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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 19.01.1901
- Erscheinungsdatum
- 1901-01-19
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-190101199
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19010119
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19010119
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1901
- Monat1901-01
- Tag1901-01-19
- Monat1901-01
- Jahr1901
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 19.01.1901
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nrrb Anzeiger Metlsü rü Aqeißtt). ^.777^. AmLsölatt nrr- der KSntgl. AnEmipknannschast Großenhain, des Königl. Amtsgericht? imd des StodtrathS z« Riesa. öl? 16 Sonnabend, 19 Januar 1801. Abends. 51 Zahrg. DaS Rtesaer Tageblatt erscheint jeden Tag Abends mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Vierteljährlicher Bezugspreis bei Abholung tn der Expedition in Riesa 1 Mark öv Ps., duich unsere Träger frei ins HauS 1 Mail 65 Ps., bei Abholung am Schalter der kaiserl. Postanstalten 1 Mark 65 Pf, durch den Briefträger frei ins Haus 2 Mart 7 Pf. Auch Monatsabonnements werden angenommen. Anzelgen-Annahme für die Nummer deS Ausgabetage- biS Vormittag S Uhr ohne Gewähr. Druck und Verlag von Langer L Winterlich tn Riesa. — Geschäftsstelle: Kastantenstraße 59. — Mr dir Redaction verantwortlich: Hermann Schmidt in Riesa.; Ein im hiesigen Bezirke in neuerer Zeit sich zugetragener Vorfall giebt der unterzeich neten AmtShauptmannschast im Jnteresie der öffentlichen Sicherheit und auS feuerpolizeilichen Gründen Veranlassung, die Aufmerksamkeit des Publikums auf die genügende Befestigung der Hängelampen bez. Leuchter, sowie noch besonders darauf, daß diese durch die Hitze — Ankohlen deS Holzes — nicht gelockert wird, zu lenken und die Polizeibehörden hiermit anzu weisen, ihr Augenmerk im-Allgemeinen und namentlich in öffentlichen Localen hierauf zu richten, sowie hierbei insbesondere darauf zu sehen, daß in den Letzteren oberhalb jeder Hängelampe bez. eines jeden Deckenleuchters ein Schutzblech gegen das AuSströmen der Hitze angebracht ist. Königliche Amtshaupimannschast Großenhain, am 7. Januar 1901. 15 6. I)i». Uhleman«. K. Erlaß, die Anmeldung zur Rekrntirungs-Ztammrolle bete. Die in den Städten und Landgemeinden des hiesige« Aushebungsbezirks dauernd aufhält lichen Militärpflichtigen des deutschen Reiches, welche entweder im Jahre 1881 geboren oder früher zurückgestellt und daher wieder gestellpfiichtig sind, werden hierdurch aufgefordert, bei Vermeidung der gesetzlichen Strafen und Nachtheile, sich in der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar 1901 zur Eintragung in die Rekrutirungs-Stammrolle bei dem Stadtrathe oder Gemeindevorstande ihres AufenthalstorteS gehörig anzumelden. Sind dergleichen Militärpflichtige von dem Orte, wo sie zur Stammrolle sich anzumelden haben, zeitweilig abwesend, (Reisende, Wandernde, See leute pp.) so haben ihre Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod- oder Fabrikherrn die Verpflichtung, sie zur Anmeldung zu bringen. Das Reisen und Wandern kann somit im Allgemeinen nicht als Entschuldigung wegen unterlassener Anmeldung und Gestellung geltend gemacht, eS muß viel mehr von denjenigen Militärpflichtigen, welche von der gesetzlich zulässigen Zurückstellung Gebrauch machen wollen, darum ausdrücklich nachgesucht werden. Der Ort, in dem Gestellpflichtige als Wirthschafis- oder GewerbSgrhilfen, Schüler oder Dienstboten, sich befinden, gilt als deren dauernder Aufenthaltsort. Fabrikarbeiter, welche außerhalb ihres Wohnortes beschäftigt sind, sind als am Wohnorte — nicht am Beschäftigungs orte — meldepflichtig zu behandeln. Die Stadräthe und Gemeindevorstände wollen daher die Mrldepflichtigen in der vor geschriebenen Weise zur Anmeldung noch besonders auffordern beziehentlich in sonst geeigneter Weise dazu ausdrücklich anhalten. Die in Straf- und Besserungs-Anstalten, Gemeinde-, ArbeitS-, Heil- und Kranken-Anstalten, sowie in Privat-Heil- und Kranken-Anstalten untergebrachten