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01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 17.04.1902
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1902-04-17
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-19020417011
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-1902041701
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-1902041701
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1902
- Monat1902-04
- Tag1902-04-17
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2773 pfehlenben Worten für baS Deputation-Votum durch den Referenten das Wort Staatsmintster vr. Rüger: Man stehe hier vor einem entscheidenden Puncte unserer Steuerreform. Die Zweite Kammer habe den trn Gesetzentwurf vorgeschlagenen Taris genehmigt. Dadmch sei erreicht die Beseitigung der Horizontale und die Steigerung der bisherigen Normal sätze um 25 Procent. Die Deputation -er Ersten Kammer stimme der Beseitigung der Horizontale zu, lehne aber die dauernde Erhöhung des Normaltarifs ab, und von diesem Standpuncte aus schlage sie einen neuen Tarif vor, der sich nur durch die Beseitigung der Horizontale von dem Tarife im Gesetze vom 24. Juli 1900 unterscheidet. Im Uebrigcn verweise er die Regierung auf allgemeine Zuschläge. Die Regierung könne dem von der Deputation vorgeschlagenen Entwurf »licht zustimmen. Der Deputationstarif beruhe auf der Annahme, -aß eine dauernde Erhöhung nicht nöthig sein wird, um die Erfordernisse des Staates zu be streiten. Er könne dieser optimistischen Ansicht nicht zu stimmen; dieselbe beruhe auf einer Verkennung unserer finanziellen Verhältnisse. Er halte das in dieser Beziehung im Decrete Nr. 4 Angeführte durch die Deputations auslassungen nicht für widerlegt. Die Regierung sei ein verstanden, daß cs nothwendig ist, die größte Sparsamkeit zu üben, und sie werde dieser Pflicht auch nachkommen. Sie sei dankbar, -aß sie bet diesen Bestrebungen in der Kammer Unterstützung findet. Sie möchte nur wünschen, daß das Princip im praktischen Leben auch Durchführung findet, und -war bet allen Interessengruppen. Die Thatsache sei aber auch gewiß, -aß unerbittliche Ziffern im Staatshaushalt sich selbst durch größte Sparsamkeit nicht beseitigen lassen. Durch Wegschminken könne man aus -em Etat nichts beseitigen. Zu diesem Wegschminken rechne die Regierung auch die Art und Weise, in welcher das Verhältniß zwischen ordentlichem und außerordent lichem Etat in den letzten Jaliren geordnet worden ist. Er halte es für falsch, unproduktive Ausgaben in den außerordentlichen Etat zu verweisen. Mit solchen Aus- lunftsmitteln lasse sich wohl eine Weile auskommen, auf die Dauer aber müßte sic zur größten Schädigung des Staatshaushaltes führen. Die gegenwärtige Lage des Staates sei keine vorübergehende, und der Staat müsse deshalb auf eine dauernde Erhöhung der direkten Steuern zukommen. Ziffernmäßig könne man zwar den selben Erfolg durch Zuschläge erreichen, aber dies hätte große Bedenken. Die Deputation sage in ihrem Bericht, daß Sachsen mit dem neuen Tarif die schärfste Progression erhalten werde im Verhältniß zu anderen Staaten. Es sei falsch, diesen Vergleich zu ziehen, ohne auch die übrigen Verhältnisse der anderen Staaten zu berücksichtigen. In Sachsen dürfe man nie vergessen, daß »vir auf einer aus- gebildeten Stufe der Culturentwickelung stehen, wie sie bet anderen Staaten vielleicht nicht vorhanden ist, und weiter, hin sei auch unser außerordentlicher Bevölkerungszuwachs zu berücksichtigen. Die Bevölkerung vermehre sich be sonders stark in den Kreisen, die die größten Anforde rungen an den Staat stellen. Die Regierung verlange mit ihrem Tarif also nichts Uebcrmäßiges. Wenn man die Höhe -es neuen Tarifs bestreite, so dürfe man -och nicht daran denken, auf den alten Tarif zurückzukommcn. Der Vorschlag der Deputation sei also für die Regierung unannehmbar. Die Negierung sei nicht aus Vorliebe für hohe Einnahmen zu dem neuen Tarif gekommen, sondern weil sie -en unabweisbare», Verhältnissen gerecht werden will. Der einstige bedürfnißlose Staat sei