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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 06.11.1901
- Erscheinungsdatum
- 1901-11-06
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-190111069
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19011106
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19011106
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1901
- Monat1901-11
- Tag1901-11-06
- Monat1901-11
- Jahr1901
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 06.11.1901
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Anzeiger Mrhlch «d ...77^7^.. Amtsblatt *727 der Aöniyl. Smwhauptmmmschaft Großenhain, des König!. AmtSgettcht« und der Stadtraths zu Riesa. 4- S5S. Ritttvoch, «. November 1901, Atzend«. 54 AM». MM Wes« »»»1» «scheint sch« La, «end« «it Au*«h«« der Sonn. und Festtag. ««teljtlhrlich» veP^lchni« »ei Abholung in der »rpetziti« bi «es» 1 «ne» V0 PK-, durch uns«, «M M dB H«w 1 ««, « Hstp, « «dholung « SchÄt« d« latsal. WostanM», 1 «art «ü Pf^, durch d« «rtchr»g« srA in« Hau« 2 Neri 7 Pfg. Auch »>M«»»nn«nWt« tz«»« ingmin»« W>gesii»UM»5nte sttr die wi»«ffWfr deD NnlDndebchM dH g pz, GMtchr. chrntk «w »eil» »« Langer 4 »interltch in «tesa. — «eschSswftelle: »apanienstraß, v». — ssür dt, «daetim tzmmV»«rMch: Her««»« Schmidt in Nies». Die Herren TtandeSbeamt» im Bezirke der unterzeichneten Königlichen AmtShauptmann- schast werden hierdurch aufgefordert, bi» zum IS. November 1VV1 ihren Vrderrf «« unentgeltlich zu liefernden Rrgifter» und Formulare« und zwar: Kür die Hauptregister an Formularen H, W und L gebunden und an lose« Formu laren sür die Rebenregister; überdie» an Formularen 4a Geburt-Urkunde, Ld Heiraths-Urkund«, 6c Sterbe-Urkunde, v Belchriuiguug der Eheschließung (giltig nur zum Zwecke der Trauung), L Aufgebot, k Bescheinigung de» Aufgebot« und standesamtliche Ermächtigung, k Nachricht an die Pfarrämter, Anerkennung unehelicher Kuder betreffend, V Todesanzeige über da« Ableben der vor erfülltem 20. Lebensjahre verstorbenen männliche» Personen, X Anzeige an di« BezirkSärzte über Geburten und V Geburtsscheine für Militärzwecke hier avzuzeigen, wobei noch bemerkt wird, daß eS sich, auch wenn in den Hauptregisterbänden mit altem Vordruck« noch Platz vorhanden ist, empfiehlt, dt«se abzuschlirß«» und Hauptregistrr mit neue« Vordrucke anzulegeu — ok. die Bersüguvg der AmtShauptmannfchast vom 30. März 1900 No.: 237 k. — Großenhain, am 30 Oktober 1901. Königliche AmtShauptmannschaft. 1215 6. vr. Uhlemam». Kl. Konkursverfahren. Ueber da« Vermögen deS GoldarbeiterS Otto OSwald Hommel in Riesa, Haupt straße 71. wird heute am 6. November 1901, Vormittags '/il.2 Uhr da» Konkursverfahren eröffnet. Der Lökalrichter Pietschman« in Riesa wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkursfordermrgen find bis zum 4. Dezember 1901 bei dem Gerichte anzumelden. ES wird zur Beschlußfassung über die Beibehaltung deS ernannten oder die Wahl eines anderen Verwalter», sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschusses und eintretenden Falle» über di« in § 132 der AonkurSordnung bezeichneten Gegenstände — auf de« 5. Dezember 1901, Vormittags 10 Uhr — und zur Prüfung der anaemeldeten Forderungen aus de« 12. Dezember 1901, Vormittags 10 Uhr — vor dem unterzeichneten Gericht« Termin anbrraumt. Allen Personen, di, eine zur Konkursmasse gehörige Sach« in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwa» schuldig find, wird aufgegeben, nicht» an den Gemeivschnlduer zu verabfolg» Äwr zu leist», auch die Verpflichtung auserlegt, von dem Besitze der Sache und von dm For derungen, für die sie au» der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem KrnckurSverwalter bi» zum 1. Dezember 1901 Anzeige zu machen. Königliches Amtsgericht z« Riesa. Montag, den 11. November 1901, vor«. 