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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 13.11.1901
- Erscheinungsdatum
- 1901-11-13
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-190111138
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19011113
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19011113
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1901
- Monat1901-11
- Tag1901-11-13
- Monat1901-11
- Jahr1901
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 13.11.1901
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Messer D Tageblatt ««d Auseiger MrttÄt mü Alychrr). .7^77^,. Amtsölatt der Wnigl. «at-hauptm-mrschast Großenhain, de» König!. Amtsgerichts und der Stadkath» r« Riesa. « sss. «ittwvch, 18 Rodtmber 1901, «den»». »4. Jahr,. «M «chur ragedtatt afchewt Pb« La, «deud« «tt Au«»a-m« d« «mm» «d «eftta^. vierteljährlich« lbMMttA »et «dholu», t» der «rpeditiM M «tesa 1 Mart iiv Pf^, durch «s«, «P> Pi, IM Hau« 1 ««I « N,., »et «bhab«, am «chatt« der latferl. P-ftmstalt« 1 «art « PH, durch de» vrtesträ^r frei tn» Ha», 2 »«I 7 Wz «»4 «wmtRchmuummt» «erd« an,iii i,,«W «H^Mchttmah»« für di« Rum«« de« «MgabUa»» di» «armitta, » Uhr ohne «ewähr. Druck «» «aia, va» Laag« ä »lnterltch tn Riesa. — «eschäswstrltt: »astauieustraße t». — Für die Redaettmi »««ttmmtNch: Har«»»» Schmidt l» Mesa. Da, Königliche Ministerium de, Innern hat aus Vorschlag der Handel,» und der Ge- werbekammrr Dresden behust Vornahme der Urwahlen sür jede dieser Kammern die Wahl» abtheiluugeu und die Zahl der in jeder Abtheilung zu wählenden Wahlmänner dahin festgesetzt, daß die au, dem AmtSgerichtsbezirk Riesa (ausschließlich der zum vormaligen Amtsgericht,» bezirk Strehla gehörigen Orte) bestehende Mk. Wahlabtheiltmg für dir Handelskammer L Wckhlmäuu« und die au, denselben Ortschaften gebildete XHV Wahlabtheilrmg für die Gewerbekammer ehrnfoll, s Wahlmänn«, von denen einer ein Handwerker, einer Mchlhandwerker sei« «uft, zu wählen hat. Die Wahlen finden Donnerstag, -en 14. November dieses Jahres und zwar für die Handelskammer vormittags von 1V—11 Uhr, sür die »«Werbekammer vormittags von '/»IS—»/,L Uhr im Sitznngssaate des Rathhauses z« Riesa statt. Ueber Wahlberechtigung, Wählbarkeit und das Verfahren bei der Wahl gelten die nach stehend unter (D abgrdrucktrn Bestimmungen. Alle hiernach wahlberechtigten Personen werden zur Theilnahme an der Wahl aufgrfordert. Großenhain, am 19. Oktober 1901. Königliche Amtshavptmannschaft. 2Z17 x vr. Uhlemann. H. G Gesetz vom 4. August 19V1. 8 7. Zur Theilnahme an den Urwahlen sür dir Handelskammern sind innerhalb de. Kammer bezirk, berechtigt: 1. diejenigen natürlichen oder juristischen Personen, welche ein Handelsgewerbe im Sinne von ZK 1 und 2 deS Handelsgesetzbuch» betreiben und als Inhaber oder Theilhaber einer Firma im Handelsregister eingetragen sind, 2. die im GenossenschaftSregister eingetragenen Genossenschaften, sofern sie HandrlSgewerbe betreiben, ferner die Gesellenschasten im Sinne von Z 8 deS Allgemeinen Berggesetzes vom 16. Juni 1868 (G - u. V.-BI. S. 353 flg.), 3. die Gemeinden und Gemeindeverbände sür die von ihnen betriebenen Gewerbeunter- nehmungrn, die Pächter der letzteren und die Pächter staatlicher Gewerbeunter- uehmungen, insgesammt, sofern sie nach ZK 176 und 21 deS Einkommensteuergesetzes vom 24. Juli 1900 im Aaunnerbezirke mit einem Einkommen von mehr als 3100 M. ringeschätzt sind. 4. der Staat für die von ihm betriebenen Gewerbeunternehmungen. 