nicht mehr vor handen, die Ansprüche seien höhere geworden und die Staatsbürger in Folge dessen verpflichtet, in angemessener Weise zu den Staatslasten bcizutragen. Er bitte an gesichts dieser Thatsachen, den Dcputationsantrag ab- zulchnen. Oberbürgermeister a. D. vr. Georgi-Leipzig vertritt seinen Antrag, soweit er auf das Einkommensteuergesetz Bezug hat, und stützt sich dabei auf die Ausführungen dcS Staatsministers vr. Rüger. Sein Antrag bezwecke ledig, lich fornrell, den Beschluß der Zweiten Kammer über den Tarif zur Abstimmung zu bringen. Es sei hierbei der Umstand erschwerend, daß Einnahmen für den Staat bewilligt »verden sollen, bevor die Höhe der Ausgaben feststeht, was nicht ganz der Verfassung entspreche, aber andererseits durch Las Organische der Vorlagen gc. rechtfertigt werde. Die Einnahme», im Etat seien fast stationär geblieben, die Ausgaben dagegen ge stiegen. Ohne Berücksichtigung der geplanten Neuerungen rechne er ein unbedingtes Mehreinnahmebedürfniß von 16 Millionen Mark für die laufende Finanzpcriode heraus. Daraus ergebe sich die Nothwendigkeit, daß auch in Zu kunft mit den erhöhten Ausgaben gleicher Schritt gehalten werden muß. Es kämen jetzt bereits Symptome zum Aus druck, daß man zwar de», Gedanken der Sparsamkeit voll ständig billigt, andererseits aber habe man Anträge einge bracht, die unser Budget außerordentlich belasten würden. Er könne sich nicht der Hoffnung hingeben, daß wir es nur mit einer vorübergehenden Maßregel zu thun haben und deshalb stehe er dafür ein, daß das Haus sich dem Beschlüsse der Zweiten Kammer anschließen möge. Er sei durchaus nicht der Ansicht, -aß man die Belastung der stärkeren Schultern immer als Parole ausgiebt, aber wie unsere Lage ist, halte er es doch für wünschenswcrth und in» Interesse aller Steuerzahler liegend, daß man hier willig eine Höher belastung auf seine Schultern nimmt und damit die Be reitwilligkeit zeigt, an -er erschwerenden Lage unseres Staates theilnehmen zu wollen. Er bitte also nm Annahme seines Antrages. Sekretär Kammerherr vr. Sahrer von Sahr auf Dahlen bittet das Haus, der Dcputationsscala zuzustünmen. Der Landtag sehe dem nächsten Etat vertrauensvoll entgegen und hoffe, -aß er anders aussehen werde, als der jetzige. Man könne ja noch nicht wissen, wie in -en nächsten Jahren sich die Einnahmen stellen und ob nicht ei», wirthschaftlicher Aufschwung im allgcmetnenLeben eintretcn wird. Er frage, weshalb man jetzt der Negiernng ein Mehr von 9 Millionen Mark zur Berfiigung stellen soll. Stelle sich das Bcdürfniß heraus, so könne man ja allgemeine Zuschläge zur Ein kommensteuer bewilligen und, ergebe sich für die Zukunft die Nothwendigkeit dauernder Aufschläge, so werde man diese Frage prüfen. Berichterstatter Oberbürgermeister Bentler-Dresden tritt den Argumenten des Herrn Staatsministers vr. Rüger, sowie des Oberbürgermeisters vr. Georgi entgegen. Er halte es für bedenklich, höhere Normalsätze einzustellen, als »vie sie in Preußen vorhanden sind. Stelle sich das Bcdürf- nitz heraus, so werde das Haus für allgemeine Zuschläge wohl immer noch zu haben sein. Sollte die Regierungs scala Anklang finden, dann würde sich die Zahl der Freunde der Vermögenssteuer wohl erheblich vermindern, denn auch die Vermögenssteuer bedeute wieder eine Belastung des Einkommens mit 1 Procent, sodaß also Vermögenssteuer und neue Scala die Staatssteuern um 6 Procent erhöhten. Er hoffe, daß die Kammer der Deputation folgen werde. Graf Rex-Zedlitz: Er sehe unsere Finanzlage nicht allzu rosig an, könne aber auch den Pessimismus nicht thcilen, daß sich unsere Finanzlage auf Jahre hinaus nicht wieder bessern werde. Die allgemeinen Zuschläge hätten ja Schattenseiten, aber auch manche Bortheile. So bildete»» sie ein Mittel, -en Leuten die Sparsamkeit praktisch vor Augen zu führen. Trotzdem würde er nicht abgeneigt sein, dem Anträge Georgi zuzustimmen. Geheimer Rath vr. Georgi-Leipzig nimmt noch einmal das Wort zu einigen kurzen Bemerkungen. Man sollte ihm Nachweisen, ob auf eine Besserung der Verhältnisse zu rechnen sei. Sachsen