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01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 02.04.1901
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1901-04-02
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-19010402010
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-1901040201
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-1901040201
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1901
- Monat1901-04
- Tag1901-04-02
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April 1901 Annahmeschluß für Anzeigen: Abend-AuSgabe: vormittag» 10 Uhr. Morgen-Ausgabe: Nachmittag» 4 Uhr. Bei den Filialen und Annahmestellen je ein» halbe Stunde früher. Anzeigen find stets an die Expedition zu richte». Die Expedition ist Wochentag» ununterbrochen geöffnet von früh 8 bi» Abend» 7 Uhr. Anzeiger. ÄmtsVlatt des Königlichen Land- nnd Amtsgerichtes Leipzig, des Aathes nnd Nolizei-Ämtes der Stadt Leipzig. 6rtra-Beilagen (gesalzt), nur mit der Morgen-Ausgabe, ohne Postbeförderung .»> 60.—, mit Postbeförderung ^l 70.—. Anzeigen »Prei- die 6gespaltene Petitzeile 25 Reklamen unter dem RedacnonSstrich (»gespalten) 75 H, vor den Familirnnach» richten («gespalten) 50 H. Tabellarischer and Ziffernsatz entsprechend höher. — Gebühren für Nachweisungen und Offertenannahme 25 H (excl. Porto). Das neue Urheberrecht und die Erfordernisse des Achulgebrauchs. Im 8 24 der Regierungsvorlage über das Urheberrecht sollte di« Aufnahm« fremder Gedichte und Aufsätze in Schul bücher auch unter Vornahme von Abänderungen an diesen Er zeugnissen ohne Genehmigung des Verfassers gestattet sein. In der Commission wurden Anträge gestellt, nach denen die Vornahm« von Abänderungen für Schulzwecke an die Ein willigung des Urhebers gebunden sein sollt«. Demgegenüber wurde von einem Vertreter der Regierung ausgeführt, daß der Bearbeiter eines Schulbuches, um z. B. Stücke aus englischen Werken in deutscher Uebcrsetzung einem Schulbuche einfügen zu dürfen, die Einwilligung der englischen Verfasser einholen müsse. Die Bestimmung, welche eine Abänderung zugesteht an einzelnen Gerichten, einzelnen Aufsätzen und kleineren Theilen eines Schriftwerkes, die in eine Sammlung zum Schulgebrauch aus genommen sind, jedoch auch nur insoweit, als der Schulgebrauch sie erfordert, führte zu lebhaften Auseinandersetzungen in der Commission. Auf der einen Seite standen die Mitglieder der letzteren, dir in der den Herausgebern von Sammlungen zum Schulgebrauche ertheilten Ermächtigung, Abänderungen an 'ven aufgenommenen Gedichten und Aufsätzen in dem bezeichneten Um fangt vorzunehmen, eine schwere Beeinträchtigung und Schädi gung der berechtigten Interessen der Urheber erblickten; auf d«r anderen Seite standen die Vertheidiger der Bestimmung, die ein« solche Ermächtigung zur Erfüllung der Aufgaben der Schul«, des Unterrichts, der Ausbildung der Jugend als unentbehrlich be zeichneten. Die Vertreter der Abänderungsanträg« stimmten zunächst >»arin überein, daß der Urheber berechtigt sei, zu verlangen, daß Werke auch in den Sammlungen für den Schulgebrauch so wiedergegeben würden, wie er sie geschaffen habe, und daß sie nicht nach Art des Buchdruckers Johann Büllhorn „verbessert" würden. Eine so weitgehende Befugniß zu Abänderungen, wie sie die Regierungsvorlage wolle, für zulässig zu erklären, liege kein Bcdürfniß vor. Es gebe eine große Zahl gemeinfreier Cst- sichte und anderer Schriftwerke, die sich zur Aufnahme in Sammlungen für den Schulgebrauch eigneten. An diesen könnten die etwa nöthigen Aenderungen vorgenommen werden. Wolle der Herausgeber einer solchen Sammlung auch noch geschützte