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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 11.05.1901
- Erscheinungsdatum
- 1901-05-11
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-190105117
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19010511
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19010511
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1901
- Monat1901-05
- Tag1901-05-11
- Monat1901-05
- Jahr1901
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 11.05.1901
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Tageblatt «n» Anzeiger Mktliltt M Alyrizch. Delegmmm-Adeeffe: .»ageblatt-, Riesa. Amtsölott Fernsprechstekle Nr. S0. der König!. Amtshauptmannschaft Großenhain, des Königl. Amtsgericht? «nd des StadtrathS M Riesa. los Sonnabend, 11. Mat 1S01, Abends. S4 Jahr,. Da« Riesaer Tageblatt erscheint jede« Tag Abend« mit Au»uahm« der Smm» «nd Festtage. Vierteljährlicher Bezugspreis bei Abholung in der Expedition tu Ries, 1 Mark SO Pf-, durch uns« Tritgor frei in« Hau« 1 Mark SV Ps., bei Abholung am Schalter der katserl. Postanstalten 1 Mart SS Ps., durch den Briefträger frei in» Hau« 2 Mart 7 Ps. Auch MouatSabmmrment« vadv, augruomm«. Anzeigen-Armahm« sür die Nummer de« Ausgabetage« bi« vormittag S Uhr ohne Gewähr. Druck und Verlag von Langer t Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: SastanienstraßekS. — Für di« Redaktion verantwortltch: Herman» Schmidt in Riesa. Mittwoch, den 15. Mai Idül, Bor«. 11 Uhr, kommt im Aukt.-Lokal 1 Farbenregal gegen sofortige Bezahlung zur Versteigerung. Riesa, 10. Mai 1901. Der Ser.-BoLz. des Königl. Amtsger. Eiugegangrn sind folgende Gesetz«, Verordnungen und Bekanntmachungen, di« in der Ruthrexpeditton eingesrhen werden können: Gesetz, betreffend die Feststellung eine« dritten Nachtrag« zum ReichShauShaltS-Etat für da« Rechnungsjahr 1900. Vom 25. Februar 1901. Bekanntmachung, betreffend Beschränkungen der Ein» und Durchfuhr auS Kapland und Natal. Vom 1. März 1901. Bekanntmachung, betreffend die Vereinbarung erleichternder Vorschriften für den wechselseitigen Verkehr zwischen den Eisenbahnen Deutschlands und Luxemburgs. Vom 4. März 1901. Gesetz, betreffend Aenderung des Gesetze« über dar Posttaxwesen im Gebiete de« Deutschen Reichs, vom 28. Oktober 1871. Vom 11. März 1901. Bekanntmachung, betreffend eine VII. Ausgabe der dem tnternartonalrn Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigesügten Liste. Vom II. März 1901. Bekanntmachung, betreffend Aenderung d«S MilltiirtarisS sür Eisenbahnen. Vom 16. März 1901. Bekanntmachung, betreffend die Mündelsichrrheit von Schuldver schreibungen der evangelischen Kirchengemeinde Mainz. Vom 22. März 1901. Gesetz, betreffend die Feststellung drS ReichShauShaltS-EtatS sür da« Rechnungsjahr 1901. Vom 22. März 1901. Gesetz, betreffend die Feststellung drS HauShaltS-EtatS sür die Schutzgebiete auf das Rechnungsjahr 1901. Vom 22. März 1901. Allerhöchster Erlaß, betreffend die Ausnahme einer Anleihe auf Grund der Gesetze vom 25. März 1899 und 1. Juli 1899. Vom 18. Februar 1901. Bekanntmachung, betreffend Ausnahmen von den Bestimmungen über die Sonntagsruhe gemäß 8 105 v Absatz 1 der Gewerbeordnung. Vom 3. April 1901. Verordnung betreffend die Erhebung eines Zolles aus Blauholz und eines Zollzuschlags auf Kaffee und Kakao auS der Republik Haiti. Vom 17. April 1901. Bekanntmachung, betreffend die Anzeigepflicht für die Geflügelcholera. Vom 27. April 1901. Bekanntmachung, betreffend die dem internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigesügte Liste. Vom 2. Mai 1901. Riesa, am 9. Mai 1901. De« Rath -er Stadt Riesa. Boeters. Sch. Erwiesenermaßen wird dem jetzt im Stadtparke erfreulicherweise in großem Umfange vor handenen Singvögrlbrstande durch uwherstreifende Katzen Schaden zugesügt. Im Interesse der Erhaltung der Singvögel haben wir beschlossen, im Stadtpark Katzensallen ausstellen zu lassen. Der Rath -er Stadt Riesa, den ii. Mai 1901. Boeters. Sch. Montag und Dienstag, den 13. und 14. Mai findet je von früh 6 Uhr ab eine Spülung deS HochrescrooirS und des Rohrnetzes der städtischen Wasserleitung statt. ES kann hierbei Vorkommen, daß an diesen Tagen das Wasser getrübt ist, oder