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01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 05.02.1902
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1902-02-05
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-19020205014
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-1902020501
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-1902020501
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1902
- Monat1902-02
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N 1.1». -li. I-Us-t-N. Ueli l . 0. >. u. >. o.eiv I. v.r q V 12. HZ ZS Bezugs-Preis in der Hauptexpedition oder den im Stadt bezirk und den Bororten errichteten Aus gabestellen abgeholt: vierteljährlich 4.50, — zweimaliger täglicher Zustellung in« Haus 5.50. Durch die Post bezogen für Deutschland u. Oesterreich: vierteljährl. ^ll 6. Man abonnirt serner mit entsprechendem Postaufschlag bei den Postanstalten in der Schweiz, Italien, Belgien, Holland, Luxem burg, Dänemark, Schweden und Norwegen, Rußland, den Donaustaaten, der Europäischen Türkei, Egypten. Für alle übrigen Staaten ist der Bezug nur unter Kreuzband durch die Expedition diese« Blattes möglich. Redaction und Expedition: Ivhaimtögaffe 8. Fernsprecher 153 und 8L2. FUia1e*»,-tti-»«« r Alfred Hahn» Buchhandlg, UniversitLtSstr. 3, L. Lösche, Katharinenstr. 14, u. KSnigSpl. 7. Haupt-Filiale in Berlin: Königgrätzerstraße 116. Fernsprecher Amt VI Nr. 3393. Morgen-Ausgabe. MMer, Tageblatt Anzeiger. Amtsblatt -es königliche« Land- ««- Amtsgerichtes Leipzig, -es Nakhes n«d N-lizei-Amtes -er Lta-t Leipzig. Anzeigen-Prei- die 6gespaltene Petitzeile 25 H. Reklamen unter dem Rrdartionßstrich («gespalten) 75 H, vor den Familiennach- richten (6 gespalten) 50 L,. Tabellarischer und Ziffernsatz entsprechend höher. — Gebühren für Nachweisungen und Osfertrnaunahme S5 H (excl. Porto). Extra-Beilagen (gesalzt), nur mit der Morgen-AuSgabe, ohne Postbesörderung .«l 60.—, mit Postbesörderung .4l 70.—. Auuahmeschluß für Anzeigen: Abend-Ausgabe: Vormittags 10 Uhr. Morgen-AuSgabe: Nachmittags 4 Uhr. Bei de« Filialen und Auaahmestellen je eine halb« Stunde früher. Anzeigen sind stets an die Expedition zu richten. Die Expedition ist Wochentag« ununterbrochen geöffnet von früh 8 bi« Abends 7 Uhr. Druck und Verlag von E. Polz iu Leipzig. Nr. 8t. Mittwoch den 5. Februar 1902. 98. Jahrgang. Die Gewerbegerichte. >Or. L. Am 1. Januar ist das viel umstrittene Gewerbe- gcrichtsgesetz endlich in Kraft getreten. Durch seine Vor schrift, das« in allen Gemeinden, die nach der jeweilig letzten Volkszählung mehr als 20 000 Einwohner haben, ein Gewerbegertcht errichtet werden „muß", ist man in nahezu 60 deutschen Städten und auch in einigen großen „Dörfern" mit den Vorarbeiten für die Errichtung der Ge werbegerichte beschäftigt. Es giebt nun Orte von der an gegebenen Größe, in denen gar kein Fabrik-, sondern nur -er für die Einwohnerschaft erforderliche Handwerksbetrieb stattfindet, z. B. die Billcnvorortc unserer Großstädte. In solchen Orten wird ein Gcwerbegericht kaum ausreichende Beschäftigung finden, da unsere Handwerksmeister mit ihren Gesellen nicht so viel Streitigkeiten zu haben pflegen, daß ein besonderes Gericht für sie lebensfähig