Schriftwerke dafür benutzen, jedoch mit Abänderungen daran, dann möge er di« Erlaubniß des Urhebers dazu einholen. Die Erlaubniß des Verlegers des benutzten Schriftwerke» sei hierfllr nicht erforderlich. In neuerer Zeit kämen maßgebende Pädagogen immer mehr davon ab, die Jugend mit den hervorragend«« Dichtern nur durch Auszüge aus ihren Werken bekannt zu machen und in sogenannten „Chvestomathieen" von Allem etwas zu bieten. Vielmehr werde jeht Werth darauf gelegt, daß die Jugend einige Meisterwerke vollständig lese, die Schriftsteller in ihren eigenen Werken kennen lern«, sie selbst in ihrer eigenen Sprache reden höre. Habe eine Beschränkung in der Benutzung von Schrift» iverken di« Folge, daß weniger Schul-Lesebücher gefertigt und herauSgegeben würden, so sei das nur erfreulich und werde dazu beitragen, daß der Unterricht nicht vertheuert werde durch die Nöthigung, von Zeit zu Zeit den Kindern andere Lesebücher zu kaufen. Den Anträgen traten verschiedene Vertreter der Regierung mit Lebhaftigkeit entgegen. Sei es schon an und für sich, so führten sie aus, nicht leicht, gute Sammlungen zum Schulgebrauch, die ihren Zweck er reichten, herzustellen, so werd« die Erfüllung dieser Aufgabe geradezu unmöglich, wenn di« Herausgeber solcher Samm lungen nicht berechtigt seien, die für den Schulgebrauch erforder lichen Abänderungen vorzun«hmen. Dir Herausgeber, die Schul verwaltungen, di« solche Sammlungen begutachteten und ein führten,.gingen selbstverständlich auch davon auS, daß den be nutzten Schriftwerken möglichst die Gestalt und Fassung zu lassen sei, die ihnen der Verfasser gegeben habe. Mit Rücksicht auf daS Verständniß der jugendlichen Leser sei es aber nöthig, da und dort einzelne Stellen, politische, religiöse Anspielunaen wegzulassrn. Schon dies werde aber nicht möglich sein, wenn Aenderungen ver boten würden, denn zu den Aenderungen seien auch Aus lassungen zu rechnen. Durch die Verpflichtung, zuvor die Ge nehmigung des Urhebers oder Verleger» einzuholen, würden die Herausgeber solcher Sammlungen zu sehr beschwert und häufig abgehalten, das eine oder ander« neu«« Schriftwerk für die Samm lung mit zu gebrauchen. Solche Sammlungen verfehlten ober ihr Ziel, w«nn sie nicht auch die n«uest« Literatur, di« neuesten Ergebnisse der Forschungen auf den verschiedensten Gebieten (Erfindungen, Entdeckungen, Länder- und Völkerkunde) brächten. Andererseits sei «S nicht möglich, die Schriftwerke vollständig wiederzugeben, eS müsse deshalb erlaubt sein, nur Auszüge daraus mitzutheikn. Werde das verboten, dann bleib« nur übrig, daß die Herausgeber solcher Sammlungen eigen« Abhandlungen dafür schrieben. Das sei ab«r sicher iein Gewinn. Diesen Dar legung«» stimmten die Vertheidiger der angefochtenen Be stimmung, zum Theil gestützt auf Erfahrungen, die sie als Lehrer oder Schulinspeetvren gemacht Hutten, mit Warme zu. Auch bei der zweiten Lesung schied sich di» Sommisston in verschiedene Gruppen. Schließlich wurde «in Vergleichsvorschlag ange nommen, dahingehend, die für den Schulgebrauch erforderlichen Aenderungen, so lang« der Verfasser des Schriftwerke» lebe, nur mit dessen persönlicher Erlaubniß für zulässig zu er» klären, nach seinem Tode aber sie freizugeben und die Ent scheidung über ihre Zulässigkeit im Streitfälle dem Richter spruche zu überlassen. So lange «der Verfasser leb«, stehe ihm allein di« Entschließung zu, ob und welche Aenderungen an Theilen seine- Schriftwerkes vorgenommen werden dürften. Er habe ein berechtigtes ideales Interesse daran, daß sein W«rk nicht gegen seinen Willen geändert werde, er könm auch am besten beurtheilen, welch« Aenderungen vom idoellen