Gestellpflichtigen sind nach 8 25 Nr. 6 Abs. 2 der Wrhrordnung von den Vorstehern dieser Anstalten zur Stammrolle anzumelden. -Hierbei wird darauf htngewiesen, daß die Bestrafung Gestellpflichtiger wegen unter lassener AnmAdung zur Stammrolle nach der Verordnung vom 30. Juni 1877 (Gesetz- und Verordnungsblatt S. 241) den Stadträthen und Gemeindevorständen zusteht. Bezüglich deS Eintrags in die Stammrolle ist Folgendes zu beachten: ») Die Bezirkszugehörigkeit der Geburts- und Aufenthaltsorte ist nach Maß. gäbe der Beziikscintheilung für daS Deutsche Reich (Anlage 1 zu § 1 der Wehr ordnung, S. 607 der sächs. Gesetzsammlung von 1888) genau anzugeben. Fehlt auf einem GeburtS- oder Loosungsscheine die Angabe deS betreffenden Kreises oder Bezirkes (AmtShauptmannschast oder LandrathamteS PP.), so ist der Gestell pflichtige genau darnach zu fragen, dafern auch seine übrigen Legitimationspapiere Ausschluß darüber nicht geben sollten. * d) Nicht blos die gegenwärtige Beschäftigung deS Gestellpflichtigen ist in Spalte 8 einzutragen, sondern auch die früher etwa erlernte Profession. «) Die Vormünder der Gestellpflichtigen sind in Spalte 6 a mit Vor- und Zunamen, Stand und Wohnort einzutragen und ist der Stand des Vaters in Spalte 5 e an zugeben, resp. vorher zu ermitteln und zwar auch dann, wenn letzterer verstorben ist. Lebt nur die Mutter noch, so ist auch deren Aufenthaltsort genau an zugeben. ä- Alle Bestrafungen, mögen sie vor oder nach Eintritt der Betroffenen in daS militärpflicht'ge Alter erfolgt sein, und nicht bloS diejenigen wegen Verbrechen und Vergehen, sondern auch diejenigen wegen Uebertretungen, sind in der dazu be stimmten Spalte „Bemerkungen" einzutragrn. Die betreffenden Mittheilungen der Gerichtsbehörden pp. sind mit der Stammrolle anher einzureichen. Unterlassungen der Stammrollrnführer in dieser Beziehung werden mit Ordnungsstrafen biS zu 15 M. geahndet werden. «) Zweifelhafte Angaben sind nicht mit Tinte einzutragen; die betreffende Rubrik ist entweder leer zu kaffen oder nur mit Bleistift auszufüllen. k) Seeleute von Beruf, Lchisilzimmerleute, Maschinisten, Maschinisten-Assistenten und Heizer von Flußdampsern müffen, wenn sie zur seemännischen Bevölkerung zählen, hinsichtlich ihrer BrrufSart genau bezeichnet werden. x) Diejenigen Gestellpfltchtigen, deren Familien- pp. Verhältnisse eine Zurückstellung derselben nöthtg erscheinen lassen, sind rechtzeitig an daS Anbringen eines bezüg lichen ZurückstellungS-AiitragkS und an die Anzeige und Bescheinigung aller dabei in Belracht kommenden Umstände zu erinnern. Die ausgesüllten Stammrollen mit den dazu gehörigen Geburtslisten, Geburt-- und Loosungsfcheinen, Bestrafungs- und Todesmittheilungen pp. sind bis 5. Februar 1901 anher einzureichen. Die zum einjährig Freiwilligendienst Berechtigten vom Jahrgang 1881 haben, sofern sie nicht bereits zum activen Dienst eingetreten sind, bei der Ersatz-Commission des GestellungS- (AusenthaltS-) OrteS schriftlich oder mündlich unter Vorlegung ihres Berechtigungsscheines ihre Zurückstellung von der Aushebung zu beantragen. Hierbei wird endlich auch noch daraus hingewiesen, daß Gestellpflichtige unter Verzicht auf das Loos im Musterungstermine sich zum freiwilligen Diensteintritt melden können, jedoch da durch allein eine Berechtigung zur Wahl deS TruppentheileS nicht erlangen; wenn möglich wird aber feiten der Ersatz-Commission auf etwaige Wünsche der Gestellpflichtigen Rücksicht genommen. Militärpflichtige, welche daher bei einem bestimmten Regiment« pp. des deutschen Reiches dienen möchten, erlangen diesen Vortheil lediglich durch die Anmeldung bei dem Kommando deS betreffenden Regiments pp. mit dem in 8 81 Absatz 2 der Wehrordnung bezeichneten Melde scheine vor Eintritt der Gestellpflicht im 20. Lebensjahre bez. die Zurückgestellten vor der all jährlichen Musterung. Uebrigrns wird zur Handhabung der Controls unter Hinweis aus die Kriegsministerial- Verordnung vom 25. November 1885, die Mitwirkung der Polizei- und Gemeindebehörden bei Ausübung der militärischen Controle und diese Controls im Allgemeinen