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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 14.08.1901
- Erscheinungsdatum
- 1901-08-14
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-190108141
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19010814
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19010814
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1901
- Monat1901-08
- Tag1901-08-14
- Monat1901-08
- Jahr1901
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 14.08.1901
- Autor
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Riesaer G Tageblatt und Anzeiger MMtt »id AHki-ll). Telegramm-Adrefir: ß!^ ß Fm,sp«chstG» »Tageblatts Ries«. Nr . SV. der König!. Amtshmiptmannschast Großenhain, des König!. Amtsgerichts und des Stadtraths zu Riesa. 188. Mittwoch, 14. Angnst 1901, MeuVS. S4 Jahr, Da» Riesaer Tageblatt erscheint jede» Tag Abend» mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Vierteljährlicher verngsprei» bei Abholung in der Expedition in Riesa 1 Mark SO Pfg., durch unsere Träg« srei tu» Hau» 1 Mark S5 Pfg., bei Abholung am Schalter der kaiserl. Postanstalten 1 Mark SS Pfg., durch de« Briefträger frei ins Hau» L Mark 7 Pfg. Auch MonatSabonnrment» »erden angenommen Tazrigra-Ammhme für die Nummer de» Ausgabetage» bi» Bormittag v Uhr ohne Bewähr. . Druck und Berlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: Kastanienstraße SS. — Für di« Redaktion verantwortlich: Hermann Schmidt in Riesa. Sperrung des Elbverkehrs. Der Verkehr auf der Elbe in Höhe von Oppitzich wird sowohl für die Berg- als auch Thalfahrt — mit Ausnahme der Prrsonendampfer — für den IG. dss. Mts. von Vormittag» 8 bi» Mittags 12 Uhr wegen einer militärischen Uebung gesperrt. Den Weisungen der Elb- strombramten und Posten ist Folge zu geben. König!. Amtshauptmannschaft als Elbstromamt Meißen, am 13. August 1901. 410 6i. von Tchroeter. Hk. Im Auktion-lokal hier kommt Montag, den IS. August 1901, Borm. 1« Uhr, 1 Faß Weißwein j83 Ltr.) gegen sofortige Bezahlung zur Versteigerung. Riesa, 14. August 1901. Der Ger.-Vollz. des Kgl. Amtsgerichts. Dienstag, deu^20. August 1901, Borm. 11 Uhr, kommen im AuklionSlokal hier 176 Steingutbüchsen mit eingebrannter Schrift, 80 Flaschen Rothwein, 1 Büffet, 1 Photogr.-Apparat, 2 Tafelwaagen und 1 Faß Ungarwein gegen so fortige Bezahlung zur Versteigerung. , Riesa, 14. August 1901. Der Ger.-Bollz. des König!. Amtsger. Im Gasthofe zur »Linde" in Neuweida — al» Verstetgerungsort — kommen TieUstag, den 20. August 1901, Borm. 1« Uhr, 2 Separator und 1 große eiserne Wiesrnegge gegen sofortige Bezahlung zur Versteigerung. Riesa, 14. August 1901. Der Ger.-Vollz. Les Kgl. Amtsgerichts. Eingegangen sind folgende Gesetze, Verordnungen und Bekanntmachungen, die in der RathSexpedition «ingesehen werden können: Bekanntmachung, betreffend Aenderung der Militär-Transport-Ordnung für Eisenbahnen. Vom 14. Juli 1901. Bekanntmachung, betreffend eine Abänderung des Verzeichnisses der gewerblichen An lagen, welche einer besonderen Genehmigung bedürfen. Vom 15. Juli 1901. Verordnung betr. die Tagegelder und Fuhrkosten voa Beamten im Geschäftsbereiche drS Reichsamts des Innern. Vom 10. Juli 1901. Verordnung, betr. die Tagegelder, die Fuhrkosten und die Umzugskosten von Beamten der Betriebsverwaltung der Reichs-Eisenbahnen. Vom lO.