Suche löschen...
Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 12.09.1901
- Erscheinungsdatum
- 1901-09-12
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-190109121
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19010912
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19010912
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1901
- Monat1901-09
- Tag1901-09-12
- Monat1901-09
- Jahr1901
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 12.09.1901
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Amtsölatt der KSnigl. AmtShauptmannschast Großenhain, de» KSnigl. Amtsgerichts und des StadttathS zu Riesa. 213 Daaaerstag, IS. Septemder 1901, Abends. 54 Jichrg. «test« Tagediatt afch«N Mm La, AbeudS mit «uSmchm. der «om. «d Festtag«, vtertelj-hrtich« A«»w»P«i» btt Abholung in d« Expeditt« M Ries. 1 Mart SV Pfg., durch unser« LMM «M W» H«M 1 Mark « Vk. bei «hol«, a» Schalter der kntstrl. Pastanstalt« 1 Mart SS Psg^ durch d« vriestrilgrr frei in, Hau« 2 Mark 7 Ptz. Auch Monat^bomEnt, werd« «M«««. «MlMMKumh« für di« Nummer de» Arw-abrwgw hi« vormittag S Uhr ohne Gewähr. Druck md lvetta, vm Lau-er » »iuterltch tu «iosa. — «esqäfwstttle: »astauieustrate 5». — Mr di, «edaetio» verantmAllch; Her«««« Schmidt i« Mesa. Bekanntmachung, Vestdtummget» üb« dle wechselseitige Mittheilnng des Auftretens vo» BolkS- krankheiten seit«» der Sivil- mid MUitSrbehörd« betreffend. In Betreff der ersorderltcheu wechselseitigen Mittheilung de» Auftreten» von Bolttkranj, cheiten selten» der Eivll- und Militärbehörden wird bestimmt, daß bi» zu der endgültig durch den Buude»rath gemäß 8 39 Absatz 3 de» Reich»gesetzes wegen Bekämpfung gemeingefährlicher Krankheiten vom 30. Juni 1900 erfolgende« Regelung der Angelegenheit einstweilen die nach stehend unter 4. und 8 abgedruckten Borschristen zu gelten haben. Gleichzeitig wird darauf hingewtesen, daß al» Ort-polizelbehörden und Polizeibehörden im Sinne dieser Vorschriften die In z 1 Ziffer 4 der Au»sührung»verordnung vom 12. Dezember 1900 — S. 967 de» Sächs. »Gesetz- und Verordnungsblatt«» — verzeichneten Behörde» anzusehen find. Dre»den, den 7. Srptember 1901. D«S Ministerin« de» Innern. Da» Ministerin« de» Krieg». Für den Minister: vr. Roscher. von der Planitz. Mittheilungen der Civilbehörden an die Militärbehörden. 1. Zur Mitthellung der in ihrem Verwaltungsbezirk vorkommenden Erkrankungen an die Militärbehörden find verpflichtet: di« OrtSpolizeibehörden der Garnisonorte, ferner dir seitens der Landesregierungen näher zu bezeichnenden Polizeibehörden derjenigen Orte, welche im Umkreise von 20 dm von Garnisonorten oder im Gelände sür militärische Urbungrn gelegen find. 2. Die Mittheilungen haben alsbald nach erlangter Keuntutß von dem anzeigepflichtigen Thatbestande zu erfolgen. Sie haben sich zu erstrecken auf: ») jede Erkrankung an Aussatz und an Unterleibstyphus, sowie jeden Fall, welcher den Verdacht dieser Krankheit«n erweckt, ferner jede Erkrankung an Kopsgentckstarre sblsninAltio osrobrospinalis) oder an Rückfallfieber; b) jede» ersten Fall von Cholera, Fleckfieber, Gelbfieber, Pest, Pocken, sowie dc» erste Auftreten de» Verdacht» einer dieser Krankheiten in dem betreffenden Orte; «) jede» gehäufte (epidemische) Auftreten der Ruhr (Dysenterie), der Diphtherie, des Scharlachs, sowie jede» neue Vorkommen von Massmrrkrankungrn an der Körner krankheit (Trachom). Ueber den weiteren Verlauf der unter b) oufgesührt-n Seuchen und der Ruhr (Dysenterie) sind wöchentlich Zahlenübersichten der neu fistgrstellten ErkrcnkungS- und TodcSfälle einzusrnde». Ferner ist eine Mittheilung zu machen, sobald Diphtherie, Schar lach sowie Körnerkrankheit (Trachom) erloschen sind oder nur noch vereinzelt austnten. Jeder Miltheilung betreffs der in ») und d) bezeichneten Krankheiten sind Angaben über die Wohnungen und Gebäude, in welchen die Erkrai kungen oder der Verdacht aus getreten find, beizusügrn. Ä. Die Mittheilungen sind für Garnisonorte und sür die in ihrem Umlrrise von 20 km gelegenen Orte an den Kommandanten oder, wo rin solcher nicht vorhanden ist, an den Garnisovältesten, sür Ort« im militärischen UebungSgelände an das Generalkommando zu richten. 