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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 13.08.1901
- Erscheinungsdatum
- 1901-08-13
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-190108133
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19010813
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19010813
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1901
- Monat1901-08
- Tag1901-08-13
- Monat1901-08
- Jahr1901
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 13.08.1901
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und Anzeiger WMtt M Aykl-tr). Dienstag, IS. August 1901, WerwS relegramm-Adreffr: ßU Fernsprechstrl» rag b t » e,L «». so. der König!. AmtShauptmannschast Großenhain, des König!. Amtsgerichts Md des Stadtraths zu Riesa. ck 187. Dienstag, IS. August 1901, MeudS. »4. Jahrg. La» Riesaer Tageblatt erscheint jede» La, Abend» mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Vierteljährlicher Bezugspreis bet Abholung in der Expedition in Riesa 1 Mark 50 Pfg., durch unsere Trüge» stak tu» Hau» 1 Mark 6» Pfg-, bei Abholung am Schalter der kaiserl. Postanstalten l Mark «5 Psg., durch den Briefträger srei tnS Hau« 2 Mark 7 Pfg. Auch Monat»abonnernrnt» werden angenomm«. Auzeigen-Annahme für die Nummer de« Ausgabetage» bt» vormittag 9 Uhr ohne Gewahr. Drück und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: Kastanienstraßr VS. — Für die Redaktion verantwortlich: Hermann Schmidt in Riesa. Die in Gemäßheit von 8 9 Absatz 1 Ziffer 3 des ReichSgesetzrS über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden in der Fassung vom 24. Mai 1898 — Reichs-Gesetzblatt Leite 361 flg. — »ach dem Durchschnitte der höchsten Tagespreise deS HauptmarktorteS Großen hain im Monat Juli diese- Jahre- festgesetzte und um 5 vom Hundert erhöhte Vergütung für die von den Gemeinden resp. Quartierwirthen innerhalb der AmtShauptmannschast Großen hain im Monat« August diese- Jahre- an Militär-Pferde zur Verabreichung gelangende -Marfchsourage beträgt 8 M. 40 Pfg. für 50 Kilo Hafer, 3-78 - » 50 - Heu, 3 - 30,7L - - 50 - Stroh. Großenhain, nm 12. August 190 i. Königliche AmtShauptmannschast. 0. 894. I. V. Schmidt. Kl. Donnerstag, den 15. August 1901, Norm. 1v Uhr, kommen im AukttonSlokal hier mehrer« Sch'änke, Tische, Stühle, 1 Regulator, 1 Kommode, 1 Schretblisch, 1 Fahrrad und 2 große Regale gegen sofortige Bezahlung zur Versteigerung. Riesa, den 8. August 1901. Der Ger.-Vollz. des Kgl. Amtsger. Die mit der Leitung von Fuhrwerken betrauten Personen kaffen e» häufig an der in der Nähe von Eisenbahnen besonder- nothwendigrn Vorsicht fehlen. E» wird deshalb daraus hin- gewtesrn, daß Geschirrführer für in der Nähe von Nsenbahnen, namentlich Schienenübergängen, begangene Zuwiderhandlungen — abgesehen von etwaiger strafrechtlicher Verantwortlichkeit wegen Gefährdung eine- Eisenbahntransporte-, sowie abgesehen von der Verbindlichkeit zum Ersätze aller infolge von Verletzung von Personen oder Beschädigung von Thieren und Sachen ent stehenden Schäden — auch strengste polizeiliche Bestrafung, in der Regel mit Hast, zu ge wärtigen haben. Riesa, am 12. August 1901. De« Rath der Stadt Riesa. vr. Dehne. Hdr. Freibank Riesa. Morgen Mittwoch, de« 14. August d. I., von Vormittag 8 Uhr ab, gelangt aus der Freibank im städtischen Schlachthos da- Fleisch eines Schweines in gekochtem Zustande zum Preise von 35 Psg pro */, kg zum-Berkaus. Riesa, den 13. August 1901. Die Direktion des städt. Schlachthofes. Meistner, SanitätSthierarzt. Oertliches und Sächsisches «1,1«. IS. August IWI. — Es ist schpn öfters beobachtet worden, daß Ls manche Geschirrführer In der Nähe der Eisenbahn, bei Schjienenübergängen rc- an der gerade dort sehr noth- wendigen Aufmerksamkeit und Vorsicht fehleir lassen- Es sei deshalb den mit der Leitung von Fuhrwerken betrauten Personen die im amtlichen Theil der heutigen Nr- befind liche diesbezügliche Bekanntmachung zur besonderen Be achtung empfohlen- — Bisher waren die AmtShauptmannschasten ermächtigt, den Ermittlern von Baumsrevlern an den staatlichen Straßen eine Belohnung bis zu 30 Mk. zu gewähren. Nach einer neueren Anordnung ist diese Befugniß erweitert worden. Diese Belohnung kann jetzt auch für die Ermittelung der Urheber er heblicher Beschädigungen und Zerstörungen von Straßenzubehör zugesichert werden. — Am Sonnabend kam der „Fall Lungwitz " erneut vor dem Kriegsgericht der 1. Division Nr. 23 zur Verhand lung, nachdem am 9. Juli das Oberkriegsgericht auf die Be rufung deS Gerichtsherrn, Prinzen Friedrich August, dem die den angeklagten Unterosfizieren auserlegten Strafen zu niedrig Ware», da- Urtheil aufgehoben und wegen processualer Verstöße in dem ersten Termin zur nochmaligen Verhandlung an die Vorinstanz zurückverwiesen hatte. Die damals ausgeworsenen Strafen Warrn folgende: Unteroffizier Herschel, der am meisten Betheiligte, Urheber und Anstifter, wurde zu vier Monaten Ge- sängniß, die Unteroffiziere Schubert, Mönchen und Rothe zu je drei Wochen mittleren Arrests, Vizefeldwebel Schaller zu zehn Tagen gelinden Arrests, Unteroffizier Lindner zu neun und Sergeant Lindner zu fünf Tagen mittleren Arrests verurtheilt, während die Mitangeklagten Mannschaften, die aus Geheiß Herschel- Lungwitz durchgehauen haben, mit je fünf resp. drei Tagen Gesängniß davonkamen. Geladen waren insgesammt 24 Zeugen. Zunächst betraten Herschel und Mönchen die An klagebank. DaS Gericht nahm diesmal nicht eine fortgesetzte Handlung an, sondern erkannte gegen Herschel wegen Anstiftung Untergebener zur Mißhandlung in drei Fällen, Mißhandlung außerhalb deS Dienste- in 01 und im Dienste in 20 Fällen, sowie vorschriftswidriger Behandlung eines Untergebenen und vorsätzlicher Körperverletzung in mehreren Fällen auf inSgesammt fünf Monat« Gesängniß, von denen.aber ein Monat durch die erlittene Untersuchungshaft al» verbüßt gilt. Mönchen wurde wegen Mißhandlung und vorschriftswidriger Behandlung eines Untergebenen, ebenfalls in einer größeren Anzahl von Fällen, zu drei Wochen mittleren Arrests verurtheilt. Sodann wurde gegen Bicefeldwrbel Schaller und Unteroffizier Rothe verhandelt. Sie find ebenfalls der Mißhandlung resp. vorschriftswidrigen Behandlung deS Lungwitz und einiger anderer Soldaten be schädigt. Schaller wurde zu 8 Tagen gelinden, Rothe zu 3 Wochen mittleren Arrests verurtheilt. Ferner erhielten noch Unteroffizier Schubert 2 Monate Gesängniß, Unteroffizier Lindner 3 Tage und Sergeant Lindner 5 Tage mittleren Arrest. Der -Proceß hatte 10 volle Stunden gedauert. — Zu der am Schluffe deS SommrrhalbjahreS in Leip zig abgehaltenen theologischen Kandidatenprüsung hatten sich 31 Theiluehmer gemeldet, von denen zwei freiwillig -urücktratrn, einer zurückgrwirsrn wurde und zwei nicht be standen. Den verbleibenden 26 Theilnehmern, darunter drei