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01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 08.02.1902
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1902-02-08
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-19020208010
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-1902020801
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-1902020801
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1902
- Monat1902-02
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Morgen-Ausgabe Druck und Verlag von E. Polz in Leipzig. ü. Nr. 70 Sonnabend den 8. Februar 1902 . eslr.i^.v-> o. r.v^I:lv1,5) Genug, t. 88. Jahrgang r t. i. i. ». .a. j. >»u. t. Extra-Beilagen (gesalzt), nur mit del Morgen-AuSgabe, ohne Postbefürderung E 60.—, mit Postbesördrrung 70.—. «. 5». i. I). l. I). t. v. l.1). wir in dieser Beziehung jetzt vor einem Novum stehen, welches die Basis der ganzen Verhandlungen und Voraussetzungen, unter welchen die Finanzdeputation D die Vorschläge gemacht hat, vollständig verschiebt. Wenn er von der Negierung spreche, habe er bei seinen Aus führungen immer das Ministerium im Auge. Das Finanz ministerium habe laut Bericht in der Deputation zu gegeben, daß nicht ganz cvnstitutioncll gehandelt worden ist. Wen» man jetzt nun höre, daß die Regierung diese Ansicht nicht »lehr hat, dann trete eben bas ein, daß die Basis verschoben ist, auf welcher die Deputationsvorschlüge gemacht worden sind, auch aus diesem Grunde gebe er der Fiuanzdeputatiou D anheim, zu erwägen, ob sie nicht selbst das Bedürfnis) fühlt, ihre Beschlußfassung nochmals zu prüfen. Abg. De. Stöckel-Dresden scons.): Ursprünglich habe er geglaubt, daß die Verhandlung einen derartigen Verlauf nehmen werde, daß nach dem Deputationsbericht- crstatlcr die Fractionoführer ihre Erklärung abgeben würden nnd sodann eine Wiederholung des Indemnitäts gesuches der Regierung erfolgen werde. Bei einem solchen Verlaufe seien nach seiner Meinung die Rechte jeder Partei vollständig gewahrt geblieben. Er bedaure, daß die Dinge anders gekommen seien und sei mit dem Vice präsidenten Di-. Schill einverstanden, daß die neuerliche Erklärung der Regierung ein Novum schaffe und die neuen Bedenken von Neuem zu berathen sind. Er wolle sich an die Erklärung der Regierung im Deputationsberichte galten und weise darauf hin, daß darin die Regierung eine Verfassungsverlctzung in Abrede stellte, aber dennoch um Indemnität bittet. Er bedaure, daß in der heutigen Erklärung des Gesammtministeriums diese Indemnitäts erklärung abschwächend interpretirt wird. Wenn man eine so wichtige Erklärung abgicbt, so müsse es für Denjenigen, der ihr als Abgeordneter gcgenübersteht, verwunderlich erscheinen, wenn eine solche Interpretation erfolgt. Er bedaure es, daß der Vertreter des Gesammtministeriums gezwungen war, zu dieser Erklärung zu verschreiten und mit seiner Person eine Position zu schützen,dieübcrkurzodcrlanggefährdet werden wird. Hinter ihm, dem Redner, stehe die Mehrheit seiner politischen Freunde, und wohl auch die der anderen Fraktionen des Hauses, hinter ihm stehe aber auch der größte Theil der sächsischen Bevölkerung. (Sehr richtig!) Er sei der Meinung, daß, wenn die Ueber- schreitungcn in den günstigeren Jahren der sächsischen Finanzen vorgekommeu wären, die leider jetzt nicht mehr herrschten, aber hoffentlich bald wiedcrkommen werden, gewiß eine herbe Kritik erfolgt, jedoch zu einem Eonflict, wie