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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 19.11.1900
- Erscheinungsdatum
- 1900-11-19
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-190011190
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19001119
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19001119
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1900
- Monat1900-11
- Tag1900-11-19
- Monat1900-11
- Jahr1900
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 19.11.1900
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Mktlltt «d A-Mtk). Kmtsölatt «ud Anzeiger Mftgra»u»-«b«ße: »grdlart-, Rief der König!. AmtShMPtmannschast Großenhain, des König!. Amtsgerichts und de» Stadtrath» zu Mesa. Z 268. Montag, IS. November 1888, Ado»». SS. Jahr». Druck und «erlag mm Langer t Winterlich in Riesa. — SeschWHM«: »aßanlenßraß, SS. — Fltr dl» Redactlo« v«M»«Mch: H««i»»» «chwidt in Mas» Mcke. 2805 L Kreher. 579» «! ß Die nachstehende Verordnung de» Königlichen Ministerium» de» Innern, die Bekämpfung des Tuberkulose der Mensche« betreffend, wirb hkenott zur allgemeinen Nachachtung für die Bettzeiligten »nr öffentliche» K«ntniß gebracht. Großenhain, am 7. November 1908. Mailiche «»tshsuptmannschUst. vr. Uhleuean«. bemerken, was bisher von ihnen verfügt worden ist. 5) OrtSpoOzribehörden im Sinne dieser Berodnung find in Städten mit Rev. Gtädtrordnung die Stadträthe, in mittleren und kleinen Städten di« Bürgermeister, in Landgemeinden die Gemeindevorstände, in selbständigen Gutsbezirken die Gut-Vorsteher. Handelt es sich um eine Erkrankung oder einen Todesfall in der Familie des Gut-Vor steher- selbst, so bat an de- letzteren Stelle die Amt-Hauptmannschaft al- Polizeibehörde elnzutreten. 8) Formulare zu den Anzeigen und Meldungen werden auf Berlangrn von de« Bezirk-- ärzten unentgeltlich verabfolgt. 7) Nichtbeachtung der oben in Punkt 1. 2 und 3 »rtheiltru Vorschriften hat GÄdstrafe bis zn ISO M. oder Haft bis z« o Wochen zur Folge Die Leichenfrau«, aegen welche im Unterlassungsfälle diSziplinell etnzuschreite» ist, find selten der OrtSpolizeibehSrde auf die Vorschriften dieser Verordnung aufmerksam zu machen. Dresden, am 29. September 1900. - Ministerium des Innern. v. Metzsch. . VIMWWGWWSWWWWWWWMVMGWWWWWWWSWWWWSIGSWWUMWMWIWM Etwaige Auslastungen der Aerzte auf den Meldungen oder Anzeigen bezüglich der D«S- inkrctloa find bei Anordnung und A 'Ssüdrung der letzteren thunlichst zu berücksichtig«; auch wird den Ort-poltzetbehvrden empfohlen, bei der De-tnsection nach Anleitung der Brzirk-ärzte zu Verfahren. Die Koste« der Desinfektion find bei mittellosen Kranken oder Verstorben« au» der Gemeindekaste, in selbständig« Gutkbezirken von der Gut-Herrschaft zu Übertrag«. Die Anzeigen und Meldungen selbst oder Abschrift« derselbe« find von dm Ort-polizrt- behörde« thunlichst bald a«^ den Bezirk-arzt weiter zu geb«; dabei habe« die Ort-Polizeibehörd« zu bemerken, wa- bi»her von ihn« verfügt worden ist. Verordnung, die Bekämpfung der Tubereulose der Meufchen betreffend, >om 29. September 1900. Um da« Ueberhandnrhmen der Tuberkulose in der Bevölkerung thunlichst zu steuern, wird Widorch FolgmdeS verordnet: 1) Die Keichorfraueu hab« über jeden in Folg« von Lung«- oder Kehlkopsschwindsucht «ingetrrtm« Todesfall der On-poltzribehörde schriftlich Meldung zu machen. Ist der Verstorbene unmittelbar vor dem Tode von einem Arzte behandelt worden, so hat der letztere auf Ersnchm der Leichenfrau die Todesursache zu bescheinigen. Die Meldung hat vor der Beerdigung der Leiche zu erfolgen. 