Suche löschen...
Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 31.01.1901
- Erscheinungsdatum
- 1901-01-31
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-190101315
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19010131
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19010131
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1901
- Monat1901-01
- Tag1901-01-31
- Monat1901-01
- Jahr1901
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 31.01.1901
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
««d Anzeiger Mktllüt «d Asschn). Amisölatt -rr- k« ArE-mpknanaichaft Großmbam, des König!. Amt-gertcht- rmd des Stadtrach- M Riesa. SS. Donnerstag, 31. Januar NUN AbenSS. S4. Jahr«. DaS Riesaer Tageblatt erscheint jeden Tag Abend« mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. BierteljShrlicher Bezugspreis bei Abholung in der Expedition in Ries, 1 Mar! SO Pf., durch unsere Träger frei tnS Haus 1 Mark 65 Pf., bei Abholung am Schalter der kaiserl. Postanstalten 1 Mark 65 Pf, durch den Briefträger frei inS HauS 2 MaN 7 Pf. Auch MonatSabonnemrntS wenden angenommen. Anzeigen-Annahme für die Nummer deS Ausgabetage» bis Vormittag S Uhr ohne Gewähr. Druck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: Kastanienstraße 59. — Für die Redactton verantwortlich: Hermann Schmidt in Riesa. Zum Schutze der Bauarbeiter werdrn gimäß § 140 de» allgemeinen BaugesrtzeS vom 1. Juli 1900 in Verbindung mit § 31 der Ausführungsverordnung zu diesem Gesetze vom gleichen Tage für den Verwaltungsbezirk der Königlichen Amtshauptwannschast Großenhain mit Zustimmung des Bezirksausschusses folgende Vorschriften erlassen: 1. Zur Unterkunft für die an Bauten beschäftigten Arbeiter bei ungünstiger Witterung und in de» Ruhepausen müssen Räume geschaffen werden, welche im Mittel mindestens 2,20 m im Lichten hoch, mit Wänden umschloffen und mit einem Dache versehen sind und deren Grundfläche derart bemessen sein muß, daß auf jeden am Baue dauernd beschäftigten Arbeiter eine Fläche von mindestens 0 75 ym entfällt. Der betreffende Raum muß einen ,esten trockenen Fußboden haben und vom 15. Oktober bi» 13. März heizbar sein. Für di« dauernd aus dem Baue beschäftigten Arbeiter sind in den UnterkunftSräumrn Sitzplätze zur Verfügung zu stellen, wie auch für das Vorhandensein eine» Waschgeschirrs und der genügenden Anzahl von Spucknäpsen Sorge zu tragen ist. Baumaterialien, sowie Spreng mittel dürfen in diesen Räumen nicht gelagert werden. Bel Tiefbauten müssen die Unter- kuuftSräume so zu belegen sein, daß der Beschäftigungsart eines jeden Arbeiters von der LnterkunftSstätte der Regel nach höchstens 750 rn entfernt ist. Für schwimmende Unterkunftsräume findet die Vorschrift über die nothwendige lichte Höhe keine Anwendung. 2. Bereitet in dicht bebauten Ortstheilen die Herstellung besonderer Uuterkunftsräume unverhältnißmäßige Schwierigkeiten, so kann nach Einholung der Genehmigung der Königlichen AmtShauptmannschast auch in anderer Weise für die nöthige Unterkunft gesorgt werden. Auf Schankwirthschaften dürfen die Arbeiter jedoch nur dann verwiesen werden, wenn ihnen der Aufenthalt dort auch ohne Entnahme von Speisen oder Getränken gestattet wird. Gesuche sind mit entsprechender Begründung und mit den Angaben der Entfernungen der Arbeitsstätte, sowie mit dem Gutachten der Ortspolizeibehörde versehen, an die Königliche AmtShauptmannschast vor Beginn deS Baues etnzureichen. 3. Bei Hochbauten müssen Aborte in solcher Zahl vorhanden sein, daß ein Abort für höchstens 25 dauernd am Baue beschäftigte Personen dient. Bei Ttefbauten kann die Königliche AmtShauptmannschast die Herstellung solcher Aborte fordern. Die Aborte müssen mit wasserdichtem Dach und Wänden derart eingerichtet sein, daß von außen nicht hineingesehen werden kann. Erforderlichen Falls sind vor den Thüren Blenden anzubringen. 