt habe, als man sich von Singer und „Genossen" in immer stärkere Opposition zur Krone hineintreiben ließ. So baden sich denn, wie schon telegrapbisck berichtet, in dem Ausschüsse fiir die Umgestaltung der Linden gestern 9 Stadtverordnete für das Projekt II, daS Len Beifall des Kaisers gefunden hat, erklärt. Bei Hofe wird dieses Symptom versöhnlicher und entgegen kommender Stimmung sicherlich nicht unbeachtet bleiben. Man nimmt daher an, daß die Antwort auf die Eingabe deS Magistrats wegen der formalistischen Behandlung der Bürgermeisterfrage (Weitergabe deS Gesuchs), die dieser Tage vom Minister des Innern im Rothen Hause eintreffen dürfte, in der Form entgegenkommend sein werde. In der Sache wird sie freilich ablehnend sein. Die Stadtverordneten versammlung wird daher in einiger Zeit zu einer Neuwahl schreiten müssen. Wie sie ausfallen wird, ist auch kaum mehr zweifelhaft. Es ist seiner Zeit ganz unbeachtet geblieben, daß bei den Sradtverordnetenwahlen I. Abtheilung der Syndikus I)r. Dove gewählt wurde, und doch ist es bedeutsam, vr. Dove ist bekanntlich der Gegenkandidat des Stadtraths Kauffmann bei der Bürgermeisterwahl gewesen; nun wird er al« Stadtverordneter Gelegenheit haben, den kommunalen Organismus genauer kennen zu lernen und seinen Gegnern den Vorwand zu nehmen, er sei in kommu nalen Angelegenheiten zu „grün". Man nimmt deshalb in unterrichteten Kreisen an, bei der Bürgermeisterwahl werde die Mehrzahl der Stimmzettel auf Dove lauten. Tie Social demokraten, welche geschlossen für Kauffmann eingetreten sind, werden Dove natürlich nicht wählen. Die 27 „Genossen" um Singer haben ja in ihren Reihen genug Akademiker, die sich für befähigt halten, im „Rothen Hause" die zweite Geige zu spielen. Aber die Mehrzahl der Versammlung denkt, wie gesagt, anders, und so wird der Conflict zwischen Krone und Roihem Hause mehr und mehr an Schärfe verlieren. -5- Berlin, 22. November. (Die vier Reichstags ersatzwahlen.) Es ist wohl schon seit längerer Zeit nicht oorgekommen, daß zu gleicher Zeit vier Reichstags ersatzwahlen in Wahlkreisen bevorstehen, die sämmtlich stark umstritten sind und bei denen es gerade darum von be sonderem Interesse sein wird, wie die zur Zeit aktuellste Frage, der Zolltarif, auf das Ergebniß einwirken wird. Es ist unter diesen Umständen kein Wunder, daß die Zeitungen sich vielfach mit diesen Wahlen befassen. Die „Kreuzztg." thut dies in einem Artikel, der sich durch schiefe Auffassungen besonders auSzeichnet. Am interessantesten dürfte ihre Auffassung bez. der Wahl in Döbeln sein, wo Nationalliberale und Conservative gegen einander und gegen die Socialdemokratie kämpfen. Da der Wahlkreis bis zum Jahre 1890 mit einer einzigen Ausnahme liberal, von 1898 bis jetzt nationalliberal vertreten war, da aber andererseits die Conservativrn von 1890—98 im Besitze des Wahlkreises waren und auch bei den letzten Wahlen nur um 500 Stimmen hinter den Nationalliberalen zurückblieben, so wird man nach dieser Urgeschichte des Wahlkreises gerechter Weise jeder der beiden Parteien daS gute Recht zur Aufstellung eines eigenen Candidaten zusprechen müssen. Immerhin ist angesichts der sehr starken Position der Socialdemokratie diese Spaltung der bürgerlichen Stimmen durchaus nicht erfreulich, und deshalb wird man der „Kreuzztg." schon aus principiellen Gründen energisch widersprechen müssen, wenn sie den kühnen Satz auf stellt: „Vielleicht isteS auch derSoctaldemo- krati« gegenüber zweckmäßig, mit geson- derten Candidaturen vorzugehen und da durch das Interesse in beiden Lagern wach zu erhalten." Die Unrichtigkeit diese« Satzes ist nur zu oft schon hervorgelrelen; eine Vielheit von Candidaturen ver- mehrt nichtimmer, sondern vermindert sehr häufig die Stimmen ziffer, weil