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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 01.08.1901
- Erscheinungsdatum
- 1901-08-01
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-190108010
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19010801
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19010801
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1901
- Monat1901-08
- Tag1901-08-01
- Monat1901-08
- Jahr1901
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 01.08.1901
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und Anzeiger (Wkblatt Md Atlfchtt). . TÄegramm-Adrrffe: ß!^ I! Feensprechstell« .Tageblatt", Riesa. Rr . so. der König!. Amtshauptmannschaft Großenhain, des König!. Amtsgerichts und des Stadtraths zu Riesa. 177 84 Jahr, Donnerstag, 1. August 1901, AdeudS. Da« Riesaer Tageblatt erscheint jebeu Lag Abend« mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Vierteljährlicher »«PigDpni» bei Abholung in der Expedition in Riesa 1 Mart vv Pfg., durch unser« Träg« FR in« Hau« 1 Marl SV Pfg., bet Abholung am Schalter der katserl. Postanstaltm 1 Mark SV Pfg-, durch dm Briefträger frei in« Hau» 2 Marl 7 Pfg. Auch Monatlabonnemmt« werden angrnoumm. An-rlgmAnmchn« für die Nummer de» Ausgabetage« bi» Vormittag S Uhr ohne Gewähr. Druck «nd Verlag von Langer ck Mlnierlich in Riesa. — Geschäftsstelle: Aastantenstrast« VS. — Für dl« Redaktion »«rantwirtltch: Herman» Schmidt in Riesa. Vorschriften über die Aufstellung »nd Inbetriebsetzung von Caroussels, Schaukeln rc. 1. Di« Aufstellung und Inbetriebsetzung von Caroussels und Schaukeln zur öffentlichen Benutzung darf nur nach Etnholurg der nach 8 33 d, 60» der ReichSgewerbeordnung erforder lichen Erlaubniß der Orttpolizetbehörd« — Bürgermeister, Gemeindevorstand, Gattvorstrher — erfolgen und darf in der Regel nur bei besonderen Festlichkeiten für die Dauer derselben, und nur während der Zeit vom 1. April bi« 1. October erfolgen. 2. Die Erlaubniß ist vom Besitzer de» Caroussels oder der Schaukel mindesten» 3 Tage vor der Ausstellung einzuholen. Personen, bezüglich deren im Hinblicke auf ihre Führung Zweifel in deren Zuverlässig keit, in»b« sondere in sittlicher Beziehung begründet sind, ist die Ausstellung und Inbetriebsetzung, sowie Bedienung von Caroussels oder Schaukeln zu untersagen. 3. Der zur Aufstellung von Caroussels oder Schaukeln gewählte Platz muß seiner Lage oder Beschaffenheit nach dazu sich eignen, und soll mindestens 80 m «ntsernt von allen öffent lichen Fahrwege» gelegen sein. Ist rin solcher Platz nicht zu erlangen, so ist doS Caroussel oder die Schaukel nach der Straßenseite zu mit einer mindestens 3 o-r hohen Schutzvorrichtung (Holz, Leinwand) zu um geben, welche daS Caroussel oder die Schaukel nach der Straße zu verdeckt. Diese Vorrichtung muß mindesten- 8 in von dem Caroussel bezw. von der äußersten Grenze des bei dem Schaukelbetrteb in Anspruch genommenen Raumes entfernt sein. Schaukeln müssen so errichtet werden, daß bei senkrechter Stellung der tiesste Punkt der selben 40 cm von der Bodenoberfläche entfernt ist. Falls der OrtSpolizeibehörde Bedenken gegen den Betrieb beigehcn, so ist die Inbetrieb setzung zu versagen oder die Anlage sosort außer Betrieb zu setzen, wie überhaupt die