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01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 09.01.1902
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1902-01-09
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-19020109013
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-1902010901
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-1902010901
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1902
- Monat1902-01
- Tag1902-01-09
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Änüsötatt -es Königlichen Land- und Amtsgerichtes Leipzig, -es Aathes im- Polizei-Amtes der Lta-t Leipzig. Anzeigen-Preis die 6gespaltene Petitzeile 25 L,. Reklamen unter dem Redactionsstrich (1 gespalten) 7S H, vor den gamiliennach- richten (»gespalten) KO H. Tabellarischer und Ziffernsatz entsprechend höher. — Gebühren für Nachweisungen und Offertenannahme 35 H (excl. Porto). Extra-Beilagen (gesalzt), nur mit der Morgen-Ausgabe, ohne Postbesörderung .« SO.—, mit Postbesörderung -N 70.—. 'Ul' ' - < Annahmeschluß für Anzeigen: Abend-Ausgabe: Lormittags 10 Uhr. Morgen-Ausgabe: Nachmittags 4 Uhr. Bei den Filialen und Annahmestellen je eine halbe Stunde früher. Anzeigen sind stets an die Expedition zu richten. Dir Expedition ist Wochentags ununterbrochen geöffnet von früh 8 bis Abends 7 Uhr Druck und Berkag von E. Polz in Leipzig 86. Jahrgang Nr. 14 Donnerstag den 9. Januar 1902. Nimmt man nun Kitchener's Angaben zur Hand, so findet 18 011 Boeren 10 598 36118 Boeren Deutsches Reich. * Leipzig, 8. Januar. Neber unser Verhältniß zu England hat sich der deutsche Botschafter in London, Graf Wolff-Metternich, bei der Abschiedsfeier geäußert, die der Hamburger Senat für ihn als ehemaligen preußischen Gesandten in Hamburg veranstaltet batte. Auf einen Trink spruch des Ersten Bürgermeisters erwiderte der Botschafter nach Hamburger Blättern Folgendes: „Es ist mir vergönnt gewesen, hier an der Quelle der Handels- bezieh»»««» zum Auslaad« dtesenigrn Frag«» zu beobachte» und mich über dieselbe» brlehren zu lasten, w«lch« heut zu Tage »tue immer gröbere Wichtigkeit erlangen, und di« Beziehungen des Welthandels zur Weltpolitik, welche Deutschland «»strebt, zu ver folgen. Die Erfahrungen, welche ich hi«, gesammelt hob«, dürft«» mir auch in meiner neuen Stellung von besonderem Nutzen sei». Euere Magntficrnz haben soeben hervorgehoben und den Wunsch ausgesprochen, daß es mir gestattet sein möge, di« guten Beziehungen zwischen Deutschlaad und Großbritannien zu pflegen. In den Hansestädten habe ich stets den Wunsch hervortretrn sehen, daß »in freundaachbarliches Berhältnib zwischen Deutschland und England angestrrbt werde. Ich kann mich der Ansicht Euerer Magnificrnz nur «»schließen und mein russischer Herr College, welch«, mir hier gegenüber sitzt, wird mir dt«s gern bestätige», daß es die Aufgabe her Diplomatie ist, Gegensätze, falls sie bestehe», abzuschwächen u»d ver. süh»lich zu wirke». Es scheint zwar »i»e ne», tzch»l, sich auf- zuthun — Schul« möchte ich es nicht nennen, sondern «inig« rxal. tirte Geister, di, glauben, daß di« althergebrachten Beziehungen zwischen Deutschlaad und England nicht weiter fortgrsührt z» werden brauchen. Diesem extravagante» Jugendstil in der Politik brauch« ich mich aber glücklicher Weis« nicht a». zuschlteßea. Ich halt, es vielmehr auch 1» unser» Jaterest», wen» wir dem alte» Caltnrvolk germanisch», Abkunft sensit» des Canals, während De Wet am 25. December das Lager des Obersten Firma» mit einem den Engländern zufolge zwei Mal größeren Commando zu überfallen gewagt hat. Es ist wirklich merkwürdig, wie sich Kitchener selbst