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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 19.04.1901
- Erscheinungsdatum
- 1901-04-19
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-190104198
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19010419
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19010419
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1901
- Monat1901-04
- Tag1901-04-19
- Monat1901-04
- Jahr1901
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 19.04.1901
- Autor
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54 Jahrg Freitag, IS April 1901, AvenSS SS -- Bezüglich der uud Schm. Hk. Da» Riesaer Tageblatt erscheint jeden Lag Abend» mV Augnahme der Sonn- und Festtage. Vierteljährlicher Bezugsprei» bei Abholung in der Expedition in Riesa 1 Mark SV Pf-, durch unser« Träg« frei in« Hau» 1 Mari Sö Ps., bei Abholung am Schalter der kaiserl. Poftanstalten 1 Mart «S Ps., durch de» Briefträger frei in« Hau« 2 Mart 7 Ps. Auch Monatiiabomremmt» werden angenommen. Anzeigen-Annahme für die Nummer de« Ausgabetage« bi» vormittag v Uhr ohne Gewähr. Druck und Verlag von Langer t Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: Sastantenstraß« SS. — Für di« Redaktion verantwortlich: Hermann Schmidt in Riesa. Nachdem die Ergebnisse der diesjährigen Linkommensteuereinschützuiig den Beitrage pflichtigen bekannt gemacht worden sind, werden in Gemäßheit der Bestimmung in Z 46 Absa- 3 de» Einkommensteuergesetze« vom 24. Juli 1900 alle Personen, welche hier ihre Stcuerpfltcht zu erfüllen haben, denen aber di« Srrurrzrttel nicht habe« behändigt werde« können, ausgrfordnt, weg«» Mittheilung de« ElnschätzmrgSergrbntsfril sich bei der hiesigen OltSsteurreinnahme zu melden. Poch ra, am 18. April 1901.Der Gemetndevorstand. Bekanntmachung. Der Geburtstag Sr. Maj. unseres allergnädigsten Königs fall Dienstag, de« SS. April, vormitt. 1V Uhr durch einen öffentliche« AttnS im Saale des Gasthofe« „Zum Anker" gefeiert werde«. Die geehrten Mitglieder des Schulvorstandes, de» Gemeinderate», sowie die Eltern der Kinder und alle Freunde unserer Schule werden dazu ergrbenst «ingelade». Gröba, den 18. April 1901. Der Schuldirektor. Böruer. ter MUttärverrine zu der Festlichkeit Zutritt haben, sondern zu derselben alle patriotisch gesinnten Einwohner der Stadt und ihrer Umgebung geladen und willkommen find. — Der Elbarbriter Fr. Herm. Engelhardt hatte heute Nachmittag da» Unglück, beim Ueberschreiten der Eloqualgleise zwischen die Puffer eine» zusammrnzustellende» Zuge» zu ge- rathen. Der BedanernSwerthe wurde hierbei so schwer verletzt, daß er al-bald verstarb. — Für da» deutsche Truppenkontingent in Ostafieu werde« die MannschastSwrrbungen fortgesetzt. Auf den jetzt stattfindeu- Anlegung von Brunne« haben folgende infolge de» Inkrafttreten» de» Allgemeinen Baugrsetze» abgeänderte Vorschriften Platz zu greisen: Auf Bialt 362 de» HandrisreglstelS, die Firma „Elektricitätswerk Riesa Zweigniederlassung der Elektricitätswerke-Betriebs-Aktien-Gesellschaft in Dresden", in Ries ¬ betreffend, ist heut« eingetragen worden, daß dir dem Kaufmann Alfred Eduard Ernst LoniS Schnuck in Dresden ertheilte Prokura erloschen ist. Riesa, am 16. April 1901. Könifllitlses Amtsgericht. Bekanntmachung. Die Anfuhr« von ca. 7» Meter Klarschlag ab Elbufer Riesa soll Sonnabend, dm 20. April, Abend» 8 Uhr im Gasthofe zu Pausitz an den Mkndestfordernden vergeben werde». Pau fitz, de« 17. April 