OrtS- poltzeibehöeden bei ollen der öffentlichen Belustigung dienenden Veranstaltungen und bei Schau stellungen für die ausreichenden sicherheitspoltzeilichen Vorkehrungen, insbesondere auch dafür Sorge zu tragen haben, daß bei Schaustellungen der Seiltänzer unter dem Seile eine genügende Schutzvorrichtung (Fangnetz) angebracht wird. 5. Die Bedienung und Inbetriebsetzung deS Caroussels oder Schaukeln darf nur vom Inhaber und seinen erwachsenen Familienangehörigen und den auf dem Wandergewerbescheine etwa mit ausgeführten Personen oder von unbescholtenen Einwohnern deS Ortes, in welchem die Anlage ausgestellt ist, oder seiner nächsten Umgebung besorgt werden. Die Beschäftigung von Schulkindern, FortbtldungSjchülrrn oder Mädchen bis zum vollendeten 17. Lebensjahre iit untersagt. . » 6. Die Inbetriebsetzung von Caroussel», Schaukeln, Schießbuden darf in der Regel nicht über 10 Uhr abend» erfolgen; die Betheiltgung von Schulkinder» ist nur bi» spätesten» abend» 8 Uhr, jedenfalls aber nicht mehr nach Einbruch der Dunkelheit zu gestatten. 7. Der Aufenthalt im Inner» de» Caroussel» ist nur den im Punkt 2 erwähnten Per sonen, und zwar nur während de» Betriebe» und zum Zweck« der Bedienung gestattet; außer dieser Zeit aber nur insoweit eine Bewachung nothweudig ist. Zuwiderhandlungen gegen die vokstehendrn Bestimmungen werden an dem Besitzer bezw. Inhaber de» Caroussel» mit Geldstrafe bi» 180 M. oder mit Hast bi» zu 14 Tagen geahndet. Ueberdir» find die OrtSpolizribrhörden befugt, dir sofortige Außerbetriebsetzung dl» Caroussel» und der Schaukeln anzuordnen. Großenhain, den 30. Juli 1901. Königliche Amtshauptmannschaft. 1266 r'. vr. Uhlemarm. Schm. Sonnabend, den 3. Augnst 1901, Borm. 10 Uhr, kommen im Aukt..Lokal hier 1 Handwagen, 1 Geldkassette, 4 Pcqu. Thürbänder, 1 Nußbaum- büffet, 3 Maaren- und 1 Bücherschrank, 2 Ladcntaseln und 2 Kasteuregale gegen sofortige Bezahlung zur Versteigerung. Riesa, den 30. Juli 1901. Der Ger.-Vollz. des Kgl. Amtsgerichts. Montag, de» 5. August 1901, Borm. 1« Uhr, kommen Im Auktlonslokal hier 1 Planino, 1 Plüschsopha mit 2 Scfsel und 1 Büffet gegen sofortige Bezahlung zur Versteigerung. Riesa, 31. Juli 1901. Der Ger.-Vollz. des Königl. Amtsger. Freibank Gröba. Morgen Freitag, den 2. August d. I., von Vormittags 8 Uhr ab, gelangt auf der Freibank hier das Fletsch eines Rindes zum Prcise von 40 Psg. pro >/, zum Verkauf. Gröba, den 1. Auouft l901. A. Otto, Gemeindeoorstand. Sitzung des Bezirksausschusses der K. Amtshauptmannschaft Großenhain am 30. Juli 1901. Vormittag 11 Uhr begann die Sitzung, in der nach Er öffnung durch Herrn Amtshauptmaun vr. Uhlemann 1) von verschiedenen Mllthcilungen deS Letzteren Kenntniß genommen wurde. 2) wurden betreffs der Unterstützungsgesuche für Volks bibliotheken auf Vortrag des Herrn Bezirksschultnspektor Sieber entsprechende Vorschläge gemacht. 