Standpunkte angemessen seien. Dazu komme, «daß nicht in allen Bundesstaaten, wie das Po» Württemberg «behauptet worden war. die oberste Schulbehörde oder ein« Commission erfahrener Schulmänner über die Einführung eines Schulbuches entscheid,. In einigen Staaten treffen dj» Schulverwaltungen d«S Bezirks Bestimmungen darüber, Di« Erlaubniß zu weitgehenden Linderungen komme wicht sowohl de, Schule, »en Schülern, sondern nur den B«,- fertigern solcher Schulbücher zu Gut«. — Dir Commission war einstimmig der Ansicht, daß wegen der dem in Frag« stehen den Paragraphen gegebenen Gestaltung eine UebergangSbestim- mung auch zu Gunsten der jetzt benutzten, nach dem nmien Gesetze aber unzulässigen Sammlungen zum Schulgebrauch noth- wendig sei, um Härten und Unzuträglichleiten möglichst zu ver meiden. Die Wirren in China. Wir haben s. Zt. d«S kaiserlichen Ediktes vom I?. Februar Erwähnung gethan, durch das die Bestrafung der schuldigen Prinzen und Minister angeordnet wird. Es liegt jetzt im Wortlaut vor und lautet: Die durch frühere Ediere für die schuldigen Prinzen und Minister festgesetzten Strafen sind zu milde und werden daher wie folgt vorschärft: Prinz Chuang hat Angriffe der Boxer auf die Ge sandtschaften begünstigt, Proclamationen, die mit den Ver trägen in Widerspruch stohen, erraffen und viele Leute ermorden lassen; er soll sich selbst da» Lckben nehmen; der stellvertretende Präsident des ConsoratS Ko-Poa-Hua soll den Prinzen in Ge wahrsam nehnren. Prinz Tuan hat Li« Prinzen für die Sache der Boxer gewonnen und den Krieg heribeigeführt; Prinz Tsai-lan nnd Prinz Tsar-Hsün haben Proklamationen gegen die Verträge eislassen; diese drei Prinzen sind ihres Ranges und ihres Amtes zu entkleiden und worden Mit Rücksicht auf ihre nahe Verwandt schaft zum Kaisevhause nach Turkestan vevbannt und do-rt lebenslänglich eingekerkert. Vorläufig wird ein Beamter mit ihrer Bewachung betraut. Nü - hsien hat in Schantung die Boxer-Propaganda ge fördert, in Peking Prinzen und Minister dafür gewonnen und in Shansi Missionare ermordet; er war bereit» nach Turkestan verbannt und muß jetzt in Kaniuh aagekom neu sein; er soll sofort hingerichtet werden; der Provinzialrichter Ho-Fu-kun soll ihn bewachen und die Straf« vollziehen. Kang - vi hat die Boxer begünstigt, Proclamationen er lassen u. s. w , er verdiente die schwerste Strafe, ist aber schon todt; «S soll ihm nachträglich sein Rang und sein Amt genommen werden. Tung-Fu-Hsiang hat seine Truppen in Peking nicht im Zaume gehalten, nichts von Len fremden Beziehungen gewußt und die Gesandtschaften angegriffen, letzteres aller dings auf Befehl der Prinzen; mit Rücksicht auf die großen Vevdienste, die er sich in Kansuh erwovben hat, und das große Vertrauen, daS er bei Chinesen und Muhamodanern genießt, wird «r nun sofort seines Amtes entkleidet; Ding-nien, Präsident im Censorat, hat den Erlaß der Proclamationen des Prinzen Tsai-Hsün nicht verhindert; er wivd ckbgeseht und soll im Gefäugnih Li« Hinrichtung er warten. Chao-Shu-chiao, Präsident des Justizministeriums, trifft nur geringe Schuld; er wivd alb gesetzt und wie Aing-nien bestraft; Beide sollen vorläufig im Gefängniß der Provinzialhauptstadt von Shcnsi fostgohalten werden. Hsü«t.un, Großsekretär, rmd Li-Ping-Hung sind schon gostonben; sie werden nachträglich abgesetzt und die ihnen zuerkannten Lodtenohren werben zurückgenommen. DaS Edict schließt mit der Versicherung an die befreundeten Staaten, daß di« Boxerunruhen nur das Werk der schuldigen Prinzen und Minister gewesen seien und nicht vom Hofe herbei geführt wären. In einem weiter«, Edikt vom selben Tage werden