1901.vnsch, Gvstd. Oertlichrs und Sächsische«. Riesa, 19. April 1901. — Wir nehmen nochmal» Veranlassung, auf de« nächsten Moatag Abend im Saal« de» Hotel Höpfnrr stattfindenden, von den vereinigten Rllttärvereiue« von Riesa und Poppitz-Mergen- darf arrangirten Festcommer« zur Feier de» Geburtstage» Sr. Majestät de» König» hinzuweisen und machen in»b«sondtr« darauf aufmerksam, daß nicht nur die Mitglieder oben genann» UeerrfpwchpM Re. 3. Mittwoch, den 24. dss. Mts. nachmittag- S Uhr im Werksgasthofe zu Gröditz der au» den Parzellen Nr. 76 b. m. Nr. 88 und Nr. 90 b. m. Nr. 105 bestehende Thell, d. i. von der Töpferlache bi» zur LandrSgrenze mit Ausschluß der Parzelle Nr. 89. Die Parzellen sind durch ringeschlagcn« nummerirte Pfähle bezeichnet und haben Pachtlustige sich von der Lage und Gröhe der Parzellen vorher zu unterrichten. Die Auswahl unter den Bietern bleibt Vorbehalten. Die Königliche Straffen- und Wasser- Die Königliche Bauverwalterei Bauinspektion I zu Meisten zu Grostenhaia am 15. April 1901. 1. Montag, den 22. dss. Mts., vormittags 1« Uhr im Gasthose zu Glaub itz der auS den Parzellen Nr. 1 b. m. Nr. 10, Nr. 12 b. m. Nr. 31 bestehende Theil, d. i. von der Grenz« deS fiskalischen Holzhofgrundstück» bei Grödel bi» an die Mark- siedlitzer Kanalbrücke mit Ausschluß der Parzelle Nr. 11; 2. an demselben Tage nachmittag- »/,» Uhr im Gasthose zu Streumett der au» den Parzellen Nr. 32 b. m. Nr. 75 bestehende Theil, d. i. von der Marksied- Utzer Kanalbrücke bi» zur Töpferlache Am 1. Mat 1901 findet ln Riesa di« übliche Arbeiter-Zählung statt; Zählformnlare hierzu gelangen in den nächsten Tagen zur Vertheilung. Dir Unternehmer haben diese Formulare am Zähltage, 1. Mai, auSzusüllen, zu unterzeichnen und bi» zum 2. Mai 1901 an uv» zurückzugeben. Der Rath der Stadt Riesa, am 19. April 1901. No.: 982 k.Brgrmstr. BoeterS.Sch. Wer einen neuen, nicht ausschließlich zum Viehtränken oder zu Gartenanlagen bestimmten Brunne« anlegen, einen vorhandenen vertiefen beziehentlich umbauen will, hat dir» der König liche« Amtshauptmannschaft zur Entschließung und Genehmigung auzuzeigrn und bei Ausführung de» Baue» die von dem Königlichen Ministerium des Innern im Jahre 1873 zusammen- U* gestellten Vorsichtsmaßregeln, welche bet der Anlegung von Brunnen zu befolgen sind, überdies insbesondere aber vorbehältlich weiterer Vorschriften für den einzelnen Fall, noch Folgendes . zu beobachten: Die Mauerung deS Brunnenschächte» ist wasserdicht mit bestem Cementmörtel auSzusühren. Die Brunnenschachtmauer ist wenigstens 20 om über die Erdoberfläche der unmittelbaren Umgebung empor zu führen. DI« Bruunenöffnung ist mit mindesten» 10 bi» 12 em starken, übereinauderareisenden, von bestem Materiale hergrstelltrn Eementsteinzeug- oder Sandstein- oder Granit-Platten, in dergleichen gesalztem Geschränkt liegend, dichtschlirßend abzudecken. Außerdem find aber auch hölzerne Brunnenabdeckungen zulässig. Zu letzteren dürfen jedoch nur eichen« Pfosten von 9'/, om Stärke verwendet werden, welche ebenfalls über- «inandergreifen und in gesalztem Geschränke liegen müssen. Die Benutzung von Bleirohr al» Leitung, sowie da» Beschweren der Klappenventilr in , den Pumpen mit Bleiplattrn ist streng Verbote». 