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02-Abendausgabe Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 01.05.1902
- Titel
- 02-Abendausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1902-05-01
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-19020501028
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-1902050102
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-1902050102
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- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1902
- Monat1902-05
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3176 gewerblichen, Zeichen», Iortbildünas» und Fachschulen, und bittet die Regierung, daß auch der Handelsschule in Kamenz die Berechtigung zur Ertheilung von Reifezeugnissen für den Einjahrig-Freiwilligen-Dienst ertheilt werden möchte. Akg. Kellner-Schönberg tritt für die Erhöhung der Unterhaltungsbeitragc für die Handelsschulen und für Aufstellung eines Normalbesoldungsplaues der Handels schulen ein. Abg. Richter-Großschönau (natlib.) verwendet sich zu Gunsten der gewerblichen Schulen im Allgemeinen und der Webschulen im Besonderen. Im Vergleiche zu den großen Aufwendungen für diese Zwecke in Preußen und Oester reich werde bei uns noch zu wenig gethan. Abg. Rollfuß-Zittau «natlib.) begrüßt ebenfalls die Mchreinstellungen zu Capitel 60. Er sei jedoch nicht dafür, das Beispiel Preußens und Oesterreichs nachzuahmen nnd unsere gewerblichen Schulen zu verstaatlichen. Was den Antrag Nudelt betreffe, so werde der Zweck wohl besser er reicht, wenn man die Regierung ermächtige, birect mit den Genossenschaften zu verkehren. Im Uebrigen bittet Redner noch die Regierung, in Erwägung zu ziehen, ob nicht die Technische Hochschule wieder in das Ressort des Mini steriums des Innern einbezogen werden könnte. Abg. Zeidler-Oberlosa (cons.) beantragt Schluß der Debatte, zu welcher sich noch sieben Redner gemeldet hatten. Der Schluß der Debatte wurde hierauf mit großer Mehrheit angenommen, desgleichen ein stimmig die Anträge der Deputation und der Antrag Nudelt. Bet dem Landstallamte zu Moritzburg (Ca- pitel 61) sind die Einnahmen mit 29125 ^t!, die Ausgaben mit 239 725 l-s- 1600 ^tl) beziffert, so daß ein Zuschuß von 210 600 l-s- 1600 ^t!) in Frage kommt. Die Besoldung der Gestütswärter soll von 800 bis 1080 durchschnittlich 940 auf 800 bis 1200 durchschnittlich 1000 er höht werden, weil die mit dem Wärtcrdienste verbundene Verantwortlichkeit und Gefahr die Anstellung älterer, sehr gewissenhafter und gewandter Leute von guter Gesundheit bedingt, bei der bisherigen Besoldung und -er hierauf ge gründeten geringeren Pension aber in den häufig sich wiederholenden Füllen von Verunglückungen geeignetes Personal nicht immer zu erlangen war. Bei diesem Capitel sprach man innerhalb der Deputation immer wieder die Befürchtung aus, daß durch die An schaffung zu leichter Hengste der Pferdezucht geschadet werden könne. Verschiedene Mitglieder der Kammer und der Deputation sind der Meinung, daß die Aufstellung von Warmblütlern nicht geeignet sei, die Zucht des für sächsische Verhältnisse nothwendigcn starken Arbeitspferdes zu fördern. Durch alle Petitionen, welche zu dem vorher gehenden Capitel eingegaugen sind, geht der Wunsch nach starken Zuchtstuten. Man ist der Meinung, daß die jetzt vorhandenen Oldenburger Hengste in ihrer Zahl nicht ver mindert werden möchten, und daß es genüge, wenn auf jeder Station, soweit sich der Bedarf hinlänglich ergiebt, ein leichterer Hengst ausgestellt sei. Wenn