3) beschloß man, sich betreffs der Bestimmungen über Sicherheitsvorkehrungen bei gymnastischen Uebungen mit den Vorschlägen dahin einverstanden zu erklären, daß noch ergänzende Bestimmungen in die Vorschriften für die Benutzung der Karoussels ausgenommen werden. S) wurde von der Verordnung, anderweite Ermittelung und Festsetzung der Belegungssähigkeit der Ortschaften im Frieden mit Militär und Pferden betr., Kenntniß genommen und beschlossen, die Wahl von Bezirksversammlungsmitgliedern sich vorzubehalten. S) er klärte .sich der Bezirksausschuß mit dem Entwurf über Er richtung eines Melderegulativs für die ländlichen Ortschaften deS Bezirks einverstanden, ebenso 1«) mit der Erhöhung deS » GehaltS deS GemrindevorstandS zu Oelsitz. Bedingungs weise Genehmigung fand 4) Abtrennung der Flurstücke 192», 193» und 194» vom Grundstücke Blatt 13 deS Grund- ^buch» für Biebrach, V) Abtrennung deS Flurstücks Nr. 6 vom Grundstück Blatt 2 de» Grundbuchs für Bobrrsen, 12) Ortt- statut über die Errichtung einer Freibank für die Gemeinde und Rittergut Tauscha, 18) Gesuch deS GasthosSbesitzrr» Rentzsch in Frauenhain um Genehmigung der Veränderung seiner Schlächterei anlage durch Erbauung eine» neuen Schlachthauses, 17) DiS- membrationSdiSpensattonSgesuch de» Gutsbesitzer« Weser in Weißig b. Sk. um Abtrennung de» Flurstück» Nr. 324 vom Grundstück Blatt 13 de» Grundbuch» für gen. Ort, 18) Gesuch M. Röch ln Koselitz, Groß- und Kleinvirhschlächterei im Grundstück Kat.. Nr. 6 daselbst, 24) Gesuch de» A. Maly in Gröba, Errichtung einer Kleinviehschlächtereianlage im Grundstück Kat.-Nr. 38V daselbst. Genehmigt wurde 1») Gesuch de» HauSmann» Ernst Ferdinand Wagner in Riesa um Erlaubniß zur Verab reichung von Bier, Selterwasser und Limonade an di« Arbeiter uyd Bediensteten de» Heizhaus«» de» Bahnhof» Riesa (Gröbaer Mur), 12) da» Gesuch de» August Trobisch in Zschleschen, in soweit «» die Urbetraguug der von dem vorbrsitzrr au»gellbten Befugnisse betrifft, 2Q) Urbertragung der Kantine der Firma Dach^egelfabrik Greulich L Hensel in Gröba an Maschinen ¬ meister Ignatz Melde daselbst, 21) Gesuch des Gasthossbesitzer» Leupold in Glaubitz um Ausdehnung der Schank- pp. Konzession auf die durch Umbau erweiterten Räume seines Grundstücks Kat -Nr. 62 daselbst, 2<») Gesuch des Friedrich Wilhelm Stieler in Gröba um Genehmigung der Uebertragung des Kaffee- und Weinschanks auf das neuerbaute Grundstück Kat. Nr. 6 daselbst Kenntniß zu nehmen beschlossen wurde zu 14) Verord nung, die Mitwirkung eines der Leitung eines geprüften Nah- rungSmittelchemikers unterstehenden Laboratoriums bei Ueber- wachung des Verkehrs mit NaSrungs. und Genußmitteln, sowie Gebranchsgegenständen betr. Erlaubniß ertheilt wurde zu 8) Gesuch des Korbmachers Friedrich Julius Kretzsch- mar in Döbritzchen um Genehmigung der Ausübung des Ge schäftes eines Gesinde- und Stellenvermittlers. 2) wurde auf ein Gesuch deS Gemeindevorstands Zschorn in Perltz und Gen Wege» Absehens von den aus Hans hergestellten Feuereimern durch andere betr. beschlossen, bei einem Erlaß, das Feuerlösch wesen betr., auf dasselbe zurückzukommen. 11) wurde auf eine Eingabe der Firma Petzold L Aulhorn zu Dresden, Abänderung der sogenannten Bettelmarken betr., beschlossen, auf die Anregun gen nicht einzugehen. 