Suche löschen...
Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 05.12.1901
- Erscheinungsdatum
- 1901-12-05
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-190112050
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19011205
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19011205
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1901
- Monat1901-12
- Tag1901-12-05
- Monat1901-12
- Jahr1901
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 05.12.1901
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Tageblatt «nd Anzeiger (Eüitbistt M KHtlgtt). DeleSkWNiM-Uberflei «test» Amisölatt FrrnsprrchflrÄ «r 80 d« König!. AEHmiptmannschast Großenhain, des König!. Amtsgericht? «nd de? SLabLMhs zu Mesa. S83 Donnerstag, 5. Derember MU, Abends. 54. Jahrg. Na« Wchrrr Tageblatt «scheint sed« La« «end« mit Ausnahme d« Sonn, und Lesttag«. vierteljährlich« ve»n,»P et» bei Abholung in dn «rprdttt« in «ieja 1 «art SV Psg., durch unser« DH« tu» Hau« 1 Mark « Pfg., bei «bhoümg am Schalt« d« «aiserl. Postanstalt« 1 «art « Psg., durch d« vriefträg« frei WS Hau« 2 «art 7 Psg. Auch «anatrabEuunt« tmrd« «g«rENÄ. An»et««»»iumhate für bk Numm« de« »»»OabNi«« bi« Bormittag 9 Uhr ohn« Gewähr. Druck und Palag von Lang«» ck Wl»1«rltch l» »i«sa. — GeschSstßstrll«: Kaftaut«ustraß« SS. — Für dl« Nedaetiou deranweatlich: H«r«au» Schmidt l» Riesa. Dke nachstehende Bekanntmachung vom 25. Juli 1900, den Verkehr mit Kinderwagen is den Fußwegen betreffend, bringen wir hiermit in Erinnerung. Der Rath der Stadt Riesa, am 5. Dezember 1901. No. 1099 k. Brgrmstr. Boeters. Mehr mit Kinderwagen aus den Fußwegen. Unter theilweiser Abänderung de« 8 6 der Straßenpolizelordnung vom 2. Dezember 1890 »ird hiermtt Folgendes bestimmt: Da« Fahren mit Kinderwagen, in denen Kinder bis zum erfüllten 3. Lebensjahre gefahren »erden, und das Fahren mit Fahrstühlen, in denen kranke oder gebrechliche Personen gefahren erden, ist in den mit Steinpflaster versehene« Straßen ans de« Fußwegen gestattet, >och unter folgenden Beschränkungen: 1) Da« Fahren ist nur auf dem in der Fahrtrichtung rechts gelegenen Fußwege und zwar äs dem an die Häuser anstoßenden Theile des Fußweges zulässig. 2) Die Wagen- und Fahrstühle haben den entgegenkommenden und sie überholenden Fuß- iingern anszuweicheu. 3) Der Fußverkehr darf nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Bel starkem Fußverkehr aben die Wagen den Fußweg zu verlaßen. Verboten ist: 1) Das Auf- und Abfahreu der Kinderwagen und Fahrstühle aus nur kurzen Strecken eS Fußweges, (sogenanntes Promrnireu). 2) Das Stehenlafsen und unnöthige Halten der Wagen und Fahrstühle auf dem Fuß oege, namentlich vor Schaufenstern «nd HauSlhüren. 3) DaS Nebeneiuauderfahren mehrerer Kinderwagen oder Fahrstühle; als Nebeneinander- ahren ist auch anzusehen, wenn zwei Personen, die Wagen oder Fahrstühle führen, nebeneinander gehe», und von denen die eine den Wagen oder Fahrstuhl vor sich herschiebt, die andere ihn nach sich zieht, oder wenn eine Person einen Wagen vor sich herschiebt und einen anderen nach sich zieht. 