man auch in zwei von Schietzel-Naundorf und Genossen und Burkhardt- Glaubtg und Genossen bei der Kammer eingegangcncn Petitionen den Wunsch ausspricht, die Station Großenhain mit zwei Halbbluthengsten zu besetzen, so ist -och in den selben auch ganz ausdrücklich zum Ausdruck gebracht, daß dies starke Thierc sein möchten. Wenn die Gestütswärter, ihrer Instruction gehorchend, immer darauf bedacht sind, die leichten Stuten den leichteren Hengsten zuzuführen und dabet selbst nicht davor zurückschrecken, mit den Land- wirthen in Differenzen zu kommen, so wird aus den -em Berichte beigefügten Zusammenstellungen über die Beleg stationen im Lande der Beweis geliefert, daß die Land» wirthe die Zucht schwerer Pferde wünschen, und nur mit diesem Zuchtzielc auf einen Erfolg mit der Pferdezucht in Sachsen zu rechnen sein wird. Zu diesem Capitel sind 3 Petitionen eingegaugen, und zwar von den Gutsbesitzern Schietzcl in Naundorf und Genofsen und Burkhardt in Gläubig und Genossen, ferner von dem Borstande des Landwirthschaftlichen Vereines Knobelsdorf und 171 Genossen. Die ersten beiden Petitionen haben den Wunsch, daß die Beschälstation Großenhain mit je zwei starken Halbluthengstcn belegt werde. In -er Petition Schietzcl und Genossen wir- dem Wunsche noch hinzugefügt, „keine Oldenburger Hengste". Die Deputation vermag nicht, zu beurthetlen, inwieweit der Wunsch der 47 erstgenannten Petenten in Rücksicht auf deren Stutenmaterial gerechtfertigt ist, sie glaubt aber, da dieselben sich auf 18 Ortschaften verthetlen, der königlichen StaatSrcgierung eine Prüfung der Wünsche derselben empfehlen zu sollen. Die Petition des Vorstandes des Landwirthschaftlichen Vereins Knobelsdorf und Ge nossen schließt mit der Bitte an die Hohe Ständcversamm- lung, das Gesuch um Errichtung einer Hengststation in Knobelsdorf oder Hayda der königlichen Staatsregierung zur Berücksichtigung zu überweisen. ^Die Deputation ist der Meinung, daß cS im Interesse der Pferdezucht liegt, den Pferdezüchtern die Zuführung ihrer Stuten zu den Be schälern nach Möglichkeit zu erleichtern, daß es aber un- thunlich ist, hierzu die Ausgaben durch etwaige weitere An schaffung von Hengsten und Anstellung neuer Gestüts wärter zu vermehren. Die Deputation beantragt, die Einnahmen in Capitel 61, Landstallamt zu Moritzburg, nach der Vorlage mit 29125 .4! zu genehmigen, die Aus gaben nach Streichung von 1845 in Titel 3, im Uebrigen nach der Vorlage mit 237 880 zu bew il ltgen, ferner die Petitionen des Gutsbesitzers Schietzel in Naun dorf und Genossen und Burkhardt in Gläubig, die Auf stellung zweier starken Halbbluthcngstc in der Beschäl station betreffend, ebenso die Pctition des Vorstandes des Landwirthschaftlichen Vereins Knobelsdorf und Ge nossen, die Errichtung einer Beschälstation in Knobels dorf oder Hayda betreffend, der königlichen Staatsregie rung zur K e n n t n i ßn a h m c zu überweisen. Zu Capitel 61 äußerte Abg. Töpfer-Böhlen Wünsche in Bezug der Verschiebung des Termines der Fohlenschauer und deS Beschälers. Abg. Tteiger-Leutewitz bemerkt, daß die Landespferbe, zücht so gestaltet werden müsse, daß sie am besten der Land- wirthschaft dient. Die Remontezucht sei für den einhei mischen Landwirth überhaupt nicht nutzbringend. Nach einem Schlußworte des Referenten, Abgeordneten Schnbart, wurde Capitel 61 einstimmig ange- n o m m e n. Der Botanische Garten und die Versuchs stationen zu Dresden und Tharandt (Ca- pitel 02) erfordern einen Zuschuß von 66 400 (-s- 1450 ^). Die Finanzdcputation beantragt, bei