Hsü- Uung-j, Li-shgn, Hsü-Ching-chsng, Lien- yuanurrdNuang-chang wegen ihres Verhaltens belobt und in ihre alten Armier eingesetzt. Sie sind ungerecht, heißt es, von den schuldigen Ministern angeklagt und verleumdet worden. Endlich werden durch ein drittes Edikt Chi - hasin, Präsi dent des Ministerium» des Innern, und Hsü-Chsng-yü, Präsident deS Justizministeriums, abgesetzt. Prinz Ching und Li-Hung-Tschang sollen über ihre Vergehen eine Untersuchung anstellen und strenge Bestrafung beantragen. * LsNtzo«, 1. April. (Telegramm.) „Daily Mall" erfahrt au« Petersburg vom 31. März: In Korea scheinen die Un. lluken »u wachsen. In der Grenzstadt Samsu haben 200 be waffnet, Chinesen einig» Koreaner auf koreanischem Gebiet an» gegriffen und viele Häuser niedrrgebrannt und geplündert. Schließ lich wurden die Angreifer zurückgeworfen. Der Krieg in Südafrika. Ltzrifttau De Wat setzte nach den letzten Nachrichten seinen Vormarsch in Trans vaal nach dem Rorhen fort, und hie Bitterkeit, mit welcher Presse und Publikum in England die Lhatsache betrachtet, daß dieser kühn« General sein«» neuen Schachzug gänzlich unbehindert auS- führen konnte, ist gm hesten au» einem Leitartikel zu ersehen, welchen der „Morning Leader" dem .«in für all« Male kalt ge stellten D« Wet" widmet. Es heißt in dem Blatte u. A, wie folgt: , . „Wir möchten jeden brliebiaen Soldaten fragen: Ist dies nicht ein unglaublicher, «in im höchsten Grad» beschämender Zustand auf dem Kriegsschauplätze? Ist dies Pa» ganze Resultat eng lischer Feldherrnkunst? De Wet, der gefährlichste und hart näckigste aller Boerenfüheer, reitet mit ein paar Hundert Mann ganz nach frinem Sesollen im Land« umher, immer bereit, un» zu schaden, wa er nur rin» Grlearnheit findet. Er macht murr- Lings rinrn Marsch von über 400 Meilen, ohne baß unser» un ¬ gezählten fliegenden Colonnen und Militärposten überhaupt nur feststellen konnten, wo er sich befindet. Er verliert allerdings ab und zu einige Wagen und Geschütze, über er hat immer so viel« Hilfsquellen zu seiner Verfügung, daß dies ihm gar nicht weiter zu geniren scheint. Diese Zustände nehmen allmählich die Pro portionen eines riesigen Skandals an, und zum Ueber- fluß ist dies noch nicht einmal Alles. Unsere Truppen sind noch immer nicht im Stande gewesen, mit irgend welchem nennens- werthem Erfolge all« jene einzelnen CammandoS, welche ganz nach Belieben in der Capcolonie schalten und walten, zu fassen oder gar unschädlich zu machen. Es heißt da immer wieder in officiellen und officiösen Meldung«», daß dieser oder jener renom- mirt« Boerenführer mit seinem Corps umzingelt ist und kurz vor der lieber gäbe steht, und bald nachher — passirt das geraDe Gegentheil; wie Cicero sagt: evnsit, sxoessit, erupit!" Und dabei sind wir in Südafrika ungefähr in der Ikfachen Ueber- macht. In den letzten 18 Monaten ist es uns thatsächlich nicht ge lungen, auch nur irgend einen einigermaßen wichtigen Führer oder Feldherrn (und die Boeren haben verschiedene Männer an ihrer Spitze, die auf den letzteren Titel vollen Anspruch haben), des Feindes gefangen zu nehmen otxr auch nur mit seiner Truppe wirklich ganz unschädlich zu machen. Und De Wet schweigt mir von De Wet * London, 1. April. (Telegramm.) Au» Pretoria wird der „Morning Post" gemeldet: De Wet sei in der Nachbarschaft von Heidelberg. Seine Streitkraft werde von zwei britischen Colonnen verfolgt. — Eine Capstädter Drahtmeldung von „Laffan'S Bur." besagt, die jüngsten FriedenSverhandluagen mit Botha Hütten di« Pläne des Generals French stark beeinflußt. Die Boeren hätten die Gelegenheit ergriffen, sich in kleinen Abtheilungen durch seine Colonnen zu schleichen und nach Norden zu flüchten. * Paris, 31. März. Ein Redakteur Le» Blatte» „LibertL" hatte eine Unterredung mit einem Waffengefährten Botbo'S, der sich augenblicklich in Pari» befindet und demnächst nach Utrecht zum Präsidenten Krüger Weiterreisen wird. Auf die Frage, ob der Krieg sich seinem Ende nahe, antwortete der Betreffende, die jetzige Lag« der Boeren erlaube ihnen, noch aus recht lange Zeit Widerstand zu leisten. „Bei Beginn d.