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01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 15.01.1902
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1902-01-15
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-19020115014
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-1902011501
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-1902011501
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1902
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Ättttsbkatt des Königlichen Land- und Amtsgerichtes Leipzig, des Mathes und Motizei-Ämtes der Ltadt Leipzig. Anzeige»-Preis die 6gespaltene Petitzeile 25 H. Reklamen unter dem RedactiouSstricy (»gespalten) 75 ,H, vor den Famllicniiack)» richten (6 gespalten) 50 H Tabellarischer und Zissernsatz entsprechend höher. — Gebühren für Nachweisungen und Offertenannahme 25 H (cxcl. Porto). (krtra-Beilagen (gefalzt), nur mit der Morgen-AuSgabe, ohne Poftbesürderung .Sl SV.—, mit Postbeförderung 70.—. ' e 2innahmeschluß für Anzeigen: Abrnd-AuSgabe: Bormittags 10 Uhr. Morgen-Ausgabe: Nachmittags 4 Uhr. Bei deu Filialen und Annahmestellen je ein« halbe Stunde früher. Anzeigen sind stets an die Expedition zu richten. Die Expedition in Wochentags ununterbrochen geöffnet von früh 8 bis Abends 7 Uhr Druck und Verlag von E. Polz in Leipzig. Nr. 25. Mittwoch den 15. Januar 1902. 86. Jahrgang. Mel und Papüthum. —ü— Die von klerikalen Blättern gebrachte Ankündigung, daß auf Veranlassung des Papstes demnächst eine aus katho lischen Kirchenmännern aller Welt gebildete besondere Com mission zusammentreten werde, mit der Aufgabe, alle auf die Bibel bezüglichen Fragen von Neuem zu untersuchen und zu begutachten, lenkt die Aufmerksamkeit auf eines der interessan testen Gebiete innerhalb der Geschichte de» neueren Katholi- cismus, nämlich die Stellung des Papstthums zur Bibel überhaupt. Während es dem Protestantismus bekanntlich von jeher darum zu thun war, die heilige Schrift aus einem bloßen Gelehrten- zu einem Volksbuche zu machen, hat der officielle Romanismus nie einen Zweifel darüber gelassen, daß lediglich die im Papst- thum verkörperte Kirche ein direktes Gebrauchs- und Ver fügungsrecht über die Bib^l haben solle. Gleich zu Anfang des Tridentiner Concils, in der Sitzung vom 8. April 1546, ist festgestellt worden, daß Niemand in Sachen des Glaubens und der Moral irgendwelche selbstständige Schriftaus legung vorbringen dürfe, sondern einzig und allein „denjenigen Schriftsinn, den innegehabt hat und noch inne hat die heilige Mutter Kirche, deren Vorrecht es ist, ein Urtheil abzugeben über den wahren Sinn und die Auslegung der heiligen Schriften". Ganz entsprechend verlangt die päpstliche Bulle vom 13. No vember 1564 von jedem Gläubigen das ausdrückliche Bekenntniß zur heiligen Schrift, insofern dieselbe von der Kirche ausgelegt ist und „nach dem einstimmigen Zeugniß der Väter feststeht". Das von Pius IX. berufene Vatikanische Concil hat am 24. April 1870 die tridcntinische Auffassung in ihrer vollen Schärfe bestätigt: „Da nun, was das heilige Tridentiner Concil über die Auslegung der heiligen Schrift zur Beschränkung der zuchtlosen Geister heilsam verordnet hat, von gewissen Leuten verkehrt ausgelegt wird, erneuern wir eben jenes Dekret und erklären seinen Sinn zugleich dahin, daß in Glaubenssachen ... daS für den wahren Sinn der heiligen Schrift anzusehen ist, was die heilige Mutier Kirche . . ." (die folgenden