er jetzt vorlicgt, wäre es nicht gekommen. Er verstehe den Begriff Indemnität vollständig und er glaube, daß die Ansicht des Staatsministeriums, daß die Regierung nicht nöthig hat, in allen Fällen von Etatüberschrcitungen nm Indemnität zu bitten, sich nach den einzelnen Füllen richten müsse. Würden die von der Regierung ungezogenen Autoritäten den vorliegenden Fall zu beurtheilcn gehabt haben, so würde ihr Spruch anders, als angeführt, ausgefallen sein. Würden Etats überschreitungen der.vorliegenden Art ohne Genehmignug der Stände erlaubt sein, dann wäre die Consegnenz die, daß die Regierung ruhig weit mehr ausgeben könnte, als bewilligt ist. Das bedeute die Vernichtung der ständischen Rechte. Die Stünde seien eine Institution des Ver- sassuugslebens und man müsse darauf achten, daß im In teresse eines gesunden Berfassungslebens die ständischen Rechte gewahrt werden. Die Kammer müsse mit Eifer sucht darüber wachen, daß Ueberschreitungen der gegen wärtigen Art nicht Vorkommen. Die Gesammtlage unserer Finanzen sei eine solche, daß sic unter den obwaltenden Verhältnissen einen Eonflict bringen mußte. Unter dem Ausdrucke Regierung verstehe er jetzt das Finanzmini sterium. Die Leitung unseres Finanzmini- sterinins ha be, g e l t n d e g e s a g t, seit län gerer Zeit nicht mehr den Beifall der Kammer. Unsere einst glänzenden Finanzvcrhältnisse seien zur Zeit nicht mehr glanzend. Der Kern sei dabei noch gesund, aber die äußeren Symptome deuteten darauf hin, das; etwas unrichtig ist. Er wolle auf Einzel heiten nicht zukommen, dost der Bericht biete ein Mitte! um die Situation so recht ins richtige Licht zu setzen. Die im. Bericht enthaltenen Thatsachen deuteten darauf hin, daß die Leitung unseres Finanzmini- stcriumS nicht so ist, wie es der Landtag wünschen muß nnd wie es richtig i st. Die Vorkommnisse drängten zu der Frage, mit wem man es zu thun hat. Verfassungsmäßig habe es die Kammer mit der Leitung des Finanzministeriums zu thun, und ihr gegenüber könne sic nur sagen, daß sie mit deren Maß regeln nicht einverstanden ist. Aus dieser Sachlage heraus erkläre sich der Bericht. Die Einzelheiten des Berichtes zu vertreten, liege den Mitgliedern der Deputation selbst ob. Der Bericht sei ein Symptom dafür, daß die Leitung der sächsischen Finanzen nicht richtig nnd daß die Kammer wünscht, daß diese Leitung bald einen anderen Kurs nehmen möge. Auf Grund dieses Gefühls sei der ganze Bericht zu beurthcilen. Aus diesem Gefühl heraus müsse er die Erklärung ab geben, daß die Zustände, wie sie jetzt sind, nicht weiter gehen. Wenn dieser Ansicht an zuständiger Stelle noch nicht Ausdruck gegeben worden ist, so sei es nun Pflicht, d i e s i m H a u s e z n thun. Weiter sei nichts zu thun. Was nützten die einschlägigen Paragraphen der Ver- fassung? Die Kammer habe nicht rechtliche Fragen zu erledigen, sie sei die Vertretung des Landes, habe baS Vertrauen ihrer Wähler, und mit diesem Punct sei allein zu rechnen. Er glaube, baß ein Ministerium, welches mit dieser Kammer zu rechnen hat, auch voraussetzcn muß, daß eS das Vertrauen der Kammer genießt. Weiter brauche er nichts zu sagen, was weiter folge, sei Sache beS Gefühls. Wenn ihm Jemand in irgend einer Lebens lage sage: „Es thut mir leid; was Du in letzter Zeit ge sagt und gcthan hast, ist so gewesen, daß ich Dir nicht mehr vertrauen kann", bann sag« er: „ES thut mir leib: ich kann i. l». t. i>. >. v. l. v. t. v. i.v. <»It.ll.ll, i. r>. i. v. eine