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01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 25.02.1903
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1903-02-25
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-19030225017
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-1903022501
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-1903022501
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1903
- Monat1903-02
- Tag1903-02-25
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Mnzeigere.Prei- dte ögefpattene Petüzeite 35 N«n«««> mrler de« Siebatttousstrlch (4gespalten) 78 vor den Familiemmch- richte» (»gespalten) 80 Tabellarischer and gtffernsatz entsprechen» Häher. — Gebühren für Nachweisung« «ld Osferteuaunaym» L8 («xcl. Porto). Extra-Beilage» (gefalzt^ nnr mit der Morg«-Ausgabe, oha« Postbesärderuug ^4 «0^-» mit Postbe^ich«»»» ^4 7Ve-» Äuuahmeschluß str Iilyeignn >b«»d-Au»gab«: vormittag« HO U-L Morgan-Sasgad« Nachmittag« 4 Uhr. Auzeigeu stad stet« an dl« Expedition zu richt«. Die Lrpedtttou ist wochentags ununterbrochen geöffnet von früh S bi« abend« 7 Uhr. Drink «d Verlag mm E. Pol» in Leipzig. 97. Jahrgang. Für Monat März kann das „Leipziger Tageblatt" zum Preise von Mark 1,00 (Mark 1,25 bei freier Zustellung ins Haus) sowohl durch sämtliche Zeitungsspediteure, wie auch durch die nachstehenden Ausgabestellen bezogen werden. Ausgabestellen des „Leipziger Tageblattes": Im Zentrum. Ttle»b°n Vrühl 53, C. F. Schubert'« Nachf., Kolonialwarenhdlg. Katharinenstr. 14. 8- Lösche, Cigarrenbdlg. 2935 Nttterftr. 4, Linckesche Leihbibliothek und Buchhdlg. Im Norden. Gerberstr. 8, H. 8. Kröger, Butterhdlq. 8624 Gneisenaustr. 12, B. Uhlich, i. Fa. Ida Hartmann, Papierbdlg. Löhrstr 15, E. Hetzer, Kolonialwarenhdlg. 979 Vartstr. 32 (Ecke Berliner Straße), F. W. Kietz, Kolonialwarenhdlg. Im Oste«. Aohanutsgaffe 8, Hauptexpedition 222 Nanstsche Gaffe 6, F. Fischer, Kolonialwarenhdlg. Schützenftr. 5, I Schümichen, Kolonialwarenhdlg. 1178 Lauchaer Str. 13, E. R. Reichel, Drogeuhdlg. 8341 I« Süden. Arndtstr. 85, I. F. Canitz, Kolonialwarenhdlg. 3033 Vayersche Str. 45, H. Neumeister, Cigarrenhdlg. 3984 K-ntg«platz 7, 8. Lösche, Cigarrenhdlg. 7505 Nürnberger Str. 45, M. E. Albrecht, Kolonialwarenhdlg. Leister Str. 35, V. Küster, Cigarrenhdlg. Im Westen. Veethovenstr. 21, Th. Peter, Kolonialwarenhdlg. 390 l Frankfurter Str. 22 (Ecke Walbstr.), 8. Sievers, Kolonialwarenhdlg. Nanstädtcr Stein weg 1, O. Engelmann, Kolonialwhdlg. 2151 Walbstr. 3S, G- Veiterlein, Kolonialwarenhdlg. Weftplast 32, M. 8eißoer, Cigarrenhdlg. 2402 I« den Dor» und Nachbarorten. Anger-Trottendorf, B. Friedel, Cigarrenhdlg., Zwei- naundorfer Str. 6, O. Oehler, Bernhardstr. 29 Tounewttz, Frau Fischer, Hcrmannstr. 23 - Fritz Koch, Pegauer Straße 17 Eutritzsch, Robert Almer, Buchhdlg., Delitzscher Str. 25 820 Gautzsch, Ioh. Wolf, Ecke Ring- und Oetzscher Str. 3526 GohltS, Robert Altner, Buchhdlg., Linventh. Str. « 820 - Paul Schmidt, Brüderstraße 8 Kleinzschocher, G- Grützmann, Zschochersche Str. 7» in 8.-Plagw>tz 2586 Leutzsch, Albert 8indner, Wettiner Str. 51 in 8-8indeuau Linbenau, Alb. Lindner, Wettiner Str. 51 in L.-Lindenau Möckern, Paul Schmidt, Brüderstr. 8 in L.-Gohlis Neustadt, Paul Kuck, Annonc.-Exped., Eisenbahnstr. 1 Neuschönefeld, Paul Kuck. Annoncen-Exp., E'senbahustr.1 Oetzsch, Carl Scheffel, Ecke Ost- und Mittelstr. 6475 Plagwttz, G. Grützmann, Zschochersche Str. 7a 2586 Neudnttz, W. Fugmann, Marschallstr. 1 1516 » O. Schmidt, Koblgartenstr 67 1739 - Bernd. Weber, GabelSbergerstr. 11 Schleußt», G. Grüvmann, KönnerMstr. 