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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 11.07.1902
- Erscheinungsdatum
- 1902-07-11
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-190207111
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19020711
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19020711
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1902
- Monat1902-07
- Tag1902-07-11
- Monat1902-07
- Jahr1902
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 11.07.1902
- Autor
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z ' Riesaer O Tageblatt L ««d A«;elgrr (MM «d Aqrigtt). >ank« DttW«»m»-Sld«sft: Fenchn-kchstM» uld- .Tage»«»' »i.s«. ^^AAT'H'VvL'ET'H'H- «-.«. 2 der König!. Amtshauptmannschast Großenhain, des König!. Amtsgerichts und des Stadtraths zu Mesa. L 's' 1S8 Freitag, 11. Juli 1902, Abends. SS. Jahr» inche den chast 000 Mt, jiger Be- M. illen zu- Inrui st in eiten «W» nicht ! - Pf- ! da -brik Irekt i-a, r. e « Msl« ilze. »s! * I. l > und e. ll -isen. falls - r««r vahl. Da» Riesa« Tageblatt «rschtttt jede» Lag Abend» mit Ausnahme der Sonn, und Festtag«. Biertrljährlicher »«su-»prtts btt Abholung in der «kpeditto» in Ritt« 1 Mark SV Pfg-, durch unsere Trilge» sott in» Hau» 1 Mart SS Psg., bei Abholung am Schalter der kaiserl. Postanstalten 1 Mart 66 Psg., durch de» vttrsträger srtt in» Hau» 2 Mark 7 Pfg. Auch Monatsabonnrments «erden angeno»u«M. A»zttge»A»n»h«e für die Nummer de« Ausgabetages bi» vormittag v Uhr ohne Gewähr. Druck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: Aastantrnstraß« VS. — Für dir Redaktion vrrantwortlich: Hermann Schmidt in Riesa. Die Königliche« Feldartillerle-Regimenter No. 32 und No. 68 werde» Sonnabend, de« 1«. August diese- Jahres vo« Bormittags 7 Uhr bis Mittag- IS Uhr iu dem Gelände zwischen Leutewitz-Bahra-Oberlommatzsch- Gieglitz-Kobeln-HeydaPoppitzLeutewitz (Feuerstellung bei Leutewitz «nd Schußrichtung ans Sieglitz-Oberlommatzsch), sowie Dienstag, de« 1». und Mittwoch, de« LV. August diese- Jahre- vo« Bor» mittags 7 Uhr bi- Mittag- IS Uhr in dem Gelände zwischen WSlkisch- Sieglitz - Kobeln - Heyda - Poppitz Lentewitz - Schänitz. Bahra. Oberlommatzsch« Wölkisch (Fenerstellnng zwischen Wölkisch und Steglitz «nd Schußrichtung ans Lentewitz Schieße« mit scharser Mmritio» abhalleu. Hierzu wird Folgendes angrordnet: 1) An jedem Sch'eßtage von stütz 6 Uhr ab big nach Beendigung drS Schießen» und Fr-igabe de» Terrain» darf Niemand in den durch Posten bezw. Schranken ab- gesperrten Bezirke« sich aushalte«. Dir zur Absperrung ausgestellten Posten u»d Patrouillen haben die Pflicht, Leute, welche iu dem abgesprrrtr» Bezirke sich dtfi .den oder denselben betteten wollen, zurückzuweisen und nöthtgrusall» sestzunrhmru. Den Weisungen der Gendarmerie und der Posten und Patrouillen ist Gelten der Bevölkerung unweigerlich Folge zu leisten. Die angebrachten Schranken (Stroh- seile) «nd Warnungstafeln find zu brachten. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Sperrmaßregeln werden mit Geldstrafe bi» zu 18V Mark oder mit Haft geahndet werden. 2) Die durch da» Schießen etwa an Gebäuden und Flure» entstehenden Schäden tragen die Regimenter und wird die Feststellung der Schäden, sowie deren Ber« gütung, soweit angängig, unmittelbar nach dem Schießen an Ort und Stelle auf Grund gütlicher Vereinbarung Wit den Beschädigten durch zwei Offiziere der Regimenter erfolgen. . Die Herren Gemeiudevorstände zu Lentewitz, Poppitz, Heyda und Kobeln wrrden hiermit veranlaßt, mit ihren beschädigten Grundstücksbesitzer» am letzten Schirßtage, den 20.- August diese» Jahres, Mittag» 12 Uhr, am OstauSgang von Heyda sich einzufindeu. Den Flurbesitzern wird noch anhelmgegeben, ihre im Schießgelände liegenden, bestellten Felder thunlichst bis zum 14. August diese» Jahres abzueruteu. Die Ackergeräthe re. sind an den Schießtagen von den Feldern (insbesondere in der Feuerstellung und bei den Zielen) zu «n'fernen. Hierbei wird noch besonder» daraus aufmerksam gemacht, daß die durch die Zuschauer verursachten Flurschäden pp. nicht vergütet werden können. 3) Da» Aushebe« und Wegtragen etwa ausgrsundener blind gegangener — nicht zersprungener — Geschoße ist mit dem Hinweis, daß schon da» Berühre» eine» solchen Geschosse», weil e» nachträglich leicht noch zerspringt, mit großer Lebensgefahr verbunden ist, streng verboten und würden Zuwiderhandlungen nach 8 2S1 de» RrichSstrasgesetzbuche» mit Gefängniß bi» zu einem Jahr« oder mit Geld b!» zu 9Ü0 Mark beziehentlich, soweit diese Bestimmung nicht rinschlägt, mit Geld bi» zu 60 Mark oder mit Hast bi» zu 14 Tagen bestrast. E» ist daher, fall» solch« Geschosse angetroffen werden, die Fundstelle kenntlich zu machen und sofort eine Anzeige iu da» Geschäftszimmer de» 3. Frldartillerie. Regiments No. 32 in Riesa zu senden, woraus da» Sprengen dieser Geschosse durch einen Feuerwerker veranlaßt werden wird. Ein Absuchrn des Schießgelände» nach blind gegangenen Geschaffen durch Mannschaften der Regimenter wird «unmittelbar nach dem Schießen erfolgen. Die gesprungene« Geschosse - Sprengstücke dürsen sich die Grundstücks« befitzer, wenn sie solche auf ihrem Grund und Boden finden sollten, ohne Weitere» aneigne«. 4) Fall» vor dem Schießen in dem Schieß- und SicherhritSgrlände Feime« errichtet werden sollen, wa» nicht erwünscht ist, so ist die» sosort bei den Gemrindrvorstäuden anzuzeigen und werden dieselben hiermit veranlaßt, derartige Anzeigen schleunigst an die Königliche Amtshauptmannschast abzugeben. Großenhain, am 10. Juli 1902. Königliche Amtshauptmannschast. v 72ö. vr. Uhlemm»«. Barth. Nachdem die Steuerzettel über die Höhr de» zufolge de» Ftnanzgrsetze» für die lausende Flnaozprriode im lausenden Jahre zu erhebende« Zuschläge» zu der GtaatSrinkommeusteuer den Beitragspflichtigen' zugestrllt worden find, werden in Gemäßheit der Bestimmung in 8 46, Abs. 2 und 3 de» Einkommensteuergesetze» vom 24. Juli 1900 alle Personen, welche hier ihre Steuerpfltcht zu erfüllen haben, denen aber rin ZnschlagSzrttel nicht hat behändigt werden können, aufgefordert, sich wegen MItthrilung der Höh« de» ZuschlagSbetrage» bei der Ort»« steurreinuahme zu melde». Poppitz und Mergendors, am 10. Juli 1902. Die Gemeindevorstände. Nachdem die Steuerzettel über die Höhe de» zufolge de» Finanzgrsetzr» süe di« lausende Finanzperiode im laufenden Jahr zu erhebenden Zuschläge» zu der StaatSelnkommensteuer den BeitragSpfllchtigen zugestellt worden sind, werden in Gemäßheit der Bestimmung in 8 46 Abs. 2 und 3 de» Einkommensteuergesetzes vom 24 Illi 1900 all« Personen, welche hier ihr« Steuer pflicht zu erfüllen haben, denen aber rin ZuschlagSzrttel nicht hat behändigt wrrden könne», aufgrfordrrt, sich wegen Mlttheilung der Höhe de» ZuschlagSbetrage» bei der OrtSsteuerelnnahme zu melden. Röderau, Moritz, Promnitz, den 11. Juli 1902. Die Gemeindevorstände. Oertliches und Sächsisches. Riesa, 11. Juli 1902. — Da» königl. Ministerium de» Cultu» und öffentlichen Unterricht» hat den BezirkSschulinsprctionrn durch Genrralver- ordnuvg vom 30. Juni d. I. eröffnet, daß Se. Majestät der König befohlen hat, daß in diesem Jahre von besonderen Fest lichkeiten au» Anlaß de» Allerhöchsten Geburtstage» abgesehen werde. Da» königl. Ministerium hat daher angrordnet, daß bei der iu den Volksschule« deS Lande» am 8. August zu der« austaltendrn Schulfeier hieraus Rückficht genommen wird. Ist der 8. August rin Ferientag, wie die» in den meisten Schulen der Fall sein wird, so ist die Schulfeier in der ersten Woche nach de« Sommerferien in gleicher Beschränkung al» Nachfeier abzuhaUr». Die Bestimmung de» Tage» bleibt den Schulvor- ßäntwn «nd Schulaurschüffen überlasse». — Große umfassende Vorbereitungen find i» den Gemeinden Slaubitz'Sageritz getroffen worden, anläßlich der nächsten Sonntag dort stattfiadende» Fahnenweihe de» dafigen K. S. Militärvrrein» „Prinz Friedrich Christian'. Do» Fest sollte bekanntlich bereit» am 29. Juni stattfindru, wurde aber infolge de» Htnscheiden» Sr. Majestät de» König» Albert verschoben. Die Zusage zur Betheiligung an dem Feste seitens auSwärttger Verein« ist rin« außerordentlich zahlreiche und e» steht zu er warten, daß fich in den beiden Feflorten nächste» Sonntag «in außerordentlich reger Verkehr entfalten wird. Auch die hiesigen K. S. Militär« und Krirgervrreiue find natürlich an de« Ehrentage de» benachbarten Beuderverrin» vertrete». — Von den beiden Feld-Artillerie-Regimentern Nr., 32 «nd Nr. 68 findet am 16. August ein Schießen mit schar fer Munition in dem Gelände zwischen Leutewitz-Bahra- Obeklmnmatzsch- Sieglitz - Kvbeln^yda^Pmppitz-Leutewitz n. am 19. u. 20. Aug. ein solches zwischen Wölkisch-Sieglitz- KoLelwlHeyda-Pvsppitz-Leutewitz-Sch Lnitz-Bahra-Obetknn- matzsch-Wölkisch statt. Das Nähere hierüber ist aus der Be kanntmachung im amtlichen Theil d. Bl. ersichtlich. —Ll Wege» Beleidigung und thätticheu vergreisen» au 'einem Vorgesetzten sowie wegen Selbstbefreiung halte fich der Ptouirr Sünoa Srittner, der 3. Komp, de» Pionier-Regi ments Nr. 22 angehörig und bisher unbestraft, vor dem Kriegs gericht Chemnitz zu verantworten. Nach dem Inhalt der An- klagrvrrsögung hat G. am Nachmittag de» 22. Juni, al» ihn in der Näh« de» Scheibenschuppens «in Wachtposten in einer dienstlichen Angelegenheit zur Rede stellte und nach seinem Na men fragte, Namensnennung verweigert, den Posten beschimpft und geschlagen und fich, nachdem er vom Posten zweck» Arretur festgehalten wurde, loSgrrissen. Von seinem Kompagnirchef wurde G. als «in brauchbarer Soldat mit gute» Leistungen und guter Führung bezeichnet. Er bestritt entschieden, den Posten ge schlagen zu haben; er stellte die Sache wesentlich ander» dar, al» die Anklagevrrsügung, die jedoch durch die BeweiSaufnabme gedeckt wurde. Der Vertreter der Anklage forderte streng« Be strafung de» Angeklagten und bemerkte, daß man einen minder schweren Fall nicht annehmen könne. Für Annahme eine» sol chen sprach der dem Angeklagten vom GrrichtSherrn bestellte Brrtheidiger. Nach einständiger Verathung wurde da» Urthril verkündet, da» aus 3 Jahr und 2 Monat« Gefängniß lautete. In der Begründung wurde u. A. gesagt, daß da» Gericht einen miudrrschwereu Fall nicht annrhmrn konnte, da der Angeklagte fich nach dem Ergebuiß der Beweisaufnahme an dem Posten ohne jedwede« Grund zu reiben angefaugr» habe. Er habe ge wußt, daß ein Posten die Etgrnsch'st eine» Vorgesetzten habe und doch hab« er ihu beleidigt und thätlich angegriffen. In diese» beide» Delikten hab« da» Gericht eine sortgesrtztr Hand lung erblickt und dafür di« geringste zulässige Strafe von 3 Jahren Gefängniß au»g«worsru. Di« Selbstbefreiung nach seiner Arretur sei mit S Monaten Gefängniß bewerthrt und alsdann die Strafe aus 3 Jahre 2 Monat« zusaunneugrzogen worden. — Der vrrurtheilte, der fich noch nicht erklärte, ob er Be- rusung eiulegr» werde, wurde wieder in die Untersuchungshaft abgesührt. — Der grschäst»sühr«nd« Au»sch«ß hat für da» 6. deutsche Säugerbunde»fest i» Graz, de« auch eine Anzahl Riesaer Säuger (vom Gesangverein „Amphion') beiwohnen werden, folgende Festordnuug ausgestellt: Sonnabend, 26. Juli: Brgrüßimg»-Eounorr» in der Sängerhalle. Sonntag, 27. Juli: 9 Uhr vormittag» Grsamwtprobe iu der Sängerhalle, um 2 Uhr Nachmittag» Festzug vom Südbahuhosr an» zu, Industrie- Halle, wo Nachmittags im Park« ein große» Volksfest und um 9 Uhr Abend» «in Commer» stattfindet. Montag, 28. Juli: 9 Uhr Vormittag» Gesammtprobe, um 7 Uhr Abend» erste Auf führung in der Sängerhalle, dann ebendort Commer». Dienstag, 29. Ju!i: 9 Uhr Vormittag» Gesammtprobe, 5 Uhr Nachmittag» Hauptaufführung, hierauf Commer». Mittwoch, 30. Juli: Be sichtigungen und Ausflüge, um 9 Uhr Abend» Abschied»-Commer» in der Sängerhalle. — Zur Versendung von Postausträgen nach dem Ausland« werden vielfach k usmännische Briefumschläge verwendet, deren nur in dentschrr Sprache abgefaßt« Aufschrift geeignet ist, dir ausländischen Postbeamten über dl« Eigenschaft und den Inhalt der Sendungen irr« zu führen. Die Umschläge müssen genau den bestehenden Bestimmungen gemäß geschrieben werden und ist die Aufschrift der Postausttäge »ach Belgien, Frankreich, Italien, Portugal rc., sowie nach außereuropäischen Ländern thunlichst in französischer Sprach« abzusassen. — Wan» für Radfahrer die Zeit der Dunkelheit beginnt, diese Streitfrage ist vom Spandauer Schöffengericht in logischer Weift entschieden worden. Ein dortiger Bäckermeister hatte ein polizeiliche» Strafmandat erhalten, weil er am 23. April d. I. gegen 7'/, Uhr Abend» auf einem unrrleuchtrten Rad« durch dir Straßen der Stadt gesahren war. Hiergegen hat er Ein spruch erhoben. Im GrrichtStermine machte der Polizelbeamt« geltend, daß für Radfahrer di« Zeit der Dunkelheit von Sou»en- untergang bi» Sonnenaufgang zu rechnen sei. Da» Gericht war anderer Ansicht. E» sprach den Bäckermeister frei unter folgen der Begründung: E» sei eine falsche Annahme de» Beamten, daß sär Radfahrer di« Zeit der Dunkelheit mit Sonnenunter gang beginne. Sie beginne erst dann, wenn ,» thatsächlich zu dunkeln beginne. Am 2S. April d. I. sei di« Sonne um 7,9 uutrrgegangrn, demnach sei zu der Zeit, zu welcher der An geklagte durch dir Straßen radelte, noch Dämmerung grweftn. — Hoffentlich find auch die oberen Instanzen gleich« Ansicht. — Stammen di« i« Handel befindlichen Malta-Kartoffeln thatsächlich von der Insel Matta? Dies« Frag« wird in der Wochenschrift -Der praktisch« Rathgrber im Obst- und Garten bau' von E. Schröder wie folgt beantwortet: Di« Vufuhr vmr Kartoffel» nach Deutschland ist bl» Ende Juni «ine bedeutende.
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