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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 29.04.1901
- Erscheinungsdatum
- 1901-04-29
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-190104292
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19010429
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19010429
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1901
- Monat1901-04
- Tag1901-04-29
- Monat1901-04
- Jahr1901
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 29.04.1901
- Autor
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' ,7 Amtsblatt vrr KWtzl. AmGharptmaimschast Gwhnchain, der König!. AnckSgerich» und de« Gtndtrath» M Nirs». «»»tag, SS. April 1S01, Wend«. 54. Jahr,. Do» Riesaer Tageblatt erscheint jeden Tag Albend» mtt Ausnahme der Sonn- und Festtage, vterteljichrltch« Bezugspreis bei Abholung in der Expedition in Riesa I Mark SO Pf-, durch unser« Trüg« stet in» Hau» 1 Marl SS Ps., bet Abholung am Schalter der kaiserl. Postaustalten 1 Mart SS Ps., durch den Briefträger srrt in» Hau» 2 Mart 7 Pf. Auch Monatsabouurment» werden angenommen. , Lnzeigen-Lnnahme für die Rümmer de» Ausgabetage» bi» vormittag 9 Uhr ohne Gewähr. Druck und Verlag von Langt, 5 Winterlich in Riesa. — G«schäst»stell«: Kastanienstraß« SV. — Für di« Redactiou vmmttaortltch: Herman« Schmidt in Riesa. > ^»11 ------------------ Donnerstag, den 2. Mai 1901, Lor«. U Uhr, tommen im AukttonSlokal 1 Geldkassette und 1 Farbrnregal gegen soforltg« Bezahlang zur Versteigerung. Riesa, 26. April 1901. DerverichtSvollzieher des Königliche« Amtsgerichts. Da in letzter Zeit mehrfach wahrgrnommen worden ist, daß die Bestimmungen in der nachstehend wiederholten Bekanntmachung vom 25. Juli 1990 nicht gehörig befolgt werden, d bringen wir diese mit dem Bemerken in Erinnerung, daß bei weiteren Ueberttetuugen Be strafung erfolge» wird. ' Der Aach der Stadt Aiesa, am 29. April 1901. Brgrmstr. BoeterS. Kr. Verkehr mit Kinderwagen auf den Fußwegen. Unter thellweiser Abänderung de» § 6 der Straßenpolizeiordnung vom 2. Dezember 1890 wird hiermit Folgende» bestimmt: x Da» Fahren mit Kinderwagen, in denen Kinder bi» zum erfüllten 3. Lebensjahre gefahren werde», und da» Fahren mit Fahrstühlen, in denen krank« oder gebrechlich« Personen gefahren werden, ist tu den mit Steinpflaster versehene« Straßen auf de« Fusswegen gestattet, jedoch unter folgenden Beschränkungen: 1) Da» Fahren ist nur auf dem in der Fahrtrichtung recht» gelegenen Fußwege und zwar auf dem an die Häuser anstoßenden Thelle de» Fußwege» zulässig. 2) Die Wagen und Fahrstühle haben den entgegenkommenden und sie überholenden Fuß gängern mrszuwächeru 3) Der Fußverkehr darf nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Bei starkem Fußverkehr v haben die Wagen den Fußweg zu verlassen. Verboten ist: 1) Da» Auf- und Abfahren der Kinderwagen und Fahrstühle auf nur kurzen Strecken de» Fußwege» (sogenannte» Promeniren). 2) Da» Steheulafseu und mmöthige Hatten der Wagen und Fahrstühle aus dem Fuß wege, namentlich vor Schaufenstern und HauSthüren. 3) Da» Nebeueiuanderfahreu mehrerer Kinderwagen oder Fahrstühle; al» Nebeneinander fahren ist auch anzusehen, wenn zwei Personen, die Wagen oder Fahrstühle führe», nebeneinander gehen, und von denen die eine den Wagen oder Fahrstuhl vor sich herschirbt, die andere ihn nach sich zieht, oder wenn eine Person einen Wagen vor sich herschiebt und «inen anderen nach sich zieht. 