sei in der unglücklichen Lage, aus in- direkten Steuern fehr wenig ziehen zu können. Auf große Einnahmen aus den Eisenbahnen sei durchaus nicht zu rechnen. Wir sind daher auf allgemeine direkte Steuern angewiesen. Wie sich die Einkommensteuer im nächsten Jahre gestalten wird, steht dahin, denn wir leben in einer großen wirthschaftltchen Depression, und er könne daher sich nicht -er Hoffnung hinge-cn, baß -ie Einkommensteuer wesentlich mehr Einnahmen bringen werde. Staatsminister vr. Rüger: Auf die Gefahr hin, für einen Pessimisten zu gelten, müßte er immer wieder davor warnen, unsere Finanzlage für eine gute anzuschen. Der Bedarf steige immer höher, und die Mittel zur Deckung wachsen nicht immer in gleichem Verhältniß. Die Abschlüsse über das Forstwesen seien nicht sehr günstig, unser Berg wesen ist mehr ein Sorgenkind, als eine Einnahmequelle, die Eisenbahner», die früher so reiche Erträgnisse abge worfen haben, werden große Einkünfte, wie in früherer Zett, nicht bringen. Auch sind immer noch keine Anzeichen dafür da, -aß die herrschende wirthschaftliche Depression nachlassen wird. Zwar sind die Einnahmen aus dem Per sonenverkehr etwas gestiegen, die Einnahmen aus dem Frachtverkchr aber nehmen nicht nur eine abwärts gehende Richtung, sondern einen sehr tiefen Standpunkt ein. Er sei also der Meinung, -aß man gefaßt sein müsse auf eine Reihe von ungünstigen Jahren. Wenn angeführt wurde, -aß man noch gar nicht wisse, wie die Stcuergebniffe ausfallen wer den, so sei gerade dieser Punkt bestimmend, den regierungs seitlich vorgeschlagenen Tarif anzunehmen, den abgemin- -erten Tarif der Deputation könne er als ausreichenden Trost nicht ansehen. Graf Joachim v. Schönburg tritt für den von -er De putation vorgeschlagenen Tarif ein. Wenn der Herr Mi nister gesagt habe, daß die Zuschläge Grund zur Unzu friedenheit geben könnten, wenn sie immer wieder von Neuem erhoben würden, so glaube er (der Redner) gerade das Gegentheil, denn dann werde man bei Aufstellung des Budgets die Einnahmen und Ausgaben so ins Gleich gewicht bringen, daß cs keiner .uschläge bedarf und -aß sich die Bedürfnisse auch nach den Einnahmen regeln wür den. Mit höheren Einnahmen werden auch die Bedürfnisse wachsen, und das würde dann ein Wachsen ohne Ende sein. Eine Erhöhung der Steuerscala werde in der land- wirthschaftlichen Bevölkerung, die kaum auf eine Erhöhung ihrer Einkünfte rechnen kann, große Unzufriedenheit Her vorrufen. Man »Nüsse sich also in de»» Bedürfnissen ein schränken und auch das Reich müsse sich in seinen Bedürf nissen nach der Leistungsmöglichkeit der Einzelstaaten richten. Rittergutsbesitzer vr. v. Wächter-Nöcknitz weist darauf hin, daß die Zuschläge nach den Anträgen der De putation von den unteren Classen nicht zu tragen seien. Die Regierungsvorlage halte an den 25-Proc.-Zuschlag fest, obwohl wir gar nicht in der Lage sind, zu wissen, ob wir diesen Zuschlag bedürfen, so daß wir also mit den re gierungsseitlichen Tarif mehr bewilligen würden, als wir Bedarf haben. Berichterstatter Oberbürgermeister Beutler-Dresden verwahrt die Deputation gegen den Vorwurf eines allzu- großen Optimismus. Die Deputation sei durchaus der Ansicht, daß es nothwendig sei, die dauernden Einnahmen des Staates zu vermehren, aber sie glaubt nicht, daß für alle Zeiten eine Erhöhung der Staatseinkommcnsteucr nothwendig wird. Redner empfiehltderKammer, dem Deputationsantrage entsprechend, Artikel 1 der Regierungsvorlage über die Abänderung des Einkommensteuergesetz cs abzulehnen und dafür die im Artikel 1 seitens der Deputation vorgeschlagene Fassung der Steuer scala anzunehmen. Hierauf wurde zur Abstimmung geschritten. Der Antrag des Geh. Raths vr. Georgi, beziehentlich der Steuerscala den Beschlüssen der Zweiten Kammer beizutreten, wnrde gegen 9 Stim men abgelchnt, dagegen der oben genannte A n - tragderll. DcputationgegcnlStimmean- g e n o in m e n. Zu dem Absatz 3 von Artikel 1 der Einkommensteuer vorlage, den sogenannten „Kleinkinderparagraphen" be treffend, erklärte der Staatsministcr vr. Rüger, daß das gegenwärtige