-Juli 1901. Verordnung, betr. die Abänderung der Bestimmungen über die Tagegelder und Fuhrkosten von Beamten der Reichs-Post- und Telegravhenverwaltung. Vom 10. Juli 1901. Allerhöchster Erlass, betr. die Uebertragung der Post- und Trlegraphenverwaltung-geschitste für eine Anzahl von Orten von der Ober-Postdlrectton in Potsdam auf diejenige in Berlin. Bom 13. Juli 1901. Be kanntmachung, betr. die DeSinsection der zur Grflügelbeförderung benutzten Eisenbahnwagen im Verkehre mit Belgien. Bom 18. Juli 1901. Bekanntmachung, betr. die dem internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. Vom 20. Juli 1901. Ver ordnung zur Aenderung der Trauordnung; vom 22. Juni 1901. Bekanntmachung, den Text der abgeärderten Trauordnung betr.; vom 23. Juni 1901. Verordnung, die Beaufsichtigung privater VerstcherungSunternehmungen betr.; vom 29. Juni 1901. Verordnung, die Prüfung für den höheren technischen Staatsdienst in der Berg- und Hüttenverwaltung betr.; vom 17. Juni 1901. Bekanntmachung, die Begründung und Abgrenzung de» katholischen Pfarr bezirk» Leipzig-Reudnitz betr.; vom 3. Juli 1901. Verordnung, die Untersuchung geschlachteter Hunde auf Trichinen betr.; vom 6. Juli 1901. Bekanntmachung, die Erweiterung der Be fugnisse de» StaatSaichamte» zu Zwickau betr.; vom 16. Juli 1901. Verordnung zu weiterer Ausführung de» Gesetze» vom 4. August 1900, die Handel»- und Gewerbekammrr« betr.; vom 22. Juli 1901. Bekanntmachung eine» anderweiten Nachtrag» zu den Statuten de» Albrecht»- orden»; vom 31. Juli 1901. Der Rath der Stadt Riesa, den 14. August 1901. vr. Dehne. S. Die von un» auf da» Jahr 1901 ausgestellten Radfahrkarten und zwar No. 241 vom 1. Juni 1901, lautend auf Moritz Kümmel, Schuhmacher meister, No. 398 vom 4. Juni 1901, lautend aus Bruno Enger, KaufmannSlehrltng, No. 31 vom 28. Mal 1901, lautend aus Hermann Hennig, Reisender, No. 359 vom 3 Juni 1901, lautend aus Gustav Salomo, Dachdecker, No. 584 vom 18. Juni 1901, lautend auf Ida Bohacek, No. 396 vom 4.-Junt 1901, lautend auf Curt Kern, GeschästSgehilse, sind verloren gegangen und werden hierdurch für ungültig erklärt. Der Rath der Stadt Riesa, den 13. August 1901. vr. Dehne. S. Bekanntmachung. Die zum Neubau de» Pfarrhauses zu Glaubitz notwendig werdenden Dachdecker- und Klempnerarbriten sollen auf dem Wege der Ausschreibung unter Vorbehalt der Auswahl unter den Bewerbern vergeben werden. Ablehnung sämtlicher Bewerbungen Vorbehalten. Anschläge sind gegen Erstattung der Schreibgebühren von 50 bez. 25 Pfennigen im Psanamte zu entnehmen, daselbst sind auch die ausliegenden Bedingungen und Zeichnungeu einzusehen. Die mit Preisen auSgefüllten Anschläge sind bis zum 26. August 1901 an da» unter zeichnete Pfarramt frankirt einzusenden. * Glaubitz, den 10. August 1901. Pfarramt z« Glanbitz. vertttches uns TächfifKe». Riesa, 14. August 1901. —* Die Trauerbeflaggung des hiesigen Kaiserl. Hauptpost gebäude» au» Anlaß des Ablebens Ihrer Majestät der Kaiserin Friedrich ist nach erfolgter Beisetzung der hohen Verblichenen eingestellt. — Einer militärischen Uebung wegen wird der Schifffahrts verkehr aus der Elbe