Nichtsachsen, konnte als Censur einmal I, einmal IIa, sechsmal II, siebenmal Illa, achtmal III, dreimal IV ertheilt werden. Im vorigen Jahre bestanden 29 Kandidaten, im Winter 1901 35 Kandidaten. — Nach einer von dem Leipziger Thierschutzverein ver anstalteten Umfrage findet der sogenannte Schußapparat, welcher das fast schmerzlose Tödten des Schlachtviehes ermöglicht, in Deutschland nur in 14 Schlachthäusern allgemeine Verwendung beim Großvieh, in 6 Häusern werden nur schweres Großvieh, Bullen und Pferde mit dem Schußapparat getödtet. Eine allgemeine Anwendung bei Kleinvieh findet überhaupt nicht statt, nur aus 6 Schlachthäusern wird berichtet, daß zeitweilig schwere Sauen und Ebern mit dem Schußapparat gefällt werden. Meist wird das Kleinvieh vor dem Abstechen durch Schlag be täubt, vielfach durch ungeübte Hand, so daß man z. B. un genügend betäubte und mangelhaft geschnittene Schweine im Brühtopf noch zucken sehen kann. Gegen den Schußapparat wird von den Fleischern u. A. geltend gemacht, Kleinvieh sei zu beweglich und zu unruhig, es lasse sich schwer festlegen, die Durchschlagskraft der Kugel sei zu groß, sie durchbohre die Fleisch- theile und könne beim Verlassen derselben noch Unheil anrichten, die Vorbereitungen für das Schießen des Kleinviehes seien, namentlich bei Schweinen, thierquälerisch. Die Handhabung des Apparates sei umständlich und unpraktisch, die Schädelbildung des Schafes biete der Anwendung desselben Schwierigkeiten, das Fleisch geschossener Thiere blute nicht genügend aus u. s. w. Durch Aussetzen eine- Preises, der nach den „L. N. N." 12 000 Mk. beträgt, soll nun versucht werden, die vorhandenen Schußapparate derart zu vervollkommenen, daß ihre allgemeine Anwendung auch für Kleinvieh bet den Fleischern nicht mehr auf Widerstand stößt. Die Prüfungskommission wird gebildet aus je 2 Schlachthausdircktoren, Thierärzten und Fleischer meistern, sowie aus drei Personen, die aus dem Gebiete deS ThierschutzeS erfahren sein müssen. Die Namen der Kommissions mitglieder werden im „Deutschen Thierfreund", Leipzig, ver öffentlicht. Anmeldungen zur Konkurrenz haben bis zum 31. De zember 1901 zu erfolgen. — Die sächsischen Herren-Reiter hatten in dieser Saison folgende Erfolge: Rittmeister von Eynard brachte e- auf 41 760 Mk. und 15 Ehrenpreise, er stieg vierunddreißigmal in den Sattel, gewann 16 Rennen und 7 zweite Plätze. Leutnant Freiherr von Neimans gewann 6650 Mk., I Ehrenpreis, 24 Ritte, 3 Siege, 4 zweite Plätze, Leutnant van der Decken 4270 Mark, Leutnant Suffert 3885 Mk., Herr M. Lücke 3800 Mk. H. Lücke 3605 Mk., Leutnant v. Wolff, 12. Art., 2860 Mk. Leutnant Panse 2350 Mk., Rittmeister van der Decken 1005 Mark. — ES dürste als ein besondere- Zeichen der jetzigen schlechten Zritverhältnifle gelten, daß die sonst weit über ihren Werth bezahlten Jagdpachtungrn in letzter Zeit, wie man auS Dresden schreibt, nicht nur die Hälfte und noch weniger an Pacht erzielen, sondern daß überraschend viel Jagden über haupt abgegeben und angebotrn werden, so daß in nicht zu ferner Zett auch mit dem Wild im Preise ein Wandel «intreten wird. —* In einem zu Paris in deutscher Sprache gedruckten und in Deutschland in zahlreichen Exemplaren verbreitrtrn Flug blatte w:rdrn Laudwitthe zur Auswanderung nach Chile aufgefordert. Die in dem Flugblatte angegebenen Bedingungen für die Niederlassung in Chile sind so ungünstige, daß vor einer