Finanzministerium sich ebenfalls nicht mit diesem Paragraphen einverstanden erklären könnte, aus ethischen Gründen sowohl, als auch aus steuertechnischen Bedenken. Neuere Erörterungen Haber» ergeben, daß bei Annahme dieses Paragraphen die Regierung mit einem weitere»» Ausfall von 1^4 Mill. Mark rechnen muß. Er halte daher den Paragraphen für völlig unannehmbar. Nachdem der Herr Berichterstatter die Entscheidung hierüber der Kammer anheimgegeben, wurde der Dcpu - tationsantrag zu Absatz 3 von Artikel 1 mit überwältigender Majorität abgelchnt und hierauf Artikel 2, Absatz 1, wonach das Gesetz mit dem 1. Januar 1903 in Kraft treten soll, einstiminig an genommen. Hierauf wird in die Berathung des Vermög erlö st eucrgesetzes eingetreten, nachdem Geheimer Rath Professor vr. Bach-Leipzig einen An trag zur Gcschäftsordung gestellt, gegen den Einwendungen nicht erhoben wurden. Oberbürgermeister Geheimer Finauzrath a. D. Beutler beschäftigt sich als Nferent der Majorität zunächst nur mit dem Berichte der Mindcrhit und behielt sich ein näheres Eingehen im Uebrigcn vor. Wenn die Minderheit, führte der Redner ans, vor allen Dingen das Hauptgewicht lege ans die Erhaltung -er Grundsteuer als einer Voraus belastung des Grundbesitzes, so glaube er, daß sie diese mit den von ihr vorgeschlagencn Mitteln nicht erreiche. Als eine Vorausbelastung des Grundbesitzes könne die Grund steuer doch nur dann erscheinen, wenn die von der Depu tationsminderheit selbst vvrgcschlagene Ergänzunasstcucr einen höheren Steuerdruck bedeutete, als die bekzubc- haltende Grundsteuer. Ehe man die Frage beantworten könne, ob dann die Grundsteuer eine Vorausbelastung sei, »Nüsse man erst fragen, wieviel die Grundsteuer denn be trage. Soweit der städtische Grundbesitz in Frage komme, könne er feststellen, daß die Staatsgrundstcuer weniger als 1 Procent des daraus resultirendcn Reineinkommens be trage, also eine Vorausbelastung des Grundbesitzers bleibt. Das zweite Bedenken gegen de»» Vorschlag der inderheit sei ein steuertcchnischcs. Wie es Jemand unternehme»» wolle, in einer Instruction die Steuerbeamten anzuweisen, in einem großen Gewerbebetriebe das Einkommen aus einem zum Gewerbebetriebe benutzten Grundstücke, wie es in dein betreffenden Einkommen mit enthalten ist, herauszurechnen, gehe aus dem Berichte nicht hervor und er glaube kaum, daß es gelingen werde, in dieser Beziehung eine nur irgendwie befriedigende Instruction und Gesetzesbestim mung zu erlassen, welche sich in der Praxis bewähre. Das seien mit die Gründe gewesen, die die Deputationsmajorität bestimmt haben, nach langem Kampfe -er Vermögenssteuer in einer Constructton zuzustimmcn, die wenigstens die höhere Heranziehung des Einkommens aus Grundbesitz bedingt und nothwendig macht. Er wisse ja wohl, daß eine große Anzahl Kammcrmitglieder auf Beibehaltung der Grundsteuer Werth lege, doch hoffe er noch immer, daß, wenn sich diese überzeugten, daß sie eine Vorausbelastung nicht mehr bedeute, die Bedenken fallen gelassen werden. Wenn es sich schließlich darum handeln sollte, eine Ncu- fundirung der Grundsteuer gesetzlich zum Austragc zu bringen, so würde eine Einigung darüber sehr schwer erzielt werden und eine sehr sorgfältige Vorbereitung erforder lich sein. Hierauf erhält das Wort der Referent der Minder heit Kammerherr Sahrer von Sahr-Dahlcn, um den Standpunkt der Deputationsminderheit zu begründen. Ihr komme es hauptsächlich auf die Erhaltung der Grund steuer als StaatSsteucr an. Wenn darauf hingewicsen werde, daß die Aufhebung der Grundsteuer nur eine zeit weilige sein solle, so könne dies die Minderheit keineswegs beruhigen. Wenn heute die Grundsteuer außer Hebung gesetzt werde, so komme sie niemals wieder. Eine Mehr belastung des Grundbesitzes vor anderen Einkommen sei nicht nur berechtigt, sondern auch nothwendig. Sowohl de; städtische al- der! ltkidltche Grundbesitz kösne ver langen, baß ihn der Staat besonder- schütze, ja sogar be vorzuge, dafür solle er aber auch angemessen vorausbelastet bleiben. Es würde falsch sein, die so hochwichtige