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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 08.12.1900
- Erscheinungsdatum
- 1900-12-08
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-190012088
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19001208
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19001208
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1900
- Monat1900-12
- Tag1900-12-08
- Monat1900-12
- Jahr1900
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 08.12.1900
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Die Erd-, Mauer-, Steinmetz- und Zimmerarbeiten für den Bau einer im Frühjahr 1.01 zu erbauenden Scheune zu Naundörfchen bet Beißig sollen in einem Loose öffentlich ver dungen werden. Zeichnunzen und Verdingungsunterlagen liegen im Geschäftszimmer d«S unterzeichnete» Baubeamten — Dresden, Arsenal, Administrationsgebäude, Flügel 6, Zimmer 63 — z« Einsichtnahme au», woselbst auch VerdingungSanschläge gegen Eistattung der Selbstkosten «t- nouunen werden können. Angebote mit der Aufschrift: „LooS 1 für Scheune Naundörfchen" sind bi» Freitag de» 28. Dezember 1900 Bonn. 10 Uhr, versiegelt, postfrei und mit der Adreffe des Absender» versehen, an den unterzeichneten Baubeamten einzureichen. ZujchlagSsrist bis 15. Februar 1901. Die AuSwabl unter den Bewerbern bleibt Vorbehalten. Der Königliche Garuisou-Baubeamte des Baukreises M Dresden. «nd A«rrts»r WGW «K-chrW. < ^.7777.-^,. Amtsöürtt LmtShauptmmmschast Großenhain, des König!. Amtsgerichts md der StadtrathS zu Rieft. Donnerslag, den 13. Dezember 1900, Vor». 11 Uhr, BersteigeruugSlokal 1 Sopha mit Plüschüberzug und 2 Gefiel gege» sofortige Be- Versteigerung. 7. Dezember 1000. Der Ger -Vo»). de- Kgl. Amt-,er. Gift. Eid«». Freitag, den 14. Dezember 1900^ Vor». 1V Uhr, ^iftnune» im BerstrtgerungSlokal hier 1 Sopha, Vertiko, 1 Kleiderschrank, 2 Tische, 2 Bettstellen mit Matrazen u»d Bette», 2 Bilder, 1 Spiegel »nd 3 Nohrstühle gege» sofortige Bezahlung zur Berstetgernng. Klef». 8. Dezember 1000. * / Der Ser-Bakz. de- «gl. Amt-Ger. Sekr. «dm». Zr 285 e«m«bm». 8 D'rrmder I»oo, Ave«»». SS Jahr» Lag Adrndl^tt^uSnahme der Souu^ und Festtage. LirrteljLhrltche^vqng-Pret» dei^bhölu»g^^«^Pediiiönm^^Riest^und Strehia^de^urch^üntev^ L»g« srri in» Hau» 1 «ott bv Psg., bet Abholung am Schalter der latsrrl. Postanstaltrn I Mark 2ö Pfg., durch den BriestrSger frei in» Hau» 1 Mart SS Pf. RtcheiGM-Rmmh»« für die Rümmer de» Ausgabetage» bi« Vormittag v Uhr ohne Gewähr. , Druck tmd Vertag vm« Langer A Winterlich in Ries«. — Geschäftsstelle: Sastanirnftraße KV — Für die Rrdaetton vrrantwartltch: Her«. Schmidt >» Riesa. 1. in allen Lokalen, die dem Publikum zugänglich find, insbesondere in Gast» euch Gchankwirthschaften, Touzsälen und anderen geschlofienen Berguügung»orten, ser»«r in de» Wartezimmer» und Amtsstube» der Aerzte, Zahnküustler, HrMener (Heil- gehülf«), Rechtsanwälte, in vffentlichen Anstalten jeder Art, (wie Krankenhäuser Privatkrankeuanstalten u. s. w.) sowie in Fabriken und größer« Werkstatt« find Spucknäpft in gmügmder Anzahl und -weck.ntsprech«der Form aufzustell«. 2. Weiter find an jedermann sichtbar« Stell« Plakate anzuschlagen, wodurch da» Ans» spuck« auf den Fußbad« untersagt wird. Der Text dieser Plakate ist möglichst kurz zu sasse», (z. B.) «Nicht auf d« Lod« spuck«!" S. Kleidung», und Wäschestücke, welche von schwindsüchtig« Person«, die in Kranken« und Bezirftarmenhäusern und anderen öffentlichen Anstalt« verstarb« sind, vor «nd während ihrer Krankheit getragen ward« sind, dürfen erst daun weiter: veräußert und von ander« Person« wieder verweudet «erd«, nachdem sie einer gründlich« Desinfektion unterwarf« ward« sind und daß dies gescheh«, der Polizeibehörde nachgewirsen ward« ist. Dafielbe gilt auch weg« der von Schwindsüchtigen benutzt« Bette». Den Leichenfrauen ist untersagt, die