Capitel 62, die Einnahmen mit 4250 nach der Vorlage zu genehmigen, die Ausgaben nach Abstrich von 890 in Titel 13 (allgemeine Geschäftsbedürfnisse), im Uebrigen nach der Vorlage mit 09 760 darunter 170 '^i! transi torisch, zu bewilligen. Capitel 62 wurde ohne jede Debatte und einstimmig bewilligt, woraus um 5 Uhr die siebenstündige Sitzung geschloffen wurde. Alle übrigen Püncte der Tagesordnung wurden, der vorgeschrittenen Zeit halber, zur Berathung auf morgen Donnerstag vertagt. — Die zweite Deputation der Ersten Kammer beantragt in Uebereinsttmmung mit der Zweiten Kammer, anstatt der bet Titel 27 de» außerordentlichen Etat-, be treffend insbesondere den vteraletsigen Ausbau der Strecken Niedersedlitz - Dresden - Strehlen und Pirna- Niedersedlitz (zweite Rate), eingestellten 2 000 000 ^t! unter Abstrich von 200 000 nur die Summe von 1800 000 zu bewilligen. — Die Kinanzdeputation 8 derZweiten Kammer beantragt, Titel 26 de» außerordentlichen Etat», betreffen- Einrichtungen zur Erfüllung der reich». gesetzlichen Sicherungsvorschristen im Eisenbahnwesen «sechste Rate), nach Abstrich von 250 000 .4( mit l 700 000 .//. zu bewillige». Sächsische kirchliche Confereiy. Nachdruck verboten. Chemnitz, 30. April. Im kleinen Saale des Kaufmännischen VereinShauses war heute Mittwoch von Vormittags ix Uhr an die Sächsische Kirchliche Conserenz zu ihrer neunten Versamm lung vereinigt, an der auch eine große Anzahl Gäste, Geist- liche wie auch Laien theilnahmen. Sie wurde durch einen gemeinsamen Gesang und ein vom Vorsitzende», Herrn Superin tendent Meyer-Zwickau, gesprochenes Gebet eröffnet. Sodann begrüßte derselbe die Erschienenen, insonderheit den Vertreter des Evangelisch-Lutherischen LandesconsistoriumS, Herrn Oberconsistorial- rath vr. Kohlschütter-Dresden mit dem Hinweis, daß es immer für die Conserenz eine besondere Ehre gewesen sei, wenn sie einen Vertreter deS hohen Kirchenregiments in ihrer Mitte habe begrüßen können, sowie Herrn Professor v. Kirn-Leipzig, der den Hauptvortrag gütigst übernommen batte. Gleichzeitig ge- dachte Herr Superintendent Meyer des Herrn Professor v. Guthe- Leipzig, der im vergangenen Januar sein Löjübriges Docenten- jubilüum gefeiert hat, und brachte ihm die Glückwünsche der Conserenz dar, welche die letztere mit lebhaftestem Beifalle be- gleitete. Darauf brachte der Vertreter deS Landesconsistoriums die Segenswünsche des Kirchenregimcnts der tagenden Conserenz dar. Sodann ergriff Herr Professor v. Kirn-Leipzig das Wort zu sei nem Vortrag: „Tie christliche Lehre von der Versöhnung mit Rück sicht auf die dogmatischen Verhandlungen der letzten Jahrzehnte." Es würde zu weit führe», wollten wir den Vortrag, der eine über- reiche Fülle von Gedanken bot, ausführlich wiedergeben. So wollen wir uns mit der Angabe des Gedankenganges begnügen, zumal da der Vortrag in Druck erscheinen wird. Der Vortragende betonte zu nächst, daß die Lehre von der Versöhnung im Mittelpunkt des ganzen dogmatischen Systems stehe. Die christliche Religion nehme als die Religion der Versöhnung unter allen Erlösungsreliqionen eine besondere Stellung ein. Sie wolle dem Menschen den Frieden mit Golt bringen und die durch die Sünde und die Schuld ge trennte Gemeinschaft wieder Herstellen. Nach einer Darstellung der Bedeutung der Versühnungslehre im christlichen Lehrsystcm überhaupt, sowie der Bedeutung von Jesu Christi Leiden und Sterben als heilsgejchichtlicher Thatsachen gab der Vortragende einen Ueberblick über die Entwickelung der Versöhnungslekre von der