Auslegung Unseren Berliner Freunden hierdurch die ergebene Mittheilung, daß durch den be sonders in den letzten Jahren sich fortgesetzt erweiternden Kreis unserer Abonnenten und Inserenten in der Reichs hauptstadt wir uns veranlaßt gesehen haben, in Berlin 8^V., Königgrätzerftraße 116, direct am Anhalter Bahnhof, eine Filral - Expedition zu errichten, deren Eröffnung am 1. d. M. erfolgt ist. Anzeigen sowohl wie Abonnements werden dort zu denselben Bedingungen entgegengenomnien und erledigt wie in unserer Haupt-Expedition in Leipzig. Unser gleichfalls dortselbst eingerichtetes Verkehrs - Vrrrenn bietet unfern auf Reisen befindlichen sächsischen Abonnenten Lesezimmer — Fernsprecher — Adreßbücher — Kursbücher — Stadtpläne re., auch wird daselbst jede gewünschte Auskunft über Verkehrs verhältnisse, Hotels, Pensionen rc. bereitwilligst ertheilt. Leipzig, im Februar 1902. Leipziger Tageblatt. I. I). ,. 1). 1.1». t. 1). I. I». I> i. l>. I. I> lu.Op 6> I. v >. I> l. v. t >l»r r :LVL06 i l. I. I> I. 1) 1.1) t. 1) l.d >. I). I. 1) 1.1) I. v 1.1) 1.1) 1.1) . 1.1) «. I) 1. 1» i.Nest-1) 1.1) „ l.1) .Nkit-O. >.n. i. l). Der Rücktritt des sächsischen Gesammtministeriums. Schneller, als wohl irgend Jemand vermuthet hatte, hat sich der parlamentarische Eonflict zwischen der Finanz- deputation L der II. sächsischen Kammer und dem Finanzminister zu einer Ministerkrisis zugespitzt. Warum eine solche eingetreten ist, d. h. warum das Gesammt- ministerium dem zwischen der Deputation und dem Finanz minister vereinbarten Compromiß gab, welche die Kammer als eine correcte nicht an erkennen konnte, ist noch nicht aufgeklärt, durch diese Auslegung gerieth daß Gesammtministerium der Kammer gegenüber in eine Stellung, die nur zwei Wege offen ließ: die Auslösung der Kammer oder den Rücktritt des Ministeriums. Dieses hat den letzteren Weg erwählt: sämmt- liche Mitglieder unterbreiteten dem König ihre Entlassungs gesuche. DaS „DreSd. Iourn." bringt darüber folgende Meldung: TSmmtliche Mitglieder des Gesammtministeriums haben Sr. Majestät dem Könige ihre EntlassungSgesnche unterbreitet und haben Allerhöchstdiesclbcn die Ent schließung aus diese Gesuche sich Vorbehalten. Die einzelnen Minister sind von Er. Majestät beauftragt worden, bis auf weitere Allerhöchste Entschließung die Geschäfte fortzuführen. Ueberblicken wir zunächst den EntwickelungSgang der Krisis. Am Mittwoch wurde der Deputationsbericht veröffentlicht, der so scharfe Anklagen gegen den Finanzminister, gleichzeitig aber auch dessen Nachsuchen um Indemnität enthielt. Galt schon diese letztere Thatsache als ein schwerwiegendes Moment, das die Stellung deS Finanzministers als erschüttert erscheinen lasten mußte, so hat die Lage doch ihre Verschärfung und die Krise ihre Ausdehnung auf das gesammte Ministerium erst durch die Vorgänge in der gestrigen Sitzung der II. Kammer ge funden. Bei Beginn derselben verlas, wie wir gestern Abend schon meldeten, StaatSminister v. Metzsch eine Erklärung de- Ge sammtministeriums deS Inhalts, daß die Regierung weder anerkenne, noch zugebe, daß durch die bekannten Ueberschrei tungen ein Eingriff in ständische Rechte vorliege, und in der Überschreitung bereits bewilligter Anschläge ein pflicht widrige» Verfahren nicht zu erblicken vermöge. Sie habe mit dem IndemnitätSgesuche nur den Weg des EompromisseS beschreiten wollen und gebe sich der Hoffnung hin, daß die Kammer dem