8. Mittheilungen der Militärbehörden an dle Civtlbehörden. D. Zur Mittheilung der in ihrem Dienstbereich vorkommenden Erkrankungen an die Polizei behörden find verpflichtet die Kommandanten oder, wo solche nicht vorhanden sind, dle Garnisonältesten der Garnlsonorte, ferner die Kommaudobehörden der im UebungSgelände sich befindenden Truppentheile. 2. Die Mittheilungen haben alsbald nach erlangter Kenntniß von dem anzeigepflichtigen Thatbestande zu erfolge». Sie haben sich zu erstrecken auf: s) jede Erkrankung an Unterleibstyphus, sowie jeden Fall, der den Verdacht dieser Krank- heit erweckt, ferner jede Erkrankung an Kopfgrnickstarre (Usoioxitis csrvdrosxioulis) oder an Rückfallfieber; b) jede Erkrankung und jeden Todesfall an Aussatz, Cholera, Flrckfieber, Gelbfieber, Pest, Pocken, sowie da» Auftreten de» Verdacht» dieser Krankheiten; e) jede» gehäufte (epidemische) Auftreten der Ruhr (Dysenterie), der Diphtherie, de» Scharlachs und der Körnerkrankheit (Trachom). Ueber den weiteren Verlauf der Ruhr (Dysenterie) find wöchentlich Zahlenüberfichten der neu sestgeflellten Erkrankung-- und Todesfälle einzufendeu. Auch ist eine Mittheilung zu machen, sobald Diphtherie, Scharlach, sowie Körnerkrankheit (Trachom) erloschen sind oder nur noch vereinzelt austreten. Jeder Mitthellung betreff» der in ») und d) bezeichneten Krankheiten find Angabe» über da» Milltärgebäude oder die Wohnungen, in welchen die Erkrankungen oder d« Verdacht ausgetreten sind, beizusügrn. 3. Die Mittheilungen sind an die für den Aufenthaltsort de» Erkrankten zuständige Orv« Polizeibehörde zu richten. 4. Von dem Ausbruche und dem späteren Verlauf der unter d) bezeichneten Krankheiten ist ferner da» Kaiserliche Gesundheitsamt sofort auf kürzestem Wege zu benachrichtigen. Die in Gemäßheit von § 9 Absatz 1 Ziffer 3 de» ReichSgrsrtze» über die Naturalleistung«» für die bewaffnete Macht im Frieden in der Fassung vom 24. Mal 1898 — Reichs-Gesetzblatt Seite 361 flg. — nach dem Durchschnitte der höchsten Tagespreise de» Hauptmarstorte» Großen hain im Monat Nngnst diese» Jahre» festgesetzte und um 5 vom Hundert erhöhte Vergütung für die von den Gemeinden resp. Ouartierwirthen innerhalb der AmtShauptmannschast Großen hain im Monate Septe«ber diese» JahreS an Militär-Pferde zur Verabreichung gelangende Marschfourage beträgt 8 M. 40 Pfg. für 50 KNo Hafer, 3 - 90« « » 50 - Heu, 3 - O2,« » « 50 - Stroh. Großenhain, am 11. Geptember 1901. Königliche AmtShauptmannschast. o. 1005. vr. Uhlemann. Barth. Die Obstzüchter des hiesigen Bezirke» werden darauf hingewiesen, daß in Verbindung m't der vom 1. bi» mit 4. Oktober dieses Jahre» in den Sälen der Waldschlößchen-Brauerei zu DrrSden-N., Schillerstraß«, stattfindrnden ObstanSstellmig deS BezirkSobstbauveretn» z» Dresden ein von der VernMrlungSstelle sür Obstverkaus zu Dresden eingerichteter und geleiteter Obsttnarkt abgehalten werden wird. Die Berka«fS«nster sind sorgiältlg verpackt bis zum SV. September abend» 6 Uhr en die Adresse: BezirkSobstbanvereiu zu Dresden-N., Waldschlößchrn, Gchillrrstraße, kosten frei einzulirfern. Marktordnungen vnd Anmeldeformulare hierzu können — soweit der Borrath reicht — bei der unterzeichneten Behörde entnommen werden. Großenhain, am 10. September 1901. Königliche AmtShauptmannschast. 