11 Uhr, kommen im Auktionslokal hier 80 Flasch» Rothwrtn, 2 photogr. Apparate, 1 Schreibfrkretär, 1 Gopha und 1 Schrank mit GlaSaussatz gegen sofortige Bezahlung zur Versteigerung. Riesa, am 6. November 1901. Der Gerichtsvollz. des «gl. Amtsgerichts. I« Gasthofe zu Nünchritz soll Montag, de« 11. November 1901, mittags IS Uhr, 1 Vertikow von Nußbaum gegen sofortige Bezahlung versteigert werden. Riesa, am 6. November 1901. Der Gerichtsvollz. des Königs. Amtsgerichts. Bekanntmachung. Der Plan über die Errichtung einer oberirdischen Telrgraphrnliuie an der Landstraße von Althirschstr in nach Neuhirschstein liegt bei dem Postamt« in Riesa au». DreSden-A. 4. November 1901. Kaiserliche Ober-Poftdireetion. I. B.: Gräper. Dbg. OertttcheS uuv sächsische«. Riesa, 6. November 1901. — In gestriger gemeinschaftlicher Sitzung beider städtischer Kollegien, der die Herren Bürgermeister Boeters, Stadträthe Dr. Dehne, Hynek, Brctschnetder, Gaschütz und Berg uud die Herren Stadtverordneten, Vorsitzender Rechnungs-Inspektor Thost, Donath, Helduer, Nörhlich, Kojchel, Oehmichen, Schneider, Starke, Thalhetm und Träger anwohnten, gelangte die Wahl zweier Abgeordneter der Stadt Riesa für die Bezirksversammlung an Stell« der ausschetdendcn Mitglieder Herren Kaufmann Otto Förster und Mühlenbesitzer Röhrborn unter Leitung des Herrn Bürgermeisters BocterS, der die Herren Stadtrath Dr. Dehne und Stadlverordneten-Vorsteher Rechnungs-Inspektor Thoft zu Wahlgehilsen ernannte, zur Vornahme. Die Wahl erfolgte mittels Stimmzetteln, von denen 15 den Namen des Herrn Otto Förster und 14 den des Herrn Mühlenbesitzrr Röhrborn aufwiesen. Beide Herren waren somit w'edergewählt. Nach Vorlesung und Vollziehung des Protokolls erfolgte hierauf Schluß der gemein schaftlichen Sitzung. —Ll. Vor dem Kriegsgericht zu Chemnitz hatte sich gestern der am 1. Juni 1880 in Köthen geborene, bisher unbestrafte Markthrlser Heinrich Götte, z. Z. Fahrer der 2. Batterie 32. Feldart.-Reg. in Riesa, wegen deS am 14. September in einem Stalle des Regiments zum Ausbruch gekommenen Feuers zu verantworten. Die Anklage lautete auf fahrlässige Brand stiftung. Festgistellt wurde, daß der Angeklagte am Abend des fraglichen TageS mit zwei Kameraden zur Stallwache komman- dirt war. Der Instruktion zuwider hatte der Angeklagte die nicht mit Cylinder versehene brennende Laterne neben eine Schütte Stroh gestellt, die alsbald auf unaufgeklärt gebliebene Art Feuer fing und dadurch daS Gebäude und di« Pferde in nicht geringe Gefahr brachte. Aus sofort geschlagenen Alarm fettens deS erschrockenen Angeklagten wurde das Feuer zwar auf seinen Heerd beschränkt, jedoch ein Schaden von ca. 600 Mark verursacht. Zwei Pferde wurden durch Brandwunden nicht un erheblich verletzt und entwertbet. Unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden mildernden Umstände wurde der Ange klagte zu einer Woche Gefängniß verurtheilt. — Unter Bezugnahme auf die gestrige Notiz betr. den Einbruch etnr» Pferdes in «ine Jauchengrube deS Gasthofe» in Paufitz, sei noch bemerkt, daß die Pferde, mit drr die Spritze noch Pausitz gebracht wurde, in der Stallung de» Gasthofe» eingestellt worden war». Al» mau dann wleder abrückm wollte, und die Pferde au» drw Stalle zog, wobei dieselben über die Linkt vor der Etallthürebefindlich, Jauchmgrube hinweg geführt werden mußten, brach unter der Last eines der Thkere die Grubenabdeckung nieder und dadurch stürzte daS Pferd in die Grube. Ein Verschulden ist also hiernach, wie ausdrücklich be tont sei, weder dem Geschlrrsührer noch Jemandem vom Freiw. RettungScorpS brizumessen, im Gegentheil hat sich letzteres um die Befreiung des Pferdes besonders verdient gemacht. Diese war ein schweres Stück Arbeit. DaS Thier stak bis auf die Vordersüße, Hals und Kopf in der Grube und mußte in die Höhe gehoben werden. —)-( Die Sächsische Bank theilt mit: An dem Gerücht, daß der sächsische Staat eine neue Rentenmission beabsichtige, ist kein wahres Wort. Ter sächsische Staat verfügt, wie an maßgebender Stelle versichert wird, noch über genügend Mittel sodaß sein Bedarf auf lange Zeit gedeckt ist. — Der außerordentlich dichte und vielfach plötzlich nieder kommende Nebel der letzten Tage machte der Schifffahrt wieder sehr viel zu schaffen. Eine am Sonntag Abend geplante Extraschosifahrt von Niederlommatzsch bis Meißen konnte wegen des gegen V,10 Uhr Abends eintretenden starken Nebels nicht weiter als bis Niedermuschütz ausgeführt werden. DaS Schiff war pünktlich um 9 Uhr in Niederlommatzsch abgefahren und hatte in Diesbar gelandet und Passagiere ausgenommen. Zwischen