-s Krieges herrschte unter un» Willkür, aber heute ist eine eiserne LiSciplin eingeführt, die von Dewet und Botha mit aller Strenge gehandhabt wird. Wir find augenblicklich noch 17 000-Mann und können in der jetzigen Lage den Krieq noch «in ganzes Jahr fort» dauern lassen. Bis dahin wird England kein« Ersotztruppen mehr austreiben können und ermüdet sein. Hierauf stützt sich unser« ganze Hoffnung." Deutsches Reich. -s- Berlin, 1. April. (JesuitiSmus und wissen schaftliche Kritik.) Wie erinnerlich, hat der Jesuit Professor Grisar auf dem Münchener internationalen Kongreß katholischer Gelehrten auSgesührt, daß der „Hyper- conservatiSmuS der Kritik" gegenüber balilosen religiösen Volköüberlieferungen und unechten Gegenständen der Andacht die Kirche compromittire. Die deutsche CentrumSpresse hat diesen Standpunkt Grisar'» damals gar nicht fienug rühmen können. Da sehe man, so hieß eS, wie vortrefflich KatholiciSmuS und Wissenschaft sich mit einander vertrügen nnd wie unberechtigt insbesondere der Borwurf gegen die Jesuiten sei, daß sie Feinde der Wissenschaft wären. Die klerikalen Lobredner Professor Grisar'S müssen sehr verdutzt werden, wenn sie jetzt den soeben erschienenen officiellen Bericht über den Münchener Congreß zu Gesicht bekommen. Denn diesem Berichte zufolge bat Professor Grisar wörtlich daS Nachstehende gesagt: „Manches Wort ist beute gefallen, da» nicht für die große Masse de» Bolle», in welche Ihre Zeitungen eindringen, bestimmt ist, sondern für den Congreß katholischer Gelehrten. Ich bitte Sie darum, in Ihre Berichte nur da» auf- zunrhinen, was für die Leser von Tageszeitungen berechnet war. Würden Sie ander» handeln, so würden Sie die Umwandlung der Volksauschauungen, die sich nach und nach vollziehen muß, nicht fördern, sondern aufbalten." — Die vorstehende Stelle ist der klerikalen „Köln. Bolksztg." so fatal, daß sie dagegen Widerspruch erhebt! Begreiflich genug; denn Professor Grisar hat in seinem Bortrage u. dl. gesagt: „ES giebt keine zwiefache Wahrheit, die eine für den Gelehrten, die andere für das Bolk. Jever hat ein heiliges Anrecht an diesem Gemeingut Aller." — Den Rechtsanspruch Jedermanns an dem Gemeingut der Wahrheit zu verwirklichen, dazu konnte sich Professor Grisar nicht anfschwingen und deshalb richtete er an die Bertreter der Presse die obige „inständige Bitte". Professor Grisar setzte sich damit in die voll kommenste Uedereinstiniinung mit dem Hauptorgan ve« JesuilenordenS, der „Civiltü Eattolica", die im Januar d. I. erklärt hatte, daß der Bortrag Pater Grisar'S in keiner Weise für da« große Publicum bestimmt war, sondern nur für die Mitglieder der historischen Sektion des Münchener EongresseS, sonst würde der Redner, welchem erst im letzlen Momente mitgelhcilt wurde, daß er von einem größeren Publicum sprechen sollte, sich einig« Einschränkungen aufcrlegt haben. — Dieser Erklärung hielt sogar di« „Germania" entgegen: „ES giebt nur eine Wahrheit und nicht eine solche für Gelehrte und eine andere für da« Volk." — Der Jesuitenpater Grisar sagt dasselbe; aber er handelt nickt danach, ertheilt vielmehr Anweisungen, tzie ihre Quelle in der Ueberzengung haben, daß e» eine Wahr heit mit doppeltem