wäre. Der Richter würde nicht genügend Stoff vorfinden, um sich in die Rechtsprechung cinzuarbetten und Autorität zu ge winnen. Für solche Fälle bleibt eS unbenommen, daß mehrere Gemeinden sich zusammenthun und ein gemein sames Gewerbcgericht errichten. Andererseits können auch Gemeinden, deren Einwohnerschaft nicht 20 000 beträgt, ein Gewerbegericht auf Antrag betheiligtcr Arbeitgeber oder Arbeiter durch Anordnung der Landesccntralbchörde erhalten. Für die bestehenden Gcwcrbegcrichte bringt das Gesetz eine große Anzahl von Neuerungen. Zunächst wird der Grundsatz, daß von den Gewerbcgerichten alle Ansprüche entschieden werden sollen, die sich unmittelbar aus dem Arbeitsverhältnisse ergeben und Gegenstand des eigent lichen Arbeitsvertrages sind, in erweitertem Maße zur Ausführung gebracht. Die Rechtsprechung der Gewerbe gerichte hatte den bisherigen Vorschriften theilweise eine zu enge Auslegung gegeben, deshalb zählt das neue Gesetz eine weitere Reihe von Streitigkeiten neu auf, so Streitigkeiten über die Rückgabe von Zeugnissen, Lohn büchern und sonstigen Urkunden, von Kleidungsstücken, Eautionen, Gerätschaften, ferner die Ansprüche auf Schadenersatz oder auf Zahlung einer Vertragsstrafe. Wenn für eine Streitsache das Gewerbegericht gesetz lich zuständig ist, so steht es den Parteien bekanntlich nicht frei, sich an das Amts- oder Landgericht zu wenden, sondern die Zuständigkeit der Gewerbegerichte ist eine ausschließliche. Theils aus Antipathie gegen die Gc- werbegerichte, theils, um schneller die Entscheidung her- beizusühren, haben mehrfach größere Betriebe in ihren Arbeitsordnungen bestimmt, daß Streitigkeiten durch einen Schiedsspruch entschieden werden sollen, unter Ausschluß des Rechtsweges. Als Schiedsrichter ist dabei nicht selten ein Meister oder ein RechtSverstänbiger be nannt. Einen solchen Schiedsspruch mißbilligt das neue Gesetz. Es schreibt vor, daß Schiedsvcrträge nur dann die Zuständigkeit der Gewerbegerichte ausschlietzen, wenn als Schiedsrichter Arbeitgeber und Arbeiter in gleicher Zahl unter einem Vorsitzenden Mitwirken, -er weder Arbeit geber oder Angestellter, noch Arbeiter ist. Es muß also ein Schiedsgericht aus mindestens 8 Personen gebildet werden. Meines Erachtens bedeutet diese Vorschrift das allmähliche Absterben der Schiedsverträge. Denn die Bildung solcher Schiedsgerichte ist eine ziemlich mühsame «nd zeitraubende Sache, so daß man auf diese Weise nicht schneller «nd oft kostspieliger eine Entscheidung der Streit sache herbciführen wird, als durch Anrufung des Gewerbe gerichts. Die Besetzung des Gewerbegerichts ist durch das neue Gesetz von beengenden Fesseln befreit. Es ist nicht mehr nöthig, um an den Wahlen der Beisitzer zum Gewerbe gericht theilnehmen zu können, ein Jahr lang in dem Bezirke des Gewerbegerichts Wohnung ober Beschäftigung gehabt zu haben. Auch für den Vorsitzenden ist das bis herige Erforderniß, mindestens zwei Jahre im Bezirke des Gerichts Wohnung oder Beschäftigung gehabt zu habe», gestrichen; für die Beisitzer, sowohl Arbeitgeber, als Ar beiter, ist es beibehalten. Der Grundsatz, daß Mit glieder einer Innung, für welche ein Schiedsgericht er richtet ist, weder wählbar, noch wahlberechtigt sind, eben sowenig, wie