Grund steuer einer Steuereinrichtung zu opfern, die dem Staate nur rft/k Millionen Mehreinnahmen einbringt, und wenn auch die Vermögenssteuer alle Schätze in sich bergen würde, so würdee r persönlich sie doch nicht bewilligen wegen der politischen Bedenken, die er dagegen habe. Es wäre kein großes Unglück, wenn von einer »vetteren Reform unseres Steuersystems vor der Hand überhaupt noch abgesehen würde. Es würden nur Zuschläge zur Einkommensteuer nöthig sein, um den Verlust zu -ecken, und man könnte sogar noch einige Classen mehr von diesen Zuschlägen frei lassen, alö jetzt in Aussicht genommen sei. Die Befreiung des fundtrtcn Einkommens sei keineswegs so dringend nothwendig, wie sie hingestellt wird. Die Minorität be harre auf der Ansicht, daß eine höhere Besteuerung des fundirten Einkommens im Anschlüsse an die Einkommen steuer durchführbar ist. Eine Nachahmung des preußischen Gesetzes sei schon um deswillen nicht zu empfehlen, weil, wenn alle deutschen Staaten sich an Preußen in dieser Be ziehung anschlösien, die Einführung einer Reichs vermögenssteuer sehr leicht sein werde, und eine solche sei unter allen Umstnäden zu pcrhorresciren. Schließlich giebt Redner der Hoffnung Ausdruck, daß die Zweite Kammer die Minoritätsbeschlüsse nicht schroff ablehnen, sondern wohlwollend prüfen werde. Staatsminister vr. Rüger: Wenn die Grundsteuer als ein so hohes Gut gepriesen werde, -aß es nothwendig sei, sie im öffentlichen Interesse beizubehalten, so sei ja richtig, daß sie eine doppelte Function ausübe: als Steuerquelle und als Grundlage einer Reihe staatlicher Einrichtungen. Die Construction, die Grundsteuer als Steuerquelle zu suspendiren, die Grundsteuerverfassung aber beizubehaltcn, habe zwar auf den ersten Anblick etwas Befremdendes, doch könne er nicht zugeben, daß es unmöglich wäre, sich mit diesem Vorschläge zu befreunden. Gor allen Dingen könne er der Deputationsminderheit den Satz nicht ein räumen, daß, wenn die Grundsteuer nicht bezahlt werde, der Grundbesitz in seiner Bedeutung verlieren könne. Be trete man den Weg der Regierungsvorlage, so könne er ohne Weiteres zugcstehen, daß man eine Fiction aufstelle. Nu»» seien ja Ficttonen an sich nicht schön, können unter Umständen sogr gefährlich werden, für den Gesetzgeber aber seien sic schlechterdings unentbehrlich und er sehe gar keinen Grund, warum man von der Einführung einer Fiction bei -er Steuergesetzgebung absehen solle. Vom Standpuncte der Minorität brauche man sich nicht den Kopf drüber zu zerbrechen, wie man die ge plante Vermögenssteuer mit der Grundsteuer vereinbare. Hierauf hebt der Herr Minister zur Widerlegung des Minoritätsvotums einige allgemeine Gesichtspunkte her vor und betont dabei, daß die Revision der Bonitirung im Sinne des Antrages nicht genügen würde, sondern daß dessen Durchführung eine vollständige Umgestaltung oer ganzen Bonitirung mit sich bringen würde. Die Befürchtung der Minorität, daß die Vermögenssteuer eine besondere Belästigung bei der Veranlagung mit sich bringen werde, sei nicht berechtigt. Es möchte vor der Vorstellung gewärmt »verden, als ob sich eine Steuer ohne Belästigung der Steuerzahler cinführcn lasse; abgesehen von auf rein äußerlicher Grundlage ruhenden Steuern, »vie z. B. der Thür- und Fenstersteuern. Dies ist nicht nur bei neuen Steuern der Fall, sondern cs sei das immer so gewesen. Wer de,» Zweck wolle, der müfle auch die Mittel wollen. Wer den Staat über Wasser halten »volle, müsse auch die Mittel dulden, die persönlich nicht Jeden» sehr angenehm sind. Aus den jetzigen Steuer quellen könne der Staat seine Bedürfnisse nicht mehr be friedige»» und die Einkommensteuer könne nicht bis zu einer Höhe gesteigert werden, die die ganze Steuer ruinircn würde. In dieser Beziehung seien traurige Er fahrungen gemacht worden. Die Vermögenssteuer habe den Vorzug, daß sie sich nicht an das Einkommen, sondern an das Capital hält. Er möchte hcrvorhcben, daß diese Steuer eine wirkliche Last nicht bedeute. Wer eine Million Vermögen besitzt und dafür jährlich 500 .