BewilligungSantrage zustimme. Mit dieser Erklärung, die offenbar keine Milderung er fahren hatte durch dir vor der Kammersitzung erfolgte Besprechung zwischen den Ministern und dem Kammer präsidium, hat das Ministerium da» in dem Depu- tation«brrichte enthaltene Indemnitäts-Gesuch des Finanz ministers seiner Bedeutung völlig entkleidet, ja förmlich zurückgenommen. Denn wa» bedeutet da« Ersuchen um In demnität, wenn nicht die Anerkennung begangener Mißgriffe, die mit den Rechten und Aufgaben der Kammer unvereinbar sind, und die Bitte um Absolution wegen dieser Mißgriffe? Rur in diesem Sinne hatte die Deputation da« Indemnitäts gesuch auffasten können, und nur auf Grund dieser Austastung konnte sie dem Plenum der Kammer die Erthrilung der In demnität und di« Bewilligung der Nachforderung Vorschlägen. E« unterliegt wvhl auch kaum einem Zweifel, daß di« illusorisch gemacht würden, und gegenüber der darauf ge gründeten Schlußfolgerung, daß durch ein solches Ver fahren eine Verletzung der Verfassung indicirt erscheint, ist bereits bei der geführten Deputations-Verhandlung durch den Vertreter des Finanzministeriums ausge sprochen worden, daß die Regierung weder anzuerkenncn, noch zuzugeben vermöge, daß eine solche Ueberschreitung den behaupteten Eingriff in ständische Rechte in sich trage. Diesen Ltandpunct thcilt das Gesammtministerium nicht nur uicht angesichts des vorliegenden Falles, sondern es verallgemeinert die dementsprechenden Anschauungen bis zu dem Grade, daß sie in der bloßen, durch ein pflicht widriges Verfahren der verantwortlichen Rathgeber der Krone nicht veranlaßten Ueberschreitung einer von den Kammern in bestimmter Höhe bewilligten Ausgabeposi tion für ein an sich bewilligtes Unternehmen, eine Be einträchtigung der Rechte der Landesvertretung über haupt nicht zu erblicken vermag. (Widerspruch.) Ich schalte hier ein, meine sehr geehrten Herren, daß sich das Gesammtministerium, wenn es diesen Grundsatz aus spricht, auf die Autorität gewichtiger Staatsrechtslehrer zu beziehen vermag. Ich fahre weiter fort: Wollte man sich auf den Standpnnct der geehrten Deputation stellen, so würde für die Regierung eine Situation geschaffen werden, in welche sic sich mit Rücksicht ans ihre Verant wortlichkeit in alle Wege nicht bringen lassen kann, da bei der Unmöglichkeit, Etatspositionen von der hier in Frage gekommenen Art im Voraus unbedingt und un abänderlich festzulegcn, eine Uebernahme der Garantie für Vermeidung jeglicher Ueberschreitung überhaupt un- thunlich erscheint. Es ist dabei als selbstverständlich vor ausgesetzt, daß Ueberschreitungen der nachträglichen Recht fertigung der Regierung auch in denjenigen Füllen be dürfen, in denen es nach Lage der Sache unmöglich war, innerhalb der Grenzen der ursprünglich bewilligten Summen zu bleiben. Die Ständeversammlung hat übrigens bis hierher zu keiner Zeit Abstand genommen, unvermeidlich gewesene Ueberschreitungen, auch in ansehnlicher Höhe, nachträg lich gutzuheißcn, und cS hat die hohe Kammer angesichts dieser Ueberschreitungen noch zu keiner Zeit zum Aus druck gebracht, daß dem ein solches verfassungsmäßiges Bedenken entgegenüche. (Zurufe: Oho!) Wenn die Regierung gleichwohl in der Deputation die in dem Bericht aufgcnommene Erklärung abgegeben hat, so ist dies geschehen, nm bestehende Meinungsverschieden heiten im Wege des EompromisseS zu beseitigen. Mit dem Ausdrucke des Jndemnitätsgesuches hat keinesfalls