die bei den Jnnungsmitglicdern beschäf tigten Personen, ist auch im neuen Gesetz beibchalten. Dies soll jedoch nicht mehr hindern, daß, wenn ein Bei sitzer erst nach seiner Wahl Mitglied einer solchen Innung wird, oder bei einem Jnnungsmeister in Arbeit tritt, er bis zur nächsten Wahl im Amte bleibt. Zweifel darüber, wer als „Arbeitgeber" wählbar und wahlberechtigt sei, werden durch die Vorschrift beseitigt, daß als Arbeitgeber diejenigen selbstständigen Gewerbetreibenden gelten, die mindestens einen Arbeiter regelmäßig das ganze Jahr hin durch oder zu gewissen Zeiten (in der Saison) beschäf tigen; der eine Arbeiter kann auch ein Lehrling sein. Um zu verhindern, daß bei bestehenden Parteiungen unter den Wahlberechtigten nur eine Partei im Gewerbe gerichte vertreten ist, trifft das Gesetz die bcmerkenSwerthe und vielleicht für unsere politischen Wahlen bedeutsame Neuerung, daß die Wahl nach dem Grundsätze der Ver- hältnißwahlen geregelt werden kann. Dabet kann die Stimmabgabe auf Vorschlagslisten beschränkt werden, die bis zu einem im Statut festgesetzten Zeitpunkte vor der Wahl cinzureichcn sind. Der Nutzen dieser Berhältniß- mahleu besteht darin, daß auch die Minderheiten ihrer Stärke entsprechend unter den Beisitzern vertreten sind. Die Gemeindeverwaltungen werden gut thun, bei der Um arbeitung des Ortsstatutes die Frage, ob die Einführung der Bcrhältnißwahlen nach Lage der örtlichen Verhältnisse geboten sei, ins Auge zu fasse«. Im Auslande, be sonders tu der Schweiz, in Belgien, Dänemark, Nor wegen, sind solche Wahlen bereit- seit Jahren eingeführt. In Deutschland hat besonders Stadtrath Or. Flesch in Frankfurt sic warm befürwortet und praktische Versuche gemacht. Nicht unwichtig ist auch eine Neuerung im Verfahren -er GeWkrtzeserich^ Mßtzer HMe, wen« Fortsetzung der Verhandlung bestimmten Termin vor dem Gewerbegericht die Parteien oder eine davon nicht er« chienen, das Gericht nicht ein Versäumungsurtheil zu erlassen, sondern es sollte urtheilcn unter Berücksichtigung der bisherigen Verhandlungen, insbesondere einer etwaigen Beweisaufnahme; es konnte auch einen neuen Termin anberaumen. Kurz, das Gewerbegertcht hatte völlig freie Hand, nach seinem Ermessen zu entscheiden. Diese Freiheit barg eine gar zu große Schwierigkeit für den Vorsitzenden in sich, der unmöglich von allen Sachen das Ergcbniß der früheren, blos mündlichen Berhand- lungen im Gedächtnis) haben konnte. Die Beisitzer haben meistens gewechselt. Diesem Mißstände hilft das neue Gesetz dadurch ab, daß cs die Vorschriften der Civtlproceß- ordnung, wie sie für die ordentlichen Gerichte gelten, für anwendbar erklärt. Erscheint also der Kläger im Termin nicht, so wirb er mit der Klage abgewiesen, erscheint -er Beklagte nicht, so wird er, wenn die Behauptungen des Klägers dessen Antrag rechtfertigen, verurthetlt. Gegen da- Bersäumnißurtheil kann -innen drei Tagen Etn- pruch eingeretcht werden. Die in der Oefsentlichkeit am meisten erörterte Neue rung ist die Erweiterung der Thätigkeit des Gewerbe gerichts als E i n tg un g - a m t. Bisher trat dasselbe in dieser Eigenschaft nur dann in Thätigkeit, wenn eS von beiden Thetlen anaerufen wurde. Das ist verhältnitz- mäßig selten geschehen und in Folge