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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 07.05.1901
- Erscheinungsdatum
- 1901-05-07
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-190105077
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19010507
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19010507
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1901
- Monat1901-05
- Tag1901-05-07
- Monat1901-05
- Jahr1901
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 07.05.1901
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ID « »l, « x en sn ich e» ist» Lt ich «» m, cht st« in »er en er, Ibe nn e» ür ige ie« ch, ch- >er er» ild elS uß, in» u. ! v iark L r« HO im. Riesaer D Tageblatt ««tz K«r»igrr Mrtlitt mü Aytirn). relegramm.Xdrefie: ßH 6 ' 8«nspmhft«»» . t» «i. ^ Rr 20 der Königl. Amtshauptmannschaft Großenhain, des König!. Amtsgerichts und des Stadtraths zu Riesa. H 105 Die»«««, 7. Mai 1901, MendS. 54 Jahr,. Da» Riesa« Tageblatt erscheint jeden Tag Abend» mit «»»nähme der Sonn» und Festtage. BierteljahrUcher Bezugspret» bet Abholung t» d« Gxpedlttou w Riesa 1 Mark KO Ps., durch unser, Träger frei in» Hau» 1 Mark SV Ps., bei Abholung am Schalt« d« kaiserl. Postanstalten 1 Mark SS Ps., dmch den Briefträger srri in» Hau» 2 Mark 7 Pf. Auch Mouat»abouuemrnt» «vchm angenommen. Anzetgen-Annahme Pir dir Nummer de» «u»gabetage» bi» Vormittag 9 Uhr ohne SewShr. , Druck und Verlag von Langer öc Winterlich in Riesa. — Geschäst»strlle: AastanieustratzeSS. — Für di« Redaktion veranttoortltch: Hermanu Schmidt in Rresa. . -Uli I» Wegen Reinigung der GrschäsiS äume werden Freitag m»d Sonnabend, dm 10. und 11. Mai diese- Jahre ¬ bet der unterzeichneten Behörde nur dringliche Angelegenheiten erledigt. Großenhain, am 6 Mat 1901. Königliche AmtShanptmannfchkft. 95 vr. Uhlemam». Kr. Die unterzeichnete Königliche AmtShauplmannschast findet sich veranlaßt, da» von ihr bereit» früher durch öffentliche Bekanntmachung vom 20. Juni 1884 (No. 75 de» Riesaer Amtsblatt«» vom Jahre 1884) ausgesprochene Verbot de- CigarreuranchmS und des d Rauchen- auS offenen Pfeifen in Waldungen hiermit in Erinnerung zu bringen mit dem Bemerken, daß auch das Wegwelfnr von Clgarrenresten, daS AuStlopsen von Pfeifen, in gleichen das Anzüyden und beziehentlich Wegweiser, von Zündhölzchen und Zündschwamm tn Waldungen außerhalb der öffentlichen Fahrstraßen hiermit ausdrücklich verboten und an den Zuwiderhandelnden mit Geldstrafe bis zu 30 M. oder mit entsprechender Haftstras« geahndet werden wird. DaS Rruchen aus geschloffenen Pfeifen blribt bis aus Weiteres gestattet. Hierbei wird zugleich darauf ausmerkfam gemacht, daß nach 8 309 deS ReichSstrafgesetz- buchs derjenige, welcher durch Fahrlässigkeit einen Waldbrand oder einen Braud von Feld- srüchten herbeisührt, mit Gefängnis bis zu einem Jahre oder mit Geldstrafe bis zu 900 M. bestraft wird und daß es nach § 368 6 desselben Gesetzbuchs bei Geldstrafe bis zu 60 M oder Haft bis zu 14 Tagen verboten ist, an gefährlichen Stellen, tn Wäldern oder Haiden, Feuer anzuzünden. Großenhain, den 2. Mai 1901. ' Königliche Amtshanptmannschast. 