8 8. Zur Theilnahme an den Urwahlen für die Gewerbekammern sind innerhalb des Kammer bezirk, berechtigt: ». zur Wahl vou Haudwerker-Wahlmänuern: Dir Mitglieder einer Handwerkerinnung sowie sonstige Handwerker, sofern sie nach ZK 17 ä und 21 des Einkommensteuergesetzes vom 24. Juli 1900 im Kammerbeztrke mit einem Ein kommen von mehr als 600 M. ringeschätzt sind, und zwar auch dann, wenn dirsts Einkommen den Betrag von 3100 M. übersteigt und wenn dir brtreffenden Gewerbetreibend«« als Inhaber oder Theilhaber einer Firma im Handelsregister eingetragen sind. b zur Wahl vo« Nichthandwerker-Wahlmännern: 1. Personen, die ein HandelSgrwerbe im Sinne von ZZ 1 und 2 deS Handels gesetzbuchs betreiben und als Inhaber oder Theilhaber einer Firma im Handels register eingetragen sind, aber nach ZZ 17 ä und 21 de, Einkommensteuer^ gesetzeS im Kammerbezirke nur mit einem Einkommen von 600 bis 3100 M. eingeschätzt find, ferner alle nicht unter » fallenden Gewerbetreibenden, welche mit einem höheren Einkommen als 600 M. eingrschätzt und nicht im Handels register eingetragen sind. 2. Genossenschaften von Handel- und Gewerbetreibenden, Gesellenschasten, Gemeinden und Gkmeindeverbände, sofern sie nach ZK 176 und 21 de» Einkommensteuer gesetzes mit einem E «kommen von 600 bi» 3100 M. ringeschätzt find. 8 9- Denjenigen Gewerbetreibenden, welche innerhalb deS Kammerbezirks gleichzeitig «in Han del,gewerb« im Sinne von KZ 1 und 2 deS Handelsgesetzbuch, und ei» Handwerk betreiben «nd im Uebrigen den Vorschriften der KZ 7 und 8 genügen, steht das Recht der Entscheidung darüber zu, ob sie zur Handelskammer oder zur Gewerbekammer wahlberechtigt sein wollen. Die Erklärung hierüber ist vor der Wahl der zuständigen Kammer, spätesten, aber bei der Urwahl dem Wahlleiter gegenüber abzugrben; sie ist bindend für die Beitrag,pflicht auf die Dauer der Wahlperiode, sür welche sie abgegeben wird. Der Wiederholung der einmalige» Erklärung vor jeder Wahl bedarf eS nicht. Unterbleibt diese Erklärung überhaupt, so gehört der betreffende Gewerbetreibende bi, zue nächsten Wahl der Gewerbekammer an. § 10. Da- Wahlrecht kann nur in Person und nur durch Stimmzettel auSgeübt werde». Eine Vertretung findet statt: 1. sür juristische Personen durch einen ihrer gesetzlichen Vertreter; 2. sür staatliche oder Gemeindebetrtebe und Betriebe von Gemeindeverbänden durch d«e» Leiter oder einen von der zuständige» Behörde bestimmten Bevollmächtigten; 3. für Zweigniederlassungen, deren Hauptniederlassung nicht zmn Kammerbezirke gehört, durch ihren Inhaber oder durch eine« besonder bestellten Bevollmächtigten; 4. für Personen, die im Sinne de, Bürgerlichen Gesetzbuchs geschäftsunfähig oder in der Geschäftsfähigkeit beschränkt find, durch ihren gesetzlichen Vertreter. Weibliche Personen sind berechtigt, sich durch einen Bevollmächtigten vertrete« zu lassen. Niemand kann das Wahlrecht in demselben Kammerbezirke mehrfach auSüben. 8 11. Von Ausübung de, Wahlrechts find ausgeschlossen: 1. diejenigen Personen, welche au» den im § 44 Absatz 1 unter a bi» x der Revi- dirten Städteordnung beziehentlich au, den im 8 35 Absatz 1 unter a bi» x der Revidlrte» Landgemeindeordnung angegebenen Gründen von Ausübung de» Stimm recht» bei Gemeindewahlen ausgeschlossen find; 2. Personen, bezüglich deren der Antrag aus Eröffnung de« Konkursverfahren» wegen ungenügender Konkursmasse abgelehnt worden ist, so lange sie in dem nach § 107 Absatz 2 der Konkursordnung vom Gerichte zu führenden Verzeichnisse eingetragen find. 8 12. Zu Wahlmänneru und Kammermitgliedern können gewählt werden diejenigen nach den ZZ 7 bi» 11 wahlberechtigten männliche» Personen sowie die gesetzlichen Vertreter juristischer Personen, welche da» 25. Lebensjahr erfüllt haben und deutsche ReichSangehörige sind. Konsuln nichtdeutscher Staaten und sonstige in aktiven nichtdeutschen Diensten stehende Personen können nicht zu Kammermitgliedern gewählt werden. Wer nach 8 6 Absatz 3 au» dem Kreise der Handwerker zum Kammermitglted gewählt werden soll, muß außerdem die Befugniß zu Anleitung von Lehrlingen besitzen. 