dessen die wohlthättge Wirkung größtenthetlS anSgcbliebrn, welche man -et -em allseitigen Vertrauen zu den Gewerbegerichten von ihnen für die Beilegung von Streik« erwarten konnte. Das neue Gesetz verpflichtet den Vorsitzenden des Gewerbe gerichts dann, wenn die Anrufung nur von einem Theile erfolgt, dem anderen Theile hiervon Kenntniß zu geben, und zugleich nach Möglichkeit dahin zu wirken, daß auch dieser Thcil sich zur Anrufung des EinigungSamteS bereit findet. Auch wenn von keiner Seite eine Anrufung er folgt, soll der Vorsitzende bei allgemeinen Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitern auf die Anrufung des Einigungsamtes htnzuwirken suchen und sie den Bc- thciligtcn bei gelegentlicher Veranlassung nahe legen. Er ist befugt, zur Einleitung der Verhandlung, sowie später in deren Verlaufe, die betheiltgteu Personen vorzuladen und zu vernehmen: ist das EintguvgSamt auch nur von einer Seite angernfen, kann er für Len Fall -e- Nicht erscheinens eins Geldstrafe biß zu 100 androhen. Die Gegenpartei muß also erscheinen, kann aber ein Eintreten in die Verhandlung ablehncn. — Wenn das Gewerbc gericht seine schwierige Thätigkeit als EinigungSamt soll vollbringen können, so muß eS mit Personen besetzt fein, denen die Betheiligten im einzelnen Falle volles Ver trauen, nicht nur hinsichtlich ihrer Unparteilichkeit, sondern auch ihrer Sachkenntniß entgegenbringen. Aus diesem Grunde wird in Zukunft das Gewerbegertcht als Eini gungsamt nicht mit seinen regelmäßigen Mitgliedern be setzt sein, sondern außer seinem Vorsitzenden mit Ver trauensmännern, die von den Betheiltgteu bezeichnet und nur, wenn dies nicht geschieht, von dem Vorsitzenden er nannt werden. Der Vorsitzende kann eine oder zwei un- betheiligte Personen, über welche er zuvor die Ansicht beider Theile gehört hat, mit berathender Stimme zu ziehen. — Hat eine Innung ein besonderes EinigungS- amt errichtet, welches den neuen Vorschriften entspricht, so kommt für eine Streitigkeit, bei der ausschließlich Jnnungsmitglicder und deren Arbeiter betheiltgt sind, das Gewerbegertcht als EinigungSamt nicht in Betracht. Das sind die wesentlichen Neuerungen des in Kraft getretenen Gesetzes, dessen Vorschriften bei der zunehmen den Erweiterung der Zuständigkeit der Gewcrbegerichte auch für solche Kreise Interesse haben werden, welche den Gcwerbegerichten nicht oder noch nicht unterstellt sind. Die Reise -es Schah nach Lerlin. ^v. IL. Te h era u, 16. Januar. Die Reise des Schah nach Europa ist so fest beschlossen, daß nur bas Eintreten außergewöhnlicher Hindernisse sie vereiteln könnte. Ebensoviel, als die Rathschlägc seiner Leibärzte, ja vielleicht noch mehr, hat dazu der Wunsch des Schah beigetrögen, den deutschen Kaiser kennenzulernen, denn dieser nimmt in dem Ideen- kreise der Orientalen eine ganz besondere Stellung ein. Seit der Reise nach Palästina und der Ntederlegung deS Kranzes am Grabe Sala eddin-, wodurch er dem Helden der Glanzzeit de« JSlamS seine Anerkennung zollte, über ragt die markante Persönlichkeit de- Kaisers in ihren Augen wett alle übrigen Staatsoberhäupter Europa-, und die Zeiten der Freundschaft Karl s deS Großen und Harun al Raschids steigen wieder vor ihnen auf. Al» der Schah vor zwei Jahren Europa berührt hatte, haben die Perser seine Reise als mehr oder weniger verfehlt betrachtet, weil er den deutschen Kaiser, beralleinsetneuneigcn- nützige Freundschaft für die Orientalen bethättgte, nicht von Angesicht zu Angesicht gesehen hatte. Bon England ist eine Einladung bestimmt zu er warten, und eS ist nicht ausgeschlossen, daß der Schah -en KrönungSfeierlichkeiten beiwohnen wird. Sine Begeg nung mit dem Kaiser von Rußlandist dagegen nicht in Aussicht genommen, da dieser sich voraussichtlich auf einer Rundreise in die Provinzen befinden wirb. Namentlich rechnet Transkaukasien auf den Besuch seines Herrschers, weil er der Feier der hundertjährigen Zugehörigkeit Georgiens zu Rußland im letzten Jahre nicht hat bei« wohnen können. Wahrscheinlich wird -er Schah wieder die schwierige und langwierige Reise zu Lande dem bequemen und kurzen Seewege vorztehen, weil er, wie alle Perser, eine Abnei gung gegen Fahrten zur See Hot. Vis fetzt ist die Route Teheran-KaSwin-Rrscht »nd von da an der Küste des Kaspischen MeereS entlang über Lenkoran nach Baku ins Auge gefaßt. . KMjliL ist Zzfe r/ML-Pysifche HplUMiv« stutes zeichnet worden, nach welcher die englische Regierung das Recht hat, eine dreidrnhtige Telegraphenlinie im Anschluß an die bestehende Linie Teheran-Buschir von Kaschan über Jesd, Kerman und Bampur nach der Grenze von Bclud- schistan zu bauen. ES ist noch nicht sicher, ob der Linie über Nuschkt nach Quetta -er Vorzug gegeben wird oder ob man die Küste'von Beludschtstan entlang gehen wird; die Wahl steht der englischen Negierung srei. Zweifellos wird diese neue Linie, wie groß auch die Schwierigkeiten deS Baues durch die theilweise noch unerforschten Gegen den sein mögen, den telegraphischen Verkehr mit Indien bedeutend verbessern, der bis jetzt auf das so oft gestörte Kabel Bukchir-Kuratschce angewiesen ist. Seit der Ver billigung -er Worttaxe nach Indien hat sich übrigens die Zahl -er Telegramme so außerordentlich vermehrt, daß seit einigen Wochen die Jndo-European Telegraph Com pany ihre Depeschen -irret von Teheran nach Emden schickt, ohne -ie bisherige Umtelcgraphiruug in Odessa. Diese 6000 Kilometer lange Landlinie arbeitet tadellos. Die Mißerfolge der belgischen industriellen Unterneh mungen lassen -en Ehrgeiz der Franzosen nicht zur Ruhe kommen. Sie wollen anch als Unternehmer in Persien auftreten, selbst um -en Preis, dieselben Ent- tänschungen und Verluste zu erleiden, wie die Belgier. ES hat sich zn diesem Rehuse eine „tzoeists kruaeo-persans" gebildet, mit einem Capital von einer Million Francs, die sich vorsäufig da« Ziel gesteckt hat, durch Entsendung voi: Ingenieuren und anderen Sachverständigen die Vorbe dingungen zu studiren, auf Grund deren die verschiedensten Industrien ins Leben gerufen werden sollen. Die Aus beutung der Kohlenlager im ElbruSgcbtrge und die An lage von Wasserleitungen scheinen eine Hauptrolle dabei zu spielen. Da» Organ dieser Gesellschaft, die , Ksvus kiAyLv-porsauo", zeigt eine Naivetät in der Beurtheilung von Zuständen und Personen in Persien, die oft erheiternd wirken würde, wenn man nicht an eine bestimmte Absicht glauben wüßte. Ueber den Bestimmungen desrussisch - perstscheu Handelsvertrages schwebt noch immer ein geheim- nißvolle» Dunkel; eS heißt jetzt, der Vertrag solle am per sischen Neujahr l21. März) in Kraft treten. Trotz aller Ableugnungen der persischen Regierung werden -ie Unterbandlungen wegen der neuen An leihe von elf Millionen Rubel fortgesetzt und dürften wohl demnächst zum Abschluß gelangen. Der Krieg in Südafrika. Zur Bildung eine» neue« Burgher-Csrps aus englischer Seite. Man schreibt uns auS London unter dem 2. Febrnar: Aus Johannesburg meldet der Draht, daß Lord Kitche- ner -em Boeren—„general" Btloncl (über seine Persön lichkeit und feinen „Generals"-Titel haben wir schon das Nüthige beigebracht) gestattet habe, ein zweites Burghcr- HilfSeorpS von 1500 Mann anszuheüen. Der „General" lGeneral ---- vow,,ont — Winkeladvocat) hat an Präsi dent Steijn geschrieben, ihn von der Bildung dieses Corps benachrichtigend und ihm mittheilend, daß diese Handlungsweise die Folge seines hartnäckige» Wider stände» sei. Die „Times" nehmen Veranlassung, einen langen Leit artikel über diese Angelegenheit zu schreiben. Sie erinnert daran, daß bereits etwa 2000 Burghers auf englischer Sette fechten und steht das Wachsen dieser Bewegung al» eine sehr willkommene Thatsache an. Sie sieht darin -en Beweis, daß die Boeren einsähen, daß ihr Heil nur unter englischer Flagge zu finden sei, daß der Kampf zu nicht» führen könne und daß Ausharren in demselben überaus thöricht fei, La die Boeren doch nur zu verlieren und nicht» zu gewinnen hätten. Die Thatsache beweise ferner, daß der Bruch zwischen denjenigen Boeren, die etwas zu verlieren hätten, und jener großen Zahl, die sich vor ehrlicher Arbeit fürchte und in den Wirren -es Krieges ein besseres Leben führe, als je zuvor, immer mehr zu Tage trete. Bevor der Krieg begonnen habe, sei in Südafrika eine große Zahl von Gesindel allerlei Art aus allen Welttheilen und allen Nationen anwesend ge wesen, wie dies überall, wo Gold gefunden werde, der Fall sei. Die anständigen Boeren seien längst zur Ein- sich gekommen und nur eben jenes Gesindel fechte weiter, und man werbe schärfste Maßregeln gegen dasselbe er greifen müssen. AVer dies sei nicht nur das Einzige, was diese Be wegung unter den Boeren lehre. Sie sei vielmehr auch eine Garantie für -ie zukünftige Pacificirung und Ord nung deS Lande-, an welcher besonders durch die Unken rufe der Pro-Boeren so schwere Zweifel entstanden wären. Männer, die so weit gingen, freiwillig ans Seiten der Engländer gegen ihre eigenen Landsleute zu kämpfen, müßten entschlossen und sich darüber klar geworden sein, daß späteres Leben unter englischer Flagge doch nicht so schlimm fein könnte und vielleicht sogar aussichtsvoller sei al» da» bisherige Leben. Diese Männer bildeten den Kern einer britischen Partei zwischen -en TranSoaalern und den Aretstaatlern, und da sie naturgemäß nie wieder Freundschaft mit ihren Stammesangehörigen schließen könnten, so seien sie darauf angewiesen, Freundschaft mit den Engländern zu halten, und somit das Bindemittel zwischen den Unversöhnlichen mrd den Eroberern zu werden. Was meine» diese Worte Anderes, als daß die Eng länder jene Elenden, so sehr sic ihnen ja zu Statten kommen, im Herzen doch für erbärmliche Perräthcr halten. Vaterlandsliebe ist ein besonders