1150 L. l)v. Uhleman«. Mcke. Aus dem an der südwestlichen Grenze des Truppenübungsplatzes Zeithain mit Schuß- " richtung aus Jakobsthal gelegenen neurrbauten Schulschießstande beabsichtigt daS Königliche 2. Pionier-Bataillon Nr. 22 zu R esa in den Monaten Mai und Juni dieses Jahres an den Wochentagen Dienstag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 2 bis 6 Uhr Nachmittags Schulschießen abzuhalten. ES wird dies mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die den Ge- sahrenbereich durchschnetdenden CommunikationSwege GohliS-Streumrn (sogen. Pyramidrnweg) und GohltS-Lichtenser für die Dauer deS Schießens für jeden Verkehr gesperrt werden. Theile deS Truppenübungsplatzes außerhalb dieser beiden öffentl'chen Wege dürfen nicht betreten weiden. Uebrrtrrtungrn werden, soweit rach dem ReichSstrafgesepbuche nicht härtere Strafen »irr« zutretrn haben, mit Geldstrafe bis zu 60 M. oder mit Hast bestraft. Die Herren Gemeindivorstände bez. GatSoorstrher der umliegenden Orte werden ver anlaßt, d,n firtSrlnwohnern bez. Bewohnern der GutSbezirke von gegenwärtiger Bekanntmachung Amntniß zu.geben. Dafern daS Schießen an einem der genannten Nachmittage ausnahmsweise nicht statt finden sollte, werden die Gemeinden pp. durch daS Pionirr-Bataillon 24 Stunden vorher in Kenntniß gesetzt werden u. bleibt den Herren Gemeindevorständen u. Gutsvorstrhern übe,taffen, auch dies in ortsüblicher Weise bikannr zu machen. Großenhain und Oschatz, den 3. Mai 1901. Die Königlichen Amtshauptmannschasten. v. 543. Vr Uhleman«. I V.: v. Watzdorf. Barth. Sonnabend, den 11. Mai 1901, Borm. 11 Uhr, kommen im BersteigerungSlokal 167 Flaschen und Slrtngutbüchsen, sowie 1 Bücherschrank gegen sofortige Bezahlung zur Bnst igerung. Riesa, 6. Mai 1901. Der tSer.-Bollz. des Königl. Amtsgerichts Auf Blatt 31 l ors Hmoets egtfle,», Ute Fttmo Gebrüder Fischer tn Riesa, Zweig niederlassung der in Oschatz bestehenden gleichlautenden Firma betreffend, ist h'ute eingetragen worden, daß Herr Robert Emil Fischer in Oschatz auSglschieden, die Gesellschaft aufgelöst und das Handelsgeschäft auf den Mitinhaber Herrn Wilhelm Robert Fischer übergrgangen ist. Riesa, den 4. Mat 1901. Königliches Amtsgericht. Die Einkommensteuer aus den ersten Termin dieses Jahres ist mit der Hälfte de» JahreSbetragS bis längsten- de« 15. Mai e. an die Stadrsteuereinnohme abzuführen. Riesa, am 29. April 1901. Der Rath der Stadt Riesa. Brgrmstr. Boeters. R. efe k/, S« >en mr irt. He es t!" en, er: -ht. Oertiiches «ns Sächsisches. Riesa, 7. Mai 1901. — Ein Schulschießstand ist auf der südwestlichen Grenze des Truppenübungsplatzes Zeithain neuerbaut worden. Auf diesem Schießstande wird das hiesige Pionierbataillon im Mai und Juni, d. I. Dienstags, Mittwochs, Donnerstags und Freitags von 2—6 Uhr Nachm ttags Schulschießen abhalten. — Die königl. AmtShauplmannschast Großenhain bringt das Verbot des Cigarrenrauchens und des Rauchens auS offenen Pfeifen in Waldungen in Erinnerung, mit dem Bemerken, daß auch das Wegwerfen von Clgarrenresten, das AuSklopscn von Pfeifen, daS Anzünden und bez Wegwersen von Zündhölzchen und Zündschwamm in Waldungen außerhalb der öffentlichen Fahrstraßen verboten und mit Geldstrafe bis 30 Mark geahndet wird. DeS Weiteren wird darauf hingewiesen, daß