^! Steuern zahlen müsse, der möge sich nicht darüber beschweren. Daraus, daß cs Leute giebt, die über jede Steuer klagen, folge noch keineswegs, daß die Steuer »»»»nöthig ist. Weiter empfehle er die Regierungsvorlage nach der Richtung, daß sie einem dringenden Bcdürfniß abhelfcn soll. Wür den die Wege der Minorität eingcschlagen, so werde die Steuerreform dadurch ans unbestimmte Zeit vertagt. Die Minoritätsvotanten wünschten zwar, daß noch in diesem Landtage eine neue Stcuervorlagc cingebracht werden möchte. Er sei für diese hohe Anerkennung für die Ar beitsleistung des Finanzministeriums zivar sehr dankbar, aber er bitte auch, nichts Unmcnschliches zu verlangen. Er bezweifle sogar, daß cs möglich ist, die Zusicherung abzugeben, daß im nächsten Landtage eine neue Steuer vorlage cingebracht »verden soll. Gesetze, und besonders Steuergcsctze, ließen sich nicht so schnell vorbereiten; es gehörten dazu sehr reichliche Erfahrungen ans der Praxis und genaue Berücksichtigung der vvlksmirthschaftlichen Verhältnisse. Wenn er bedenke, wie wenig Zeit bis zur nächsten Finanzperiode noch offen bleibt — und er sehe »nit Schmerzen den Zeitraum zwischen Landtagsschlnß und neuer iFnanzperiodc immer kürzer werden —, so glaube er kaum, daß man den» Ministerium znmuthcn könne, sich auf einen bestimmten Zeitpunkt mit einer eventuellen neuen Vorlage festznlcgcn. Er möchte des halb dringend bitten, dem Vorschläge der Negierung bci- zutreten und die Anträge der Minorität abzulehnen, da dieselben durchaus unannehmbar für die Negierung seien und auch für die, welche der Vermögenssteuer nicht zu gejubelt haben, wäre es leichter möglich, sich mit derselben zu befreunden, als den» Minoritätsvotum zuzustimmcn. Gehetmrath Wacntig-Zwickau: Er halte das Depu tationsvotum für sehr annehmbar. Auch wenn das Geld- bcdürfniß nicht vorhanden wäre, wäre die Vermögens steuer wünschenswcrth, weil damit einem modernen Ge danken Rechnung getragen wird. Nicht der Ertrag, son dern der Besitz des Vermögens müsse ausschlaggebend für dessen Verwerthnng in Bezug auf eine Steuer sein. Tie Veranlagung müsse auf Grund des Besitzes erfolgen, nicht auf Grund des Ertrags. Der Besitz mit größter Sicher heit bietet niemals die größte Rente, während kleiner Besitz in unsicherer Anlage höhere Rente eintrüge. Eine Capitalrentensteuer führe also thatsächlich dazu, daß der in Wahrheit wirtwschastlich Schwächere stärker zur Steuer herangezogcn wird, als der Capitalkräftigc. Auch dürfe man nicht vergessen, daß ein wirklich unrentabler Besitz immer noch einen Vortheil für den Besitzer bietet, gegen über denen, die nichts haben. Domherr Freiherr Trühschler zum Aalckenstein auf Dorf stadt bekämpft in längeren Ausführungen die Anträge der Mino rität. Sowohl in Hinsicht auf das Princip, als auch auf die AuSdruckslvcisc bei Einführung irgend einer neuen Steuer könne im Allgemeinen nicht von einer Porausbcstcucrung des Grund besitzes die Rede sein. Der Grundbesitzer sei 1878 nicht auf der Grundlage besteuert worden, daß er Vorrechte haben soll, son dern in Hinsicht auf die Theorie, daß er fortgesetzt in seinem Wrrthc wachse. Diese Theorie habe sich beim Stcwtgrundbcsitz bewahrheitet; in Bezug auf die Mehrheit des Grundbesitzes auf dem Lande aber hätte er erwartet, daß die Ausführungen, wie sie im Mmoritätsbericht gegeben werden, auch eine Begründung erfahren, denn ein Nachweis für die daselbst ausgestellten Be hauptungen sei fast nirgends gegeben worden. Die Kammer hätte sich stets gegen eine Doppelbesteuerung des Grundbesitzes ausgesprochen. Er widerspreche namentlich dem Princip, daß gesetzlich ausgesprochen wird, daß der Grundbesitz viel höher be steuert werden müsse, als anderes Vermögen, weil er dies als im Wiedcrspruch mit der Verfassung stehend betrachtet. Graf Rrx-Zedtlih: Er stehe auf einem anderen Standpuncte und trete für Ablehnung des VcrmögcnssteuergesetzcS für Er haltung der Grundsteuer und für das Minoritätsvotum ein. Oberbürgermeister a. D. Geh. Rath vr. Georgi-Leipzig: An der Grundlage, daß die Einkommensteuer die Hauptsteuer ist, dürfe in keiner Wesse