4) Schnelles Fahren und jede» Gebühren, wodurch der Fußverkehr belästigt oder beeinträchtigt wird. L 5) Da» Fahren mit leere« oder nur zur Beförderung von Sachen dienenden Wagen und Fahrstühlen. DaS Fahien mit Kinderwagen oder Fahrstühlen auf den entlang der nicht mit Stein pflaster versehenen Straßen führenden Fußwegen ist verboten. ES ist jedoch nachgelassen, auch auf diesen Fußwegen zu fahren: 1) wenn die Straße sich in schwer begehbarem Zustande befindet, also namentlich bei und kurz nach starkem Regen- und Schneewetter, bei Straßrnarbeiten; 2) wenn auf der Straße ein Fährverkehr herrscht, der die Insassen der Wagen oder der Fahrstühle möglicherweise gefährden könnte; nach Beseitigung der Gefahr sind die Fuß» Wege sofort wieder zu verlasse»; 3) wem» da» Fahren aus der Fahrstraße aus Grund ärztlicher Anordnung für die Insassen der Wage» oder der Fahrstühle unthuulich erscheint; da» Fahren auf dem Fußwege ist in dlksrm Falle jedoch nur daun gestattet, wen» beim Fahren rin entsprechender behördlicher Erlaubnißschrin mltgrsührt wird, der von un» auf Borlege» der ärzt lichen Bescheinigung gebührenfrei ausgestellt werde» wird. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnungen werden mit Geldstrafe bis zu 60 M. und im UuvermögeuSsalle mit Haft bis zu 14 Tagen bestraft. < Riesa, den 25. Juli 1900. Der Aath -er Stadt Aiesa al- Polizeibehörde. BoeterS. . Die Einkommensteuer auf den ersten Termin diese» Jahre» ist mit der Hälfte de» JahreSbetragS bi» längsten» den 18. Mai e. * an die Stadrsteuereiunahme abzuführen. Riesa, am 29. April 1901. Der Aath der Stadt Aiesa. Brgrmstr. BoeterS. R. Die zum Neubau des »wetten Maunschaftsgebäudes für das Pionier - Hamilton Nr. 22 zu Niefa erforderlichen Loo» l Erd-, Maurer- und Asphaltarbeiten, - III Zimmerarbeiten, - IV Schmiede- und Etseaarbeite», -IV» Eisenguß- und Eiseuwalzarbetten, - VI Klempuerarbeitru, solle» in öffentlicher unbeschränkter Verdingung vergeben werden. Zeichnungen und Verdingungsunterlagen liegen im Geschäftszimmer de» Unterzeichnete« — Riesa, Kaserne an der Weststraße — zur Einsicht au» uud können VerdingungSanschläge daselbst gegen Erstattung der Selbstkosten entnommen bezw. bezogen werden. Angebote sind verschlossen und mit einer de» Inhalt bezeichnenden Aukschrift versehen bi» Sonnabend, den II. Mai 1901, Norm. 10 Uhr für L00S I » SS R « 10'/. - - - III D s r S S 10'/, - - - IV s « B s s s 10-/. - - - IV» s SS s s 11 - - - VI postsrrl an untknbezeichnete Stelle einzureichen, woselbst die Eröffnung in Gegenwart der er- schieneneu Bieter erfolgen wird. Zuschlagsfrist 4 Wochen. Auswahl unter de» Bewerbern bleibt Vorbehalten. König!. Garuison-Baubeamter Aiesa. Nachdem die Ergebnisse der diesjährigen Emkommenstrueretnschatzung den Beitrags pflichtigen bekannt gemacht worden sind, werden in Gemäßheit der Bestimmung in 8 46 Sb- sah 3 deS Einkommensteuergesetze» vom 24. Juli 1900 alle Personen, welch« hier ihre Struerpflicht zu erfüllen haben, denen aber die Steuerzettel nicht haben behändigt werden können, aufgefordert, wegen Mittheilung des ElnschätzungSergebnisse» sich bei der hiesigen OrtS- struereinnahme zu melden. > Weida, am 27. April 1901. Der Gemeiudevorstaud. Oerttiches und Sächsisches. Riesa, 29. April 1901. — Tagesordnung für die öffentliche Stadtverordneten sitzung DienStag, den 30. April 1901, Nachm. 6 Uhr. 1. Be schlüsse de» StadtrathS und deS Schulausschusses, Wiederbesetzung deS SchuldirettoralS betr. 2. NaturalisationSgesuch deS Herrn Buchbinder Hampel hier. 3. Beschlußfassung über Ankauf des * Reudlerschen Hausgrundstücks an der Gasanstalt durch die Stadt gemeinde Riesa. 4. Gesuch deS CommendatorS der Genossen schaft deS Johanniterordens um Befreiung von Besitzveränder ungsabgaben. 5. Baulichkeiten in hiesiger Schloßbrauerei. 6. Ab- ändrrung einiger Bestimmungen de- mit der Aktiengesellschaft für elektrische Anlagen und Bahnen in Dresden abgeschloffenen Vertrag» vom 14.—29. Juni 1897. 7. Restantenregulativ. Rathsdeputirte: Bürgermeister BoeterS und zu Punkt 1 Schul- direttor vr. Michel. — DaS „Vaterland", das Organ des Konservativen Lan desverein» und sämmtlicher Konservativer Vereine im Königreich Sachse», schreibt: Die Sozialdemokraten haben sich in den Par lamenten genugsam als die einzigen Vertreter der Arbeiter auf gespielt, ohne daß in den meisten Fällen die Vertreter der Par tei in den Parlamenten dem Arbeitrrstande wirklich angehören. Die sozialdemokratischen Abgeordneten sind vielmehr meist Fabri- , kanten, Lagerhalter, Redakteure und berufsmäßige Agitatoren, die