56 2586 Sellerhausen, O. Oehler, Anger-Crottendorf, Bern- hardstraße 29, pari. Stünz, O. Oehler, Anger-Crottend., Bernhardstr. 29, p. Thonberg, R. Häntsch, Reitzenhainer Str. 58 BolkmarSdorf, Paul Kuck, Ann.-Exped., Eisenbahnstr. 1 s Georg Niemann,Konradstr. 55 (Ecke Elisabethstr.) Wahren, Paul Schmidt, Brüderstr. 8 in L.-Gohlis. Exekution gegen Schuldnerftaaten. D. Wenn ein Staat seine Verpflichtungen gegen aus wärtige Gläubiger nicht erfüllt, weil er nicht zahlen kann oder nicht zahlen will, so hat er eine ganze Reihe von Maßnahmen derjenigen Staaten zu erwarten, denen die geschädigten Gläubiger angehören. Zuerst können die Gläubigerstaaten bei der zahlungsunwilligen oder zahlungsunfähigen Regierung Vorstellungen er heben und Proteste einlegen, sodann mit dem Abbruch der diplomatischen Beziehungen drohen, nach Ermessen diesen Abbruch vollziehen und ihm die Anwendung von Waffengewalt folgen lassen, sei es durch eine Flottendemonstration oder durch eine Blockade der Häfen oder durch Beschlagnahme der Schiffe oder der Zollkafscn des Schuldnerstaates behufs Befriedigung der Gläubiger. Nicht immer lassen sich der artige Exekutionen auch vom höheren Standpunkte der Moral rechtfertigen. Im dritten Bande seiner Denk würdigkeiten spricht Moltke von dem Einflüsse, den die Bürs« in unseren Tagen gewonnen habe und der sogar die bewaffnete Macht für ihre Interessen in» Feld zu rufen vermöge, und sagt: „Mexiko und Aegypten sind von euro päischen Heeren heimgesucht worden, um die Forderungen -er hohen Finanz zu liauidieren." Stellt der Schuldnerstaat seine Zahlungen ein, so haben die Gläubigerstaaten unzweifelhaft das Recht, im Interesse ihrer geschädigten Angehörigen geeignete Maßregeln zu ergreifen. Indessen besteht für die Gläubigerstaaten durchaus nicht die Verpflichtung, in jedem Falle bis zum Aeußersten, bis zur Anwendung von Waffengewalt, zu gehen. Vielmehr haben sie von Fall zu Fall in Er wägung zu ziehen, welche Maßregeln zweckmäßig erschei nen, nm die Schuldnerstaaten wirksam zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen anzuhalten. Die Entscheidung hängt schließlich ab von -er politischen Konjunktur. Jede Regie- rung wird es vermeiden, wegen finanzieller Forderungen ihrer Angehörigen an einen bankerotten Staat politische Reibungen oder gar kriegerische Wirren hervorzurufen, damit nicht etwa Wirkungen eintreten, die außer Verhält nis zu der Ursache stehen. Frankreich erlitt in Mexiko einen empfindlichen Schlag, nachdem es allerdings vorher in China glücklich abgeschnitten hatte. Als Argentinien, Portugal und Griechenland in den neunziger Jahren ihre Zahlungen einstellten, handelte es sich um viele Hunderte von Millionen, die auf -em Spiele standen, und nicht in letzter Reihe um deutsche Interessen, denen die empfind lichsten Verluste drohten. Dennoch konnte die Reichs regierung ein Einschreiten mit Waffengewalt nicht in Aus sicht nehmen, in erster Reihe aus politischen Bedenken, in zweiter Reihe, weil unter den betroffenen Gläubiger staaten keine Einigkeit zu erzielen war. Die Reichs regierung mußte sich mit diplomatischen Vorstellungen be gnügen, und schließlich kam es zu Ausgleichen, die mit großen Verlusten auch für die deutschen Gläubiger ver bunden waren, zuletzt mit Griechenland nach dem türkisch griechischen Kriege, nach den Niederlagen Griechenlands, das sich im Friedcnsvertrage die Einsetzung einer inter nationalen Finanzüberwachnng gefallen lassen mußte. Als Deutschland und England übereingekommen waren, gegen Venezuela mit Waffengewalt vorzu- gehen, um die wohlbcgründeten