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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 02.11.1901
- Erscheinungsdatum
- 1901-11-02
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-190111025
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19011102
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19011102
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1901
- Monat1901-11
- Tag1901-11-02
- Monat1901-11
- Jahr1901
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 02.11.1901
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— Der Bericht über den im Gewerbrverein von Herrn Lehrer Richter-Tharandt gehaltene« Vortrag befindet sich in der 1. Beilage. — Gestern Abend hielt, in dem gntgeheizten Saale de» Hotel Höpsnrr, dl« Kapelle de» 3. Feld »Artillerie»Regiment» Nr. 32 nntrr der tewährten Leitung ihre» allgemein beliebten Dirigenten, de» Herrn Stab»tromprter Günther, ihr 1. Abonne» meutS-Loncrrt ab. Der Besuch war ein verhältnißmäßig recht guter. Da» Programm war fein gewählt und wurde die Kapelle den an sie gestellten schwierige« Anforderungen ganz und in volle« Maße gerecht, sodaß da» AMtorlum nicht mit Beifall kargte. Besonder« Applau» erhielten die Schlesischen Lieder lEolo für 2 Violinen) von vilse, de»glrich«n auch die Ouvertüre -u dem Liederspiel .Heimkehr au» der Fremd«' v»N ere en- rtS -18 rc. he«,» !tS M. rc. ter» len ll. an. en- e und otS -20M. »G. * >«ig «Vach. b, »sie Riesaer O Tageblatt «nd Anrriger sEldeblttt ud Ayti-n). Atlemmnnn-Abechler 6» » Feenfpmchßell» der König!» AmtShauptmannschast Großenhain, des König!. Amtsgerichts und des StadtratzS zu Riesa. Da» Königliche Ministerium de» Innern hat auf Vorschlag der Handel»» und der Ge» werbrkammer Dresden brhus» Vornahme der Urwahlen für jede dieser Kammern die Wahl» abtheilungen und die Zahl der in jeder Abthellung zu wählenden Wahlmänner dahin festgesetzt, daß di« au» dem AmtSgrrichtSbezirk Riesa (ausschließlich der zum vormaligen Amtsgericht»» bezirk Strehla gehörigen Orte) bestehende Ms. WahlabtheUung für die Handelskammer 2 Wahlmänner und die auS denselben Ortschaften gebildete HIV. Wahlabtheilnng für die Gewerbekammer ebenfalls 2 Wahlmänner, von denen einer ei« Handwerker, einer Nichthandwerker sei« «nst, zu wählen hat. Die Wahlen finden Donnerstag, den 14. November diese- Jahres und zwar für die Handelskammer vormittag- von 10—11 Uhr, für die Gewerbekammer vormittags von */,12—»/,1 Uhr im Sitzungssaale des RathhanseS zv Riesa statt. lieber Wahlberechtigung, Wählbarkeit und das Verfahren bei der Wahl gelten die nach stehend unter D abgedrucktrn Bestimmungen. Alle hiernach wahlberechtigten Personen werden zur Thrilnahme an der Wahl aufgrsordert. Großenhain, am 19. Oktober 1901. Königliche Amtshauptmannschaft. 2317 I?. vr. Uhleman«. H. D Gesetz vom 4. August 1SV1. 8 7. Zur Thrilnahme an den Urwahlen für die Handelskammern sind innerhalb drS Kammer» bezirkS berechtigt: 1. diejenigen natürlichen oder juristischen Personen, welche ein HandelSgrwerbe im Sinne von 88 1 und 2 deS Handelsgesetzbuchs betreiben und al» Inhaber oder Theilhaber einer Firma im Handelsregister eingetragen sind, 2. die im GenofsenschastSregister eingetragene» Genossenschaften, sofern sie Handelsgewerbe betreiben, ferner die Gesellenschaften im Sinne von 8 8 deS Allgemeinen Berggesetzes vom 16. Juni 1868 (G.- u. V.-Bl. S. 353 flg.), 3. die Gemeinden und Gemeindeverbände für die von ihnen betriebenen Gewerbeuntrr- nehmungen, die Pächter der letzteren und die Pächter staatlicher Gewerbeunter- nehmungen, insgesammt, sofern sie nach 88 176 und 21 deS Einkommensteuergesetzes vom 24. Juli 1900 im Kammcrbezirke mit einem Einkommen von mehr als 3100 M. eingeschätzt find. 4. der Staat für die von ihm betriebenen Gewerbeunternehmungen. 