gerüttelt »verden. Die Frage sei immer Pie gewesen, ob die Einkommensteuer als einzige zu bestehen habe, oder ob daneben noch andere Steuern zu schaffen sind. Seit 1863 sei immer wieder in verschiedenen Nuancen der Versuch wiederholt worden, neben der Einkommensteuer noch andere Steuern einzusetzen. Zum Beweise dessen giebt Redner in längeren Ausführungen unter allgemeiner Unruhe im Haut, einen historischen Rückblick auf die Entwickelung unseres Steuer systemS. Der praktische Vorgang in anderen Staaten gebe ihm die Ueberzeugung, daß der Weg, den wir beschreiten wolle», nicht als gangbar angesehen »verden könne. Was die Frage an betrifft, ob die Vermögenssteuer nach den Vorschlägen der Re gierung wirklich die Gelvähr bietet, eine gute und ausreichende Einnahmequelle dem Staate zuzuführcn, so glaube er, daß man sich nicht in Hoffnungen wiegen dürfe, die raum in Erfüllung geben dürften. Weiter erörterte Redner in längere», Aus sührungen die Schwierigkeiten, den Werth des Grundbesitzes abzuschadn. Die Frage der Werthschätzuna bilde in der Steuer gesetzgebung ein schwer zu lösendes Problem. Untere wescnt lichen Bedenken gegen di eAufhebung oder Beseitigung der Grundsteuer, so frage es sich, ob der von der Zweiten Kammer vvrgcschlagene Weg wirklich so ungangbar sei, wie ihn dre Re gierung und die Deputation oargestellt hat. Der Grurrd, wes halb er (Redner) der Vorlage nicht zuzustimmen vermöge, liege in den 19 und 19» des Vermögensstcuergesetzes, auf die er heule nacht eingehen wolle. Er würde aber dem Anträge der Minderheit unter b, der dahin geht, diesen Gesetzentwurf wo möglich noch dem gegenwärtigen Landtage oder wenigstens dem nächsten ordentlichen Landtage so zeitig vorzuleaen, daß das In krafttreten des Gesetzes am 1. Januar »904 erfolgen kann. Eine Umarbeitung des Gesetzes halte er für möglich und mich nicht für besonders schwierig. Die Lage, in der wir uns be finden, sei nicht blos für den Staat, sondern auch in Bezug auf alle anderen Verhältnisse üußersr ernst, so daß neue Steuern jedenfalls nur ungern getragen »verden; wir wollen aber keine Experimente machen Oberbürgermeister Beck-Chemnitz hält die Verbesserungsvor- schläge der Mehrheit der Deputation für so überaus beachtlich und oankenswerth, daß er wünschen möchte, daß die Regierung, wenn sie an eine Umarbeitung der Vorlage gehe, doch wissen müßte, »vie sich die Kammern in Bezug auf die einzelnen Be stimmungen verhalten, und beantragt deshalb, die weitere Berathung bezw. Abstimmung über den 8 1 3>» vertagen. Der Antrag wurde jedo chab gelehnt. Der Berichterstatter der Minderheit Kammerberr Sahren von Sahr Dahlen erwidert auf die Angriffe, die gegen die Minoritätsanträge aus dem Haufe gerichtet worden sind, wäh rend sich der Referent der Majorität Oberbürgermeister Geh. Finanzrath a. D. Bentler-Dresden gegen die von Geh. Rath vr. Georgi und Graf Rex erhobenen Bedenken eingehend wendet. Kammerherr Sahren von Sahr-Tablen stellte hierauf als Minoritätsrcfcrent den zahlreiche Unterstützung findenden An trag auf namentliche Abstimmung über den 8 1. Nach weiteren Erklärungen des Geh. Rathö Prof. vr. Wack Leipzig wurde die fünfstündige Debatte ge schlossen und hierauf in namentlicher Abstimmung der tz 1 des Vermögensiteuergcsetzes, welcher tautet: „Im Königreich Sachsen wird nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen eine Vermögenssteuer erhaben", mit 34 gegen 8 Stimmen abgelehnt. Nächste Sitzung morgen, Donnerstag, den 17. April, Mittags 12 Uhr. Tagesordnung: Fortsetzung der Berathung über die Steuerreform. Zweite Kammer. fs, Dresden, 16. April. 