wider spricht. Gemäß seinen Angaben wären seit Beginn des Krieges bis zum 6. Mai 1901. vom 5. Mai bis zum 26. August vom 26. August bis zum 31. December . . zusammen also (die Todten inbegriffen) unschädlich gemacht worden. Am 6. August 1901 waren es den officiellen englischen An gaben zufolge 35 000 Bocren, die gefangen genommen worden waren oder sich ergeben hatten (die Todten nicht mit eingerechnet). Es wären demnach im Zusammenhalt mit der obigen Zahl nach dem 6. August bis zum 31. December 1901 höchstens 1118 Boeren außer Gefecht gestellt worden, während diese Zahl nach Kitchener's wöchentlichen Angaben doch 8645 betragen soll. Weiter bleibt zwischen der Zahl der eroberten oder angeliefer- ten Gewehre 3911 und jener der unschädlich gemachten Boeren 10 730 ein Unterschied von 6819. Die Zahl der außer Gefecht gesetzten Boeren ist aber nicht blos nicht größer, auch nicht etwa ebenso groß, sondern noch viel geringer als di« Zahl der er oberten Gewehre. Geringer um deswillen, weil bei verschiedenen Gelegenheiten eine größere Anzahl von Gewehren weggenommen wurde, als die Zahl der Boeren betrug, die den Engländern lebend oder todt in die Hände sielen. Denn eS ist ja allgemein bekannt, daß alle di« Lager obdachloser Greis«, Frauen und Kinder, nach deren „Ueberrumpelung" die englischen Helden sich vor der Welt mit ihren Hunderten von Gefangenen und ihrer mannigfachen Beute brüsten, meist nicht» anderes sind, als Depots für Waffen und Munition für die Brüder im Felde. Der Krieg in Südafrika. Kitchener » Etrnkentzerichte. der «London Gazette", der Nummer vom 20. August 1901, die sich mit Kitchener's Rapport vom 8. Juki 1901 befaßt, hoißt e» zum Schluffe: Ich bin sicher, daß im Trantvcml, der Oranteriver-Lolonie und der Capcolonie nun nicht mehr al» 1SK00 Bo,re» noch tm Feld, stehen. — Da» am 8. Jultl Zur Kesorm des Aktienrechtes. . IV. Auf die Frage: Sind die in Bezug auf die Or ganisation, der Verwaltung und der Controle getroffenen Bestimmungen glückliche gewesen? möchte man mit einem entschiedenen: Nein! antworten. Au» der Begründung der Denkschrift von 1883 sei Fol gende» erwähnt (S. 217 flg.): Zur Zeit der bestehenden Staat»aufsicht war e» gebräuch lich, dem Vorstande ein Organ beizuordnen, welche» denselben nicht blo» zu beaufsichtigen, sondern vorzugsweise mit ibm über allgemeine Maßregeln der GeschäftSfübruna und wichtige Unternehmungen zu beschließen batte. Dieses Organ wurde bald als Aufsicht--, bald als Verwaliungsratb bezeichnet. Auch nach der Novelle von 1876, welch« den AufsichtSrath al- Ersatz der staatlichen Aufsicht obligatorisch rinfübrte, ge langte die Praxi- dahin, durch dir Statuten dem angeord- neten Aufstchtsrathe die Befugnisse de- bisherigen Berwal- tungsrath- zu übertragen. Hier setzte nun di, Denkschrift ein, indem sie unter Ausschließung eines Berwal» lungSraths neben dem AufsichtSrath den letzteren zum Controloraane als seine Hauptaufgabe machte, zugleich aber die Ausübung der Functionen eine- Berwaltungsrathe« zuließ, ja forderte. Die Denkschrift sagte: „Um di» Interessen brr Gesellschaft und der Gesellschafts gläubiger gegenüber dem Borstand« wirksamer zu sichern, muß allerdings die Hauptaufgabe des Aufsichtsrath» in dl» Beauf sichtigung der gesammten Geschäftsführung de« Vorstände- gesetzt werden. Daran- folgt iabessen ketnesweg« di» Nothwendigkeit, dem AnssichtSrathe jede Betheiltgnng an der Verwaltung zu untersagen. Die» würde mit Recht dem Vorwurfe begegnen, daß einer doktrinären Ansicht zu Liebe di« realen Verhältnisse de» Lebens nicht genügend Berücksichtigung fänden." Die realen Verhältnisse de» Leben» dürften wohl