altprotestantischen Zeit an bis in die neueste Zeit. Dabei wies er darauf bin, wie von den Theologen Schleiermacher, v. Hofmann und Rilschl die Auffassung einer ethischen Erlösung gefordert und dieser Forderung auch von anderen Theologen, wie von Frank, Geb und Kühler, Rechnung getragen worden sei. Besonders Rilschl habe diese Ausfassung gefordert. Zur ethischen Auf- faffnng der Versöhnung bekannte sich auch der Vortragende, jedoch mit Berichtigungen und Ergänzungen der Ritjchl'schen Anschauung, da nach dieser daS Bewußtsein der Schuld nur zur Seite geschoben, nicht aufgehoben werde. Die angeregten Berichtigungen und Ergänzungen fand der Vortragende in einer Schrift des Theologen Theodor Häring, in welcher die Lücken, die Ritsch! offen gelassen habe, ausgefüllt seien. Die ethische Erlösung hält der Vortragende für biblisch. Den Beweis dafür sah derselbe im Laufe seines Vortrages erbracht. Herr Superintendent Meyer stattete Herrn Professor v. Kirn für den Vortrag, der, wie schon bemerkt, eine unendliche Fülle feiner Gedanken zur all gemeinen Bereicherung und Klärung in sich barg, unter lebhaftestem Beifall der Conserenz den gebührenden Dank ab. Eine kurze De batte folgte, die sich nur aus Einzelheiten erstreckte und die Zu stimmung zu den Ausführungen des Vortragenden ergab. Damit war der erste Theil der Conferenz beendet. Nach einer halbstündigen Pause wurden die Verhandlungen fortgesetzt und zunächst der Casten- abschluß und die Cassenrechnung der Conferenz richtig gesprochen. Dann wurde weiter in Len Verhandlungen fortgefahren. Bereits in der am 16. October vorigen Jahres stattgesundenen Sitzung der „Sächsischen Kirchlichen Conferenz" hatte Herr Gymnasial oberlehrer vr. Hennig-Zwickau einen Vortrag über: „DaS Ziel und die Ausgaben des evangelischen Religionsunter richts auf dem Gymnasium" gehalten. Von Seiten deS Rese- renten waren damals Leitsätze aufgestellt worden, mit denen sich aus Beschluß der Conferenz inzwischen eine Commission näher beschäf tigte. In diese Commission wurden seiner Zeit die Herren vr. Heynig, Pastor Naumann, Oberlehrer vr. Tbrändorf und Nealgymnasiallehrcr vr. Melzer gewählt. Die Commission, zu der noch später Herr Pastor Vr. SchröLer-Oscbatz hinzutrat, legte heute der Conferenz das Ergebnis; ihrer theils schriftlich, theils mündlich geführten Verhandlungen in folgenden Thesen vor: 1) Das Ziel deS evangelischen Religionsunterrichtes auf dem Gym nasium und den höheren Schulen überhaupt (Realgymnasium, Real schule, Seminar) besteht nicht in der bloßen Mittherlung von Kennt nissen auf dem Gebiete des Christenthums, aber auch nicht in einer abgeschlossenen religiös-sittlichen Charakterbildung, sondern in der Erweckung eines lebendig-praktischen Interesses für die christliche Religion. 2) Als bester Weg zu diesem Ziele empfiehlt sich die geschichtliche Betrachtung des Christenthums und der Religion Israels, soweit letzteres für ein tiejeres Versländniß Jesu nöthig ist. 3) Mit Rücksicht aus das praktische Ziel des Religionsunterrichtes ist aus der Fülle der Geschichte nur dasjenige auszuwühlen, was sich zum historischen Verständnisse christlicher Frömmigkeit und Sittlich keit einerseits, der christlich-kirchlichen Gegenwart andererseits eignet. — Diese Concentration des Stoffes auf das Wesentliche fordert Verzicht aus Alles in Bibelkunde und Kirchengeschichte, was für die Lösung der genannten Doppclaufgabe gleichgiltig oder hinderlich ist. 4) Zum Zwecke möglichster Vertiefung in den ausgewählten Stoff ist an Stelle einer Anordnung desselben nach concentrijchen Kreisen «in historisch-genetisches Verfahren einzufchlagen. 