Forderungen ihrer Ange hörigen cinzutreiben, waren sie sicherlich der Meinung, sich freie Bahn und raschen Erfolg gesichert zu haben, nachdem sie sich mit der nordamerikauischen Union über ihr Vorgehen verständigt hatten. Gleichwohl hat man eine ganze Reihe von Enttäuschungen erleben und über winden müssen. Die Haltung des Präsidenten Roosevelt war korrekt, aber die gelbe Presse fand neuen Stoff zu Verhetzungen gegen Europa, obwohl Deutschland und England es peinlich vermieden, irgendwelche Okkupation in Venezuela durchzuführen, obwohl sie die Monroedoktrin nicht verletzten, sondern tatsächlich anerkannten. Da der nordamerikanische Gesandte Bowen in Venezuela als Vermittler, genauer als Vertreter des Präsidenten Castro sich aufwerfcn konnte, sahen sich die beiden euro päischen Mächte genötigt, noch größere Rücksicht auf die nordamerikanische Union zu nehmen. Die Stellung Vene zuelas war stärker geworden. Dazu kam als weitere Schwierigkeit der Umstand, daß die anderen Gläubiger Venezuelas sich mit ihren Forderungen meldeten, um nichr durch die Vorausbefriedigung Deutschlands, Englands und Italiens benachteiligt zu werden. Aus dem anfäng lich einfach erscheinenden Falle wurde gar bald eine ver wickelte und schwierige diplomatische Aktion, deren Er ledigung, obwohl sie nirgends so recht befriedigte, schließ lich allerwärts mit einer gewissen Genugtuung begrüßt wurde. Was das Nächstliegende gewesen war, konnte nicht durchgesetzt werden und scheint nicht einmal ernsthaft in Betracht gezogen worden zu sein: die Stellung Venezuelas unter einer Art internationaler Vormundschaft durch Schaffung eines ständigen internationalen Ausschusses im Lande, bestehend aus den Vertretern der beteiligten Mächte, einschließlich der norbamerikanischen Union, mit der Aufgabe, die Finanzverwaltung des Landes dauernd zu überwachen und teilweise selbständig zu übernehmen, die berechtigten Ansprüche der fremden Gläubiger nach einem näher zu bestimmenden Modus zu befriedigen und den Schutz aller fremden Staatsangehörigen in Zetten künftiger innerer Wirren auszuüben. Aus dem Verlaufe der Venezuela-Sache werden die Gläubigerstaaten wie die Schulbnerstaaten Erfahrungen ziehen. Für die Gläubigerstaaten sind diese Erfahrungen nicht verlockend. Noch ernster als bisher wirb eS sich in Zukunft ein Gläubigerstaat überlegen, eine bewaffnete Intervention gogen einen Schuldnerstaat zu unter nehmen in der Besorgnis vor unabsehbaren Ent wickelungen, die daraus entstehen können. Dagegen dürften die Schuldnerstaaten sich in Zukunft gesicherter fühlen, ob sie nun zahlungsunfähig oder zahlungs unwillig sind und eine bewaffnete Intervention noch weniger al» bisher zu fürchten haben. Zu den bankerotten Staaten gehören Columbia, Co st aRica, Guate mala, Honduras und Santo Domingo. Hauptgläubiger dieser Staaten ist Großbritannien. E» handelt sich bei diesen amerikanischen Republiken nach -em neuesten Berichte des „Council of foreign Bond- Holders" um eine Gesamtschuld von annähernd 850 Millionen Mark. Nunmehr ist aber zu bezweifeln, ob die englischen Gläubiger jemals auch nur einen kleinen Bruchteil ihrer Forderungen von diesen Staaten erhalten werden, da eine bewaffnete Intervention von englischer Seite nach den Erfahrungen mit Venezuela kaum in Aus- sicht genommen werden dürfte. England will es mit der nordamerikanischen Republik nicht verderben, und die sogenannte öffentliche Meinung in Nordamerika betrachtet bereits jedes ernste Vorgehen gegen schuldnerische Staaten in Amerika von europäischer Seite als eine Verletzung der Monroedoktrin, obwohl die