Diesbar und Niedermuschütz fuhr daS Schiff bereits einmal auf, kam aber noch glücklich zur Station. Der Capilän ließ auch hier die wartenden Leute aufsteigen und wollte die Fahrt fort setzen, als jedoch daS Schiff gleich noch der Abfahrt wieder aus fuhr, niußte er die Fortsetzung der Fahrt aufgeben, und sämmt- liche Fahrgäste waren gezwungen, von Niedermuschütz aus ihren Heimweg zu Fuß zu vollenden. Auf der Station Zehren war teten mehrere hundert Personen vergeblich auf daS Schiff, bis sie erfuhren, daß rS nicht mehr eintreffe. Von der Unmöglich keit und Gefährlichkeit der Fahrt bei so starkem Nebel waren auch die Passagiere überzeugt. Die Frühschtffe konnten auch nicht verkehren, da der Nebel anhielt und am Abend blieb das von Riesa kommende Schiff in Nünchritz cknd daS von Dresden kommende Schiff in Kötzfchenbroda liegen. — Am Bußtag (20. November) und am Tobten- festsonntage (24. November) sind Concerte und andere ge räuschvolle, namentlich mit Musikbegleitung verbundene Ver gnügungen an öffentlichen Ort», insbesondere Tanzbrlustigungen, sowie Privatbälle, auch wmn diese in Privathäusrrn oder in Lokalen geschloffener Gesellschaften abgehaltrn werden, weiter theatralische Vorstellungen und sonstige Schaustellungen, Auf- und Umzüge, Bogel- und Scheibenschießen, ingletch» Schieß übungen (am Todtmfestsonntage jedoch mit Ausnahme theatra lischer Vorstellung» in grschlossrnm Räumen) untersagt. — Die ungewöhnlich rauhe, düstere, nebelige Witterung der letzten Tage wich heule erfreulicher Weise wieder freund lichem sonnigen Wetter; auch die Temperatur hatte sich wieder merklich gehoben. Alles in Allem war heute ein Herbsttag, so schön, wie man ihn um jetzige Jahreszeit nur immer verlange« kann. — Selbst in den zunächst beiheiligten Kreisen herrscht noch vielfach Unklarheit darüber, welche praktische Wirkungen die am 1. October d. I. in Kraft getretenen Bestimmungen der Hand- werksgefetznovelle über die Führung des Meistertitels haben. Es sei deshalb hervorgehoben, daß seitdem nur noch derjenige selbständige Handwerker den Meistertitel führen darf, der mindestens 24 Jahre alt ist und für sein Handwerk die Bcsugniß zur Anleitung von Lehrlingen besitzt, also entweder fünf Jahre hindurch das Handwerk selbständig ausgeübt hat oder fünf Jahre als Werkmeister oder in ähnlicher Stellung in seinem Gewerbe thätig gewesen ist oder aber mindestens eine dreijährige Lehrzeit zurückgelegt und die Gesellenprüfung bestanden hat. Allen selbständigen Handwerkern, die diesen Bestimmungen nicht entsprechen, ist seit dem 1. October d. I. die Führung de» Meistertitels untersagt, falls sie sich nicht noch nachträglich der Meisterprüfung unterziehen, die von den seitens der Regierung im Einvernehmen mit den zuständigen Handwerkskammern ein gesetzten Meister-Prüfungskommi sionen abgenommrn wird. — Am 7. November 1901 findet in den Morgenstunden wieder eine internationale wifsentschastliche Ballonfahrt statt. ES steigen bemannte und unbemannte Ballons aus in TrappeS, Paris, Straßburg, München, Wien, Krakau, Bath, Berlin, St. Petersburg und Mo-kau Der Finder eines jedm unbemannten BallonS erhält eine Belohnung, wenn er der jedem Ballon bei gegebenen Instruktion gemäß den Ballon und die Instrumente sorgfältig birgt und an die angegebene Adresse sofort telegraphisch Nachricht sendet. Auf eine vorsichtige Behandlung der Ballon» und Instrumente wird besonder» aufmerksam gemacht. Um Irr- thümer zu vermelden, wird darauf aufmerksam gemacht, daß für Hilfeleistungen beim Landen eine» bemannten Ballon» besondere Vergütungen bezahlt werden, deren Höhe jrdrSmal von dem Ballonsührrr sestgestrllt wird. — DaS Elend in drr Welt ist nicht gestiegen, so schreibt die »Voss. Zig." in einem Artikel über ArbrttSlofigkeit; gestiegen ist nur unsere Kenntniß von dem Elend, da» in der Welt herrscht. E» ist noch garnicht lange her, daß man seine Auf merksamkeit darauf gerichtet hat. Vor 150 Jahren wußten die erträglich gestellten Klaffen der Gesellschaft schlechthin nicht, wie die Aermst» leben. Und al» «an e» zuerst erfuhr, glaubte man, daß dies Schicksal sei, woran sich nicht» ändern lasse. Di»
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