inzwischen zur Genüge dargethan haben, daß eS immer gewagt ist, Dinge, die sich gegenseitig ausschließen, zusammenschweißen zu wollen. Gerade m dieser Zwitterstellung al- Control- und Verwaltungsorgan, die man dem Aufsichtßrathe angewiesen hat, liegt ein Hauptsitz de» U,dels. Zwar bestimmt 8 248 Handel-'Gesetz-Buch: die Mitglieder de- AufsichtSrath- können nicht zugleich Mitglieder deS VorstanveS oder dauernd Stell vertreter von Vorstandsmitgliedern sein, auch nicht als Beamte die Geschäfte der Gesellschaft führen. Nur für einen im Voraus begrenzten Zeitraum ist eine Delegiruna eines Auf- sichtSrath-mitgliedS m den Vorstand zulässig, während diese» Zeitraums und bis zur Entlastung deS Vertreters darf dieser seine Thätigkrit als Mitglied deS Aufsicht-ratb- nicht auS- üben. Aber mit dieser Inkompatibilität der beiden Aemter ist doch nicht eine reinliche Scheidung der Functionen beider Organe hrrbeigeführt. Das Herein;,ehe» deS AufsichtSrath« in die Verwaltung beruht aber auf einem Doppelten: einmal dem Bedürfnisse, die nach außen schrankenlose Verfügungs gewalt deS Vorstand- über fremde- Vermögen wenigstens nach Innen zu Moderiren durch ein Collegium von betheiligteu Männern deS Vertrauen- der Actionäre, und sodann dem Bedürfnisse, da- Controlorgan in fortwährender Berührung mit der Verwaltung zu ballen, e- nicht zu beschränken auf eine nachträgliche Revision der Geschäftsvorgänge. Beide Erwägungen sind ja berechtigt, aber die gewählten Mittel der Losung sind doch gewiß nicht die rinzia möglichen. Und hier gerade bietet va- englische Reckt einen beachtenSwerthen Vorgang: Man legt da Wrrty darauf, daß riue Anzahl von vertrauea-werthen Personen mit guten Namen und eigener Bethriligung da- Direktorium bilden, und man überläßt eS nicht einem over mehreren bezahlten Be amten mit einem AufsichtSrath von zweifelhafter Competenz, die Geschäfte zu führen. Die Directoren aber haben auch nicht unbeschrankte Befugniß der Vertretung nach außen, sie haben die Geschäfte der Gesellschaft zu führen, soweit solche nicht der Generalversammlung übertragen oder Vorbehalten sind. Die Directoren vertreten die Gesellschaft nach außen al- ihre xartionlar agonds, d. b sie verpflichten die Gesell schaft durch ihre Erklärungen, nur soweit sie innerhalb ihrer Vollmacht (porrsr) handeln. Alle Acte, welche ihre Vollmacht überschreiten, sind in Ansehung der Gesellschaft nichtig; ob sie persönlich den Mitcontraheaten hasten, hängt von den Umständen de-Falle» ab. Jrdenfall» sind sie für äolus ver antwortlich. — Da» berührt nun freilich einen Fundamental satz unsere« Handelsrechte«, wie er in 3 235 Absatz 2 HandelS-Gesetz-vuch au»gesprochrn ist: „Dritten gegenüber ist eine Beschränkung der BertretungSbefugniß de» vorstand unwirksam." Und da» greift weiter, namentlich auch auf die Stellung der Procuristeu. Dieser Grundsatz bildete bisher gewiffermaßen eine nali mo tangere für die deutsche Rechts wissenschaft, Goldschmidt nennt ihn in dem oben citirten Gutachten: „kaum entbehrlich", und dennoch zwingt die furcht bar« Gefahr, die darin liegt, einzelnen häufig noch jungen Männern von geringer Erfahrung die unbeschränkte Ver fügung über Millionen fremden Eigenthum- zu überlasten, zu der Erwägung, ob denn da» wirklich notbwendig ist? Die Bestimmung ist getroffen im Interesse der Sicherheit Derer, die mit der Aktiengesellschaft Geschäfte machen, aber ist denn diese formale Sicherheit höher anzuschlagen al» dir Sicherheit, daß die Gesellschaft unter Mitwirkung einer größeren An zahl von wahren V«rrrauen«männern gut geleitet und vor Katastrophen bewahrt wird? Wa» nützt dem Eontrahenten die Gewißheit