gerade die indifferenten Wähler durch den Partei- streit derart abgestoßen werden, daß sie sich lieber ganz der Wahl enthalten. Hinsichtlich der Breslauer Wahl läuft der „Kreuzztg." ein — vielleicht nicht ganz unbeabsichtigter — Fehler unter. Sie schreibt nämlich, daß dort bei den letzten Wahlen die Socialdemokraten bei der Hauptwahl nur 260 Stimmen unter der absoluten Majorität gehabt und daß sie dann in der Stichwahl mit leichter Mühe gesiegt hätten. Thatsächlich aber haben die Socialdemokraten bereits in der Hauptwahl mit einer Mehrheit von ungefähr 2000 Stimmen gesiegt. Wir sagen: der Jrrthum ist vielleicht nicht unabsichtlich, und dazu führt uns das Citat der „Kreuzztg.", ein Breslauer nationalliberaler Führer habe erklärt, man wolle die So- ctaldemokratennichtvordenKopfstoßen. Und weil sie, also offenbar in Verbindung mit den Ncutionallfiberalen, von der „Bekämpfung des großen Kartells" spricht. Aller Vor aussicht nach wird auch diesmal der Socialdemokrat im ersten Wahlgange siegen und es wird sich kein „rothes Kartell" bilden; jedenfalls aber wird kein Nationalliberaler, sei es in der Haupt wahl, sei es in der etwaigen Stichwahl, dem Socialdemokraten seine Stimme geben. Es handelt sich also um eine ganz un berechtigte Verdächtigung der Nationalliberalen. In ähnlicher Weise spricht die „Kreuzztg." auch bezüglich des Wahlkreises Schweidnitz - Wittenberg von einer „rothen Phalanx". Dort werden voraussichtlich viele Nationalliberale für den Can didaten der freisinnigen Vereinigung, vr. Barth, stimmen, weil sein Gegner ein extrem konservativer ist. Wäre etwa ein reichs parteilicher Candidat aufgestellt worden, so würde die Sache anders sein. Jedenfalls muß schon jetzt dagegen Verwahrung eingelegt werden, daß eine Abstimmung nationalliberaler Wähler für vr. Barth als ein Paktiren des Nationalliberalismus mit der „rothen Phalanx" anzusehen wäre, nur weil Vr. Barth als ex tremer Freihändler mit den Socialdemokraten im Kampfe um die Handelsverträge zusammengehen will. Für vr. Barth laute äe ruieux zu stimmen, bedeutet noch lange nicht eine Zu stimmung zu seinen politischen und taktischen Anschauungen. Wie die „Kreuzztg." hinsichtlich dieser drei Wahlen mit den That- sachcn jonglirt, so thut es die „Freisinnige Ztg." bezüglich der Ersatzwahl in Wiesbaden. Weil der Abg. Hieber zur Unterstützung der nationalliberalen Kandidatur Bartling er klärt, man müsse den Wahlkreis für die nationale Sache gewinnen, ruft die „Freis. Ztg." entrüstet aus: „Nach Ansicht des Herrn Hieber ist also die freisinnige Volks partei a n t i n a t i o na l." Pardon, das ist eine Verdrehung, denn wenn man die eine Partei eine nationale nennt, so be zeichnet man damit die andere nicht als antinational, sondern nur als weniger national. Da nun die freisinnige Volkspartei für die wichtigsten nationalen Fragen, wie Verstärkung .von Heer und Marine, Ausbau des colonialen Besitzstandes u. s. w. nicht zu haben ist, so wird die „Freis. Ztg." schon zugeben müssen, daß man einen Wahlkreis für die nationale Sache, d. h. die positiven nationalen Ziele, gewinnt, wenn man einen Mann aufstellt, der diesen nationalen Forderungen wohl wollender gegenüber steht, als die freisinnige Volkspartei. U Berlin, 22. November. (Belastung d«r Arbeit geber aus der Arbeiterversicherung.) Die Socialdemokratie stellt noch immer nicht ihre Vergleiche zwischen der durch Reick und Staaten den Arbeitgebern und den Arbeitern aufgebürdeten Belastung -in. Es dürfte deshalb von Interesse sein, die Höhe der Belastung zu schätzen, welche den Arbeitgebern aus der Arbeiterversicherung, die doch nur den Arbeitern zu Gute kommt, zufällt. Dem Reichstag« werden nicht lange nach seinem Wiederzusammentritte die vom Reichs-Versicherungsamt« zu