2) Die Aerzte habe« in jedem Falle, in welchem rin von ihn« behandelter, an vor geschrittener Lung«- oder Kehlkopsschwindiucht Erkrankter au» seiner Wohnung verzieht oder in Rücksicht auf seine Wohnung-Verhältnisse sein« Umgebung hochgradig gefährdet, der Oltkpolizei- behörde schriftlich Anzeige zu erstatten. 3) Jeder in Privatkraukeuaustalte«, in Waise»-, Armen« und Siech «Häuser«, sowie in Gast« und Logirhänsern, Herberge», Schlafstellen, Internate« und Pensionat«» vor« kommend« ErkrauluvgSfall an Lung«- oder Krhlkopsschw»iwimtu ist von dem behandelnden Arzt«, wenn ab«, «in Arzt nicht zugezog« ist, von dem Hanshaltnugs- bez. AnstattSvorstand bin«« drei Tag« noch erlangter Kenntviß schriftlich der OciS olizetbehörde anzuzeigen. 4) Di« OrtSpolizeibehSrde» hab'» aus di« an sie gelangten Anzeig« bez. Meldung« »der sobald sie sonst von einem Tode-- oder Erk>ankung-kalle in Folge von Lungen- oder Kehl- kopffchwindsucht Senntniß erhalten, di« DeSinftctioa der Wohnung drS betreffend« Krank« und ihres Inhaltes z» Veranlasser. Bet Todesfällen ist diese DeSinsrrtiou alsbald nach der Beerdigung, bez. Urbersührung der Leich« in die Leichenhalle,^bei ErkrankungSsälle» alsbald nachdem der Krank« seine b -herige Wohnung oder. AusmtboltSnelle vnlaffrn hat, vorznoehm«. jugendlichen BesserungS- und Jnvalidenschulen. Außer Betracht geblieben sind hierbei die nur von Erwachsen« besucht« An stalten (das Stenographische Institut, die TurnlehrerbildungS- onstalt u. s. w ). Gruppe I (62050) verhält sich zu Gruppe II (422 550) etwa wie 1 : 7. Gewiß beachtenswerth und ein Zeichen dafür, daß da- Bestreb«, eine über die Fortbildungs schule hinauSgehende Bildung zu erwerb«, im Königreiche Sachsen stark entwickelt und die Füglichkeit zu seiner Befriedigung reichlich gegeben ist! Die Besucher der wiffentschaftlichen Hoch schulen (5130) verhielt« sich zu dm Zögling« der Schul«, die über die Fortbildungsschule HinauSgehende Ziele sich steck«, auf Hochschul« aber nicht vorbereiten (47 250), wie 1 : 9, die der gymnasialen Anstalt« (96 <0) zu den «bei» bezeichneten wie 1 : 4,8. Dem Anwachsen de» „GelehrtenprolrtoriateS" wird durch die sächsisch« Schuleinrichtungen jedenfalls Vorschub nicht geleistet. Ein Schüler dieser Art kommt erst auf 392 Ein wohner. WünschevSwerth wäre, daß sich den 38 berechtigt« lateinlos« Schulen (33 Realschulen, 3 höheren Handelsschulen, 1 kausulännische, 1 landwirthschastliche Abtheilung) «och mehr Schüler zuwrudeten, die jetzt nicht zu ihre« Bortheile Gym nasien oder Realgymnasien besuchen. Weitab am bemerkens« werthestm möchte aber die Thatsache sein, daß gegen 30000 Knaben und Jünglinge Schul« für Handel, Industrie, Gewerbe und Landwirtschaft besucht hab«. Erfreulich ist daran, daß größere und kleinere Schul« für die verschiedenst« Brauch« in beträchtlicher Anzahl dm Lernbegierigen aller LandeSthrile zur Verfügung