Worte ganz wie im Tridentinum). „Also ist es Niemandem erlaubt, gegen diesen Sinn oder auch gegen das einstimmige Zeugniß der Väter die heilige Schrift selbst auszulegen." Dieses, jedem freien, evangelischen Empfinden so völlig ent- gegenstehende Verbot würde kaum verständlich sein, wenn es eben nicht an seinem Theile zur Stärkung der Hierarchie gegen über dem Laienelemente beitrüge. Es ist sicherlich kein Zufall, daß gerade der Begründer der päpstlichen Weltmacht, Gregor VII., geflissentlich davon redet, „daß es dem all mächtigen Gotte nicht ohne Grund gefallen hat, daß die heilige Schrift an gewissen Stellen dunkel sei, damit sie nicht . . . zum Jrrthum führe". Letzteres aber würde der Fall sein, wenn die Bibel für Jedermann klar und offen Vorlage, — so die einigermaßen durchsichtige Logik eines Papstes, dem die abso lute Herrschaft über die Einzelgewissen als höchstes Ideal vorschwebte. Bonifaz VIII., der die Welt-Machtstellung des Papstthums gewissermaßen zum Dogma erhob, begründete seine bekannte Theorie von den „beiden Schwertern" durch eine beispiellos willkürliche Auslegung des an Petrus gerichteten Heilandswortes „Stecke Dein Schwert an seinen Ort!" Wie eine Ironie muthet es deshalb den Unbefangenen an, wenn das Tridentinum, gerade um der „Leichtfertigkeit" bei der Schrift auslegung vorzubeugen, diese als ein ausschließliches Recht der Papstkirche proclamirt. Bei. dieser Sachlage war es durchaus folgerichtig, wenn Pius VII. auf eine Anfrage des Erzbischofs Ignatius Raczynski, wie er sich mit den übrigen polnischen Bischöfen zu den Bibelgesellschaften zu stellen habe, in einem Breve vom 4. Juni 1816 diese Gesellschaften als Einrichtungen verdammte, „durch welche geradezu die Fundamente der Reli gion ins Wanken gebracht werden". Dieser Papst scheut sich im gleichen Schreiben nicht, die Bibelgesellschaften als eine „Pest" und als „die schwerste Gefahr für die Seelen" zu verunglimpfen. Aehnliche Töne schlägt L e o XII. in einer Enchciica vom 5. Mai 1824 an, wo es heißt: „Es wird Tuch nicht verborgen geblieben sein, verehrungswürdige Brüder, daß eine Vereinigung, gewöhnlich Bibelgesellschaft genannt, sich kühnlich über den ganzen Erdkreis ausbreitet, indem sie unter Außerachtlassung der Traditionen der heiligen Väter und gegen den ausdrücklichen Beschluß des Tridentinischen Concil» mit allen Kräften und Mitteln darauf ausgeht, daß die heilige Bibel in die Umgangs sprachen aller Nationen übersetzt, oder vielmehr zersetzt werde ... Zur Abwendung dieser Pest (a<l quam psstem svvrtenäam) haben unsere Vorgänger mehrfache Bestimmungen erlassen. . . . Auch wir ermahnen Euch, daß Ihr Eure Heerde von dieser ver derbenbringenden Weide auf jede Weise fernzuhalten bedacht seid!" Nicht weniger schroff verdammt Gregor XVI. in einer Encyclica vom 8. Mai 1844 die Bibelgesellschaften, die sich nicht davon abbringen ließen, „beliebige Leute zum Lesen jener (biblischen) Bücher zu verlocken, und zwar ohne An leitung". Im Syllabus endlich rangirrn die Bibelgesellschaften ebenfalls unter den „Pestkrankheiten, die oft und in gewichtigster Form in den Encycliken zuriickgewiesen werden". Dem Papstthum ist eS also ein Greuel, daß auch Laien sich mit der Bibel beschäftigen könnten. Schon Jnno- cenz III. weist in einem Schreiben an die Christen der Diöcese Metz auf die Gefahren hin, die mit einem Bibellesen seitens der Laien verbunden seien. Der Papst wolle den all- aemeinen Eifer nach