4) Schnelles Fahren und jedes Gebühren, wodurch der Fußvrrkehr belästigt oder beeinträchtigt wird. 5) DaS Fahren mit leeren oder nur zur Beförderung von Sachen dienenden Wagen und Fahrstühlen. DaS Fahren mit Kinderwagen oder Fahrstühlen aus den entlang der nicht mit Stein pflaster versehenen Straßen führenden Fußwegen ist verboten. ES ist jedoch nachgelassen, auch auf diesen Fußwegen zu fahren: 1) wenn die Straße sich in schwer begehbarem Zustande befindet, also namentlich bei und kurz nach starkem Regen- und Schneewetter, bei Straßenarbeitrn; 2) wenn aus der Straße ein Fährverkehr herrscht, der die Insassen der Wagen oder der Fahrstühle möglicherweise gefährden könnte; nach Beseitigung der Gefahr find die Fuß wege sofort wieder zu verlassen; 3) wenn daS Fahren auf der Fahrstraße auf Grund ärztlicher Anordnung für die Insassen der Wagen oder der Fahrstühle unthunlich erscheint; daS Fahren auf dem Fußwege ist in diesem Falle jedoch nur dann gestattet, wenn beim Fahren ein entsprechender behördlicher Erlaubnisschein mitgeführt wird, der von unS auf Vorlegen der ärztlichen Bescheinigung gebührenfrei ausgestellt werden wird. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnungen werden mit Geldstrafe bis zu 60 M. und im Unvermögensfalle mit Haft bis zu 14 Tagen bestraft. Riesa, den 25. Juli 1900. Der Rath -er Stadt Riesa als Polizeibehörde. Boeters. SertlicheS und Sächsisches. Riesa, 5. December 1901. — Eine infame Ruchlosigkeit ist im Stadtpark auSgesührt worden, indem in der am südlichen Ende belegenen neuen An pflanzung mehrte hundert Stück der jungen, kleinen Fichtchen -bgeschlagen worden sind- Die nichtswürdige That kann nur ms Rache oder in frevlem, sinnlosem Uebermuth geschehen sein. — Die Aktionäre derCreditanstaltfür Industrie und Handel in Liquidation in Dresden werden zu einer am 28. December stattfindenden außerordentlichen Generalversamm lung eingeladen, aus deren Tagesordnung folgende Verhand- lungsgegenstünde stehen: 1) Vorlegung der Liquidationseröffnungs bilanz sammt Bemerkungen deS Aussichtsralhes dazu und Be schlußfassung über Genehmigung der Eröffnungsbilanz; 2) Vor trag des Berichtes der in der Generalversammlung vom 12. Juli 1901 gewählten Revisoren; 3) Bericht der Liquidatoren über den bisherigen Verlauf der Liquidation; 4) Beschlußfassung über die VergletchSangebote dreier Mitglieder des früheren AussichtS- ratheS zur Beseitigung der Regreßansprüche; 5) Beschlußfassung über Aushebung deS GeneralversammlungSbeschlusseS vom 4. April 1901, die Vertheilung von 7'/, Prozent Dividende betreffend. — Die Aktien wurden gestern an der Dresdner Börse mit S G. notirt. — Der diesjährige Christmarkt wird auch Heuer wieder auf dem Atbertplvtz abgehalten und findet in der Zeit vom 15.-24. d. M. statt. — AuS Aussig kcmmt die Meldung, daß daselbst eine Ermäßigung der Braunkohlenpreise im Gonge ist. Die in Be zug auf die Preisnotirungen tonangebenden beiden Kohlenfirmen I. Prtschek und Ed. I. Weinmann in Aussig gehen mit gutem Beispiel voran. Die letztere Firma hat Preisermäßigungen vor genommen, welche schon am 1. December in Wirksamkeit getreten find; dagegen giebt die erstgenannte Firma in einem Rund schreiben bekannt, daß die für den 1. April 1902 in Aussicht genommene PreiSregultrung schon am 1. Januar in Kraft tritt. Die in diesem Circular angrdeutete Preisregulirung ist eine Preisermäßigung, die je nach der Qualität der Kohle zwischen 9,3 und 1,2 Kronen per Tonne beträgt. Der Fall, daß mit Beginn der Wintersalso» die Kohlenpreise herabgesetzt werden, ereignet sich zum ersten Male. — Nach dem amtlichen Bericht der Commission für das Beterinürwesen über die in der Zeit vom 16. bis mit 30. No- dembrr 1901 im Königreiche Sachsen constatirten ansteckenden Thirrkrankhriten kam in Sachsen der Milzbrand in 13 Ort schaften, der Rauschbrand, die Tollwuth, Maul- und Klauenseuche und Müde der Schafe je in einer Ortschaft vor. r — Der Verein bevollmächtigter Versicherungsbeamter im ^Königreich Sachsen, Geschäftsstelle Dresden, Wetlinrrstraße 53, Vorsitzender Subdirrktor I. Vollmer i. F. Arnecke <L Volkmer, welcher bereits im Jahre 1898 durch seine Eingabe an die äStändekammern eine Ermäßigung deS Staatsstempels für Haft pflicht. und Unfall»VerfichrrungSpolizen erreicht hat, richtete an den Landtag eine neue Petition. Durch dieselbe wird angrstrebt, daS Einkommensteuer-Gesetz dahin zu ergänzen, daß Lebensver- ficherungsprämien bis zum Betrage von 600 Mark pro Jahr (wie bereits in Preußen feit 1891 und anderen Bundesstaaten) gleich Schuldztnsen, sowie grsetz- oder vertragsmäßig zu leistende Beiträge für Wittwen-, Watsen-, PenfionS- und Strrbekassen vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden dürfen. — Es sei hierdurch nochmals auf den Vortrag über »die Bedeutung deS südafrikanischen Kriegs für Deutschland* hinge- wiesrn (vergl. Inserat i. gestr. Nr.), der morgen Abend 8 Uhr im Saale des Hotels Münch stattfindrt. Wie wir schon mitgetheilt haben, gestattet die Abtheilung Riesa der Deutschen Kolonialgesellschaft Gästen sehr gern den Zutritt. Es ist zu wünschen, daß von diesem Anerbieten ausgiebiger Gebrauch gemacht wird. Der Vortrag dürfte für Damen ebenso interessant sein wie für Herren. — Eine für Innungen wichtige Entscheidung hat die KreiShauptmannschoft Dresden gefällt. Die Glaserinnung zu Dresden stellte sich auf den Standpunkt, daß nur berufsmäßig gelernte Glasergehilsen, nicht aber die bei Glasermeistern be schäftigten Tischler rc. in den Gesellenausschuß gewählt werden dürften. Auf hiergegen erhobene Beschwerde hat die Kreishaupt- mannschaft entschieden, daß das Verfahren der Dresdner Glaser innung ungerechtfertigt und in dem Gesetz nicht begründet sei. ES dürsten vielmehr olle bei Jnnungsmitgliedern beschäftigten Gehilfen an der Verwaltung der Innung theilnehmen, soweit es gelernte Personen seien. — Seefische werden als VolkSnahrungSmittel immer be liebter. Die Zahl der deutschen Fischereifahrzeuge ist daher seit Jahren im Wachsen begriffen und beträgt zur Zeit rund 14 000, darunter nach den neuesten Angaben des Jahrbuchs deS deutschen FlottenvereinS 126 Dampfer. Der Seeimport belief sich in den ersten 9 Monaten deS laufenden JahreS auf rund 20 Millionen Mark gegen 15 in der gleichen Zeit deS Vorjahres, darunter befinden sich für 7,2 gegen 3,6 Millionen Mark Heringe und für 5,8 gegen 5,3 Millionen Mark andere frische Seefische. An gesalzenen und geräucherten Fischen wurden in den drei ersten Quartalen 1901 für 5,2 Millionen Mark eingrführt gegen 4,1 Millionen Mark im Vorjahre und 3,3 Millionen Mark im Jahre 1899. — Die Auswanderung auS dem Königreiche Sachsen betrug in den vergangenen zehn Jahren (1891/1900) 22 200 Personen. Davon gingen 222 nach dem europäischen Ausland, 19 570 nach Nordamerika (Vereinigte Staaten und Britisch. Nordamerika), 61 nach Mexiko, Centralamerika und Westindier», 1681 nach Südamerika (und zwar 1027 nach Brasilien, 467 nach Argentinien, 187 nach den übrigen südamertkanischrn Staaten), 427 nach Afrika, 58 nach Asien und 181 nach Austra, lien und Polynesien. In der deutschen Auswanderungsstatistik erscheint daS Königreich Sachsen unter den 26 deutschen Bun- drSstaaten durchschnittlich an 16. Stelle. Sachsen zeigt somit noch immer die Fähigkeit, trotz einer sehr dichten Bevölkerung, die Auswanderung vrrhältnißmäßlg niedrig zu erhalten. —* Der geringste Theil der Personen, die Briefe zur Post geb«, macht eS