über die formale Legalität de» Geschäfte», wenn die Gesellschaft selbst sdabei unsicher ist? Und ist e« denn nicht von Bedeutung, wenn ein Laad von der gewaltigen commrr» zialen und industriellen Bedeutung England» diesen Grund- fatz entbehren kann? Da- deutsche Recht selbst aber bat schon einen anderen Weg «inaeschlagen, und zwar in den Be stimmungen de» Bürgerlichen Gesetzbuches über di« juristischen Personen. Nach K 26 hat der Vorstand di« Stellung eine gesetzlichen Vertreter»; der Umfang seiner Bertretungsmacht kann aber durch die Satzung mit Wirkung geaeu Dntte be- schränkt werden, und um dem praktischen Bedürfnisse zu ge nügen, bestimmt tz SO: Dnrch die Satzung kann bestimmt »erden, »aß neben de« vorftnntz« fü, gewiff» Geschäfte be ansähe prüfen, die gesammten Geschäftsoperationen in die Unter suchung hereinziehen und aus Grund derselben die Frage, in welcher Höhe di« Vertheilung einer Dividende gerechtfertigt ist, beantworten." Solche Functionen findet er auch in den französischen commissaireg, welche nach dem Gesetze einen Bericht über die gesaminte Geschäftslage der Gesellschaft erstatten sollen, und den englischem ^uclitors. Auch er schlägt deshalb vor, ein solche- Organ obligatorisch zu machen, während er den Vor schlag einer amtlichen Revision der Bilanzen aus den mehr fach hervorgebobenen Gründen verwirst. Auch das neue englische Actiengesetz von 1900 macht nunniebr ganz all gemein die Bestellung von Revisoren zur Pflicht; es sagt in tz 21: Jede Actiengesellschast soll in jeder jährlichen Generalversammlung einen Revisor oder Revisoren bestellen, die bis zur nächsten jähr lichen Generalversammlung im Amte bleiben sollen. Wenn in einer jährlichen Generalversammlung Revisoren nicht bestellt sind, so kann das Handelsministerium aus Antrag eines Aktionär- der Gesellschaft einen Revisor bestellen und die ihm seitens der Gesellschaft zu zahlenden Gebühren sestjetzen. Ein Direktor oder Beamter der Gesellschaft soll nicht als Revisor der Gesellschaft bestellt werden. Jeder Revisor einer Gesellschaft soll zu allen Zeiten das Recht haben, die Bücher und Rechnungen und Belege der Gesellschaft ein. zusehen und soll berechtigt sein, von den Direktoren und Beamte" der Gesellschast diejenige Auskunft und Erklärung, die für Erfüllung der Pflichten von Revisoren nothwendig fein mag, zu verlangen, und die Revisoren sollen am Schlüsse jeder Bilanz eine Bescheinigung ausstrllen, in der angegeben wird, ob oder ob nicht alle ihr« An- forderungen, di« sie al« Revisoren gemacht haben, erfüllt worden sind, und sollen einen Bericht für dir Aktionäre über die von ihnen geprüften Rechnungen und über jede Bilanz, die der Gesellschaft in der Generalversammlung während der Zeit ihres Amte- vorgrlegt ist, abstatten; und sollen in jedem derartigen Berichte angeben, ob nach ihrer Meinung di« in dem Berichte bezeichnete Bilanz in gehöriger Weise aufgemacht ist, fo daß sich daraus eine wahr« und correkt« Uebersickt über di« Lag« der Angelegenheiten der Gesellschaft darstellt, ergiebt; und dieser Bericht soll der Gesellschaft in der Generalversammlung vorgelesen werden." Für einen etwaigen Schaden, der den Aktionären daraus entsteht, daß die Revisoren die Vorsicht eine» ordentlichen Revisor» nickt walten ließen, sind sie denselben persönlich haftbar. E« ist jedoch nicht Pflicht der Revisoren, der Gesellschaft oder deren Directoren in der Geschäftsführung Rath zu «rtheilen. Hiermit dürft« erreicht sein, wa» überhaupt erreicht werden kann, vor Allem eine Scheidung »wischen Verwaltung und Con trol«, ohne daß darau« «ine nachtheilige Erschwerung der Ver waltung entstünde. E» sind