steh«, erfreulich aber auch, daß wette Kreise der Bevölkerung noch nicht von der Berkehrtheft ergriff« find, die Gchullaufbahn der Söhne einseitig durch Berechtigung-- kalkulationm bestimm« zu lasten. — Der nächste TmmlehrerinnenkursuS der Turnlehrer anstalt zu Dresden beginnt am 8. Janaar 1901 Vormittag» 8 Uhr. Gesuch« um Zulassung find bl- zu« 15. Dezember 1900 an da» königliche Ministerium de- Kultu» und öffentlich« Unterricht» zu richten. — Woch«plon der Dresdner Hostheater. Opern haus. DirnStag : II. Sinfimie-Konzert. Serie v. Mitt woch : Geschlossen. Donnerstag: Samson und Dalilo. Frei tag: DaS Nachtlager zu Granada. Sonnabmd: Rigoleüo. Sonntag, den 25. November: Samson und Dalila. Schau spielhaus. DienStag: JohanniSfmer. Mittwoch: Ge schlossen. Donnerstag: Gigant«. Freitag: Der Fremd«. Münchhausen. Sonnabend : Der Großkaufumnn. Sonntag, den 25. November: Giganten. — Der sächsische Innung-Verband der nach den letzten Feststellungen 292 Innungen in den verschiedenen Im Anschluß an dir Bekanntmachung vom 26. August, wonach der um unsere Kirche ge legene sogenannte alte oder untere Friedhof einqeebnet werden soll, werd« olle Diejenigen, welche die Denksteine ihrer Angehörigen noch nicht abaeholt haben, aufqefordrrt, solche zu entfern« und zwar bi» 25. November a. c. Nach diesem Termin verfallen sie zu Gunsten »der Kirchkaffe. Der Kirch «Vorstand Glaubttz, am 18 November 1900. vermche» mW Sächsische» Me,° 19 November IWO. —* >« Bußtag« bleib« die BrschäftigungSzeite» für Ge hilfen, Lehrlinge und Arbeiter unverändert bei dem Handel mit Brod und weißer Backwaare, ausschließlich Eonditoreiwaarm, bet de« Kleinhandel mit HeizungS- und Beleuchtungsmaterial, bei dem Handel mit Eß-, Colonial- und Moterialwaarm und mit Butter, Sahne, Käse, Eiem, Grünwaaren, Obst, Fleisch, Fleischwaarm, Feinkostwaaren, Wein und Fischwaarm aller Art, bet dem Handel mit Fleisch- und Wurstwaaren und von zum menschlichen Genuß bestimmten Fettwaaren in Fleischereien und Schankwtrthschaften und bet dem Handel mit geräucherten rc Uschwaarm (Speciolgrschäfle). Verändert zulässig ist di« E^Beschäftigung von Gehilfen, Lehrlingen und Arbeitern bei dem ff Handel mit Milch von r/,7 bi» >/,9 Uhr Vormittags und von 11 Uhr bi» 2 Uhr Nachmittags, in Tabak und Eigarrm-Spe- cial-Handlungen und bei dem Handel mit Eonditoreiwaarm von */,7 bi» */,9 Uhr Vormittags und von II Uhr bis 2 Uhr Nachmittags. Eine Beschäftigung von Gehilsm, Lehrling« und Arbeitern ist nicht gestattet bei dem Handel mit Rohrt», lebenden Blum«, Blumengewinden und Pflanzen und in Manu faktur- und Schnittwaarenhandlungen, Galauterirroaarmhand- lungm, Schuhwaarenhandlungen und allen sonstigen Handelsbe trieben. Unzulässig ist auch eine Beschäftigung von Gehilsm, Lehrlingen und Arbeitern in Eontor«. — Während der Zeit«, kn dm« Gehilsm, Lehrlinge und Arbeiter in, Handelsgewerbe nicht beschäftigt werd« dürfen, darf ein Gewerbebetrieb in »ffmen Verkaufsstellen nicht stotifinden. In solch« Fäll« dürfen auch die Gehilfen, Lehrling« und Arbeiter zum Verweil« / ft» d« BetriebSrämnen nicht aigehaltm und e» müfl« die Ge- fchäft-läd« und die sonstige« Arbeitsstellen, sowie di« Schaukästen, Schaufenster mW seltstthätig« Verkaufs-Apparate geschloffen ge haftet« werd«. — Au» de» ft» diese» Jahre von de» vier Ministerien de» Kultu», de» Inne«, her Finanz« und d«S Kriege» ver- Sffmtltch« Berichte über die grsammt« Unterricht», und Er ziehungsanstalt« ft» Königreiche Sachs« ist z» ««nehm«, daß am 1. Dezember 1899 von dm männlich« Irgend besucht« rund: Gnippe 1. «. 