leitenden Kreise in Washington diese Ansicht noch nicht teilen. In einer Rede zu Liverpool bezeichnete cs kürzlich der englische Premierminister Balfour als einen Ge winn für die Civilisation, wenn die nordamerikanische Union sich tatkräftig damit befassen wollte, eine Wieder holung von Schwierigkeiten zwischen europäischen Mächten und den südamerikanischen Regierungen zu ver hindern dadurch, daß sie diese zur Beobachtung der Regeln des internationalen Verkehrs anhielte. Dieser Appell war nicht nur überflüssig, sondern geradezu schäd lich, denn er erkennt jene Monroedoktrin an, wie sie von der gelben Presse in Nordamerika aufgefaßt wird, eine Monroedoktrin, die ganz Amerika unter die Vormund schaft der Union stellt und jedes auch noch so berechtigte Einschreiten europäischer Staaten ausschließen will. Be trachtet man dieses Zugeständnis von englischer Seite, so wird man gestehen, daß es bei der Venezuela-Sache die nordamerikanische Union gewesen ist, die das beste Ge schäft gemacht hat. Oie Auflösung der makedonischen Comitss. Die offiziöse „Polit. Korresp." schreibt aus Sofia: Die strengen Maßregeln, zu welchen sich die bulgarische Ne gierung vor einigen Tagen gegen sämtliche makedonischen Comitss und Vereine im Fürstentume entschloß, haben in vielen Kreisen der bulgarischen Bevölkerung eine gün stige Beurteilung gefunden. Ausnahmslos verwerfen alle Bulgaren den Gedanken eines Krieges und eine fast ebenso einmütige Ueberzeugung herrscht darüber, daß das Treiben der makedonischen Agitation Bulgarien — früher oder später — in einen kriegerischen Konflikt mit der Türkei und damit in einen gefährlichen Gegensatz zur Politik der Großmächte bringen müßte. Niemals war man sich in Sofia dessen klarer bewußt als jüngst, da sich in der gesamten europäischen Presse anläßlich des Ge rüchtes von beabsichtigten militärischen Maßregeln an der bulgarischen Grenze ein Sturm gegen Bulgarien erhob, welches vorerst die Lösung der makedonischen Sache von den Großmächten reklamiert hatte und nun, als sich diese anschickten, das Reformwerk durchzusetzen, letzterem in die Räder zu fahren schien. „Um die Mächte zu überzeugen", so drückte sich Ministerpräsident Ur. Danew in der So- branje aus, „daß die Ursachen der Vorgänge in Make donien nicht in Bulgarien wurzeln, und daß wir loyal und legal vorgehen, müßen wir dasjenige beseitigen, was Anlaß zu der Annahme geben könnte, daß Bulgarien der Herd der makedonischen Unruhe sei." Damit hat der Ministerpräsident eines -er wichtigsten Motive des nunmehr durchgeführten Entschlusses zum Vorgehen gegen die make donischen Comitvs bezeichnet, vr. Danew hat ferner aus geführt, daß die Reformaktton sich in Händen der Groß mächte befinde und in Bälde Ergebnisse verspreche, und daß Bulgarien als kleiner Staat, ohne Prätensionen in fremden Ländern, die Aufgabe habe, Ruhe zu bewahren und keineswegs die makedonische Bevölkerung aufreizen zu bassen, wie dies zweifellos durch Einfallsbanden ge schehen würde. Man erwähnt außer diesen politischen Er wägungen, welche der Ministerpräsident anläßlich der Interpellation des oppositionellen Deputierten Takew über die Auflösung der Comites in der Kammer als un mittelbar« Gründe für die ergriffenen Maßnahmen ab gab, noch einige Momente von speziellem Interesse. So wird behauptet, daß ein deutlicher Wink aus Petersburg erfolgte, sich doch in Sofia zu erinnern, daß Graf Lambs dorff daselbst erklärt hatte, die Neformaktion der Entente mächte sei an die Bedingung geknüpft, daß die Makedonier ihre Unruhen einstellen, daß aber trotzdem die makedo nischen Comites in