betreffend, (Gesetz- und Verordnungs-Blatt 1885 S. 140 flg) in Verbindung mit den amtshauptmannschaftlichen Er- lasten vom 21. November 1885, 16. Dezember 1885, 14. Dezember 1895, 28. Juli I8S7 und 29. November 1897 ingleichen Anlage 3 zu 8 106 der Wehrordnung (S. 865 des Gesetz- und Verordnungsblattes-4888) eingeschärft, daß von allen zuztehenden Mannschaften im Alter vom begonnenen 20. bis zum vollendeten 45. Lebensjahre unbedingt ein Ausweis über ihre Militärverhältnisse, und soviel Reservisten, Landwehrleute, Ersatzreservisten und zur Disposition der Ersatzbehörden beurlaubte Leute anbelangt, der Nachweis über erfolgte Meldung bei der Landwehrbehörde zu erfordern, falls sich aber hierbei Mängel ergeben, sofort Anzeige hierher, bez. an das Königl. Bezirks-Commando zu erstatten ist. Großenhain, am 29. Dezember 1900. * Der Civil-Lorfitzende der Kgl. Ersatzcommisfion des AushebungSbezirtS Großenhain. v. 1500. Dr. Uhlemium, Ämtshauptmann. Barth. Donnerstag, den 24. Januar 1901, Vor«. 11 Uhr, kommt im Versteigerungslokal hier 1 Sopha gegen sofortige Bezahlung zur Versteigerung. Riesa, 19. Januar 1901. Der Ger.'Vollz. des Kgl. Amtsger. Sekr. Eidam. Hundesteuer. Die Besitzer der im Stadtbezirk Riesa befindlichen Hunde werden hiermit aufgeforderl, ihre Hunde bis zum 10. Januar dieses Jahre- bei Vermeidung der auf die Hinterziehung der Steuer angevrohten Strafe schriftlich in der Stadtcastenexpedition hier anzumelden und die Hälfte der festgesetzten Steuer gegen Entnahme der auf daS 1. Halbjahr 1901 gültigen von Messingblech hergestellte« Steuermarke biS zum SO. Januar 1901 au unsere Stadthauptkaste zu entrichten. Hinterziehungen der Steuer werden nach 8 7 deS Gesetzes vom 18. August 1868, die Einführung einer allgemeinen Hundesteuer betreffend, mit dem 3 fachen Betrage der jährlich« Steuer bestraft. Riesa, am 3. Januar 1901. Der Rath der Stadt Riesa. Brgrmstr. Boeters. Hmtzsch. Die Lieferung von Feuerlöschgeräth alS: 2 Handdruckspritzen, 530 lfd. w Hanfschlauch, 17 Strahlrohre, 20 Feuereimer von Segeltuch, 4 Wasterkübel u. a. m. soll öffentlich verdünge» werden. Bedingungen, Proben und Beschreibung der Geröthe liegen bei der unterzeichnet« Verwaltung — Pionier-Kaserne, Stabsgebäude, Zimmer No. 61 — auS und sind Angebote für die Lieferung der Geräthe bis 26. d. Mts., Vormittags 10 Uhr, dahin einzusenden. Königliche Garnison Verwaltung Mesa. Freitag, den SS. d. M. von Vorm. 10 Uhr ab sollen im Schäjrreihof deS Rittergut Adelsdorf bet Großenhain » Maftochsen gegen daS Meistgebot verkauft werden. Königl. Remontedepot-Administrarion Kalkreuth. OeMiches und Sächsisches. Riesa, 19. Januar 1901. — Gewerbevrrein, Versammlung vom 17. Januar im RathSkeller: 1. Ter Vorsitzende, Herr Tholheim, legte eine größere An zahl Eingänge vor, wchwn hier »ur a. der „Fcstbrricht zum HO jährigen Jubiläum des GewerbevereinS zu Ehrenfriedersdorf", d. eine von Franziskus Schubert, Skkretär bei der königl. AmtL- hauptmannschaft Chemnitz, zum Gebrauche für Arbeitgeber und Versicherte bearbeitete und vom sächsischen VolkSschristenverlage zu Leipzig übersandte Broschüre, betitelt: „Die Kranken-, Unfall-, Jnvaliditäts- und Altersversicherung", v. ein Exemplar der ge setzlich geschützten „Handwerker-Geschäftsbücher" der Heilbronner Gcfchäjidluicher-Fabrtk Baier L Schneider und 6. eine Zuschrift vom Vororte Zittau deS Verbandes sächs. Gewerbe- und Hand- werkcrvereine, die mlttheilt, daß daS Verbands-Organ „Gewerbe schau" den Linzelmitgtiedern der Vereine sür jährlich 2 M. ge liefert werden soll, wenn der Verein sür sich eine entsprechende Anzahl von Exemplaren mithält, übrigens aber, da alle den Ver band betreffenden Mitteilungen nur in der „Gewerbeschau" veröffentlicht werden, aus die Notwendigkeit hinweist, daß alle VeretnSbeamten Einsicht in daS Verbands - Organ erhalten, er wähnt sein mögen. 2. Herr Gärtner Büttner, Mitbesitzer der Gärtnerei von Storl L Büttner, hielt einen Vortrag über „die Winterzurüstung unserer Pflanzenwelt", wies zunächst darauf hin, daß der Mensch
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