2S) sprach sich der Bezirksausschuß be treffs der „Bildung einer Genoffenschaft zur Regulirung deS Wasserlaufes deS RödernrugrabenS vom Neugraben wehre bis zur Stadtgrenze Großenhain" für die Förderung deS Projekts und die Bildung einer Genoffenschaft suS. Zu 23) wurde betreffs Be. schlußfassung über den Vertrag zwischen der Gemeinde Gröba und dem Elektrizitätswerk zu Riesa wegen Benutzung der öffent lichen Straßen in Gröba zur Führung elektrischer Leitung und Abgabe rlektrischen Stromes für VrleuchtungS- und Krastzwecke innerhalb der genannten Gemeinde beschlossen, mit der Gemeinde in nochmalige» Einvernehmen zu treten. Gegen 28) Abkommen der politischen Gemeinde Medingen mit der Altgemeinde daselbst betr. waren Bedenken nicht zu erheben. Bedingungsweise befür wortet bez. genehmigt wurde 27) Regulativ über die Entrichtung von BesitzvrränderungSabgaben in und Nachtrag zum Ortsstatute der Gemeinde Bobersen betr. Ab gesetzt von der Tagesord nung wurde 13) Gesuch Emil Tröger» in Ouersa um Errich tung einer Kleinviehschlächtereianlage im Grundstück Aat.-Nr. 468 daselbst. In nichtöffentlicher Sitzung wurde schließlich Punkt 28) verhandelt. Schluß der Sitzung: 2 Uhr. O ertliches «uv Sächsisches. Riesa, 1. August 1901. — Bei der Sparkasse zu Riesa wurden im Monat Juli 2137 Einzahlungen im Betrage von 205490 Mk. 57 Pf. ge leistet; dagegen erfolgten 698 Rückzahlungen im Betrage von 137 174 Mk. 18 Pf. Neue Einlagebücher wuiden 289 Stück ausgestellt. Kassirt wurden 114 Bücher. Die Gesammt-Ein- nahme betrug-489 445 Mk. 76 Pf. und die Gesammt-AuSgabe 540 980 Mk. 76 Pf. — In der Anlage der Kasernements tritt jetzt, wie auch hier beim Bau der Pionierkasernements ersichtlich wird, gegen früher ein merklicher Unterschied ein. Mit dem früheren System der Vereinigung ganzer NeglmentSkasernementS in einem großen Gebäude wurde gebrochen. Wir sehen jetzt die Kasernementt aus einer größeren Zahl einzelner Bataillons- und Compagnie kasernen, mit besonderen Stabs«, Wirthschasts-, Berheiratheten- und Kammergebäuden bestehen. Die Nachtheile deS alten Ka sernensystems wurde durch den Totalbrand der Zwickauer Kaserne, der einen Schaden von mehr als drei Millionen Mark verur sachte, grell beleuchtet. Wirken die neuen Kasernenbautrn auf den Beschauer auch nicht mehr so imposant, wie die früheren mächtigen Regimenis-Kasernengebäude, so ist bei den neuen An lagen doch aus eine gefällige Gruppirung der einzelnen Gebäude gesehen worden. — Betreffs der 45 tägigen Giltigkeit der Rückfahrkarten im Verkehr mit England, thrilt die Direktion der Dampfschiff fahrts-Gesellschaft „Zeeland" mit, daß, während «ine Verlänger ung der GlltigkeitSdauer der Fahrscheine auf 48 Tage in der Richtung von London nach deutschen Stationen und zurück über die Blissinger Route schon besteht, die gleiche Giltigkeit solcher Retourbillett in der Richtung von deutschen Stationen nach Lon- don mit dem 1. August d. I. eingrsührt wird. — Bei der Ausstellung der für die Zwecke der Schlacht viehversicherung nothwendigrn Zeugnisse wird noch vielfach sehr leichtsinnig gehandelt. Zur Warnung vor. derartigem Gebühren mag folgender Fall dienen. Ein Fleischer hatte Erhebung «ine» Entschädigungsanspruch«» für eine beanstandete Kuh ein Ursprung»- zeugniß vorgelegt, welche» der Viehhändler unter Benutzung eine» mit dem Stempel und der Unterschrift eine» Gemeinde- Vorstandes versehenen, sonst noch unauSgefiillten Formular» der Wahrheit zuwider ausgestellt hatte. Bride wurden deshalb vom Landgericht zu Chemnitz wegen Urkundenfälschung zu Geflngniß« strafen und zwar Ersterer kn der Dauer von 1 Monat, Letzterer
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