in Höhe von Oppttzsch, mit Ausnahme der Personendampfer, für nächsten Freitag, den 16. d. M., von Vormittag» 8 bi» Mittags 12 Uhr gesperrt. — Das „Dresdner Journal" meldet: Wie wir aus zu verlässiger Quelle hören, ist die in mehreren Zeitungen ent haltene Mittheilung, daß die sächsische Regierung beschlossen haben soll, au» Anlaß deS veröffentlichten ZolltarisentwurfS Konferenzen ^von Landwirthen, Industriellen und Kaufleuten abzuhalten, un zutreffend. Mit Rücksicht auf das umfangreiche und reichhaltige Material, wa» durch den wirthschaftlichen Zollausschuß, durch 4 die Aussprachen amtlicher Interessen-Vertretungen und durch zahlreiche Petitionen von Vereinen und Einzelbetheiligten bisher zutage gefördert worden, ist weder eine planmäßige Enquete für nöthig, noch die Abhaltung von Konferenzen der bezeichneten Art für angezrigt anzusehen, wohl aber wird die Regierung im Bedürfnißfalle zur weiteren Klarstellung einzelner thatsächlicher Verhältnisse oder zur Feststellung erheblicher Thatsachen, die erst jetzt zu ihrer Kenntniß gelangen, durch Befragung von Sachver ständigen oder in ihr sonst geeignet erscheinender Weise die er forderlichen Erörterungen veranlassen. — Da» Finanzministerium hat in Uebereinstimmung mit dem im Königreiche Preußen beobachteten Verfahren hinsichtlich der Besteuerung der zur Ableistung ihrer Dienstpflicht einbe- rusenrn Wehrpflichtigen da» Folgende an die zuständigen Be hörden verfügt: „Die Einkommensteuer derjenigen Personen, welche im Lause de» Steurrjahre» zur Ableistung ihrer Dienst- l Dicht in da» Heer oder in dir kaiserliche Marine eintreten, - ist vom ersten deSjrnigrn Monat» ab, in welchem der Eintritt ! erfolgt,l aus Anlagen durch die Hebebrhörde in Wegfall zu stellen, sofern^feststeht.ßjdaß der nunmehrigen Militärperson ein. nach den Vorschriften de» Einkommensteuergesetze» steuerpflichtige» Ein kommen von über 400 Mk. nicht mehr anzurechnen ist. Ver-I bleibt aber einem Beitragspflichtigen auch nach dem Eintritte in das Heer oder die Marine ein steuerpflichtiges Einkommen von mehr als 400 Mk. (z. B. aus Grund- oder Kapitalvermögen), so kann eine Ermäßigung der veranlagten Einkommensteuer nur dann beansprucht und bewilligt werden, wenn ausnahmsweise die in 8 47» Absatz 2 des Einkommensteuergesetze» angegebenen Voraussetzungen vorliegen und der Anspruch auf Ermäßigung bis zum Abläufe des Steurrjahre» angemeldet wird." — Nach den endgiltigen Dispositionen nehmen an den umfangreichen Kavallerieübungen bei Wurzen, die in der Zeit vom 17. bis 28. August stattfinden, außer den sämmtlichen sächsischen Kavallerieregimentern ferste Kavalleriebrigade Nr. 23, zweite Kavalleriebrigade Nr. 24 und dritte Kavalleriebrigade Nr. 32) noch theil die reitende^Abthellung des ersten Feld artillerieregiments Nr. 77^und eine Pionierabtheilung. — In den letzten Jahren sind die landwirthschastlichen und gärtnerischen Kulturgewächse vielfach und ost in bedeutendem Umfange durch Pflanzenkrankheiten und thierische Feinde arg geschädigt worden. Ueber die Ursachen dieser Schädigungen be stehen bei den Landwirthen und Gärtnern vielfach irrige An schauungen, weshalb die Anwendung wirksamer Schutz- und Bertilgungsmittel unterbleibt oder Geheimmittel angewendet