zugestanden werden sollen, daß seitens der Regierung die Verfassung verletzt worden sei. Nachdem nun die geehrte Deputation, wie von Seiten der Negierung nur dankend anzuerkenncn ist, dazu gelangt ist, in . ihrem Tchlußvvtum die nachträgliche Genehmigung der Ueberschreitung bei Tit. öl des außerordent lichen Staatshaushalts-Etats für 1902/03 auzu- cmpfehlcn, giebt sich die Regierung der Hoffnung hin, daß sich die hohe Kammer werde bereit finden lassen, über die angeregten verfassungsmäßigen Bedenken hinweg- zugehen und dem von der Deputation gestellten Bewilli- gungsantrage znzustimmen." Viceprüsidcut Opitz- Treuen (cons.) giebt Namens der konservativen Fraction folgende Erklärung ab: Die kon servative Fraktion steht nach erfolgtem, einhelligem Be schlüsse in Bezug aus die verfassungsmäßigen Bedenken vollständig auf dem Boden des Berichts der Finanzdepu- tativn D. Bicepräsident Dr. Schill- Leipzig (natl.): Namens der nativnalliberalen Fraction habe er zu erklären, daß auch diese den Standpnnct der Finanzdeputation D ein nimmt. Er möchte aber bei dieser Angelegenheit noch einige Bemerkungen hinzufügeu. Seine Fraction erblicke in dem, was die Finanzdeputation L in ihrem Berichte constatirt hat, nicht sowohl eine Etatsüberschreitung im gewöhnlichen Sinne, sondern eine außeretats- mäßige Ausgabe in sofern, als das Finanzministe rium eine Bahn zur Ausführung gebracht habe, welche dergestalt abwcicht von dem bewilligten Prvjecte, daß darin geradezu ein anderes Project erblickt werden müsse, nicht nur in der Höhe des Kostenpunktes, sondern auch in der Anlage. Wenn der Herr Minister bei seiner Er klärung auf die Auslassungen autorilativer Staatsrechts lehrer hingewicsen habe, so könne er demgegenüber an führen, daß dieselben auch sagen: Wenn die Negierung Etatöausgaben überschreiten will zu einer Zeit, wo sie Gelegenheit hat, der Landesvertretung noch Kenntnitz hier von zn geben, sie dann das Ancrkenntniß derselben suchen müsse. Von diesem Ttandpuncte aus stünden die National liberalen auf dem Bodcu des Berichts der Finanzdeputa- tion L. Wenn irgend ein Fall geeignet sei, die Kammer daran zu erinnern, wie wenig unsere gesetzlichen Be stimmungen die Hand bieten, uns über solche Ereignisse, wie das vorliegende, hinwcgzubringen und dieselben htntanzuhalten, dann sei es gerade dieser Fall. Wenn man die Verfassungsurkundc arische, so finde sich die Frage der Etatsübcrschrettnng in keiner Weise geregelt. Was wir in Sachsen in dieser Beziehung haben, sei weiter nichts als eine Uebung, die sich nach und nach gebildet habe. Der gegenwärtige Kall rücke vor Augen, daß wir in dieser Be ziehung Vorkehrungen bedürfen. Auch in anderen Staaten sei das Bedürfniß empfunden worden, um im constitutio- nellen Sinne die genaue Ausführung der Bewilligungen der Stände in Bndgctfragen zn garantiren. Er möchte recht dringend empfehlen, daß die Regierung ihr Augen merk darauf richtet und erwägt, ob wir nicht das Budget recht auf klare, gesetzliche Bestimmungen stellen können. Was die Erklärungen des Herrn Staatsministcrs von Metzsch anlangt, so sei er der Meiung, daß er den Gc- dankengang derselben nicht verstehe. Wenn die Re gierung bestreite, daß es verfassungs widrig sei, Etatsummen zu ü b e r s ch r e It c n, dann habe sie doch unmöglich die Indemni tät erbitten können. Ein Compromiß bestehe in diesem Falle nicht. Entweder man habe nicht conform gehandelt und suche dann darum die