sammengestellten Rechnungsergebnisse der Berufsgenossenschaften für 1900 zu-geben. Di- darin verzeichneten Sntschädigungsbeträge dürften sich auf eine Summe von 86V2 Mill. Mark belaufen. Zieht man die auf die Ausfidhrungsbehörden entfallende Summe hiervon ab, so dürften nahezu 80 Millionen Mark auf «vie Be rufsgenossenschaften und die BaugewerkSversicherungsanstalten entfallen. Man wird, wenn man die laufenden Verwaltungs kosten, Unfalluntersuckungs-, Schiedsgerichts- u. s. w. Kosten mit in Betracht zieht, die Summe von rund Millionen Mark als die von den Arbeitgebern allein für dir Unfallversicherung auf das Jcchr 1900 aufgebrachte Ausgabe an sehen müssen. Da das neue Unfallversicherungsgesetz, welches am 1. Oktober 1900 in Kraft getreten ist, den Arbeitern vielfache Verbesserungen ihrer Bezüge gebracht und außerdem eine Neuauffüllung der Reservefonds 'bestimmt hat, so wird man die 'für 1901 von den Arbeitgebern im Interesse der Unfall versicherung der Arbeiter aufzubrmgeNde Ausgabesumme auf mindestens 105 Millionen Mark schätzen müssen. Außer den Kosten für die Unfallversicherung tragen di« Arbeit geber mindestens die Hälfte der Beitragsmarkenkosten für die Invalidenversicherung. Di« Einnahme aus Beiträgen belief sich für 1900 auf etwa 129 Millionen Mark. Für 1901 wird sie sich sicherlich auf über 120 Millionen Mark steigern. Jedenfalls wird, da vielfach di« Beiträge fiir die Versicherten von den Arbeitgebern gezahlt werden, damit zu rechnen sein, daß 80 Mill. Mark von den Letzteren aufgebracht werden. Die Arbeitgeber zahlen somit schon jährlich für die lediglich den Arbeitern zu Gute kommende Versicherung gegen Unfall und Invalidität etwa 185 Millionen Mark. Dazu käme noch das Drittel der Krankenkassenbeiträge, welches jetzt auf etwa 35 Millionen Mark anzunehmen ist. Somit würde sich eine jährliche Belastungder Arbeitgeber aus der Arbeiter- Versicherung von 220 Millionen Mark ergeben. In Preußen ist das Soll des Aufkommens an Einkommen steuer fiir 1901 auf rund 170 Millionen Mark normirt. Nehmen wir an, daß dies drei Fünftel des gesammten Einkommen steueraufkommens in Deutschland ausmacht, so würde das Letztere auf rund 280 Millionen Mark anzunehmen sein. Danach ist die Zett nicht mehr fern, in welcher' die Lasten, welche die Arbeitgeber au- der lediglich den Arbeitern zu Gute kommen den staatlichen Versickerung tragen, der gesammten staatlichen Einkommensteuerbelastung gleichkommt. Zieht man die Ein kommensteuer, welcke die Nichtarbeitgeber leisten, von v.r Summe von 280 Millionen ab, so dürfte jetzt schon anzunehmen sein, daß die Arbeitgeber in Deutschland ebenso viel an Beitragen für die Arbeiterversiche- rung zahlen, als sie an staatlicher Einkommen- steuer aufzub rängen haben. D Berlin, 22. November. (Telegram m.) Zur gestrigen Friihstückstafel bei dem Kafferpaare waren in da? Neue Palais bei Potsdam di« ehemaligen Umgebungen des hochseligen Kaisers und der Kaiserin Friedrich geladen, zur gestrigen Abendtafel Prinz Eitel Friedrich. Heute Vormittag II Uhr empfing der Kaiser auf dem Bahnhofe in Potsdam den Erzherzog Ferdinand Karl, der eingetrofsen war, um anläßlich seiner Ernennung zum Thef des 5. Jäger-Bataillons dem Kaiser Meldung zu erstatten. Der Erzherzog war über Berlin gekommen, wo der bereits commamdirbe Ehrendienst sich bei ihm gemeldet batte. Aus dem Bahnsteige in Potsdam hatte die vom Garde- Jäger-Bataillon gestellte Ebrencompagnie mit Fahne und Musik Ausstellung genommen. Der Kaiser erschien in ungarischer Husaren-Uniform. Ferner waren die dienstthuenden Herren, de» Hauptquartier«, die direkten Vorgesetzten de« Garde-Jäger- Bataillon« und der Dolizeiprästdent von Potsdam ,Graf BernH»
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