Männer der „schwieligen Faust" werden von den Volksver tretungen sorgfältig fern gehalten. Eine Anzahl konservativer Männer hat »un die Absicht, den Versuch zu machen, nach und nach einen Stamm von wirklichen Arbeitern in die Zweite säch sische Kammer zu bringen. Selbstverständlich kann e» sich hier bei nur um^Arbeiter handeln, die sich nicht der internationalen Sozialdemokratie zugeschrieben haben, sondern deren nationale königStreue Gesinnung über jeden Zweifel erhaben ist. Glück licherweise gtebt es ja noch eine große Anzahl solcher Arbeiter! Wie wir hören, ist im 9. ländlichen Wahlkreise (Radeberg, Rade burg u. s. w.) eine Bewegung im Gange, um aus der Mitte der zahlreichen, den königStreuen Arbeiter-Vereinigungen ange hörigen Arbeiter einen geeigneten Kandidaten für den Landtag zu finden. Wir sind unS darüber durchaus nicht im Unklaren, daß die Verwirklichung dieser Absicht nicht leicht ist, aber mit derselben ist zweifellos eine Anregung gegeben, die im allge meinen vaterländischen Interesse liegt und die auss Beste be weist, wie die Konservativen bestrebt sind, eine Vertretung aller Berufszweige im Landtag zu erhalten. Es würde, wenn die Idee sich verwirklicht, in die parlamentarische Vertretung unsere» Lande- zum erstenmal rin wirklicher Arbeiter einziehen, der nicht dem Kommando der Führer der internationalen Sozialdemokratie blindlings folgt, sondern der nach eigenem besten Wissen und Gewissen die Interessen seiner Arbeitskollegen sowohl wie der Allgemeinheit vertritt. — Kürzlich ist nach den „Leipz. N. N." ein sehr sinn reicher neuer Versuch zur Desinfektion von Krankenzimmern ge macht worden. ES wurden nämlich Kerzen hergestellt, bei denen dem Stearin oder Paraffin, worau» sie bestanden, Carbo! oder sonstige desinfizirende Stoffe beigemischt waren. Indem diese Kerzen nun die Nacht hindurch brannten, vertheilten sie diese Stoffe in der Lust de» Zimmer» und sorgten so dauernd für die Desinfektion desselben. E» ist ja richtig, daß der größte Theil dieser DeSinsektionSswffe in der Flamme verbrennt und sich dabei in seine Elementarbestandtheile znlegt, aber ein wenig bleibt doch immerhin unverändert und wirkt dann um so energi- scher, al» die kleinen VerdunstungSpartikelchen sich mit großer I Leichtigkeit im Zimmer verthrilrn. Allerdings muß schon bei I der Herstellung der Desinfektionskerzen damit gerechnet werden,, daß der größere Theil der destnfizirenden Stoffe unbenützt ver brennt, und deshalb muß ein großer Prozentsatz derselben dem Stearin oder Paraffin beigemengt werden. — Wir lesen im „Freiberger Anzeiger": „Ein für den Eisenbahnverkehr wichtiges Urtheil wurde kürz lich in einer Privatklage vom Amtsgericht Dresden gefällt. Ein Dresdener Einwohner fuhr mit Frau und Sohn von Dresden nach Deuben- Die drei Personen hatten wenig Obacht auf die Stationen in der Meinung, daß wie üblich abgerufen und vom Schaffner die Thür- geöffnet wird. Beides geschah aber in Deuben nicht, oder nicht genügend. Die drei Personen merkten erst, daß sie an ihrem Ziele waren, als der Zug schon wieder in Be wegung und an ein Aussteigen nicht mehr zu denken war. Sie mußten bis Hainsberg weiterfahren, meldeten zunächst dem Schaffner und in Hainsberg deut Stations vorsteher sofort den Sachverhalt. Sie sollten nun hier das Fahrgeld von Deuben nach Hainsberg (10 Pf. pro Per son) nachzahlen. Dem wurde nicht entsprochen, weil die drei Personen nach ihrer Ansicht schuldlos an der unfrei willigen Weiterfahrt waren, durch die sie selbst noch Nach theil hatten. Später bekam der Betreffende für sich und seine Angehörigen ein Strafmandat von der General direktion, wonach er 18 Mk. — Pro Person 0 Mk. — zahLsn sollte. Dem wurde nicht entsprochen, und nun klagte der Bahnsiskus- Der Verklagte wies vor Gericht nach, daß in Teuben nicht abgerufen und die Thür nicht geöffnet wor den war, und daß er nur nach Deuben zum Besuch wollte- Trotzdem wurde der Verklagte nach sieben Terminen per--
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