Auswanderung dringend gewarnt werden muß. Es genügt aus folgende Bedingungen hinzuweisen: Der Kolonist erhält daS ihm zugetheilte Land zunächst auf 5 Jahre lediglich zur Bewirth- schaftung überwiesen, ohne Eigenthum daran zu erwerben. Während dieser Zeit darf er sich von seinem Grundstück nur mit Erlaubniß des Koloniedirektors auf längere Zeit entfernen. Er muß während der ersten 3 Jahre mindesten- 750 Mk. für Bauten und Verbesserungen aufwenden und im Uebrigen die von der Regknmg zum Besten der Ordnung in den Kolonien erlassenen Verjüqungen genau beobachten. Die Nichterfüllung einer der bezeichneten oder der weiteren hier nicht besonders ausgeführten Bedingungen berechtigt die Regierung, das Grund stück wieder in Besitz zu nehmen, ohne daß der Kolonist das Recht hat, Schadenersatz für die von ihm bewirkten Verbesser ungen zu verlangen. Erst bei Erfüllung aller Bedingungen er hält der Kolonist daS Grundstück nach Ablauf von 5 Jahren zu Eigenthum. Als Agenturen werden für Deutschland die Firmen Rommel L Co. in Basel, Centralbahnplatz 12 und 1/L.Zsoos 66vSrais äs Loiomsatioll äu 6dils in karis 2 8yuars I>a örußtzrs genannt. Es ist nicht ausgeschlossen, daß aüch ein gewisser Colson dem gegenwärtigen Unternehmen nahe steht. (Wiederholt.) — Die Wespen plage ist in diesem Jahre besonders groß. Ueberall werden die Wespen jetzt lästig, ob man in einem Restaurant im Freien sitzt oder sich zu Hause in seiner Wohnung befindet. Am meisten Schaden richten die Wespen infolge ihrer Gefräßigkeit an Obst und Wein an. Für Viele ist daher die Frage sehr wichtig: „Wie kann man die Wespenplage los wer den?- Das einzig wirksame Mittel hierfür ist das Wegfangen der Wespen. Man nehme, um seine Früchte zu schützen, alte Champagnerflaschen, die überall billig zu haben sind, thue in diese 4 große Eßlöffel gewöhnlichen Syrup hinein und fülle dann die Flaschen reichlich halb voll warmes Wasser. Jetzt kommt ein Kork darauf und die Flasche wird so lange geschüttelt, bis der Syrup sich mit dem Wasser vollständig vermengt resp. auf gelöst hat. Ist dies geschehen, nimmt man den Kork ab, bindet am Halse der Flasche einen Bindfaden und hängt diese Flasche in die Spaliere und Obstbäume so hoch wie man eben reichen kann. Je mehr Flaschen aufgehängt werden, desto sicherer ist der Erfolg. Es genügt aber für jeden Baum eine Flasch« schon. Nach 2 Tagen wird man sehen, daß dort, wo viele Wespen sind, dies« todt in der Flasche in dem SyrupSwaffer sind. Durch die Gährung des Zuckergehaltes im SyrupSwaffer wird die Wespe angelockt, den Geruch scheint di« Wespe zu lieben, ist aber un rettbar verloren, sobald sie in den Flaschenhals kommt. Die Gase, die durch die Gährung entstehen, betäuben die Wespe und sie liegt todt in der Flasche. Nach 2 Tagen nimmt man die Flaschen ab, gießt den Inhalt durch ein Sieb in einen Tops oder Eimer und benützt da- Wasser, nachdem man die tobten Wespen entfernt hat, mit einem Zusatz von 2 Eßlöffeln Syrup auf die Flasche gerechnet, wieder aus dieselbe Weise, um nach weiteren 2 Tagen dasselbe zu wiederholen. So kann man, wenn man damit einige Zeit fortfährt, seine Obstbäume und Spaliere fast frei von Wespensraß machen und rin ganzes Wespennest ou-rotten. Sind aber die Wespen jetzt weggefangen, so ist auch die Brut i.n Reste verloren, well dieser von den alten Wespen keine Nahrung zugrtragen »erden kann.
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