2. Tie in Punkt 1 gedachte, an die Königliche Am Shauptmannschast zu erstattende Anzeige über Anlegung, Vertiefung oder Umbau eine» Brunnens Hut die Beschreibung der Oertlichkeit, , in welcher insbesondere zu erwähnen sein würde, wen» sich eine Abort-, Jauchen- oder Dünger grube in einer Entfernung von 10 m und «in« etwa noch vorhandene Senkgrube in einer solchen von 17 m von dem zu errichtenden Brunnen befände, und die Angabe zu enthalten, wie und von wem der Bau auSgesührt werden soll. 3. Bei Neu« oder Umbauten von Häusern kann di« mehrerwähnte Anzeige mit dem Bau genehmigungsgesuche ohne Weiteres verbunden werden. 4. Bet allen Brunneabaute», einschließlich der Umbauten oder Ticserlegungen, ist au einer leicht sichtbare» Stell« ein Anschlag anzubringe», welcher den Stand, den Familiennamen und mindestens einen ausgeschriebenen Vornamen der Bauherren und der Bauleiter in deutlich les barer und unverwischbarer Schrift angiebt. 5. Wer als Bauherr, Baumeister oder Bauhandwerker die unter 1 gedachten VorfichtS- ' maßregeln nicht beobachtet oder den Bau beziehentlich Umbau (Tieferlegung) eines Brunnens unternimmt, bevor die unter 1 vorgeschriebene Genehmigung «rtheilt worden ist, verfällt in dir im Reichsstrafgesetzbuche § 367 Ziffer 14 beziehentlich 15 vorgesehenen Strafen. 6. Der Herr Bürgermeister zu Radeburg, sowie die Herren Gemeindevorstände und GutS- vorsteher, die ln jedem Falle von einer nach Punkt 1 erteilten Genehmigung Mitteilung er halten, werden veranlaßt, auf die Beobachtung vorstehender Bestimmungen ihr besonderes Augen merk zu richten, Zuwiderhandlungen ungesäumt anher anzuzrigen und gleichzeitig daS Weiterarbeiten an, ohne Genehmigung begonnenen oder der Genehmigung zuwiderlaufenden Brunnenbauten zu verbieten beziehentlich zu verhindern. Die Bekanntmachung der Königlichen Amtrhauptmanuschast über di« Vorschriften bei der » Anlegung von Brunnen vom 20. März 1899 wird aufgehoben. Großenhain, am 6. März 1901. Königliche Amtshanptmannschast. Fr. Uhlemanu. Bekanntmachung. Die GraS-, Schilf- und Weiden-Nutzung aus den fiskalischen Parzellen d«S Grödel- Elsterwerdaer Kanal» soll von 1901 einschließlich ab unter den vorher bekannt zu gebenden Bedingungen aus 5 Jahre verpachtet werden und zwar: den Frühjahr». Kontrolversammlungen werden dir Gestellungs pflichtige« darauf hingewiesen, daß ihnen zu demnächstigen frei willigen Et«tritt in da» Ehina - Exepedition» -Earp» für alle Waffengattungen Gelegenheit geboten fei. Diese Anwerbung be- zweckt den Ersatz brzw. die Ablösung der gegenwärtigen Ehina. truppen, der für kommenden Herbst in Aussicht steht. Al» Hauptbedlnguogen zum Eintritt in da» Freiwilligen-Eorp» gel ten ei« vorwurfsfreier Lebenswandel, Tropeadienstsählgkeit uni» zwrijährtge Verpflichtung AIS Gegenleistung »erden dem ge meinen Soldaten neben der üblichen Militärverpflegung und «nd Anzeiger (Wrßßllt «K Atyrißll). Auttsölatt 638 L. Fahrt der Raddampfer betreffend. Zur Verhütung weiterer Abbrüche an dem rechtsseitigen Elbufer bei Zschepa wird hiermit allgeordnet, daß alle zu Berg und zu Thal gehenden Raddampfer auf der Stromstrecke von der früheren Großzschepaer Fährfirlle — Hauptfeflpunkt 226 — bis Kletnzschepa — Hauptsestpunkt 223 — bei wafserstäuden von 0,25 m über Null Dresdner Pegel und darüber ihre Maschinen kraft soweit mäßigen und dabei so hart am linken Ufer entlang fahre», daß eia schädigender Wellenschlag am rechten abbrüchigen Ufer nicht entstehen kann. Zuwiderhandlungen werden «ach K 366'° drS ReichSstrasgesetzbuchr» mit Geldstrafe bi» zu SO M. oder Hast bi» zu 14 Tagen geahndet. Meißen, am 16. «p>ll 1901. Königliche Amt-Hauptmannschaft al- Elbftromamt. 1S2 S. von Schroeter.
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