5) Der Gang der religiüs-sittlichen Entwickelung muß soviel als möglich an ihren Hauptträgern veranschaulicht werden. 6) Diese Veranschaulichung wird auch in dec Kirchengeschichte vor Allem durch Beschäftigung mit den Hauptquellen gefördert, wofür sich durch Concenlration nur auf wesentliche Stoffe Zeit gewinnen läßt. — Dagegen ist eine mehr encyklopädische Behand lung der Bibelkunde und eine vorwiegend Thatsachen, Namen und Zahlen aufhäusende Betrachtung der Kircheugejchichte zu verwerten. 7) Die an der Hand der geschichtlichen Betrachtung gewonnenen religiösen und sittlichen Erkenntnisse sind in Form von Bibelsprüchen Liedstellen und KatechismuSsätzen begrifflich zusammenzufassen. Doch darf Luther's Katechismus nicht als selbstständiger Unterrichtsstoff neben der Geschichte behandelt werden. 8) Mit dem geschichtlichen Unterricht muß sich besonder- zum Abschluß des gejammten Religionsunterrichtes einer Einführung in die wichtigsten religiösen Fragen verbinden, welche auS dem Ver hältnisse des Christenthums zur Cultur der Gegenwart entspringen. An einzelne der Thesen schloß sich dann eine längere Debatte an, deren Ergebniß das folgende war: Zu These 1 bemerkte die Conferenz ausdrücklich, daß sie mit dem Ausdruck „Erweckung eines lebendig-praktischen Interesses für die christliche Religion" die Grundlegung zu einer protestantischen Weltanschauung und zur Bildung religiös-sittlicher Charaktere versteht. Bon These 7 wurde der letzte Satz — lediglich wegen der vorliegenden äußeren Fassung desselben — fallen ge lassen , nachdem verschiedene Vorschläge für eine Ersetzung d«S Werkes „encyklopädiich" durch andere versucht worden waren. Ebenso wird in These 8 der Schlußsatz gestrichen, da die Conferenz sich für außer Stande erklärte, in ihrer heutigen Verhandlung über diese rein technisch pädagogische Frage, mir der nicht etwa ein« Verdrängung des lutherischen Katechismus verbunden sei, eine Einigung zu erzielen. Eine Anregung deS Herr» vr. Thrän- darf, auch an den Universitäten auf Grund der gesammelten Er- fahiuugen etwas für die praktische Ausbildung der RelegionSlehrer für den Religionsunterricht zu lhun, versprach sowohl Herr Professor v. Kirn-Leipzig, in seiner Eigenschaft al» Universitätslehrer, al» auch Herr Öberconsiftorialrath vr. Kohlschüttrr bei der obersten Kirchendrhörde zu unterstützen. Ter Vorsitzende der Conferenz erklärte dann noch, daß der Vor stand in einer gestern Abend stattgesundenen Vorbesprechung über die Weiterbehandlung der Thrseu verhandelt habe und der Ansicht sei, daß die Angelegenheit noch nicht so weit gediehen wäre, daß man bestimmte Anträge an da» CultuSministerium und LandeS- consistorium stellen könne. Der Vorstand gab seiner Freude darüber Ausdruck, daß die „Sächsische Kirchliche Conferenz" diese so überaus wichtige Frage in Fluß gebracht hab», und eS sei sein lebhaftester Wunsch, daß sich eine Conferenz von Religionslehrern an höheren Schulen bilde, die die Sache weiter auf Grund ihrer Erfahrungen behandele. Der Referent, Herr Vr. Hennig, theilte mit, daß zu der Bildung von Zwickau au« bereit« der erste «Schritt ge- than worden sei, indem an dir an der heutigen Conferenz theil- nehmendrn Religionslehrer die Bitte ergangen sei, nach Schluß der osficiellen Conferenz sich zur Berathung über die ersten Schritte zur Constituirung einer solchen Conferenz zusammrnzufindrn. Auf Anregung de« Herrn Pastor Naumann soll rin« Enquete über