Derstöndniß der heiligen Schrift zwar an sich nicht tadeln, aber niemals dürfe beim Bibelstudium die An weisung des kirchlichen Amte» umgangen werden. Zu gleicher Zeit (12. Juli 1199) beauftragt Jnnocenz III. Bischof und Capitel von Metz, doch ja eine rege Wachsamkeit gegenüber jener Bibelübersetzung zu haben, die von den Laien der Diöcese benutzt werde: „Ihr sollt auch eifrigst die Wahrheit erkunden, wer der Verfasser jener Uebersetzung gewesen ist, waS für eine Absicht bei dem Ueberseher vorliegt, wie es mit dem Glauben derer steht, die sie gebrauchen, was für ein Grund zur Belehrung, wenn sie doch den apostolischen Stuhl und die katholische Kirche ver ehren." Ein allgemeines, unzweideutiges Bibelverbot für die Laien hat dann die Synode zu Toulouse (1229) aus gesprochen: „Wir weisen e» auch zurück, daß e» den Laien er- laubt sein sollte, die Bücher de- Alten oder de» Neuen Testamente» zu besitzen." Nur rin Psalter und ein Brevirr für die gottes dienstlichen Pflichten könne zugrstanden werden, „aber daß sie die vorgenannten Bücher in die Volkssprache übersetzt besiäen dürsten, dagegen legen wir un» auf» Allerentschiedenst» in» vwtsl". vechEom» tz« (12^4) W»tz»t don S«i»n das Bibellesrn noch schärfer und drohte jedem, der nicht binnen acht Tagen die etwa in seinem Besitze befindlichen Bibelüber setzungen dem zuständigen Bischöfe zur Verbrennung au»- geliefert haben würde, mit einer Anklage wegen Ketzerei. Diese rigorose Stellungnahme ist ganz im Sinne des Papstthums. Unter den von Clemens XI. in der Bulle „Iluizrenitu?" k8. September 1713) verdammten Sätzen des Paschasius Quesnel findet sich auch die nun einmal als ketzerisch geltende Ansicht: „Die Dunkelheit des göttlichen Wortes ist für die Laien noch kein Grund, sich selbst vom Lesen desselben zu dispensiren". Pius VI., der am 28. August 1794 in feierlichster Form 85 Sätze der Synode zu Pistoja (1786, 18. bis 28. September) oerurtheilte, nennt in der hierauf bezüglichen Bulle die Lehre, wonach das freie Lesen der heiligen Schrift gestattet sein solle, „falsch, leichtsinnig, die Seelenruhe gefährdend". Daß man auf römischer Seite somit gegen jede Bibel übersetzung ein gewisses Mißtrauen haben mußte, ergiebt sich von selbst. Ein Decret der Jndercongregation vom 7. Ja nuar 1836 besagt denn auch: „Die heilige Kongregation hat be schlossen, wiederum in Aller Erinnerung zu bringen, . . . daß die allzu populären Bibelübersetzungen nicht zuzulassen sind, es müßte denn sein, daß etliche vom apostolischen Stuhle approbirt oder mit Anmerkungen herausgegeben wären, die den heiligen Kirchenvätern entnommen sind oder gelehrten katho lischen Männern." Also ganz der alte Standpunkt, denn ob die Kirche oder deren hirtlich approbirte, officielle Wissenschaft in Sachen der Bibel etwas bestimmt, kommt ja natürlich auf das selbe hinaus. In neuester Zeit hat man diesen Standpunkt in verschärfter Form wieder als den für die römische Kirche allein gütigen ausdrücklichst kundgegeben. Leo XIII. hat am 25. Januar 1897 hinsichtlich der Bücher-Censur eingehende Be stimmungen erlassen, wobei es unter der Rubrik „Allgemeine Decrete" mit aller Deutlichkeit heißt: „Da durch Erfahrung fest steht, daß, wenn die heiligen Schriften in der Volkssprache überall ohne Unterschied zugelassen würden, hieraus wegen des menschlichen Leichtsinns mehr Schaden als Nutzen entstehen würde, so werden hiermit alle Uebersetzungen in der Mutter sprache, auch wenn sie