800 Atfttärbildung-anftalt«, ft. 2680 Austaftn» fstr GustlettfcheAuttildnng (grcph sche Künste, Musik, »beatm), » S5S0 Lehrerseminare, ck. 14800 «tssmtschaftttch« , Hachschul», Gtzmnafim und Nealgymnafi«, «. 40150 Real- ff / schul«. SchG« ffi» Handel, Industrie, Gewerbe, Landwtrth ff schäft. Grupp« U. ». SO IVO FartbUdungSschul«, d. 342 000 ff HckkSschech«, etugerrchnM 6000 Zöglinge von Privat-, Stiftung»-, Gauen unseres Vaterlandes zu seinen Mitgliedern zählt, hat den Jahresbericht auf das Jahr 1899/1900 im Druck erscheinen lassen. Aus den von der Arbeit des Verbandet Kunde gebenden Mittheilungen ist zu entnehmen, daß in der Berichtszeit die Zahl der Verbands-Innungen durch die Handwerksorganisation eine Vermehrung nicht er fahren hat, daß 17 Austrittserklärungen ebenso viel Bei tritte gegenübergestellt werden können und daß die Um wandlung eines großen Thsiles der Verbands-Innungen in Zwangs-Innungen die Zahl der am Verbände bethei- ligten Personen von gegen 12 000 auf über 16 000 erhöhte. Der Vorstand des Verbandes hat an sämmtliche kgl. säch sische Ministerien in Verfolg eines Beschlusses des Inn- ungstages im Jahre 1899 das Ersuchen gerichtet, daß bei der Vergebung öffentlicher Arbeiten nach Möglichkeit da heimische Handwerk berücksichtigt werden möchte und zwar hauptsächlich durch Ausschreibung kleinerer Loose und Ge währung angemessen langer Lieferfristen, sowie durch Ein wirkung auf die untergebenen Behörden der Ministerien. Diese Petitionen sind nicht ohne Erfolg geblieben. — Mehr als 150 Millionen Mark kosten die jetzigen FahrbetrubZmittel der sächsischen Staatseisenbahnen. In den folgenden Zusammenstellungen sind die Betriebsmittel der Privatbahnen Zittau-Reichenberg i. B. und Zittau- Oybin-Jonsdorf nicht in Betracht gezogen. Ende 4899 betrug der Bestand unserer Locomotiven 1247 (einschließ lich zwei vollspurige Dampfwagen), der Personenwagen 3333, der Zugführer- und Gepäckwagen 569, der bedeltte« Güterwagen 10608 und der offenen Güterwagen 18997. Ti: Locomvtiven kosten 57033688,88 Mark, Vie Personen wagen 24151499,83 Mark, die Zugführer-, Gepäck- und Güterwagen 71172143,06 Mark, zusammen 152357 241,77 Mark. Die Anschaffungskosten einer größeren Anzahl be reits ebenfalls schon in den Dienst gestellter und in den Betrieb mit aufgenommener Fährbetrieb-mittel der Staatseisenbahnen sind in diesem Betrage noch nicht ent halte«. — Sine für Bauunteruehmer, SteiubruchSbesttzer und Schachtmeister interessante Entscheidung fällte im April die Toblenzer Strafkammer, und zwar auf Grund deff Dynamitgesetzes. Ein Bauführer au- Zweibrücken, welcher beim Bau der Wasserleitung zu Alf a. d. M. FelSsp «ngen vornehmen mußte, lieh sich «inen Dy« ausstellen und bezog da- erforderlich» Dynamit L Kaufmann zn Alf, welcher die Erlaubntß -um Lager» von Dynamit und »erkauf an Personen, die sich tm OHM
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