Boden geben müsse. Professor Grisar bemKntctt allerdings sein praktische« Verhallen mit her Rücksicht auf di« allmählich« Umwandlung der Bolks anschauungen. Der Widerspruch per „Köln. BolkSzig. hi»rg»g«o beweist, wi» sadrnscheinig ihr selbst jene« Mäntelchen »rschiint. Berlin. I. April. Den Gerichtsstand der Presse unterwirft KammergerichlSrath I>r Kren eck er in b»r „Deutschen Juristen.Zeitung' einer eingehenden Be sprechung unter Gegenüderh-linng de» Beschlüsse hc« Deutschen Juristen»«»»« zu Bamberg im vvngen Jahr« und der RrichStagScommsssivn im Kedrtzhr diese« Jahre« siher dieselbe Materie. Der Juristentag hat damals folgende Fassung beschlossen: „Begründet der Inhalt einer im Inland« erschienenen Druck schrift den Thatbestand einer strafbaren Handlung, so ist für deren Verfolgung im Wege der öffentlichen Strafklage dasjenige Gericht ausschließlich zuständig, in dessen Bezirk die Druckschrift erschienen ist. Dies gilt nicht, sofern eS sich nm eine weitere selbstständige Verbreitung der Druckschrift handelt." Dagegen hat die ReichstagScommission nachstehenden Be« schluß gefaßt: „Bildet der Inhalt einer im Jnlaude erschienenen Druckschrift den Thatbestand einer strafbaren Handlung, so ist der Gerichtsstand der begangenen That nur bei demjenigen Gericht begründet, in dessen Bezirk die Druckschrift erschienen ist. Daneben ist bei straf baren Handlungen, deren Verfolgung uur auf Antrag eintritt, der- lenige Wohnsitz deS Verletzten für den Gerichtsstand maß gebend, welchen er zur Zeit des Erscheinens der Truckschrist inne hatte, vorausgesetzt, daß an diesem Orte eine Verbreitung der Druckschrift stattgefunden hat. Die Fälle, i» welchen die strafbare Handlung in der selbstständigen weiteren Verbreitung einer Druckschrift besteht, werden durch diese Vorschrift nicht berührt." Diesen Beschluß der ReichstagScommission bekämpft vr. Kronecker sehr lebhaft und führt dabei u. A. aus: Es liegt kein Grund dafür vor, gerade in den häufigsten Fällen gegen die Presse, wie die ReichstagScommission will, neben den Gerichtsständen des Wohnorts deS Verfassers, Druckers und Verlegers, sowie dem des Erscheinungsortes noch einen SondergericklSstand am Wohnorte des Verletzten zur Auswahl für die Staatsanwaltschaft zuznlassen. Da gegen sprechen alle Gründe, welche gegen jeden mehr fachen Gerichtsstand in Prcßsachen ins Feld zu führen sind. Hier kommt aber noch hinzu, daß eS sich viel fach um Beleidigungen von Mitgliedern der preußischen Landes» und deutschen NeichS-Centralbehörden durch Zeitungen handelt, welche außerhalb Berlins erscheinen. Die er wähnte Fassung könnte somit leicht eine unerwünschte Häufung von Preßprocessen bei den Berliner Gerichten zur Folge haben. Der Beschluß der ReichstagScommission erscheint mir daher auch in diesem Puncte nicht sachgemäß. — I)r. Kronecker empfiehlt daher folgende Fassung: „Bildet der Inhalt einer im Inland« erschienenen Druckschrift den Thatbestand einer strafbaren Handlung, so ist für deren Verfolgung dasjenige Gericht ausschließlich zuständig, in dessen Bezirk die Druck schrift erschienen ist. — Eine Privat klage wegen einer solchen strafbaren Handlung kann auch an demjenigen Orte »»gestellt werden, an welchem der Privatkläger zur Zeit deS Erscheinens der Druckschrift seinen Wohnsitz batte. Die Fälle, in welchen die strafbare Handlung in der selbst ständigen weiteren Verbreitung einer Druckschrift besteht, werben durch diese Vorschrift nicht berührt." * Berlin, 1. April. (DerFuldaerFastenhirten- brief und di« Mischehen - Frage in Preußen.) Von einem Theologen wird der „Post" geschrieben: Wi« ein Blitz aus heiterem Himmel hat der