von katholischen Männern verfaßt sind, überhaupt verboten (omnino prosiidc-ntur), sie müßten denn vom apostolischen Stuhl approbirt oder unter bischöflicher Ueber- wachung mit Anmerkungen herausgegeben sein, die den heiligen Kirchenvätern und gelehrten katholischen Schriftstellern ent nommen sind." Für den gelehrten Gebrauch sollen bezeichnenderweise auch Bibeltexte und Uebersetzungcn zugelasten sein, die von Nicht katholiken veröffentlicht sind — die eigene katholisch-gelehrte Bibelforschung scheint also doch nicht ganz zu genügen —, frei lich unter der Voraussetzung, so betont Leo XIII. in seinem Bücher-Decrete, „wofern sie nur nicht in den Vorreden oder An merkungen gegen die Dogmen des katholischen Glaubens pole- misiren". Ob die neue päpstliche Bibelcommission wohl einige neue Gesichtspunkte finden wird? Man braucht kein Pessimist zu sein, um diese Frage mit „Nein" zu beantworten; wo die Marschroute genau und bis ins Kleinste vorgezrichnet ist, werden gewöhnlich keine großen Entdeckungen gemacht. Der Krieg in Südafrika. Monopolisiruns der grsammte» Goldgewinnung in Transvaal Man schreibt uns aus Capstadt: Von Pretoria kommen inlerrssan-tc Nachrichten mit Bezug auf die dort tagende Commission, welche die Ausarbeitung des neuen „Gold- Gesetzes" zur Aufgabe hat. Diese Commission, welche bis zu einem gewissen Grade über die kommerzielle und finanzielle Zu kunft des Transoaalstaates zu entscheiden haben "wird, scheint eine höchst auffällige und verdächtige Zusammensetzung gefunden zu haben, indem sämmtliche Mitglieder „Experten von weitgehendster Erfahrung und auf das Engste an den beabsichtigten Neueinrich tungen und den daraus zu gewinnenden Vortheilen interessirt sind", wie es in einem osficiellen Berichte über dieses wichtige Comitö heißt. Mit anderen Worten, diese „Interessenten" sind, wie übrigens der genannte Bericht auch noch ausdrücklich zu gesteht, identisch mit den großen Kapitalisten des Goldlandes, denen es also überlassen sein wird, die ganze Gesetzgebung für di« Goldminen-Jnoustrie im Transvaal für die Zukunft so fest zulegen, wie sie eS in ihrem eigensten Interesse für gut und bequem halten werden. Die Äoeren-Regierung versuchte es früher nach Kräften durch- zusetzrn, daß das „Gold-Gesetz" so weit als nur eben möglich auch des „armen Mannes" Gesetz sei, daß also auch der kleine Minenbesitzer und selbst der einfache Goldgräber den Schutz des selben genießen konnte. Die britische Commission, die natürlich keinen einzigen Vertreter des „armen Mannes" enthält, wird jetzt eine derartig« Gesetzgebung für die Goldgewinnung schaffen, daß «das Gold-Monopol der großen Kapitalisten, wie Echstein und Consorten, ein completes und unerschütterliches werden wird. Der sogenannte Randminen-Bezirk ist beoeits vollständig in den Händen jener geschloffenen Corporation von großen Spekulanten und Capitalisten, aber dies« letztere wünscht nunmehr auch die Controle über alle anderen Goldfelder im Transvaal zu erlangen, wtlche bereit» sich al» profitable ergeben, oder vielleicht noch der regulären Ausbeutung entbehren. Dabei werden natürlich der kleine Prosprctor und Goldgräber einfach an die Wand gedrückt und ruinirr werden, denn sie sind der Absorbirung der gelammten Goldminen-Jnteressen der Landes durch die große Tapitakisten- gruppe nur im Wege und müssen deshalb verschwinden. Es ist natürlich ein offener Skandal, daß eine derartige Zu sammensetzung dieser ehrenwerthen