di« Wirkungen Le« heuttgen R»ligioa«ullterricht« an den höheren Schulen veranstaltet werden und hierzu eine Reihe Fragen, um deren Beantwortung auch von nicht theologischer Seite gebeten werde, in einigen Zeitungen von Seiten der „Commission für «van- gelischeu Religionsunterricht", die hierzu wohl mit Zustimmung, aber nicht im Auftrag der „Sächsischen Kirchlichen Conferenz" handelt, veröffentlicht werden. Hierauf beantwortete Herr Oberlehrer Hanicke-DreSden die Frage: „Ist ein exponirter Katechismus (Erklärungskatechismus) wünschenswerth?" Er prüfte zunächst die Gründe, die von dem Verfasser eines solchen Katechismus für denselben geltend gemacht worden sind, und sprach sich sodann entschieden gegen einen derartigen Katechismus aus. Hierzu wurde von dem Referenten der Antrag gestellt: „In Erwägung, daß ein exponirter Katechismus das Gedächtniß der Kinder noch mehr al» bisher belasten, einem mechanischen Unterrichtsverfahren Vorschub leisten, dem Grund sätze eines entwickelnd erziehenden Unterrichtes nicht entsprechen, dem Lehrer unnöthigen Zwang auferlegen und somit seine Freudig keit untergraben würde, lehnt die Versammlung die Einführung eines exponirten Katechismus ab. Herr Superintendent Meyer bat vor der Diskussion, in derselben nur die principielle «Seite der Materie berühren zu wollen. Der Verfasser deS exponirten Katechismus, Herr Vürgerschuldlrector Schindler-Dresden, sprach sich für denselben aus nnd verwahrte sich entschieden dagegen, daß der Inhalt desselben auswendig gelernt werden müsse nnd eine Belastung der Kinder, sowie einen mechanischen Unterricht herbei führen solle. Aus psychologischen, pädagogischen und theologisch kirchlichen Gründen sprach sich Herr Bürgerschullehrer Arnold- Chemnitz gegen den exponirten Katechismus aus. Aus religiösen Gründen bat HerrBürgerschullehrer Pfeifer-Leipzig, den exponirten Katechismus ablehnen zu wollen. Die Versammlung nahm folgende Erklärung an: „Die Sächsische Kirchliche Conferenz erklärt, daß die Ertheilung eines fruchtbringenden Religionsunterrichtes von der Einführung eines exponirten Katechismus nicht zu erwarten sei." Nachdem Herr Professor v. Guthe für die ihm zu Theil gewordene mündliche Beglückwünschung herzlichst gedankt hatte, wnrde die Con- serenz mit einem gemeinsamen Gesang kurz vor 5 Uhr geschlossen. Kunst und Wissenschaft. Musik. * Ein neues Autograph von Bach. Von einer außerordent lich wichtigen Entdeckung berichtet das „Athcnaeum" in seiner letzten Nummer. Die „Deutsche Bach-Gesellschaft" benutzte bei ihrer Veröffentlichung des „Wohltemperirten Claviers" im Jahre 1806 einige Manuskripte der Fugen des zweiten Theilcs aus der Berliner Bibliothek, die (Spitta mit Ausnahme einer einzigen Fuge nicht für autographisch erklärte. 1889 machte dann Frederick Westlake in Grove's „Musiter-Dictionär" auf die Autographen von zwanzig Fugen des zweiten Theiles aufmerksam, die sich damals im Besitz von Eliza Wesley be fanden und später von ihr dem Britischen Museum vermacht wurden. 