zeitweilig ganz wegbleibt. Den Abnehmern wird dir« hierdurch zugleich mit der Veranlassung bekannt gegeben- sich rechtzeitig für die genannten Tag« mit Wasser für den Trink- und Kochbedarf zu versehe»- Der Rath der Stadt Riesa, am 11. Ma« 1901. Boeters. Kr. Bekanntmachung. Bei der am 9. Mai d. I. vorgenommenen Au-losuug von Schuldscheinen der Anleihe der Kirchgemeinde Riesa vom Jahre 1894 find nachstehende Nummern gezogen worden: 1 Stück 1-it. 4 No. 16 1 Stück kt. L No. 223. Die Auszahlung der betr. Kapitalbeträge (vrrgl. die aus der Rückseite der Schuldscheine abgedruckten Bestimmungen) erfolgt vom 31. Dezbr. a. c. ab durch die Kirchkasse zu Riesa gegen Rückgabe der Schuldscheine, ZinSletsten und der noch nicht fälligen ZinSschein«. Die Verzinsung hört mit diesem Tage aus. Auf Punkt 5 und 6 der oben genannten Bestimmungen wird noch besonders ausmerksam gemacht. Riesa, den 10. Mai 1901. Der Kirchenvorstand. Friedrich. Ps. Die Lieferung von eiserne«, blecherne«, hölzerne«, gläserne« und irdenen pp. Kaser«eugeräthev, darunter ein Centrifugal Sprerrgtoage«, soll öffentlich verdungen werden. Bedingungen, Proben und Beschreibung der zu liefernden Gegrnstäno« liegen bei der unter zeichneten Verwaltung zur Gnsichlnahme aus und sind Angebote bi« zum 17. Mai d. I. Bonn. 10 Uhr gebührenfrei dahin einzusrnden. * Garnison-Verwaltung Truppenübungsplatz Zeithat«. Bekanntmachung. Mit Genehmigung der Königlichen AmtShauptmannfchaft Großenhain wird die Darf st raste in Langenberg wegen grundhafter Heistrllung vom 13. Mat a. c. ab bis auf Wei teres für den Fährverkehr gesperrt und letzterer inzwischen über Glanbitz bez. Grödel — Nünchritz verwiesen. Das unbefugte Befahren des gesperrten Weges wird nach § 366'" Glaubitz, am 11. Mai 1901. Der Gemeindevorstand: des Reicksstrafgesetzbuchs bestraft. Bennewitz. Bekanntmachung. Nächsten Montag, den 13. Mai, Abends 8 Uhr, werden im Gasthofe zu Langenberg die Anfuhre von circa 4LS Meter Steine, sowie die Wasser- und Kiessuhren an den Mtndestsordernden vergeben. Glaubitz, am II. Mai 1901. Bennewitz, Gemridrvorst. Fuhrenverdingung. Dienstag, den 14. Mai, Abends 7 Uhr, soll im Gasthose Seerhausen da- KieS-, Wasser- und Walzefahren nach dem Mindestgcbot vergeben werden. Bedingungen vor der Auktion. Der Gemeinderath. Ocrtliches und Sächsisches. Riesa, II. Mai 1901. — Dem seit 27. September 1870 im Staatscisenbahn- dienste auf Bahnhof Riesa beschäftigten Stationsgehilfen Gott hels Heinrich Schröder aus Gröba wurde heute das ihm vom Ministerium des Innern verliehene »Ehrenzeichen für Treue in der Arbeit- durch Herrn Elsenbahndirektor Dannenselßer in Gegenwart verschiedener Beamter feierlichst überreicht. — Eine »herzliche Bitte an alle Evangelischen von Riesa und Umgegend' erläßt der Riesaer Zweigverein der evangel. Gustav-Adolf-Stiftung in der vorliegenden Nr. d. Bl. (s. Seite 12). ^Es sei der Ausr f hiermit der freundlichen Be- und Nachachtung bestens empfohlen. — Nächsten Montag und DienStag findet wieder eine Ss ülung deS Hochreservoirs und deS Rohrnetzes der städtischen Wasserleitung statt. Es dürfte sich, da hierdurch eine starke Trübung oder zeitweilig auch daS Wegbleiben des Wassers ein treten kann, empfehlen, daS für die beiden Tage sür die Haus haltungen benöthigte Wasser, vor Montag früh 6 Uhr der Leitung zu entnehmen. (Vergleiche dieSbez. amtliche Bekannt machung.) — Die vorgestrige Sitzung der Landessynode hatte sich zunächst mit dem Erlöste Nr. II über einen Nachtrag zur Trauordnuug vom 23. Juni 1881 zu beschäftigen. NamenS deS VerfaflungSauSschuste« referirte Syn. Dr. Otto - Dresden. Die Trauordnung bestimmt in Paragraph 19, daß bei gemischten Ehen, vor deren Eingehung der evangelisch-lutherische Bräu tigam die Erziehung sämmtlicher zu erwartender Kinder in einer * nichtevangelischen Konfession ausdrücklich zugesagt hat, die Trau- , ung zu versagen ist. Dagegen fehlt es an einer entsprechenden Bestimmung für den Fall, daß ganz die gleiche Zusage nach bürgerlicher Eingehung der gemischten Ehe gegeben und nachher die Trauung begehrt wird. Die Trauordnung bestimmt weiter in Paragraph 22, daß aus solche Personen, welche eine Ehe eingehen, der die Trauung versagt bleiben muß, diejenigen Vor