8 8. Zur Thrilnahme an den Urwahlen für die Gewrrbekammern sind innerhalb des Kammer« bezirkS berechtigt: a. zur Wahl von Handwerker Wahlmännern: Die Mitglieder einer Handwerkerinnung sowie sonstige Handwerker, sofern sie nach 88 176 und 21 deS Einkommensteuergesetzes vom 24. Juli 1900 im Kammerbezirke mit einem Ein, kommen von mehr als 600 M. eingeschätzt sind, und zwar auch dann, wenn dieses Einkommen den Betrag von 3100 M. übersteigt und wenn die betreffenden Gewerbetreibenden als Inhaber oder Theilhaber einer Firma im Handelsregister eingetragen sind. b. zur Wahl von Nichthandwerker-Wahlmännern: 1. Personen, die ein Handelsgewerbe im Sinne von 88 1 und 2 deS Handels gesetzbuchs betreiben und als Inhaber oder Theilhaber einer Firma im Handels register eingetragen sind, aber nach 88 176 und 21 deS Einkommensteuer gesetzes im Kammrrbezirk« nur mit einem Einkommen von 600 bis 3100 M. eingeschätzt sind, ferner alle nicht unter » fallenden Gewerbetreibenden, welche mit einem höheren Einkommen als 600 M. ringeschätzt und nicht im Handels register eingetragen sind. 2. Genossenschaften von Handel- und Gewerbetreibenden, Gesellenschaften, Gemeinden und Gkmeindrverbände, sofern sie nach 88 176 und 21 de- Einkommensteuer» gesetzrS mit einem Einkommen von 600 dir 3100 M. ringeschätzt find. 8 s- Denjenigen Gewerbetreibenden, welche innerhalb deS Kammerbezlrks gleichzeitig rin Han- delSgewerbe im Sinne von 88 1 und 2 des Handelsgesetzbuchs und rin Handwerk betreiben und im Urbrigrn den Vorschriften der 88 7 und 8 genügen, steht das Recht der Entscheidung darüber zu, ob sie zur Handelskammer oder zur Grwrrbekammer wahlberechtigt sein wollen. Di« Erklärung hierüber ist vor der Wahl der zuständigen Kammer, spätesten» aber bei der Urwahl dem Wahllriter gegenüber abzugrbrn; sie ist bindend für die Beitragspflicht auf die Dauer der Wahlperiode, für welche sie abgegeben wird. Der Wiederholung der einmaligen Erklärung vor jeder Wahl bedarf eS nicht. Unterbleibt diese Erklärung überhaupt, so gehört der betreffende Gewerbetreibende bi» zur nächsten Wahl der Grwrrbekammer an. 8 10. Da» Wahlrecht kann nur in Person und nur durch Stimmzettel auSgrübt werden. Eine Vertretung findet statt: 1. für juristische Personen durch «inen ihrer gesetzlichen Vertreter; 2. für staatliche oder Gemeindebetriebe und Betriebe von Grmeindevrrbänden durch deren Leiter oder einen von der zuständigen Behörde bestimmten Bevollmächtigten; 3. für Zweigniederlassungen, deren Hauptniederlassung nicht zum Kammerbezirke gehört, durch ihren Inhaber oder durch einen besonder bestellten Bevollmächtigten; 4. für Personen, die im Sinne de» Bürgerlichen Gesetzbuchs geschiistSunsähig oder in der Geschäftsfähigkeit beschränkt find, durch ihren gesetzlichen Vertreter. Weibliche Personen sind berechtigt, sich durch einen Bevollmächtigten vertreten zu lasten. Niemand kann da» Wahlrecht in demselben Kammerbezlrkr mehrsach ausübrn. 8 H. Bon Ausübung deS Wahlrechts sind ausgeschlossen: 1. diejenigen Personen, welche aus den im § 44 Absatz 1 unter » bi» x der Revi« dirten Städteordnung beziehentlich au» den im 8 3b Absatz 1 unter a bi» ß der Revidirten Landgemeindeordnung angegebenen Gründen von Ausübung de» Stimm« rechts bei Gemeindewahlen auSgeschlosten sind; 2. Personen, bezüglich deren der Antrag aus Eröffnung deS Konkursverfahren» wegen ungenügender Konkursmasse abgelrhnt worden ist, so lange sie in dem nach § 107 Absatz 2 der KonkurSordnung vom Gerichte zu sührrnden Verzeichnisse