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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 05.03.1901
- Erscheinungsdatum
- 1901-03-05
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-190103050
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19010305
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19010305
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1901
- Monat1901-03
- Tag1901-03-05
- Monat1901-03
- Jahr1901
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 05.03.1901
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Nr. SV. und Anzeiger Ubktlatt «ad Avjkign). .,.7^7-,. Amtsblatt drr König!. AmtShmptmannschaft Großenhain, des König!. Amtsgerichts und des StadtrathS zu Riesa. S4 Dienstag, 5. März 1901 Abends. 54 Jahrg DaS Riesaer Tageblatt erscheint jeden Tag Abend- mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Vierteljährlicher Bezugspreis bei Abholung in der Expedition in Riesa 1 Mark SO Pf., durch unsere Träger frei tnS^Hau» 1 Mark 65 Pf., bet Abholung am Schalter der kaiserl. Postanstalten 1 Mark 65 Pf., durch den Briefträger frei ins HauS 2 Mark 7 Pf. Auch MonatSabonnrmentS werden angenommen. Anzrtgen-Annahme für die Nummer deS Ausgabetage« bi« Vormittag S Uhr ohne Gewähr. Druck und Verlag von Langer t Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: Kastanirnstraße SS. — Für dir Redaktion verantwortlich: Herman« Schmidt in Riesa. >i». r, 338 v. Barth. «ltz. den mS- ühe mit zuw 1er- jeni» länk, UN» lcheS lehr» Die Musterung der im Aushebungsbezirke Großenhain im lausenden Jahre ange meldeten und aufhältlichen Militärpflichtigen findet wie folgt statt: Die Entschädigung für die Einquartierung vom 23./L4. Januar diese- Jahres kann gegen Abgabe der QuartierbilletS bei unserer Stadthauptkasse erhoben werden. Riesa, den 4. März 1901. Der Rath der Stadt Riesa, Brgrmstr. BoeterS. 1. Die sämtlichen, hiernach zur Gestellung verbundenen Militärpflichtigen, welche sich im AuShebungSbezirke Großenhain aufhalten, werden zum persönlichen und pünktlichen Erscheine» in dem für sie bestimmten Musterungstermine — in nüchternem und reinem Zustande — unter Hinweis auf die bei etwaiger Richtbesolgung nach 8 26,7 der Wehr-Ordnung zu er wartenden Strafen und Nachtheile hierdurch aufgesordert, während daS persönliche Erscheine» im LoosungStermine Jedem überlasten ist. 2. Militärpflichtige, welche durch Krankheit am Erscheinen im Musterungstermine ver hindert sind, haben rechtzeitig ein durch die zuständige Polizeibehörde beglaubigtes ärztliche- Attest anher einzureichen. (8 62,4 Wehr Ordnung.) GemüthSkranke, Blödsinnige, Krüppel u. s. w. werden nach vorheriger Vorlegung von in derselben Weise ausgestellten Attesten von der unterzeichneten Stelle von . der Gestellung ent bunden werden. 3. Wer an Epilepsie zu leiden behauptet, hat auf eigene Kosten drei glaubhafte Zeugen hierfür zu stellen oder ein Zeugnis eines beamteten Arztes (Bezirksarzt, GertchtSarzt rc.) bei zubringen. Die Abhörung der Zeugen ist thunlichst einige Zeit vor der Musterung hier zu beantragen. 