schriften analoge Anwendung finden, welche das Kirchengesetz vom I. Dezember 1876 hinsichtlich solcher Personen ertheilt, welche die Taufe oder die Trauung unterlassen oder die Konfirmation ihrer Kinder verweigern. Darnach verwirkt der evangelisch lutherische Mann, welcher vor Eingehung gemischter Ehe die Erziehung sämmtlicher zu erwartender Kinder in einer nicht evangelischen Konfession ausdrücklich zugesagt hat, die Stimm berechtigung und die Wählbarkeit bei den Kirchenvorstands wahlen, sowie die Fähigkeit zur Uebernahme eines anderen kirch lichen Ehrenamtes; auch ist er in diesem Falle, wenn er ein solches Ehrenamt bereits bekleidet, desselben zu entheben. Da gegen bleibt der in Mischehe verheirathete evangelisch-lutherische Mann mit alledem verschont, wenn er nach Eingehung der Ehe jene Zusage gegeben hat. Das Gleiche gilt in Bezug auf die weitere Folge, daß nämlich unter erschwerenden Umständen auch aus die Ausschließung vom Rechte deS PathestehenS erkannt werden kann; auch diese Folge tritt ein, wenn jene Zusage vor der Eingehung der Mischehe, nicht aber, wenn sie nach der selben gegeben ist. Diese Lücken haben sich immer mehr fühl bar gemacht. Besonders schwer ist es empfunden worden, daß, wenn die Zusage nichtrvangelischer Erziehung sämmtlicher Kin der früher oder später nach Schließung der gemischten Ehe ab gegeben wird, Paragraph 22 der Trauordnung vollständig ver sagt, die ausgesprochene konfessionelle Untreue deS evangelisch lutherischen Manne« also keinerlei Minderung seiner kirchlichen Rechte nach sich zieht. Hier durch entsprechende Ergänzung der Trauordnung nachzuhelfen, ist der vorgelegte NachtragSentwurs bestimmt. Der VerfastungsauSschuß beantragt, dem vorliegenden Entwürfe eine« Nachtrag« zur Trauordnung und dem Entwürfe der zugehörigen Publikationsordnung in der Sache selbst zuzu stimmen, den beiden Entwürfen zusammen aber eine veränderte bezw. erweiterte Fassung zu geben. Konsistorialpräsident von Zahn erklärte, daß da- Klrchenregiment mit der Vorlage durch, auS einverstanden sei. Die Anträge drS BerfastungSauSschusteS fanden einstimmige Annahme, und das Konsistorium wurde er mächtigt, die Trauordnung in der neuen Redaktion zur Ver öffentlichung zu bringen. — Die Katzen ziehen sich jetzt wegen ihrer Streifereien und Räubereien in Parks und Gärten wieder den berechtigten Zorn aller Freunde der gefiederten Welt zu. Es sei den Be sitzern und Besitzerinnen von Katzen daher empfohlen, gerade jetzt dafür besorgt zu sein, daß die letzteren hübsch im eigenen Haus und Hof verbleiben und nicht aus fremden Terrain räubern und dem Vogelsang obliegen. „Miez" kann sonst leicht in eine der ausgestellten Fallen gerathen. — In der heutigen 3. Beilage bringen wir einen über sichtlichen Artikel über die Riesaer Post- und Telegraphrnein- richtungen. Es dürfte sich vielleicht empfehlen, denselben aus zubewahren, um ihn, da der Abdruck seines UmfangeS wrgnr nur selten erfolgen kann, zur Information stets zur Hand zu haben. — Der Handels- und Gewerbekammrr ist von zustäüd'zer Seite folgende Mittheilung zugegaugen: „Da sich deutsch« Ge- schäftsfilmen sehr häufig zur Erlangung von Auskünften über die Kreditfähigkeit u. s. w. rumänischer Handelshäuser an Leute wenden, die gar nicht in der Lage sind, derartige Auskünfte ge wissenhaft und erschöpfend geben zu können, und die dadurch di« gegenseitigen Handelsbeziehungen nur schädigen, so hat sich da« königlich rumänische Ministerium veranlaßt gesehen, die ihm unter stellten zehn rumänischen Handelskammern anzuweisrn, auSwär- ttgen wie inländischen Ansragestellern die gewissenhaftesten «nd erschöpfendsten Auskünfte zu rrtheilen über die Kreditfähigkeit und die geschäftliche Bedeutung angesragter rumänischer Firmen. Diese Auskünfte sind Seiten« der Handelskammern kostenfrei in französischer oder deutscher Sprache zu geben. Das königlich rumänische Ministerium läßt Interessenten auf Vorstehende» auf merksam machen und dieselben ersuchen, sich fernerhin möglichst nur von den Handelskammern Auskünfte zu erholen und -war immer von der Handelskammer, die dem Wohnsitze der in Frage kommenden rumänischen Firma am nächsten liegt. Die zehrr
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