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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 11.03.1901
- Erscheinungsdatum
- 1901-03-11
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-190103114
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19010311
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19010311
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1901
- Monat1901-03
- Tag1901-03-11
- Monat1901-03
- Jahr1901
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 11.03.1901
- Autor
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und Anreißer MktlÄ Ald A«MN>. Lckegramm-Adreffe: ,Lage blatt", Riesa. Amtsblatt Fernsprechstelle Nr. SO. der Königl. AmtShauptmannschast Großenhain, des König!. Amtsgerichts und des Stadtraths zu Riesa. F- 58. Montag, 11. Mürz 1901, Abends. 54 Jahr«. DaS Riesaer Tageblatt erscheint jeden Tag Abends mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Vierteljährlicher Bezugspreis bei Abholung in der Expedition in Riesa 1 Marl 50 Pf., durch unser« Träger frei tnS^HauS 1 Mark 65 Pf., bei Abholung am Schalter der taiserl. Postanstalten 1 Mark 65 Pf, durch dm Briefträger frei inS HauS 2 Mark 7 Pf. Auch MonatsabonnementS werben angenommen. Anzeigen-Annahme für die Nummer des Ausgabetage« bi« Vormittag S Uhr ohne Bewähr. Druck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: Kastantrnstraße 59. — Für die Redactton verantwortlich: Hermann Schmidt in Riesa. Pferdemusterung. Der zweite Theil der diesjährigen Pferdevormusterung (8 1 der Pserdeaushebungsvor- jchrist vom 18. März 1900 — Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 51 flg. —) findet nach dem umstehenden, vom Pferdevormusterungs-Kommissar, Herrn Rittmeister z. D. von Carlowitz, ausgestellten Reiseplane statt. Jeder Pferdebesitzer ist verpflichtet, zu den betreffenden Terminen und auf den ihm von den Ortsbehörden bezw. Gutsvorstehern angegebenen Plätzen seine sämmtlichen Pferde zu gestellen, mit Ausnahme «) der Fohlen warmblütiger Schläge unter 4 Jahren,*) b) der Fohlen kaltblütiger oder kaltblütig-gemischter Schläge unter 3 Jahren,*) o) der Hengste, ä) der Stuten, die entweder hochtragend sind (deren Absohlen innerhalb der nächsten 4 Wochen zu erwarten steht) oder noch nicht länger als 14 Tage abgefohlt haben, s) der Vollblutstuten, die im „Allgemeinen Deutschen Gestütbuch" oder den hierzu ge hörigen offiziellen — vom Unionclub geführten — Listen eingetragen und von einem Vollbluthengst laut Deckschein belegt sind, auf Antrag des Besitzers, k- der Pferde, welche auf beiden Augen blind sind, ;;) der Pferde, welche in Bergwerken dauernd unter Tag arbeiten, d) der Pferde, welche bei einer früheren Musterung als kriegsunbrauchbar bezeichnet worden sind (alle neu angekauften oder hinzugekommenen Pferde sind jedoch vor- zusühren, auch wenn dieselben nach Aussage des Vorbesitzers als „kriegSunbrauch- bar" erklärt worden sind), i) der Pferde unter 1,50 na Bandmaß. Außerdem ist der Herr Kreishauptmann befugt, unter besonderen Umständen Befreiung von der Vorführung eintreten zu lassen. Bei besonderer Dringlichkeit ist auch der unterzeich nete Amtshauptmann hierzu ermächtigt. In den unter ci aufgeführten Fällen