Commission überhaupt mög lich war. und daß dieselbe schon jetzt, noch mitten im Kriege, über vie Zukunft der wichtigsten Interessen de» Landes nach eigenem Gutdünken dtsponirrn kann. E» ist dabei natürlich auch ganz unausbleiblich, daß bei allen diesen Angelegenheiten die „goldene Hand" wieder eine große Rolle spielt, und wenn auch die voeren heute nicht mehr in Pretoria und JohanniSburg herrschen, so ist deshalb da» alte System der Jnteressenwirthschaft, drr Be stechung, de» Nepotismus und verwandter Erscheinungen in neuer, vermehrter Auflage im Aufblühen begriffen. * 14. Januar. (Telegramm.) Kttchener melde« au» JohonniSburg vom IS. Januar: Seit dem Ü. Januar sind « Haar» »«fOkla», » ward»» wa«uid« «uch tzafangen, während sich 93 ergeben haben. Im östlichen Transvaal schein« sich der Feind zerstreut zu haben, obwohl er daselbst bOO seiner besten Streiter zusammenqezogen hotte, um bei Onver» wacht gegen Plumer vorzugehen. Tie Hauptmasse des Feindes im westliche» Transvaal steht west- lich von Rustenburg. Die Hauptansammlungen von Boeren im Orangefreistaat sind beim Wigefluß und südlich von Bethl»» hem. Verschiedene englische Truppenabtheiluogen halten diese Commandos in Atbem. Monro, Lovar und Follett streifen durch daS Dreieck zwischen Jamestown, Aliwal-North und Lady.Grey in der Capcolonie, wo kleine Boerenabtheilungen stehen. Im Westen der Capcolonie wird drr Feind nach Norden zurückqedrängt und werden Proviantdepot» errichtet, die al» Stütz punkte für künftige Operationen jenseits drr nrurn BlockhauSltaie dienen sollen. Deutsches Reich. -r- Berlin, 14. Januar. (Absichtliche Blindheit.) Man ist es ja von der „ K ö ni s ch e n Volks zeitung" gewohnt, daß sie in ihrer Schwärmerei für die Polen jedes Augenmaß für die richtige Wür digung ihrer Lieblinge verloren hat. Mit einem Artikel über „Die polnischen Vereine in Rheinland und Westfalen" übertrifft sie indessen alles von ihr bisher Geleistete. Sie geht davon aus, daß den polnischen Vereinen in Rheinland und Westfalen der Gebrauch der polnischen Sprache bei ihren Tagungen verboten worden sei, und sie sucht die Ungerechtigkeit dieser Maßregel durch die Behauptung darzuthun, daß die Vereine völlig harmlos seien. Politische Tendenzen lägen ihnen „durchaus fern; ver gleichen ließen sie sich mit den Vereinigungen der Hessen, Bayern u. s. w. in preußischen Städten .. . Unter den -in Rhein land und Westfalen lebenden Polen sind sehr viele, namentlich die aus Oberschlesien stammenden, die von keinerlei natio naler Tradition wissen." Auch darüber, daß verschiedene vhoinisch- westfälische Polenvereine dir berüchtigten radikal-polnischen Hetzer Martin Biedermann und Or. Rakowski zu Ehrenmitgliedern ernannt haben, g-ht die „Köln. Volksztg." mit Gleichmuth hinweg. Sie meint: „Das haben sie freilich gethcrn und damit eine groß artige Dummheit begangen, die -aber weiter nicht verwunderlich ist in einer Zeit, in der kein Vereinsklimbim mehr vor sich zehen kann, ohne daß irgend wer antelegraphirt ckver zum Ehrenmitglied ernannt wird." Diese Art von Entschuldigung kann nur mit einer etwas versrübt eingetretenen Faschingsstimmung erklärt werden, denn jeder nur einigermaßen verständige und ernsthafte Politiker wird wohl der Auffassung sein müssen, daß auch der harmloseste Verein in dem kleinsten hinterpommrrschen Neste sicher lich nur solche Leute zu Ehrenmitgliedern ernennen wirv, die er aus irgendwelchen Gründen bewundert; andernfalls