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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 20.10.1902
- Erscheinungsdatum
- 1902-10-20
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-190210202
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19021020
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19021020
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1902
- Monat1902-10
- Tag1902-10-20
- Monat1902-10
- Jahr1902
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 20.10.1902
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- Riesaer D Tageblatt ««d Anrriger MetlM nb AHki-tt). «q«m» «drch» sftrnsprrchfl» .r«,«»la»»', Riesa. Rr . R>. der Könlgl. AmtShMptmannschast Großenhain, des Königl. Amtsgerichts «nd des StadtrathS zu Riesa. 244 Montag, SV. Octoder 1SVS, Aveuds. SS. Jahr» Mn» Riesa« LagrbtM «scheint jch« D, »«ch, mtt WMnch». da Sann, «e» KestMgr. «istePthritch« vr^»»rri» »et Lbhatu», k, d« Lxpedttt«, w Ries« 1 Mar« öv Psg., durch unser, »UchM M w» Hau» » Mark « Pfg, »M «HM», «n «chov» d« tatserl. Pas»«ch»V« I Mar« « Psg., durch dar vrvftrSger fr» t»S Hau« 2 Mar« 7 Psg. Ruch «mmKabomrement» u>«rS«u eugknimmm, »»teig«, «nuatzu» Mr w» Rum»« de« LuSgadeUchU» R» Vonuttta, » «he »hn« SewLhr. »nul und »M«, W« »an,«, » »iuteeltch w »»es«. - «eschäft«ftrM: Rast», »eu-raß« SS. — ffäe Re Reda-tüm orrautmortlich: H ee»an« Schmidt tu Riesa. Vorschriften, das Uutervermtethurrgs-, Schlafstellen- nnd Kostgäugerwefeu betreffend. 8 1. Wer Personen in Untermiethe nehmen oder Schlafstellen vermiethcn will, hat dies vorher der OrtSpolizeibehörde — Bürgermeister, Gemeindevolstand, Gutsvorsteher — avzuzeig«. Die zur Untermiethe oder als Schlafstellen bestimmten Räume dinse« vor der Besich. tiguug und der Etklärunq der Zulässigkeit der Ingebrauchnahme zu diesem Zwecke seitens der OrtSpolizeibrhörde dem Ermiether zur Benutzung nicht überlasse» werden. ' 8 2. Die zur Untermiethe bestimmten Räume und Schlafstellen dürfen — abgesehen von dem im § 7 Absatz 2 erwähnten Falle — mit der Wohnung d » BerwietherS weder in offener Verbindung stehen, noch durch eine Thür veibuntrn sein. 8 3. Schlafstellen aus Bodenräumen muffen vrrschaalt und vom übrigen Bodenraum getrennt und abgrschloffen sein I» Küchen, Hausfluren, Kor kdoreu, Vo> säten, Kellern und solchen Räumen, deren Be nutzung zum dauernden Aufenthalte von Menschen auS fi.herheitS- oder gesundheitspollz-Ilichen Gründen unzulässig erscheint, dürfen sich Schlafstellen überhaupt nicht befinden. 8 4. Alle Räume, welche zur Unkrvrrmiethung bestimmt sind oder als Schlafstellen verwiethet werden sollen, muffen gedielt, mit einer Thür verschließbar und mindestens mit einem in's Freie führenden, dem Raume entsprechenden Fenster versehen sein. Räume, welche Untermiethrrn auch während der Tagesstunden zum Auseuthalte dienen sollen, müssen gut heizbar sein. Dieselben dürfen mit Aborten nicht in offener Verbindung stehen und müssen für jede erwachsene Person in der Regel mindestens 10 Kubikmeter Luftraum bieten Geringe Abweichungen in letzteren Beziehungen kann die OrlSbchörLe zeitweilig gestalt-^. 8 5. Erwachsene Personen verschiedenen Geschlechtes, abgesehen von Eheleuten vnb Geschwistern, dürfen in einer und derselben Wohnung als Uvtermlether oder Schlafleute nicht ausgenommen «erden; für erwachsene Geschwister verschiedenen Geschlechtes muffen getrennte Schlafräumc vorhanden sein. 8 « Für jeden Schlafstelleninhaber oder Untermlether muß rin besonderes Bett und mindestens für je zwei derselben ein Waschgeschirr vorhanden sein. z 7. DaS Bermlethrn von Schlafstellen und Unter vermiethung ist in Familienwohnnngt«, welche nur aus Stube, Kammer und Küche bestehen oder noch weniger Räume enthalten, ver boten, in größeren Wohnungen ist es nur unter der Voraussetzung gestattet, daß der Familie deS VrrmietherS mindestens Stube, Kammer und Küche zu ausschließlich eigner Benutzung verbleiben. Alleinstehenden Männern und Frauen bleibt eS unbenommen, Perioden desselben Ge schlechte-, ohne Rücksicht auf die Bestimmungen im ß 2 dieses Regulatives bezw auch in ihren H eigenen Schlasräum«, dafrru letztere den Vorschriften dieses Regulatives entsprechen, ousznurhmru, 8 8. Jeder zur Untermiethe bestimmt« Raum, sowie jede Schlafftelle ist alljährlich mindestens einmal während der Zeit der Benutzung einer unvirmutheten Besichtigung durch die Orts- behärde zu unterziehen. I» Orten, welche mehr als 1000 Einwohner haben, und in solchen Orlen, wo eine groß« Anzahl von Untermiethrrn oder Schlafstellrninhobern sich aufhält rmvfiehlt eS sich, dem Bürgermeister oder Gemeindevorstande einen auS dem Gemelnderath« gewählten Ausschuß zu» Zwecke der Ueberwachung deS UntermiethangS« oder SchlafstellrnwesenS zur Sette zu stell«. Uebrr die iu Untermiethe gegebenen Räume und die Schlafstelle» ist von der Ort»- behärde eine besondere Liste zu führen, tu welcher alljährlich dir Ergebniffe der Besichtigung eiazutragen find. 8 S. Wer zur Zeit des Inkrafttretens diese- Regulative- bereit» Uutermirther oder Schlafleute ausgenommen hat, hat binnen 8 Tagen die Erlaubniß bei der Ort-behörde nachträglich ein- zuhole» und ist den Bestimmungen diese» Regulatives ebenfalls unterwarf«. 8 10. Um einem WohnungSmongel beziehentlich einer unverhältnißmäßigen Verthrurrung der kl.inen Wohnungen Vorzubeuge«, wird für de« Uebergang folgende» bestimmt: Mit Ausnahme der Festsetzungen 88 3,2 und 5, welche alleuthalbm ungesäumt durch» zuführen sind, wird in den Fäll« 8 S nur nach und nach und so weit r» die Verhältnisse gestatte», mtt Beseitigung vorhandener Regulativ-Widrigkeit« vorzugrhru sein. Insbesondere aber wird da» Ersorderntß der Genehmigung zur Ausnahme neuer Mieth« an Stelle der zeithrrigrn «ine geeignete Gelegenheit bieten, um eine rrgulativmäßige Herstellung oder doch lnktprechende Verbesserung der Wohnungen durchzusetzrn. BlS zum 1. Juli 1903 ist der Aufsichtsbehörde anzuzeigen, in welchen einzeln« Fäll« und in welche Richtung dies« Vorschriften noch nicht völlig hab« durchgesührt werden könn«. Dir Kö nigliche AmtShauptmanufchast behält sich vor, in geeigneten Fällen von einzeln« Vorschriften zeitweise Dispensation zu erthrilen, insbesondere können von der Vorschrift im § E Ausnahmen dann zugelaffen werden, wenn Eheleute, Elte« mit Kinder», Kind« nut« 12 Jahren, die Geschwister sind und erwachsene Geschwister gleichen Geschlechte» eine gemein« same Lagerstätte benutzen sollen. 8 11. Die über das Einwohner« und Frrmdenuuldewrs« bestehend« Vorschrift« werdm durch diese Vorschriften nicht berührt, ebensowenig etwa bestehende strengere Bestimmung« baurecht licher OrtSgrsetze, insoweit hierdurch auch daS UntrrvrrmiethungS« «nd Schlafstellen»«!« nckL geregelt worden ist. 8 12. Zuwiderhandlungen gegen diese» Regulativ werden mit Geldstrafe bi» zu 60 Mark oder Haft bis zu 14 Tagen bestraft. Bei wiederholten Zuwiderhandlungen, oder wenn der Quartierinhaber r» verabsäumt, die nöthigen Herstellungen binnen der ihm eiozuräumrnden angemessenen Frist in Ausführung z» bringea, kann demselben das ferner« Brrmiethen von Schlafstellen polizeilich untersagt werd«. 8 13. Die Bestimmungen in den 88 1, 3, 4, 5, 7 hab« auch für da» Vermieth« und die Beschaffenheit von Räumen, welche sogenannt« Kostgänger» überlasten werd««, Geltung. 8 14 Das Regulativ tritt mit dem Tage der Bekanntmachung tu Kraft und werd« die OrV-" behörden mit besten Durchführung beauftragt. Großenhain, am 29. September 1902. Die Königliche AmtShanptmannschaft. vr. Uhlemmm. Sch». Aufgehoben ist die auf den 21. Oktober 1902, vorn». 10 Uhr, im Grundstücke Schul» straße No. 19 hier, angesetzte Versteigerung. Riesa, am 20. Oktober 1902. Der GerichtSvollz. des Königl. Amtsgerichts. Oertliches und Sächsisches. Riesa, 20. Octobrr 1902. — Ja der gestern in Meißen stattgrsunden« Versamm lung von Vertrauensmännern der OrdnungSpartrieo in Sachen der ReichStagSwahl ist, da seitens der Konservativen, deS Bunde» der Landwirthe und der Nation,lliberalen rndgiltigr Erklärungen noch nicht abgegeben werden konnten, rin Beschluß noch nicht gefaßt wordr«, doch hält die Reformpartri, wie wir hör«, aus jeden Fall fest an der Kandidatur de» Herrn Gäbel. — Die 5. Klasse der 142. königlich sächsisch« Landes- Lotterie wird vom 3. bi» 24. November gezogen. Dl« Er. Neuerung der Loos« ist vor dem 25. October zu bewirken. — In d;m Vortrag», den vergaugmrn Freitag, de» 17. er., Herr Obningrnieur Graap iu der Abtheiluog Riesa der Deut sch« Kolonialgrsellschast hielt, führte der Herr Redner die er- frrulicher Weise auch diesmal zahlreich erschien«« Zuhörer in da» ein« gewaltig« Grenzwall zwischen Europa und Border- «fi« bildende, steil aufgrbaut« «nd besonder» nach dem Süden schroff abfallende, aus der Rordseite sich allmählicher abdachendr Kamm« und Kettengebirge de» Kaukasus, da» sich vom Schwarz« Meere bi» zum KaSpischrn See erstreckt und in den Bergen Kasbek und Elbru» sich bi» weit in di« Echnerregion erhebt, während am Südsuße, besonder» in der Ebene, die der Kur dmähprömt, die Landschaft so beschaffen ist und da» Klima e» zpläßt, daß sogar guter W in iu erheblich« M«g« erzeugt *ÄSrb. lleberhaupt bringt da» Land vttschirdrne Kulturpflanzen hervor, bi« Vorzug»weift um in südlich« oder durch Klima und Bodenbeschaffknheit besonder» begünstigt« Länder» iu größer« Vechältnffftn angcbaut werten können. Zur Gebirgskette deS Kaukasus gstbt es Paralleltt«n nur in sehr b schränkten, Maße, und QienhiUer sind so gut wir gar nicht anzutuffen. Nur drei GrbirgSpässe, die der Herr Redner nchir kennzeichnete, er- möglichen dis Ueberschrriiung des gewaltigen GrbirgSzug». Ist Kaukasien schon interessant wegen seiner Bergangeuhett, da sich daselbst Im Alter»Huwe wichtige historische Ereignisse abgespielt haben (Argonauten, Skythen), und knüpft sich so manche Sage an das wild zerklüftete Gebirge (Prometheus), so verdient eS auch heute, daß wir ihm unser Jvterrsft zuwend«. Finden sich doch dort verschiedene deutsch« Kolonien, deren Bewohner fest an ihrer germanisch« Eigenthümllchkeit festhalten uad sich ihre dkuffche Sprache treu bewahr«, waS bekanntlich bei den meisten auSgewandert« Deutschen in anderen Ländern nicht der Fall Ist Der Herr Vortragende schilderte nun da» die Kaukasus- Länder bewohnende bunte Gemisch zahlreicher Völkerschaft«, coruntcr auch Germanen, die nach der Brrmuthuvg verschiedener Ethnologen Nachkommen von Deutschen sind, dir zur Zeit der Kreuzzüge sich dort seßhaft gemacht Haden, Vortragender Hot verschieden« dieser Völkerschaften auf einer Reise, dir ihn au» dem S'kppenland« der alten Skyth« und Sarmaten durch die weit« öden Flächen bi» an» Hochgebirge, dann über den Hoch- poß der grusinisch« Heerstraße, durch gewaltig« Frlsrnthäler, finster« Schlucht«, über schneebedeckt« Höhen und wieder herab durch blühende, farbenreiche Thäler, au verfall«« Burg« vor bei bi» nach der alt« König!stadt Tiflis, daun durch die Salz steppe Sarvja nach dem altbekannt« Vak« mtt sein« ewig« Feuern geführt hat, selbst kenn« gelernt «nd schilderte ihre Leb«»weise uud Eilt«, die Stadt Dfli» al» ein« Platz be stärkst« Gegensätze» zwischen europäischer Pracht und asiatisch« Wildheit, die beschwerlichen Reisevrrhältnisft in einzelnen Theil« de» Lande» uud die Gegenden am Kaspischen See, wo Raphth» schon in uralt« Zett«, jetzt aber in beträchtlichen Meng« ge wonnen wird, und wo die Pars« oder Geber heut« noch iHv« Religion nach der Feueraubrtung ergeben find. Verschiedene inter,flaute Einzelheiten, z. B. da» Anbrenn« der Naphthe» dämpfe, nachdem man rin Loch in di« Erd« gestochen hat, wie auch da» Andren»« der auf dem See sich von Zeit zu AM ansammrlud« Oel- und GaSschicht wnrdrn erörtert. Außer ba. Schilderung von Thier, und Pflanzenwelt, geographisch«» mA ethnographischen Berhältnisftn brachte Redner iu großen Züge» auch ein Bild der geschichtlichen Entwickelung und schildert« b» sondsrii bi« erbitterten Freiheitskriege, die seine Bergvölker gegar die sie unterjochend« Russen führt«. Hier spielt« besonder» der Daghrstan« Schamyl eine groß« Rolle al» Priester, Held Tyrann. Er vermocht« «S als Tschrrkeflrnhäuptting mit ftttmr fanatischen Anhängern 35 Jahre lang den Krieg grg«n Rußland zu führen. Rußland war hauptsächlich durch die zwischen den Perser» uud d« Türke» gesührtrn Streitigkeiten um bm Besitz Kaukafirwü ausjene Gegenden ausmerkfam gemacht und von christlich« vewoh»ms gegm die Bedrückung« mohammedanischer Machthaber zu Hilft gerufen worden. Sobald die beiden streitend« orientalisch« Mächte au» dem Felde geschlagen war«, galt «S dir Bewohn« zu russisch« Untrrthanrn zu mach« und Ordnung l« Lnck« zu schaff«; dabei hat die russisch« Rrgiermrg e» zugelaffen, bah die verschied«« BolkSstämmr, so wett «» möglich ist, ihre Eigmthümlichkeit« bewahr« können. Deutsch« ab« find «ll- vielfach gewesen, die öde» vergland kulttvirt nutz zu« Betreib«,
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