sind von den Vertretern der Gemeinde- oder Guts bezirke ausgefertigte Bescheinigungen vorzulegen, denen bei hochtragenden Stuten auch der Deck schein beizufügen ist. Die Vorführung hat blank, ohne Geschirr auf Trense mit zwei Zügeln zu erfolgen. Die Hufe sind zu reinigen, aber nicht zu schmieren. Pferdebcsitzer, welche ihre gestellungspflichtigen Pferde nicht rechtzeitig oder vollzählig vor führen, haben außer der gesetzlichen Strafe zu gewärtigen, daß auf ihre Kosten eine zwangs weise Herbeischaffung der nicht gestellten Pferde vorgenommen wird. Von der Verpflichtung zur Vorführung ihrer Pferde sind ausgenommen: 1. die Mitglieder der regierenden deutschen Familien bezüglich der zum persönlichen Gebrauche gehaltenen Pferde; 2. die Gesandten fremder Mächte und daS Gesandtschaftspersonal; 3. die aktiven Offiziere und Sanitätsoffiziere bezüglich der von ihnen zum Dienstge bräuche gehaltenen Pferde; 4. Beamte im Reichs- oder Staatsdienste hinsichtlich der zum Dienstgebräuche, sowie Aerzte und Thierärzte hinsichtlich dcr zur Ausübung ihres Berufes nothwendigen Pferde; 5. die Posthalter hinsichtlich derjenigen Pferdezahl, welche von ihnen zur Beförderung der Posten contractmäßig gehalten werden muß; 6. die Königlichen Staatsgestüte. Der Herr Bürgermeister zu Riesa, die Herren Gemeindevorstände und Gutsvorsteher, Im Behinderungsfalle ihre Stellvertreter, haben sich zu den Vormusterungsterminen an den von der Ortsbehörde auSgewählten Musterungsplätzen einzufinden und dem Herrn Pferdevormuster- ungScommissar das in Spalte 1 mit fortlaufender Nummer versehene Verzeichniß der in ihrem Bezirke vorhandenen Pferde (Pferde- und VorsührungSliste) in doppelter Ausfertigung vor zulegen. Ein Exemplar ist zur Abgabe an den Herrn Commissar, eins zum eigenen Gebrauche bei der Vorführung bestimmt. In die Verzeichnisse sind auch die nicht gestellungspflichtigen Pferde einzutragru. Kann ein gestellungspflichtiges Pferd wegen schwerer Erkrankung nicht vorgesührt werden, so ist der Grund in Spalte 6 der VorsührungSliste einzutragen. Gemeinden pp., die keine Pferde vorzuführen haben, haben Vakatlisten (doppelt) vor zulegen. Der genannte Herr Bürgermeister, sowie die Herren Gemeindevorstände und Gutsvorsteher sind verpflichtet, für die Gestellung der zum Ordnen und Vorführrn der Pferde erforderlichen Leute (keine Kinder) und ferner dafür zu sorgen, daß daS Borführen genau in der Reihenfolge der VorsührungSliste stattfindet. Hierzu ist links an der Halfter jedes Pferdes ein Zettel (Nummertasel) mit deutlicher Nummer, welche derjenigen der VorsührungSliste entspricht, zu befestigen. Für Pferde, welche bereits bet der früheren Musterung als kriegsbrauchbar bezeichnet wurden, sind außerdem die im Vorjahre hinauSgegrbenen Bestimmungstäfelchen (mit Bindfaden zum Anhängen versehen) zur Musterung mitzubringen. Die Täfelchen sind aber weder anzu hängen, noch auszufüllen. Weiterer Bedarf an BestimmnngStiisrlchen ist der Königlichen AmtShauptmannschast um gehend anzuzrigen. Die Pfrrdeverzeichnisse find von den Ortsbehörden bez. Gutsvorstehern nur in Spalten 1, 2 und 3, und zwar möglichst genau auszufüllen; die Ausfüllung der Spalten 4 und 5 erfolgt durch den Herrn