4. Für die Aborte dürfen keine durchlässigen Gruben angelegt, sondern die Aborte müssen entweder an eine öffentliche Entwässerungsanlage vorschriftsmäßig angeschlossen werde«, oder «S müssen wasserdichte Tonnen, welche nach Bedarf rechtzeitig fortzuschaffen und durch leere zu ersetzen sind, aufgestellt und so deSinficirt werden, daß eine Geruchsbelästigung ver mieden wird. In gleicher Weise ist mit aufgestellten Urineimern zu verfahren. Die Tonnen sind durch Sitz und Stoßbretter zu verdecken. Bei Ttefbauten in freier, von Wohngebäuden entfernter Lage kann die Herstellung einer Erdgrube gestattet werden. Doch ist für deren Desinfektion bez. für das nöthige Bedecken der Faekalirn mit Erde, Torf streu und dergl. Sorge zu tragen. Gesuche wegen Zulassung von Erdgruben sind unter Angabe der Entfernung der nächsten Wohngebäude und öffentlichen Wege vor Beginn deS Baues an die Königliche AmtS- hauptmannschaft, mit dem Gutachten der Gemeindebehörde versehen, einzureichen. 5. Die Unterkunftsräume für die Arbeiter und die Aborte müssen genügend erhellt und stets in reinlichem Zustande erhalten werden. 6. Vom 15. November bis 15. März dürfen Stuckateur-, Putzer- und Töpferarbeiten in Neubauten nur dann auSgefühct werden, wenn die Räume, in denen gearbeitet wird, durch Thüren und Fenster verschlossen sind. Die nur vorläufige Anbringung derartiger Verschlüsse ist für genügend zu erachten. 7. In Räumen, in denen offene Koksfeuer ohne Ableitung der entstehenden Gase brennen, darf nicht gearbeitet werden. Solche Räume sind gegen andere, in denen gearbeitet wird, dicht abzuschließen. Sie dürfen nur vorübergehend von den die Kokskörbe beaufsich tigende» Personen betreten werden. 8. Arbeiterinnen dürfen nur auf solchen Gerüsten Beschäftigung finden, deren Stock werke dicht mit Brettern belegt und »nter einander nicht durch Lettern sondern durch schiefe Ebenen verbunden werden. 9. Die «nter Ziffer 1 bis 6 ersichtlichen Bestimmungen finden Anwendung ». bei Hochbauten, wenn einschließlich der Voliere und Lehrlinge mehr als 10 Personen zur Zeit der RohbauauSsührung gleichzeitig auf dem Baue beschäftigt sind; während der Rohbauausführung vorübergehend beschäftigte Arbeiter, wie Zimmerleute und dergl., werden nicht in diese Zahl eingerechnet. d. bet Ttefbauten, welche von Unternehmern auSgesührt werden, wenn an einer be stimmten Stelle deS Baues mehr als 10 Personen länger als eine Woche beschäf tigt find. 10. Die Königliche AmtShauptmannschast behält sich vor, wenn eS die örtlichen Ver hältnisse erfordern, die Bestimmungen unter 1 bis 6 auch dann anzuwenden, wenn weniger als 10 Personen dauernd beschäftigt werden. 11. Bei Bauten, bei denen Arbeiterinnen beschäftigt werden, haben die Bestimmungen unter 1 bis 5 für diese ohne Rücksicht auf die Zahl der Beschäftigten mit der Maßgabe Platz zu greisen, daß für die weiblichen Arbeiter überhaupt bezw. besondere und mit beson deren Eingängen versehene Unterkunstsräume und Aborte zu schaffen sind. 12. Zur Sicherung gegen Betriebsunfälle haben die Bauunternehmer den vom Reich»- versicherungSamte genehmigten Unsallverhütungsvorschristen der Sächsischen Baugewerksberuf»- genossenschaft und der TiesbauberufSgenofsenschaft nachzugehrn. 13. Die Durchführung vorstehender Bestimmungen wird bei deren Nichtbeachtung nach 8 140 Absatz 2 deS Allgemeinen Baugesetzes durch Androhung und Vollstreckung von Geld strafen bis zu eintausend M. oder von Haftstrafen bis zu 6 Wochen oder durch Verhängung deS Bauverbotes erfolgen. 14. Diese Vorschriften treten am 1. Januar 1901 in Kraft. Großenhain, den 29. Dezember 1900. Königliche Amt-Hauptmannschaft. 142 6. vr». Uhlemanu. Schm. Die Grundsteuer auf den 1. Termin dieses JahreS nach 2 Pfg. für di« Steuereinheit ist baldigst, längstens aber bis zum 14. Februar e. an die Stadtsteuereinnahme abzufübren. * Riesa, am 30. Januar 1901. De« Rath der Stadt Riesa. Brarmftr. Boeters. Rdl. Da» Einlagenbuch der Sparkasse zu Riesa No. 36057 auf .Ida Findeisen in Gröba- lautend, ist al» gestohlen und vernichtet angezeigt worden. Der etwaige Inhaber dieses Buchs wird hierdurch aufgefordert, seine Ansprüche darauf bei ihrem Verlust binnen einer dreimonatigen von heute an lausenden Frist bei nnS anzumrlden. Riesa, am 28. Januar ^901. Der Rath der Stadt Riesa. Brgrmstr. Boeters. Mohr. Holz-Versteigerung auf Weistiger Staatsrevier. — Parzelle Hoische. Im Richter'schen Gasthofe zu Gröditz sollen Montag, den 4. Februar 1001, von Borm. 1« Uhr an 83 kief. Stämme von 14 bis 33 em Mittenst., bis 16 m Länge, 31 - Klötzer - 20 . 32 - Oberst., 4,5 - - , 30 eich. - - 10 - 22 - - 2,5 bis 4 - - , 5 - - , 23 - 56 - Oberst. Mittenst., 2 bis 6 m Länge, 5 kief. Derbstangen - 14 cm Unterst, 12 m Länge, 5 rm eich., 447 rm lief. Brennschcite, 52 - - 3 » birk, 863 rm lief. Brennknüppel, 32 - - 1 - - 67 - - Neste, 1077 rm kief. Astreisig, 15 kief. Langhaufen II. und 11 dergl. IV. Klasse, 104 rm kies. Stöcke auf den Kahlschlägen tn den Abthetlungen 87 und 101, Durchforstung«- bez. Einzelhölzrr tu den Abthetlungen 84, 87, 90. 91, 94, 96, 9 k, 100 und 105, gegen sofortige BezahluuU und unter den vorher bekannt zu machenden Bedingungen versteigert werden. Die unterzeichne» Revlerverwaltung ertheilt über obige Hölzer nähere Auskunft. Weißig a. R. und Moritzburg, am 21. Januar 1901. Kgl. Forstrevierverwaltung. Kgl. Forftreutamt. Eppendorfs. Schmidt. vertliches «uv Sächsisches. Riesa, 31. Januar 1901. — In der am Dienstag Nachmittag 6 Uhr abgehaltenen öffentlichen StadtverordneUnsitzung waren anwesend 16 Mitglieder deS Kollegium» und zwar die Herren Braune, Eisenreich, Heldner, Koschll, Kretzjchmar, Müller, Nöthlich, Oeh- michen, Rombeig, Schneider, Schönherr, Schütze, Starke, Thal heim, Tbost und Träger; al« RathSdtpulirte wohnten der Sitzung bei die Herren Sladträlhe Dr. Wegelin und Brelschnrtder. Unter Leitung des -torsitzendcn deü Kollegiums, Herrn AmtSgertchtS- Rendant Thost, gelangten nachfolgende Gegenstände zur Berathung und resp. Beschlußfassung: 1. Ein Nachtrag zum Gemeindeanlagenregulativ vom 13 Februar 1897, der zwar in den Hauplpunktrn vom Kollegium tn sriner Sitzung von, 19. Dezember 1899 bereits genehmig», «doch wegen bald daraus eingetrrlenrr neuer gesetzlicher Be stimmungen und ministerieller Berrrd iungen, die einige geringe Abänderungen deS neuen Nachtrags nöthig wachten, noch »sicht zur Einführung gelangt war, wurde nach Vornahme tiefer Ab änderungen nochmals ourchberathrn. Einzelne Paragraphen deS Nachtrags führten zu längeren fast allgemeinen Debatten, schließ lich wurde derselbe bis auf die Paragraph.» 2, 4 und 8, deren Inhalt gegen 4 bezw. 6 und 5 Stimmen angenommen wurde, einstimmig genehmigt. 2. Seit Jahren schon Hal sich der FeuerwehrauSschuß mit der Frage der Beschaffung einer großen Dampfspritze beschäftigt und auch der Rath ist dieser Sache deS Oesteren näher getreten. DaS Vorhaben scheiterte fast stets an der Beschaffung der nöthigen Mittel. Die Organisation und die Einrichtungen unserer Feuer wehr lassen zwar wenig zu wüns yen übrig, doch reichen die vor handenen Lös i gerürhe zur Sicherung der großen städtischen und itaatlichen Gebäude nicht auS. Die Militärbehörde ist, wie Herr Stadiralh Bretschnrlder deponirt, deshalb wiederholt beim Rache vorstellig geworden und die infolge dessen mehrfach vorgenomme nen Splitzenproben haben nur ungenügende Leistungen ergeben. Die Beschaff»» g einer großen Dampssptitze hat sich als ein dringendes Bedürsniß erwiesen und Rath und FeuerwehrauSschuß " ' tl sind zu dem Beschlüsse gekommen, dem dringenden Bedürsniß Abhilfe zu schaffen. Eme Fernrlösch- und Feuerwehrgeräthesabrik in Ulm hat inzwischen dem Rathe die Beschaffung einer Motor feuerspritze empfohlen und deren Vorzüge näher angegeben. Ge nannte Fabrik hat bereits 3 solcher Motorspritzen für andere Städte geliefert und angeblich die günstigsten Erfolge erzielt. Sie ist gewillt, die in diesem Jahre in Berlin stattfindlnde Fruer- löschgeräthe-AuSstellurg mit einer solchen Motorspritze zu beschick« und offerirt dem Rathe diese Spritze nach beendeter Ausstellung und nachdem dieselbe aus der Ausstellung vor Fachmännern die Probe nach jeder Richtung bestanden, gegen 3 jährig« Garantie zum Preise von 12 000 Mark. Der FeuerwehrauSschuß hat in Aebetracht der von der Fabrik zu übernehmenden Garantie «nd mit Rücksicht auf die auf der Ausstellung tn Berlin vor Fach leuten ersten Ranges abzulegende Prob« dem Rathe die Be schaffung dieser Motorfeuerspritze empfohlen. Der Rath hat Krnntniß genommen von diesem Beschlüsse deS Feuerwehr««»- schuss«» und den Betrag von 10 000 M. zu bezeichnetem Zweck« verwilligt; 4000 M. davon soll«» dem Feuerwehrfond» egt«
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite