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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 09.05.1901
- Erscheinungsdatum
- 1901-05-09
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-190105097
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19010509
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19010509
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1901
- Monat1901-05
- Tag1901-05-09
- Monat1901-05
- Jahr1901
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 09.05.1901
- Autor
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DonnerSteg, S. «»i 1901, MenVS I! 107 54 Jahrs- v. 549. Barth. an R. Die aus den 1. Termin diefls Jahres fällig werdenden Gemeindeanlage« find dt» zum SS. Mai die Stadtsteurrcinnahme abzusühren. Riesa, am 9. Ma« 1901. Der Rach der Stadt Riesa. Boeters Da» Rich« Tageblatt «scheint jeden Tag Abend» mit XnOuahm» d« Som- mb Festtag«. BtertrljShrltch« BezugSprri» bei Abholung tu der Expedition lu Riesa 1 Marl SO Pf., durch uns«, Tritz« s«i in» Hau» 1 Mari SS Pf., bei Abholung am Schalt« der tttfal. Postanfialten 1 Mark « Pf., durch den Briefträger fr« in» Hm» 2 Mart 7 Pf. Auch Mrmat»abmmrmmt» v«d«n mgmommr. Aozeigen-Annah-mr für di« «mm« de» Ausgabetage» bi» vormittag 2 Uhr oh« SewShr. Druck mb Verlag von Langer t Winterlich in VIefa. — SeschilMtille: Lapauienstraß« SV. — Mr di« Redactiou vermtmorllich: Herman» Schmidt in Riesa. gernsprechsieli» Nr. SO. 8 32'»d der wehrordnung di« Reklamation erfolgt, haben gemäß 88 63^, 33° der Wehr ordnung i« AnShebungstermine perfSnlich mtt z« erscheine«, während etwa vorzulegende Urkunden obrigkeitlich beglaubigt sein müssen. Nach Beendigung de» AuShrbuugSgeschästS find Reklamationen nur dann noch zulässig, wenn deren Veranlassung erst nachher entstanden ist. Die Herren Stadttäthe und brz. Grmeiudevorstände derjenigen Orte, au« welchen Militär pflichtige zum AuShebungStrrmloe sich stellen, haben in Riesa am 11. Juni, in Großenhain am 14. Juni, in Radeburg am 15. Juni, dann aber sämmtlich zu erscheinen. Dir Herren Stammrolleusührer haben gemäß § 46" der Wehrordnung über da» Ver ziehe« und Zuziehe« Gestellungspflichtiger ««verweilt Anzeige anher zu erstatten. Die Aushändigung der Ausmusterung»-, Landsturm- und LoosungSschewe rc. hat seiner Zeit nur gegen Quittung zu erfolgen. Großenhain, am 7. Mai 1991. Königliche Amtshauptmarmschaft. Ne. Ilhlemann. Die diesjährige Aushebung der Militärpflichtigen d«S AuShebungkbezirkS Großenhain findet wir folgt statt: am 8., 10. und 11. Juni Vormittag» '/,9 Uhr für dir Mannschaften au» der Stadt Riesa und au» den -um Verwaltungsbezirk Großenhain gehörigen Landortschaften de» Amtsgerichtsbezirks Riesa, sowie aus Gröditz, Nauwalde, Rrppi», SpanSbrrg, Schweinfurth, Tiefenau und Wülknitz im Hotel zum Wettiner Hofe in Ries«, am 12., 13. und 14. Juni Vormittag- °/i9 Uhr für dl« Mannschaften aus der Stadt Großenhain und aus den Landorten de» Amtsgericht» Großenhain (ausgenommen dir vorgenannten 7 Dörfer) f im Gesellschaftshause z« Srotzeuhai«, am 15. Juni Vormittags '/,10 Uhr «für die Mannschaften aus der Stadt Radeburg und aus d<u Landortschaften de» AmtSgerichtS Radeburg i« RathSkeller zu Radeburg. ES wird die» mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß di, sämmtlichen gestellungspflichtige» Mannschaften zu Vermeidung der in 88 26?, 62° und 72° verbunden mit 8 66° der Wehr ordnung angedrohteu Strafen und Nachtheile in den vorbezeichneten AuShebuugSlokalrn gemäß der GestellmegSbesehle vor der Königlichen Ober-Ersatz-Commission pünktlich, nüchtern «ad in reinlichem Zustand« sich elnzufindrn haben. Die fraglichen Mannschaften haben zu Ver meidung einer Ordnungsstrafe bis zu 10 M. gemäß 8 67° der Wehrordnung behuf» Legitimation ihre OrdrrS, sowie die Loosungischrine brz. Berechtigung»schein« mitzubriugen und vorzulegen. I« Rücksicht aus frühere Vorkommnisse werden die Gestellungspflichtigen bedeutet, sich insbeson dere auch auf den Straßen nicht ungebührlich zu benehmen, widrigenfalls die Bestrafung her« beigrsührt werden wird. Hierbei wird noch daraus aufmerksam gemacht, daß nach § 63? der Wehrordnung nur solche ZurückstellungSanträge noch zuläfsig sind, deren Veranlassung erst nach Beendigung drS diesjährigen MusterungSgeschäftS entstanden ist, und welche spätestens im AuShebungStermine ' angebracht und bescheinigt werden. Diejenigen Personen, wegen deren Erwerbs« bez. Arbeit-- und AussichtSunsähigkelt nach Amtsblatt der Königs. Amtshauptmannschaft. Großenhain, des König!. Amtsgerichts «nd des Stadtraths zu Riesa.' Freibank Gröba. Morgen Freitag, den 10. Mal d. I , von Vormittags 8 Uhr ab, gelangt aus der Freibank, hier, das Fletsch eines RindeS zum Preise von 35 Pfg. pro >/, kx zum Verkauf. Gröba, 9. Mai 1901. Otto, Gemrindrvorstand. Riesaer O Tageblatt «nd Anzeigers Mtölstt Ad Alykiztt) OerMcheS «nd Sächsisches. Riesa, 9. Mai 1901. — Man schreibt unS von geschätzter Seite und wir empfehle» den Vereinen rc. zur Beachtung das Folgende: Bei Beginn der Turner-, Sänger- und sonstigen Fahrten ganzer Gesellschaften ist es angebracht, auf die Bestimmungen hinzu weisen, unter denen Fahrpreisermäßigung für GesellschaftSfahrten eintritt. Größeren Gesellschaften wird bet Lösung von minde stens 30 Fahrkarten zu einer gemeinschaftlichen Fahrt in der- »- selben Klasse für die 1., 2., oder 3. Klasse eine Ermäßigung de- gewöhnlichen Fahrpreises gewährt. Die Benutzung eines Schnellzuges ist nur mtt Genehmigung der Generaldirektion zu lässig. Die Ermäßigung wird nicht bewilligt während der Zelt von Sonnabend vor bis Dienstag nach Ostern und Pfingsten. Anträge auf Bewilligung dieser Ermäßigung sind schriftlich mit Angabe deS Tages der Reise, der Anfangs- und Bestimmungs station, der Theilnehmerzahl, der zu benutzenden Züge und der Wagenllasse an diejenige Station zu richten, wo die Reise an getreten werden soll. ES ist erforderlich, in den Anträgen die vorstehenden Angaben genau zu erbringen, um Rückfragen, durch welch« die Erlediguug seitens der Dienststelle verzögert wird, ' zu vermeiden. Der Antragsteller hat außerdem seine genaue Adresse anzugeben. — Im amtlichen Theil der heutigen Nr. erfolgt die Be kanntmachung, betr. der diesjährigen Aushebung der Militär pflichtigen deS Aushebungsbezirks Großenhain. Sie findet statt *«m 8., 10. und 11. Juni für die Mannschaften auS der Stadt Riesa und aus den zum Verwaltungsbezirk Großenhain gehörigen Landortschaften des AmtsgerichtSbrzirkS Riesa, sowie aus Gröditz, Nauwalde, ReppiS, SpanSbrrg, Schweinfurth, Tiefenau und Wülknitz im „Wettiner Hof- hierselbst. Das Nähere und Wei tere ist au- der Bekanntmachung