Commissar, außerdem ist aus Seite 1 deS Verzeichnisses die Richtig keit zu bescheinigen (s. Anlage A zur Eingang« gedachten PserdeauShebungSvorschrift). Durch diese Bescheinigung der Richtigkeit ist eine weitere Bescheinigung über etwaige Angaben in der Liste — so wenn ein Pferd schwer erkrankt ist und so nicht vorgesührt werden kann, nicht nöthig. *) e» werden demnach in den Gemeindebezirken in der Regel alle Fohlen über 3 Jahre alt vorzuführen sein, da nur in einigen Gutibezirken warmblüllgr Pferde gezogen werden. Blinde oder seit der letzten Vormusterung neu hinzugekommene Pferde sind in Spalte 6 des Verzeichnisses als „blind" oder „neu" auszusühren. Es wird sich empfehlen, andere Bemerkungen, als wie im Vorstehenden angeordnet, nicht einzutragen. Was die Fahrzeuge anlangt, so sind dieselben nicht mit zum MusterungSplatz zu bringen. ES ist vielmehr bei Gelegenheit der Musterung mündlich anzugeben, wieviel kriegsbrauchbare Wagen und Geschirre nach Anlage 6 zur PserdeauShebungSvorschrift vorhanden sind. Der Herr Bürgermeister zu Riesa, die Herren Gemeindevorstände und Gutsvorsteher werden für strengste Durchführung der auf die Pferdevormusterung Bezug habenden Anord nungen persönlich verantwortlich gemacht und ist insbesondere dafür Sorge zu tragen, daß die Stellungspflichtigen so zeitig beordert werden, daß sie mit den Pferden zu den angesetzten Zeiten pünktlich zur Stelle sind, damit der Herr Commissar nicht aufgehalten wird und recht zeitig nach den folgenden Orten gelangen kann. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Anordnungen werden gemäß 8 27 des KriegS- leistungsgesetzeS unnachsichtlich bestraft werden. Großenhain, am 10. März 1901. Königliche AmtShauptmannschast. v. 359. vr. Uhlemanu. Barth. Reiseplax für die Pferdevormusterunge» in der AmtShauptmannschast Großenhain 1S01. 2. Theil. (Die selbstständigen ««tSbezirke find in de« betreffende« Ortschaft« miL inbegriffen.) ' Data«. Ort. Z-it. 15. März. Frauenhain mit Lautendorf und Pulsen 9,40 Borm. Gröditz 10,40 ReppiS 11,10 Nauwalde 11,40 Schweinfurth 12,20 Nachm. SpanSberg mit NieSka 1,05 Tiefenau 2,0 Koselitz 2,30 Görzig 3,15 Bauda 4,0 I» 16. März. Colmnitz 8,30 Bonn. Peritz 9,10 er Streumen 9,45 Wülknitz 10,25 Lichtensee mit Haidehäuser und Klrlntrebnitz 11,0 »» Marksiedlitz 12,0 Mittag Radewitz 12,20 Nach«. Glaubitz mit Sageritz und Langenberg 12,30 18. März. Roda 10,10 Bonn. Zschaiten 10,35 »» Nünchritz 11,05 GrSdel 11,25 «e Moritz 11,50 Zeithain 12,20 Nachm. Boberfen 1,20 Leffa 1,40 »» Röderau 2,0 Promnitz 2,20 W 19. März. Lrutewltz 9,50 Borm. Kobeln 12,20 Nach«. Heyda 12,55 Mergrndorf 1,50 Poppitz 2,10 20. März. Nickritz 9,30 Borm. Gostewitz 9,55 Prausitz 10,15 Pahrenz 11,0 Mehltheuer 11,35 Jahnishausen mit Böhlen 12,35 Nachm. Oelsitz 1.0 Pausitz 1,30 21. März. Riesa 9,0 Borm. Weida 11,20 M Merzdorf 12,0 Mittag Pochra 12,40 Nach«. Gröba mit Forberge und Oberrrußen 1,25 Im Gasthofe zur „Linde" in Neuweida — als BerstelgerungSort — soll Donnerstag, den 14. März 1901, Mittags 12 Uhr, «in Kastenwagen gegen sofortige Bezahlung versteigert werden. Riesa, 9. März 1901. Der «er.-»o»r- des Kgl. AmtSger. Sekr. Eidam.
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