hervortretender Eharakterzug der Engländer und sie sollten sich schämen, jene Berräther in ihre Reihen anfzunehmen. Alle Blätter sind Übrigen» keineswegs so optimistischer Anschauung über diese »niesten Bundesgenossen in der bereits ge- nüaenb ount gefärbten nnd zusammengewürfelten bri tischen Armee in Südafrika. „St. JameS' Gazette" z. B. hält es nicht für gut, diese Berräther gegen ihre eigenen Landsleute zn benutzen. LeFZsMzr And sie, darüber kgqu ggr kein Zweifel be ¬ stehen. Männer können wohl den nutzlosen Kampf auf geben und sich sagen, wir wollen nicht mehr kämpfen und weiter Blut vergießen, denn es ist nutzlos. Sic mögen den Eid der Neutralität annehmen und mehr auf den eigenen Bortheil bedacht sein, als Andere. Aber die Waffen gegen das eigene Volk zu ergreifen, gegen die Bluts verwandten zu Felde zu ziehen, ist nnd bleibt schmählich, daran läßt sich nichts deuten und drehen. Das genannte Blatt meint, es sei doch sehr leicht möglich, daß Jene, die die eigenen Landsleute im Stiche ließen, leicht versuchen möchten, mit den Hunden und mit dem Hasen zu laufen. Ihre Zahl sei zwar nicht groß, sie könnten aber trotz dem eine furchtbare Gefahr werden. Obwohl es nicht erwiesen sei, so bestünde doch unter den Mannschaften in Südafrika der Glaube, daß das Lager von Tweesontciu von jenen Ueberläuferu vcrrathcn worden sei. DaS streng imperialistische Organ ist der Ansicht, daß Commandant Beyers darum das Pietersburger Concentrattonslager am Mittwoch angegriffen habe, um den Engländern jene will kommenen Rccrutcn wegzunehmen, und „Daily News" meint, daß Beyers aller Wahrscheinlichkeit nach an 000 Mann zurückgcwonnen habe, die zum größten Theile nur zu gern zu den alten Farben zurückgekchrt seien. Demission SaliS-ury'Sk * London, 4. Februar. (Telegramm.) Die „St. JameS Gazette" sagt, sie sei in der Lage, auS bester Quelle zu erklären, daß Salisbury mit Ende der jetzigen parlamentarischen Session zurücktrete, wenn bis dahin der Krieg beendet sei. * London, 4. Februar. (Telegramm.) Eine Depesche Kitchener'S auS Pretoria vom 3. Februar meldet: Seit dem 27. Januar wurden 29 Boeren getödtrt, 6 verwundet und 172 gefangen genommen. 48 hoben sich ergeben. In der Capcolonie befindet sich das Boerencommando Bamboo-berg; ein andere« unter Louis Wessels im District Cradock hat am 1. Februar «inen Proviant zug angehalten und theilweise in Brand gesteckt. * Sydney, 4. Februar. (Reuter.) In der Schlußsitzung der Conserenz der politischen Arbeitsliga (politieal ladour-leaxue) wurde nach lebhafter Debatte mit 39 gegen 2b Stimmen »ine Reso lution angenommen, die sich für di« Autonomie der Boeren, Amuestirung der Laprebellen und Wiederaufrichtung der Farme» audspricht. Die Resolution soll dem Premier minister deS Bundes und dem Führer der liberalen Partei im Reich-Parlamente vorgrlegt werden. Deutsches Reich. Berlin, 4. Februar. (Die aufgeregten Pole n.) Die polnische Agitation wegen -es Wreschen- Gnesener Processcs wird mit ungeschwächten Kräften fort gesetzt, und man muh es den Polen lassen, daß sie als ge schickte Regisseure immer wieder neue Effecte herauSzu- findcn wissen. Die letzte „Novesutä" ist der Beschluß einer großen polnischen Versammlung in New Aork, -em Prinzen Heinrich bei seiner Anwesenheit in den Vereinigten Staaten eine geharnischte Protestresolution zu behändigen. Nun gehören zur Behändigung einer Kundgebung allerdings immer Zwei, nämlich Derjenige, der sic überreicht, und Derjenige, der sie entgegennimmt. Und wir möchten bezweifeln, daß Prinz Heinrich von Preußen geneigt sein dürfte, eine gegen die preußische Re gierung gerichtete Kundgebung in Empfang zu nehmen. Die Herren haben also wenig Aussicht, bei dem Prinzen vorgelasscn zu werden, und sie werden sich vielleicht damit begnügen müssen, nach dem Beispiele des Herrn Floquet bei der Anwesenheit deS Kaisers Alexander II. in Paris im Jahre 1867 dem Prinzen entgegenzurufen: „Vivo I» koioxno!" Eine derartige kindliche Kundgebung dürfte sich nicht verhindern lassen, aber wir glauben kaum, daß die Polen damit für ihre Sache etwas Anderes erreichen werden, als -aß sie die amerikanischen Gastgeber -es Prinzen gegen das Polenthum cinnehmen. Auch die russischen Sympathien, die sich beim Beginne des gegen Preußen gerichteten Rummels in dcr Dnldnng dieser Kundgebungen zeigten, haben die Polen inzwischen durch den Ueberschwang ihrer Agitation zu zerstören ge wußt. Dieser Ueberschwang hat sie dazu verführt, auch Rußland gegenüber den nationalpolnischen Standpunkt hervorzukchrcn, was sie dazu verleitete, gelegentlich der Jahresfeier dcr gegen Rußland gerichteten Revolution von 1868 so lebhafte antirusstsche Kundgebungen in Lem berg zn veranstalten, daß das russische Consulat noch jetzt durch eine Compagnie österreichischer Soldaten geschützt werden muß. Vom deutschen Standpuncte auS war dieser gegen Rußland gerichtete nationalpolnische Ueberschwang gar nicht so unwillkommen. Nicht, ols ob wir Gleiches mit Gleichem vergelten und den Russen gegenüber die selbe Schadenfreude hegen möchten, die sie offenbar über die gegen Preußen gerichteten Kundgebungen in Lemberg, Krakau und Warschau empfanden; aber es ist ganz gut, daß die Russen auf Handhafter That Gelegenheit bekamen, zu sehen, -atz jede Ermunterung dcr nationalpolnischen Leidenschaften — auch wenn diese Ermunterung nur in einer Duldung besteht — für Rußland höchst unbequem werden kann, vielleicht sogar unbequemer al» für Deutsch land. Mit diesen politischen geht die Fortsetzung wtrth- schaftlicher Kundgebungen Hand in Hand. Do ist in Russisch-Polen die Parole ausgegebcn worden, die deut schen Bäder nicht mehr zu besuchen. Nun, was die reichen Polen anbelangt — und ans diese kommt eS ja in erster Reihe bei Bemessung des etwaigen wirthschast- lichen Nachthcils des Bäderboykotts an, — so haben sic, wenn sie nur zum Vergnügen in die Bäder gingen, auch schon früher Nizza, Monte Carlo und Cannes im Winter, Ostende und Tronoille im Sommer den deutschen Bade orten vorgezogen. Sie haben nur solche deutsche Bäder besucht, die heilsam bei bestimmten Krankheiten sind, wie etwa Oeynhausen. Wiesbaden, Nauheim oder Aachen. Skun, wenn ihr Arzt ihnen sagen wirb, baß sie nur in diesen Bädern Gesundheit finden können, so wird wohl der Wunsch, gesund zu werden, stärker sein, als die national-polnische Begeisterung. Der polnische Mittel stand hat allerdings pielfach Bä-er im Osten Deutsch-
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