ersichtlich, aus die wir hiermit verweisen. — Der Gesangverein „Amphion" plant für nächsten Sonntag eine Parthie nach Stauchitz—Ostrau. BiS Stauchitz soll mit dem 3,55 Uhr hier abgehenden Zug gefahren werden, während von dort ab Fußwanderung durch daS schöne Jahna thal bis Ostrau erfolgt. Im Gasthof zur „Taube" soll das Abendessen und rin Tänzchen stattfindrn. — Auch die Gesell schaft „Laetitia" beabsichtigt, wir wir hören, für nächsten Sonntag di« gleiche Parthie. — Eine Nachtigall scheint sich im Stadtpark bez. im Gebüsch unterhalb der Villa des Herrn Dr. Festner ansiedeln wollen. Die Lockrufe des ThierchenS wurden in den letzten . Abenden lange Zeit gehört. Hoffentlich wird dasselbe von zwri- und vierbeinigen Räubern nicht verfolgt. Vor einer Anzahl Jahre nistete rin Nachtigallrnpärchrn einmal im Promnitzer Busch, seitdem aber hatten sich die Thierchen hier nicht wieder Men und sehen lassen. — Anläßlich des Pfingstfestes erhalten die Rückfahrkarten auch in diesem Jahre wieder eine verlängerte Giltigkeit. — Dem besten Schützen deS Mitteldeutschen Bundes schießen in Zwickau hat König Albert von Sachsen einen kost baren Ehrenpreis zugesichert. — Großen Erfolg hat in der diesjährigen Rennsaison der bekannte sächsische Rittmeister von Eynard, denn er hat schon wieder einen neuen Rennerfolg zu verzeichnen. Am DienStag gewann er in Mannheim mit „Johan de Saintre den „Großen Baden!«-Preis«. (Ehrenpreis und 10000 Mk.) — Der Hauptbezirk Dresden des Deutschen Radfahrer- Bundes, dem auch die beiden hiesigen Vereine angehören, hält kommenden Sonntag, den 12. Mai, seinen FrühjahrS-Hauptbe- zirkStag in Pirna ab. —* Eine Bezirks-Versammlung der königl. sächs. Militär vereine des Bezirkes Großenhain findet am Sonntag, den 12. Mai, Vormittags 11 Uhr im Saale der „Goldenen Krone" in Großenhain statt. ES sind die Ehrenmitglieder und Mit glieder genannter Vereine, sowie alle Kameraden, welche In teresse daran haben, zu der Versammlung eingeladen. — Im „L. Anz." lesen wir: Mit gemischten Gefühlen an das Lommatzscher Radfahrerfest vom verflossenen Sonntag wird ein Radfahrer au» Riesa zurückdenken, der an dem schönen Feste eifrig theilgenommen hatte und spät in der Nacht die Heimreise per Rad Rad antrat. Der Radler ist auf ganz un geahnte Weise unterwegs um sein Rad gekommen. Er stürzte in der Gegend von Prausitz von seinem Vehikel herab in den Straßengraben. Beim Erwachen nach mehreren Stunden machte er die unangenehme Entdeckung, daß sein Rad spurlos ver schwunden war. Jedenfalls hat eS sich Jemand unrechtmäßiger Weise angeeiguet. Bettübt meldete der Radler die Sache beim Gendarm, aber bis jetzt ist er noch nicht wieder zu seinem Rade gekommen. — )fl( Die 3 EtSkönige nahen! MamertuS, Pancra- tius und Servatius sind die drei gestrengen Herren, denen der 11., 12. und 13. Mai gehört. MamertuS (11. Mai) war ein frommer Bischof zu Vienne in Frankreich. AlS 452 in Frankreich die Saat durch Mäuse ganz vernichtet worden war, ansteckende gefährliche Krankheiten wütheten und dazu noch die Hunnen unter Attila die Länder verwüsteten, da ordnete der Bischof auf Sonntag Rogate die Litanei als rin öffentliche- Gebet an, da- bald in ganz Frankreich, Italien und Deutschland an genommen wurde. PancratiuS (12. Mai) war auS An tiochia gebürtig. Seine heidnischen Eltern