Indemnität nach, oder man habe die Ueberzeugung, nichts gcthan zu haben, und dann könne man sagen: Ich habe nichts begangen und für nicht» um Indemnität zu bitten. Er glaube, baß Kammer mit dieser Bewilligung zugleich dir Ert Heilung der Indemnität ausgesprochen haben würde, wenn nicht da» Gesammtministerium das IndemnitätSgesuch seines Charakter« entkleidet und damit das von der De putation so scharf getadelte Verfahren deS Finanz minister» unter seinen Schutz genommen hätte. Nun blieb der Kammer keine andere Wahl, als entweder ihre Deputation zu deSavouiren und dem Gesammtministerium sich zu fügen, oder aber dem ganzen Ministerium entgegenzu treten. Daß Letztere« geschah, war bei der ganzen Lage der Dinge selbstverständlich. Tie konservative Partei wie die nationalliberale ließen durch den Mund ihrer Führer erklären, daß sie gegenüber der Erklärung deS Ministers durchaus auf dem Boden des Deputationsberichtes ständen, daß dessen Grundlagen aber durch die Rück nahme de« IndemnitätsanlrageS dermaßen verschoben wären, daß der Bericht an die Deputation znrückverwiesen werden müsse. Der in dieser Richtung gestellte An trag deS Präsidenten Dr. Mehnert wurde vom Hause einstimmig angenommen. Damit hatte die Kammer die denkbar schärfste Kritik an der Haltung deS Ministeriums geübt, und die unmittelbar nach der Sitzung erfolgte Demission der Minister war die unvermeidliche Conscquenz der ge schaffenen Lage. Damit ist aber die Frage nicht gelöst, was daS Gesammtministerium bewog, sich nicht nur mit dem Finanzminister solidarisch zu erklären, sondern auch durch Veränderung de- Sinne« seine» Indemnitäts gesuches die Kammer vor die Notbwendigkeit zu stellen, das zwischen Fioanzminister und Deputation vereinbarte Compromiß für hinfällig und damit dem Gesammt ministerium den Krieg zu erklären. War eS das SolidaritätSgefühl der Mitglieder de« Ministeriums oder der Wunsch, eine Gelegenheit zum Rücktritte beim Schopfe zu fassen? Mancherlei spricht dafür, daß daS gesammte Mi nisterium sich schon seit längerer Zeit unbehaglich einer Kammer gegenüber fühlte, auf die ihm allmählich jeder Einfluß ab handen gekommen war, nnd deren beherrschende Mehrheit eine im Lande mehr und mehr bemerkbar werdende Un zufriedenheit auf die Minister ablenkte, die doch nur thun durften, was diese Mehrheit gestattete. Sollte aber unsere Annahme, daß daS Gesammtministerium mit Herrn v. Watzdorf habe sterben wollen, weil ihm das Leben ver leidet war, zutreffend sein, so hätte das Ministerium eine sehr ungünstige Gelegenheit zum Rücktritte ge wählt. DaS Beschönigen der dem Finanzminister mit Recht zum Vorwurf gemachten Gepflogenheiten nnd die Umdeutung deS von ihm gestellten Indemnitäts-Gesuches bilden keinen NuhnieStitel in der Geschichte deS Ministeriums Metzsch. Andererseits aber würde eine Bestätigung unserer Annahme keine erfreuliche Aussicht auf daS definitive Ende der Krisis eröffnen. Wer mag Nachfolger eines Amtsvorgängers werden, der einen nicht eben rühmlichen Abgang dem längeren Verbleiben vorgezogen hat? Wir lassen nun den ausführlichen Bericht über die gestrige Verhandlung der II. Kammer folgen: fs, Dresden, 7. Februar. 