8 11 der Ausführungsverordnung. Die Aufstellung von Wahllisten bleibt dem Ermessen jeder Handels- und Gewerbekammer überlasten. Die Wahlberechtigten haben sich zu der nach Z 9 festgesetzten Zelt beim Wahlleiter anzu melden und auf Verlangen daS Vorhandensein der in den 88 7 bis 10 deS Gesetzes ange gebenen Erfordernisse nachzuweisen. Eines solchen Nachweises bedarf eS nicht, wen» von der Handels- und Gewerbekammer Wahllisten aufgestellt worden sind und der Wahlberechtigte in ibr einaetrogen ist. Konkursverfahren. In dem Konkursverfahren über da» Verwögen deS Buch» und PopierhändlerS Gustav' Leberecht Rother in Riesa ist zur Abnahme der Schlußrechnung de, Verwalter», zur Er hebung von Einwendungen gegen daS Schlußverzeichniß der bei der Bertheilung zu berücksich tigenden Forderungen und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht verwerthbare» VerwögenSstücke der Schlußtermin auf de« 12. Dezember 1SV1, Bormittags 1/2 u Uhr vor dem hiesigen Königlichen Amtsgerichte bestimmt worden. Riesa, den 13. November 1901. Der Gerichtsschreiber deS Königliche« Amtsgerichts. Kirchenvorftandswahl in Gröba. Ende d. I. scheiden au» dem Kirchenvorstande die Herren Börner, Hensel, Otto in Gröba, Dechert in Bobersrn, Hensel in Pochra ouS. Die Wahl findet Sonntag, dem 8. Dezember nach der Kirche bi, Mittag 12 Uhr in der Sacristei statt. Stimmberechtigt find alle selbständigen «v.-luth. Hausväter, welche da, 25. Lebensjahr erfüllt haben und nicht durch Verachtung de, Wortes GotteS oder unrhrbarrn Lebenswandel öffentliches Aergrrniß geben. Wählbar sind alle stimmberechtigte» ev.»luth. Gemeindeglieder, die da» 30. Lebensjahr vollendet haben. Di« Wähl« werden aufgefordnt, sich persönlich oder schriftlich in der Zeit von 18. November bi» 2. Dezemb« Mittag auf drm Pfarramt« oder auf den Gemeindeämter» von Gröba, vobersen und Pochra anzumrldeu. ES ist der volle Nam«, daS Alt«, d« Stun> und Wohnort anzugebeu. Gröba, den 13. November 1901. * Der Kircheuvorstaud. k. Wer»«, Vorsitzender. OertlicheS «nd TSchfitHeS. Riesa, 13. November 1901. — DaS Stadtverordnetenkollegium beschloß in gestrig« Sitzung die Verwilligung einer Entschädigung von jähr lich 2500 M. vom 1. Januar 1902 ab an die Riesaer Dünger- Absuhr-Grsrllschaft für Räumung der zur Kanalisation der Stadt Riesa gehörige., Straßenschlote, Echlammsänge, Sinkkästen und Regenriosälle an Stelle der bisherigen Entschädigung von jähr lich 2200 M., sowie eia« Gehaltszulage an die städtischen Trichinenschau«, Herren Pollmer und Hahnemann, von je 150 Mark jährlich vom 1. Januar 1902 ab, genehmigte den Erlaß eines WaffnzinSresteS der Hausbesitzerin Frau Roch« im ve» trage von 99 M. 80 Pf., stimmte den Beschlüssen de. Kranken- hauSauSschusseS und de» RatheS, zum Umbau d«S Armenhauses als interimistisches Krankenhaus eia BerrchumrgSgeld von 4000 Mark zu verwilligeu und dem RalhSbefchluffe, zu Eouto 20 p 1 und 34» deS HauShaltplaneS 200 bezw. SO M. nachzuver- willigen, einstimmig bei. Aa Stelle de» mit End« d. I. au, seinem Amt« scheiden» den Herrn Stadtrath Berg wählte Kollegium denselben: Herrn, und zwar einstimmig, auf die folgenden sechs Jahre wird«. Zum Schluffe stimmte Kollegium einem RathSbrschluss«. d« hiesigen ReichSbanknebeastelle aa Stelle d«S mit ihr verein barten Erlasses der von dieser in den ersten 5 Jahren ihre» Domizil, tu Riesa zu entrichtenden Gemeiudeanlageu einen jähr lichen velttag zu den Kosten sür die «mietheten Geschäftsräume, der dem vou ihr zu zahlenden Gemrtndeanlagenbetragr gleich kämmt, zu leisten, einstimmig bei. Bon «ine« Gesuch das Stadt» verordnet« Herrn Eiseureich, der krankheitshalber «u EM»
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