4. Jeder Militärpflichtige kann sich im MusterungLtermine freiwillig zum Diersteintritte melden, ohne daß ihm jedoch hieraus ein besondere- Reckt auf die Auswahl der Waffen gattung oder deS Truppentheils erwächst. '(8 63,8 Wehr-Ordnung.) Die zu einer vierjährigen aktiven Dienstzeit bei der Kavallerie sich verpflichtenden Mann schaften genießen, sofern sie dieser Verpflichtung nachgekommen sind, außer der Vergünstigung einer nur drei- anstatt fünfjährigen Dienstzeit in der Landwehr ersten Aufgebots in der Regel auch Befreiung von den jährlichen Uebungen. Diejenigen Militärpflichtigen, welche sich zu einer vierjährigen aktiven Dienstzeit bei der Kavallerie verpflichten wollen, haben hierüber eine Einwilligungserklärung deS Vaters bezw. der Mutter oder des Vormundes, womöglich schon im Musterungstermine, beizubringen. 5. In Bezug auf die nach der Wehr-Ordnung zulässigen Anträge auf Zurückstellung oder Befreiung von der Aushebung wird auf nachstehende Bestimmungen ausdrücklich auf merksam gemacht: Nach § 63,7 der Wehrordnung sind Militärpflichtige, sowie deren Angehörige berechtigt, spätestens im Musterungstermine Anträge auf Zurückstellung oder Befreiung von der Aus hebung in Berücksichtigung häuslicher bez. gewerblicher Verhältnisse zu stellen und dieselben durch Vorlegung von Urkunden, welche nach 8 65,5 der Wehr-Ordnung obrigkeitlich beglaubigt sein müssen, sowie durch Stellung von Zeugen und Sachverständigen zu unterstützen. Diejenige« Personen, deren Erwerbs- bez. Aufsichtsunfähigkeit zur Be gründung der Reklamation behauptet wird, haben im Musterungstermme mit zu erscheinen. Ist dies unthnnlich, so ist ein von einem beamteten Arzte ausgestelltes Zeugnitz rechtzeitig und spätestens bis zum Musterungstermine einzureichen. (8 33,5, Absatz 2, Wehr-Ordnung) WA?! Nur für den Fall, daß die Veranlassung zur Reklamation erst nach beendigtem MnsterungS- gcschäste entsteht, kann der Antrag noch im Aushebungstermine angebracht werden. Die Entscheidungen der Ersatz-Kommission auf derartige Anträge werden am 3. Tage nach dem Musterungstcrmine, Mittags 12 Uhr, als bekannt gemacht angesehen, auch wenn der Reklamant bis dahin zur Anhörung derselben sich nicht eingefunden haben sollte. Rekurse gegen die Im vorstehenden Absätze gedachten Entscheidungen müssen bei Verlust der Beackilichkeit binnen 10 Tagen, von dem Tage an gerechnet, an welchem die Entscheidung der Ersatz Kommission für bekannt gemacht anzusehen bez. bekannt gemacht worden ist, und zwar bis Nachmittags 5 Uhr bei der Ersatz-Kommission unter gehöriger Begründung ange bracht werden. 6. Die Herren Bürgermeister und Gemeindevorstäude werden hiermit veranlaßt, die in ihren Orten aufhältlichen gestellpflichtkgen Mannschaften durch Zufertigung besonderer Ordccs zum pünktlichen Erscheinen im Musterungslokale einzeln vorzuladen, sowie der Musterung bez was die Städte anbelangt, durch Beauftragte, beizuwohnen. Ueber Zugang und Abgang Gestellpflichtiger ist sofort Anzeige anher zu erstatten. Die Mannschaften -er Reserve, Marinereserve, Landwehr, Teewehr, Ersatz reserve und Marine-Ersatzreserve, sowie ausgebildete Landsturmpfiichtige de ll. Aufgebots, welche gemäß § 123,1 der Wehr-Ordnung auf Zurückstellung für den Fall einer etwaig?» Mobilmachung aus Anlaß häuslicher oder gewerblicher Verhältnisse Anspruch machen, haben hierauf geriet tete Gesuche bei dem Ortsvorstande ihres Wohnorts und zwar noch vor Beginn der Musterung anzubringen. Der OrtSvorstand hat diese Gesuche zu prüfen, und darüber eine alsbalo anher einzureichende Nachweisung aufzustellen. AuS dieser Nach weisung müssen nicht nur die militärischen, bürgerlichen und Vermögensverhältnisse der Bitt steller, sondern auch die obwaltenden besonderen Umstände, durch welche eine zeitweise Zurück stellung bedingt werden kann, ersichtlich sein. Ueber diese Gesuche wird die Königliche verstärkte Ersatzkommission Sonnabend, den 83. März dieses Jahres, Bormittags v Uhr Entscheidung treffen. Zur Entgegennahme der letzteren bezw. zu etwaiger AuSkunstSertheilung haben sich die betreffenden Antragsteller in Person zur gedachten Zeit im „Gesellschafts hanse" in Grotzenhain einzufinden. Großenhain, am 4. März 1901. Der Civil-Borfitzende -er Königlichen Ersatz-Kommisfisn -es AuShrbungsbezirkS Grohenhai«. Vr. Uhlemann, AmtShauptmann. Tag: MusterungS- Ort: Beginn: Bezeichnung der gestellungspflichtigen Mannschaften: Montag, Riesa, Vorm. die Mannschaften aus Bobersen, Böhlen- den 11. März. Gasthof .zum Wettiner Hof.- r/,10 Uhr. Jahnishausen, Forbeige, Glaubitz - Sageritz- Langenberg, Gostewitz, Gröba, Grödel und Gröditz; DienStag, den 12. März die Mannschaften auS Heyda, Kleintrebnitz, Kobeln, Lefsa, Leutewitz, Lichtensee-Haide- häuser, Marksiedlitz, Mehltheuer, Mergendorf, Merzdorf, Moritz, Nauwalde, Nickritz, Nieska, Nünchritz, Oberreußen, Oelsitz, Pahrenz, Pau sitz, Pochra, Poppitz, Prausitz, Promnitz, Rade witz, Reppis, Röderau, Schweinfurth und SpanSberg; Mittwoch, den 13. März. s- 'S die Mannschaften auS Streumen, Tiefenau Weida, Wülknitz, Zeithain u. Zschaiten, sowie die Mannschaften der Jahrgänge 1881,1878, sowie noch ältere Jahrgänge aus der Stadt Riesa; Donnerstag, den 14. März. die Mannschaften der Jahrgänge 1879 und 1880 aus der Stadt Riesa; Freitag, den 15. März. Radeburg, RmhSkeller. die Mannschaften aus Bärnsdorf, Bärwalde, Beiersdorf, Berbisdorf, Boden, Cunnersdorf, Cunnertswalde, Dobra-Zschorna, Ermendorf, Freitelsdorf, Großdittmannsdorf, Kleinnaun dorf, Lauterbach, Lötzschen, Marschau, Mars dorf, Medingen, Naunhof, Steuer Anbau, Nieder-Ebersbach und Nieder»ödern; Sonnabend, den 16. März. St * die Mannschaften auS Ober- und Mittel- Ebersbach, Oberrödern, Sacka, Steinbach, Stölpchen, Tauscha, Volkersdorf, Welxande und Würschnitz, sowie die Mannschaften aus der Stadt Radeburg; Montag, den 18. März. Großenhain, Gesellschafts- hauS. Vorm. 8 Uhr die Mannschaften aus Adelsdorf, Altleis, Baselitz, Baßlitz, Bauda, Bieberach, Blatters leben, Blochwitz, Böhla b. G., Böhla b. O, Brockwitz, Brößnitz, Colmnitz, Dallwitz, Dies bar, Döschütz, Folbern - Paulsmühle, Frauen hain - Lautendorf, Gävernitz, Geißlitz, Göhra, Görzig Göltzscha, Großraschütz und Hohndorf; Dienstag, den 19. März. die Mannschaften aus Kalkreuth, Kleinraschütz, Kleinthiemig, Kmehlen, Koselitz, Kottewitz, Kraujchütz, Kraußnitz, Lampertswalde, Lau bach, Lcckmitz, Lenz-Döbritzchen, Liega, Linz, Medessen, Merschwitz, Mühlbach, Mülbitz, Nssseböhla, Nauleis, Naundörfchen, Naundorf b. G., Naundorf b. O., Neuseußlitz und Niegerode; Mittwoch, den 20. März. die Mannschaften aus Oelsnitz, Peritz, Ponickau, Porschütz, Priestewitz, Pulsen, Quersa, Raden, Reinersdorf, Roda, Rostig, Schönborn, Schönfeld, Seußlitz, Skäßchen, Skassa, Skaup, Stauda, Strauch, Strießen- Kolkwitz, Thiendorf - Dammhain, Treugcböhla und Uebigau; Donnrr-tag, den 21. März. Freitag, die Mannschaften aus Walda, Wantewitz- Piskowitz - Wüstaudo, Weißig a. R., Weißig ö. Sk., Weßnitz, Wildenhain, Zabeltitz-Slroga, Zottewitz, Zschauitz und Zschieschcn, sowie die Mannschaften des Jahrganges 1879 und ältere Mannschaften aus der Stadt Großenbain; den 22. März. Sonnabend, die Mannschaften drr Jahrgänge 1880 und 1881 auS der Stadt Großenhain; den 23. Mär». LoosungStermin.
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