Bulgarien offen und geheim an der Vorbereitung größerer Invasionen arbeiteten, deren Ausführung später doch mit weit größeren Schwierig keiten zu verhindern wäre als jetzt. Die bulgarische Re gierung sah sich daher vor die Alternative gestellt, den Weg korrekter Politik gegenüber den Großmächten zu ver lassen oder zu jenen Mitteln zu greifen, tiber welche sie zur Verhinderung des Ausbruches von Unruhen verfügt. Di« Reise des Ministers des Innern, Ludskanow, im bulgarisch-türkischen Grenzgebiete hat der Regierung weitere Anhaltspunkte dafür gegeben, daß im Bezirke Küstendil und im ganzen schwer gangbaren Grenzgelände eine bedenkliche Gärung infolge der maßlosen Agitation der Comit^s herrsche. Der Ministerrat verfügte daher die Schließung der Comit6s und Vereine, die Verhaftung der Leiter derselben und aller jener makedonischen Führer, die sich mit der Bildung und Vorbereitung von JnvasionSbanden beschäftigen, welcher Maßregel eventuell die gerichtliche Anklage folgen soll, daS nochmalige Ver bot an alle Offiziere, Staatsbeamte, Lehrer usw., sich irgendwie an solchen Vereinen zu beteiligen, und endlich die namhafte Verstärkung des GrcnkordonS, unter Vor behalt der Anwendung schärferer Mittel (Belagerung«, zustand, Ausnahmegesetze usw.). Wie schon erwähnt, nahm die bulgarische Bevölkerung die strengen Maßregeln gegen die ComitSS durchaus ruhig auf. Zwei Protestmeettngs, welche die Behörden ohne Gefahr gestatten konnten, ergaben zwar heftige An griffe auf die Regierung, wobei immer wieder der Vor wurf erhoben wurde, die Auflösung sei gesetzwidrig und verstoße gegen die Verfassung, und auch sonstige kleine Kundgebungen (plakatierte Proteste) ersolgten. Hierüber wird man sich jedoch nicht wundern können, wenn man den starken Prozentsatz der Makedonier in Bulgarien berücksichtigt. Was den praktischen Effekt der Auflösung der Comitss betrifft, die sich vornehmlich gegen die Bandenbildung auf bulgarischem Boden kehrt, wird von manchem darauf hingewiesen, daß die Comites Zeit genug hatten, Vorbereitungen zu treffen, um solche Invasionen zu sichern, daß die Konfiguration des Geländes in d«n Grenz gebieten sowohl die Bildung der Banden, als auch die Grenzübcrschreitung sehr erleichtern und daß endlich ein großer Teil der als Bandenführer in Betracht kommen den Makedonier sich der Eventualität der Verhaftung und Internierung durch die Flucht entzogen hat. In makedo- nischen Kreisen ist man jedoch der Ansicht, daß die Re formen, soweit sie aus den spärlichen Publikationen über ihren Inhalt bisher bekannt geworden sind, hinreichen werden, die Beteiligung der makedonisch«» Landbevölke rung an den Umtrieben revolutionärer Banden, wie sie eben wieder auftreten, auf ein Minimum zu beschränken. Die Verwirklichung des Reformprojektes wird jedenfalls noch mehr als die Maßregeln der bulgarischen Regierung zur Eindämmung deS drohenden Aufstandes beitragen. Deutsches Reich. A Berlin, 28. Februar. (Bebels „Gesetz"von der unbegrenzten S tei g e r u n g S f ä h r g ke it der Bodenerträge.) Im neuesten Hefte der „Zeitschrift für Sozialwissenschaft" wird die Aufmerksam keit auf eine beachtenswerte Widerlegung deS Bebel» schen „Gesetzes" von der unbegrenzten Steigerungsfähigkeit der Bodenerträge gelenkt. Diese Widerlegung ist von dem Königsberger Professor der Landwirtschaft A. Stutzer geliefert worden. Bebel hat in seinem Buche über die Frau das „Gesetz" aufgestellt: „Der Ertrag eines Feldes steht in direktem Verhältnis zu der auf dasselbe verwandten menschlichen Arbeit (worunter Wissenschaft und Technik inbegriffen) und zu den auf dasselbe zweckentsprechend verwendeten Dungstoffen." — Zur Begründung dieses „Gesetzes", nach dem die Ertragssähigkeit beliebig gesteigert werden kann, beruft sich Bebel auf falsche, bezw. von ihm mißver standene Aussprüche, die vor einem halben Jahrhundert, als die Agrikulturchemie noch in den Kinderschuhen steckte, von zwei Autoritäten ihrer Zeit getan wurden. In Be zug auf die fraglichen Aussprüche von Rodbertus und Liebig weist Stutzer nach, daß die Pflanze keine Maschine, sondern ein organisiertes Wesen ist, das unter günstigen Lebensbedingungen wohl eine größere Menge von Nah rungsmitteln hervorbringt als bei schlechter Ernährung, aber nicht unbegrenzt. Denn bei praktischen Versuchen, eine Steigerung der Ernte herbeizuführen, gelangt man sehr bald zu einem Punkte, bei dem die Zufuhr von Dünger, auch bet den denkbar günstigsten Wachstums bedingungen, für das Leben der Pflanzen ohne jeden Einfluß auf die Mehrerzeugung von Ernteproduktion ist: die Pflanzen sind dann mit Nährstoffen gesättigt und unfähig, die Menge der Ernteprodukte noch weiter zu steigern. Die Beläge hierfür gibt Stutzer aus den zahl reichen Düngeversuchen des Professors Märcker und des Darmstädter Forschers P. Wagner. Ein anderer Forscher, Mollny, formuliert den in Frage kommen den Sachverhalt folgendermaßen: „Sieht man von Neben umständen ab, so lassen sich die Wirkungen der ver schiedenen Vegetationsbcdingungcn dahin präzisieren, daß jeder Vegetationsfaktor, von einer unteren Grenze «Minimums anfangend, mit zunehmender Intensität das Produktionsvermögen der Gewächse bis zu einem ge wissen Punkt (Optimum) fördert, bei welchem das Maximum des Ertrages eintritt, daß aber von hier ab, bet weiterer Steigerung der Intensität deS betreffenden Faktors, die Erzeugung organischer Stoffe eine beständige Abnahme erfährt, um schließlich bei einer oberen Grenze (Maximums vollständig aufzuhören. Dies gilt sowohl für die Wirkungen der Nährstoffe und des Wassers, wie auch für jene der Luftfeuchtigkeit, des Lichtes, der Wärme usw." — Die Hinfälligkeit deS von Bebel aufgestellten „Ge setzes" kann somit als zur Genüge bewiesen gelten. Berlin, 24. Februar. (Der Trierer Schul streit und die Parität.» In der am 20. d. M. zu Trier abgehaltenen Protestversammlung gegen das dortige paritätisch« Lehrerinnenseminar hat Herr Ur. Kneer darauf hingewiesen, daß in Preußen unter 12 Lehre- rinnen-Seminaren 10 konfessionell und 2, die in Posen und in Trier, paritätisch seien: ein anderer Hauptredner, Pfarrer Röschel, forderte ein katholisches Seminar für Trier als den einzigen Weg zmn wirklichen dauerhaften Frieden. Diese Forderung verdient unter dem Gesichts punkte der Parität geprüft zu werden. In der Tat sind von den 12 Lehrerinnen-Semiiraren Preußens 10 kon fessionell und vermutlich die beiden übrigen paritätisch, obgleich in der neuesten amtlichen Veröffentlichung nur das Trierer Seminar ausdrücklich als paritätisch bezeich net wird, während bei dem Posener Seminar die ent sprechende Bezeichnung fehlt und nur erwähnt wird, daß es mit der Luisen-Sttftung verbunden sei. Was aber die 10 konfessionellen Lehrcrinnen-Seminarc anbelangt, so sind davon nur 4 evangelisch, nämlich die Seminare in Berlin, Droyßig (Provinz Sachsens, August« a- bürg und Burgsteinfurt, während die Seminare in Breslau, Münster, Paderborn, Monta baur, Tanten und Saarburg katholisch sind. Die jetzt in Trier erhobene Forderung, das dortige pari tätische Seminar in ein katholisches umzuwandeln, würde die Parität auf dem Gebiete der Lehrerinnen-Seminar«
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