eingetragen find. 8 12. Zu Wahlmännern und Kammermitgliedern können gewählt werden diejenigen nach den 88 7 bis 11 wahlberechtigten männlichen Personen sowie die gesetzlichen Vertreter juristischer Personen» welche das 25. Lebensjahr erfüllt haben und deutsche Reich-angehörige sind. Konsuln nichtdeutscher Staaten und sonstige in aktiven ntchtdeutschen Diensten stehende Personen können nicht zu Kammermitgliedern gewählt werden. Wer nach 8 6 Absatz 3 aus dem Kreise der Handwerker zum Kammrrmitglied gewählt werden soll, muß außerdem die Besugniß zu Anleitung von Lehrlingen besitzen. 8 11 der Ausführungsverordnung. Die Aufstellung von Wahllisten bleibt dem Ermessen jeder Handels- und Gewerbekammrr überlasten. Di« Wahlberechtigten haben sich zu der nach 8 9 festgesetzten Zeit beim Wahlleiter anzu» melden und auf Verlangen das Vorhandensein der in den 88 7 bis 10 de- Gesetze» ange gebenen Erfordernisse nachzuweisen. Eines solchen Nachweises bedarf es nicht, wenn von der Handels- und Gewerbekammer Wahllisten aufgestellt worden find und der Wahlberechtigte in ihr eingetragen ist. Im Mühlengrundfiücke in Radewitz sollen Dienstag, den 5. November 1991, vorm. 11 Uhr, ca. 50 Schck. ungedroichlneS Korn Hafer und Gemenge, 1 des. Kutschwagen, 1 Kuh, 2 Kalben, 4 Schweine, ca. 150 Crr. Kartoffeln und ca. 60 Psd. Hridekorn gegen sofortige Bezahlung versteigert werden. Riesa, 30. Oktober 1901. Der Gerichtnvollz. des Kgl. Amtsgerichts. Dienstag, den 5. November 1901, Borrn. 11 Uhr, kommen im Auktionslokal hier 1 Büffet von Eiche, 1 gr. Pseilersplegel, 1 Ausziehtisch, 1 Schreib tisch, 1 Hnrruprlz, 104 zugrrichtcte Kaninchen- und 8 Katzenfelle, 8 Prlzmuffe und 1 Loch stanze gegen sofortige Bezahlung zur Versteigerung. Riesa, am 2. November 1901. Der Gerichtsvollz. des König!. Amtsgerichts. Donnerstag, den 7. November 1991, Born». 11 Uhr, komme» im AuktionSlokal hier 2 Sock Korke gegen sofortige Bezahlung zur Versteigerung. Riesa, am 2. November 1901. Der Ger.-Vollz. des König!. Amtsger. Dienstag unv Mittwoch, den 5. und 6. November 1901 findet je von früh 6 Uhr ab eine Spülung de» Hochreservoir» und de» Rohrnetze» der städtischen Wasserleitung statt. E» kann hierbei Vorkommen, daß an diesen Tagen das Wasser getrübt ist, auch zeitweilig wrgbleibt. Den Abnehmern wird die» hierdurch zugleich mit der Veranlassung bekannt gegeben, sich rechtzeitig sür die genannten Tage mit Master für den Trink- und Kochbedars zu versehen. Der Rath der Stadt Riesa, den 1. November 1901. Brarmür, BoeterS. Lg«. Der RatySrxoedtent Herr Ernst Max Mohr ist von uns al» Gparkasten-Kontroleur in Pflicht genommen worden. Der Rath der Stadt Riesa, am 2. November 1901. No. 3271 4. Brgrmstr. votterS. Kr. 256. Sonuabwd, 2. Rovember 1001, «venv». 54 Jahr,. «Mn» rvttttt «schein« sch« »a, Abend» mit AuRnchme d« «MU», ttnd Festtage. «irrwjiihrtlcher bet Abholung t» »er «rpedwon In Ates« r «art so Pf,., dnrch uns«« «tzm »M MS H«, 1 M«l «i Psg, »N Abhawng am Schall« der kaflerl. ^panftall« 1 «arl durch «rtchril^r stet in. Hau, 2 Mar, 7 Psg. Auch »«aRabmnnmnN» »«den iiigniinimw VwgNg« Annahme sür die Rmmn« de« AM^abtt^» bi» vormittag » Uhr oh« Semllhr. <d«Nk nick »erlag von Langer 4 »interlich M Mesa. - SeschitstSpelle: »astanienstraße S». - Mr dt. Redaktion mrmwmttlich: Herman« Schmidt in Ries» verHiche» mW Sächsische». Rief«, 2. November 1901. — Am 14. df». MS. habe» hier, die Urwahlen zur Handel»» und Gewerbekammer stattzufinden. Die königl. Amt»» hanptnuuwfchast erläßt im amtliche» Theil d. Bl. die bezüglich« Bekauntmachmig, an» der da» Nähere zu erseh« ist.
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