1897 nahm die „Deutsche Bach-Gesellschaft" diese Texte in einem besonderen Anhang zu ihrem 45. Bande auf. Von einer dieser Fugen (Nr. 15) ist nun ein neues auto graphisches Mannscript in England aus Licht gekommen, das nach dem Ilrtheil eines zu Rarye gezogenen Sachverständigen zweifellos echt ist. Es ist auf ähnlichem Papier geschrieben, wie die Fuge Nr. 15 der von der Bach-Gesellschaft aufgeuommenen „Wesley"-Äutoaraphen, und in derselben Weise abgefaßt, das Präludium auf den äußeren, die Fuge auf den inneren Seiten, um das Umdrchen bei jedem Satze zu vermeiden. Diese Ent deckung ist um so wichtiger, weil sie die von Professor Prout vor einigen Jahren im „Monthly Musical Record" geäußerte Meinung zu bestätigen scheint, daß nämlich Bach drei Copien von einem Theile wenigstens, wenn nicht von dem ganzen zweiten Theile des „Wohltemverirten Claviers" gemacht hat. Sollte dies thatsächlich so sein, so könne man, wie das „Athenaeum" meint, hoffen, daß zu diesem cineu autographischen Duplikat noch die 23 anderen Nummern nach und nach hinzugefunden werden können. Der Besitzer dieses neu entdeckten Autographen ist W. Westley Manning. Bildende Künste. * vr. Franz V. Lenbach wurde vom Kaiser von Rußland da« Großkreuz des Stanislaus-Ordens, die höchste russische Auszeichnung für Künstler, verliehen. * Der deutsch-russifche Maler Alexander Rizzoni aus Riqa hat sich in Rom erschoßen. Der 67jährige Künstler war, wie ver lautet, hochgradig nervenkrank. Gerichtsverhandlungen. Krosigk Proceß. Zwölfter BerhandlungStag. (Schluß). Nach einer kurzen Erwiderung des Vertreters der Anklage er- greift der Bertheidiger N.-A. Horn für Hickel das Wort. Er glaube, so führt er aus, sich kurz fasten zu können. Es sei unhaltbar und willkürlich von einer noch dazu nicht einmal genau festgestellten Zeit zurückrechnen zu wollen, wir rS der Herr Vertreter der Anklage gethan habe. Wie könne man auuehmen, daß sein Client Hickel sein junges Familienglück in so leichtfertiger Weise in Frage stellen würde? Welchen Anlaß habe er gehabt, den Rittmeister v. Krosigk zu tödten? Wenn dann von Zeugen auSgesagt wurde, eS solle ein Unterosficier mit schwarzem Schnurrbart an der Bandeu- thür gesehen worden jein, so habe sich ja gezeigt, daß die Farbe des Schnurrbarts bei solcher Beleuchtung nicht zu erkennen sei. Und wenn Hickel den Thäter hätte schützen wollen, so hätte er sich unmöglich hinter ihn stellen dürfen, wie »S geschehen sein müße, wenn die Angabe der Zeugen zutreffend Wäre. Er habe schon neulich daraus hingewiesen, daß mehrere Personen cm der That betheiligt sein müssen, die alle Thore bewacht hielten. Der Bertheidiger beantragte gleichfalls Verwerfung der vom Gerichtsherra gegen das freifprechende Erkenntniß des Kriegs gerichts eingelegten Revision. DaS Plaidoyer des Rechtsanwalts Horn hatte kaum V« Stunde in Anspruch genommen. Angeklagter Hickel: Ich kaun nur nochmals sagen: Ich bin unschuldig. Ver- theidiqer Rechtsanwalt Burchard führt in seiner Erwiderung aus: Die That kann von einer Person allein nicht ausgeführt sein. Es ist daher unmöglich, daß einer der beiden Angeklagten verurtheilt und der andere sreigesprochen wird. DaS Oberkriegsgericht kann daher nur Beide freisprechen oder Beide verurtheilen. Darauf tritt eine Mittagspause bis 5 Uhr ein, alsdaun beginnt die Berathung des Gerichtshofes. Nach 1'/, stündiger Berathung verkündet um 6'/s Uhr der Vorsitzende Oberstleutnant Herhuth von Rohdeu dar Urtheil. Es lautet dahin: Beide Angeklagte werden von der An- klage des Mprdes und der Meuteret freigesprochen und die Berufung des Gerichtsherr »gegen das fr eisprechende Urtheil der ersten Instanz wird verworfen. Der Gerichtshof war der Anschauung, Laß gegen die beiden An geklagten schwerwiegende Verdachtgründe vorliegen. Er hat infolge dessen auch insbesondere Len Angeklagten Marten der Tbat dringend verdächtig, fast überführt erachtet, jedoch reichten die Belastungsmomente nicht aus, um eine Verurtheilung daraus zu stützen. Gegen Marten liegt insbesondere die gravirende Thatsache vor, daß derselbe