verantwortliche Revisoren bestellt, die in di, Lage gesetzt sind, die ihnen obliegenden Pflichten jederzeit und nicht erst bei Prüfung der Bilanz zu erfüllen, zu deren Pflichten e« aber nicht gehört, sich in di« Verwaltung durch Ertheilung von Rathschlägen einzumischen, die also nur dir Vorsicht eine- ordentlichen Revisor» walten zu lassen haben. , sondere Vertreter zu bestellen sind. Die Vertretungsmacht eine- solchen Vertreters erstreckt sich im Zweifel auf alle Rechtsgeschäfte, die der ihm zugrwiesene Geschäft-krei- ge wöhnlich mit sich bringt. Es ist das Bestreben deS Bürger lichen Gesetzbuches und de» neuen Handels-Gesetzbuches ge wesen, di« Verschiedenheiten zwischen bürgerlichem und Handels recht möglichst zu beseitigen; nun, hier wäre ein Vunck, wo die- vielleicht auch geschehen könnte, indem man da», was man für da- wirthschaftliche Leden außer dem kaufmännischen Verkehr gewagt hat, auch für letzteren wagt. Damit würde die Handhabe geboten sein, einen vielgliedrigen Vorstand nach Art der alten VerwaltungSrcithe zu schaffen, beschränkt einesTbeil- durch Befugnisse der Generalversammlung, andererseits durch Befugnisse, die besonderen Organen, Directoren, statutenmäßig übertragen sind. Und auf Eine- sei noch aufmerksam ge macht: überträgt man einem solchen kollegialen Vorstande die wichtigsten Geschäfte der Verwaltung, dann muß der Unfug der Hausung von AufsichtSrathSstellen von selbst wegfallen, denn e» ist dann nicht mehr möglich, ab und zu eine Gast rolle ru geben, sondern es wird dann eine regelmäßige Thätigkeit nothwendig. E» bleibt aber dann die zweite oben gestellte Aufgabe noch zu lösen, nämlich ein Controlorgan zu schaffen, da- in fortwährender Berührung mit brr Verwaltung steht. Wiener, der in seinem erwähnten Gutachten auck von der Forderung absoluter Trennung der Verwaltung und Controle auSgeht, will nach Analogie der französischen commiesairss und anknüpfend an die von der Novelle von 1870 in vielen Statuten in der Regel als Organ ausgestellten Revisoren diese« Organ obligatorisch machen und e» mit bestimmten Functionen und Verantwortlichkeiten au-rüsten. Auch Behrend sagt in seinem erwähnten Gutachten: „Eine wirklich« Garantie kann nur durch eine Prüfung von Personen hrrbeigeführt werden, die nicht an der Geschäftsführung betheiligt sind. Biele Statuten ordnen deshalb di« Bestellung eigener Revisoren an; einzelne verlangen die Prüfung der Bilanz durch vereidete Bücherrevisoren. Allerdings ist auch diese Prüfung nur von untergeordnetem Werth, wenn sie sich, wie in der Praxi- wohl meist geschieht, lediglich aus die Uebereinstimmung mit den Büchern erstreckt. Hierdurch wird blos die formale Richtigkeit bezeugt. Wenn wie in der Vergangenheit, so auch in Zukunst mit derjenigen Achtung begegnen, welche auch allein schon die internationale Höflichkeit erfordert." Der Herr Botschafter sckeint in Hamburg aus demselben hohen Rosse geritten zu haben, wie sein Zwischen-Meister Graf von Bülow, als er die „Bierbankpoliliker" verspottete. Wir sind nun keineswegs geneigt, zu exaltiren, möchten aber bemerken, daß hie und da vvrgekommene Uebertreibungen einfach die Folge einer dem deutschen Volke in langen Jabren fremd gewordenen Cabinet-politik waren, über die ein Wort zu sagen bisber noch kein Minister oder Botschafter gewagt hat. Das soll kein Vorwurf sein, denn das gehört beute zu den Unmöglichkeiten; eS ergiebt sich aber daraus die Pflickr, auch nach der anderen Seite hin mit Vorwürfen zurück zuhalten. Verlin, 8. Januar. (Wirtbschaftlicke Lage und socialdemokratische Gewerkschaften.) Der Einfluß, den da- Nachlassen der wirt hschastlichen