ihn« überlassens Kleidung und Wäsche von an Schwindsucht verstorben« Person« ohne gehörige DeSiusektiou «etter zu ver äußern oder sonst zu verwend«. Zuwiderhandlung« gegm die unter 1., 2. und 3. dieser Bekanntmachung «geordnet« Maßregeln ziehen Geldstrafe bis zu 60 M. oder Hast bis zu 14 Tagen nach sich. Riesa, am 20. November 1900. Der Rath der Stadt Mesa. Brgrmstr. vortrrs. - ' Weihnachtsfestes wird daher eine Mitteilung der hier über bestehenden Bestimmungen für Viele werthvoll sein. Bei den Gepäckabfertigungsstellen der sächsischen Staats eisenbahnen können als Expreßgut Gepäckstücke aller Art, Kinderwagen, Fahr- und Rollstühle, Fahrräder, Waarcn- proben, Musikinstrumente, Hunde und sonstige kleine Thiere in Käfigen, Säcken und dergleichen, sowie auch Güter, sofern sie sich zur Beförderung im Packwagen eig nen, ohne Lösung von Fahrkarten auf Gepäckschein (auch zu Schnellzügen) zur tarifmäßigen Gepäckfracht auf geliefert werden und zwar von und nach sämmtlichen Bahnhöfen, Haltestellen und Haltepunkten des sächsischen Staatseisenbahnnetzes, welche für den Gepäckverkehr eingerichtet sind. Ueber getrennt liegende Sta tionen, zwischen denen Gepäck von der Eisenbahn nicht übergeführt wird, wird Expreßzug nicht angenommen, ebenso wird Expreßgut nach Stationen jenseits einer GrenzzollabfcrttgungSstelle nicht abgefertigt. Die Gepäck fracht wird bei Sendungen unter 20 Kilo für 20 Kilo berechnet. Bei Beförderung in gewöhnlichen Personen zügen werden Mindestens 50 Pfg. und bei verlangter Beförderung in Schnellzügen, auch wenn sie nur strecken weise erfolgt, mindestens 1 Mk. erhoben. Wird das Ex preßgut mit Gepäckschein abgefertigt und derselbe dem Absender auSgehündigt, so erfolgt die Auslieferung des Gute- am Bestimmungsorte gegen Rückgabe des Gepäck scheines. Wenn aber das Gut imit der vollen Adresse des Empfängers versehen und der Gepäckschein ihm beige geben ist, wird der Empfänger über die Ankunft der Sen dung Innerhalb der für Eilgüter festgesetzten Fristen be nachrichtigt. Die Auslieferung der Sendung erfolgt nur gegen Quittung. Meldet sich der Empfänger aber vor der Benachrichtigung zur Empfangnahme, so wird ihm daS> Gut nur ausgehändigt, wenn kein Zweifel an seiner Em pfangsberechtigung besteht. Sollte der Absender über di« Beförderung von Expreßgut weitere Auskunft wünschen, so sind übrigens die Gepäckabsertigungsstellen jederzeit bereit, ihm solche auf Verlangen zu ertheilen. — Zur Geschäftslage auf der Elbe schreibt das „Schiff" unter Aussig, 4. Dezember 1900: Die Braunkohlenver ladungen am hiesigen Platze sind in der vergangenen Berichtswoche nicht stärker geworden, als bisher das täg liche Durchschnittsquantum betragen hat. Für die Folge ist eine Abnahme zu erwarten, da das Geschäft sich immer mehr abflaut und infolge der vorgeschrittenen Jahres zeit auch immer mehr zurückgehen wird. Kahnraum ist genügend am Platze, weshalb auch infolge des flauen SW- schäftes sich die Frachten etwas gedrückt haben; auch längere Löschzeit als die gewöhnliche wurde vereinbart. Die gegenwärtigen Kohlenfrachten sind folgende: Nach Dresden 26 Mk. per Waggon (gleich 80 Doppelhektoliter), nach Dessau 4 ML 30 Pf., Schönebeck, Magdeburg 4 Mk. 60 Pf., Burg 5 Mk., llnterelbe 58 Mk. per Tonne bet SO Zoll am hiesigen Pegel und den üblichen Staffs von 50 bis 40 Zoll 4 Pf., unter 40 Zoll 7 Pf. per Tonn« mehr. — Die moderne Kultur und besonder» die Industrie hat sich schon mehrfach als eine arge Feindin des Fisch- bestände- unserer Flüsse bewiesen, und schon wieder macht sich -die „Allgemeine Fischerei-Zeitpng" zum Sprachrohr einer Klage, die man über da» Aussterbe« d»S Lach se» in den Gejmässern der oberen Elb« unh IhrerMften- vertttchrS «uv Sächsisches Mesa, 8. December 1900. M— A»f die morgen Sonntag nach dem VmmittagSgotteS- dienste bi» Mittag >/,1 Uhr in der Sacristei der TrinitaliS- klrche stattstndende