sich klar, wie wesentlich Format und Beschaffenheit feiner Briefe für die Behandlung durch die Post ist, wie er diese erleichtern und erschweren kann. Zu nächst das Format. Am Liebsten wäre eS der Post und für die schnelle Abwickelung deS Briefverkehrs am Förderlichste», wenn die Briese eine möglichst einheitliche Größe hätten, dann könnten sie am schnellsten gleichmäßig ausgestellt, gestempelt, sor- tirt und verpackt werden. Bei den Geschäftsbriefen hat sich auch schon theilweise eine leidliche Gleichmäßigkeit eingebürgert. Schlimm aber sieht es bei den Privatbrirfen auS, wie man leicht erkennt, wcnn man die Auslagen in einem Papiergeschäft be trachtet. Da haben wir dir Moden, wie bei den Kleidern, Hüten und dergl., und viele Versender finden ein besonderes Vergnügen daran, Briefumschläge von recht ungewöhnlichen For maten zu verwenden. Besonders störend für die Post sind die ganz kleinen Umschläge, denn winzige Brieschen von der Größe einer Cisenbchnsahrkarle etwa kann der zur eiligen Arbeit ge- nöihigte Postbeamte nicht ohne besondere Mühe nnd Aufmerk samkeit erfassen und halte», sie lasten sich in die Brtesbunde schlecht einsügen und Pasten nicht in die Stempelmaschinen, die nur aus Durchschnittsgrößen zu berechnen sind. Außerdem ist natürlich auch die Adresse umso undeutlicher, je kleiner das Brief chen ist, und schließlich wird sie vom Stempel noch zum Theile verdeckt. UebrigenS sind so kleine Briefe in steter Gefahr, sich in Drucksachensendungcn zu verschieben und dadurch in Verlust zu gerathen. Diese Besorgniß sollte den Damen, den Haupt liebhabern dieser Puppenbriefformate, ernstlich zu Herzen gehen, ihnen möchte eS doch ost recht unerwünscht sein, wenn die dem Papiere vertrauten Geheimnisse auf diese Weise in fremde Hände geriethen. Zum Nutzen des Versenders und» zugleich zum Vor- thcile des PostverkebrS kann nur empfohlen werden, sehr kleine Brieshüllen überhaupt nicht zu verwenden. Ebenso sollte man nicht Briese in runde, ovale, dreieckige oder sonstwie wunderlich gestaltete Umschläge verpacken. Daß derartige Abnormitäten für die Post sehr störend sein wüsten, dürfen wir daraus schließen, daß sie erst neuerdings dreieckige Umschläge ausdrücklich verboten hat. — Ebensowenig wie daS Format ist der Post gleichgültig, wo der Absender die Marke aufgeklebt hat, und auf die Briesmarkensprache der Liebenden ist sie schlecht zu sprechen. Wenn die Freimarken bald hier bald dort auf dem Umschläge kleben oder gar auf der Rückseite gesucht werden müssen, geht daS Stempeln nicht glatt ab und die Stempelmaschinen können nicht verwendet werden. ES ist deshalb nothwendig, daß sich die Marke bei allen Briessendungrn aus derselben Stelle, und zwar in der rechten oberen Ecke der Adreßselte, befindet. Ueb rigenS ist dies auch durch die Postordnung ausdrücklich vorge- schriebrn und der Post stände somit daS Recht zu, alle Briese, auf denen die Marke an eine andere Stelle geklebt ist, zurück- zuweisrn, waS sie bis jetzt allerdings nicht gethan hat Irden fall« ist eS eine Kleinigkeit für jeden Absender, die Marke an den richtigen Platz zu Neben. Geschäftsleute, die ihre Bries umschläge sa wie so mit ihrer Firma rc. bedrucken lasten, haben schon theilweise aus die Anregungen bei der im Februar 1901 im Reichspostamte stattgefundenen Konserenz mit Vertretern deS Handelsstandes hin Veranlaflung genommen, in der rechten oberen Ecke rin Markeufrld Vordrucken zu lasten, daS in jedem
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite