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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 27.06.1902
- Erscheinungsdatum
- 1902-06-27
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-190206279
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19020627
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19020627
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1902
- Monat1902-06
- Tag1902-06-27
- Monat1902-06
- Jahr1902
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 27.06.1902
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««d A«rrrgrr (MHW M Aytijer). Telegramm-AdE- ßl^ K»r FemsprechpMe .L-uedlatt", Riesa. «r. SO. der König!. Amtshauptmannschast Großenhain, des König!. Amtsgerichts und des StcdtrathS zu Mesa. 14«. Freitag, S7. Juni 1902, Abends. SS. Zahrg. »a« Riesaer Tageblatt «scheint jeden Lag Abend« mit «n«uahmr d« Sm«, und Festtage. Birrtrljahrlicher »e»»g«pr«i» bei Abholung in d« «Kedttion tu Riesa I ««I L0 Ps., durch uusrr, Lräg-, sr«i tu« Hau« 1 Mark SS Pf., bei Abholung am Schatt« d« kaiserl. Postanstattru 1 Mark «8 Ps., bmtch den Brichtrttg« sret in« Hau» 2 Mark 7 Ps. Auch MmmtSadamement» w«d« angenommen. Arqrtgeu-Anuahme für di» Ramm« de» Au«gabetage« bi» vormittag » Uhr ohne Semähr. Dmck und Verlag von Langer S »tu,erlich in Rtesa. — «eschästSstelle: »astanienstraß, SS. — Für di, Redaktion deranvaorülch: Hermann Schmidt in Rich». Ju dem Konkursverfahren über da» Vermögen der offenen Handelsgesellschaft T. A. Dürich« Nachfolger tu Riesa (Inhaber Clemens Paul Georgi tn Riesa und Gottfried Theodor Habrrecht in Rödnau) ist tn Folge eine» vou der Gemein» schulduertu gemachten Vorschlag» zu rtnem Zwangsvergleich BerglelchStermt» auf de« »1. Juli 1VVS, «ormitta-S 11 Uhr vor dem hirfigrn Köatgllchrn AmtSgerichtr anberaumt worden. Der BergleichSoorschlag ist auf der GertchtSschreiberei de» KonkurSgrrtcht» zur Eiuficht der Bethrlltgten nirdergelegt. Rteso, den 27. Juni 1802. Der «erichtSfchreiber des Königliche« Amtsgerichts. Dienstag, Leu 1. Juli 1S0S, vormittags 11 Uhr kommt tm AukttonSlokal hier 1 zweithüriger Kleiderschravk gegen sofortige Bezahlung zur Brrstrtgrrung. Riesa, den 27. Juni 1802. re« a«richtt»»>r. de« Ngl. Aml«,erichi«. «ttwoch, »m S. Joli rS»S, vormittag- 11 Uhr kommen im Auktionslokal hier 1 Schreibtisch, 1 Sophatisch und 1 Sopha gegen so fortige Bezahlung zur Versteigerung. Riesa, am 27. Juni 1802. Der Sericht-vollz. de- «gl. Amtsgerichts. Oertliches und Sächsisches. Riesa, 27. Juni 1802. — An den Vorstand der Freien Bereinigung Kampfgenossen 1878/71 gelangt« gestern folgende» Dankschreiben: Ihre Majestät di« Königin - Wlttwe haben de» Unterzeichneten Allergntidigst beauftragt, für di« au» Anlaß de» Ableben« Er. Majestät de» hochsellgen Königs Albert dargebracht« Theilnahmr herzlich zu danken. Dresden, am 25. Juni 1302. Ihrer Majestät der Königin-Wittwe Oberhofmeister, von Malortie. — Da» .Dr. Jourv." veröffentlicht folgende Ver ordnung, betreffend die Armee-Trauer: Se. Majestät der König haben dir Trauer um de» verewigten König» Albert Majestät auf sechs Wochen — vom 28. diese» Monat» an gerechnet — festzusrtzen geruht. Sie findet in den ersten drei Wochen in der be reit» befohlenen Weise statt. In den letzten drei Wochen wird von sämmtlichen Offizieren, Sanitäts offizieren und Beamten nur der Flor um den ltnken Oberarm getragen. Bi» einschließlich 28. d. M. fliggen sämmtliche militärischen Dimstgrbäude halbmast, auch darf außer bei Feuerlärm und Generalmarsch kein Spiel gerührt werden. Dresden, den 24. Juni 1302. Krieg »Ministerium, von der Planitz. — Vom 1. Juli d. I. ab wird in Kreischa (Haupt- zollamlSbezirk Dresden II) an Stelle der dortige» Steuer rezeptur ein Untrrsteueramt errichtet werden. — Gestern war «ine vom Stadtrath zu Wald heim abgrordnete Deputation hier anwesend, um sich über die hiesige elektrische Feueralarm-Anlage zu infor- mire«. Den Herren wurden di« gewünschten Auskünfte rc. von dem Commandant dr» Freiw. RettungScorp», Herrn Müller, sowie dm Herren Hildebrandt, Rosenmryec und Schlofiernuister Langenfeld ertheilt. — In der vergangenen Nacht haben übermüthige Burschen wieder einmal sich eine recht traurig« .Hrlden- that" geleistet, indem sie die an dem Baumbach'schrn und Plnkert'schen Grundstücken angebracht gewesmen Fahrplan tafeln der S. B. D.-G. loSgeciffm haben. Vielleicht wird den »Herren- der BandaliSmuS auSgetriebrn mit 8 303 de» R.St.G BS., welcher lautet: »Wer vorsätzlich und rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Geldstrafe bi» zu 1000 Mark oder mit Ge- sängniß bi» zu 2 Jahren bestraft. - — Auf der Kastanienstraße, unweit der Pausitzer- straße, balgten sich heute Nachmittag 2 Schulknaben, wo bei schließlich der «ine zum Fallen kam und mit dem Kops auf den Bordstein ausschlug, wa» «ine sehr stark blutende Verletzung zur Folge hatte. El« großer Men. scheuauslauf fand infolge dr» Vorkommnisse» statt. — Der außrrordentlicheLandtag, welcher auf Grund der sächsischen BerfaffungSurkunde binnen vier Monaten nach dem Ableben eine» König» «inzuberufen ist, wird sicherem Vernehmen nach noch vor den großen Ferien und nach neueren Nachrichten vorau»fichtlich für die zweit« Juliwoch« einberuseN werden. Die Dauer dieser außerordentlich m Session, welch« über die Civil- ltste dis neuen Königs, sowie über die Apanagen der Königin-Wittwe und der königlichen Prinzen zu beschließen hat, wird sich nur aus wenige Tag« erstrecken. Ter »Dr. Anz." schreibt hierzu noch: Belm letzten Thronwechsel im Jahre 1873 wurde die Apanage für di« Königin-Wittwe auf 41111 Thaler 3 Neugroschen 3 Pfennige (rund 123330 M.), die drS Kronprinzen und nachmaligen Königs Albert auf 61666 Thaler 20 Neugroschen (»und 185 000 M.) festgesetzt. Beide Positionen werden dies mal entsprechend den gänzlich veränderten Zritverhält- nissen wesentlich höher eingestellt werden müssen. Zuletzt waren die Ctvilliste Sr. Majestät dr» König» Albert mit 3052300 M., die Schatullenbedürfnisse, Garderoben- und HofstoatSgelder für Ihre Majestät di« Königin mit 90 000 M. jährlich in dm ordentlichen Staatshaushalt», etat eingestellt, ferner al» Apanagen der Rentenbetrag der Srkandogmitur Sr. königlichen Hoheit des Prinzen Georg mit 262 083 M., die Apanage Sr. königlichen Hoheit de» Prinzen Friedrich August mit 200 000 M. und die Apanage Sr. königlichen Hoheit de» Prinzen Johann Georg mit 100000 M. jährlich. Bon allgemeinem Jntereffe ist da», ws» die BerfaffungSurkunde de» König reiche» Sachsen vom 4. September 1831 bezüglich drS königlichen HauSfideikommIffr», de» Privateixenthum» de» Königs, der Cioilliste und der Apanagen bestimmt. Da nach besteht da» königliche Hau» st bei komm iß a«S Allem, waS zur Einrichtung oder Zierde der königlichen Schlösser, Paläste, Hofgebäude und Gärten in Dresden, Pillnitz, Moritzburg, Sedlitz und HubertuSburg dient, dem Mobiliar, welche» der Aussicht der Hofämter und Hof intendanten anvrrtraut und zum Bedarfe oder Glanze de» Hofe» bestimmt ist, dm Ställen, Pferden, Wagen oder sonstigem Inventar, den Jagdrrforderntffm, den im Grünen Gewölbe und anderen königlichen Sammlungen befindlichen Kostbarkeiten, Gold- und Silbergrriithm und Porzellanen, der Grmäidegallerie, dm Kupferstich-, Naturalien-, Münz- und anderm Kabinetten, dec Bibliothek, der Kunst-, Rüst- und Gewrhrkammer. Dem königlichen HauSfideikommiß wächst zu Alle», wa» der König während seiner Regier ung au» irgend einem PrivatrechtStitrl oder durch Er sparnisse an der Ctvilliste erworben und worüber er unter den Lebenden nicht diSponirt, in gleichen dasjenige Vermögen, da» der König vor der Be steigung dr» Throne» besessen, und da», wa» er mit diesem Vermögen nachher erworben hat, wenn von ihm über diese» Vermögen weder unter dm Lebenden, noch auf dm Tode»sall verfügt worden ist. . Da» königliche HauSfideikommiß ist Eigeuthum de» königlichen Hause», dessen Besitz geht aber nach der für die Krone bestimmten SuccrsfionSordnung auf den jedesmaligen rechtmäßigen Regenten dr» Königreiche» Sachsen über. E» ist von dem Lande unzertrennbar und unveräußerlich. Unter dem Veräußerung-Verbote find jedoch diejenige« Berändrrungeu nicht inbegriffen, welche durch verkauf oder Austausch für gut befunden werden sollt«. WaS durch Veräußerung an Gegenständen oder Kaufgelder« erlangt wird, nimmt die Eigenschaft dr» veräußerten Gegenstand«» an und tritt au drsim Stelle. Privatetgeuthum de» König» ist Alle», wa» er vor der Besteigung de» Throne» bereit» besessen hat und mit diesem Vermögen ferner rrwlrbt; «» steht ihm darüber frei« Disposition unter den Lebendigen und aus dm Todesfall zu. Hat der König über diese» Vermögen nicht diSponirt, so wächst dafleäe, wie schon obm bemerkt, bei seinem Ablebm dem HauSfideikommiß zu. Ueber dasjenige Vermögen, waS der König während seiner Regierung au» irgend einem PrivatrechtStitrl oder durch Ersparnisse an der Ctvilliste erwirbt, steht ihm freie Disposition unter den Lebenden zu, bei seinem Ab leben aber fällt «S ebenfalls dem HauSfideikommiß anheim. AIS Civilliste bezieht der König aus Grund der Ver fassung jährlich «ine mit den Ständen aus die Dauer seiner Regierung verabschiedete Summe au» dm Staats kassen zu seiner freien Disposition in monatlich«» Raten im Vorau» zahlbar. Diese Summe ist al» Aequi- valrnt für die dm Staatskassen auf die jedesmalige Dauer der RegierungSzrit dr» König» überwiesenen Nutz ungen d«S königlichen Domänenguter zu betrachten und kann weder ohne Zustimmung dr» Königs vermindert, noch ohne Bewilligung der Stände verwehrt, auch zu keiner Zett und auf keine Weise mit Schulde» belastet werde«. Die Nutzungen aus dem Do- mänensond» sollen den Staat-kaffen so lange überwiesen bleiben, al» eine Ctvilliste bewilligt wird. Im Jahre 1831 wurde dieselbe mit 500000 Thaler (--- 1500000 M.) verabschiedet. Die Ctvilliste dr» mit Tod abgr- gangenm König» besteht fort, bi» die seine» Nachfolger» verabschiedet ist, jedoch längsten» nur bi» zur Bereinig ung über rin neue» Budget. Bon der Ctvilliste werden bestritten die Schatullengelder de» König» und seiner Ge mahlin, die Unterhaltung»- und Erziehung-kostm seiner Kinder, die Gehälter und Pensionen aller königlichen Hof beamten und Diener, ihrer Wittwen und Kinder, der gesammte Aufwand für die Hofhaltung, dr» Stall, die Hofjagd, den katholischen und evangelischen Gottesdienst, die Hoskapelle und Hostheatrr, dir Unterhaltungskosten der dem König zur freien Benutzung bleibende» Schlösser usw , endlich alle HofauSgabrn, deren Bestreitung nicht ausdrück lich aus da» Staatsbudget grwiesm ist. Die den Gliedern de» königlichen Hause» au-grsrtzten Apanagen, Wit- thümer und anderm vertragsmäßigen Gebühruissr, Hand- und Garderobrngrlder, werden unter Beobachtung der wegen der Srkundogeuitur bestehend« Bestimmungen in da» Budget ausgmommen, worüber mit den Ständen von Fall zu Fall eine feststehende Bestimmung zu verab- schieden ist. Ohne Einwilligung der Stände köiwrn diese Gebührniffe nicht verändert werd«; dir Entrichtung der selben erfolgt au» dm Staatskassen ohne Zurechnung aus die Civilliste. — Heut« Freitag ist der .Siebenschläfer." Ein alte», aber darum nicht weniger als Wort sagt bekanntlich, daß, wenn e» am Sirbmschläsertag regnet, der Himmel sieben Wochen lang ,eine Schleußt« offen hält. DoS Wort ist oft genug schon z» Schänd« geworden vud r» hat deshalb wenig praktischen Werth. Heute war» zudem recht schöne», sonnige» Welter.
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