Derjenige, * welcher durch Fahrlässigkeit einen Waldbrand oder einen Brand von Feldfrüchten herbeisührt, mir Gesängniß bis zu einem Jahre oder mit Geldstrafe bis zu 900 Mark bestraft wird. Es sei auf die im amtlichen Thetl d. Bl. befindliche Bekanntmachung hiermit besonders aufmerksam gemacht. — Der Sängerbund deS Meißner Landes, der, wie be reits früher gemeldet, am 29. und 30. Juni d. I. (Sonnabend und Sonntag) in Meißen ein Sängersest veranstaltet, setzt sich zur Zeit au» 35 Vereinen zusammen In Meißen gehören ihm an die Vereine Concordia, Bürgrrgesangverein, Germania, Har monie, Liederkranz, Kameradschaft, Eichenkcanz und Glückauf AuS nächster Nähe kommen dazu noch die Gesangvereine in Bohnitzsch, Kölitz und Weinböhla. AuS der weiteren Umgebung nennen wir die Liedertafel-Wilsdruff, den Anakreon und den Sängerkreis ebenda und den Lommatzscher Verein. Aus den größeren Nachbarstädten Meißens gehören dem Bunde an die Liedertafel der Arion, der Liederkranz und der Männrrgesang« Verein Großenhain, der Gesangverein Naundorf bei Großenhain, der Amphion in Rtesa und der Gesangverein tn Gröba bei Riesi. Weiter stromab finden wir in Strehla die Con cordia, in Mühlberg den Männergesangverein und sodann, ver- , streut im Lande, in Oschatz den Liederkranz, den Sängerkranz, den Verein Lied Hoch, den Lieder freund, den Liederhort und den Verein Eintracht, tn Elsterwerda die Concordia, in Lieben werda die Liedertafel, in Dahlen den Männergesangverein und in Herzberg ebenfalls den Männergesangverein. Die meisten dieser Vereine haben schon daS 25 jährige Jubiläum hinler sich, einige davon konnten schon das goldene Jubelfest feiern (die Vereine Concordia-Strehla, 1842 gegründet, Liederkranz-Oschatz, 1843 gegründet, Liedertafel-Großenhain, 1844 gegründet, Liedertafel-Wilsdruff, 1845 gegründet, Sängerkranz-Oschatz, 1847 gegründet und Concordia-Meißen, 1851 gegründet), und zweien war schon das 60 jährige Jubiläum beschieden: dem Männergesangverein-Herzberg, 1836 gegründet, und dem Am phion-Riesa, 1839 gegründet — lieber freiwillige Spenden der Arbeitgeber für ihre Arbeiter ist eine Znsammeustkllung von Bibliothekar Schmidt in Dresden erschienen, nach welcher nicht weniger als 60 542 133 Mk im Jahre 1900 von Arbeitgebern, Direktionen von Aktiengesellschaften und Privaten für Fabrikangcstellle und Arbeiter, für die unteren Volksklasscn im Allgemeinen gegeben wurden. 1898 betrug die Summe 27 399 876 Mark, 1899 aber 39159 694 Mk. Diese Zusammenstellung ist jedenfalls nicht ganz vollständig. Schmidt nimmt, wie das .Neue Sachs Kirchenbl." schreibt, für das Jahr 1900 etwa 80 bis 90 Millionen Mark als von den Arbeitgebern für die Arbeiter ge spendet an. Auf Preußen entfallen von diesen freiwillig ge spendeten 60 542133 Mk. 26 657 515 Mk, auf Bay-rn 8115 708 Mk., auf Sachsen 7 038 288 Mk., aus Württem berg 693 660 Mk., ruf Baden 1 334 599 Mk., auf Anhalt 1 277 367 Mk, auf Hamburg 112lß462 Mk. — Zur Lage der Landwirthschaft in Sachsen wird der „Correspondenz des Bundes der Landwirthe" von einem treuen Bundesmitgliede berichtet, daß bei einer kürzlich in Mittelndorf, Amtsgericht Schandau, stattgchabten Zwangsversteigerung ländlicher Grundstücke für eine ge richtlich