Kirchenvorstandswahl sei hiermit noch mal» hingewtesm und um zahlreiche Betheiligung an derselben — soweit die Anmeldung zur Einzeichnung in die Wählerliste erfolgt ist — ersucht. Wettere vorläufige Ergebnisse der Volkszählung: Nünchritz 1900: 1266 (ohne ca. 100 Abwesende) (1895 ISIS mit d« Abwesend«). Promnttz 1900: 148 (1895;: 157). Chemnitz: 206584 (161018). BischosSwerda: 6609. Borna: 8419 (S2S1). Zschopau: 6741 (6962). Berlin: 1884345(1677804). " — vom 10. Dezember 1900 an bis mit 1. October 1902 werden für dtp Beförderung Von Steinkohlen, Stein- kohlenbrikett- und Steinkohlenkoks im Versandte von den Statwneu uub Umschlagsplätzen Pöpelwitz Umschlag, Bres lau R. K. Bhf-, BreSlau O. S. Bhf., Breslau Oderthorbhf., ' Breslau Oderhafen, Maltsch, Neusatz a. O., Glogau, Orze- chowo Warchehaftn, Oppeln, Kandchin und Cosel Oder- hafyr »ach Stationen der sächsischen Staat-eisenbahnen an Stell« d«ö SpezialtarifS M die Bestimmungen und Frachtsätze de» AuSnahmrtarif» 13 a für Steinkohlen ustv der Uvachtberechnung zu Grunde gelegt. — Am Publikum Ist «S nur wenig bekannt, daß man Alles GWck auch a« „Expreßgut" auf den Sisenbahnver- bchrSfbeÜ« zur Beförderung aufgeben kann, auch wenn MM stSft «ich» M «tf«r beabsichtigt. Angesicht» de» Durch Verordnung de» iköntgUch« Ministerium» ve» Jnuera vom 29. September 1900, die Bekämpf»»» der Tickerculose der Mensch« betreffend, ist «tue Anzeigepslicht für Tuberkulose eingeführt Word«. E» »ird deshalb, um de« Ueberhanduehm« d« Tuberkulose thunlichst zu stemm, Folgende» bekamt gemacht: 1. Die Leichenfra«« hab« über jeden in Folg« von Lung«- oder Krhlkopsschwindsucht rdlgetreienen Todesfall der OrtSpollzeibrhörd« — de« unterzeichnet« Rathe — schriftlich Mel« dang z» »ach«. Ist der verstarb«« unmittelbar vor dem Tode von «ine« Arzte behandelt ward«, so hat der Arzt ans Ersuch« der Leichenfrau die Todesursache zu bescheinigen. / Diese Meldung hat »ar der Beeroiqw-g hex Lc'.che zu erfolge». 3. Die Aeetzte hab« i» jedem Fall», i» welchem ei« von ihn« behändester, a» vor geschrittener Lungen» oder Kehl', Schwindsucht Erkrankter au» seiner Wohnung verzieht, oder in Rücksicht ans seine WohmmgSver, wisse feine UmgGung hochgradig gefährdet, der OrtSpolizrl. behörd« schrifüich Anzeige zu ersta».'«. 8. Jeder in Prwatkrankenanstalteu, in Wais«-, Arm«- und Siech«häusern, sowie in Söst- nnd Logierhäusern, Herberge», Schlaffiellrs, Internat« und Pensionat« vorkommmde vckra»bmgSfall an Lung«- oder Kehlkopfschwindsucht ist bon dem hebpndrlnden Arztes w«n «wer et» Arzt nicht zugezogrn ist, von dem HanShaltnngs- bezlehentltch AnstattSvorstand biman 3 Tag« »ach erlangter Kevntniß schriftlich der Ortspolizeibehörde auzuzetgen. Formnlare zu dm Anzeigen und Meldung« werden auf Verlange» in der RathSkanzlei Numtgellltch verabfolgt. Nichtbeachtung der in Punkt 1, 2 «ud 3 ertheilten Borschrist« hat Geldstrafe bi» zu ISO M. oder Hast bi» zu 6 Wochen zur Folge. Riesa, am 20. November 1900. Der Rath der Stadt Riesa. Brqrmstr. BoeterS. Verordnung des Königlichen Ministerium» de» Innern, Maßnahmen zur Ver- breiiung der Tuberkulose betreffend, wird hiermit Folgende» bekannt gemacht: mirelnigung des Fußboden» thunlichst zu steuern und dem Publikum Gelegen- Beseittgung de» Auswurf» zu bieten, sind N». 2778 I». Die Werlzen-, Wafiew, Sprengwagen-, Rnaäk« und RieSstchrm für die städti che» Straß« auf do» Jahr 1901 soll« vergeb« »erde». Dir Bedingung« können an Rathsstelle etngesehen werde». Angebote find biS Mittwoch, den IS. Dezember LASS verschlossen, mit der Anftchrist .Städtische Fuhren- versrheo, i» der RathSkanzlei abzugtbru. Die Auswahl «nter den Anbietern und dir Ablehnung sämmtltcher Augebote bleibt Vorbehalt«. Riesa, am 5. Dezember 1900. Der Rath der Stadt Riesa. Et. R Fr. «ege«». No. : 2799 " Zufolge einer i Hütung der Writerver
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