würde er sich ja über sich selbst luftig machen. Wenn -also westfälische Polen verein- die 'beiden berüchtigtsten polnischen Hetzer zu Ehrenmit gliedern ernennen, so mag dies ja insofern «ine „großartige Dummheit" sein, als diese Vereine -damit zugleich die ihnen inne wohnenden Tendenzen verrathen, aber als einen bloßen schlechten Witz darf man eine solche Handlungsweise gäwiß nicht auffaffen. Welchen radikalen Auffassungen aber ein Theil der rheinischen und der westfälischen Polen huldigt, ist ja durch die Duisburger Sondercandidatur gegenüber dem Centrum und durch die fanatischen Angriffe auf deutschgrsimtte hohe katholische Würdenträger zur Genüge klar gestellt worden. Wenn die im Rheinland und in Westfalen lebendcnPolen wirklich „von keinerlei nationalen Traditionen etwas wissen", weshalb gehen sie denn gegen das Centrum und hohe katholische Geistliche vor, die doch ihre kirchlichen Interessen als geistliche Würventräger vollauf wahren? Der Auffassung, daß die Polen in Rheinland und Westfalen alles eher als harmlos sind, sind nicht nur wir als Gegner des Centrums, sondern sogar katholische Blätter selbst, denen die Polen etwas näher auf dem Nacken sitzen als dem Blatt« in der Marzellenstraße im heiligen Köln. 0. H. Berlin, 14. Januar. Sine ziemlich bedeu tende Reorganisation der B a u g e w e r k s ch u l e n ist im Werke, da die zum Theil recht mangelhafte allgemeine Vor bildung der Schüler di« Baugewertschulen mit einem Unterrichts stoffe belastet hat, der in die Volksschule oder allenfalls noch in die Fortbildungsschule gehört, während die technischen Unter richtsfächer, deren Lehrstoff mit -dem Fortschreiten der Balltechnik naturgemäß angewachsen ist, nicht mehr mit der wünschenswerthen Gründlichkeit betrieben werden konnten. Um diesen Uebelstand zu beseitigen, sollen Vorclassen eingerichtet werden, in denen neben den Elementarfächern im Wesentlichen nur Linear- und Freihandzeichnen getrieben wird. Alle Aufnahmrsuchenden, die nicht durch Zeugnisse oder in einer Aufnahmeprüfung nachweisen, daß sic die für den Besuch der vierten Baugewrrkschulclasse er forderlichen Kenntnisse besitzen, müssen die Dorclafle durchmachen. Andererseits hat sich gezeigt, daß die Lehrziel« drr Baugswerk- schul« über das Bedürfniß solcher Bauhandwerker hinausgehen, die neben tüchtigem praktischen Können zwar Wrständniß für Bauzeichnungen haben und mit der Baufü.hrung vertraut sein müssen, eine weitergehende zeichnerisch« Fertigkeit aber ebenso, wie Kenntnisse in d«r reinen und angewandten Mathematik und wohl auch in der Formenlehre entbehren können. ES ist zweifellos ein Bedürfniß für die Errichtung von Schulen vorhanden, 'm den«n Bauhandwerkern Gelegenheit gegeben wird, sich neben einer ge wissen zeichnerischrn Fertigkeit in der Bauconstruct>ion»lehre, der Baukunde und Bauführung die Kenntnisse anzueignen, die von einem tüchtigen Polier verlangt werden. Anstalten dieser Art dürften auch die Bauqewerkschulen von einem Schulmatevial ent lasten, da» in sie nicht gehört und geeignet ist, ihre Erfolge zu beeinträchtigen. ES sollen, um Erfahrungen über die zweck mäßigste Organisation einer solchen niederen Bauhandwerker schule zu sammeln, zunächst bei zwei staatlichen und bei einer städtischen Baug«werkschule versuchsweise Polierclassen eingerichtet werden. Dic Angliederung an ein» Baugewerkschule hat den Dortheil, daß hier ein erfahrener Leiter und tüchtige vorgebildet« Lehrkräfte zur Verfügung stehen. * Berlin, 14. Januar. (Professor Schmolle» über di« gegenwärtige deutsch, Agrar» und Handelspolitik.) Der bekannt» Nationalllkonom Prof. Schmoll«, gab in seine» l«tzt«n G»n«ch«»tz»P4rt»suag in »«, Universität über praktische Nationalökonomie seiner Auffassung über die heutige Agrar- und Handelspolitik in interessanten Aus führungen Ausdruck. Er sprach zunächst über die ländlichen Arbeiterverhältnisse in Ostelbien und führte hierbei etwa Folgen des aus: Die Zahl des landwirthschaftlichen Gesindes nimmt heute im Osten Deutschlands immer mehr ab. Während die früheren Geschlechter stets auf den Dörfern und Gütern, wo sie geboren waren, Stellung und Arbeit batten, bat sich heute das Bild wesentlich geändert. Die jungen Kräfte wandern im Sommer auf die mitteldeutschen Güter oder gehen in die Stadt und zur Industrie. Der östliche Gutsbesitzer muß sich mit pol nischen, russischen und galizischen Wanderarbeitern behelfen. Hierin liegt eine große Gefahr, denn wer will verhüten, daß unter diesen Umständen der deutsche Osten allmählich von slawischen Elementen überschwemmt wird und daß, wo heute wirklich patriotisch« deutsche Männer sitzen und deutsch denken, dann in 200 Jahren ihre Urenkel nur noch antideutsch denken können? Die Zunahme der Wanderarbeit der deutschen Land arbeiter hat freilich nicht blos ungünstige wirtbichaftliche und sittliche Folgen. Bei einer richtigen Organisation ist sie bis zu einem gewissen Umfang wohl erträglich, aber wenn sie zu großen Umfang annimmt, so schadet sie. Sie ist zuletzt doch ein schlech ter Nothbehelf und sie trägt für den deutschen Osten die Gefahr in sich, ihn dem Deutschthum zu entfremden. Was kann dieses Uebel beseitigen? Nur eine Colonisation großen Stiles kann helfen, welche den Stand der deutschen Mittel-, Klein- und Parzellenbauern im Osten so weit vermehrt, daß der ganze deutsche Osten eine dichtere deutsche Bevölkerung erhält. Dann e'-st wirv der Gutsbesitzer wieder eine genügende Zahl von Arbeitern und Gesinde in nächster Nähe erhalten, dann wird die Abwan derung der Deutschen aus dem Osten noch nicht sofort aufhörcn, aber sich sehr bedeutend einschränken, weil die ländlichen Ar beiter dann diejenige wirthschaftliche Aussicht in der Nähe haben, auf die sie am meisten Werth legen, den Erwerb einer kleinen Pachtung oder eines kleinen Besitzes. Unbedingt nöthig ist es aber, daß diese Colonisation in großem Stile angelegt wird, 100 Millionen reichen nicht, 500 bis 600 Millionen Mark müßten schon aufgewendet werden. Was die Generalcommission und die Ansiedelungscommission gethan haben, reicht nicht aus, es ist nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Freilich muß man hierbei großen Muth zeigen und zwei Puncte im Auge behalten: Man muß das Land zu den heutigen theueren Preisen taufen und billig verkaufen und vor Allem den großen Grundbesitz ein schränken, die großen Besitzungen aus der Hand der Großgrund besitzer kaufen und sie parzelliren. Dies sind die einzigen Mittel, um die Uebel der Abwanderung aus dem deutschen Osten und der Ueberschwemmung des deutschen Ostens mit slawischen Ele menten zu beheben. Bei der Besprechung der gegen wärtigen Handelspolitik kam Professor Schmoller auf den zur Zeit die Öffentlichkeit so start beschäftigenden Zoll tarif zu sprechen. Er bekannte sich als Freund desselben und als Hochschutzzöllner. Als er auf das preußische Zollgesetz vom 26. Mai 1818 zu sprechen kam, stellte er