Conjunctur im Jahre 1901 auf die socialdemokratischen Gewerk schaften ausgeübt bat, kommt in einer Steigerung der Friedensliebe auf Seiten der Gewerkschafts leitung zum Ausdruck. Da- geht au« einem Rückblick de« Organ- der socialdemokratischen Gewerkschaften auf daS Klarste hervor. In diesem Rückblicke wird constatirt, daß im abgelaufenen Jahre in der Mitgliederbewegnng der Gewerkschaften ein Stillstand, stellenweise sogar rin Rückgang unverkennbar ist; «in zuverlässiges Urtheil darüber kann vor der Hand nicht gefällt werden, da die JabreS- abrechnungen noch von keiner Gewerkschaft vorliegen. Auch auf dem Gebiete der Lohnkämpfe steht das verflossene Jahr sowohl hinsichtlich der Zahl und des Unisanges der Kämpfe al- auch bezüglich der Erfolge für die Arbeiter hinter seinen Vorgängern zurück. Kleinere Kämpfe haben allerdings zum Theil einen für die Arbeiter günstigen Ausgang gehabt, wie z. B. der Cunewalder Weberkampf, von dem das Gewerkschaftsorgan bemerkt, daß die Opferwilligkeit der Arbeiterklasse durch die sympathische Haltung der Behörden unterstützt wurde. Die Mehrzahl der Lohnkämpfe aber, vor Allem der Glasarbeiterstreik, endeten derartig unvortheilhas« für die Arbeiter, daß da- GewerkschastSorgan daraus die Lehre zieht, es sei in der Zeit des Niederganges zehnfach leichter, selbst einen aufgedrungenen Kampf auf günstigere Zeit zu verschieben, al« ihn siegreich zu beendigen. An diese Erkenntniß knüpft das GewerkschastSorgan folgende beachtenS- werthe Ausführungen: „Es gab eine Zeit, io der man auch aus unglücklich endenden Kämpfen agitatorische Bortheile für die Arbeiterbewegung er- hoffte; das war die Periode mangelnder Organisation, in der die Arbeiter überhaupt erst zu Llassrnbewuhtsein und Disciplin erzogen werden mußten . . . Für wohlentwickelte Organisationen aber girbt eS nichts Gefährlicheres, als das Kämpfen um jeden Preis, da» leicht zu ihrer Zerrüttung und Ver- nichtung führen kann. Eie bedürfen des wohlorganisirten, in seinen Gewinnchancen erwogenen Kampfes, der ihnen positiven Erfolg bringt, weil die Organisation-treue der Mitglieder, die an Stelle des ersten Idealismus sich entwickelt, praktische Ver- besserungen der Lohn- und Arbeitsbedingungen verlangt und weil nur siegreiche und aus organisalionStreue Mitglieder gestützte Geloerk- schaflen da« Unlrrnrhmrrthum zur Anerkennung ihrer selbst und ihrer Mitwirkung bei Festsetzung der ArbeitSverhätintsse zwingen können. Wenn daher im kommenden Jahre, wie in den folgenden, die Vorstände den Streikgrsuchen kritischer gegenüberstehen und mehr denn je die Unterstützung geplanter Kämpfe abkehnen werden, so halte man sich die Erfahrungen deS Vorjahres vor Augen und vertage allzu eifrige Kompsregungen, auch wenn sie noch so berechtigt wären, im Interesse der Organisation." Anstatt von Lohnkämpfen, verspricht sich das Gewerkschaft«- orzan von dem Geschicke und dem Takte der Gewerkschaft» lrirer die Beilegung von Conflicten zwischen Unternehmern und Arbeitern. Unter den Führern der socialdemokralischen Partei dürfte eS nicht wenige geben, die eine solche, auf dem Grundsätze deS „temporam raticme kadita" fußende friedliche Gewerkschaftspolitik mit Mißbehagen oder Unwillen be urteilen. L. Verlin, 8. Januar. (DaS württembergische Centrum.) Die württembergische CentrumSpartei schein! große Lust zu haben, eine stolze Action zu veranlassen, um sich als treue Hüterin der Volk-rechte aufspielen zu können. Weil die württembergische Regierung die bekannte Ab machung über dir Einheitümark r getroffen hat, ohne die Genehmigung der Kammer einzubolen, spricht die CcntrnmS- preffe in Württemberg davon, daß die Kammer unter Umständen dirverantwortlickenMinisterinAnklagezustand ver setzen müßte. Eine praktische Wirkung würde ein solcher Conflici wohl kaum haben, wobl aber würde er daS Land in groß« Aufregung versetzen. E« gewinnt fast den Anschein, alö ob da« Eentrum hoffte, die Erbschaft der Volkspartei, deren Rückgang bei den letzten Wahlen zum Reich-tage sowohl wie zum württembergischen Landtage offensichtlich war, antreten zu können. Dazu ist ja ein Gemisch von PartikulariSmuS und ManneSmutb vor Königsthronen oder wenigsten- Mi nistersesseln immer ganz nützlich. Freilich sind die Aus sichten für da» Centrum, größere Erfolge bei den Wahlen zu erzielen, infolge der confessionellrn Mischungs verhältnisse sehr gering. Die vier Wahlkreise, in denen die Katholiken stark überwiegen, hat da« Centruin bereit« in seinem Besitze. Von den anderen Wahlkreisen könnten höchsten» Freudenstadt-Oberndorf mit 40 Proc. und Balingen-Rottweil mit 48 Proc. Katholiken in Frage kommen. Besonder« in dem letzteren Wahlkreise bat ric EenlrumSpartei bei den letzten allgemeinen Wahlen erhebliche Fortschritte gegenüber dem vorangegangenen Jahrzehnt ge macht. Während im Jahr« 1887 überhaupt kein Centrums- candidat aufgestellt war, 1890 nur 2000 und 1893 nur 8400 EentrumSstimmrn abgegeben wurden, erhielt das Eentrum am 17. Juni 1898 nahezu 6000 Stimmen, so daß e« in die Stichwahl mit dem volk-parteilichen Bewerber gelangt». E» wär« als, immerhin »enktzar, daß, wenn di, Im Ganzen also 10 730 Mann unschädlich gemacht! Von den Todten und Verwundeten sagt Kitchener's Rapport vom 8. September 1901: In der Zahl der Getödteten und Ver wundeten sind nur diejenigen begriffen, die tbatsächlich in unsere Hände fielen. Die aus Kitcheners Berichten erhaltene Zahl 10 730 abge zogen von den 13 500 Boeren, die Anfangs Juli 1901 noch im Felde gestanden, verbleiben 2770. Von diesen 2770 müssen nach Kitchener noch alle jene Todten und Verwundeten abgerechnet werden, die die Boeren nach den verschiedenen Gefechten selbst begraben bezw. verpflegt haben. Kitchener würde ihre Zahl während der sechs Monate sicher auf etwa 1500 schätzen — bei Itaka z. B. giebt er allein 128 Todt« und 270 Verwundete, bei die «ostrole eine mah-hakt? und durchgreifend, sein soll, so m--ß ,i». Baknkgte 44 Tod e und 100 Verwundete an. so daß die Zahl auch auf die materiellen Grundlagen eingehen, die einzelnen Werth- j^r Boeren zu Felde bereits auf etwa 1200 gesunken sein müßt«, man: getödlet ver wundet ett-nzm Ub«- wehr« vom 8. Juli bis 15. Juli 15. Juli bis 22. Zuli 32 32 307 140 218 vom 43 25 190 126 — vom 22. Juli bis 29. Juli 24 25 223 80 — vom 29. Juli bis 5. Aug. 48 19 220 51 141 vom 5. Aug. bis 12. Aug. 39 20 685 85 — vom 12. Aug. bis 19. Aug. 64 20 248 95 267 vom 19. Aug. bis 26. Aug. 26. Aug. bis 2. Sept. 32 24 139 185 116 vom 19 3 312 127 194 vom 2. Sept, bi» 9. Sept. 67 67 384 163 179 vom 9. Sept, bis 16. Sept. 47 7 371 134 236 vom 16. Sept, bis 23. Sept. 29 16 350 48 — vom 23. Sept, bis 1. Oct. 27 24 274 48 138 vom 1. Oct. bis 7. Oct. 50 26 244 60 111 vom 7. Oct. bis 14. Oct. 26 8 194 42 108 vom 14. Oct. bis 21. Oct. 25 18 190 50 141 vom 21. Oct. bi« 28. Oct. 71 16 358 471 45 vom 28. Oct. bis 4. Noo. 28 11 275 23 230 vom 4. Noo. bis 11. Nov. 63 105 104 45 84 vom 11. Nov. bis 18. Nov. 43 16 291 6 164 vom 18. Nov. bis 25. Nov. 23 19 230 5 223 vom 25. Noo. bis 1. Dec. 32 18 256 14 143 vom 2. Dec. bis 9. Dec. 31 17 352 35 345 vom 9. Dec. bis 16. Dec. 31 7 372 48 366 vom 16. Dec. bis 23. Dec. 45 25 310 35 250 vom 23. Dec. bis 31. Dec. 35 5 237 51 212 Total 974 573 7016 2167 3911
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