auf 6200 Mark abgeschätzte Wiese nur ein Gebot von 1200 Mark zu erzielen war- Auf ein anderes Wald- und Wiesengrundstück, Werth nach gerichtlicher Taxe 4000 Mark, wurden von einem Schnitthändler (also wohl Holz- industrieller) 2500 Mark geboten- Schließlich wurden sämmtliche, gerichtsscitig auf 156 000 Mark taxirte Grund stücke, für 100 050 Mark lvsgcschlagen- Jeder Praktiker, der da wisse, wie vorsichtig gerichtliche Grundstückstaxen im Allgemeinen gehalten, wie weit sie meistens hinter dem üblichen Verkehrswerthe zurückblieben, würde ans diesen traurigen Versteigerungsergebnissen auf die im höchsten Maße ungünstige Lage der Landwirthschaft in dem so industriereichen Königreich Sackfen schließen können Einen gleicken Schluß lasse eine Petition der Landgeistlichen aus der Ephoric Borna zn, deren Einkommen großentheils aus Verpachten der Pfarrländereien fließt. In derselben werde die sächsische Landessynodc darauf aufmerksam ge macht, daß durch die immer ungünstiger werdende Ver pachtung das Einkommen der Pfarrstellen wesentlich zu- rückgegangen sei. 35 Geistliche der Ephorie Borna hätten auf diese Weise einen Ausfall von 25 000 Mark an dem bei ihrer Anstellung in Aussicht gestellten Einkommen erlitte,,- — Wie dem „Vogtl. Anz." mitgetheilt wird, ist es beabsichtigt, in naher Zeit eine für die sächsische Landwirth schaft wichtige Umgestaltung eintreten zu lassen- Gegen wärtig ist der Landeskulturrath, dem Mitglieder aus allen Landestheilen angehören, das gemeinschaftliche Organ für die Interessen der sächsischen Landwirthe, als solches aber nur berechtigt, Ivie verpflichtet, über Fragen, die in dieses Gebiet einschlagen, beim Staatsministerium Anträge zu stellen und ihm als sachverständige Körperschaft zu dienen. Eine Umwandlung des Landeükulturrathes soll nun i„ der Weise ersolgen, daß er sich in seiner Einrichtung den Preußischen Landwirthschaftstammern nähert. In Preußen haben die Landwirthschaftskaminern auch den technischen Fortschritt der Landwirthschaft durch zweckentsprechend« Einrichtungen zu fördern, zu welchem Zwecke sie nament lich befugt sind, Anstalten, Vermögen, Rechte und Pflich ten der bestehenden landwirthschaftlichen Centralvercine auf deren Antrag zur bestimmungsmäßigen Verwendung und Verwaltung zu übernehmen und mit deren bis herigen lvlalen Gliederungen ihrerseits in organ>>chen Verband zu treten, sowie sonstige landwirthschaftliche Ver eine und Genossenschaften in der Ausführung ihrer Auf gaben zu unterstützen, ferner nach Maßgabe der für dis Börsen und Märkte zu erlassenden Bestimmungen bei dev Verwaltung und Preisnotirung der Produktenbörsen sowiq der Märkte, insbesondere der Viehmärkte, -nitzuwirken- - Tie evang.-luth. Landessynode überwies in ihrer gestrigen Sitzung die Petition des Leisniger Kreisver eins für innere Mission und des Konservativen Vereins für Leisnig und Umgegend dem Kirchen-Regiment inso weit zur Kenntnißnahme, als das Verbot der Whaltung von politischen Versammlungen an den Vorabenden dev ersten Feiertage der drei hohen Feste, der Bußtage, des Charfrcitags und des Todtensonntags in Frage kommt- Jm Uebrigen ließ die Synode eine Petition, betr- die
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