89. ö f f c n t l i ch e S i tz ü n g, B o r m i t t a g s 10 U h r. Vorsitzender: Präsident Geh. Hvfrath Dr. Mehnert. AmRegierungstisch anwesend: Staatsministcr v. M e tz s ch, v. Watzdorf, Dr. Rüger, Edler von der Planitz und Dr. v. Seydewitz, sowie zahlreiche Regierungscommissare. Die öffentlichen Tribünen zeigen sich dicht gefüllt, ebenso die Damenloge, in welcher Ihre Ercellenz Frau Staatsminister v. Watzdorf zu bemerken war. Vor Beginn der Sitzung machte sich eine auffallende Bewegung in den Abgeordnetenkreisen bemerkbar. Vor aus ging eine Ministerconfercnz mit den beiden Kammer präsidenten, eine Dtrectorialconferenz und Sitzungen beider Fractionen, so daß die öffentliche Plenarsitzung der Kammer erst ihren Anfang um -^11 Uhr nehmen konnte. Augenscheinlich hat cs sich bei allen diesen vor- ausgegangenen Lonferenzen um eine Vermittelung zwischen Regierung und Kammer gehandelt, die jedoch nicht in der gewünschten Weise zum Ziele führte. Tagesordnung: Schlußberathung über den schriftlichen Bericht der Ftnanzdcputaiton L über Tik. 51 des außerordentlichen Staatshaushalts-Etats für 1902/03, Bau einer normalspurtgen Nebenbahn von Chemnitz durch baS Chcmnitzthal nach Wechselburg (Nachpostulat) betreffend. (Be- richterftatter Abg. Tcichmann - Werdau). Den Inhalt deS Berichts nebst Jnbemnitäts-Er- klärung haben wir bereits ausführlich mitgetheilt. Zur Debatte nimmt zunächst das Wort ber Berichterstatter Abg. Teichmann, der an Stelle deS erkrankten Abg. Niethammer -en DepuationSbericht er stattet. Redner beschränkt sich lediglich darauf, die Kammer zu ersuchen, sich dem DepuationSantrag an- zuschlteßcn. Hieraus nahm das Wort Staatsminister v. Metzsch zu nachstehender Erklärung: „Gegenüber der in dem Be- richt der Finanzdeputatton L über Tit. 51 des außer ordentlichen GtaatShauShaltS-Etat» zum Ausdrucke ge- brachten Ansicht, daß durch Ueberschreitung der von der hohen Kammer für Len fraglichen Etsenbahnbau ge- nehmiaten und bewilligten Summen in solcher Höhe die v«rfafsuns»mä»is«n Recht« ber Stände gewissermaßen i. i. uH.-L. p.E Anzeigen »Preis die 6gespaltene Petitzeile 25 H. Reklamen unter dem Redactionsstrich (4 gespalten) 75 H, vor den Familiennach- richten (6 gespalten) 50 H. Tabellarischer und Ziffernsatz entsprechend höher. — Gebühren für Nachweisungen und Offertenannahme 25 H (excl. Porto). Ännahmeschluß für Anzeigen: Abend-Ausgabe: Vormittags 10 Uhr. Morgen-Ausgabe: Nachmittags 4 Uhr. Bei den Filialen und Annahmestellen je eine halbe Stunde früher. Anzeigen sind stets an die Expedition zu richten. Die Expedition ist Wochentags ununterbrochen geöffnet von früh 8 bis Abends 7 Uhr. Dezxgs-Preis in der Hauptexpedition oder den im Stadt bezirk und den Vororten errichteten Aus- gabestellen abgeholt: vierteljährlich 4.50, — zweimaliger täglicher Zustellung in» Haus 5.50. Durch die Post bezogen für Deutschland u. Oesterreich: vierteljährl. 6. Mau aboonirt ferner mit entsprechendem Postausschlag bei den Postanstallen in der Schweiz, Italien, Belgien, Holland, Luxem- bürg, Dänemark, Schweden und Norwegen, Rußland, den Donaustaaten, der Europäischen Türkei, Egypten. Für alle übrigen Staaten ist der Bezug nur unter Kreuzband durch die Expedition diese« Blatte« möglich. Ne-actim und Expedition: IvhamliSgaffe 8. Fernsprecher 153 und 22L. FtttalerprUltlonr» t Alfred Hahn, Buchhandlg., Universitätsstr. 8, L. Lisch«, Katharinrnstr. 14, u. Königspl. 7. Haupt-Filiale in Serlin: Königgrätzerstraße IIS. Fernsprecher Amt VI Nr. 3393. f. D.vv i.v.nn TT Zz k-k» UchMer Tageblatt Anzeiger. Amtsblatt des Königlichen Land- und Amtsgerichtes Leipzig, des Mathes nnd Molizei-Ämtes der Ltadt Leipzig.
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