ließen sich in Jeru salem von PetruS taufen. Noch ihrem Tode zog er sich nach PontuS in eine Höhle zurück, wo er rin sttlleS, fromme» Leben führte. PetruS nahm ihn jedoch später nach Antiochia mit und weihte ihn zum Priester. Zum Bischof geweiht, ward er nach Stritten gesandt. Als er in Tauromenion die heidnischen Götzen in» Meer werfen ließ und eine Kirche erbaute, ward er aus Befehl des Fürsten Artagat gesteinigt. ServatiuS, Bischof von Tongern (13. Mai), ragt durch sein Bekenntniß der Wahr heit im Kampfe gegen die Arianer hervor. 350 übernahm er eine Sendung an den Kaiser Constantin, und auf der Kirchen versammlung zu Rimini (359) war er ein Hauptvrrteidiger der Orthodoxie gegen den Kaiser Constantins. In Mastricht, wo ihm ein Fieber befiehl, starb er 384. MamertuS, PancratiuS und Servatius gelten, wie oben gesagt, als die drei gestrengen Eismänner und sind vom Gärtner und Landmann gefürchtet. Weil sie oft durch ihre Nachtfröste der Obst- und Weinernte Eintrag thun, sind sie als Weindiebe verrufen. Die Rückfälle der Kälte im Mal stehen unzweifelhaft fest. Professor von Bezold erklärt ihr Erscheinen folgendermaßen: Wenn im Früh jahr die Erwärmung unserS Erdtheils von Süden her beginnt, so geht auf den südlichen Halbinseln die Erwärmung rascher vorwärts, als in den angrenzenden Meeren. Infolge dessen entwickelt sich ein Gebiet relativ niedrigen Barometerstandes, ein barometrisches Minimum, in das nach dem Gesetz der Mete orologie die Winde stets hineinwehen: sür Deutschland sind die- aber nördliche Winde, die uns Kälte bringen. Hoffen wir, daß die Eiskönige es diesmal gnädig mit unS meinen! — )l( In der gegenwärtigen Nistzeit der Vögel dürfte eS angebracht sein, darauf hinzuweisen, daß das Ausnehmen von Eiern oder Jungen aus Vogelnestern strafbar ist. Der hierauf Bezug habende tz 368 Abschn. 11 dcs Reichsflrafgesetzbuches lautet: Mit Geldstrafe bis zu 60 Mk. oder mit Haft bis zu 14 Tagen wird bestraft wer unbefugt Eier oder Junge von jagdbarem Federwild oder von Singvögeln ausnimmt. — Wichtige Veränderungen in den Bestimmungen über den Verkehr mit Fahrrädern auf den öffentlichen Wegen im Königreich Sachsen bringt nach den „Leipz. N. Nachr." eine demnächst in Kraft tretende Verordnung deS Ministeriums deS Innern. DaS bisher als Legitimation behördlich vorgrschriebene Namensschild am Fahrrad wird der Eigenschaft als Ausweis entkleidet und eS tritt an Stelle deS Schilde- eine von jedem Radfahrer zu führende, auf den Namen lautende und für die Dauer des Kalenderjahre- giltlge Nadfahrrrkarte. Diese Rad fahrerkarten sind von den Stadttäthen bezw. Polizriämtern, den Bürgermeistern, Gemeindevorständen und Gutsvorstehern nach einem der Verordnung beigegebenen Schema auSzustellrn. Alles Wettfahren mit Fahrrädern auf öffentlichen Wegen verbietet die neue Verordnung. Ueber den Verkehr mtt Fahrrädern im Allgemeinen bleiben die bisherigen Bestimmungen im Wesent lichen bestehen. — In ihrer vorgestrigen Sitzung Hirt sich die sächsische Landessynvde auf den Antrag des Pfarrers Kröber mit dem „T oleranzantrag e" des Reichstagscentruins be faßt. In seiner Begründung verwies der Antragsteller auf die Widersprüche, die in dem sogenannten Toleranz- antrage enthalten sind. Mit einem Federstriche würde.
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