zweifellos auf dem Corridor gewesen war, von welchem der Carabiner genommen war; ferner, daß seine Ausrede, :r habe nach Drückebergern forschen wollen, sich nicht hat erweisen lassen, sodann, daß er sich auch bezüglich seines Aufenthaltes tu der Wohnung seiner Eltern als auch hinsichtlich seines Benehmens nach der That vielfach in unlösliche Widersprüche verwickelt hat. Bezüglich des Angeklagten Hickel hat sich der Gerichtshof auf Len Standpunct gestellt, Laß man sich nicht auf eine Minutenberech nung einlassen könne; er hat die Aussage des Unterofficiers Domm- ning auch nicht als durchaus unglaubwürdig erachtet und infolge- dessen angenommen, daß Hickel thatsächlich im ^.-L-Stall gewesen ist. Demzufolge konnte der Gerichtshof der Aussage des Zeugen Baranowski keinen Glauben schenken und auch die Aussage Les Skoppek, der ja selbst angegeben hat, er habe eigentlich gar nichts gesehen, hat das Gericht für zweifelhaft erachtet. Was den Familienhaß der Familie Marten gegen Len Rittmeister v. Krosigk anbelangt, so war das Gericht der Anschauung, daß unmöglich der Groll so groß gewesen sein konnte, Laß Marten und Hickel noch zwei Jahre nach der eigentlichen Ursache sich zu einer solchen That hätten hinreißen lasten können. Das Gericht ist nach alledem zu der Anschauung gekommen. Laß das sreisprechende Urtheil des ersten Kriegsgerichts zu Recht erfolgt ist. Die Berufung des Gerichtsherrn wird daher verwaisen. Die beiden Angeklagten nahmen das Urtheil vollkommen ruhig nnd gefaßt entgegen, (Marten weinte), ebenso ruhig die Glückwünsche, die ihnen von verschiedenen Seiten übermittelt wurden. In der Cantine der Draqoner-Kaserne, die an den Gerichtssaal stößt, wird Hickel mit Hurrah empfangen. In den Straßen der Stadt, nament- lich vor dem Casernrnthor und vor dem Militärarresthaus halten sich Hunderte von Leuten angejammelt, die das Urtheil mit lauter Freude begrüßten. Die einjährige Gesänguißstrasr Marten's läust am 16. Juai ab. Spielplan der Leipziger Stadttheater. Freitag, den 2. Mai: Neue» Theater: Gastspiel des Kgl. Hofschauspielers Herrn vr. Anx vadl vom Kgl. Hoftheatcr 1» Berlin. König Heinrich IV. (I. Theil). Anfang 7 Uhr. AlteS Theater: Jadwiga. Anfang V,8 Uhr. Fahrplan siehe hentige Morgen-Ausgabe. kilanr sm 31. deeember 1901. Erunckg.llaks- u. Lledkucke-Outo . 3 074 26376 vor ^ctieu-OapitLl- „ OUteri-oduppeu-Oouto 70 000.— Oonto . . . 2 000000.— „ Transport - Lomtoir der Lerliu- „ U^potii.-Oonto 1456 000.— -Znkalter Liseubukn 18 000 — „ 6ro.-6orr-6to.: „ b'unrwsrlcs- u. Vtercke-Oouto . . 214 500.— Orockitoros . . 112 595.41 „ luveutarieu-Oonto 22 500.— 1 „ ^vul-6outo. . 205 800.— „ Vouruee-Oonto 1 297.60 „ Reser v.-voncks- „ Vormular-Lonto 3 999.05 Oouto . . . 179 757.15 „ OnssL- u. VVeoksel-Oovto . . . 29 530.44 „ 8peo. - Reserve- „ LKecten- u. O'auticms-Oouto . . 35 980.40! Roncks-Oouto . 30000 — „ Vkqxer-Oouto 2 549 28 „ Eerviuu- uuck „ ^gsecwraur-Ocmto 363.50 Verlust - Oouto 118809 66 Uz:potkelc.-Lmort.-Oovto. . . . 22 379.32 „ 6outo-Oorreot-Oouto: Debitors« uuck vilmlen 317 960.87 „ Lauquior-Eutkuden 89 638.— 4 102 962.22 4 102 962.22 Vie auk 5"/«, kestjxesetrts vivideucko lxolanpt von deute ad esxsu vivickeuckeuseboin Xo. 16 bei ckeu Herren veorg kromderx L Oo. Lerlin, sovis au unserer Eesellscdastslcusse rur -Zus^sklunp;. Lerllu, (len 26. ^pril 1902. vcnl.mcn 8k»cvmon8- uno i.zkknnzu8- zeHkN-6c8cl.l.8e«zf7 (vm-msk varlr L 6o.). I-O0SV s. Vlassv 141. Llvlinn««» v«in S7. HT»t Hauplgewinn rv. 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