werden. Da» königliche Ministerium deS Innern läßt deshalb darauf Hinweisen, daß jede gewünschte Auskunft in dieser Be ziehung unentgeltlich erthetlt wird bei der Versuchsstation für Pflanzenkultur im Botanischen Garten zu Dresden, der Pflanzen physiologischen Versuchsstation zu Tharandt und dem Landwirth- schaftlichen Institut der Universität Leipzig. —* Von den mit der Leitung von Fuhrwerken betrauten Personen wird häufig, wie schon gestern bemerkt, namentlich bei Schienenübergängen und an den Stellen, wo Nebeneisenbahnen dicht neben oder auf den Fahrstraß-n hinführen, die hierbei dringend erforderliche ganz besondere Aufmerksamkeit außer Acht gelassen. Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, daß Ge- schirrsührer, welche aus Straßenstrrcken in der Nähe von Eisen bahnen und Schtenenübergängen die erforderliche Aufmerksamkeit nicht beobachten, abgesehen von der nach Befinden rintretrnden civilrechtlichrn Ersatzpflicht hei Verletzung von Personen oder Beschädigung von^Thieren oder Sachen und der strafrechtltcheu Verfolgung auf Grund 8 316 de» Reichsstrafgesetzbuches, wegen der großen Gefährdung deS öffentlichen Verkehrs und der Eisen bahnen die strengste Bestrafung und zwar in der Regel Hast strafen auf Grund der Verordnungen vom 9. Juli 1872, den Verkehr auf öffentlichen Wegen betr., sowie der Verordnung, über die Sicherung des Betriebes auf den Nebeneisenbahnen vom 13. Februar 1894 — Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 81 — zu gewärtigen haben. Die Polizei- und Aufsichteorgane haben Anweisung erhalten, etwaige Zuwiderhandlungen in der angedeuteten Richtung unnachsichtlich zur Anzeige zu bringen. — Die Zahl der Mitglieder ist bi» auf Weitere» vom 1. Januar 1902 ab festgesetzt für die Handelskammer Dresden auf 26, für die Handelskammer Chemnitz ans 26, für die Handelskammer Leipzig auf 21, für die HandelSkammAc Plauen auf 21, für die Handelskammer Zittau auf 15, für die Gewerbekammer Dresden aus 24, für die Gewerbekammer Chemnitz auf 21, für die Gewerbekammer Leipzig auf 15, für die Gewerbekammer Plauen auf 18, für die Gewerbekammer Zittau auf 12. Bei den Hauptwahlen für die Gewerbekammern find 2 Drittel au» dem Kreise der Handwerker, ein Drittel au» dem Kreise der übrigen zur Gewerbekammer wählbaren Gewerbetreibenden zu wählen. In den Bezirken Dresden, Chemnitz und Plauen, wie schon seither im Bezirk« Leipzig, werden vom 1. Januar ab dir Handelskammer und die Gewerbekammer je eine von der anderen getrennte Körperschaft bilden. Auch bei jeder der erstgenannten drei Kammern ist die Geschäftsführung eine ge sonderte; jeder derselben ist die Einführung einer gesonderten Verwaltung der Einnahmen und Ausgaben und «ine gesonderte Rechnungsführung ohne einen darauf gerichteten Antrag gestattet. Die Handels- und Gewerbekammrr Zittau behält die gemeinsame Geschäft»-, Kaffen- und Rechnungsführung insoweit bei, al» nicht für Handelskammer oder Gewerbekammrr eine Sonderthätigkeit durch Gesetz oder Verordnung vorgesehen oder für den Einzel- fäk vereinbart ist. Zwischen dem 15. September und 15. Dezember diese» Jahre» find für sämmtliche Kamme.« voll ständig neue Wahle» vorzunehmrn.
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