Fastenhirtenbrief des Bischofs von Fulda die Mischehen-Frage in Preußen wieder einmal grill be leuchtet. Für die Diöcese Fulda und die durch die Annexionen von 1866 an Preußen g«kommenen Diäresen mit Ausnahme von Limburg liegt die Sache in der That so, daß vor dem Forum der katholischen Kirche alle gemischten Ehen ungiltig sind, die nicht nach der Vorschrift des Concils von Trient vor dem katholischen Pfarrer und zwei Zeugen geschlossen werden. Die sogenannte itvcÜLrütio Itenkxtiotina, die Declaration des Papstes Bene dikt XIV. aus dem Jahr« 1741, welche die Verbindlichkeit der Tridentinischen Form der Eheschließung für Holland und Belgien sowohl in Bezug auf die gemischten Ehen, wie überhaupt für Ehen Mischen Nichtkatholiken aufhob und die in der Folgezeit auf eine Reihe von Ländern und einzelnen Dörfern, u- A. auf Vie zum ehemaligen deulschen Bunde gehörenden Theile von Oester reich, auf Ungarn und Bayern, auf die Diöcesen Breslau und Kulm ausgedehnt wurde, hat für die Diöcesen der ober rheinischen Kirchenprovinz, di« Erzdiöcese Freiburg nebst ihren Suffraganen Mainz, Rottenburg und Fulda keine Geltung. Auch in der Erzdiöcese Köln und den Diöcesen Trier, Münster und Paderborn ist die Trienter Form zur Giltigkeit gemischter Ehen nicht erforderlich, nach dem Breve Pius'VIII. lüteris altero vom 25. März 1830 und der Instruction des Cardinalstaats- secretärs Albani vom 27. eiusci. Alle Anstrengungen der Bischöfe der oberrheinischen Kirchenprovinz, auch für ihre Diö cesen die Wohlthat der Benedictina von Rom zu erhalten, sind bis heut« vergeblich gewesen. Bereits unterm 1. August 1864 richtete der Erzbischof Hermann von Vicari zu Freiburg für sich und seine Suffragane an Pius IX. das dringende Ersuchen, um der Gewissensängste der Katholiken und der Anfeindungen der Heterodoxen willen die Benedictina auf die Diöcesen der ober rheinischen Kirchcnpcovinz auszudehnen. Vicari, der nicht wußte, daß Limburg bereits durch eine Verfügung der Inquisition vom 15. März 185t die erbetene Wohltbat besaß, hatte auch für die nassauische Diöcese Fürsprache eingelegt; in der Antwort des Cardinals Patrizi vom 17. März 1865 wurde das Gesuch ohne Angabe von Gründen abgeschlagen. Der im vorigen Jahre der storbene Weihbischof Zchm-tz von Köln, der in Dering^s „Archiv für katholisches Kirckenrrchl" diese geschichtlichen Vorgänge er örtert hat, vermuldet, daß die damaligen kirchlich-staatlichen Der hältnisse in Baden den Grund abgegeben hätten. Wie dem auci- sein mag, heule ! egen die Verhältnisse jedenfalls anders, wie ein Vorkommn aal neuerer Zeit beweist. Im Jahre 1882 erregte ein « n der Pfarrkirche zu Schweidnitz in Schlesien und in ver El Hedwigstirche in Berlin, das in derselben Weise die vor evangelischen Geistlichen geschloffenen Mischehen für ung : g erklärte, wie jetzt der Fuldaer Fastenhirtenoricf, einen Z: rr n der Entrüstung im ganzen Reiche. Die Auffassung des I'irx.-I»iuu8 traf ür Schweidnitz überdies gar nicht zu, denn be reits 1765 war für Schlesien die Benedictina in Kraft getreten, dagegen befand sich die Berliner Delegatur der Düstest BreSlan in ven Provinzen Brandenburg und Pommern in derselben Lag-, wie heute noch die oberrheinische Kirchenprovinz bezw. die Diöcese Fulda. Alsbald jedoch — eS geschah noch im Jahre 1882 — wurde auf Antrag des Fürstbischofs von Preslau die Benedictina aus di« Delegatur Berlin ausgedehnt, und die Äemüther b: ryhigten sich. Das ist Vie heutig« Sachlage, und ha nun das Centrum für einen Toleranzantrag in allen protestantischen Kleinstaaten des Reiches nach Material sucht, so dürft; »z hie,
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