einen Vergleich zwischen diesem und dem gegenwärtigen an und führte aus, daß damals Preußen unter schwierigen Verhältnissen gezwungen worden sei zu einem maßvollen liberalen Zollgesetze mit möglichst wenigen Positionen und specificirten Classen. Auch gegenwärtig sei die Lage ähnlich, die Vereinigten Staaten, England und Frankreich haben auf ihre Waarrn einen hohen Zollfchutz gelegt, so daß Deutschland sich qenöthigt fühlen mußte, seine heimische Land- wirthschaft vor Allem und auch die Industrie zu schützen. Er schloß mit der Warnung, daß kein Staat Zollretorsionen und Zollkriege heraufbeschwören möge, wenn er sich nicht stark genug in wirthschaftlichcr Beziehung fühle, den Kampf aufzunchmen und durchzufllhren. * Berlin, 14. Januar. (Volks- und Jugendspiele und Förderung der Wehrkraft durch Erziehung.) Der Vorstand de- Central-AuSschusse» zur Förderung der Volks- und Jugendspiele in Deutschland und einige Mit glieder de» Unterausschüsse» für Förderung der Wehrkraft durch Erziehung hielten am 3., 4. und 5. Januar d I. in Berlin unter dem Versitz deS Herrn von Schenckendorff mehrere Sitzungen ah. Die anregenden Verhandlungen, an denen sich auch die Herren l)r. meck. Schmidt- Bonn, Turninspector B ö t t ch e r - Hannover, Professor vr. K o ch - Braunschweig, Professor vr. Ko bl rau sch« Hannover, Realschuldirector vr. Lorenz-Quedlinburg, Sudiendirector Professor Raydt-Leipzig, der Vor sitzende de» deutschen TurnlebrervercinS, städtischer Turnwart H. Schröer-Berlin, Wirklicher Rath Weber-München und Professor Wickenbagen- Rendsburg belbeiligten, zeigten, welche» arbeitSfreudiHe, frische Leben und Streben m den Männern herrscht, die auf diesem vaterländisch so überaus wichtigen Gebiete seit mehr al» einem Jahrzehnt einmüthig zusammen wirken; andererseits ging au» den Ver handlungen bervor, daß noch große weitere Fortschritte in Bezug auf die körperliche Erziehung unserer männlichen und weiblichen Jugend nothwendig sind, wenn den gesundbeilS- störenden Einflüssen de» CulturlebenS wirksam vorzebeugt und unsere Volkskraft erhalten werden soll. Für die nächste Sommrrtagung wurden der 5. und 6. Juli und als Lu Köln in Aussicht genommen, zugleich in der Absicht, den daselbst stattfindendrn vaterländischen Festspielen, die zum 4. Mal abgehalten werden, beizuwohnen. E» sollen dabei vom Central-AuSschuffe auch Mustervorführnngen von Bewegungsspielen, sowohl der Knaben als der Mädchen, in möglichst auSgebrrit»t»m Maße veranstaltet werden. T derlln, 14. Januar. (T»legramm.) Der Kaiser unternahm gestern Vormittag einen Spaziergang im Park von Sanssouci. Zur Mittagstafel bei dem Kaiserpaar war Prinzessin Ernst von Sachsen-Altenburg und Hofmarschall v. Lujck geladen. Drr Kaiser begab sich nm 7 Uhr 3 Minuten nach Berlia, um einem Vortrag deS Prof. Delitzsch über Babylon in drr Sing - Akademie beizuwobnen. Zur Abendtafel im königlichen Schlosse waren geladen oer Reichskanzler Graf von Bülow, der Ebes de« Civil- cabinet» von Lucanv», Admiral Hollmann, Eapitän z. S. von Müller. Die Nacht verblieb der Kaiser in Berlin und körte beute Morgen von S>/, Ubr ab den Vortrag de» Chefs deS MilitärcabinetS und im Anschluß daran den- jenigen de« CbrsS de- AdmiralstabrS. Heut» Mittag 12»/« Uhr ertheilt» drr Kaiser im königlichen Schlosse den Präsidien des Herrenhauses und d»s Abgeordnrtenhausr« tzi« „bet»««, Indirnzen, »rlch, nur kurz« Zeit währt,o, —
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