77. öffentliche Sitzung, Vormittags 10 Uhr. Vorsitzender: Präsident Geheimer Hofrath vr. Mehnert. An» Rcgieru ngstische anwesend Staatsminister o. Mctzsch und mehrere Rcgierungscommiflare. Tagesordnung: Schlutzberathung über das königliche Decret Nr. 9, den Entwurf eines Gesetzes, die Ab ändcru ng der Gesetze über die Aus übung der Jagd und die Schonzeit der jagd baren Thterc vom 1. December 1864 und 22. Juli 1876 in Ansehung der wilden Kaninchen betreffend, sowie über die hierzu cingegangenen Petitionen. (Berichterstatter vr. Stöckel- Dresden). Die Gcsetzgebungs - Deputation bean tragt, niit mehreren Abweichungen vor» den Beslylüsscn der Erste»» Kammer bezüglich der Fassung -cs neuen Ge setzentwurfs: die Kammer wolle beschließen: 1) den mittels künigl. Decrets Nr. 9 vorgelegten Gesetzentwurf abzu lehnen, dahingegen zu dem nachstehenden Ge setzentwürfe ihre Zustimmung zu geben: „Gesetz, die wilden Kaninchen betreffend, u. s. w.: Wir, Albert u. s. »v., verordnen mit Zustimmung Unserer ge treuen Stände unter Aufhebung des zweiten Absatzes von 8 4 des Gesetzes, die Schonzeit der jagdbaren Thiere be treffend, von» 22. Juli 1876 andurch, wie folgt: 8 1. Die für die wilden Kaninchen bestehende Schonzeit wird auf gehoben. In Betreff -er wilden Kaninchen werden die auf dieselben bisher anwendbar gewesenen Bestimmungen in 8 3 unter 9 und 8 4 Absatz 1 des Gesetzes vom 22. Juli 1876. die Schonzeit der jagdbare»» Thiere betreffend, außer Wirksamkeit gesetzt. 8 2. Das Aussetzer» und Hegen wilder Kaninchen ist verboten. Zuwiderhandlungen werden, so weit nicht allgemeine Strafvorschriften Platz greifen, mit Geldstrafe bis zu 150 .<t! oder mit Haft bis zu 14 Tagen be straft. 8 3- Die Amtshauptmannschaft und in Städten mit Nevidirtcr Städteordnung der Stadtrath hat auf be gründete Beschwerden der betheiligtcn Grundstücksbesitzer über einem die Land- und Forstwirthschaft schädigenden Bestand an wilden Kaninchen deren angemessene Vermin derung durch die Jagdbcrechtigten und im Falle des 8 1.8 Absatz 1 unter a -es Gesetzes, die Ausübung der Jagd be treffend, vom 1. December 1864 durch die Jagdgenossen- schaftcn, da nöthig, unter Strafandrohung, anzuordnen. Bet Nichtbcfolgnng dieser Anordnung hat die Amtshaupt- mannschaft oder der Stadtrath wegen Vertilgung der wilden Kaninchen durch zuverlässige, sachkundige Per sonen auf Kosten der Jagdberechtigten oder der Jagd genossenschaft Verfügung zu treffen. Wen»» in den Fällen des 5., 7. und 8. Absatzes von 8 10, sowie im Falle deS 8 11 des angeführten Gesetzes die Jagd ruht, so hat die Vertilgung der wilden Kaninchen nach Anordnung der Amtshauptmannschaft oder des Stadtrathes durch zuver lässige, sachkundige Personen auf Kosten der Grundstücks- cigcuthümcr zu erfolgen." — 2) Die Petitionen von H. Hülsn» an n und Genossen und von Fritz Frenzel und Genossen durch den gefaßten Beschluß für erledigt zu erklären. Abg. Hausse - Dahlen (cons.) bemerk», daß der Gesetz entwurf eine sehr gute, vorsichtige Bearbeitung ge- fundcu hat, und daß mit derselben die Landrvirthe und Jagdbcrechtigten seines Wahlkreises nur zufrieden sein können. Bet dieser Gelegenheit aber »volle er auch noch auf eine andere Calamität Hinweisen, nämlich auf das rapide Zunchmcn der Fasanen, hervorgerufen durch die außerordentlich lange Schonzeit derselben bei uns in Sachsen, wodurch insbesondere viele kleine Landwirthe geschädigt »verden. Er behält sich vor, bet Gelegenheit einen bezüglichen Antrag cinzubringen. Abg. Hähnel-Kuppritz (cons.) legt die Frage vor, ob -er vorliegende Gesetzentwurf auch den Intentionen des Landcsculturrathes in der Hauptsache gerecht geworden sei. Er glaube, daß auch der Landesculturrath sich zu stimmend verhält, wenn der Gesetzentwurf in dieser Weise zur Verabschiedung gelangt. Abg. Audra-Braunsdorf (cons.) betont, baß die Ini tiative zu dem Vorgehen in dieser Angelegenheit auf den landwirthschaftlichen KretSverein Dresden zurückzuführen sei, und daß mau sich bei den Dcputationsvorschlägen be ruhigen könne. Dem Abg. Hausse könne er nur Recht geben, wenn er wünscht, gegen die Fasanen in gleicher Weise vorzngehcn, und er ersuche -ie Regierung, dieser Frage ihr Augenmerk zuzuwenden. Abg. ». Oucrfurth-Tchönheidcrhammer (cons.) fragt in Bezug auf 8 3 deS Entwurfes den Referenten, wem die Jagdbeute zufallen soll. Der Herr Berichterstatter erklärt, daß das Verfügungs recht über die Kaninchen dem Grundbesitzer zufallen soll, dafcrn dieser sein vesttzrecht gellend macht.
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