2255 L. str. Uhlemaun. Mke. Konkursverfahren. In dem Konkursverfahren über da» Vermögen de» Bäckermeister» Robert Element Herold, früher in Ries-, sitzt in Radebeul, ist zur Abnahme der Schlußrechnung de» Ver walter« , zur Erhebung von Einwendungen gegen da» Schlußverzeichniß der bei der Verthellung zu berücksichtigenden Forderungen und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht der» werthbaren VerwögenSstücke der Schlußtermin auf den 1v. Oktober 19vl, Vormittags S Uhr vor dem hiesigen Königlichen Amtsgerichte bestimmt worden. Riesa, den 12. September 1901. Der Gerichtsfchreiber des Königliche« Amtsgerichts. Montag, de« 16. September d. I., Born». 1v Uhr sollen im Gasthofe zur »Linde- in Neuwetda — ck» BrrstrlgerungSort — 5 Ackereggrv, 1 Pferderechen und 1 Separator meistbietend gegen sofortige Bezahlung versteigert werden. Riesa, am 12. September 1901. Der Gerichtsvollzieher des Kgl. Amtsgerichts. Bekanntmachung. Die Lieferung von IS Stück Schulbänken, sowie eines Katheder nebst Zubehör soll vergeben werden. Angebot« sind bi» 17. diese» Monats hier einzureiche». Glaubitz, am 11. September 1901. Der Schulvorstand. Bennewitz. vertlicheS mW Sächsisches. Riesa, 12. September 1901. — Herr Bürgermeister Boe ter» ist vom Urlaub zurück gekehrt und hat heute die Leitung der RathSgeschäste wieder übernommen. — Nach längerer Frrienpause fand am Dienstag Nach. mittag^O Uhr wieder eine öffentliche Stadtverordneten sitzung statt, in der 16 Mitglieder de» Kollegium» und zwar die Herren Donath, Etseureich, Heldner, Koschel, Kretzschmar, Müller, Röthlich, Oehmichev, Romberg, Schneider, Schvnherr, Schütze, Starke, Thalheim, Thost und Träger und Herr Stadt- ncath Dr. Dehne al» RathSdeputirter anwesend waren. Ent schuldigt waren auSgebllrben die Herren Braune und Hammitzsch. Zur vrrathnng und resp. Beschlußfassung grlangten in dieser Sitzung nachfolgende Gegenstände: 1. Aas eine Eingabe de» hiesigen Artillerie - Depot» um Ueberlassnug de» Wasser» au» der städtischen Wasserleitung für daS neu erbaute Wagrnhau» und di« Fahrzeugschupprn zu dem selben Preise, ter vom Pionier-Kaseruemeut bezahlt wird, hat der Rath beschlossen, da» Wasser zum Preis« von 10 Pfg. pro Cubikmeter al» Beitrag zu den Kosten der Wasser zufuhr an da» Artillerie-Depot adzugebeu und einen Vertrag mit letzterem abgeschlossen, nach welchem die Stadt die Leitung bi» zur Grenze de» fiskalischen Grundstück» legt, während die weitere Legung der LeitungSrohre und dir Aufstellung einer Wasseruhr von dem Artillerie-Depot auSzuführ« ist. Kollegium wird ersucht, dies« Vertrag zu genehmigen. Ohne Debatte er folgt diese Genehmigung einstimmig. 2. Da» Rohrnetz der Gasanstalt, da» im Jahre 1865 ge- legt ist, hat sich seit langer Zett al» ungenügend für den jetzigen Betrieb der Ga»anstalt erwiesen. Die Rohttoeiten entsprechen nicht mehr dem heutigen Konsum und dle Lage der Rohre war eine zu seichte, so daß bei parkt« Froste häufig Störungen ein traten. Zur Abstellung dieser Kalamitäten und mit Rücksicht auf den rapid auwachseuden Konsum, besonder» in der Unter stadt, hatte der GaLaustaltSau»,chuß die AuSwrchseluug der eng« Rohre grgen weitere beschlossen. Nach Genehmigung durch die städtischen Kollegien waren die neuen Rohre bei der günstigen Konjunktur im Frühjahre beschafft worden und zwar in einer Menge, die zu der geplanten Auswechselung von der Gasanstalt durch die Wettiner-, Haupt- und Großrnhainerstraße bl» nach dem Altmarkt und in der Pauflher- und Schulstraße auSreichru. Die Beschaffungskosten belausen sich auf 13060 Mark. Zur Vornahme der Auswechselung der Rohre einschließlich aller Nebenarbeiten hatte der Rath von verschiedene» Firmen Offerten eingezogen, die allrrding» wesentliche Differenzen aufwiesen. Während eine Firma 7305,50 M., eine andere 7098 M. forderte, belief sich die Offerte der Herren Gebrüder Barnewitz in Dres den auf nur 4905 Mark. Dieser letztere« Firma ist die Aus- führnng vom Rathe übertragen und bei der vorgerückten Jahn»».
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite